Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Anmeldung Neugründung

Rz. 54 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.4: Anmeldung Neugründung Amtsgericht – Handelsregister – 60256 Frankfurt am Main Taxelex GmbH – Neue Sache – Ich überreiche in der Anlage eine Ausfertigung der Gründungsurkunde der Gesellschaft und melde diese zur Eintragung in das Handelsregister an. Die inländische Geschäftsanschrift der Gesellschaft lautet: Ger...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IX. Muster: Beschluss Kapitalerhöhung an Gesellschaftsmitteln

Rz. 276 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.35: Beschluss Kapitalerhöhung an Gesellschaftsmitteln Verhandelt zu Frankfurt am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienenmehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Anmeldung Erwerb Vorrats-GmbH

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.5: Anmeldung Erwerb Vorrats-GmbH Amtsgericht – Handelsregister – 60256 Frankfurt am Main In Sachen Newco Nr. 007 Vermögens-Verwaltungs-Gesellschaft mbH HRB 0815 überreiche ich, der unterzeichnende alleinige Geschäftsführer der vorgenannten Gesellschaft,mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 Seit der 1. Änderung des UmwG im Jahr 1998 kommt auch eine Partnerschaftsgesellschaft als Beteiligte einer Umwandlung, insbesondere eines Formwechsels, in Betracht. Seit dem 19.7.2013 hat der Gesetzgeber auch die Gestaltungsvariante der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung angeboten. Trotz der Generalverweisung in § 1 Abs. 4 PartGG auf das Recht d...mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Checkliste: Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung

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§ 17 GmbH-Recht / III. Muster: Klage Konzernhaftung – Existenzvernichtender Eingriff

Rz. 344 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.40: Klage Konzernhaftung – Existenzvernichtender Eingriff Landgericht Bonn – Kammer für Handelssachen – Klage der Kleefuß Bauunternehmung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Kleefuß, Baustraße 5, 53000 Bonn Prozessbevollmächtigter: _________________________ – Kläger – gegen Herrn Bernd Baumeister, Kaufmann, S...mehr

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§ 19 Handelsrecht / c) Registereintragung der Hauptniederlassung

Rz. 61 Die Anmeldung muss gem. § 13e Abs. 2 Nr. 1 HGB das Heimatregister und die Registernummer benennen.[233] Sieht das Recht des Staats, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, keine Registereintragung vor, so ist klarstellend im Handelsregister auf das Fehlen von Registereintragungen hinzuweisen.[234]mehr

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§ 19 Handelsrecht / b) Nachweis der Vertretungsmacht und Inhaberschaft

Rz. 28 Früher konnte der Nachweis der Vertretungsmacht durch ein gerichtliches Eintragungszeugnis gem. § 9 Abs. 3 S. 2 HGB a.F. geführt werden. Dieses Positivzeugnis hat keine Funktion mehr, da die Behörde die Tatsache durch die Einsichtnahmen in das elektronische Handelsregister selbst klären kann.[175] Beantragt werden kann aber ein Negativtestat dahingehend, dass bezüglic...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Es ist üblich, dass Gesellschafter einer GmbH (oder Gesellschaften, die im Rahmen einer Aktiengesellschaft miteinander verbunden sind) Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern bzw. Aktionären festlegen. Dies kann vor, während oder nach der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens erfolgen. Idealerweise ist es jedoch so, dass man zunächst Konsens über die Statuten find...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Notarielle Beurkundung

Rz. 221 § 53 Abs. 3 GmbHG schreibt die notarielle Beurkundung des Beschlusses[932] (§§ 36, 37 BeurkG [933]) vor; bei einstimmiger Beschlussfassung genügt Beurkundung per Videokommunikation i.S.d. § 1 Abs. 3 GmbHG. Die Nichtbeachtung der Form macht den Beschluss analog § 241 Nr. 2 AktG nichtig; analog § 242 Abs. 1 AktG heilt die Eintragung des Beschlusses im Handelsregister di...mehr

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§ 29 Maklerrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Die folgende Darstellung ist beschränkt auf das Recht der Immobilienmakler, erörtert also nicht die Rechtssituation der Versicherungs-, Börsen- und Kursmakler (§§ 30 ff. BörsG). Immobilienmakler sind Zivil-, aber keine Handelsmakler i.S.d. §§ 93 ff. HGB. Diese Normen sind für die Immobilienvermittlung ausdrücklich ausgeschlossen (§ 93 Abs. 2 HGB). Rz. 2 Die übrigen Best...mehr

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§ 19 Handelsrecht / e) Rechtsanwalts- und Notargebühren

Rz. 31 Anmeldungen zum Handelsregister sind gem. § 12 HGB elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Es ist zu unterscheiden, ob der Notar neben der Beglaubigung auch den Entwurf gefertigt oder den von Dritten gefertigten Text lediglich beglaubigt hat. Für die Anmeldung der Eintragung eines Einzelkaufmanns (Wert unabhängig von der Betriebsgröße gem. § 105 Abs...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / f) Rechtsübergang – Gutglaubensschutz

Rz. 182 Durch die Abtretung geht auf den Erwerber (Kenntnis nicht erforderlich) der Anteil mit allen mitgliedschaftlichen Pflichten und Rechten über, u.a. das Gewinnstammrecht (der Gewinnanspruch für der Übertragung vorangegangene Geschäftsjahre steht dem Erwerber zu, wenn der Jahresabschluss erst nach der Übertragung festgestellt wird; der Veräußerer hat mangels abweichende...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Muster: Insolvenzantrag einer GmbH

Rz. 16 Hinweis: Eine allgemeine Prozessvollmacht berechtigt nicht zur Stellung eines Insolvenzantrags. Ggf. ist eine ergänzende Bevollmächtigung einzuholen. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.1: Insolvenzantrag einer GmbH An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Frankfurt am Main Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Namens und mit Vollmacht der Fa...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / d) Rechtsform des Handelsvertreters

Rz. 6 Handelsvertreter kann jede natürliche oder juristische Person (z.B. AG, GmbH, e.V., eG),[30] ein Minderjähriger oder nicht voll Geschäftsfähiger mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters und Genehmigung des Vormundschaftsgerichts[31] und eine nichtrechtsfähige Personengemeinschaft (z.B. OHG und KG)[32] sein, dagegen nicht Personengemeinschaften, die nicht in gleich...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Muster: Auflösungsbeschluss

Rz. 355 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.41: Auflösungsbeschluss Gesellschafterbeschluss der Taxelex GmbH Der unterzeichnende Tobias Trakel ist alleiniger Gesellschafter der Taxelex GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB _________________________. Dies vorausgeschickt, halte ich hiermit unter Verzicht auf al...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IX. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / III. Muster: Gesellschafterbeschluss Satzungsänderung

Rz. 226 Vgl. Muster zur Euro-Umstellung bis zur 8. Aufl. (8. Aufl. Muster 15.32 ff., Rn 209 ff.). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.30: Gesellschafterbeschluss Satzungsänderung Verhandelt zu Bonn am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in Bonn erschien Herr Tobias Trakel, Kaufmann, wohnh...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Muster: Vollmacht zur Veräußerung

Rz. 200 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.24: Vollmacht zur Veräußerung Ich halte den Geschäftsanteil Nr. 1 in Höhe eines Nennbetrags von 25.000 EUR an der Taxelex GmbH in Frankfurt, eingetragen beim Handelsregister in Frankfurt unter HRB _________________________, und bin deren alleiniger Gesellschafter. Dies vorausgeschickt, bevollmächtige ich Her...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, der Notarin/dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Handelsregisteranmeldung

Rz. 267 Ein Jahr nach der Bekanntmachung (vgl. Rdn 266) melden alle Geschäftsführer die Kapitalherabsetzung in öffentlich beglaubigter Form zum Handelsregister, § 58 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG, an; dabei müssen sie versichern, dass die Gläubiger, die sich gemeldet und der Herabsetzung nicht zugestimmt haben, befriedigt oder sichergestellt sind. Das Registergericht prüft die Anmeldun...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 83 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag § 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahrmehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Vorbelastung des Stammkapitals – Unterbilanzhaftung (Differenzhaftung, Vorbelastungshaftung)

Rz. 323 Soweit sich durch Verbindlichkeiten der Vorgesellschaft bei Eintragung im Handelsregister eine Differenz zwischen dem Stammkapital und dem Wert des Vermögens[1289] ergibt, haften deren Gesellschafter anteilig auf Ausgleich; die Haftung kann ebenso wie die restliche Einlagepflicht der Gesellschafter eine Ausfallhaftung der Mitgesellschafter gem. § 24 GmbHG auslösen (v...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Checkliste: Bargründung einer GmbH

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§ 17 GmbH-Recht / IX. Muster: Nießbrauch an einem Geschäftsanteil

Rz. 204 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.28: Nießbrauch an einem Geschäftsanteil Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen: 1. Herr Tobias Trakel, Kaufmann, wohnhaft in _________________________, geb. am 27.7....mehr

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§ 17 GmbH-Recht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 321 Herr Baumeister (B) ist Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer der Baumeister GmbH (B GmbH) und als einzelunternehmerischer Finanzberater im Handelsregister eingetragen. Er war überdies Gesellschafter-Geschäftsführer zusammengebrochener GmbHs bzw. GmbH & Co KGs. B hatte mit der Hausbank W eine Gesamthaftung aller Gesellschaften vereinbart und W zur Sicherheit Vermögen...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IX. Anmerkungen zum Muster

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§ 1 Aktienrecht / VIII. Muster: Bestätigung des Kreditinstituts über die Einlageleistung

Rz. 37 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.4: Bestätigung des Kreditinstituts über die Einlageleistung Wir bestätigen hiermit gemäß §§ 37 Abs. 1 S. 3, 54 Abs. 3 AktG zur Vorlage bei dem Amtsgericht, Handelsregister, dass wir für die in Gründung befindliche Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktieng...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XIII. Anmerkungen zum Muster

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§ 1 Aktienrecht / VI. Muster: Mitteilung der späteren Entwicklung zur Ein-Mann-Aktiengesellschaft

Rz. 140 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.32: Mitteilung der späteren Entwicklung zur Ein-Mann-Aktiengesellschaft An das Amtsgericht Frankfurt am Main – Handelsregister – _________________________ Betr.: HRB _________________________ Frankfurter Anlagenbau-AG Als gemeinsam zur Vertretung berechtigte Vorstandsmitglieder der Frankfurter Anlagebau-AG teilen ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / h) Gesetzliche Vertreter

Rz. 120 Für die Nichtprozessfähigen gilt § 58 Abs. 2 FGO. Für sie handeln deren gesetzliche Vertreter. Bei Personenhandelsgesellschaften und juristischen Personen berühren Liquidation und Löschung im Handelsregister zwar regelmäßig nicht die Beteiligtenfähigkeit,[146] wohl aber die Prozessfähigkeit. Es empfiehlt sich, äußerste Sorgfalt auf die Gestaltung des Klagerubrums zu ...mehr

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§ 19 Handelsrecht / b) Wirkung eingetragener Tatsachen

Rz. 23 Ist die Tatsache eingetragen und bekannt gemacht, muss ein Dritter sie gegen sich gelten lassen, § 15 Abs. 2 S. 1 HGB. Voraussetzung ist die Wahrheit der Eintragung.[167] Für eine Übergangsfrist von 15 Tagen kann sich der Dritte gem. § 15 Abs. 2 S. 2 HGB darauf berufen, die Eintragung nicht gekannt zu haben. Die Eintragung kann einen anderweitig hervorgerufenen Vertra...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gesellschafterbeschluss Bestellung Geschäftsführer und Prokurist

Rz. 139 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.15: Gesellschafterbeschluss Bestellung Geschäftsführer und Prokurist Gesellschafterbeschluss der Taxelex GmbH Der unterzeichnende Tobias Trakel ist alleiniger Gesellschafter der Taxelex GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB _________________________. Unter Verzicht a...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Bestellung

Rz. 75 Die Bestellung der Vorstandsmitglieder obliegt gem. § 84 AktG ausschließlich dem Aufsichtsrat.[77] Sie setzt den gegenüber dem Vorstandsmitglied zugangsbedürftigen Bestellungsbeschluss und die Annahme des Amts durch den Bestellten voraus. Mit der Annahme der Bestellung werden die organschaftlichen Rechte und Pflichten des Bestellten begründet. Die Eintragung im Handel...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 7. Notarieller Gesellschaftsvertrag

Rz. 24 Herzstück der Gründung ist der Abschluss des notariell beurkundeten[108] (vgl. Rdn 10) Gesellschaftsvertrages nach § 2 GmbHG (häufig auch als "Satzung" bezeichnet). Es empfiehlt sich, diese dem Gründungsprotokoll als Anlage beizufügen (vgl. § 9 Abs. 1 S. 2 BeurkG). So ist klar, welche Vereinbarungen zum Gesellschaftsvertrag zählen und welche Nebenabreden darstellen. D...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 19 Handelsrecht / b) Unternehmens- und Genehmigungsnachweis

Rz. 60 Gem. § 13e Abs. 2 S. 2 HGB ist das Bestehen des Unternehmens zu belegen, was sich nach deutschem Recht als lex fori richtet, d.h. die vorgelegten Beweismittel unterliegen der freien richterlichen Beweiswürdigung.[232] Dieser Beleg ist mitunter schwierig zu führen, wenn es am Ort der Hauptniederlassung bzw. des ausländischen Sitzes keine dem deutschen Handelsregister v...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 217 Die Gesellschafter können den Gesellschaftsvertrag durch Beschluss ändern. Dieser ist notariell zu beurkunden. Er bedarf einer Mehrheit von "drei Vierteilen" der abgegebenen Stimmen; der Gesellschaftsvertrag kann andere – nur höhere – Erfordernisse aufstellen (§ 53 Abs. 1 und 2 GmbHG). Voraussetzung einer wirksamen Änderung ist die Eintragung des Änderungsbeschlusses...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Vorgesellschaft

Rz. 12 Zwischen Errichtung und Eintragung im Handelsregister besteht die AG als Vorgesellschaft. Sie ist als eigenständige, teilrechtsfähige Organisationsform sui generis [9] anerkannt und notwendiges Durchgangsstadium hin zu der mit Eintragung als juristische Person entstehenden AG. Wegen der Einzelheiten der Organisationsverfassung der Vor-AG ist auf das Schrifttum zu verwe...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Joint Ventures entstehen dann, wenn Unternehmen nicht aus eigener Kraft ein neues Projekt oder Geschäftsfeld in Angriff – aus rechtlichen Gründen – nehmen können oder wollen. Die Begriffswahl für solche Gemeinschaftsunternehmen ist vielfältig und uneinheitlich. Neben "Joint Venture", "Gemeinschaftsunternehmen oder Kooperation" finden sich Terminologien wie "Konsortialv...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Persönliche Voraussetzungen für Geschäftsführer, Notgeschäftsführer

Rz. 100 Geschäftsführer kann gem. § 6 Abs. 3 S. 1, Abs. 2 S. 1 GmbHG grundsätzlich jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Er braucht kein Gesellschafter zu sein, es gibt anders als (nach h.M. in der Personengesellschaft) keine verpflichtende Selbstorganschaft. Diese ist aber möglich. Man spricht dann von Gesellschafter-Geschäftsführern, sonst von Dritt- b...mehr

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§ 19 Handelsrecht / d) Unternehmensregister

Rz. 30 Das zum 1.1.2007 eingeführte elektronische Unternehmensregister (§ 8b HGB), abrufbar unter www.unternehmensregister.de, ist kein eigenes Register, sondern ein einheitliches Portal, das die verschiedenen Register (z.B. Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister, seit 1.1.2024 auch das Gesellschaftsregister) verlinkt. Über die Verlinkung sind auch ...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Auskunftsanspruch außerhalb des BGB

Rz. 18 Auskunftsansprüche außerhalb des BGB bestehen:[12]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / VIII. Muster: Gesellschafterbeschluss Geschäftsordnung

Rz. 143 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.17: Gesellschafterbeschluss Geschäftsordnung Gesellschafterbeschluss der Taxelex GmbH Der unterzeichnende Tobias Trakel ist alleiniger Gesellschafter der Taxelex GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter HRB _________________________. Unter Verzicht auf alle Fristen und Formen ...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 7. Änderungen, Insolvenz

Rz. 68 Gem. § 13e Abs. 3 HGB haben der bzw. die ständigen Vertreter der Zweigniederlassung alle Änderungen der Vertretungsberechtigten oder deren Vertretungsbefugnis zum Handelsregister anzumelden. Gem. § 13e Abs. 4 HGB unterliegen sie auch der Anmeldepflicht für die Eröffnung oder Ablehnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens über das Gesellschaftsvermögen.mehr

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§ 19 Handelsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Handelsrecht ist Sonderprivatrecht für die wirtschaftliche Betätigung der Kaufleute.[1] Das Recht knüpft an den Kaufmannsbegriff zahlreiche Folgen, insbesondere kaufmännische Grundpflichten wie Registerpflicht, Firmenführung, Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen sowie Rechnungslegung. Verbraucherschutzvorschriften[2] finden gegenüber Kaufleuten in der Regel keine Anwend...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Bekanntmachung

Rz. 350 Die Liquidatoren müssen gem. § 65 Abs. 2 GmbHG in den durch Gesellschaftsvertrag für die Bekanntmachungen bestimmten öffentlichen Blättern (§ 12 GmbHG, allg. Musterformulierung siehe Rdn 51)[1385] die Auflösung der GmbH bekannt geben und ihre Gläubiger auffordern, sich zu melden. Bekanntzumachen sind volle Firma und Sitz der GmbH. Anders als bei der Parallelregelung ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Besonderheiten für Kapitalerhöhungen in der Gesellschaftsinsolvenz

Rz. 262 Das ESUG normierte 2012 den § 225a InsO; im gestaltenden Teil des Plans kann nach Abs. 2 vorgesehen werden, Forderungen von Gläubigern in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte am Schuldner umzuwandeln ("Debt to Equity Swap") – und zwar im Wege einer Sacheinlage, für die § 254 Abs. 4 InsO die Differenzhaftung für Überbewertungen der in die Beteiligung umgewandelten Ford...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 36 Die Gesellschafter gründen ein Unternehmen, welches einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Die Gesellschafter sind gleichberechtigt und ganztägig im Unternehmen tätig. Für diese Fallkonstellation ist im Bereich der Personengesellschaften die OHG die zutreffende Gesellschaftsform. Möglich wäre weiterhin die Konstellation, dass A bisher...mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Checkliste: KGaA-Gründung

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