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Asbest-Erkundungspflicht für Gebäudeeigentümer vom Tisch

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Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Bundesrats zur Novelle der Gefahrstoffverordnung beschlossen. Bei der Prüfung auf Asbest bei Sanierungen wurden Gebäudeeigentümer entlastet – mit kleinen Kompromissen. Der Bundesrat hat der Novelle der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) am 18.10.2024 ohne weitere Änderungen am Regierungsentwurf zugestimmt. Allerdings wurde in der Sitzung noch ein Entschließungsantrag gefasst. Diesen Empfehlungen hat das Bundeskabinett am 13.11.2024 ohne weitere Aussprache zugestimmt. Die neue GefStoffV verpflichtet nicht den Bauherren, wie vom Wirtschafts- und vom Umweltausschuss gefordert, sondern die bauausführenden Unternehmen zur Asbestprüfung bei Gebäudesanierungen. Veranlasser von Sanierungen und anderen Arbeiten sollen nur noch über Baujahr und Nutzungsgeschichte informieren müssen.

GefStoffV-Novelle: Beschluss des Bundesrats

In dem Beschluss des Bundesrats heißt es "mit Blick auf die Ergebnisse des Asbestdialogs zu einer Mitwirkungspflicht der Veranlasser" wörtlich: "... baldmöglichst eine Auswertung der Anzeigen, Anerkennungen und Todesfälle von mit Asbest in Zusammenhang stehenden Berufskrankheiten seit dem nationalen Asbestverbot nach Kalenderjahr und Alter der Versicherten vorzulegen und auf Basis dieser Daten zu bewerten, ob und in welchem Rahmen eine anlassbezogene Erkundung durch die Veranlasser zur Erfüllung der Ziele der Verordnung angezeigt ist."

GdW: Guter Kompromiss für Eigentümer bei Asbest

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft begrüßte die Entscheidung des Kabinetts. "Um den Arbeitsschutz – der höchste Priorität hat – zu gewährleisten, hat die Bundesregierung nun eine anlassbezogene Erkundung durch die Auftragnehmer, also die Bau- und Handwerksunternehmen beschlossen", sagte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverbands de...

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