Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eintritt in die GmbH / 1 Eintritt durch Veräußerung eines GmbH-Anteils

Geschäftsanteile sind grundsätzlich frei veräußerlich (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Sowohl das Verpflichtungsgeschäft als auch das Verfügungsgeschäft bedürfen der notariellen Beurkundung (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG). Die GmbH muss über jeden Anteilsverkauf informiert werden. Hierbei gilt der Gesellschaft gegenüber im Fall der Veräußerung des Geschäftsanteils nur derjenige als Erwerber, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsanteil / 3 Vererblichkeit von Geschäftsanteilen

Außerdem sind die Geschäftsanteile vererblich. Mit dem Tode des Inhabers stehen dem oder den Erben bzw. der Erbengemeinschaft alle Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsanteil unmittelbar zu. Praxis-Tipp Rechtsnachfolge anzeigen Es ist sinnvoll, die Rechtsnachfolge der GmbH z. B. durch Vorlage des Erbscheins anzuzeigen, weil die Geschäftsführer eine aktualisierte Liste der Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vor-GmbH / Zusammenfassung

Begriff Die Vor-GmbH – auch GmbH in Gründung oder Vorgesellschaft genannt – ist ein Zusammenschluss eigener Art. Der Jurist spricht hier von einer Gesellschaft sui generis. Sie ist eine "werdende juristische Person" und steht zwischen der Vorgründungsgesellschaft und der GmbH. Für die Vor-GmbH gelten besondere Vorschriften. Sie darf den Zusatz "GmbH i. G." führen. Die Vor-Gm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vor-GmbH / 2 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

In dem Stadium der Vor-GmbH beschränken sich Geschäftsführungsmacht und Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer auf Geschäfte, die zur Herbeiführung der Eintragung der GmbH erforderlich sind. Der BGH formuliert dies wie folgt: Die Vertretungsmacht der Geschäftsführer ist in der Vorgesellschaft durch deren Zweck begrenzt, als notwendige Vorstufe zur juristischen Person deren E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vor-GmbH / 5 Auflösung der Vor-GmbH

Läuft alles nach Plan wird durch die Eintragung im Handelsregister aus der Vor-GmbH die GmbH. Insoweit besteht Identität. Scheitert die Eintragung der Gesellschaft, wird die Vor-GmbH aufgelöst. Dies erfolgt nach den Regeln der Liquidation einer GmbH. Liquidatoren werden regelmäßig die Geschäftsführer sein. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer satzungsändernden Mehrheit. Eine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.2 Anlässe zur Erstellung von Eröffnungsbilanzen

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gegenstand der GmbH / 1 Der Unternehmensgegenstand im Gesellschaftsvertrag

Da die konkrete Tätigkeit jedes Unternehmens in der Regel spezifisch und personenabhängig ist, gibt es für die Formulierung des Unternehmensgegenstandes keine verbindlichen Vorgaben. Es genügt der Schwerpunkt der Tätigkeit. Dabei kann man sich an die folgenden Grundtätigkeiten orientieren: Produktionsbetrieb Handelsbetrieb Dienstleistungsbetrieb Ein so allgemein formulierter Unt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gegenstand der GmbH / Zusammenfassung

Begriff Der Unternehmensgegenstand beschreibt die konkrete Tätigkeit der Gesellschaft. Als Bestandteil des Gesellschaftsvertrags wird damit erreicht, dass sich potenzielle Geschäftspartner über die Art und den Umfang der Geschäftstätigkeit informieren können, dass sich das Registergericht darüber vergewissern kann, ob genehmigungspflichtige oder gewerberechtliche Vorschriften ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.3 Allgemeine Erläuterungen zu den Abschlussbestandteilen

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 13.1 Grundsachverhalte der handelsrechtlichen Offenlegung bzw. Hinterlegung

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.4 Angaben zur Bilanz

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 7.1 Allgemeine Bilanzierungsvorschriften

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.1 Allgemeine Angaben

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Satzungsdurchbrechende Beschlüsse in der Aktiengesellschaft

Einführung Ein sog. satzungsdurchbrechender Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ist zumindest anfechtbar, wenn der Beschluss der Satzung widerspricht und die für eine Satzungsänderung geltenden Formvorschriften nicht eingehalten werden. Das hat der Bundesgerichtshof nochmals klargestellt. Überblick Als "satzungsdurchbrechend" bezeichnet man einen Beschluss,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.6 Die dem einheitlichen Vertragswerk zugänglichen Tatbestände

Rz. 42 § 1 GrEStG regelt alle Tatbestandsalternativen, die Anknüpfungspunkt für die Grunderwerbsteuer sein können. Grundsätzlich sind diese auch für die Beurteilung relevant, ob ein einheitliches Vertragswerk vorliegt. Gleichwohl gibt es solche, die hierfür nicht infrage kommen. Auf welche Tatbestände sich die Behandlung des Themas fokussieren lässt, ist Gegenstand der nachfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH / 4.3.1 Verpflichtungen vor der Eintragung

Geht die GmbH noch vor ihrer Eintragung im Handelsregister und damit vor dem Abschluss der Gründungsphase Verpflichtungen ein, bestehen seitens der GmbH Durchgriffsansprüche auf die Gesellschafter. Es handelt sich dabei um eine unbeschränkte Innenhaftung der Gesellschafter – auch Verlustdeckungshaftung genannt.[1] Der daraus resultierende Anspruch der GmbH gegen ihre Gesells...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH / 5.3 Erlöschen

Das Ende der Liquidation wird vom Liquidator zur Eintragung angemeldet. Das Registergericht prüft die Voraussetzungen, z. B. den Ablauf des Sperrjahres, und löscht dann schließlich die Gesellschaft im Handelsregister.[1] Praxisrelevant ist zudem die Löschung wegen Vermögenslosigkeit der GmbH[2], bei welcher die vorhergehenden Teilschritte entfallen. Erst wenn die GmbH im Hande...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH / 2 Gründung

Zivilrechtlich entsteht die GmbH als juristische Person erst mit der erfolgten Eintragung in das Handelsregister. Die Eintragung wirkt konstitutiv. Somit lässt sich die Gründung einer GmbH in mehrere Teilschritte untergliedern. 2.1 Gründungsphasen Für gewöhnlich werden bei der Gründung einer GmbH folgende Phasen unterschieden: 2.1.1 Vorgründungsgesellschaft Der erste Teilschritt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH / 2.1.3 Gesellschaft

Wird die zu gründende GmbH sodann im Handelsregister eingetragen, ist die Gründung endgültig abgeschlossen. Nun liegt zivilrechtlich eine Gesellschaft vor; die GmbH existiert. Diese tritt in vollem Umfang in die Rechtsstellung der Vorgesellschaft ein. Das hat zur Folge, dass das gesamte Betriebsvermögen (Aktiva und Passiva) der Vorgesellschaft ohne weiteren Rechtsakt auf die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH / 2.3 Anmeldung der GmbH

Die GmbH ist bei dem Gericht zur Eintragung in das Handelsregister (Abteilung B) anzumelden, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat. Möglich ist die Anmeldung durch den Geschäftsführer erst dann, wenn mindestens 1/4 jedes Geschäftsanteils eingezahlt worden ist und insgesamt mindestens 1/2 des Mindeststammkapitals = 12.500 EUR erreicht worden ist.[1] Zusammen mit der Anmeldung is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH / 5.1 Auflösung

Um eine GmbH zu beenden, ist zunächst durch die Gesellschafterversammlung deren Auflösung zu beschließen.[1] Mit diesem Beschluss ändert sich zugleich der Gesellschaftszweck, der fortan auf die Abwicklung und den Abschluss der GmbH gerichtet ist. Neben einem Beschluss der Gesellschafter kann die Auflösung der GmbH insbesondere auch durch den Ablauf einer im Gesellschaftsvertr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH / 2.1.2 Vorgesellschaft

Mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags endet die 1. Phase und fortan wird die zu gründende Gesellschaft als Vorgesellschaft bezeichnet. Die Aufgabe der Vorgesellschaft ist wiederum, ihr Entstehen als juristische Person zu fördern und evtl. bereits vorhandenes Vermögen zu verwalten. Hinweis Online-Gründung Bisher war für die Gründung einer GmbH noch ein persö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH / 5.2 Liquidation

An die Auflösung schließt sich die Abwicklung der GmbH an, die sog. Liquidation. Der Firmierung der GmbH wird der Zusatz "in Liquidation" (kurz: i.L.) angefügt. Mit der Auflösung verliert der bisherige Geschäftsführer seine Organstellung, er wird aber oftmals sogleich zum Liquidator der GmbH bestimmt und im Handelsregister eingetragen. Seine Aufgabe ist es, die Abwicklung der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten / 4.1 Handelsbilanz

Handelsrechtlich sind sämtliche Schulden in der Bilanz gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern.[1] Die Passivierung kann nur erfolgen, wenn die Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag rechtlich bzw. wirtschaftlich verursacht ist. Wichtig Nicht passivierungspflichtige Verbindlichkeiten Nicht zu den passivierungspflichtigen Verbindlichkeiten gehören Bürgschaftsverpflichtu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 5. Fehlerhafte bzw. faktische Organstellung

Rz. 13 Eine Person kann wie ein Organ handeln, obwohl diese Stellung formal korrekt nicht oder nicht mehr besteht bzw. ggf. niemals bestand. Unterschieden werden kann zwischen den Fällen, wo es immerhin einen Bestellungsakt gab, der jedoch fehlerhaft war oder wo die Wirkung des Bestellungsaktes z.B. durch Befristung weggefallen ist und den Konstellationen, in denen Personen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / II. Versicherungsnehmerin

Rz. 2 Versicherungsnehmerin wird bei der sog. gesellschaftsfinanzierten D&O die Gesellschaft, bei der das Organ bestellt ist bzw. die Konzernobergesellschaft. Die Musterbedingungen setzen keine bestimmte Rechtsform für die Versicherungsnehmerin voraus. Versichert werden vor allem Körperschaften. Die D&O-Versicherung hat in erster Linie für die Vorstände der Aktiengesellschaf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / VI. Liquidation und Neubeherrschung (A-5.6 AVB D&O)

Rz. 51 Die Regelung in A-5.6 AVB D&O, dass der Versicherungsvertrag mit Beendigung der Liquidation endet ist sachgerecht und wirksam. Am Ende der Liquidation steht die sog. Vollbeendigung mit der Schlussrechnung ggf. der Schlussverteilung und dem Anmelden des Erlöschens der Firma beim Handelsregister. Danach sind Pflichtverletzungen ohnehin nicht mehr denkbar, weil keine Ges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 5.2 Anteile im Betriebsvermögen

Rz. 54 § 5 Abs. 3 S. 1 UmwStG betrifft den Fall, dass die Beteiligung an der übertragenden Körperschaft zu einem eigenen Betriebsvermögen des Gesellschafters der Personengesellschaft bzw. der natürlichen Person gehört. Es muss sich um ein vom Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers getrenntes Betriebsvermögen handeln.[1] Daher fallen die zum Sonderbetriebsvermögen e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / VI. Prämie bei Wegfall des versicherten Interesses

Rz. 8 B1-6.2.3 bis 5 AVB D&O regelt das Schicksal der Prämie, wenn das versicherte Interesse nicht zur Entstehung gelangt oder nachträglich wegfällt. Die Bestimmung ist der gesetzlichen Regelung in § 80 VVG nachgebildet. Das versicherte Interesse wird z.B. nicht zur Entstehung gelangen, wenn die GmbH in Gründung, die schon den D&O-Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, dann...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5.2 Inlandsbezug (Abs. 4 Nr. 1)

Rz. 57 Befindet sich der Sitz oder die Geschäftsleitung eines Plattformbetreibers im Inland (Buchst. a.), wodurch er im Inland steuerpflichtig sein wird, ist er nach Abs. 4 Nr. 1 meldepflichtig. Das Betreiben einer Betriebsstätte und die Handelsregister- oder Genossenschaftsregistereintragung nach inländischem Recht begründen nach Buchst. b einen Nexus zum Inland.[1] Der Beg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.3 Gesellschaftsgründung, Beginn der Mitunternehmerschaft

Rz. 259 Zivilrechtlich ist die Gründung von Personengesellschaften an keine besondere Form gebunden. Notwendig ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags durch die Gesellschafter (z. B. §§ 705 BGB, 105 Abs. 3, 109, 161 HGB). Ein solcher Vertrag sollte zwar schon aus Gründen der Sorgfalt gegen sich selbst und zum Nachweis gegenüber Dritten schriftlich fixiert sein, erforde...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.3 Gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG)

Rz. 291 Aufgrund der Aufgabe der Gepräge-Rspr.[1] hat der Gesetzgeber mit Einfügung des Abs. 3 Nr. 2 in § 15 EStG reagiert. Mit dieser Gesetzesänderung ist die vormalige Rechtslage von Gesetzes wegen wieder eingeführt worden.[2] Demnach gilt die Tätigkeit der dort näher definierten gewerblich geprägten Personengesellschaften auch dann als Gewerbebetrieb, wenn sie nicht origi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.2 Offene Handelsgesellschaft

Rz. 244 Ist der Zweck der Gesellschaft darauf gerichtet, ein Handelsgewerbe unter gemeinschaftlicher Firma zu betreiben, so liegt eine OHG vor, wenn alle Gesellschafter den Gläubigern gegenüber unbeschränkt, also auch mit ihrem Privatvermögen, haften (§ 105 Abs. 1 HGB). Betreibt die Gesellschaft eines der in § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 9 HGB genannten Grundhandelsgewerbe, so ist si...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Nach § 15 Abs. 2 S. 1 EStG ist Gewerbebetrieb eine selbstständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen, und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn sie weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit i. S. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.1 Grundsatz

Rz. 277 Eine Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG bilden nur solche Personenzusammenschlüsse, die ein gewerbliches Unternehmen betreiben.[1] Dies wird aus der Besteuerungssystematik deutlich, dass die Mitunternehmerschaft selbst – nicht der Gesellschafter – Subjekt der Einkünftequalifikation bleibt und damit die Merkmale des § 15 Abs. 2 EStG zwingend sel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.1 Begriff und Voraussetzungen

Rz. 219 Der Begriff Mitunternehmerschaft wird vom Gesetz selbst – sieht man vom Begriff "Mitunternehmer" ab – nicht verwendet, er hat sich jedoch eingebürgert zur Bezeichnung der Rechtsgebilde, die unter den Regelungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG fallen. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nennt als Voraussetzung für seine Anwendung das Vorhandensein einer offenen Handelsge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.7 Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung – EWIV

Rz. 255 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung[1] – EWIV – ist eine Rechtsform partnerschaftlicher grenzüberschreitender Kooperation für den Bereich der EG. In ihr können sich natürliche Personen mit gewerblicher, freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, Personenhandelsgesellschaften und Personengesellschaften, die entsprechend unternehmerisch täti...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5 Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Rz. 81 Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird.[1] Dieses Merkmal dient im Rahmen der allgemeinen Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und der nicht steuerbaren Sphäre andererseits dazu, aus dem Gewerbebetrieb solche Tätigkeiten auszusondern, die z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wirtschaftlicher Verein

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Ein wirtschaftlicher Verein ist gem. § 22 BGB (s. Anhang 12a) ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gerichtet ist. Der Verein hat deswegen das Ziel, seinen Mitgliedern Vermögensvorteile (egal, welcher Art) zu verschaffen oder zu sichern. Der Begriff des wirtscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abzug von Kosten aufgrund des Erbfalls (Abs. 5 Nr. 3)

a) Sonstige Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG Rz. 117 [Autor/Stand] Der Erwerber kann gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG weitere Kosten erwerbsmindernd abziehen: die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenen Grabdenkmal und die übliche Grabpflege [2] sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar mit der Abwicklung, Re...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschafterliste / 3 Einreichen der Gesellschafterliste

Die Einreichung von Gesellschafterlisten zum Handelsregister ist grundsätzlich nur in elektronischer Form zulässig. Da meist ein Notar mitgewirkt hat, kümmert sich dieser um die Einreichung über seinen elektronischen Zugang. Ansonsten kann z. B. auch ein Anwalt, der über das besondere elektronische Anwaltspostfach verfügt (sog. beA), mit der Einreichung der vom Geschäftsführ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschafterliste / 1 Zweck der Gesellschafterliste

Die Gesellschafterliste muss nach § 40 GmbHG für alle Gesellschafter diese Angaben enthalten: Name Vorname Geburtsdatum Wohnort Geschäftsanteile (Nennbeträge, laufende Nr. und prozentuale Beteiligung am Stammkapital) Die Gesellschafterliste gehört zu den einsehbaren Unterlagen, wird aber selbst nicht im Handelsregister eingetragen. Praxis-Tipp Bezeichnung als "Gesellschafterliste" ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Vorgründungsgesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Die GmbH mit allen Rechten und Pflichten entsteht erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Am Anfang steht der Entschluss der Gesellschafter, gemeinsam eine Kapitalgesellschaft zu begründen. In diesem Stadium der GmbH – vor der notariellen Errichtung der GmbH – greift noch nicht die Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital. Es gelten die besonderen Vorschriften ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Sacheinlagen / 3 Bewertung der Einlagen im Sachgründungsbericht

Die Sacheinlagen sind grundsätzlich von den Gesellschaftern zu bewerten. Das bringt ein zusätzliches Risiko für die Gesellschaftsgläubiger mit sich, wenn der Wert der Sacheinlage nicht den Betrag der dafür übernommenen Stammeinlage erreicht. Daher müssen die Gesellschafter für die Angemessenheit der Bewertung die maßgeblichen Umstände in einem Sachgründungsbericht darlegen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Kapitalerhöhung / 3 Arten der Kapitalerhöhung

Die in der Praxis bevorzugte Form ist die Kapitalerhöhung durch Zuführung neuer Barmittel. Daneben bzw. stattdessen kann eine Kapitalerhöhung durch Sachkapitalerhöhung oder als Mischform durch Zuführung sowohl von Barmitteln als auch von Sacheinlagen erfolgen. Für alle der hier genannten Formen der Kapitalerhöhung gilt, dass die Mittelzuführung entweder durch die Altgesellsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschafterliste / 2 Verantwortung des Geschäftsführers

Geschäftsführer, die nach Veränderungen der Gesellschafter der GmbH keine neue Gesellschafterliste einreichen, haften gegenüber Gläubigern der GmbH für den daraus entstandenen Schaden als Gesamtschuldner. Als Pflichtverletzung gelten auch das verspätete Einreichen und das Einreichen einer unrichtigen Liste. Die neue Liste ist unverzüglich einzureichen, d. h. ohne schuldhafte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Sacheinlagen / 4 Verschleierte Sacheinlage

Durch eine sog. verschleierte Sacheinlage sollen die Vorschriften über die Sacheinlage bei der Gründung bzw. Kapitalerhöhung umgangen werden, um eine Offenlegung, Bewertung und Kontrolle durch das Registergericht zu vermeiden. Die verschleierte Sacheinlage hat keine Erfüllungswirkung. Die Einlage gilt insofern als nicht erbracht. Auf die fortbestehende Geldeinlagepflicht des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Kapitalerhöhung / 2 Voraussetzungen für eine Kapitalerhöhung

Eine Kapitalerhöhung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen: ein notarieller Kapitalerhöhungsbeschluss ein Zulassungsbeschluss, wem und in welcher Höhe eine Einlage angeboten wird den Abschluss eines Übernahmevertrags bzw. die Zeichnung der neuen Anteile die Aufbringung bzw. Zuführung des erhöhten Stammkapitals die Anmeldung und Eintragung der Kapitalerhöhung Das Stammkapital wir...mehr