Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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Offenlegung und Hinterlegun... / 2.1 Zur Offenlegung verpflichtete Personen

Rz. 5 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB sind zur Offenlegung die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Kapitalgesellschaften verpflichtet. Bei Aktiengesellschaften hat somit der Vorstand (§ 78 Abs. 1 AktG), bei Kommanditgesellschaften auf Aktien haben die persönlich haftenden Gesellschafter (§ 278 Abs. 2 AktG, §§ 161 Abs. 2, 125 Abs. 1 HGB) und bei der GmbH die Geschä...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 3.2.3 Kapitalherabsetzung durch Aktieneinziehung

Rz. 36 Für eine Kapitalherabsetzung auf diesem Wege gibt es 2 Möglichkeiten. Entweder werden die Aktien zwangsweise eingezogen oder nach dem Erwerb der Aktien durch die Aktiengesellschaft. Beide Optionen ergeben sich aus § 237 Abs. 1 Satz 1 AktG. Die Einziehung selbst kann nach § 237 Abs. 2 AktG als ordentliche Einziehung oder nach § 237 Abs. 3 AktG als vereinfachte Einziehu...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 3.1.2 Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln gemäß §§ 207 bis 220 AktG

Rz. 19 Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist in §§ 207 f. AktG geregelt. Nach § 207 Abs. 1 AktG fällt die Umwandlung von Kapital- und/oder Gewinnrücklagen in Grundkapital in die Beschlusskompetenz der Hauptversammlung. Eine derartige Kapitalerhöhung kommt bilanziell betrachtet durch einen Passivtausch zustande, sodass der Gesellschaft von außen keine neuen Finanzm...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 4.3 Kapitalherabsetzungen

Rz. 44 Das GmbHG sieht lediglich die ordentliche und die vereinfachte Kapitalherabsetzung vor. Bezüglich der Kapitalherabsetzung durch die Einziehung von Anteilen existieren im GmbH-Recht keine Regelungen. Das Stammkapital bleibt im Rahmen der Einziehung grundsätzlich unverändert, es sei denn die Einziehung wird mit der Herabsetzung verbunden.[1] Die ordentliche Kapitalherabs...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 4.4 Exkurs: Kapitalveränderungen der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft

Rz. 50 Der mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 in das GmbHG aufgenommene § 5a GmbHG ermöglicht die Gründung einer sog. haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft. Die Gründung kann mit einem Stammkapital erfolgen, dass das in § 5 Abs. 1 GmbHG genannte Mindestkapital unterschreitet. Da nach § 5 Abs. 2 ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16.1 Ausscheiden aus dem Anwendungsbereich des § 264a HGB

Rz. 92 Da § 264a HGB nur für Personenhandelsgesellschaften gilt, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, kann die Anwendung des § 264a HGB dadurch vermieden werden, dass ein Rechtsformwechsel in eine klassische Personengesellschaft mit mindestens einer voll haftenden natürlichen Person vorgenommen wird oder in eine GmbH ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 2.3 Offenlegungspflichtige Unterlagen

Rz. 12 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 HGB haben alle publizitätspflichtigen Gesellschaften – von größenabhängigen Ausnahmen abgesehen – die folgenden Unterlagen offenzulegen: den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang,[1] den Lagebericht, bei prüfungspflichtigen Gesellschaften: den Bestätigungsvermerk des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.3.1 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 57 Der Antrag i. S. d. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG setzt das Vorliegen einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft voraus, wobei es genügt, dass die Beteiligung zu irgendeinem Zeitpunkt in dem Vz, für den der Antrag erstmals gestellt wird, besteht.[1] Auch eine Beteiligung über einen sehr kurzen Zeitraum reicht damit aus. Eine Definition des Begriffs der Kapitalgesellscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.1 Abgrenzung bei Personengesellschaften

Rz. 17 Der Zusammenschluss von Angehörigen freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung in Form einer GbR (§§ 705ff. BGB), Partnerschaft oder Partnerschaftsgesellschaft mbB[1] oder Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) führt für sich gesehen noch nicht zur Annahme gewerblicher Einkünfte. Umgekehrt folgt aus der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 2.3 Gemischte Tätigkeit

Rz. 8 In der Praxis werden häufig Tätigkeiten nebeneinander ausgeübt, von denen die eine typisch selbstständige (freiberufliche), die andere eine typisch gewerbliche ist. Die Tätigkeiten sind wegen der GewSt-Pflicht grundsätzlich zu trennen, sofern dies nach der Verkehrsauffassung möglich ist.[1] Das gilt auch dann, wenn sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte zwischen de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2 Abgrenzung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb

Rz. 15 Die Begriffsmerkmale der selbstständigen Arbeit stimmen im Wesentlichen mit denen der gewerblichen Betätigung überein (§ 15 EStG Rz. 24ff.). Eine Abgrenzung kann daher nur stufenweise in der Weise erfolgen, dass geprüft wird, ob die Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 S. 1 EStG vorliegen und darüber hinaus die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 EStG erfüllt sind.[1] Ist ...mehr

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Schenkung von Gesellschaftsanteilen an Minderjährige

Zusammenfassung Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen an Minderjährige bedarf der Genehmigung des Familiengerichts, sofern die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft betreibt. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Schenkung für den Minderjährigen insgesamt vorteilhaft ist. Das ist anhand einer umfassenden Abwägung aller Vor- und Nachteile zu bewerten. Dabei können erhebliche wi...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 18): Gesell... / II. Legitimationswirkung und Gesellschafterrechte

Die formelle Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG führt dazu, dass im Grundsatz lediglich der in der Gesellschafterliste Eingetragene seine Rechte als Gesellschafter ausüben kann. Beraterhinweis Die formelle Legitimationswirkung greift nicht bereits mit Beschlussfassung über die Einziehung der Geschäftsanteile bzw. mit der Abtretung der Geschäftsanteile, sondern er...mehr

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Die GbR als Gesellschafteri... / 6. Identitätsversicherung

Aufgrund der begrenzten Prüfungsmöglichkeit obliegt es allen GbR-Gesellschaftern, dem Einreichungspflichtigen gegenüber eine Versicherung abzugeben über die Identität der Gesellschaft ("Identitätsversicherung" nach § 12 Abs. 1 EGGmbHG, s. hierzu mit Formulierungsvorschlag: Ott, notar 2023, 415 [416]). Die Identitätsversicherung wird nicht zum Handelsregister eingereicht (Bay...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 3.2 Publizitätsgesetz

Rz. 24 Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 PublG sind die Offenlegungsvorschriften des Publizitätsgesetzes auch für Stiftungen des bürgerlichen Rechts gültig,[1] sofern diese ein Gewerbe betreiben und die Größenmerkmale des § 1 Abs. 1 PublG überschreiten.[2] Dann sind die für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des 2. Abschnitts im 3. Buch des HGB (§§ 264–335c HGB) ausnahmsweise...mehr

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Die GbR als Gesellschafteri... / 5. Gesellschafterliste

Einreichung einer neuen Gesellschafterliste nach der Erstregistrierung der GbR im Gesellschaftsregister: Wurde die GbR im Gesellschaftsregister "freiwillig" – ohne mittelbaren Eintragungszwang – eingetragen, ist eine neue Gesellschafterliste einzureichen (Bayer in Lutter/Hommelhoff, 21. Aufl. 2023, § 40 GmbHG Rz. 16b). Beachten Sie: Abweichend von der bisherigen gesetzlichen ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 18): Gesell... / 1. Betriebsaufspaltung/Organschaft

Je nach Beteiligungsverhältnis können eine streitige Einziehung und die damit gegebenenfalls einhergehende, zeitnahe Einreichung einer neuen Gesellschafterliste mit den vermeintlich neuen Gesellschafterverhältnissen zur Begründung und/oder Beendigung einer Betriebsaufspaltung oder einer umsatzsteuerlichen bzw. ertragsteuerlichen Organschaft führen. Beispiel Der mit 49 % beteilig...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 18): Gesell... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Ref. iur. Janik Wehmeier, LL.B.[*] Aufgrund der Legitimationswirkung der Gesellschafterliste gem. § 16 GmbHG gilt im Grundsatz: Nur wer in der beim Handelsregister hinterlegten Gesellschafterliste als Gesellschafter angeführt ist, darf von der Gesellschaft, den übrigen Gesellschaftern und Dritten als Gesellschafter behandelt w...mehr

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Die GbR als Gesellschafteri... / 1. Das Gesellschaftsregister der GbR

"Kernelement" der Neuerungen ist die Einführung des Gesellschaftsregisters. Dieses orientiert sich an den Regelungen zum Handelsregister. Nach § 1 der Gesellschaftsregisterverordnung (GRV) sind die Vorschriften der Handelsregisterverordnung (HRV) entsprechend anzuwenden, sofern die GRV keine abweichenden Regelungen beinhaltet. Ein direkter Registerzwang besteht nicht, aber s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.3 Kenntnis der Finanzbehörde

Rz. 28 Nach dem Wortlaut des Abs. 2 kann die Finanzbehörde an den Empfangsbevollmächtigten bekannt geben, solange sie die Gründe, die dies verbieten, nicht positiv kennt. Erforderlich ist positive Kenntnis; Kennen müssen reicht nicht aus. Hat die Finanzbehörde positive Kenntnis erlangt, ist es ohne Bedeutung, auf welche Weise diese Kenntnis erlangt wurde.[1] Diese Regelung is...mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 5.5 Erlöschen der Prokura

Die Prokura erlischt in derselben Form wie die Handlungsvollmacht, nämlich durch Widerruf, Bedingungseintritt, Tod oder Beendigung des Grundverhältnisses. Der Widerruf hat im Gegensatz zur Handlungsvollmacht ausdrücklich zu erfolgen. Es genügt aber die Eintragung des Erlöschens der Prokura im Handelsregister. Achtung Die Löschung der Prokura im Handelsregister ist nicht gleich...mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 5.1.1 Form

Die Erteilung der Prokura erfolgt durch eine formlose Erklärung gegenüber dem Prokuristen. Im Gegensatz zur Erteilung der Handlungsvollmacht kann die Prokura nicht gegenüber einem Dritten erklärt werden. Sie kann aber im Handelsregister eingetragen werden. Praxis-Tipp Prokura wirkt schon vor der Handelsregistereintragung Entgegen einer in der Praxis weit verbreiteten Ansicht w...mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 6 Die Generalvollmacht

Die umfassendste Form der Vollmacht ist die Generalvollmacht (nicht gleich Generalhandlungsvollmacht!). Diese ist im Handelsgesetzbuch nicht gesondert geregelt, aber allgemein anerkannt. Sie umfasst die Vornahme aller rechtsgeschäftlichen Handlungen, ohne von den Beschränkungen der Prokura erfasst zu werden. Sie erstreckt sich somit auch auf die außergewöhnlichsten Geschäfte...mehr

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Kündigung eines GmbH-Geschä... / 3 Sofortmaßnahmen

Die nachfolgende Checkliste ist eine Hilfestellung für den Notfall. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist dringend anzuraten, um sicherzustellen, dass die Kündigung wirklich wirksam durchgeführt wird.mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 5.2 Voraussetzungen des Handelns als Prokurist

Für das Handeln als Prokurist gelten die Grundsätze der Handlungsvollmacht. Die Vertretung ist anzuzeigen. Dies geschieht in der Regel mit dem Zusatz "ppa." oder "Prokurist" neben der Unterschrift. Ein Prokurist sollte seine Position immer betonen Falsch ist die weit verbreitete Auffassung, dass ein Prokurist, der im Handelsregister eingetragen ist, die Vertretung nicht mehr ...mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 5.4.2 Gesamtprokura

Eine Gesamtprokura liegt vor, wenn der Prokurist das Unternehmen nur gemeinsam mit einem anderen Prokuristen oder Geschäftsführer wirksam vertreten kann. Diese Form der Prokura ist in der Praxis besonders beliebt, da sie das Unternehmen vor einer übereilten oder riskanten Entscheidung des Prokuristen dadurch schützt, dass zur Wirksamkeit einer Handlung immer auch ein anderer...mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 2.3.2 Verträge des Vertreters mit sich selbst

Der Bevollmächtigte darf grundsätzlich keine Verträge mit sich selbst schließen (Verbot des Insichgeschäfts, § 181 BGB). Ein solches Geschäft ist aber nicht gleich nichtig, man bezeichnet es als "schwebend unwirksam". Der Vertretene kann den Vertrag im Nachhinein genehmigen. Verweigert er die Genehmigung, wird er auch nicht gebunden. Erteilt er die Genehmigung, kommt der Ver...mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 5.3 Umfang der Prokura

Innerhalb des Unternehmens darf der Prokurist mit Wirkung für und gegen das Unternehmen Geschäfte jeglicher Art tätigen, die in Zusammenhang mit dem Handelsgeschäft stehen. Im Gegensatz zur Handlungsvollmacht ist seine Vertretungsmacht nicht auf die Geschäfte beschränkt, die das Handelsgeschäft mit sich bringt, sondern erstreckt sich z. B. auch auf Nebentätigkeiten, organisa...mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 2.3.3 Besonderheit Kündigung

Das Gesetz nennt bei einseitigen Rechtsgeschäften, insbesondere bei Kündigungen, eine Besonderheit: Der Bevollmächtigte hat seine Vollmachtsurkunde auf Aufforderung des anderen Teils sofort vorzulegen. Anderenfalls kann die Erklärung durch den anderen sofort zurückgewiesen werden, mit der Wirkung, dass das Rechtsgeschäft unheilbar unwirksam ist. Die Vorlage einer Kopie der V...mehr

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Vollmachten in der GmbH: Re... / 2.3.1 Anzeige des Handelns in fremden Namen

Der Bevollmächtigte muss erkennbar im Namen eines anderen handeln. Dies muss er entweder ausdrücklich erklären oder es muss sich unmissverständlich aus den Umständen ergeben. Möglich ist auch die Vorlage einer Vollmachtsurkunde. Auch der Vertretene (Unternehmen/Geschäftsführer/Prokurist) selbst kann die Erklärung gegenüber dem Vertragspartner vornehmen, eine bestimmte Person...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Normzweck

Rz. 3 § 32 GBO bezweckt eine Erleichterung in der Nachweisführung, indem für das Grundbuchverfahren das nicht mit öffentlichem Glauben versehene und häufig nur deklaratorisch[5] wirkende Handelsregister für das Grundbuchverfahren nutzbar gemacht wird, ohne diesen Nachweis zugleich zwingend vorzuschreiben. Rz. 4 § 32 GBO setzt immer die Eintragung im Register voraus, und zwar ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Vor-GmbH, Handeln nach Bestellung vor Eintragung

Rz. 48 Die Vor-GmbH ist nicht registerfähig. Sie wird aber als teilrechtsfähige Handlungseinheit, die mit der späteren GmbH identisch ist, angesehen, sodass schon vor Eintragung für die Vor-GmbH gehandelt werden kann.[52] Der Nachweis erfolgt in der Form des § 29 GBO durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Bestellungsurkunde, wobei der Bestellungsbeschluss seinerseits...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Bestand und Nachtragsliquidation

Rz. 52 Das Erlöschen einer juristischen Person ist nach herrschender Meinung materiellrechtlich ein Doppeltatbestand. Zur Vollbeendigung muss die juristische Person aus dem Handelsregister gelöscht sein, daneben muss die juristische Person aber auch objektiv vermögenslos sein. Findet sich dann trotz Löschung der juristischen Person aus dem Handelsregister noch vorhandenes Ve...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 142 Die schweizerische Kollektivgesellschaft entspricht unserer OHG und wird von jedem Gesellschafter einzeln vertreten, es sei denn, eine abweichende Regelung ist im Handelsregister eingetragen.[468] Der Umfang der Vertretungsmacht wird durch den Gesellschaftszweck beschränkt; eine weitergehende Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht hat gutgläubigen Dritten gege...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Nachweise

Rz. 109 Die Gesellschaften werden in einem dem deutschen Handelsregister vergleichbaren Register eingetragen, aus dem Auszüge erteilt werden.[406] Insbesondere müssen Vor- und Familienname der vertretungsberechtigten Verwaltungsratsmitglieder einer AG eingetragen werden.[407] Die Position des "Daihyô-torishimari-yaku" ist ebenfalls im Handelsregister verzeichnet.[408] Wenn e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Nachweise im Grundbuchverfahren

Rz. 69 Das anzuwendende Verfahrensrecht ist der Lex fori zu entnehmen, so dass hinsichtlich deutscher Grundstücke auch bei Beteiligung ausländischer Gesellschaften nach der GBO zu verfahren ist.[274] Das gilt auch für das Beweisverfahren, so dass die erforderlichen Nachweise sich ebenfalls nach der GBO richten.[275] Nimmt eine ausländische Gesellschaft an in das Grundbuch ei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IX. Widerlegung durch besseres Wissen

Rz. 34 Andererseits ist die Notarbescheinigung nicht mit stärkerer Beweiskraft ausgestattet als der Registereintrag selbst. Sie schafft keinen (womöglich unwiderleglichen) Vermutungstatbestand, sondern ist lediglich ein hinreichendes Nachweismittel für das Grundbuchverfahren.[37] Nach § 21 Abs. 1 S. 2 BNotO hat die Notarbescheinigung "Beweiskraft" wie der Registerauszug selb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Zeitnahe Einsicht

Rz. 30 Aus praktischen Gründen kann eine taggleiche Einsicht häufig nicht stattfinden, wenngleich mit dem elektronisch geführten Handelsregister die Probleme abgenommen haben. Deswegen wurde in der Vergangenheit eine Notarbescheinigung auch, aber nur dann zugelassen, wenn die Einsichtnahme zeitnah zur Beurkundung, also maximal bis sechs Wochen zuvor,[34] stattgefunden hatte....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Nachweise

Rz. 146 Das Handelsregister wird in den einzelnen Kantonen von verschiedenen Amtsstellen geführt und ist öffentlich.[478] Handelsregisterauszüge werden erteilt, aus denen zu ersehen ist, wer zur Vertretung berechtigt ist und welche gesetzlich zulässigen Beschränkungen der Vertretungsmacht bestehen.[479]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Nachweise

Rz. 93 Das für den Gesellschaftssitz zuständige Handelsgericht ("tribunal de commerce") führt das Unternehmensregister ("registre de commerce et des sociétés").[338] Daneben tritt ein zentrales Register beim "Institut National de la Propriété Industrielle"[339] in Paris, bei dem Duplikate aller lokalen Registerinformationen eingesehen werden können.[340] Eine Bekanntmachung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Bescheinigung eines Notars im Ausland

Rz. 65 Ebenso ist § 32 GBO i.V.m. § 21 BNotO unanwendbar auf Vertretungsbescheinigungen eines ausländischen Notars.[84] Dessen Bescheinigung soll aber verwendbar sein, wenn das ausländische Recht dies vorsieht und die Bescheinigung der Anforderung des ausländischen Rechts entspricht.[85] Teils wird dies mit der Einschränkung versehen, das ausländische Register müsse dem deut...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

Rz. 74 Bei der EWIV handelt es sich um die erste supranationale europäische Gesellschaftsform, die aus deutscher Sicht einer OHG mit Fremdgeschäftsführung ähnelt.[299] Rechtsgrundlagen sind die EG-Verordnung Nr. 2137/85 vom 25.7.1985 (ABl EG L 199/1; EWIV-VO) und das deutsche Ausführungsgesetz dazu vom 14.4.1988 (BGBl I 514; EWIV-AG). Art. 12 EWIV-VO schreibt zwingend einen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 133 Als Parallele zur deutschen OHG kennt das portugiesische Recht die sociedade em nome colectivo (S.N.C.), die von den Geschäftsführern ("gerantes") vertreten wird. Deren Vertretungsbefugnis kann durch den Gesellschaftszweck oder durch Gesellschaftsvertrag begrenzt werden.[455] Hatte der Dritte von der Überschreitung dieser Befugnisse keine Kenntnis, kann er das Rechts...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundzüge der Rechtsanwendung

Rz. 59 Ausgangspunkt ist zunächst die einhellige Auffassung, dass § 32 GBO allein auf Existenz- und Vertretungsnachweise abstellt, die deutschen Registern zu entnehmen sind.[69] Daraus folgt immerhin, dass ausländische Gesellschaften mit den im Handelsregister eingetragenen Zweigniederlassungen in Deutschland sehr wohl nach § 32 GBO zu behandeln sind.[70] Insoweit kann auch ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Verhältnis zu § 15 HGB

Rz. 11 Die Bedeutung des § 32 GBO erklärt sich auch daraus, dass die herrschende Meinung dem Handelsregister ungeachtet des § 15 HGB im Grundbuchverkehr keine besondere Bedeutung beimisst.[13] Es folge aus der umfassenden Prüfungspflicht des GBA, dass ein "inter partes" wirkender Vertrauensschutz hier nicht berücksichtigt werden könne.[14] Ohne ausdrückliche Normanordnung wä...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 118 Die vennootschap onder firma (v.o.f.) entspricht der OHG und wird von jedem Gesellschafter einzeln vertreten, wobei diese Vertretungsbefugnis nur für Geschäfte gilt, die dem Gesellschaftszweck dienen, und gesellschaftsvertraglich einzelne Gesellschafter von der Vertretung ausgeschlossen werden können.[432] Ausschluss und Beschränkungen der Vertretungsmacht müssen, da...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Liquidator

Rz. 23 Beim Liquidator ist zu beachten, dass er nach dem Gesetz nur Vertretungsmacht für seinen Geschäftskreis hat (§§ 149, 161 HGB, 37 Abs. 2, 70, 71 Abs. 2 GmbHG, 268 Abs. 1 und 2, 269 AktG, 27 Abs. 2, 88, 89 GenG und 49 BGB). Damit ein von dem Liquidator einer Personengesellschaft vorgenommenes einzelnes Geschäft ein nach § 149 HGB zulässiges Abwicklungsgeschäft ist, muss...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 147 Die der deutschen OHG entsprechende Gesellschaft spanischen Rechts heißt sociedad colectiva (S.C.). Obwohl alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt sind, bedarf es zur Vertretung der Gesellschaft nach außen zusätzlich einer ausdrücklichen Ermächtigung.[480] Mangels abweichender Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag, die, um Drittwirkung zu haben, im Hande...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Nachweise

Rz. 153 Das Handelsregister, von dem Auszüge beantragt werden können, besteht beim Amtsgericht am Sitz des Landgerichts für die Gesellschaften, die ihren Sitz im Bezirk dieses Landgerichts haben.[502]mehr