Fachbeiträge & Kommentare zu Heizkostenabrechnung

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.3.2 Nichtwohngebäude

Ein Nichtwohngebäude ist ein Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung nicht überwiegend dem Wohnen dient (§ 8 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG). Achtung Betrachtungsweise Auch hier sei an die tatsächliche Betrachtungsweise hinsichtlich des gesamten Gebäudes erinnert. So liegt auch ein Nichtwohngebäude vor, wenn sich z. B. in einem Ärztehaus im Erdgeschoss eine Hausmeisterwohnung befi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.4 Kosten des Betriebsstroms

Der Verbrauch an Betriebsstrom für all die Aggregate, von deren Hilfe die Wärmeerzeugung abhängt (Brenner, Umwälzpumpe, Ölpumpe, Regelungssystem, Schaltuhr, Kompressor, Wärmefühler), wird bei größeren Heizungsanlagen durch Zwischenzähler ermittelt. Besonderheiten gelten für die Kosten des Betriebs einer Wärmepumpe (siehe vorstehendes Kap. 1.3). Selbst wenn im Anwesen des Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendung auf das W... / 4 Die Heizkostenabrechnung der GdWE

Der BGH hat erläutert, dass die Bestimmungen der HeizKV für die Wohnungseigentümergemeinschaft unmittelbar Geltung haben und es eines Beschlusses für deren Anwendung nicht bedarf.[1] Im Hinblick auf die Erstellung der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung ergibt sich jedoch folgende Problematik: Der Verwalter hat gemäß § 28 Abs. 2 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres eine Wohng...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Ablesung und Abrech... / 4 Ableseprotokoll/Mitteilungspflicht

Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 HeizKV soll das Ergebnis der Ablesung dem Nutzer in der Regel innerhalb eines Monats mitgeteilt werden. Eine verursachungsgerechte Kostenverteilung setzt eine ordnungsgemäße Ablesung und Mitteilung der erfassten Verbrauchswerte voraus. Dazu ist es erforderlich, dass sich auch der Nutzer mit den Ergebnissen der Ablesung zeitnah auseinandersetzen kann un...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Ablesung und Abrech... / 3 Ablesezeitpunkt

Die Ablesung sollte möglichst am Ende des Abrechnungszeitraums stattfinden. Der Vermieter kann seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abrechnung nur dann nachkommen, wenn er die Verbrauchserfassungsgeräte möglichst kurz nach Beendigung des Abrechnungszeitraums abliest. Bei elektronischen Heizkostenverteilern, Wärmezählern und Geräten mit Funkablesung ist die stichtaggenaue...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 5.4 Montagefehler

Das Wichtigste bei den Heizkostenverteilern ist die richtige Montage. Während sie früher in der Mitte der Heizkörper angebracht wurden, ist nun festgelegt, dass sie bei 75 % der Heizkörperbauhöhe, also im oberen Drittel des Heizkörpers zu montieren sind. Eignet sich der Heizkostenverteiler nicht für das jeweilige Heizsystem oder ist er nicht richtig am Heizkörper montiert, so...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Ablesung und Abrech... / 2 Ablesetermin

Der Mieter muss gegen Ende des Abrechnungszeitraums nicht jederzeit damit rechnen, dass bei ihm abgelesen wird und sich deshalb nicht ständig hierzu bereithalten. Der Gebäudeeigentümer oder das von ihm beauftragte Abrechnungsunternehmen muss dem Nutzer den Ablesetermin rechtzeitig schriftlich mitteilen. Nach den von der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung en...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendung auf das W... / 2.1 Verteilerschlüssel

Für die Wahl des Verteilerschlüssels sieht § 3 Satz 2 HeizKV vor, dass diejenigen Regelungen anzuwenden sind, die gesetzlich für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gelten oder durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer getroffen wurden. Anderer Verteilerschlüssel als in Heizkostenverordnung vorgegeben Denkbar ist, dass die Kosten für die Versorgung mit Wärme und Wa...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 5.3 Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip

Bei den Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip verdunstet je nach Dauer und Intensität der Heizkörpererwärmung eine Messflüssigkeit, die in einem Röhrchen enthalten ist. In der Regel wird Methylbenzoat, Cyclohexanol oder Phenethol verwendet.[1] Bei starker Beheizung verdunstet viel Flüssigkeit, bei geringerer entsprechend weniger. Ergänzend zur Verdunstungsmenge si...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 5.1 Wärmezähler und Eichpflicht

Der Wärmeverbrauch wird entweder mit Wärmezählern oder Heizkostenverteilern erfasst. Wärmezähler Wärmezähler sind Erfassungsgeräte für Heizungen, die den Wärmeverbrauch physikalisch exakt messen. Sie ermitteln durch Messfühler die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauftemperatur des zu messenden Heizkreislaufs. Aus der Temperaturdifferenz und dem gemessenen Volumen des...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 5.7 Installationspflicht fernablesbarer Zähler und Heizkostenverteiler

Mit der Verordnung über die Änderung der Heizkostenabrechnung vom 24.11.2021 wurden die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie vom 11.12.2018 in nationales Recht umgesetzt. Die wesentlichsten Neuerungen: Installationspflicht nach § 5 Abs. 2 HeizKV Ab 1.12.2021 wird der Gebäudeeigentümer verpflichtet, fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler zu installieren (§ 5 Abs. 2...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Beleg... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen die Anpassung der Vorschüsse bzw. die Einforderung von Nachschüssen für das Wirtschaftsjahr 2021. Dem Beschluss liegt unter anderem die "Heizkostenabrechnung 2021" zugrunde. Diese geht von einem Heizöl-Altbestand zum Schluss der vorherigen Abrechnungsperiode von 14.000 Litern aus. Als erster Zufluss im Abrechnungszeitraum ist eine Lieferung...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Beleg... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat keinen Erfolg! Der Beschluss über die Anforderung von Nachschüssen bzw. die Anpassung von Vorschüssen i. S. d. § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG entspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. K als anfechtender Partei obliege nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich ergebe, dass der angefochtene Beschluss ordnu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.7 Rückzahlungen und Guthaben (Abs. 3)

Rz. 297 Abs. 3 regelt die Berücksichtigung von Rückzahlungen und Guthaben. Die Vorschrift stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage dafür dar, Bewilligungsbescheide aufzuheben. Sie modifiziert lediglich die Berücksichtigung von Einkommen. Insoweit handelt es sich um eine Spezialvorschrift, mit der hauptsächlich erreicht werden soll, dass Rückzahlungen aus kommunalen Leistun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmietung eines Arbeitsplat... / a) Elemente eines Mietvertrages

Der Vertrag umfasst die Miete eines flexiblen Arbeitsplatzes. Das ist aber nur ein Vertrag über einen Arbeitsplatz in einem Raum – und nicht über einen abgeschlossenen Raum. Der Zugang zu den Räumen kann im Einzelfall zeitlich begrenzt sein. Das stellt eine nennenswerte Abweichung zu einem Mietvertrag dar. Das pauschale Entgelt umfasst auch die Nebenkosten. Eine Abrechnung d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG)

Zusammenfassung Begriff Die Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten stellt für Wohnungseigentümergemeinschaften mit gemeinschaftlicher Heizungsanlage einen zentralen Bestandteil der Jahresabrechnung dar. Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) schreibt zwingend eine verbrauchsabhängige und damit periodengerechte Abrechnung dieser Kosten vor und konstituiert damit eine Du...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / 5 Kaltwasserkosten in der Heizkostenabrechnung

Für die verbrauchsabhängige Abrechnung von Kaltwasserkosten existiert noch keine gesonderte Verordnung. In den meisten Bundesländern ist der Einbau von Kaltwasserzählern jedoch in Neubauten per Landesbauordnung vorgeschrieben. Zunehmend werden Kaltwasserzähler zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Frischwasserkosten und Schmutzwassergebühren in älteren Objekten nachgerüste...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / 2.3 Schätzgrenzen

Ist es erforderlich, den Verbrauch für mehr als 25 % der Wohn-/Nutzfläche oder des umbauten Raums zu schätzen, schreibt § 9a Abs. 2 HeizkostenV vor, die Heizkosten insgesamt nach dem für den Grundkostenanteil üblichen Maßstab umzulegen. Die Ungenauigkeit wird in diesem Fall so groß, dass der Verordnungsgeber nicht mehr von einer verbrauchsabhängigen Abrechnung ausgeht. Hinwe...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / 4 Erfassungsgeräte

4.1 Technische Unterschiede Der Gebäudeeigentümer hat gemäß § 4 Abs. 2 der HeizkostenV die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen, was von den Nutzern zu dulden ist. Die Erfassung der Heizungsverbräuche in den Wohnungen kann über Heizkostenverteiler (Verdunstungsprinzip oder elektronisch) oder Wärmemengenzähler erfolgen. Hinweis Höhere Kosten Die höhere Gen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / 2 Verbrauchsschätzung

2.1 Vorjahresverbrauch Hat kein Nutzerwechsel stattgefunden, bietet sich die Zugrundelegung des Vorjahresverbrauchs derselben Wohnung an. Hierbei wird in der Regel von den Wärmedienstunternehmen die Gesamtverbrauchstendenz der Liegenschaft berücksichtigt, um nicht Verbräuche einer Heizperiode zugrunde zu legen, die mit der aktuellen aus Witterungsgründen nicht vergleichbar is...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / 1 Allgemeine Grundsätze

Die Heizkostenverordnung [1] hat für das Wohnungseigentum zwingenden Charakter.[2] Sie gilt unabhängig davon, ob durch Beschlüsse oder Vereinbarungen abweichende Bestimmungen über die Kostenverteilung von Heizung und Warmwasser getroffen wurden.[3] Entsprechend anzuwenden sind die Bestimmungen der Heizkostenverordnung auf Nachtstromspeicherheizungen. [4] Voraussetzung ist allerd...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Die Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten stellt für Wohnungseigentümergemeinschaften mit gemeinschaftlicher Heizungsanlage einen zentralen Bestandteil der Jahresabrechnung dar. Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) schreibt zwingend eine verbrauchsabhängige und damit periodengerechte Abrechnung dieser Kosten vor und konstituiert damit eine Durchbrechung des...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / 4.2 Kauf oder Miete

Bei Kauf der Geräte sind die Kosten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft so zu verteilen, wie die übrigen Kosten.[1] Hinsichtlich der Weiterbelastung an Mieter gilt, dass die Anschaffungskosten für die Geräte im Wege einer Mieterhöhung umlagefähig sind. Für frei finanzierten Wohnungsbau erfolgt die Weiterbelastung gem. § 559 BGB mit 8 % der für die Wohnung aufgewendeten K...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / 1.4 Kostenverteilung in Sonderfällen

In die Neufassung der HeizkostenV wurde durch § 9a HeizkostenV eine Regelung von Sonderfällen eingefügt, die von der Praxis entwickelt worden waren, um den Verbrauch, soweit er nicht erfasst werden kann, mithilfe bestimmter Ersatzkriterien zu ermitteln.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / 2.1 Vorjahresverbrauch

Hat kein Nutzerwechsel stattgefunden, bietet sich die Zugrundelegung des Vorjahresverbrauchs derselben Wohnung an. Hierbei wird in der Regel von den Wärmedienstunternehmen die Gesamtverbrauchstendenz der Liegenschaft berücksichtigt, um nicht Verbräuche einer Heizperiode zugrunde zu legen, die mit der aktuellen aus Witterungsgründen nicht vergleichbar ist.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / 1.1 Kostenverteilungsschlüssel

Von den Kosten des Betriebs der Zentralheizungsanlage sind gemäß § 7 Abs. 1 der HeizkostenV mindestens 50 %, höchstens 70 % nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen. Alternativ kann hinsichtlich des Grundkostenanteils auf die beheizte Wohn- oder Nutzfläche (bzw. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / 3 Kostenverteilung bei Nutzerwechsel

Für den Fall des Nutzerwechsels innerhalb eines Abrechnungszeitraums schreibt § 9b HeizkostenV eine vom Gebäudeeigentümer vorzunehmende Zwischenablesung vor. Für die verbrauchsabhängig abzurechnenden Kostenbestandteile ist das Ergebnis dieser Zwischenablesung zu verwenden. Für den Grundkostenanteil der Heizkosten ist der Wärmeverbrauchsanteil in Promille nach der Gradtagtabe...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / 1.2 Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage

Die Kosten des Betriebs der Zentralheizungsanlage sind in § 7 Abs. 2 HeizkostenV abschließend aufgeführt. Hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / 4.1 Technische Unterschiede

Der Gebäudeeigentümer hat gemäß § 4 Abs. 2 der HeizkostenV die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen, was von den Nutzern zu dulden ist. Die Erfassung der Heizungsverbräuche in den Wohnungen kann über Heizkostenverteiler (Verdunstungsprinzip oder elektronisch) oder Wärmemengenzähler erfolgen. Hinweis Höhere Kosten Die höhere Genauigkeit von Wärmemengenzäh...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / 4.3 Eichfristen

Wärmemengenzähler und Warmwasserzähler unterliegen als Messgeräte zur Bestimmung des Volumens bzw. der Durchflussstärke von Flüssigkeiten der Eichpflicht. Die Gültigkeitsdauer der Eichung für Wärmezähler und Warmwasserzähler beträgt 6 Jahre (für Kaltwasserzähler 6 Jahre). Die Eichintervalle sind in der Mess- und Eichverordnung (MessEV) festgelegt. Rechtsgrundlage der Eichung...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / 1.3 Warmwasserkosten

Die HeizkostenV schreibt in § 8 Abs. 1 für die Verteilung der Warmwasserkosten dieselben Prozentsätze hinsichtlich des verbrauchsabhängig abzurechnenden Anteils vor. Der wesentliche Unterschied zur Verteilung der Heizkosten besteht darin, dass als Verteilungsmaßstab für die Grundkosten der umbaute Raum ausscheidet. Bei der Bemessung der Anteile für die Verbrauchs- und Grundk...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / 2.2 Durchschnittsverbrauch

Hinweis Ersatzkriterium bei Nutzerwechsel Für den Fall, dass ein Nutzerwechsel stattgefunden hat, ist als Ersatzkriterium der Verbrauch vergleichbarer anderer Räume im aktuellen Abrechnungszeitraum anzusetzen. In einem vereinfachten Verfahren kann dies die Zugrundelegung des Durchschnittsverbrauchs pro m² (beheizbarer) Wohnfläche sein. Bei Großwohnanlagen mit standardisierten...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zweitbeschluss: Grenzen / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage ist die zentrale Anlage zur Versorgung mit Wärme mit der zentralen Warmwasserversorgungsanlage verbunden. In den Jahren 2016 bis 2018 ist entgegen § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV kein Wärmemengenzähler für die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge installiert. In 2 Vorprozessen hat das AG die Beschlüsse über die Ja...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz bei der Verwalt... / 2.6 Einschaltung von Dienstleistern für die Heizkostenabrechnung

Wie bei der Vermietung werden für die Abrechnung der Heizkosten darauf spezialisierte Unternehmen beauftragt und es liegt eine Auftragsverarbeitung vor. Zu Einzelheiten hierzu siehe Datenschutz bei der Vermietung und Bestandsverwaltung, Kap. 2.2.1 Verbrauchsdaten.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.1 Verbrauchsdaten

Bei den Heiz- und Warmwasserkosten erfolgt die Umlage nach den Bestimmungen der Heizkostenverordnung. Dem Gebäudeeigentümer obliegt nach §§ 4 ff. HeizKV die Pflicht zur Verbrauchserfassung, Beschaffung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung und zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung. Zur Ermittlung der verbrauchsabhängigen Kostenverteilung bedient man sich in der Regel e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz: Rechtsgrundlag... / 2.12 Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO)

Auftragsverarbeiter erheben, verarbeiten oder nutzen personenbezogene Daten weisungsgebunden im Auftrag des Verantwortlichen. Die eigentlich betroffene Aufgabe/ Funktion verbleibt beim Auftraggeber. Bei der Auftragsverarbeitung bestehen besondere einzuhaltende vertragliche Pflichten. Zusätzlich bestehen Dokumentationspflichten. Auftragsverarbeitungen in der Wohnungswirtschaft...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
DSGVO-Pflichten für Unterne... / 8.3.2 Muster: Dokumentation der Auftragsverarbeitungen

Stammdaten Name oder Firma der verantwortlichen Stelle ___________________________ Anschrift der verantwortlichen Stelle ___________________________ Datenschutzbeauftragter Externer Datenschutzbeauftragter bestellt über WTS Wohnungswirtschaftliche Treuhand Stuttgart GmbH Herdweg 52/54, 70174 Stuttgart Telefon: 0711/16345410 Mail: dsb-wts@wts-vbw.de Aufsichtsbehörde Der Landesbeauftrag...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dokumentationspflichten (DS... / 2.1 Grundätze

Als Teil der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO ist ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Dieses Verzeichnis betrifft alle automatisierten und auch die nicht automatisierten Verarbeitungen personenbezogener Daten. Zunächst sind deshalb alle Verarbeitungsprozesse personenbezogener Daten im Unternehmen zu ermitteln. Um die Übersichtlichkeit zu wahr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dokumentationspflichten (DS... / 5 Auftragsverarbeitung

Werden personenbezogene Daten im Auftrag durch andere Personen oder Stellen verarbeitet, liegt eine Auftragsverarbeitung vor (Art. 8 Abs. 1 DSGVO). Voraussetzung hierfür ist, dass die andere Stelle den Weisungen des Auftraggebers unterworfen ist und keine eigene Entscheidungsbefugnis darüber besitzt, wie sie mit den zur Verfügung gestellten Daten umgeht. Dem Auftragsverarbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Pfändbarer Anspruch

Rz. 100 Der Anspruch des Schuldners als Vermieter auf Zahlung des Miet-/Pachtzinses ist ein übertragbares Forderungsrecht. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind außerhalb des von § 851b ZPO umfassten Bereichs grds. uneingeschränkt pfändbar.[88] Die Pfändung wird wirksam mit Zustellung gegenüber dem Mieter/Pächter. Das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters an den eing...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / 9. Unpfändbare Ansprüche

Rz. 106 Grundsätzlich ist jeder Anspruch, der übertragbar ist, auch pfändbar, § 851 ZPO. Ist der Anspruch nicht übertragbar, ist auch grundsätzlich keine Pfändungsmöglichkeit gegeben. Beispiele: Rz. 107mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1 Zufluss als sonstige Leistung

Rz. 4 Ist die Entlastung nach § 123 Abs. 1 EStG den Einkünften aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 S. 1 EStG zuzuordnen, gilt als Zuflusszeitpunkt nach § 11 Abs. 1 S. 1 EStG der Vz, in dem der Energielieferant die Endabrechnung für 2022 erteilt hat. Die Erfassung muss damit in der Regel im Jahr 2023 erfolgen. Rz. 5 Dazu muss der Energielieferant die Kostenentlastung nach § 2 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschuss-Beschluss (2) / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat Erfolg! Die Klage sei dahingehend auszulegen, dass K den Nachschuss insgesamt angreife. Denn die Anfechtung von Einzelpositionen sei nicht möglich. Es könne nur die Zahlungsverpflichtung, die den Beschlussgegenstand bilde, angegriffen werden. Offenbleiben könne, ob den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz gefehlt habe und damit ein Nichtigkeitsgrund vo...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nachschuss-Beschluss: Verhä... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen am 29.11.2021 nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG die Nachschüsse. Vor der Beschlussfassung übersendet die Verwaltung den Wohnungseigentümern allerdings keinen Vermögensbericht für das Wirtschaftsjahr 2020, sondern legt diesen nur in der Versammlung vor. Wohnungseigentümer K geht gegen den Beschluss vor. Er bemängelt, in der Jahresabrechnung sei sow...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschuss-Beschluss (2) / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer "genehmigen" im Dezember 2020 die Einzel- und Gesamtabrechnungen 2019. In den Einzelabrechnungen sind unter der Position "umlagefähige Beträge" Gesamtheizkosten in Höhe von 5.395,46 EUR ausgewiesen, wovon ein Anteil in Höhe von 646,33 EUR auf Wohnungseigentümer K entfällt. Neben der Position "Heizkostenabrechnung" enthalten die Einzelabrechnungen unter...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsunterlagen: Hera... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat überwiegend Erfolg! Nach Beendigung des Verwaltervertrages habe eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber einem Verwalter einen Anspruch auf Herausgabe von allem, was der Verwalter zur Ausführung seiner Verwaltertätigkeit gem. §§ 675, 667 BGB erlangt habe, insbesondere aller Verwaltungsunterlagen. Die Verwaltungsunterlagen müssten nicht zwingend im Pro...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dezember-Soforthilfe im Gas- und Wärmebereich, FAQ-Liste

Überblick Der Bundesrat hat am 14. November 2022 in einer Sondersitzung über das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG abschließend beraten. Haushaltskunden sowie Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio. kWh sollen im Monat Dezember entlastet werden. Mit diesem Vorschlag setzt die Bundesregierung den ersten Teil der Empfehlungen des Zwischenberichts der von der...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 3.1.13 Exkurs: Besichtigungsrecht des Vermieters

Eine Besichtigung der Mietsache kann insbesondere dann im Vermieterinteresse liegen, wenn sich der Verdacht aufdrängt, der Mieter leide unter dem Messie-Syndrom. Die Mietvertragsparteien können zwar ein Besichtigungsrecht zugunsten des Vermieters vereinbaren. Formularvertraglich kann allerdings lediglich ein Besichtigungsrecht für den Fall seines Erfordernisses wegen Erhaltu...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Umstellungsankündigung

Rz. 10 Der Vermieter ist gem. § 556c Abs. 2 verpflichtet, dem Mieter die Umstellung spätestens drei Monate vorher anzukündigen. "Umstellung" ist hier die Einstellung des Wärmepreises an die Stelle der Einzelkosten in die Heizkostenabrechnung, nicht die technische Umgestaltung der Wärme-/Warmwasserversorgung (Schmidt-Futterer/Lammel, § 556c Rn. 11). Während des Laufes einer Ab...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.5 Kostenneutralität

Rz. 8 Dritte Voraussetzung ist, dass die Kosten der Wärmelieferung die Betriebskosten für die bisherige Eigenversorgung für Wärme oder Warmwasser nicht übersteigen. Zu vergleichen sind also die bisherigen Heizungs- und/oder Warmwasserkosten mit den Wärmelieferungskosten. Der Vergleich ist – auf der Basis der Gebäudekosten und nicht der Einzelkosten – gegenüber dem Mieter – b...mehr