Fachbeiträge & Kommentare zu Heizkostenabrechnung

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten richtig zuor... / 3.4.1.2 Kosten des Betriebsstroms

Zu den Heizkosten gehören auch die Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage.[1] Hierzu gehören sämtliche Stromkosten, die für das Betreiben der Heizungsanlage erforderlich sind: Brenner, Regelungsanlage, Umwälzpumpe, Ölpumpe, Kompressoren u. Ä. Die Beleuchtungskosten des Heizungskellers gehören nicht zu den Heizkosten, sondern zu den Kosten des Allgemeinstroms gem. § 2 Nr...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten richtig zuor... / 3.4.1.7 Kosten für die Ausstattung zur Verbrauchserfassung

Zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs sind Wärmezähler oder Heizkostenverteiler, zur Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs Warmwasserzähler oder andere geeignete Ausstattungen zu verwenden.[1] Es dürfen nur solche Geräte verwendet werden, die entweder über eine sachverständige Bestätigung verfügen, wonach sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten richtig zuor... / 3.4 Kosten der Heizung, § 2 Nr. 4 BetrKV

Warme und kalte Betriebskosten Die Heizungs- und Warmwasserkosten werden auch "warme Betriebskosten" genannt, während die in § 2 Nr. 1 bis 3 und Nr. 7 bis 17 BetrKV genannten Kosten als "kalte Betriebskosten" bezeichnet werden. Leistungsprinzip – Abflussprinzip Im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung dürfen nur die "kalten Betriebskosten" nach dem sog. Abflussprinzip (= Um...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenverordnung: Abrechnungspflicht für Wärmepumpen

Überblick Heizkosten in Mehrfamilienhäusern, die überwiegend mit Wärmepumpe versorgt werden, mussten bisher nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Das ändert sich nun: Am 1. Oktober tritt eine Novellierung der Heizkostenverordnung in Kraft. Am 1.10.2024 treten Änderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) in Kraft. Damit gelten auch für mit Wärmepumpen versorgte Ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.6.1 In stationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen untergebrachte Menschen

Rz. 309 Wer in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Es kommen Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB XII in Betracht. Das schließt die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft nicht aus, was sich wiederum auf die Leistungen nach § 22 bei Anwendung des Kopfteilprinzips auswirken wird. Bei täglicher Rückkehr in d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung: Schuldner / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K verklagt im Jahr 2018 die Verwalterin B1 auf Erstellung und Übergabe der Gesamtjahresabrechnung sowie der Einzeljahresabrechnungen für seine 2 Wohnungseigentumsrechte für das Jahr 2016. Das AG verurteilt B1 im November 2019 unter Klageabweisung im Übrigen, die Heizkostenabrechnungen für die Wohnungen des Klägers für das Jahr 2016 zu erstellen und vorzule...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 7.5 Fehlende Informationen in der Rechnung des Energieversorgers

Die Informationspflichten nach § 3 CO2KostAufG sind nicht mit einer Frist versehen, sie gelten also für alle Rechnungen, die Energieversorger seit Inkrafttreten des Gesetzes, also seit dem 1.1.2023, ausstellen oder ausgestellt haben. Sollten in der Energierechnung des Energieversorgers die verpflichtenden Informationen nach § 3 nicht enthalten sein, sollte die Rechnung zurück...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 7.7.1 Ermittlung der im zugrunde zu legenden Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffmenge

Die Abrechnungszeiträume für Brennstofflieferungen an Vermieter fallen nur selten mit den Zeiträumen zusammen, in denen der Vermieter gegenüber seinen Mietern abrechnet. Daher ermittelt der Vermieter die in einem Abrechnungszeitraum verbrauchte Brennstoffmenge üblicherweise anhand des Brennstoffverbrauches sowie einer oder mehrerer Brennstoffrechnungen. Der Vermieter hat lau...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 7.2 Die Stufenaufteilung

Es gilt eine Stufenaufteilung, d. h. der Anteil, den der Vermieter tragen muss, richtet sich nach den quadratmeterbezogenen CO2-Emissionen des Gebäudes (bzw. der Wohnung, wenn der Mieter sich selbst mit Wärme versorgt). Die Stufenaufteilung im Gesetz erfolgt anhand der auf die Wohnfläche bezogenen CO2-Emissionen des konkreten Abrechnungszeitraumes. Es findet keine Klimaberei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 7.7 Wie erfolgt die Aufteilung der CO2-Kosten?

Hinweis Vorgehen des Vermieters Der Vermieter ermittelt die auf den oder die Mieter entfallenden Kohlendioxidkosten, indem er den im Abrechnungszeitraum verursachten Kohlendioxidausstoß (= Brennstoffemissionen) sowie die angefallenen Kohlendioxidkosten berechnet und den auf den Vermieter entfallenden Anteil abzieht. Der Vermieter berechnet sodann den auf den einzelnen Mieter e...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 8 Aufteilung der Kohlendioxidkosten und Erstattungsanspruch bei WEG

WEG ohne vermietete Wohnungen erhalten eine normale Heizkostenaufteilung, weil jeder Eigentümer den auf ihn entfallenden anteiligen CO2-Preis in voller Höhe trägt. Für WEG mit vermieteten Wohnungen (teilweise oder alle) empfehlen wir folgendes Vorgehen: Der nicht umlegbare Teil der CO2-Kosten wird entsprechend Eingruppierung des Gebäudes ermittelt. Die Heizkostenabrechnung erfo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
CO2-Kostenaufteilung / 3.1.2 Vorwegabzug des Vermieteranteils

Nach § 7 Abs. 1 CO2KostAufG im Fall von Wohngebäuden bzw. § 8 Abs. 1 CO2KostAufG im Fall von Nichtwohngebäuden ermittelt der Vermieter die auf den oder die Mieter entfallenden Kohlendioxidkosten. Bezüglich des auf ihn selbst entfallenden Anteils hat ein Vorwegabzug zu erfolgen. In der Heizkostenabrechnung ist nach § 7 Abs. 3 CO2KostAufG bzw. § 8 Abs. 3 CO2KostAufG die Anteil...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 3.1 Überblick

Sofern öffentlich-rechtliche Vorgaben einer wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes und/oder einer wesentlichen Verbesserung der Wärme- und Warmwasserversorgung des Gebäudes entgegenstehen, ist entsprechend § 9 CO2KostAufG der prozentuale Anteil, den der Vermieter an den Kohlendioxidkosten zu tragen hätte, um die Hälfte bzw. vollständig zu kürzen. Diese Pauschal...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 3.3 Anschluss- und Benutzungszwang

Vermietern kann durch einen Anschluss- und Benutzungszwang an Nah- oder Fernwärme auf Grundlage einer kommunalen Satzung die Möglichkeit genommen sein, die Heiztechnologie und damit den eingesetzten Brennstoff zu beeinflussen. Im Fall eines Anschluss- und Benutzungszwangs ist in der Heizkostenabrechnung für den Mieter ein Hinweis auf den sich aus der Satzung ergebenden Wegfal...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 9 Aufteilung der Kohlendioxidkosten und Erstattungsanspruch bei Nichtwohngebäuden

Die Kohlendioxidkosten sind bei Nichtwohngebäuden zwischen den Mietparteien hälftig zu teilen. Bei dem Kostenanteil der Vermieter ist zu berücksichtigen, dass dieser in der Regel steuerlich geltend gemacht werden kann, sodass der Nettobetrag meist deutlich unter dem hälftigen Anteil liegen wird. Hinweis Steuern Bei der Vermietung von Wohnungen stellt der Anteil des Vermieters ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 7.9 Informationspflichten des Vermieters

Der Vermieter weist in der Heizkostenabrechnung den auf den Mieter entfallenden Anteil an den Kohlendioxidkosten, die Einstufung des Gebäudes oder der Wohnung nach Stufenmodell sowie die Berechnungsgrundlagen aus. Zu den Berechnungsgrundlagen gehören laut Gesetzesbegründung die Kenngrößen, die auf den Brennstoffrechnungen auszuweisen sind: der Energiegehalt des Brennstoffes, de...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 7.10.1 Erdgas

Praxis-Beispiel Beispiel 1: Erdgas Daten aus den Rechnungen (zusammenaddiert für Januar bis Dezember 2023): Energiegehalt der gelieferten Brennstoffmenge brennwertbezogen: 140.000 kWh Umrechnungsfaktor: 0,903[1] Emissionsfaktor (heizwertbezogen): 0,20088 kg/kWh[2] Emissionen der Brennstofflieferung: 25.395 kg/a CO2-Preis: 30 EUR/t (netto) Daten vom Wohnungsunternehmen: Gesamtwohnflä...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 7.1 Grundsätze

Der Vermieter ermittelt im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Bei Gasetagenheizungen und anderen Beheizungen, bei denen der Mieter sich selbst versorgt, ist die Wohnung maßgeblich. Die Aufteilung der im Abrechnungszeitraum angefallenen Kohlendioxidkosten zwischen Mieter...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 10 Zuwiderhandlung

Bestimmt der Vermieter den auf den einzelnen Mieter entfallenden Anteil an den Kohlendioxidkosten nicht oder weist er die erforderlichen Informationen nicht aus, so hat der Mieter nach § 7 Abs. 4 CO2KostAufG das Recht, den gemäß der Heizkostenabrechnung auf ihn entfallenden Anteil an den Heizkosten um 3 % zu kürzen. Entsprechend § 6 Abs. 1 CO2KostAufG sind Vereinbarungen, nac...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 7.10.2 Fernwärme aus einer EU-ETS-Anlage (Kohle-KWK)

Praxis-Beispiel Beispiel 1: Fernwärme aus einer EU-ETS-Anlage (Kohle-KWK) Daten aus den Rechnungen (zusammenaddiert für Januar bis Dezember 2023): Energiegehalt der gelieferten Brennstoffmenge: 125.000 kWh (dabei ist das gleiche Gebäude wie oben unterstellt, es fallen aber keine Verluste an, da für Heizung und Warmwasser direkt Wärme abgerechnet wird). Emissionsfaktor (heizwert...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 3.2 Denkmalschutz

Denkmalschutzrechtliche Bestimmungen, die zum Beispiel die Dämmung einer historischen Fassade verbieten, stehen wesentlichen baulichen Veränderungen des Gebäudes entgegen, mit denen die energetische Qualität des Gebäudes verbessert werden könnte. Den Vermietern bleibt in diesen Fällen noch der Heiztechnologiewechsel, zu dem sie durch die verbleibende Hälfte des Kohlendioxidk...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
CO2-Kostenaufteilung / 3.1.1 Grundsätze

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 CO2KostAufG ermittelt der Vermieter im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Versorgt der Vermieter eine vermietete Wohnung gesondert mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser, hat er nach § 5 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG den Kohlendioxidausstoß der Wohn...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizölverbuchung (WEG) / 3 Berechnungsbeispiele

Praxis-Beispiel Berechnung des ­Ölrestbestands Beispiel 1: Die Menge, die sich noch im Tank befindet, ist kleiner als die Menge der letzten Öllieferung (Abrechnungszeitraum 1.1. bis 31.12.)mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizung (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Heizung hat als Einrichtung der Wärme- und Warmwasserversorgung überragende Bedeutung in der Praxis des Wohnungseigentums. Zentrale Probleme sind hier die Eigentumszuordnung der Heizung und ihrer einzelnen Bestandteile, die Möglichkeiten der Eigentümergemeinschaft, Nutzungsregelungen zu treffen, sowie insbesondere die Heizkostenabrechnung. Gesetze, Vorschriften u...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenverteiler (WEG)

Begriff Ein Heizkostenverteiler dient der verbrauchsabhängigen Berechnung von Heizkosten. Er ist kein Messgerät, sondern ein Erfassungsgerät und steht im Gemeinschaftseigentum, da er der Ermittlung der Kostenverteilung i. S. d. § 16 Abs. 2 WEG dient.[1] Zwar dürften sie eher Zubehör darstellen, wurden sie allerdings von der Gemeinschaft angeschafft, stellen sie Gemeinschafts...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Nebenkosten

Rz. 44 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ersetzt der ArbG dem ArbN Aufwendungen für Elektrizität, Gas oder sonstige Energieträger und Heizung, so gehören diese Leistungen in tatsächlicher Höhe zum stpfl > Arbeitslohn. Rz. 45 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zur Behandlung von Nebenkosten vgl zunächst > Rz 14. Stellt der ArbG neben freier oder verbilligter Wohnung auch kostenlos oder verbi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Auswirkungen der Wä... / 2.5 Erhöhte Anforderungen an Energieausweise

Das Gebäudeenergiegesetz unterscheidet zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis (§ 79 Abs. 1 Satz 2 GEG). In dem relativ einfachen und kostengünstig zu erstellenden Verbrauchsausweis (§ 82 GEG) wird lediglich der tatsächliche End- und Primärenergieverbrauch des Gebäudes der letzten drei Jahre dokumentiert. Aus den Heizkostenabrechnungen bzw. den Rechnungen des Energieli...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.5.2.1 Tatsächliche Aufwendungen für Heizung

Rz. 127 Mangels abstrakter Definition ist letztlich im Einzelfall zu entscheiden, welche konkreten Aufwendungen den Bedarfen für Heizung zuzurechnen sind. Grundsätzlich zählen dazu die (vertraglich geschuldeten) Vorauszahlungen an Vermieter, Energieversorgungsunternehmen (Gas- bzw. Stromheizung), Fernwärmeunternehmen (Heizung mit Fernwärme) oder für Brennstoffe (Öl und Gasta...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Möglichkeiten energetischer... / 3.4.1 Heizleistung

Die exakte Berechnung der Heizleistung eines Gebäudes stellt eine zentrale Voraussetzung für die effiziente und sparsame Beheizung der Räumlichkeiten dar. Es ist absolut erforderlich, dass die Heizanlage in der Lage ist, Wärmeverluste durch die Gebäudehülle selbst an kältesten Tagen vollständig zu kompensieren. Dies garantiert nicht nur angenehme Raumtemperaturen, sondern au...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 4.3.1.2 Vorwegabzug des Vermieteranteils

Nach § 7 Abs. 1 CO2KostAufG im Fall von Wohngebäuden bzw. § 8 Abs. 1 CO2KostAufG im Fall von Nichtwohngebäuden ermittelt der Vermieter die auf den oder die Mieter entfallenden Kohlendioxidkosten. Bezüglich des auf ihn selbst entfallenden Anteils hat ein Vorwegabzug zu erfolgen. In der Heizkostenabrechnung ist nach § 7 Abs. 3 CO2KostAufG bzw. § 8 Abs. 3 CO2KostAufG die Anteil...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietrechtliche Besonderheit... / 4.3.1.1 Grundsätze

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 CO2KostAufG ermittelt der Vermieter im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Versorgt der Vermieter eine vermietete Wohnung gesondert mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser, hat er nach § 5 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG den Kohlendioxidausstoß der Wohn...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Energieausweis (GEG) / 2.2 Verbrauchsausweis

Den Verbrauchsausweis regelt § 82 GEG. Nach § 82 Abs. 1 GEG wird der Energieausweis auf Grundlage des erfassten Endenergieverbrauchs ausgestellt. § 82 Abs. 2 GEG regelt die Berechnungsmethoden. Die Auswirkungen lokaler klimatischer Unterschiede und jährlicher Klimaschwankungen werden bezüglich des Endenergieverbrauchs für die Heizung nach § 82 Abs. 3 GEG durch eine Witterung...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einführung zum GEG 2024 / 1 Hintergrund

Im Rahmen des israelisch-arabischen Jom-Kippur-Kriegs hatten die arabischen Erdölexporteure im Jahr 1973 den Ölhahn zugedreht, was in der Folge mit einer drastischen Erhöhung der Rohölpreise zum Auslöser der Ölkrise wurde. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) im Jahr 1976[1] die Entwicklung des deutschen Gebäudeenergierechts angestoßen. Sich i...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Neue Heizungsanlagen (GEG) / 1 Grundsätze der 65 %-EE-Vorgabe

§ 71 Abs. 1 GEG – Anforderungen an eine Heizungsanlage (1) 1Eine Heizungsanlage darf zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nach Maßgabe der Absätze 4 bis 6 sowie der §§ 71b bis 71h erzeugt. 2Satz 1 ist ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einführung zum GEG 2024 / 2 Überblick

Das GEG ist in 9 Teile gegliedert: Aufbau des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Teil 1: Allgemeine Vorschriften In einem 1. Allgemeinen Teil (§§ 1 bis 9 GEG) werden zunächst u. a. Ziel und Zweck des Gesetzes in § 1 GEG definiert, sein Anwendungsbereich in § 2 GEG umrissen, der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in § 5 GEG verankert, eine Verordnungsermächtigung zur Anpassung der Heizk...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Heizkostenabrechnung

Zusammenfassung Überblick Während früher sog. Warmmieten üblich waren, ist seit 1984 die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zwingend vorgeschrieben. Die Vereinbarung einer Inklusivmiete, die auch die Heizkosten beinhaltet, ist unwirksam.[1] 1 Vorauszahlung auf die Heizungskosten Gemäß § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB hat der Vermieter eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zu e...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 3 Inhalt der Abrechnung

Nach dem BGH[1] ist eine Heizkostenabrechnung nur dann formal ordnungsgemäß, wenn sie den Anforderungen der Heizkostenverordnung entspricht und folgende Bestandteile enthält: Gesamtkosten aus § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 HeizKV, Aufteilungen nach § 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 HeizKV, Berechnungsweg der Kosten je Verbrauchseinheit, Umlageschlüssel. 3.1 Zusammenstellung der Gesamtkosten Di...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Heizkostenabrechnung / Zusammenfassung

Überblick Während früher sog. Warmmieten üblich waren, ist seit 1984 die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zwingend vorgeschrieben. Die Vereinbarung einer Inklusivmiete, die auch die Heizkosten beinhaltet, ist unwirksam.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 3.1 Zusammenstellung der Gesamtkosten

Die Zusammenstellung der Gesamtkosten muss eine übersichtlich aufgegliederte Benennung der Kosten umfassen. Der Vermieter darf allerdings nur die Kosten ansetzen, die ihm auch tatsächlich entstanden sind. Die einzelnen umlagefähigen Kosten der Heiz- und Warmwasserversorgungsanlage müssen aufgeführt werden. Für die Brennstoffkosten sind je nach Heizungsart der Verbrauch und d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 1 Vorauszahlung auf die Heizungskosten

Gemäß § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB hat der Vermieter eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zu erstellen, wenn der Mieter eine monatliche Vorauszahlung auf die Betriebskosten leistet (Abrechnungspflicht). Die Vorschrift nennt zwar nur die Betriebskosten (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB), sie gilt aber ebenso für die Heizkosten, da sich § 2 BetrKV auch auf diese bezieht. Dies bedeutet ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 3.3 Verteilerschlüssel und Anteil des Nutzers

Die Umlageschlüssel ergeben sich aus den §§ 7 und 8 HeizKV.[1] Der Vermieter darf grundsätzlich nicht mehr als 70 % der Gesamtkosten nach Verbrauch, mindestens 30 % und höchstens 50 % der Kosten nach einem festen Schlüssel (Grundkosten) verteilen. Die Heizkostenabrechnung muss so erstellt werden, dass der Mieter die Rechenwege und die Aufteilungen nachvollziehen kann. Die si...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 5 Fälligkeit

Die Heizkostenforderung wird dann fällig, wenn der Mieter eine ordnungsgemäße und prüffähige Abrechnung erhalten hat. Der Eintritt der Fälligkeit hängt nicht davon ab, dass dem Mieter eine angemessene Frist zur Überprüfung eingeräumt wurde.[1] Der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung wird mit der Erteilung einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung fällig. Der BGH begründet s...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 6 Einwendungen des Mieters

Der Mieter muss dem Vermieter Einwendungen gegen die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB, Einwendungsfrist). Danach kann er keine Einwendungen mehr geltend machen (Ausschlussfrist), es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Der Mieter hat das Recht, die der Abrechnung zugrunde liegenden...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 7.3 Weitergabe von Daten an Dritte und Auftragsdatenverarbeitung

Auch die Weitergabe von Daten an Dritte wie Handwerker oder andere Mieter ist eine Datenverarbeitung und darf, wenn keine Einwilligung der Person vorliegt, laut der ihre Daten verarbeitet werden dürfen, nur erfolgen, wenn eine Rechtsgrundlage dies gestattet. Der Dritte ist selbst verantwortlich für den ordnungsgemäßen Umgang mit den Daten. Vorsorglich sollte der Vermieter den...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 4 Plausibilität

Der Gebäudeeigentümer sollte vor dem Versenden der Heizkosteneinzelabrechnungen eine Plausibilitätskontrolle vornehmen. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn es im Vergleich zu den Vorjahreswerten zu Abweichungen von mehr als 25 % kommt. Nach Ziff. 9 der "Richtlinien zur Durchführung der verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung"[1] der Arbeitsgemeinscha...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 7 Datenschutz-Grundverordnung

Am 25.5.2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Das bislang in Deutschland geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde überarbeitet und gilt neben den Regelungen der DSGVO auch für alle privaten Vermieter, Hausverwalter und Makler. Alle privaten Prozesse eines privaten Vermieters unterliegen dem Anwendungsbereich dieser Verordnung, und zwar unab...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 2 Abrechnungsfristen

Über die Heizkostenvorauszahlungen hat der Vermieter jährlich abzurechnen (§ 556 Abs. 3 BGB, Abrechnungszeitraum). Dabei handelt es sich um eine Höchstzeitspanne mit der Folge, dass eine Abrechnung, die über mehr als 12 Monate geht, nicht ordnungsgemäß und somit nicht fällig ist.[1] Kürzere Abrechnungszeiträume sind im Ausnahmefall zulässig, zum Beispiel für die Zeit nach de...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 7.4 Verbrauchsdatenerfassung durch Messdienstleister

Beim Ablesen der Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser handelt es sich um eine Datenverarbeitung; dafür braucht es eine Rechtsgrundlage. In Betracht kommt Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1b DSGVO, da die Datenerhebung zur Erfüllung der mietvertraglichen Abrechnungspflicht des Vermieters erforderlich ist. Die Mieter und mögliche Mitbewohner müssen über die Datenerheb...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 7.2 Keine Datenverarbeitung ohne Rechtsgrundlage

Die Erhebung, Ablage und Weitergabe von Daten ist nur dann zulässig, wenn eine Rechtsgrundlage die Verarbeitung erlaubt. Vor allem folgende Rechtsgrundlagen können gemäß § 6 DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten herangezogen werden: Vertragserfüllung, das heißt, wenn die Verarbeitung für die Erfüllung des Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 7.6 Weitergabe der Daten an Handwerker

Um seinen Instandhaltungspflichten nachzukommen, darf der Vermieter einen Handwerker beauftragen und ihm – sofern erforderlich – Namen und Kontaktdaten seiner Mieter benennen. Nach der hier vertretenen Auffassung handelt es sich um eine Weitergabe der Daten an Dritte. Es werden fremde Fachleistungen bei einem eigenständigen verantwortlichen Dritten in Anspruch genommen, für ...mehr