Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 3.2.2 Beobachtungszeitraum (§ 8d Abs. 1 S. 1 KStG)

Rz. 49 Der identische Geschäftsbetrieb muss bei dem Stpfl. seit Gründung oder seit Beginn des dritten Vz, der dem Vz des Satzes 5 (dem Vz des schädlichen Beteiligungserwerbs) vorausgeht, bestanden haben. Der gesamte Beobachtungszeitraum beträgt daher vier Vz.[1] Dabei ist eine zeitraumbezogene Betrachtung vorzunehmen. Ein einzelner Zeitpunkt, zu dem ggf. sich der Geschäftsbe...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.2.6 Anmeldung und Eintragung

Rz. 797 Die Geschäftsführer der übertragenden GmbH haben die Verschmelzung zur Eintragung in das Handelsregister des Sitzes ihrer Gesellschaft anzumelden. Bei der GmbH & Co. KG erfolgt die Anmeldung der Verschmelzung durch die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH. Ort der Anmeldung ist der Sitz der übernehmenden GmbH & Co. KG. Zusätzlich kann die Anmeldung aber auch am Sitz...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.2.7 Anfechtung

Rz. 798 Gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses kann innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung Klage erhoben werden, § 14 Abs. 1 UmwG. Als Klagegrund kommt nicht in Betracht, dass das Umtauschverhältnis oder die Gegenleistung bei Barabfindung zu niedrig bemessen wurde; für solche Fälle sieht das Gesetz ein gerichtliches Spruchverfahren nach dem Spruchverfa...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.3.4 Anmeldung und Eintragung

Rz. 804 Die Geschäftsführer der formwechselnden GmbH haben die neue Rechtsform bei dem Handelsregister der GmbH anzumelden (§§ 198 Abs. 1, 235 Abs. 2 UmwG).[1] Eine Beteiligung der übrigen Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist nicht – wie sonst bei der Anmeldung von Personengesellschaften üblich (§§ 108, 161 Abs. 2 HGB) – erforderlich. Der Anmeldung sind gemäß § 199 UmwG folg...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.12 § 1 Abs. 2a GrEStG und Spaltung

Rz. 86c Der BFH hatte mit Urteil v. 3.6.2014, II R 1/13, BStBl II 2014, 855, Gelegenheit, zur Anwendung der Vorschrift im Rahmen einer Spaltung Stellung zu nehmen. Danach ist der Tatbestand des § 1 Abs. 2a S. 1 GrEStG auch erfüllt, wenn die Gesellschafterstellung einer zu 100 % am Vermögen einer grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligten GmbH aufgrund Abspaltung auf e...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.3.1 Umwandlungsbeschluss

Rz. 800 Die formwechselnde Umwandlung der GmbH in eine GmbH & Co. KG erfolgt aufgrund eines notariell zu beurkundenden Umwandlungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der GmbH, § 193 UmwG.[1] Für diesen Beschluss ist grundsätzlich eine Mehrheit von mindestens ¾ der in der Gesellschafterversammlung abgegebenen Stimmen erforderlich, § 233 Abs. 2 Satz 1 UmwG. Der Gesellsch...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.6 Weitere Anwendungsfälle des § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG

Rz. 43 Neben den vorstehend erwähnten Erwerbsvorgängen fallen auch folgende Eigentumsübergänge kraft Gesetzes unter § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG: Wer als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist, ohne dass er das Eigentum erlangt hat, erwirbt das Eigentum, wenn die Eintragung 30 Jahre bestanden und er während dieser Zeit das Grund...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.5 Zielsetzung und Sperrfristen

Rz. 29 Innerhalb der Legaldefinition des abhängigen Unternehmens statuiert § 6 a S. 4 GrEStG vor- und nachgelagerte Konzernzugehörigkeitsfristen. Danach ist eine Gesellschaft von einem herrschenden Unternehmen nur abhängig, wenn das herrschende Unternehmen am Kapital der abhängigen Gesellschaft fünf Jahre vor dem Rechtsvorgang und fünf Jahre nach dem Rechtsvorgang beteiligt ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Beendigung durch Kündigung

Rz. 18 Das Schriftformerfordernis erstreckt sich zum einen auf die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und zum anderen auf die beiderseitige einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag. Rz. 19 Unerheblich ist, ob die Kündigung durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer erklärt wird. § 623 BGB gilt auch für Kündi...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.3.2 Umwandlungsbericht

Rz. 802 Der Geschäftsführer der formwechselnden GmbH hat einen ausführlichen schriftlichen Umwandlungsbericht zu erstatten, in dem der Formwechsel und insbesondere die künftige Beteiligung der GmbH-Gesellschafter an der GmbH & Co. KG rechtlich sowie wirtschaftlich erläutert und begründet werden, § 192 Abs. 1 UmwG. Der Umwandlungsbericht muss den Entwurf des Umwandlungsbeschl...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.4 Schutz der Gesellschafter und Gläubiger bei Verschmelzung und formwechselnder Umwandlung

Rz. 806 Gesellschafter der übertragenden GmbH, die gegen die Verschmelzung Widerspruch einlegen, haben einen Anspruch auf Barabfindung, §§ 29 ff. UmwG. Ein entsprechendes Abfindungsangebot muss bereits im Verschmelzungsvertrag oder in seinem Entwurf enthalten sein, § 29 Abs. 1 Satz 1 UmwG. Auch bei einem Formwechsel können die widersprechenden Gesellschafter eine Barabfindun...mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / 4. Verkauf der Organbeteiligung mit Locked-Box-Option

Zu dieser Problematik folgendes Beispiel Zwischen der A-GmbH & Co. KG als OT und der B-GmbH als OG besteht seit mehr als fünf Jahren eine ertragsteuerliche Organschaft. Im Dezember 2023 macht ein Private-Equity-Haus der A-GmbH & Co. KG für deren 100%ige Organbeteiligung an der B-GmbH ein sehr interessantes Kaufangebot auf "Locked-Box-Basis" – und zwar dergestalt, dass Verkauf...mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / b) Übertragung der Organbeteiligung durch Gesamtrechtsnachfolge

Wird der OT auf einen anderen Rechtsträger verschmolzen, geht nach allgemeiner Auffassung der EAV zusammen mit der Organbeteiligung auf den übernehmenden Rechtsträger gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG über.[3] Entsprechendes gilt, wenn der OT eine Personengesellschaft ist und diese auf einen anderen Rechtsträger anwächst.[4] Beim übernehmenden Rechtsträger kann es sich auch um ein...mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / d) Überleitung durch Änderungsvereinbarung

Zudem kann der EAV durch eine Vertragsübernahme auf einen Dritten als neuen OT übergeleitet werden – und zwar dergestalt, dass aufgrund einer dreiseitigen Vereinbarung zwischen OT, OG und Drittem der OT aus dem EAV als Vertragspartei ausscheidet und der Dritte an dessen Stelle als neuer OT in den bestehenden EAV eintritt. Beraterhinweis Eine solche Vertragsänderung stellt eine Än...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.4.1 Kausalzusammenhang zwischen Umwandlung und Rechtsvorgang

Rz. 23 Zwischen der Umwandlung und dem entsprechenden Rechtsvorgang muss ein Kausalzusammenhang vorliegen ("aufgrund einer Umwandlung"). Eine Übertragung lediglich "aus Anlass" oder im Zusammenhang mit einer Umwandlung fällt nicht unter den Begünstigungsbereich der Norm. Dies ergibt sich wohl daraus, dass der Abschluss eines Verschmelzungs- oder Spaltungsvertrags grunderwerb...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.1.5 Umsatzsteuer

Rz. 828 Bei einem Formwechsel von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft, also von der GmbH auf die GmbH & Co. KG, fehlt eine Vermögensübertragung, da die Identität der Gesellschaft aufrechterhalten bleibt. Damit liegt kein steuerbarer Leistungsaustausch vor. Bei einer Verschmelzung könnte ein Leistungsaustausch bejaht werden. Diese Möglichkeit bleibt jedoch ...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.2.1 Umwandlung (Formwechsel) nach dem Umwandlungsgesetz/Umwandlungssteuergesetz

Rz. 833 Folgende Gestaltungen sind denkbar:[1] Formwechsel, d. h. Umwandlung der GmbH & Co. KG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die GmbH; Anwachsung, entweder nach dem "Austrittsmodell" oder dem "erweiterten Anwachsungsmodell"; Übertragung des Vermögens der GmbH & Co. KG im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf die GmbH oder Verschmelzung der GmbH & Co. KG auf eine neugegrün...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.7 Verhältnis von § 1 Abs. 6 GrEStG zu § 6 a GrEStG

Rz. 39 Die Frage nach der Anwendung des § 1 Abs. 6 GrEStG stellt sich nur im Festsetzungsverfahren, unabhängig davon, ob der Festsetzung eine Feststellung gem. § 17 GrEStG (Grundlagenbescheid) zugrunde liegt. Praxis-Beispiel Die T-GmbH erwarb im Jahr 2002 95 % der Anteile an der E-GmbH. Die E-GmbH war zu diesem Zeitpunkt Eigentümerin des Grundstücks A. Der Wert nach § 138 Abs...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.1.2 Anzuwendende Vorschriften (Ertragsteuern)

Rz. 811 Wie im handelsrechtlichen Teil ausgeführt, schließen sich Verschmelzung und Formwechsel gegenseitig aus; den Gesellschaftern der GmbH stehen folgende Möglichkeiten offen:[1] Es wird die Verschmelzung nach §§ 2 ff. UmwG gewählt; in Betracht kommt allerdings nur die Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG), nicht durch Neugründung (§ 2 Nr. 2 UmwG). Die Verschmelzun...mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / 1. Verlängerung der steuerlichen Rückwirkung

Bei der Verschmelzung des OT geht der EAV im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den aufnehmenden Rechtsträger (RT) über. Erfolgt die Verschmelzung auf einen unterjährigen Verschmelzungsstichtag, wird dem RT das nach dem steuerlichen Verschmelzungsstichtag erzielte Ergebnis des bisherigen OT steuerlich zugerechnet. Der übergehende EAV hat aber nach der Hauptentscheidung (BFH v...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3120, ber. BGBl I 1995, 428) grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz (UmwG 1995). Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur –...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.4 Vereinigung der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG

Rz. 90 Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG setzt einen Rechtsvorgang hinsichtlich des bürgerlich-rechtlichen Anspruchs auf Übertragung der Anteile oder des bürgerlich-rechtlichen Erwerbs der Anteile und eine auf dem jeweiligen Rechtsvorgang beruhende rechtliche Vereinigung voraus. Eine allein wirtschaftliche Vereinigung der ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.4 Buchwertansatz

Rz. 22 Soweit trotz eines Antrags auf (einheitliche) Buchwertfortführung nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG der gemeine Wert anzusetzen ist, z. B. weil das deutsche Besteuerungsrecht beschränkt bzw. ausgeschlossen[1] oder erstmals begründet[2] wurde, ist § 23 Abs. 1 UmwStG zwar nicht anwendbar, weil insoweit der gemeine Wert angesetzt wurde. Diese gesetzlich zulässige Durchbrechun...mehr

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ZErb 04/2024, Auslegung ein... / 1 Gründe

I. Die Beklagten verfolgen mit ihrer Berufung gegenüber dem der Klage stattgebenden Urteil des LG Bielefeld ihren erstinstanzlichen Antrag auf Abweisung der Klage weiter. Die Parteien streiten über die Rechtsnachfolge am Kommanditanteil des 2017 verstorbenen Kommanditisten der Klägerin zu 1) B A, der … Staatsbürger war. Die Klägerin zu 1) ist eine im Handelsregister der AG Bie...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1 Beginn der Unternehmereigenschaft

Rz. 143 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Unternehmereigenschaft beginnt mit dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden. Das ist bereits bei Vorbereitungshandlungen für die unternehmerische Tätigkeit der Fall (z. B. Einholung von Marktanalysen, Rentabilitätsuntersuchungen, Anmietung von Immobilien, Ausstattung von Produktionsbetriebe...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.6 Mögliche Organgesellschaften

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Person, die kein Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG ist, soll keine Organgesellschaft sein können (Abschn. 2.8. Abs. 2 S. 9 UStAE). Fraglich ist, inwieweit dies mit dem Unionsrecht (Art. 13 MwStSystRL) vereinbar ist. Organgesellschaften können nach dem Gesetzeswortlaut nur juristische Personen sein (Abschn. 2.8. Abs. 2 S. 1 UStAE unter ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.8.2.2 Neue Rechtsprechung des BFH und Verwaltungsauffassung

Rz. 89 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der BFH hat sich mit verschiedenen Urteilen zur organisatorischen Eingliederung neu positioniert. Das BMF hat dazu mit Schreiben vom 26.05.2017 (BStBl I, 790) umfassend Stellung genommen und die Änderungen mit Wirkung vom 01.01.2019 in Abschn. 2.8. Abs. 7–11 UStAE übernommen. Eine Pattsituation der Geschäftsführer in Mutter- und Tochtergesells...mehr

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Ende der Unternehmereigenschaft

Rz. 156 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Unternehmereigenschaft erlischt, wenn der Unternehmer alle Rechtsbeziehungen abgewickelt hat, die mit dem Betrieb zusammenhängen. Nicht entscheidend ist dabei der Zeitpunkt, zu dem der Gewerbebetrieb eingestellt bzw. abgemeldet wird. Ebenso ist auch nicht der Zeitpunkt eines ggf. verfrühten Inaktivsetzen des U-Signals bzw. der umsatzsteu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die slowakische MwSt ist eine Mehrwertsteuer nach dem System der Allphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Eine systematische Anpassung des slowakischen MwStG an die 6. EG-RL (jetzt: MwStSystRL) erfolgte i. Z. m. dem Beitritt der Slowakei zur EU mit 01.05.2004. Das slowakische MwStG wird darüber hinaus jedes Jahr durch zahlreiche Gesetze und V...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Zurückweisung der Kündigung gem. § 174 S. 1 BGB

Rz. 7 So kann die Zurückweisung der Kündigungserklärung gem. § 174 S. 1 BGB Erfolg versprechen. Dazu ist zunächst festzustellen, ob die Kündigung nicht vom Arbeitgeber selbst bzw. von dessen Organvertreter, sondern von einem (vermeintlich oder tatsächlich) Bevollmächtigten ausgesprochen worden ist. Weiter ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Bevollmächt...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XII. Sonstige Beendigungsgründe

Rz. 71 Der Dienstvertrag kann neben ordentlicher/außerordentlicher Kündigung auch durch Fristablauf nach § 620 BGB enden. Eine Befristung ist nach heutigem Stand wirksam, ohne dass es eines sachlichen Grundes für die Befristung bedarf.[86] Der Dienstvertrag endet dann mit Erreichung des Zwecks oder der vereinbarten Zeit. Entsprechendes gilt, wenn der Anstellungsvertrag unter...mehr

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ZErb 04/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bayerischer Notarverein e.V. (Hrsg.) Kostentabelle für Notare Bäuerle Tabelle 35. Auflage, 2021 Nomos, ISBN 978-3-8487-7053-3, 29 EUR Die Kostentabell...mehr

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ZErb 04/2024, Gesellschaftsrecht

GmbH-Anteile und Beteiligungen an GbR, oHG und KG im Erbfall – Gesetzliche Ausgangslage und Anmeldung zum’Register Viele Gesellschaftsverträge – sowohl von (rechtsfähigen) Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), offenen Handelsgesellschaften (oHG) und Kommanditgesellschaften (KG) als auch von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) – enthalten fehlerhafte Klauseln fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 In zeitlicher Hinsicht erfasst § 19a EStG die Übertragung zusätzlicher Vermögenbeteiligungen, die nach dem 30.6.2021 erfolgen. Unter Übertragung ist bezüglich des Stichtags 30.6.2021 als auch der gem. § 19a Abs. 1 S. 1 EStG jeweils relevanten Kalenderjahres-Stichtage zum 31.12. jeweils die erfolgreiche zivilrechtliche Übertragung zu verstehen. Dies gilt insbesondere h...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.9.4 Organträger im Ausland

Rz. 107 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ist der Organträger im Ausland ansässig, so sind die in Rz. 100 in den Nr. 4 und 5 bezeichneten Unternehmensteile als ein Unternehmen zu behandeln. In diesem Fall gilt nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 4 UStG der wirtschaftlich bedeutendste Unternehmensteil im Inland als der Unternehmer und damit als der Steuerschuldner i. S. d. § 13a Abs. 1 S. 1 USt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Durchführung des Bestätigungsverfahrens

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abschn. 18e.1. UStAE beinhaltet die wesentlichen Einzelheiten zum Verfahren; Abschn. 18e.2. UStAE verweist bzgl. des Aufbaus der USt-IdNr. lediglich auf www.bzst.de. Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Darüber hinaus sind folgende Hinweise nützlich: Schriftlich erreicht man das BZSt unter Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Saarlouis, Ludwig-...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Juristische Personen

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Bei den juristischen Personen unterscheidet man in: Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind mit einer gewissen Rechtsfähigkeit ausgestattete Gebilde. Sie sind Träger von Rechten und Pflichten. Die Rechtsfähigkeit erlangen sie durch Gesetz oder staatlichen Hoheitsakt (Verwaltungsakt). Im Regelfall werden von ihnen hoheitliche oder gemeinscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / 1. Sic-non-Fall

Rz. 73 Ein Sic-non-Fall liegt vor, wenn der erhobene Anspruch nur auf eine Anspruchsgrundlage gestützt werden kann, die eindeutig in die Rechtswegzuständigkeit des angerufenen Gerichtes fällt und dabei fraglich oder bestritten ist, ob die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage vorliegen. Rz. 74 Beispielemehr

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ZErb 04/2024, Immobilienrecht

Der Ärger mit Altlasten im Nachlass Grundbesitzveräußerung aus dem Nachlassvermögen sind in der Praxis mitunter aufwändig, vor allem bei Grundbüchern mit Altlasten. In der Regel verlangen finanzierende Bank die Sicherstellung der Grundbuchbereinigung aller wertmindernder Eintragungen. Der Beitrag soll nicht abschließend für Einzelfälle Lösungen aufzeigen und Problembewusstsei...mehr

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 1 Anlässe für den Wechsel

Ist der Gewinn bisher nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt worden, muss ein Wechsel zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG erfolgen, wenn die Grenzen des § 141 AO überschritten werden. der Unternehmer sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lässt.[1] der Unternehmer seinen Betrieb veräußert oder einstellt. das Finanzamt den Gewinn des Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wechsel der Gewinnermittlun... / 1.6 Wechsel vom Bestandsvergleich zur Einnahmen-Überschussrechnung

Liegen die Voraussetzungen für eine Buchführungsverpflichtung nicht mehr vor, weil z. B. eine Eintragung im Handelsregister gelöscht wurde oder die Grenzen des § 141 AO unterschritten werden, kann der Unternehmer zur EÜR wechseln. In letzterem Fall endet die Verpflichtung mit dem Ablauf des Wirtschaftsjahrs, das auf das Wirtschaftsjahr folgt, in dem die Finanzbehörde festste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.2 Aufschiebend bedingter Erwerb (§ 4 BewG)

Rz. 33 Nach § 4 BewG werden Wirtschaftsgüter, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist. Unter einer aufschiebenden Bedingung erworbene Wirtschaftsgüter gelten daher bis zum Bedingungseintritt als nicht erworben. Im Erbschaftsteuerrecht sind aber vorrangig die Vorschriften des § 9 Abs. 1 Nr. 1 Bu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.15 Haftung für Beiträge und Säumniszuschläge (§ 28e Abs. 4)

Rz. 99 Der Zahlungspflichtige haftet für eine ordnungsgemäße Abführung der Beiträge. Die Haftung umfasst außer den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen auch die infolge verspäteter Beitragszahlung zu erhebenden Säumniszuschläge (§ 24 Abs. 1) sowie die Zinsen für gestundete Beiträge (§ 76 Abs. 2 Satz 2). Im Wege einer Legaldefinition fasst Abs. 4 Beiträge, Säumniszuschläge und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Gründung eines Lohn- und Bu... / 1 Das Leistungsangebot

Skizzieren Sie Ihre Geschäftsidee erst grob und ergänzen Sie sie kontinuierlich. Definieren Sie die Leistungen, die Sie anbieten wollen, z. B., ob Sie Leistungen im Bereich der Lohnbuchhaltung Tätigkeiten im Rahmen der Finanzbuchhaltung Kosten- und Leistungsrechnung Betriebswirtschaftliche Beratungen oder alle Leistungen als komplexes Paket oder nur ausgewählte Segmente erbringen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Gründung eines Lohn- und Bu... / 3.1.2 Die richtige Rechtsform

Grundsätzlich können Sie jede Rechtsform wählen. Sie können Ihr Lohn- und/oder Buchführungsbüro als Einzelunternehmen oder als Personengesellschaft wie z. B. GbR oder OHG betreiben. Auch die Eintragung einer GmbH oder Limited ist möglich. Wollen Sie das Lohn- und Buchhaltungsbüro allein gründen oder starten Sie mit einem oder mehreren Partnern gemeinsam? Die Zusammenarbeit mi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.1 Wirksamkeit des Dienstvertrags

Für die steuerliche Anerkennung eines Dienstvertrags[1] ist Voraussetzung, dass der Vertrag zivilrechtlich wirksam ist. Daher muss i. d. R. das Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB beachtet werden. Sofern der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Verträge mit der GmbH abschließen will, muss er sich durch die Gesellschafterversammlung eine Befreiung vom Selbstkontrahi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.5 Gesellschafter einer Vor-GmbH

Die Grundsätze zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von GmbH-Gesellschaftern[1] gelten auch für Gesellschafter einer bereits errichteten, aber noch nicht ins Handelsregister eingetragenen GmbH (Vor-GmbH).[2] Zwar fehlt der GmbH die Rechtsfähigkeit, doch entspricht es dem Willen der Gesellschafter, bereits die Vor-GmbH unter das Recht der GmbH zu stellen.mehr