Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilienunternehmen

Beitrag aus Personal Office Premium
Wohnraumüberlassung: Steuer... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete

Seit 1.1.2020 gilt ein neuer gesetzlicher Bewertungsabschlag bei Mitarbeiterwohnungen.[1] Das Anknüpfen an den laufend dynamisierten Mietspiegel führt insbesondere bei niedrigen Bestandsmieten durch die stetig wachsenden Mieten zu zusätzlichen Steuerbelastungen für den Arbeitnehmer. Um hier Abhilfe zu schaffen, führte der Gesetzgeber für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2020 ein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erweiterte Grundstückskürzu... / Zusammenfassung

Die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer für Immobilienunternehmen gilt nicht, wenn das Unternehmen zusätzlich Oldtimer als Wertanlage hält. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass diese Investitionen die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung nicht erfüllen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dami...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Finance Office Professional
Struktur und Grundannahmen ... / 5.3 Gliederung der GuV bzw. des GuV-Teils der Gesamtergebnisrechnung

Die Pflicht zur Aufstellung einer Gesamtergebnisrechnung (statement of comprehensive income) kann nach IFRS 18.12 auf zwei Arten erfüllt werden: Nach dem two statement approach bleibt die GuV ein selbstständiges Rechenwerk, dessen Saldo (Gewinn oder Verlust) in die Gesamtergebnisrechnung übertragen wird. Nach dem one statement approach ist die GuV ein unselbstständiger Teil de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Serielles Sanieren – Turbo für den Gebäudestandard

Die Energiewende im Gebäudesektor stockt. Das serielle Sanieren verspricht mit vorgefertigten Modulen eine Lösung, die Tempo, Qualität und Klimaschutz vereint. Projekte zeigen: Das Verfahren hat das Potenzial, Standards grundlegend zu verändern. Die Klimaziele der Bundesregierung sind ambitioniert, doch die Realität im Gebäudesektor bleibt hinter den Erwartungen zurück. Der B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar — Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Arlt, Die Anknüpfung der Vermögenszuwachsbesteuerung an die Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG — Probleme bei "Drittstaatenfällen" durch die Einbeziehun...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Dekarbonisierung in Scope 1... / 4.3.3 Workflow-Management für die Datenerhebung

Ein strukturierter und gut gesteuerter Datenerhebungsprozess ist essenziell für eine präzise CO2-Bilanzierung sowie für die Entwicklung und Umsetzung wirksamer Klimastrategien. Nur wenn Zuständigkeiten, Datenflüsse, Speicherorte und Zugriffsrechte eindeutig geregelt sind, lassen sich Nachhaltigkeitsdaten effizient, regelkonform und vertrauenswürdig verarbeiten. Dabei ist die...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wissenschaftler: Mehr Wohnungsbau geht nur mit neuen Flächen

Grund und Boden für den Wohnungsbau sind knapp – trotzdem steht das politische 30-Hektar-Ziel beim Flächenverbrauch bis 2030 weiter im Raum. Bau- und Wohnungsverbände haben eine Studie beauftragt, die zeigt, wie der Konflikt lösbar ist. Die neue Bundesregierung will "bauen, bauen, bauen", wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in der Regierungserklärung Mitte Mai sagte, und M...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Digitales Potenzial nutzen: Tipps für die Immobilienbranche

Die Immobilienbranche braucht Innovationsprozesse, die Raum für Ideen schaffen, und eine Führung, die Verantwortung übernimmt, um die digitale Transformation mit Erfolg zu bewältigen. Was Experten empfehlen. Mit der digitalen Transformation in der Immobilienbranche geht es nicht richtig voran. Der digitale Reifegrad steigt minimal von 3,37 Punkten vor einem Jahr auf aktuell 3...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
BGH-Urteil zu Kundenanlagen: Photovoltaikausbau in Gefahr?

Auch Energieanlagen, die zur Stromversorgung von Mietern lokal und eigenständig betrieben werden, gelten nicht automatisch als Kundenanlagen – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt. Die Immobilienbranche sieht den Ausbau von Gebäude-Photovoltaikanlagen in Gefahr. Mit der jüngsten Entscheidung des BGH zur energierechtlichen Einordnung sogenannter "Kundenanlagen" ste...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Künftige Entwicklungen

Tz. 213 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Unter dem Stichwort "bessere Kommunikation von Finanzinformationen" hatte der IASB mehrere Projekte identifiziert, die dazu dienen, eine bessere Kommunikation zu erreichen. Diese Projekte umfassen auch die unter dem Titel "Angabeninitiative" (disclosure initiative) initiierten Projekte. Ausgangspunkt für die Projekte ist, dass nach Auffassun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
CSRB-Richtlinie: EU will Berichtspflichten lockern

Die Europäische Kommission will mit dem Reformpaket "Omnibus 1" kleine und mittlere Unternehmen entlasten. Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD-Richtline soll deutlich reduziert werden. Am 26.2.2025 hat die Europäische Kommission (EU-Kommission) den Entwurf der ersten Verordnung im sogenannten Omnibus-Paket ("Omnibus 1") veröffentlicht. Ein Vorschlag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 3.1 Eigengewerbliche Nutzung

Rz. 27 Die Vorschrift des § 34 Abs. 2 GrStG bezieht sich ausschließlich auf eigengewerblich genutzte bebaute Grundstücke. Eigengewerblich genutzt ist ein bebautes Grundstück, wenn es vom Steuerschuldner (s. § 10 GrStG) tatsächlich für eigengewerbliche Zwecke selbst genutzt wird. Eigengewerbliche Nutzung in diesem Sinne bedeutet, dass derjenige, dem das Grundstück bei der Fes...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Wahlmöglichkeit

Tz. 35 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Grundsätzlich besteht für die Folgebewertung die Wahl zwischen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (IAS 40.30). Allerdings ist auch bei Wahl der zweiten Bewertungsmethode der beizulegende Zeitwert zu ermitteln, da er gem. IAS 40.79 (e) im Anhang anzugeben ist (vgl. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.3.1 Antrag nach § 34 Abs 14 S 2 KStG idF des JStG 2024

Tz. 13 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die S 2 bis 7 des § 34 Abs 14 KStG blieben unverändert. Dadurch bleibt insbes auch S 2 der Vorschrift maßgeblich, nach dem der Antrag unwiderruflich ist und von der Kö (nur) bis zum 30.09.2008 bei dem für die Besteuerung zuständigen FA gestellt werden kann (Ausschlussfrist; s § 38 KStG Tz 85). Diese Regelung dürfte für diejenigen Unternehmen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Verfassungswidrigkeit des § 34 Abs 16 KStG idF des JStG 2008

Tz. 3 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 34 Abs 16 KStG idF des JStG 2008 (§ 34 Abs 14 KStG idF des KroatienStAnpG) konnten einige Kö (bestimmte Wohnungsunternehmen und st-befreite Kö) einen Antrag auf Weiteranwendung der ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung stellen; hierzu s § 38 KStG Tz 85ff. Von der Antragsberechtigung nach § 34 Abs 16 S 1 KStG idF des JStG 2008 ausgeschlos...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Persönliche und fac... / 6 Maklerverbände

Grundsätzlich empfehlenswert ist selbstverständlich die Mitgliedschaft in einem Maklerverband. Auf nationaler Ebene existieren 2 Verbände, die sich der Wahrnehmung der Maklerinteressen verschrieben haben: der IVD und der BVFI. Auf europäischer Ebene ist am 6.3.2015 durch den Zusammenschluss von CEI und CEPI der CEPI-CEI (European Association of Real Estate Professions) entsta...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einberufung der Vorstands- ... / 2.3 Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat

Die vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. herausgegebene Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat – Wohnungsgenossenschaften - enthält u.a. Regelungen bezüglich: Wahl und Vorsitz, Sitzungen, Beschlussfassung und Protokollierung.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beschlussfassungen in den V... / 2.3 Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat

Die vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. herausgegebene Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat – Wohnungsgenossenschaften – (GO-V) enthält u. a. Regelungen bezüglich: Wahl und Vorsitz, Sitzungen, Beschlussfassung und Protokollierung.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einberufung der Vorstands- ... / 1.3 Geschäftsordnung für den Vorstand

Durch eine Geschäftsordnung sind Regelungen über die innerere Ordnung des Gremiums und über Verfahrensfragen möglich (aber nicht: Die Begründung oder die Änderung von Rechten und Pflichten im Verhältnis zur eG bzw. zu deren anderen Organen).[1] Die vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. herausgegebene Geschäftsordnung für den Vorstand – Wohnu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beschlussfassungen in den V... / 1.3 Geschäftsordnung für den Vorstand

Durch eine Geschäftsordnung sind Regelungen über die innerere Ordnung des Gremiums und über Verfahrensfragen möglich. Nicht aber: Die Begründung oder die Änderung von Rechten und Pflichten im Verhältnis zur eG bzw. zu deren anderen Organen.[1] Die vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. herausgegebene Geschäftsordnung für den Vorstand – Wohnun...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 2 Obligatorischer Aufsichtsrat

Rz. 611 Im Gegensatz zu den Wohnungs- und Immobilienunternehmen in den Rechtsformen der AG und der KG auf Aktien sowie der Wohnungsgenossenschaft besteht für Wohnungs- und Immobiliengesellschaften mbH nach dem GmbH-Gesetz keine Pflicht, einen Aufsichtsrat einzurichten. Es gibt aber verschiedene andere Gesetze, aufgrund derer eine GmbH einen Aufsichtsrat haben muss.[1] Die un...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / Zusammenfassung

Überblick Nach dem GmbH-Gesetz besteht für Wohnungs- und Immobiliengesellschaften mbH keine Pflicht, einen Aufsichtsrat einzurichten. Ob ein solcher eingerichtet werden muss oder nicht, ergibt sich vielmehr aus anderen Vorschriften. So müssen z. B. Wohnungs- und Immobilienunternehmen in der Rechtsform der GmbH nach dem Drittelbeteiligungsgesetz einen Aufsichtsrat haben, wenn...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 1.1 Der Beitrittsakt und seine Bedeutung

Rz. 103 Die Mitgliedschaft in einer eG kann nur durch eine schriftliche und unbedingte Beitrittserklärung des Beitrittswilligen in Verbindung mit der Zulassung des Beitritts durch die eG erfolgen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 GenG). Hier ist das Genossenschaftsgesetz in seinem Wortlaut sehr streng formuliert. Die Aufnahme eines neuen Mitglieds in die eG vollzieht sich nach den gesetzl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 6.3 Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern

Rz. 665 Das GmbH-Recht lässt durch eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag zu, dass Gesellschaftern das Recht eingeräumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden (Entsendungsrecht). Weil § 52 Abs. 1 GmbHG nur auf die Regelung des § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG verweist, gilt unter anderem die Einschränkung des § 101 Abs. 2 Satz 4 AktG nicht. Das heißt, dass di...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 11.4.1 Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden

Rz. 772 Das Aktiengesetz schreibt vor, dass der Aufsichtsrat nach näherer Bestimmung der Satzung aus seiner Mitte einen Aufsichtsratsvorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter zu wählen hat (§ 107 Abs. 1 Satz 1 AktG). Der Vorstand der AG hat zum Handelsregister anzumelden, wer gewählt ist. Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Asbest-Erkundungspflicht für Gebäudeeigentümer vom Tisch

Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Bundesrats zur Novelle der Gefahrstoffverordnung beschlossen. Bei der Prüfung auf Asbest bei Sanierungen wurden Gebäudeeigentümer entlastet – mit kleinen Kompromissen. Der Bundesrat hat der Novelle der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) am 18.10.2024 ohne weitere Änderungen am Regierungsentwurf zugestimmt. Allerdings wurde in der Sitzu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Ausschließlichkeitsgebot bei schädlicher Tätigkeit im Ausland

Die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung für Immobilienunternehmen gem. § 9 Abs. 1 S. 2 GewStG setzt voraus, dass das gesamte Unternehmen ausschließlich grundbesitzverwaltend tätig ist. Denn der Wortlaut des § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG verlangt, dass das "Unternehmen" die Voraussetzungen der erweiterten Kürzung erfüllen muss, um diese in Anspruch nehmen zu können. Eine Beschränku...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Extremwetter: Risikoanalyse für Immobilien bis 2050

Überblick Wasserknappheit und Dürre sind zwei der Herausforderungen, denen sich auch deutsche Städte zunehmend stellen müssen. Starkregen, Hagel, Überschwemmungen, Hitze, Trockenheit und Waldbrände – JLL hat untersucht, wie sich die Risiken des Klimawandels für Entwickler, Eigentümer und Nutzer von Immobilien bis zum Jahr 2050 entwickeln werden, welche Städte besonders betro...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Falle strafrechtlicher Einziehung von Taterträgen

Leitsatz Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerrechtlichen Behandlung strafrechtlich eingezogener Tatentgelte ist umsatzsteuerrechtlich die Bemessungsgrundlage von in strafrechtlicher Hinsicht betroffenen Umsätzen im Wege einer teleologischen Reduktion des § 10 Abs. 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) auf den um die eingezogen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / Zusammenfassung

Überblick Am 8.12.2022 wurde das CO2KostAufG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Vorschriften über die Aufteilung der Kohlendioxidkosten sind auf Abrechnungszeiträume anzuwenden, die ab 1.1.2023 beginnen. Das Gesetz erfüllt zwei wesentliche Forderungen der Wohnungswirtschaft: es tritt erst 2023 in Kraft und greift nicht in laufende Abrechnungsperioden ein und es setzt da...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung

Rz. 13 Die "Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung" (WumS) sind laut § 1 Abs. 29 Satz 1 KWG Unternehmen in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft, die keine CRR-Institute oder Finanzdienstleistungsinstitute sind und keine Beteiligung an einem Institut oder Finanzunternehmen besitzen, deren Unternehmensgegenstand überwiegend darin besteht, den eigenen Wohnungsbestan...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Makelnder Verwalter / Zusammenfassung

Begriff Häufig verwalten Immobilienmakler und Immobilienunternehmen auch Wohnungseigentumsanlagen. Auf der anderen Seite betätigen sich hauptberufliche WEG-Verwalter zumindest gelegentlich als Makler beim Verkauf und/oder der Vermietung von Wohnungen in der verwalteten Eigentumsanlage. Immer wieder müssen sich Gerichte damit auseinandersetzen, ob derartige Tätigkeiten des WE...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ausgaben aufgrund der rechtlichen Selbständigkeit der einbezogenen Unternehmen

Rz. 35 [Autor/Zitation] Entstehen dem empfangenden Unternehmen bei konzerninternen Transaktionen aufgrund der rechtlichen Selbständigkeit der beteiligten Unternehmen Aufwendungen in Form von Ausgaben an Dritte, insbes. Transaktionskosten wie bspw. Beurkundungsgebühren, Grunderwerbsteuern, Kosten der Grundbuch- und Handelsregistereintragung, Zölle oder Rechts- und Beratungskos...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wohnungs- und Immobilienges... / 1.1 Allgemeine Grundsätze für die Namenswahl

Rz. 149 Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (§ 17 Abs. 1 HGB). Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden (§ 17 Abs. 2 HGB). Jede GmbH – das heißt unabhängig von ihrem Unternehmensgegenstand – ist kraft Gesetzes eine Handelsgesellschaft (§ 13 Abs. 3 GmbHG). Aufgrund ihrer Eigenschaft a...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorstandshaftung bei Versto... / 4 Auswirkungen der Entscheidung für die Wohnungsunternehmen / Praxishinweis

Die Auswirkungen des BGH-Urteils betreffen nicht nur die Vorstandsmitglieder der Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, sondern ebenso die Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaften (GmbH) und die Vorstände der Wohnungsgenossenschaften. Das Gericht hat zwar seine Rechtsprechung bestätigt, dass Vorstände grundsätzlich im Rahmen ihrer Tätigkeit einen weit...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gesellschafterversammlung e... / 1.1 Bedeutung der Gesellschafterversammlung im Kompetenzgefüge der GmbH

Rz. 823 Das Verhältnis der Gesellschafterversammlung gegenüber der Geschäftsführung und ggf. dem (in der Regel fakultativen) Aufsichtsrat einer GmbH und damit deren Bedeutung weist Besonderheiten gegenüber den Versammlungen der Eigentümer von Wohnungs- und Immobilienunternehmen anderer Rechtsformen auf, das heißt der Hauptversammlung einer AG und der Generalversammlung einer...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Weitere (fakultative) Organ... / 2 Aufgaben der weiteren Organe

Rz. 1014 Es gibt keine ausdrücklich – oder analog – anwendbaren Vorschriften im GmbH-Gesetz hinsichtlich der Aufgaben der weiteren Organe der GmbH. Die Rechtsgrundlage ist lediglich die jeweilige Ausgestaltung im Gesellschaftsvertrag aufgrund der weitreichenden Regelungsmöglichkeiten, die das GmbH-Recht im Gegensatz zu anderen Wohnungs- und Immobilienunternehmen, sei es als ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gesellschafterversammlung e... / 3.1 Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung

Rz. 911 Der Regelfall ist, dass die Beschlüsse der Gesellschafter in Versammlungen gefasst werden (§ 48 Abs. 1 GmbHG). Im Gegensatz zur Gesamtheit der Gesellschafter setzt sich die Gesellschafterversammlung nur aus den erschienenen Gesellschaftern zusammen.[1] Die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung setzt die Einhaltung bestimmter Regularien voraus, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.3 Landesrechtliche Vorgaben für Gemeinden als Gesellschafter von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften

Rz. 35 In allen Bundesländern bestehen Vorgaben in Form von landesrechtlichen Vorschriften, nach denen sich Gemeinden an Unternehmen in Rechtsformen des Privatrechts, und damit auch an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, beteiligen dürfen (Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung). Die Rechtsgrundlagen dafür finden sich insbesondere in den Gemeindeordnungen oder Kom...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3 Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 18 Das Gesetz legt fest, welchen Mindestinhalt ein Gesellschaftsvertrag haben muss (§ 3 Abs. 1 GmbHG) und welche weiteren Regelungen ggf. darüber hinaus Vertragsbestandteil sein müssen (§ 3 Abs. 2 GmbHG).[1] Neben diesen obligatorischen Regelungen besteht im GmbH-Recht – im Vergleich zu Wohnungs- und Immobilienunternehmen in anderen Rechtsformen[2] – ein weiter Spielraum...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 4.2.4 Bestellung durch den Aufsichtsrat im Anwendungsbereich der Mitbestimmungsgesetze

Rz. 382 Im Anwendungsbereich einiger Mitbestimmungsgesetze [1] (unter anderem § 31 MitbestG) ist der zwingend vorgeschriebene Aufsichtsrat (obligatorischer Aufsichtsrat) für die Bestellung der Geschäftsführer einschließlich des Abschlusses der Anstellungsverträge zuständig. Rz. 383 Für die Anwendung des "Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz, Mit...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 6.4.6 Unwirksamkeit von Beschränkungen gegenüber Dritten

Rz. 511 Gegen dritte Personen hat eine Beschränkung der Befugnis der Geschäftsführer, die Gesellschaft zu vertreten, keine rechtliche Wirkung (§ 37 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Abs. 2 Satz 2 dieser Vorschrift enthält Beispiele für unwirksame Beschränkungen gegenüber Dritten, die aber nicht abschließend sind ("insbesondere").[1] Danach gilt dies insbesondere für den Fall, dass die V...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / 1.5 Welchen Umfang hat die Erteilung einer Vollmacht?

Bezüglich des Umfangs einer erteilten Vollmacht kommt es grundsätzlich darauf an, was der Vollmachtgeber festgelegt hat. Ausnahmen bestehen aber bei Vollmachten des Handelsrechts, deren Umfang gesetzlich festgelegt ist: Prokura (§§ 49 ff. HGB) Sie umfasst alle Arten von Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt; aber nicht: Veräußer...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wohnungs- und Immobilienges... / 3.3.3 Veräußerung von Immobilienbestand und sonstigen wesentlichen Vermögenswerten

Rz. 199 Wohnungs- und Immobiliengesellschaften verfolgen ihren Gesellschaftszweck durch die im Gesellschaftsvertrag im Rahmen des Unternehmensgegenstands zur Verfügung gestellten Mittel. Die überwiegende Tätigkeit von Wohnungs- und Immobilienunternehmen ist die Bewirtschaftung des vorhandenen Wohnraums (einschließlich Instandhaltung und Modernisierung) sowie ggf. der Bau und...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.3 Steuerbefreiungen

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das spanische Umsatzsteuerrecht enthält sowohl Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (echte Steuerbefreiungen) als auch Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsrecht (unechte Steuerbefreiungen). Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht gehören i. g. Lieferungen und Ausfuhrlieferungen (vgl. Art. 21 Me...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mitarbeiterwohnungen als Weg aus der Wohnungsnot

In Zeiten des Fachkräftemangels und angespannter Wohnungsmärkte entdecken viele Unternehmen die Werkswohnung neu. Laut einer Studie könnten pro Jahr rund 10.000 Wohnungen speziell für Mitarbeitende entstehen. Hierfür bedarf es aber besserer Rahmenbedingungen, fordern Verbände der Wohnungswirtschaft. Das Bündnis "Wirtschaft macht Wohnen" setzt sich zusammen aus dem Bundesverba...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5 Wohnungsunternehmen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG)

Rz. 421 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bäuml/Bauer, Das erbschaftsteuerliche Wohnungsunternehmen im Fokus von Rechtsprechung und Finanzverwaltung, BB 2018, 1757; Blank, Von der "Cash-GmbH" zur "Real-Estate-GmbH" – Gestaltungen in einem (weiterhin) verfassungswidrigen Erbschaftsteuerrecht, DStR 2020, 2179; Blusz, Wohnungsunternehmen in der Nachfolgeplanung...mehr