Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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§ 1 Aktienrecht / XIV. Muster: Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.10: Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister An das Amtsgericht Mannheim – Handelsregister – _________________________ Betr.: Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft, Mannheim Als Gründer, Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats melden wir die Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellsc...mehr

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§ 1 Aktienrecht / X. Muster: Anmeldung des Nachgründungs- und Einbringungsvertrags, des Beschlusses über die Umstellung auf Stückaktien und die Kapitalerhöhung, der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Satzungsänderung zum Handelsregister

Rz. 69 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.15: Anmeldung des Nachgründungs- und Einbringungsvertrags, des Beschlusses über die Umstellung auf Stückaktien und die Kapitalerhöhung, der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Satzungsänderung zum Handelsregister An das Amtsgericht Mannheim – Handelsregister – _________________________ Betr.: HRB 2772, Ymir ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Mitwirkender Notar muss "anstelle der Geschäftsführer" Gesellschafterliste zum Handelsregister einreichen

Rz. 176 Gem. § 40 Abs. 2 GmbHG muss jeder Notar, der an Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung i.S.d. § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG mitgewirkt hat, nach Wirksamwerden der Veränderungen ohne Rücksicht auf etwaige später eintretende Unwirksamkeitsgründe die Gesellschafterliste "anstelle der Geschäftsführer" unterschreiben, zum Handelsregis...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / f) Anmeldung zum Handelsregister – Haftung

Rz. 240 Sämtliche (§ 78 GmbHG) Geschäftsführer[999] haben die Erhöhung gem. § 57 GmbHG zum Handelsregister anzumelden (vgl. Rdn 223 ff.). Der Anmeldung sind als Anlagen beizufügen gem. § 57 Abs. 3 GmbHG Übernahmeerklärungen nach § 55 GmbHG (Nr. 1), Liste der Übernehmer der neuen Anteile (Nr. 2),[1000] ggf. Unterlagen zur Sachkapitalerhöhung (Nr. 3) und außerdem der vollständ...mehr

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§ 19 Handelsrecht / d) Aufbau des Handelsregisters

Rz. 25 Das Handelsregister besteht gem. § 3 HRV aus zwei Abteilungen: Abteilung A für die vollkaufmännischen Einzelkaufleute und die handelsrechtlichen Personengesellschaften, Abteilung B für die Kapitalgesellschaften.mehr

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§ 17 GmbH-Recht / h) Eintragung im Handelsregister

Rz. 246 Mit der Eintragung der angemeldeten Kapitalerhöhung (vgl. Rdn 240) wird diese wirksam. Die Übernehmer neuer Einlagen sind ab diesem Zeitpunkt Gesellschafter (Erfordernis Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 1 GmbHG [1013]). Das Gericht hat nach §§ 57, 57a i.V.m. § 9c Abs. 1 GmbHG weitgehende Prüfungsbefugnisse und beträchtliche Prüfungspflichten. Es muss die Eintragung ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Zweiter Schritt: Kapitalaufbringung und Anmeldung zum Handelsregister

Rz. 11 Der zweite Schritt der Gründung sind die Kapitalaufbringung durch die Gesellschafter sowie die Anmeldung zum Handelsregister durch die Gründungsgeschäftsführer (§§ 7 f. GmbHG). Das Registergericht prüft anhand der eingereichten Unterlagen die Ordnungsmäßigkeit von Errichtung und Anmeldung. Es prüft von Amts wegen grundsätzlich alle gesetzlichen Eintragungsvoraussetzun...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Gesellschafterliste beim Handelsregister

Rz. 173 An die Gesellschafterliste knüpfen insb. § 16 GmbHG (gegenüber der GmbH gilt nur als Gesellschafter, wer in der Liste eingetragen ist, vgl. Rdn 177 ff.) und der Gutglaubensschutz an (vgl. Rdn 182). Vgl. Rdn 360 zu Fragen in Zusammenhang mit dem Transparenzregister. Gem. § 40 Abs. 1 GmbHG müssen die Geschäftsführer unverzüglich nach Wirksamwerden jeder Veränderung in d...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[4] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XIV. Muster: Anmeldung des Formwechsels (ohne Sitzverlegung) nur zum Register der formwechselnden GmbH nach der Beitrittstheorie

Rz. 67 Folgt man der h.M., dann ist im Fall des Formwechsels einer GmbH in eine KG eine Doppelanmeldung nur bei einer Sitzverlegung gem. § 198 Abs. 2 UmwG erforderlich. Handelsregister A und Handelsregister B sind nur Abteilungen desselben Registers (Handelsregister), so dass kein "kreuzender Formwechsel" zwischen verschiedenen Registern vorliegt. Muster in Ihr Textverarbeitu...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Unwiderlegbare Vermutung: Gesellschafter nur die in Gesellschafterliste eingetragene Person

Rz. 177 Nach § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG gilt[789] im Verhältnis zur GmbH "im Falle einer Veränderung in der Person der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung" als Inhaber des Geschäftsanteils nur, wer als solcher in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist.[790] Die Vermutung ist nach wohl h.M. unwiderleglich.[791] Sie tritt erst mit de...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 41 Den Inhalt der (strafbewehrten) Anmeldung schreibt § 8 Abs. 2 bis 5 GmbHG vor. Die Geschäftsführer müssen versichern, dass die Leistungen bewirkt wurden (vgl. Rdn 240 zur Übernahme mehrerer Anteile), dass ihr Gegenstand sich endgültig in der Verfügung der Geschäftsführer befindet, dass ihrer Bestellung keine Hindernisse gem. § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 und 3 sowie S. 3 GmbH...mehr

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§ 19 Handelsrecht / b) Istkaufmann, Kannkaufmann, Formkaufmann

Rz. 5 Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma und den Ort der Niederlassung beim zuständigen Gericht zur Eintragung anzumelden (§ 29 HGB). Eintragungspflichtig ist nur der Istkaufmann, der ein Handelsgewerbe i.S.v. § 1 Abs. 1 HGB betreibt.[17] Nach Aufhebung der registerrechtlichen Privilegierung gewerblicher Unternehmen der öffentlichen Hand (vgl. § 36 HGB a.F.) sind a...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 48 Durch das seit dem 1.1.1995 geltende Umwandlungsrecht (Umwandlungsgesetz 1995 und Umwandlungssteuergesetz 1995) ist die Möglichkeit geschaffen worden, im Wege des eleganten Formwechsels den unmittelbaren Wechsel von einer Kapitalgesellschaft in eine Personenhandelsgesellschaft (oder Partnerschaftsgesellschaft oder – seit dem 1.1.2024 – auch eine eGbR) zu vollziehen.[4...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Ausgliederungsbeschluss

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.7: Ausgliederungsbeschluss UVZ-Nr.: _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit Amtssitz in _________________________ erscheint heute: _________________________, geb. am _...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 6. Nachgründung

Rz. 56 Will die Gesellschaft Vermögensgegenstände gegen Leistung einer Vergütung, die den zehnten Teil des Grundkapitals übersteigt, in den ersten zwei Jahren nach Eintragung in das Handelsregister von Gründern oder mit mehr als 10 von Hundert des Grundkapitals an der Gesellschaft beteiligten Aktionären erwerben, so wird der hierauf gerichtete Vertrag nur mit Zustimmung der ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / V. Muster: Nachgründungs- und Einbringungsvertrag

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.13: Nachgründungs- und Einbringungsvertrag UR-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt am _________________________ vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit Amtssitz in _________________________ erschienen heutemehr

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§ 19 Handelsrecht / g) Unterscheidbarkeit der eingetragenen Firmen an einem Ort

Rz. 17 § 30 HGB verlangt die Unterscheidbarkeit[135] aller eingetragenen Firmen an demselben Ort. Auf die Branche kommt es nicht an, wobei an die Unterscheidbarkeit wegen der höheren Verwechslungsgefahr bei identischer Branche strengere Anforderungen zu stellen sind.[136] Ausschlaggebend ist die Eintragung der bestehenden Firmen im Handelsregister, aber auch dem Gesellschaft...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / d) Haftung

Rz. 62 Die Gesellschafter einer KG haften entweder unbeschränkt oder beschränkt auf die Haftsumme. Unbeschränkt haftender Gesellschafter ist vorliegend die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementär-GmbH). Beschränkt haftende Gesellschafter sind die Kommanditisten.[99] Bei den Kommanditisten ist zwischen der Pflichteinlage und der Haftsumme zu unterscheiden. Die Pfli...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Spaltungsplan

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.10: Spaltungsplan UVZ-Nr.: _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit Amtssitz in _________________________ erschienen heute: _________________________, hier nicht handel...mehr

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§ 19 Handelsrecht / VI. Muster: Registeranmeldung eines Kannkaufmanns

Rz. 36 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 19.2: Registeranmeldung eines Kannkaufmanns Amtsgericht Bonn – Registergericht – Anmeldung einer Eintragung in das Handelsregister A Ich melde zur Eintragung in das Handelsregister an: Ich betreibe in Bonn eine Schreinerei. Ich unterhalte eine kaufmännische Buchführung. Ich bin in der von der Handwerkskammer Köln ge...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gründungsprotokoll

Rz. 49 Für den Fall eignet sich auch das Musterprotokoll (vgl. Rdn 60). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.1: Gründungsprotokoll UR-Nr.: _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VIII. Muster: Anmeldung des Formwechsels zum Register der formwechselnden GmbH

Rz. 61 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.16: Anmeldung des Formwechsels zum Register der formwechselnden GmbH Amtsgericht _________________________ – Handelsregister – _________________________ Zum Handelsregister der Firma X GmbH, HRB _________________________ überreiche ich/überreichen wir als deren einzelvertretungsberechtigte/r Geschäftsführer:mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XII. Muster: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des übernehmenden Rechtsträgers

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.5: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des übernehmenden Rechtsträgers Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Zum Handelsregister der Firma _________________________, HRB _________________________ I. Als Anlagen überreichen wir, die sämtlichen Geschäftsführer der X GmbH:mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XIV. Muster: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des erlöschenden Rechtsträgers

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.6: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des erlöschenden Rechtsträgers Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Zum Handelsregister der Firma _________________________, HRB _________________________ I. Als Anlagen überreiche ich als alleiniger und einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer ...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / III. Checkliste: Organschaftsvertrag

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§ 17 GmbH-Recht / b) Handelsregisteranmeldung

Rz. 105 Gem. § 39 Abs. 1 GmbHG sind Änderungen in Person und Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer zum Handelsregister anzumelden.[346] Die (Nicht-)Eintragung hat "nur" Bedeutung für die Publizitätsregeln des § 15 HGB und die sonstigen Rechtsscheingrundsätze. Über den Wortlaut des § 39 Abs. 1 GmbHG hinaus ist nicht nur die Beendigung der Vertretungsbefugnis, sondern jede Ä...mehr

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§ 19 Handelsrecht / a) Negative Publizität

Rz. 22 § 15 Abs. 1 HGB begründet einen registerrechtlichen Vertrauensschutz. Solange eine in das Handelsregister einzutragende Tatsache nicht eingetragen und bekannt gemacht ist, kann sie derjenige, in dessen Angelegenheit sie einzutragen war, einem Dritten nicht entgegensetzen, es sei denn, dass sie diesem bekannt war.[161] Erforderlich ist die positive Kenntnis, ein Kennen...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / III. Checkliste

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§ 46 Unternehmensverträge / IV. Muster: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (Organschaftsvertrag)

Rz. 16 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 46.1: Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (Organschaftsvertrag) Organschaftsvertrag Zwischen der X GmbH, vertreten durch _________________________ und der Y GmbH, vertreten durch _________________________ § 1 Unterstellung/Weisungsrechtmehr

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§ 46 Unternehmensverträge / III. Checkliste: Betriebsführungsvertrag

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätze

Rz. 223 Die Geschäftsführer haben (in vertretungsberechtigter Zahl, § 78 GmbHG) die Vertragsänderung zur für die Wirksamkeit der Änderung konstitutiven (§ 54 Abs. 3 GmbHG) Eintragung im Handelsregister gem. § 54 GmbHG anzumelden. Sie sind zwar nicht öffentlich-rechtlich, aber gesellschaftsrechtlich grundsätzlich zur Anmeldung verpflichtet, jedenfalls soweit die beschlossene ...mehr

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§ 19 Handelsrecht / V. Muster: Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 19.4: Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft Amtsgericht Frankfurt – Handelsregister – Kansas Instruments Overseas Services Corporation (KIOSC) Eintragung einer Zweigniederlassung Zur Eintragung in das Handelsregister melden wir, die unterzeichnenden sämtlichen Mitglieder des Verwaltungsrats (Board of Directors...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / III. Checkliste: Betriebspachtvertrag

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§ 19 Handelsrecht / c) Art und Umfang des gewerblichen Unternehmens

Rz. 6 Art und Umfang des gewerblichen Unternehmens sind zweitrangig. Bei der Handelsregistereintragung ist die Größe des Betriebes unbeachtlich. Anders bei der Löschung. Der Kannkaufmann kann jederzeit seine Löschung im Handelsregister erreichen; der Istkaufmann bleibt eingetragen. Darüber hinaus ist die in kaufmännischer Weise erforderliche Einrichtung eines Geschäftsbetrieb...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Treuhandvertrag nach Aufnahme der künftigen Komplementär-GmbH in die formwechselnde GmbH mit auflösend bedingter treuhänderischer Geschäftsanteilsübertragung und aufschiebend bedingter Rückabtretung des damit verbundenen Kapitalanteils

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.14: Treuhandvertrag nach Aufnahme der künftigen Komplementär-GmbH in die formwechselnde GmbH mit auflösend bedingter treuhänderischer Geschäftsanteilsübertragung und aufschiebend bedingter Rückabtretung des damit verbundenen Kapitalanteils UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 12. Vorratsgründung und Mantelkauf – Wirtschaftliche Neugründung

Rz. 47 In der Praxis besteht ein Bedürfnis für die Vorratsgründung von GmbH, u.a. wegen der nicht effektiv beeinflussbaren Dauer der Eintragung der GmbH im Handelsregister nach der Anmeldung. Die Vorratsgründung[202] ist zulässig, wenn sie offengelegt ist; insb. ist der Unternehmensgegenstand als Verwaltung des eigenen Vermögens der Gesellschaft zu bezeichnen, und die Firma ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Anmeldung

Rz. 30 Die Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister obliegt sämtlichen Gründern und Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat persönlich, § 36 Abs. 1 AktG; sie bedarf der notariellen Beglaubigung, § 12 Abs. 1 HGB. In der Anmeldung ist die Erklärung über die Leistung der Einlagen nach § 37 Abs. 1 S. 1 AktG und die Versicherung der Vorstände nach § 37 A...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XII. Muster: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts

Rz. 65 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.18: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden No...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 24 Das UmwG 1995 hat für die "Umwandlung" eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine Handelsgesellschaft, insbesondere in eine Kapitalgesellschaft, eine der drei Spaltungsalternativen i.S.v. § 123 UmwG, nämlich die Ausgliederung gem. § 123 Abs. 3 UmwG vorgesehen (vgl. §§ 152 ff. UmwG). Zugrunde liegt die Überlegung, dass der Einzelkaufmann aus seinem Gesamtvermögen ...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 1. Erteilung und Erlöschen

Rz. 75 Die Prokura kann wegen ihrer weit reichenden Konsequenzen nur ausdrücklich und nur durch den Inhaber des Handelsgeschäfts oder seinen gesetzlichen Vertreter erteilt werden, § 48 Abs. 1 HGB. Sie kann nur von Kaufleuten erteilt werden (§ 48 HGB), insbesondere Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB), eingetragenen Genossenschaften (§ 42 GenG) sowie juristischen Personen (...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 2. Ablauf der regulären Kapitalerhöhung

Rz. 46 Die Kapitalerhöhung vollzieht sich in folgenden Schritten:mehr

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§ 1 Aktienrecht / 7. Ablauf der Gründung

Rz. 16 Die Gründung der AG verläuft zwingend in den folgenden Schritten:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Registeranmeldung

Rz. 349 Gem. § 65 Abs. 2 GmbHG ist die Auflösung zur Eintragung in das Handelsregister[1381] anzumelden. Die Anmeldepflicht trifft die Liquidatoren in vertretungsberechtigter Zahl.[1382] Diese müssen gem. § 67 Abs. 1 GmbHG auch ihre eigene Vertretungsmacht sowie deren spätere Veränderungen anmelden (vgl. Rdn 348). Die Anmeldung der Liquidatoren nach § 67 Abs. 2 bis 5 GmbHG e...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Der Anmeldung beizufügende Unterlagen

Rz. 224 Der Anmeldung ist trotz fehlender gesetzlicher Anordnung nach allg. Auffassung der satzungsändernde Beschluss beizufügen.[945] Zudem muss gem. § 54 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 GmbHG der vollständige Wortlaut des geänderten Gesellschaftsvertrages in der neuen, ab Eintragung geltenden Fassung übermittelt werden (auch bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)[946]), ge...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / A. Einleitung Umwandlungsverfahren

Rz. 1 Mit dem "Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts" und dem "Gesetz zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts"[1] hat der Gesetzgeber seit dem 1.1.1995 nicht nur eine Rechtsbereinigung herbeigeführt, sondern Umwandlungsvorgänge auch gesellschafts- und steuerrechtlich erheblich erleichtert.[2] Allerdings hat der Gesetzgeber mit mehreren zwischenzeitlichen Änderungen d...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 2. Begriff der Zweigniederlassung

Rz. 40 Es reicht nicht aus, einen Unternehmensteil als Zweigniederlassung zu bezeichnen oder diesen im Handelsregister eintragen zu lassen. Vielmehr müssen objektive Merkmale die Zweigniederlassung begründen.[187] Die Errichtung der Zweigniederlassung ist ein tatsächlicher Vorgang: Zur Errichtung zählt alles, was konkret zur Eröffnung der Zweigniederlassung nötig ist, etwa d...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 2. Umfang

Rz. 76 Den Umfang der Prokura bestimmt § 49 HGB. Eine Beschränkung ist Dritten gegenüber grundsätzlich unwirksam, § 50 HGB. Diese Regelung liegt im Interesse des Rechtsverkehrs, damit jeder bei Vertragsabschlüssen mit einem Prokuristen erkennen kann, ob sich der Prokurist im Rahmen seiner Vertretungsmacht hält. Der Prokurist kann alle gerichtlichen und außergerichtlichen Ges...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Mangelhaftigkeit von Beschlüssen

Rz. 152 Gesellschafterbeschlüsse können mangelhaft (nichtig oder anfechtbar) sein.[640] Gesellschafter[641] können die Mangelhaftigkeit mit Klagen geltend machen, bei formal (zumal von einem Versammlungsleiter) festgestellten Beschlüssen[642] mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen.[643] Diese sind regelmäßig fristgebunden.[644] Das GmbHG enthält keine Regeln zu Beschlussmän...mehr