Fachbeiträge & Kommentare zu Heizkostenabrechnung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gebäudeenergiegesetz (GEG) ... / Zusammenfassung

Überblick Am 1.1.2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz, weit verbreitet Heizungsgesetz genannt, in Kraft getreten.[1] Im Kern sieht das neue GEG vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss (65 %-EE-Pflicht). Das gilt zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebiete...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Heizung (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Heizung hat als Einrichtung der Wärme- und Warmwasserversorgung überragende Bedeutung in der Praxis des Wohnungseigentums. Zentrale Probleme sind hier die Eigentumszuordnung der Heizung und ihrer einzelnen Bestandteile, die Möglichkeiten der Eigentümergemeinschaft, Nutzungsregelungen zu treffen, sowie insbesondere die Heizkostenabrechnung. Gesetze, Vorschriften u...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilung und Kosten... / 2 Änderung des Umlageschlüssels

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV sind die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage mindestens 50 %, höchstens 70 % nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Und gemäß § 8 Abs. 1 HeizkostenV sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage mindestens 50 %, höchstens 70 % nach dem erfassten Warmwasserverbrauch, die übrige...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung (FAQs) /   Zeitpunkt der Vorlage der Jahresabrechnung

Wann muss die Verwaltung die Jahresabrechnung vorlegen? Die Jahresabrechnung ist möglichst zeitnah zu erstellen und der Eigentümergemeinschaft zur Beschlussfassung über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der Vorschüsse vorzulegen. Mit Rücksicht auf die Heizkostenabrechnungen, welche oft von einem Drittunternehmen erstellt werden, ist es in der Praxis kaum ...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 2.2 Verteilerschlüssel und Mieteranteil

Die Angabe und Erläuterung des zugrunde gelegten Verteilerschlüssels erfordert, dass die Betriebskosten des gesamten Anwesens angegeben werden und erläutert wird, wie sich daraus der Anteil des Mieters für die von ihm gemietete Wohnung errechnet. Bei einer Verteilung nach Flächen ist sowohl die Gesamtfläche des Anwesens als auch die Fläche der betreffenden Wohnung und bei ei...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 2.6 Leistungs- oder Abflussprinzip?

Die Frage, ob der Vermieter bei der Abrechnung der Betriebskosten nach dem sog. Leistungsprinzip abrechnen muss oder ob er auch nach dem sog. Abflussprinzip abrechnen darf, war bislang heftig umstritten. Beim Abflussprinzip (Ausgabenrechnung) sind die im Abrechnungszeitraum getätigten Zahlungen anzusetzen, unabhängig davon, ob die zugrunde liegenden Leistungen im Abrechnungsz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.1 Zusammenstellung der Gesamtkosten

Die geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten erfordert eine übersichtlich aufgegliederte Einnahmen- und Ausgabenaufstellung, aus der auch der betriebswirtschaftlich und juristisch nicht geschulte Mieter die umgelegten Kosten klar ersehen und überprüfen kann. Ausgangspunkt für die notwendige Aufgliederung der Gesamtkosten in einzelne Abrechnungsposten ist der Mietvertrag, i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.4 Erläuterung der Abrechnung

Hinweis Keine Erläuterung erforderlich Kostenpositionen (z. B. "Heizung/Warm-/Kalt- und Abwasser") müssen auch nicht in der Abrechnung selbst erläutert werden, wenn sie aufgrund der Bezugnahme auf die Abrechnung des Versorgers gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar sind.[1] Hinweis CO2-Preis: Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter Vermieter müssen sich ab 1.1.2023 an der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenabrechnung – ... / 4 Abrechnung nach Mietminderung

Bemessungsgrundlage für eine Mietminderung ist die Bruttomiete einschließlich aller Betriebskosten.[1] Der Mieter kann daher auch Betriebskostenvorauszahlungen bzw. Pauschalen entsprechend mindern. Wichtig Abrechnungsbetrag ermitteln, Minderungsquote berechnen, Nettomiete reduzieren Unbeschadet dessen kann eine Mietminderung vom Vermieter sowohl ausschließlich auf die Nettomiet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenabrechnung – ... / 5.1.6 Auftretende Probleme bei der Einsichtnahme

Gewährt der Vermieter dem Mieter nicht ausreichend Zeit zur Einsicht in die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Originalbelege (hier: 2 1/2 Stunden) und fehlen verschiedene Belege bzw. waren Originalbelege nicht einsehbar, gilt die Belegeinsicht als verweigert mit der Folge, dass der Mieter einzelne Abrechnungspositionen auch pauschal bestreiten darf.[1] Achtung K...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 4.5.1 Heizkosten

Zwei wesentliche Aspekte sind bei der Verteilung der Heizkosten in der Jahresabrechnung zu berücksichtigen: In der Jahresabrechnung sind die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben darzustellen.[1] § 4 Abs. 1 HeizkostenV ordnet die Erfassung des anteiligen Verbrauchs der Wohnungseigentümer an. Konsequenz für die Darstellung in der Jahresabrechnung: Die tatsächlich getätigten Ausgab...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gebäudemodernisierungsgesetz statt "Heizungsgesetz": Was die Eckpunkte von Union und SPD für Immobilienverwalter jetzt praktisch bedeuten

A. Einführung Am 24. Februar 2026 haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ein Eckpunktepapier "zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz" (GMG) veröffentlicht. Die Kernbotschaft ist: Das politisch als "Heizungsgesetz" bezeichnete Regelungspaket im Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll in seiner jetzigen Ausgestaltung aufgehoben werden. Konkret sollen v. a. die 2023 von der Ampe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kenntnis von Mängeln / 1 Kenntnis bei Vertragsabschluss

Kennt der Mieter bei Abschluss des Vertrags den Mangel der gemieteten Sache (Rechts- oder Sachmangel), stehen ihm die in den §§ 536, 536a BGB bestimmten Rechte auf Mietminderung bzw. Schadensersatz nicht zu (§ 536b Satz 1 BGB). Wichtig Positive Kenntnis entscheidend Kenntnis bedeutet in diesem Fall positive Kenntnis, nicht nur fahrlässige Unkenntnis. Wegen Mängeln, deren Vorha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Berechnung der Minderung

Rz. 53 Während § 537 Abs. 1 Satz 1 a. F. zur Berechnung der Minderung auf die kaufrechtlichen Vorschriften der §§ 472, 473 verwies, spricht das Gesetz jetzt von einer angemessen herabgesetzten Miete. Richtigerweise wird in der amtlichen Begründung darauf hingewiesen, dass diese Regelung unpraktikabel war, die Rechtsprechung regelmäßig mit geschätzten Prozentsätzen gearbeitet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung / 2.1.3 Heizkosten in der Jahresabrechnung

Heiz- und Warmwasserkosten sind nach einer Grundsatzentscheidung des BGH[1] in der Jahresgesamtabrechnung und in den jeweiligen Jahreseinzelabrechnungen differenziert darzustellen: In der Jahresgesamtabrechnung sind sämtliche Ausgaben für die in der abzurechnenden Wirtschaftsperiode bezogene Heizenergie – und zwar unabhängig vom konkreten Verbrauch – darzustellen. In den jewei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung / 1.4.1 Zeitnahe Erstellung

Die Jahresabrechnung ist nach Ablauf der abzurechnenden Wirtschaftsperiode zeitnah zu erstellen und der Eigentümergemeinschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Allgemein wird hier von einem Zeitraum von 3 bis maximal 6 Monaten nach Beginn des Folgejahres ausgegangen.[1] Abweichendes kann im Verwaltervertrag geregelt werden oder sich aus einer Vereinbarung der Wohnungseigentüm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung / 1.4.2 Verspätet vorgelegte Jahresabrechnung

Gerät der Verwalter mit der Erstellung der Abrechnung in Verzug, können die Wohnungseigentümer die GdWE in Anspruch nehmen. Ist die Klage erfolgreich, können zunächst die Verfahrenskosten gegen den Verwalter geltend gemacht werden. Bleibt er weiter untätig, haftet er jedoch nicht unmittelbar gegenüber den vermietenden Wohnungseigentümern hinsichtlich der bei deren Mietern au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung / 1.7 Was ist im Vorfeld der Abrechnung zu berücksichtigen?

Checkliste: Was ist im Vorfeld der Abrechnung zu berücksichtigen?mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung / 2.1.1.2.2 Hausgelder bereits abgerechneter Wirtschaftsperioden

Die Jahresgesamtabrechnung kann eine nähere Aufschlüsselung der in dem Abrechnungszeitraum eingegangenen Hausgeldzahlungen im Hinblick auf die Abrechnungszeiträume enthalten, für die sie geschuldet waren. Weil die Jahresabrechnung eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung darstellt, sind solche Angaben aber nicht zwingend erforderlich.[1] Zahlen also Wohnungseigentümer Abre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung / 2.1 Gesamtabrechnung

Maßgeblich für die nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zu beschließenden Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge sind zwar in erster Linie die Jahreseinzelabrechnungen. Allerdings sollte auch hier aus Transparenzgründen nicht auf die Erstellung der Jahresgesamtabrechnung verzichtet werden. Insoweit hat die Jahresabrechnung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abgrenzungen Eine Durchbrechung des Jährlichkeitsprinzips ist nur hinsichtlich der Heiz- und Warmwasserkosten möglich. Hinsichtlich sämtlicher anderer Abrechnungspositionen verbleibt es bei der Abrechnung nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip.[1] Abrechnungspflicht Zur Erstellung von Jahresabrechnungen ist die GdWE verpflichtet; als ausführendes Organ muss der bestellte Verwalter a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
CO2-Preis steigt 2026 auf 55 bis 65 EUR – das betrifft Mieter und Vermieter

Der CO2-Preis steigt im neuen Jahr von 55 EUR auf 55 bis 65 EUR pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid. Geschätzt wird ein Preisanstieg beim Heizöl um 3 Cent pro Liter und beim Erdgas von 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Nach 55 EUR im vergangenen Jahr steigt der Preis für den Ausstoß klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) ab dem 1.1.2026 auf 55 bis 65 EUR pro Tonne auf einen neuen H...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.3 Beweismittel und Beweisurkunden nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Rz. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 verpflichtet zur Bezeichnung von Beweismitteln ohne Aufforderung durch den Leistungsträger. Das ist auf die Beweismittel begrenzt, die für die begehrte oder empfangene Leistung erheblich sind. Ist das der Fall, kann sich der Leistungsberechtigte der Bezeichnung (oder Vorlage auf Verlangen) nicht dadurch entziehen, dass er Beweismittel nur bei konkr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 3 Angemessenheit der Bedarfe für Heizung

Die Aufwendungen für die Heizung werden wie die Aufwendungen für die Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit sie angemessen sind. Sie werden in der Regel getrennt von den Aufwendungen für die Unterkunft geprüft. Eine Karenzzeit gilt für die Aufwendungen für die Heizung nicht.[1] Die Aufwendungen für die Heizung ergeben sich überwiegend aus den zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftungsfragen im Wohnungse... /   Betriebskostenabrechnung falsch

Aufgrund fehlerhafter Ablesung wurden die Heizkostenabrechnungen 2022 bis 2024 fehlerhaft erstellt. Einer vermietenden Eigentümerin entsteht im Nachhinein ein Schaden aufgrund der falschen Saldoweitergabe als Abrechnung der Nebenkosten. Wo besteht hier die Haftungsmöglichkeit gegen wen? Der Heizkostenverteiler war defekt, die Hausverwaltung war informiert und hatte dies an...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Heizkosten auf Rekordniveau: Wie gespart werden kann

Die Deutschen haben im Jahr 2024 zurückhaltend geheizt. Die Rechnung wird trotzdem hoch ausfallen. Grund sind Energiepreise auf Rekordniveau, die die Verbrauchskosten drastisch in die Höhe treiben – Techem sieht das als Hinweis darauf, dass individuelles Sparverhalten nicht mehr reicht. Viele Mieter in Deutschland heizen wegen der hohen Energiepreise sparsam, der Verbrauch is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Heizkosten

Rz. 104 Die Heizkostenabrechnung, die regelmäßig auch die Kosten für Warmwasser umfasst, wird in der Regel nicht durch den Verwalter erstellt, sondern von hierauf spezialisierten Dienstleistungsunternehmen. Der Verwalter übermittelt dem Serviceunternehmen die in der Abrechnungsperiode entstandenen Brennstoffkosten und die umlagefähigen Betriebskosten. Das Serviceunternehmen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. § 11 Abs. 1 Nr. 1b HeizkostenV

Rz. 27 Nach § 11 Abs. 1 Nr. 1b HeizkostenV gilt eine Ausnahme für den Fall, dass das Anbringen der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung des Wärmeverbrauchs oder die Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Rz. 28 In Einzelfällen kann die Verteilung unmöglich sein, weil Versorgungsleitungen durch meh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) CO2-Kosten bei der Kostenverteilung

Rz. 160 Auch die CO 2 -Kostenanteile müssen zumindest mittelbar berücksichtigt werden. Das CO2-Aufteilungsgesetz gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude mit Heizungen, die fossile Brennstoffe (also insbesondere Kohle, Öl und Gas) verfeuern oder über Fernwärmenetze versorgt werden, die solche Brennstoffe (aber auch z.B. Abfälle) zur Wärmeerzeugung nutzen.[531] Dies betrifft die Anb...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 5. Folgen für die Abrechnung

Rz. 23 Das BayObLG hatte die Abrechnung der Kosten für Wasser/Abwasser nach Miteigentumsanteilen nicht beanstandet, weil eine verbindliche Verbrauchserfassung durch ungeeichte Zähler nicht erfolgen könne, da die Verwendung ungeeichter Zähler als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könne, so dass es auf die Funktionsfähigkeit der Zähler nicht ankomme.[49] Der BGH hat für das M...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Gesamtabrechnung als Grundlage

Rz. 139 Ausgaben, die nicht in der Jahresgesamtabrechnung enthalten sind, können grundsätzlich nicht Gegenstand der Einzelabrechnung sein. Rz. 140 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz muss aber bei der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung gelten, wenn im Folgejahr Heizkosten für das laufende Jahr gezahlt worden sind, weil die Gesamtabrechnung sich auf die tatsächlich gezah...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 1 Die auf der Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes erlassene HeizkostenV findet auch auf das Wohnungseigentum Anwendung. Rz. 2 Die HeizkostenV will eine Verminderung des Energieverbrauchs im Bereich der Gebäudeheizung erreichen. Dieses Ziel soll dadurch verwirklicht werden, dass bei gemeinschaftlichen Heiz- und Warmwasseranlagen die entstehenden Kosten unter Berücksic...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Wichtiger Grund; Abmahnung

Rz. 597 Für die außerordentliche, fristlose Kündigung bedarf es des Vorliegens eines wichtigen Grundes. Ein solcher setzt voraus, dass das zur Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen der GdWE und dem Verwalter so zerstört ist, dass eine künftige Zusammenarbeit nicht zumutbar ist. Rz. 598 Deshalb ist auch eine nach § 341 Abs. 2 BGB grundsätzlich vorgesehene ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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Mustertexte / III. Herausgabe von Verwaltungsunterlagen

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.14: Klageantrag auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen Amtsgericht Frankfurt am Main Postfach 10 01 01 60001 Frankfurt am Main Klage in der Wohnungseigentumssache[26] der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main, vertreten durch die Verwalterin, die Walter GmbH, diese vertr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2025, Die Einordnung von Handlungspflichten als vertretbare Handlung im Sinne der Rechtsprechung

In FoVo 9/2025 haben wir anhand einer Entscheidung des BGH gezeigt, dass es im Einzelfall schwierig sein kann, die vertretbare von der unvertretbaren Handlung abzugrenzen. Die Abgrenzung ist von einer breiten Kasuistik in der Rechtsprechung geprägt. Die nachfolgende alphabetische Checkliste soll helfen, in der Praxis Orientierung zu finden. Der Begriff der vertretbaren Handlu...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Korre... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen zu TOP 4 einen Nachschuss-Beschluss. Unter "Sonstiges" heißt es dazu: "Es wird darauf hingewiesen, dass die Flächenberechnung hinsichtlich der Heizkosten wohl falsch berechnet ist. Diese ist von der Verwaltung daher nochmals zu überprüfen." Wohnungseigentümer K greift den Nachschuss-Beschluss an. Die Kosten für Wärme und Warmwasser seien falsch ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
KI und Datenschutz in der Immobilienverwaltung

Wie lässt sich Künstliche Intelligenz sinnvoll in der Immobilienverwaltung nutzen, ohne gegen Datenschutzvorgaben zu verstoßen? Rechtliche Grundlagen, Risiken und praxisnahe Tipps für einen sicheren KI-Einsatz. Die Immobilienverwaltung wird mit Künstlicher Intelligenz schneller, datengetriebener und automatisierter. Dabei stehen Effizienzgewinne gegen sensible personenbezogen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Heizkostenabrechnung bei Wärmepumpen: Übergangsfrist endet

Heizkosten in Mehrfamilienhäusern, die überwiegend mit Wärmepumpe versorgt werden, müssen seit Oktober 2024 verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Eine Übergangsfrist, die in vielen Fällen ein Jahr Aufschub gibt, endet am 30.9.2025. Auch für mit Wärmepumpen versorgte Gebäude gelten seit dem 1.10.2024 die Regelungen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Wärme und Warmwasser,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Heizkostenabrechnung.

1. Isoliert oder im Verbund. Rn 36 Sind – wie idR – Heiz- und Warmwasserkosten abzurechnen, kann die Abrechnung Teil der Abrechnung sämtlicher Vorauszahlungen (§ 556 III 1) sein (Rn 38 ff). Das ist sogar zu bevorzugen – und mehr als naheliegend: die Heiz- und Warmwasserkosten sind Betriebskosten iSv § 556 I, über die nach § 556 III 1 grds insgesamt abzurechnen ist. Es soll al...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Besonderheiten der Heiz- und Warmwasserkosten (Heizkostenabrechnung).

I. Umlegungsvereinbarung. 1. Grundsatz. Rn 34 Für Heiz- und Warmwasserkosten bedarf es mit Blick auf § 2 HeizkostenV grds keiner Umlegungsvereinbarung (BGH NJW 12, 1141 [BGH 01.02.2012 - VIII ZR 156/11] Rz 12). Bei einer danach unzulässigen Inklusiv- oder Teilinklusivmiete oder Pauschale (§ 535 Rn 177) sind der Heiz- und Warmwasserkostenanteil aus der Miete herauszunehmen und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anforderungen an die Darstellung.

Rn 37 Nach dem BGH ist eine Heizkostenabrechnung zu erstellen, die den Anforderungen der HeizkostenV entspricht (BGH NJW 12, 603 Rz 13). Die HeizkostenV stellt jenseits von § 6a III 1 an die Darstellung der Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten indes keine Anordnungen und regelt keine Heizkostenabrechnung. Die HeizkostenV regelt nur, welche Kosten ihr unterfallen und wel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Isoliert oder im Verbund.

Rn 36 Sind – wie idR – Heiz- und Warmwasserkosten abzurechnen, kann die Abrechnung Teil der Abrechnung sämtlicher Vorauszahlungen (§ 556 III 1) sein (Rn 38 ff). Das ist sogar zu bevorzugen – und mehr als naheliegend: die Heiz- und Warmwasserkosten sind Betriebskosten iSv § 556 I, über die nach § 556 III 1 grds insgesamt abzurechnen ist. Es soll allerdings auch möglich sein, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausnahme.

Rn 35 Bei Gebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt (§ 2 HeizkostenV), und im Falle des § 11 I HeizkostenV ist eine Inklusiv- oder Teilinklusivmiete (§ 535 Rn 176) zulässig. Soll der Mieter in diesem Falle dennoch die Heiz- und Warmwasserkosten ganz oder tw tragen, bedarf es dann ausnw einer Umlegungsvereinbarung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Umlegungsvereinbarung.

1. Grundsatz. Rn 34 Für Heiz- und Warmwasserkosten bedarf es mit Blick auf § 2 HeizkostenV grds keiner Umlegungsvereinbarung (BGH NJW 12, 1141 [BGH 01.02.2012 - VIII ZR 156/11] Rz 12). Bei einer danach unzulässigen Inklusiv- oder Teilinklusivmiete oder Pauschale (§ 535 Rn 177) sind der Heiz- und Warmwasserkostenanteil aus der Miete herauszunehmen und ist der darauf entfallene...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 34 Für Heiz- und Warmwasserkosten bedarf es mit Blick auf § 2 HeizkostenV grds keiner Umlegungsvereinbarung (BGH NJW 12, 1141 [BGH 01.02.2012 - VIII ZR 156/11] Rz 12). Bei einer danach unzulässigen Inklusiv- oder Teilinklusivmiete oder Pauschale (§ 535 Rn 177) sind der Heiz- und Warmwasserkostenanteil aus der Miete herauszunehmen und ist der darauf entfallene Mietanteil a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 32 Bei Abrechnung und Umlage der Kosten für Wärme und Warmwasser sind die Vorgaben der HeizkV zu beachten, ua § 6a III 1 HeizkV. Nur eine den Anforderungen der HeizkV genügende Abrechnung entspricht zwar § 18 II (BGH ZMR 23, 725 Rz 20; 23, 61 Rz 6). Dennoch können Verstöße hinzunehmen sein (vgl. BGH ZMR 23, 725 Rz 19 ff; 23, 61 Rz 10 ff). Jeder WEigtümer kann nach § 18 II...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag § 291 BGB 6 Mahnbescheid § 286 BGB 15 Mahnkosten § 280 BGB 28 Mahnung Vor §§ 116 ff BGB 7; § 116 BGB 7; § 117 BGB 7; § 281 BGB 13; § 1958 BGB 14; § 2024 BGB 6; § 2039 BGB 11 angekündigte Leistungsverspätung § 286 BGB 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe § 286 BGB 15 Begriff § 286 BGB 12 Betriebsausfall § 286 BGB 23 Datum § 286 BGB 17 einstweilige Anordnung §...mehr