Fachbeiträge & Kommentare zu Heizkostenabrechnung

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Heizkosten

Rz. 104 Die Heizkostenabrechnung, die regelmäßig auch die Kosten für Warmwasser umfasst, wird in der Regel nicht durch den Verwalter erstellt, sondern von hierauf spezialisierten Dienstleistungsunternehmen. Der Verwalter übermittelt dem Serviceunternehmen die in der Abrechnungsperiode entstandenen Brennstoffkosten und die umlagefähigen Betriebskosten. Das Serviceunternehmen ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. § 11 Abs. 1 Nr. 1b HeizkostenV

Rz. 27 Nach § 11 Abs. 1 Nr. 1b HeizkostenV gilt eine Ausnahme für den Fall, dass das Anbringen der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung des Wärmeverbrauchs oder die Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Rz. 28 In Einzelfällen kann die Verteilung unmöglich sein, weil Versorgungsleitungen durch meh...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) CO2-Kosten bei der Kostenverteilung

Rz. 160 Auch die CO 2 -Kostenanteile müssen zumindest mittelbar berücksichtigt werden. Das CO2-Aufteilungsgesetz gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude mit Heizungen, die fossile Brennstoffe (also insbesondere Kohle, Öl und Gas) verfeuern oder über Fernwärmenetze versorgt werden, die solche Brennstoffe (aber auch z.B. Abfälle) zur Wärmeerzeugung nutzen.[531] Dies betrifft die Anb...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 5. Folgen für die Abrechnung

Rz. 23 Das BayObLG hatte die Abrechnung der Kosten für Wasser/Abwasser nach Miteigentumsanteilen nicht beanstandet, weil eine verbindliche Verbrauchserfassung durch ungeeichte Zähler nicht erfolgen könne, da die Verwendung ungeeichter Zähler als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könne, so dass es auf die Funktionsfähigkeit der Zähler nicht ankomme.[49] Der BGH hat für das M...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 1 Die auf der Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes erlassene HeizkostenV findet auch auf das Wohnungseigentum Anwendung. Rz. 2 Die HeizkostenV will eine Verminderung des Energieverbrauchs im Bereich der Gebäudeheizung erreichen. Dieses Ziel soll dadurch verwirklicht werden, dass bei gemeinschaftlichen Heiz- und Warmwasseranlagen die entstehenden Kosten unter Berücksic...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Wichtiger Grund; Abmahnung

Rz. 597 Für die außerordentliche, fristlose Kündigung bedarf es des Vorliegens eines wichtigen Grundes. Ein solcher setzt voraus, dass das zur Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen der GdWE und dem Verwalter so zerstört ist, dass eine künftige Zusammenarbeit nicht zumutbar ist. Rz. 598 Deshalb ist auch eine nach § 341 Abs. 2 BGB grundsätzlich vorgesehene ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Gesamtabrechnung als Grundlage

Rz. 139 Ausgaben, die nicht in der Jahresgesamtabrechnung enthalten sind, können grundsätzlich nicht Gegenstand der Einzelabrechnung sein. Rz. 140 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz muss aber bei der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung gelten, wenn im Folgejahr Heizkosten für das laufende Jahr gezahlt worden sind, weil die Gesamtabrechnung sich auf die tatsächlich gezah...mehr

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Haftungsfragen im Wohnungse... /   Betriebskostenabrechnung falsch

Aufgrund fehlerhafter Ablesung wurden die Heizkostenabrechnungen 2022 bis 2024 fehlerhaft erstellt. Einer vermietenden Eigentümerin entsteht im Nachhinein ein Schaden aufgrund der falschen Saldoweitergabe als Abrechnung der Nebenkosten. Wo besteht hier die Haftungsmöglichkeit gegen wen? Der Heizkostenverteiler war defekt, die Hausverwaltung war informiert und hatte dies an...mehr

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Heizkosten auf Rekordniveau: Wie gespart werden kann

Die Deutschen haben im Jahr 2024 zurückhaltend geheizt. Die Rechnung wird trotzdem hoch ausfallen. Grund sind Energiepreise auf Rekordniveau, die die Verbrauchskosten drastisch in die Höhe treiben – Techem sieht das als Hinweis darauf, dass individuelles Sparverhalten nicht mehr reicht. Viele Mieter in Deutschland heizen wegen der hohen Energiepreise sparsam, der Verbrauch is...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Mustertexte / III. Herausgabe von Verwaltungsunterlagen

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.14: Klageantrag auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen Amtsgericht Frankfurt am Main Postfach 10 01 01 60001 Frankfurt am Main Klage in der Wohnungseigentumssache[26] der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main, vertreten durch die Verwalterin, die Walter GmbH, diese vertr...mehr

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FoVo 10/2025, Die Einordnung von Handlungspflichten als vertretbare Handlung im Sinne der Rechtsprechung

In FoVo 9/2025 haben wir anhand einer Entscheidung des BGH gezeigt, dass es im Einzelfall schwierig sein kann, die vertretbare von der unvertretbaren Handlung abzugrenzen. Die Abgrenzung ist von einer breiten Kasuistik in der Rechtsprechung geprägt. Die nachfolgende alphabetische Checkliste soll helfen, in der Praxis Orientierung zu finden. Der Begriff der vertretbaren Handlu...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Korre... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen zu TOP 4 einen Nachschuss-Beschluss. Unter "Sonstiges" heißt es dazu: "Es wird darauf hingewiesen, dass die Flächenberechnung hinsichtlich der Heizkosten wohl falsch berechnet ist. Diese ist von der Verwaltung daher nochmals zu überprüfen." Wohnungseigentümer K greift den Nachschuss-Beschluss an. Die Kosten für Wärme und Warmwasser seien falsch ...mehr

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KI und Datenschutz in der Immobilienverwaltung

Wie lässt sich Künstliche Intelligenz sinnvoll in der Immobilienverwaltung nutzen, ohne gegen Datenschutzvorgaben zu verstoßen? Rechtliche Grundlagen, Risiken und praxisnahe Tipps für einen sicheren KI-Einsatz. Die Immobilienverwaltung wird mit Künstlicher Intelligenz schneller, datengetriebener und automatisierter. Dabei stehen Effizienzgewinne gegen sensible personenbezogen...mehr

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Heizkostenabrechnung bei Wärmepumpen: Übergangsfrist endet

Heizkosten in Mehrfamilienhäusern, die überwiegend mit Wärmepumpe versorgt werden, müssen seit Oktober 2024 verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Eine Übergangsfrist, die in vielen Fällen ein Jahr Aufschub gibt, endet am 30.9.2025. Auch für mit Wärmepumpen versorgte Gebäude gelten seit dem 1.10.2024 die Regelungen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Wärme und Warmwasser,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Heizkostenabrechnung.

1. Isoliert oder im Verbund. Rn 36 Sind – wie idR – Heiz- und Warmwasserkosten abzurechnen, kann die Abrechnung Teil der Abrechnung sämtlicher Vorauszahlungen (§ 556 III 1) sein (Rn 38 ff). Das ist sogar zu bevorzugen – und mehr als naheliegend: die Heiz- und Warmwasserkosten sind Betriebskosten iSv § 556 I, über die nach § 556 III 1 grds insgesamt abzurechnen ist. Es soll al...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Besonderheiten der Heiz- und Warmwasserkosten (Heizkostenabrechnung).

I. Umlegungsvereinbarung. 1. Grundsatz. Rn 34 Für Heiz- und Warmwasserkosten bedarf es mit Blick auf § 2 HeizkostenV grds keiner Umlegungsvereinbarung (BGH NJW 12, 1141 [BGH 01.02.2012 - VIII ZR 156/11] Rz 12). Bei einer danach unzulässigen Inklusiv- oder Teilinklusivmiete oder Pauschale (§ 535 Rn 177) sind der Heiz- und Warmwasserkostenanteil aus der Miete herauszunehmen und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anforderungen an die Darstellung.

Rn 37 Nach dem BGH ist eine Heizkostenabrechnung zu erstellen, die den Anforderungen der HeizkostenV entspricht (BGH NJW 12, 603 Rz 13). Die HeizkostenV stellt jenseits von § 6a III 1 an die Darstellung der Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten indes keine Anordnungen und regelt keine Heizkostenabrechnung. Die HeizkostenV regelt nur, welche Kosten ihr unterfallen und wel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Isoliert oder im Verbund.

Rn 36 Sind – wie idR – Heiz- und Warmwasserkosten abzurechnen, kann die Abrechnung Teil der Abrechnung sämtlicher Vorauszahlungen (§ 556 III 1) sein (Rn 38 ff). Das ist sogar zu bevorzugen – und mehr als naheliegend: die Heiz- und Warmwasserkosten sind Betriebskosten iSv § 556 I, über die nach § 556 III 1 grds insgesamt abzurechnen ist. Es soll allerdings auch möglich sein, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausnahme.

Rn 35 Bei Gebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt (§ 2 HeizkostenV), und im Falle des § 11 I HeizkostenV ist eine Inklusiv- oder Teilinklusivmiete (§ 535 Rn 176) zulässig. Soll der Mieter in diesem Falle dennoch die Heiz- und Warmwasserkosten ganz oder tw tragen, bedarf es dann ausnw einer Umlegungsvereinbarung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Umlegungsvereinbarung.

1. Grundsatz. Rn 34 Für Heiz- und Warmwasserkosten bedarf es mit Blick auf § 2 HeizkostenV grds keiner Umlegungsvereinbarung (BGH NJW 12, 1141 [BGH 01.02.2012 - VIII ZR 156/11] Rz 12). Bei einer danach unzulässigen Inklusiv- oder Teilinklusivmiete oder Pauschale (§ 535 Rn 177) sind der Heiz- und Warmwasserkostenanteil aus der Miete herauszunehmen und ist der darauf entfallene...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 34 Für Heiz- und Warmwasserkosten bedarf es mit Blick auf § 2 HeizkostenV grds keiner Umlegungsvereinbarung (BGH NJW 12, 1141 [BGH 01.02.2012 - VIII ZR 156/11] Rz 12). Bei einer danach unzulässigen Inklusiv- oder Teilinklusivmiete oder Pauschale (§ 535 Rn 177) sind der Heiz- und Warmwasserkostenanteil aus der Miete herauszunehmen und ist der darauf entfallene Mietanteil a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 32 Bei Abrechnung und Umlage der Kosten für Wärme und Warmwasser sind die Vorgaben der HeizkV zu beachten, ua § 6a III 1 HeizkV. Nur eine den Anforderungen der HeizkV genügende Abrechnung entspricht zwar § 18 II (BGH ZMR 23, 725 Rz 20; 23, 61 Rz 6). Dennoch können Verstöße hinzunehmen sein (vgl. BGH ZMR 23, 725 Rz 19 ff; 23, 61 Rz 10 ff). Jeder WEigtümer kann nach § 18 II...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag § 291 BGB 6 Mahnbescheid § 286 BGB 15 Mahnkosten § 280 BGB 28 Mahnung Vor §§ 116 ff BGB 7; § 116 BGB 7; § 117 BGB 7; § 281 BGB 13; § 1958 BGB 14; § 2024 BGB 6; § 2039 BGB 11 angekündigte Leistungsverspätung § 286 BGB 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe § 286 BGB 15 Begriff § 286 BGB 12 Betriebsausfall § 286 BGB 23 Datum § 286 BGB 17 einstweilige Anordnung §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorschriften zuwiderhandelt, die dem Schutz der Verbraucher dienen (Verbraucherschutzgesetze), kann im Interesse des Verbraucherschutzes auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden. 2Werden die Zuwiderhandlungen in einem Unternehmen von einem Mitarbeiter oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beispiele.

Rn 18 Das Anerkenntnisurteil (§ 307) beschwert den Beklagten grds nicht; hat er sein Anerkenntnis unter einem Vorbehalt abgegeben und verurteilt das Gericht ihn vorbehaltlos, ist er jedoch in Höhe des Werts des nicht berücksichtigten Vorbehalts beschwert (Schlesw MDR 05, 350). Hat das Gericht die Klage durch Prozessurteil abgewiesen und will der Beklagte mit der Berufung ein...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 5.1 Allgemeines

Die Verwaltungsbeiräte sollen nach § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung prüfen. Diese Pflichten nehmen den anderen Wohnungseigentümern nicht das Recht, selbst die Verwaltung zu prüfen. § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG macht die Verwaltungsbeiräte nicht zu Vertretern der Wohnungseigentümer oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Verwaltungsbeirät...mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 5.5 Manipulationen

Die beste Prüfung kann nicht sicherstellen, dass es im Einzelfall zu Manipulationen oder Unklarheiten kommt. Praxis-Beispiel Zahlungen im folgenden Wirtschaftsjahr Der Verwalter bezahlt eine im zu prüfenden Wirtschaftsjahr eingegangene Rechnung erst im nächsten Wirtschaftsjahr. Das "verfälscht" das Ergebnis des vorhergehenden Wirtschaftsjahres. Die Heizkosten werden von einer H...mehr

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Verwaltervergütung: Fachlic... / 4 Gebäudealter und technischer Standard

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) existiert zwar bereits seit 2020, entwickelte sich für die Immobilienwirtschaft aber 2023 zu einem Dauerthema, weil in der Politik mit völlig unterschiedlichen Zielsetzungen über sogenannte Nachbesserungen verhandelt wurde. Auf der einen Seite wurden Ankündigungen über das kurzfristige Verbot fossiler Energieträger zur Erzeugung von Heizwärme l...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 6.1 Kaufmännische Aufgaben und Ziele

Die einzelnen Leistungsangebote werden sortiert nach Aufgabenbereichen im Folgenden aufgeführt. Es lohnt sich sicherlich, sie mehrmals durchzugehen und das eigene Portfolio kritisch daraufhin zu überprüfen, welche Leistungen eine Verwaltung tatsächlich erbringen kann und will. Die Listen können zudem hilfreich sein, um sich gezielt auf Vertragsverhandlungen vorzubereiten. Bu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 3 Regionale Unterschiede im Immobilienmarkt

Abbildung 3 wirft gleich zwei Fragen auf: Wie passt sie zur Regionalität, um die es in diesem Kapitel gehen soll, und was haben quadratmeterbezogene Wohnungsmieten mit Verwalterentgelten zu tun? Abb. 3: Verteilung der Wohnungsmieten in EUR/m2 in Deutschland (Stand 15.5.2022) Quelle: Zensus 2022 Zunächst ist es keine neue Beobachtung, dass die Wohnungsmieten in Deutschland weit...mehr

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Sanieren für die Zukunft – ... / 4 Wo stehen wir aktuell und was gibt’s zu tun?

Trotz des wachsenden ökologischen Bewusstseins und strengerer regulatorischer Anforderungen reicht die aktuelle Sanierungsquote in Deutschland nicht aus, um die Klimaschutzziele der deutschen Bundesregierung zu erreichen. Die Quote energetischer Sanierungen im deutschen Gebäudebestand lag in den ersten drei Quartalen 2024 bei 0,72 %, für das Gesamtjahr wird sie mit 0,69 % pr...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.39 Vermüllung/Verwahrlosung

Begrenzte Narrenfreiheit Grundsätzlich ist zunächst zu beachten, dass der Mieter die Mietsache bis zu den Grenzen der Substanzgefährdung nach seinem Geschmack gestalten darf.[1] Der Mieter kann also insbesondere Verpackungsmüll sammeln. Selbstverständlich kann es auch keinem Mieter untersagt werden, etwa Trödel zu sammeln und seine Wohnung hiermit zu möblieren, auch wenn ggf....mehr

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CO2-Preis: Aufteilung zwisc... / 2.4 Kostenaufteilung

Der auf der Rechnung des Lieferanten angegebene CO2-Ausstoß des gelieferten Brennstoffs in Kilogramm CO2 wird durch Multiplikation des heizwertbezogenen Emissionsfaktors und des Energiegehalts des gelieferten Brennstoffs errechnet. Der Vermieter errechnet im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung den spezifischen CO2-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm pro m2 pro Jahr. Betrei...mehr

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CO2-Preis: Aufteilung zwisc... / 2.1 Die einzelnen Stufen

Die CO2-Kosten werden nach 10 Stufen aufgeteilt: Hierbei steigt der Vermieteranteil an, je schlechter das Gebäude gedämmt ist. Entspricht das Gebäude mindestens dem gängigen Neubau-Standard Effizienzhaus (EH) 55, muss der Mieter die CO2-Kosten komplett übernehmen. Hinweis EH 55 EH 55 bedeutet, dass das Gebäude nur 55 % der Energie verbraucht, die ein Referenzgebäude nach dem G...mehr

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CO2-Preis: Aufteilung zwisc... / 5.2 Ausübung

Der Mieter muss das Kürzungsrecht entsprechend desjenigen des § 12 HeizkostenV gegenüber dem Vermieter innerhalb der Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB von 12 Monaten ab Zugang der Heizkostenabrechnung geltend machen.mehr

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CO2-Preis: Aufteilung zwisc... / 5.1 Voraussetzungen

Für das Kürzungsrecht genügt es, wenn nur ein Aspekt der Pflichtangaben fehlt und dem Mieter daher die Überprüfung der CO2-Kostenaufteilung nicht möglich ist. Zwar gegebene, aber sachlich unrichtige Informationen dürften in Anbetracht des klaren Wortlauts der Vorschrift nicht zum Kürzungsrecht führen, wenn es sich nicht um vorsätzlich falsche Angaben handelt. Ersatzweise kom...mehr

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AGS 06/2025, Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht

Von Dr. Hans Langenberg und Dr. Kai Zehelein. 11. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XXIV, 578 S., 89,00 EUR Die Abrechnung von Betriebs- und Heizkosten spielt in der mietrechtlichen Praxis eine große Rolle. Nicht zu Unrecht werden die Betriebskosten als "Zweite Miete" bezeichnet. Schon der Umfang des Werkes mit über 570 Seiten zeigt, welche praktische Relevanz dieses Re...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 2.2 Fehlerhafte Abrechnung

Bei Vorlage einer fristgemäßen, aber fehlerhaften Abrechnung ist zu prüfen, ob dadurch die Abrechnungsfrist als gewahrt anzusehen ist oder ob die Abrechnung wie eine nicht gemachte Abrechnung behandelt werden muss. Letzteres hätte zur Folge, dass der Vermieter nach Fristablauf zwar eine korrekte Abrechnung vorlegen kann bzw. auf Verlangen des Mieters sogar vorlegen muss, mit...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 2.6 Durchsetzung des Nachzahlungsanspruchs

Zur Begleichung der Nachforderung ist dem Mieter eine angemessene Frist einzuräumen, die ihm auch eine Überprüfung der Abrechnung ermöglicht.[1] Wird in einer Betriebskostenabrechnung gegenüber einem Mieter (Verbraucher) kein Zahlungstermin für die Nachforderung genannt und auch das Saldo nicht angemahnt, gerät der Mieter nicht in Zahlungsverzug[2] und hat daher einen evtl. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz im Wohnungseige... / 3.5 Verfolgung sachfremder Zwecke

Dem Auskunftsbegehren steht der Datenschutz dann entgegen, wenn mit den Daten sachfremde (mit der Verwaltung des Wohnungseigentums nicht zusammenhängende) Zwecke verfolgt oder vom Auskunftsbegehren nicht mehr gedeckte zusätzliche Daten erfragt werden. Praxis-Beispiel Preisgabe persönlicher Daten der Wohnungseigentümer Ein Miteigentümer ist Versicherungsvertreter und erbittet A...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Feuchtigkeitsschäden (Miete) / 2 Darlegungs- und Beweislast

Für die Aufklärung der Ursache von Feuchtigkeitsschäden gelten folgende Grundsätze [1]: Beweis der Mängelfreiheit Zunächst muss der Vermieter darlegen und ggf. beweisen, dass die Mietsache frei von Baumängeln ist und dass der Zustand der Fenster und Türen sowie der Zustand der Heizung keinen Einfluss auf die Mängel ausübt.[2] Hinweis Beweisantritt durch SV-Gutachten Dieser Beweis...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 3.4 Einwendungen des Mieters

Einwendungen gegen die Abrechnung muss der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung mitteilen. Dies gilt sowohl für formelle als auch für materielle Einwendungen.[1] Dazu gehört auch der Einwand, dass der Vermieter Betriebskosten, die nach dem Mietvertrag durch eine Teilinklusivmiete oder eine Pauschale...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 3.1 Frist

Die Frage, wann der Vermieter nach Ablauf des Abrechnungszeitraums spätestens abrechnen muss, ist nunmehr auch für den frei finanzierten Wohnungsbau durch § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB gesetzlich geregelt. Wichtig Abrechnungsfrist Danach ist dem Mieter die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen; d. h. sie muss dem Mieter in...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 4 Der Abrechnungszeitraum

Über die Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen (§ 556 Abs. 3 BGB). Darunter ist nicht notwendig das Kalenderjahr oder das Jahr gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, sondern ein einmal festgelegtes und dann einzuhaltendes Geschäftsjahr zu verstehen. Haben die Parteien den Beginn der Abrechnungsperiode vertraglich nicht festgelegt, fällt dieser nicht automatisch mit de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Unterjährige Verbrauchsinformationen: Fristen für Verwalter

Überblick Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) ist im Rahmen der Heizkostenverordnung fällig, wenn fernablesbare Zähler in einem Gebäude installiert sind – spätestens ab 2027 müssen Immobilienverwaltungen UVIs für alle Mieter bereitstellen. Die Novelle der Heizkostenverordnung (HKVO) von 2021 regelt, dass Mieter in Gebäuden mit fernablesbaren Messgeräten das Recht au...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten im Wohnungse... / 2.2 Zeitliches Abweichen von Ausgaben und Betriebskosten

Die Jahresabrechnung der Eigentümergemeinschaft ist mit Ausnahme der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung eine reine Einnahmen-Ausgaben-Abrechnung (s. "Jahresabrechnung "). Die Abrechnung von Betriebskosten gegenüber dem Mieter geht hingegen von der dem Kostenbegriff innewohnenden periodengerechten Zuordnung aus. Dies führt dazu, dass sowohl von Verwaltern als auch von ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Bis zu 330 Euro höhere Heizkosten für 2024 erwartet

Die Preise für Gas, Öl und Fernwärme sind zwischen 2021 und 2024 deutlich gestiegen, wie eine Analyse von ista zeigt – erwartet werden Mehrkosten beim Heizen von bis zu 330 EUR im Dreijahresvergleich. Mieter würden demnach sparen, wenn sie zeitnahe Informationen über den Verbrauch hätten. Seit 2021, dem Jahr vor der Energiekrise, haben sich die Preise für Gas, Heizöl und Fern...mehr