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CSRB-Richtlinie: EU will Berichtspflichten lockern

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Die Europäische Kommission will mit dem Reformpaket "Omnibus 1" kleine und mittlere Unternehmen entlasten. Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD-Richtline soll deutlich reduziert werden.

Am 26.2.2025 hat die Europäische Kommission (EU-Kommission) den Entwurf der ersten Verordnung im sogenannten Omnibus-Paket ("Omnibus 1") veröffentlicht. Ein Vorschlag betrifft die Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll deutlich gelockert werden.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Geplante Änderungen

Nach dem Willen der EU-Kommission sollen künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und entweder mehr als 50 Mio. EUR Umsatz oder mehr als 25 Mio. EUR Bilanzsumme Berichte abgeben müssen. Bisher mussten zwei der drei Kriterien überschritten sein. Dadurch soll der Kreis der verpflichteten Unternehmen um 80 % reduziert werden. Geplant sind auch Vereinfachungen für freiwillige Berichte.

Von der CSRD-Richtlinie betroffene Unternehmen sollen nach dem Willen der EU-Kommission ihre Nachhaltigkeitsberichte erst zwei Jahre später als bisher vorgesehen liefern müssen. Eine "Stop the clock"-Regelung soll den Firmen Zeit zur Vorbereitung geben. Für Unternehmen, die ab 2026 oder 2027 berichten müssten, würde die Berichtspflicht demnach auf 2028 verschoben.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Was bisher gilt

Für das Bilanzjahr 2024 mussten bereits viele kapitalmarktorientierte Firmen – auch große Wohnungsunternehmen – die EU-Nachhaltigkeitsstandards anwenden. Weitere Unternehmen sind schrittweise betroffen.

Mit Wirkung zum 1.1.2025 wurde die CSRD-Richtlinie auf kleinere Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern, einem Nettoumsatz von 40 Mio. EUR oder einer Bilanz von 20 Mio. EUR ausgeweitet. Zwei d...

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