Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 4 Sicherheitsmanagement beim Drohneneinsatz

Sind die richtigen Drohnen erst einmal angeschafft und die grundlegenden Sicherheitsstrukturen und -prozesse eingeführt, so können die Geräte für Arbeitsprozesse oder aber den Arbeitsschutz eingesetzt werden. Wie kann ein Unternehmen vor und während des Drohneneinsatzes selbst für genügend Sicherheit sorgen? Was muss es dabei bedenken? Grundlegende Fragen, die sich ein Untern...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 3.2 Grundlegende Aspekte vor Beschaffung und Inbetriebnahme

Unternehmen müssen im Vorfeld einer möglichen Anschaffung von Drohnen abwägen, ob und wie der Einsatz von Drohnen unter Berücksichtigung der rechtlichen und sicherheitstechnischen Einsatzbedingungen Arbeitsschutzmaßnahmen tatsächlich effektiver und sicherer gestaltet. In diesem Zusammenhang ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Vor Anschaffung der Drohne sind insbes...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.5 Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

Zu den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören Beiträge zugunsten einer Kranken- und Pflegeversicherung, soweit diese nicht im Rahmen der Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören z. B. Beitragsanteile, die auf Wahlleistungen entfallen oder zur Finanzierung des Anspruchs auf Krankengeld dienen, Beiträge zur freiwill...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.2 Begünstigte Aufwendungen

Zu den begünstigten Vorsorgeaufwendungen gehören Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen (wobei zwischen den Beiträgen zugunsten einer Basiskranken- und einer darüber hinausgehenden Krankenversicherung zu unterscheiden ist), Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit (gesetzliche Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit und Beiträge zu entsprechenden privaten Vers...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Bedürftigkeit trotz Haftpflichtversicherung

Rz. 317 Die meisten Mandanten gehen verständlicherweise davon aus, dass sie bei einem obsiegenden Urteil aufgrund der Erstattungspflicht des Gegners keine Gerichts- oder Anwaltskosten zu tragen haben. Wird neben dem Fahrer bzw. Halter des unfallbeteiligten Fahrzeugs auch der gegnerische Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen, besteht allerdings ein Kostenrisiko, auf das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Billigkeit erfordert Schadloshaltung.

Rn 5 Abwägung aller Umstände des Einzelfalls (BGHZ 127, 186, 192 mwN), insb: persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse der Beteiligten (zB BGH NJW 69, 1762), Umstände der Schadensverursachung (zB BGHZ 23, 90, 99 f; NJW 79, 2096f) – hier dürften va Besonderheiten bei Kausalverlauf und Verschulden eine Rolle spielen, ggf auch eine etwaige Selbstaufopferung des Geschädigten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Schutz des Mieters bei Bestehen einer Gebäudefeuerversicherung.

Rn 27 Seit BGH ZMR 01, 175 (vgl Köln NZM 09, 293) soll sich aus einer ergänzenden Vertragsauslegung ein konkludenter Regressverzicht des Versicherers für all die Fälle ergeben, in denen der Wohnungsmieter einen Brandschaden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Es wird davon ausgegangen, dass der Wohnungsmieter nicht in der Gebäudefeuerversicherung des Eigentümers mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Reformvorschläge.

Rn 21 Teilw wird vorgeschlagen, die weitreichenden Wirkungen des § 832 abzumildern, zB durch Einführung einer Pflicht-Haftpflichtversicherung für Eltern (so insb v Hippel FamRZ 68, 574, 575; FamRZ 01, 748; krit zB Bernau DAR 08, 78, 79 mwN) oder durch Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (Großfeld/Mund FamRZ 94, 1504, 1508); umfassend zu den Reformvo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Ausnahmen.

Rn 39 Dem Vermieter obliegt ausnw eine vorvertragliche Aufklärungspflicht ggü dem (künftigen) Mieter hinsichtlich derjenigen Umstände und Rechtsverhältnisse mit Bezug auf die Mietsache, die – für ihn erkennbar – von besonderer Bedeutung für den Entschluss des Mieters zur Eingehung des Vertrags sind und deren Mitteilung nach Treu und Glauben erwartet werden kann (BGH NJW-RR 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fallgruppen der Drittberechtigung.

Rn 15 Neben den in den §§ 330, 331 erwähnten Fällen kommt eine Drittberechtigung auch sonst häufig vor (für den Vertrag zugunsten Dritter für den Todesfall Dresd NJW-RR 21, 1573 [OLG Dresden 01.07.2021 - 8 U 276/21]). Erwähnt seien die folgenden Fallgruppen: Rn 16 Der Anwaltsvertrag, der vom Haftpflichtversicherer für den Versicherungsnehmer abgeschlossen wird, berechtigt idR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Interessen des Vermieters.

Rn 18 Eine berechtigte Zustimmungsverweigerung kann gestützt werden auf: konkrete Gefährdung der Verkehrssicherheit (mobile Auffahrtschienen, AG München NZM 11, 206), die nicht durch Zusage des Mieters kompensiert wird, er werde eine Haftpflichtversicherung abschließen; wenn durch den Umbau das Mietobjekt für Nichtbehinderte nicht mehr oder weitgehend nicht mehr im bisherige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ersatzfähige Aufwendungen.

Rn 2 Voraussetzung für einen Anspruch nach § 1877 ist zunächst, dass der Betreuer zum Zwecke der Führung der Betreuung Aufwendungen getätigt hat (I). In Betracht kommen hier in erster Linie bare Auslagen und die Eingehung von Verbindlichkeiten, wie etwa für Telefon (soweit notwendig auch Handygebühren), Porto, Rechtsberatungskosten, Abschriften, Fotokopien nach Erforderlichk...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Managerversicherung

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zur Directors & Officers Liability Insurance (D & O-Versicherung) > Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vermögenssorge.

Rn 3 Die tatsächliche Vermögenssorge wird in den §§ 1835–1842 näher ausgestaltet. Ziel ist es, das Vermögen des Mündels bis zu dessen Volljährigkeit zu erhalten und soweit möglich zu mehren, daher wird der Vormund verpflichtet, das vorgefundene Vermögen sicher und möglichst rentabel anzulegen (RG 137, 320), er darf aber auch den Vermögensstamm angreifen, wenn dies für die Fi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Geschäftsherr.

Rn 16 Verpflichtet und berechtigt aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis wird der wahre Geschäftsherr (§ 686). Ein Irrtum über die Person des Geschäftsherrn ist unbeachtlich, sofern nur willentlich eine Handlung für einen anderen erfolgt (BGHZ 43, 188). Dient die Tätigkeit mehreren Geschäftsherren (BGHZ 67, 368; dazu auch KG NJW 99, 2906: Eltern und Kind), sind diese ggü dem ...mehr

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zfs 09/2025, Funktionelle Z... / 1 Sachverhalt

Der Bekl. hat bei der Kl. eine Kfz-Haftpflichtversicherung unterhalten. In diesem Zusammenhang streiten die Parteien um Ansprüche nach einem angeblich fingierten Verkehrsunfall. Die Kl. hat gegen den Bekl. einen Vollstreckungsbescheid erwirkt, wobei sie die Forderung wie folgt bezeichnet hat: "Rückgriff aus Versich.Vertr. wg. Unfall/Vorfall gem. Mahnung vom 28.04.24". Aufgru...mehr

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zfs 09/2025, Keine Deckung ... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten über Ansprüche aus einem Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungsvertrag wegen eines Versicherungsfalls. Dem Versicherungsvertrag lagen die AVB-R – Stand 1.7.2015 nach Anlage K 2 der erstinstanzlichen Akte zugrunde, welche auszugsweise lauten: 1. Was leistet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung? Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichtverletzung.

Rn 5 Der Vormund muss eine Pflichtverletzung begangen haben, sei es durch Verstoß gg das allg Gebot, die Vormundschaft treu und gewissenhaft zu führen, sei es durch Zuwiderhandlung gg eine gesetzlich angeordnete Verpflichtung (auch solche aus Sollvorschriften oder gg eine konkrete AnO des FamG). Bei der Amtsvormundschaft kann eine unzureichende Personalausstattung des Jugend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VBVG Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern – Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz – VBVG –

Zusammenfassung (G v 4.5.21, BGBl I 925, zuletzt geändert durch Art 8 G v 24.6.22 (BGBl I 959) Abschnitt 1. Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds Gesetzestext (1) 1 Das Familiengericht stellt die Berufsmäßigkeit im Sinne von § 1808 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs fest, wenn dem Vormund in einem solchen Umfang Vormundschaften übertragen sind, dass er sie nur im Rahm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Neue Betriebskosten (Mehrbelastungsklausel).

Rn 30 Die Mietvertragsparteien können bei Abschluss des Mietvertrags (BGH NJW 06, 3558 Rz 11; Riecke WuM 21, 10, 15) oder aktuell vereinbaren, dass der Mieter (auch) ›neue‹ Betriebskosten (= Betriebskosten, die erst nach Vertragsschluss entstehen oder durch öffentliche Abgaben neu eingeführt werden), etwa die Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung, tragen soll (›Mehr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Weitere Versicherungen.

Rn 36 Als weitere Versicherungen sind nach billigem Ermessen ua in Betracht zu ziehen: eine Elementar-, eine Gewässerschadenshaftpflicht- (Ölschaden-), eine Leitungswasserschaden-, eine Rechtsschutz-, eine Sturm- und Hagelschaden-, eine Gebäudeglas-, eine Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz-Versicherung, Schwamm- und Hausbockversicherung oder Bauherrenhaftpflichtversicheru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfassungsmäßigkeit.

Rn 12 Wegen der Möglichkeit einer lebenslangen Belastung mit Zahlungspflichten aufgrund einer vor Volljährigkeit (und damit möglicherweise vor Abschluss einer Haftpflichtversicherung) begangenen unerlaubten Handlung (›Existenzvernichtung‹) wird teilw die Verfassungsmäßigkeit des § 828 bezweifelt (zu § 828 aF insb Celle VersR 89, 709; LG Dessau NJW-RR 97, 214; Canaris JZ 90, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ge- und Verbote (III).

Rn 5 Liegt eine Pflichtwidrigkeit des Betreuers vor, so löst dies die Eingriffsbefugnis des BtG aus, unabhängig davon, ob bereits ein Schaden eingetreten ist oder eine konkrete Gefährdung besteht. Unter strikter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes wird das Gericht die erforderlichen Maßnahmen treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Interessen des Betr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sachlich.

Rn 3 Die Haftungsbeschränkung bezieht sich nur auf die Erfüllung der sich aus dem ehelichen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen, zu denen die typischen ehelichen Pflichten in Bezug auf den Unterhalt, den ehelichen Beistand (§ 1353 I 2) ggf einschl einer daraus ableitbaren Pflicht zur Mitarbeit, die Haushaltsführung (§ 1356) und Geschäfte zur Bedarfsdeckung (§ 1357) sowie d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kfz-Unfälle.

Rn 13 Speziell zu Kfz-Unfällen findet sich Vieles schon bei § 249, weil es mit der Herstellung zusammenhängt (etwa § 249 Rn 30 f Ersatzbeschaffung, § 249 Rn 26 Verwendungsfreiheit des Geschädigten, § 249 Rn 34 Werkstattfehler, § 249 Rn 35 Prognoserisiko, § 249 Rn 38 Schätzung der Kosten, § 249 Rn 39 Restwertanrechnung). Anderes, was an sich zu § 251 gehört, ist bei § 249 zT ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beschränkte Gesamtwirkung.

Rn 4 Möglich ist auch, dass der vertragsschließende Gesamtschuldner endgültig freigestellt wird, der Gläubiger aber weiterhin Ansprüche gg die übrigen Gesamtschuldner behält, allerdings gekürzt um die auf den Begünstigten im Innenverhältnis entfallende Quote; ein Regress gg diesen scheidet aus (BGH NJW 00, 1942, 1943). Beschränkte Gesamtwirkung ist gewollt, wenn in einem Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Macht der Betreuer zur Führung der Betreuung Aufwendungen, so kann er nach den für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 669 und 670 vom Betreuten Vorschuss oder Ersatz verlangen. Für den Ersatz von Fahrtkosten des Betreuers gilt die in § 5 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes für Sachverständige getroffene Regelung entsprechend. (2) Zu den Aufwendungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gesamtwirkung.

Rn 2 Gesamtaufhebung ist zu bejahen beim Vergleich, der auf abschließende Regelung aller Ansprüche zwischen allen Beteiligten angelegt ist, im Zweifel auch dann, wenn der kontrahierende Gesamtschuldner im Innenverhältnis voll einstehen muss (Kobl OLGR 09, 768; Köln NJW-RR 92, 1398 [OLG Köln 18.05.1992 - 19 W 15/92]; Hamm NJW-RR 98, 486, 487f). Der Erlass des Geschädigten ggü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechte und Pflichten (I und II).

Rn 2 Nach I hat der Vormund die Vermögenssorge zum Wohl des Mündels wahrzunehmen. Sein Ziel muss es sein, das Vermögen des Mündels bis zu dessen Volljährigkeit zu erhalten und soweit möglich zu mehren, daher wird der Vormund verpflichtet, das vorgefundene Vermögen sicher und möglichst rentabel anzulegen (RG 137, 320), er darf aber auch den Vermögensstamm angreifen, wenn dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2218 BGB – Rechtsverhältnis zum Erben; Rechnungslegung.

Gesetzestext (1) Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Testamentsvollstrecker und dem Erben finden die für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 664, 666 bis 668, 670, des § 673 Satz 2 und des § 674 entsprechende Anwendung. (2) Bei einer länger dauernden Verwaltung kann der Erbe jährlich Rechnungslegung verlangen. Rn 1 Die Vorschrift dient der Ausgestaltung des gesetzlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 18 ROM II – Direktklage gegen den Versicherer des Haftenden.

Gesetzestext Der Geschädigte kann seinen Anspruch direkt gegen den Versicherer des Haftenden geltend machen, wenn dies nach dem auf das außervertragliche Schuldverhältnis oder nach dem auf den Versicherungsvertrag anzuwendenden Recht vorgesehen ist. Rn 1 Art 18 ermöglicht einen Direktanspruch des Geschädigten gg den Versicherer des Haftenden, wenn ein solcher Anspruch entwed...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Einzelfälle.

Rn 41 Vielfach wird von der Rspr im Weg ergänzender Vertragsauslegung ein (stillschweigender) Haftungsverzicht angenommen, wenn der Geschädigte billigerweise das Risiko hätte versichern können (BGH NJW 79, 414, 415 [BGH 14.11.1978 - VI ZR 178/77] für Beschränkung der Haftung ggü Mitfahrer; Hamm NJW-RR 00, 1047 für Vollkaskoversicherung bei Ersatzfahrzeug; Wessel VersR 11, 56...mehr

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zfs 09/2025, Europäische Verkehrsrechtstage

In diesem Jahr finden zum 24. Mal die Europäischen Verkehrsrechtstage statt. Nachdem diese im letzten Jahr in Porto stattfanden, wird der Veranstaltungsort in diesem Jahr wieder nach Osteuropa ziehen, und die Europäischen Verkehrsrechtstage werden in Bukarest stattfinden. Das Programm deckt auch dieses Jahr wieder Themen ab, mit denen sich die europäische Verkehrspolitik besc...mehr

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§ 7 Muster / D. Geltendmachung der Geschäftsgebühr

Rz. 7 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.7: Geltendmachung der Geschäftsgebühr An das Amtsgericht Musterstadt Gerichtsstraße 123 12345 Musterstadt Klage des Herrn Otto Müller, Musterstraße 24, 12345 Musterstadt Klägers, – Prozessbevollmächtigte: RA Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt gegen die XYZ Haftpflichtversicherung AG, vertreten durch den Vorsta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Versicherungen und kollektive Systeme des Schadensausgleichs.

Rn 13 Versicherungen und kollektive Systeme des Schadensausgleichs (insb soziale Sicherungssysteme) werden mitunter als zusätzliche Spur des Haftungsrechts betrachtet (s insb Marschall v Bieberstein VersR 68, 509 ff); va bei Unfallschäden ist häufig sogar von ›Haftungsersetzung durch Versicherungsschutz‹ die Rede (s nur Fleming/Hellner/v Hippel Haftungsersetzung durch Versic...mehr

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zfs 09/2025, Die dem Kfz-Ha... / I. Erforderlichkeit der Prüffrist

Nach § 2 AKB in Verbindung mit § 100 VVG ist der Kfz-Haftpflichtversicherer verpflichtet, begründete Ansprüche zu befriedigen und unbegründete Ansprüche abzuwehren, denn bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich nach § 1 PflVerG um eine Pflichtversicherung, bei der der Versicherer und der Schädiger gem. § 115 Abs. 2 S. 4 VVG als Gesamtschuldner haften und der Versi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Lückenfüllung.

Rn 27 Bei der Schließung einer vertraglichen Lücke ist darauf abzustellen, was von den Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart worden wäre, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten. Dabei ist zunächst an den Vertrag selbst anzuknüpfen (BGH GRUR 20, 57 [BGH 17.10.2019 - I ZR 34/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB H

Haager Adoptionsübereinkommen IPR Art 22 EGBGB 4 Haager Erwachsenenschutzübereinkommen Art 24 EGBGB 27 Haager Minderjährigenschutzabkommen Art 21 EGBGB 15 Haager Testamentsübereinkommen Art 26 EGBGB 2 Haager Unterhaltsprotokoll Art 1 HaagUntProt 1; Art 3 HaagUntProt 1; Art 5 HaagUntProt 1; Art 7 HaagUntProt 1 Habilitation § 1575 BGB 6 Haftpflichtversicherer Direktanspruch Art 40 EG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1802 BGB – Allgemeine Vorschriften.

Gesetzestext (1) Das Familiengericht unterstützt den Vormund und berät ihn über seine Rechte und Pflichten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. § 1861 Absatz 2 gilt entsprechend. (2) Das Familiengericht führt über die gesamte Tätigkeit des Vormunds die Aufsicht. Es hat dabei insbesondere auf die Einhaltung der Pflichten der Amtsführung des Vormunds unter Berücksichtigung der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 27 ROM II – Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten.

Gesetzestext Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung von Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, die für besondere Gegenstände Kollisionsnormen für außervertragliche Schuldverhältnisse enthalten. Rn 1 Art 27 regelt – als Kompromiss zwischen divergierenden Standpunkten zur kollisionsrechtlichen Relevanz des Herkunftslandprinzips im Rechtssetzungsverfahren – nunmehr allgeme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Mittelbarer Sicherungszusammenhang (Abs. 2)

(2) 1 Schließt ein Unternehmen ein oder mehrere Sicherungsgeschäfte zu dem Zweck ab , 1. bestimmte Risiken von Personalfunktionen, die nach § 4 verschiedenen Betriebsstätten zuzuordnen sind, abzusichern, 2. bestimmte Risiken von Vermögenswerten, die nach den §§ 5 bis 8 verschiedenen Betriebsstätten zuzuordnen sind, abzusichern oder 3. bestimmte Risiken von Geschäftsvorf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 14 Eine einseitige Abrechnung wird regelmäßig als einseitiges tatsächliches Anerkenntnis zu werten sein (LAG Rheinland-Pfalz MDR 03, 159 [LAG Rheinland-Pfalz 09.10.2002 - 9 Sa 654/02]; LAG Köln 11 Sa 1329/06: Gehaltsabrechnung; BGH NJW-RR 04, 92, 94 f [BGH 24.07.2003 - VII ZR 79/02] Bauleistungen), ebenso eine Aufrechnungserklärung (LArbG Berlin-Brandenburg 13 Sa 832/10, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Allgemeines.

Rn 58 Mieter treffen kraft Gesetzes mit Übergabe der Mietsache (nicht mit Unterzeichnung des Vertrags) als Nebenpflicht ungeschriebene Obhuts- und Sorgfaltspflichten (BGH NZM 19, 816 Rz 15; NJW 18, 1746 [BGH 28.02.2018 - VIII ZR 157/17] Rz 18; s für die Wohnraummiete § 543 II 1 Nr 2). Aufgrund dieser Pflichten hat ein Mieter alles zu unterlassen, was zu einer Verschlechterun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.

Rn 2 Einwilligung ist die vor oder gleichzeitig mit der Willenserklärung des Minderjährigen erteilte Zustimmung (RGZ 130, 124, 127). Sie ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die sowohl ggü dem Minderjährigen als auch ggü dem anderen Teil erklärt werden kann (§ 182 I). Sie bedarf keiner Form, auch wenn das Rechtsgeschäft formbedürftig ist (§ 182 II) und k...mehr

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zfs 09/2025, Einbeziehung v... / 1 Aus den Gründen:

“… II. 1. … Die Bekl. kann als VR den Entschädigungsbetrag, den sie an den Unfallgegner ihres VN geleistet hat, wegen ungerechtfertigter Bereicherung vom Kl. als VN zurückfordern, da er ohne rechtlichen Grund von seiner Haftung gegenüber dem Geschädigten befreit worden ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 29.5.1996 – 27 U 6/96 m.w.N …). a) Indem die Kl. an den Unfallgegner des Bekl. e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis im Allg.

Rn 1 Die Vorschrift enthält den Kern der Vollstreckerbefugnisse, insb den Nachlass zu verwalten und über Nachlassgegenstände zu verfügen. Diese Verfügungsbefugnis wird flankiert von § 2211, wonach die Erben über Nachlassgegenstände nicht verfügen können, so dass das Verfügungsrecht dem Testamentsvollstrecker ausschließlich zugewiesen ist. Zusätzlich ist der Testamentsvollstr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich § 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle § 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ § 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich § 24 VersAusglG 4; § 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts § 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung § 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte § 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB T

Tabak Produkthaftung § 823 BGB 186 Tabakrauch § 618 BGB 2 Tagesmutter § 832 BGB 5 Tagespreisklauseln AGB § 309 BGB 8 Tantieme § 611 BGB 73 Tarifliche Unkündbarkeit § 622 BGB 1 Tariflohn § 612 BGB 5 Tarifvertrag § 611 BGB 41, 45; § 613a BGB 21, 50; § 622 BGB 5 Schutzgesetz § 823 BGB 229 Tarifvorbehalt § 611 BGB 41 Tarifwechselklausel § 611 BGB 40 Tatbestandselemente § 1576 BGB 2 Tatbestan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB K

Kabotage Art 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung § 620 BGB 11 Kalkulationsirrtum § 119 BGB 30 offener Kalkulationsirrtum § 119 BGB 32 verdeckter Kalkulationsirrtum § 119 BGB 31 Kampfsportarten § 254 BGB 41 Kanonisches Recht Vor §§ 2229 ff BGB 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art 9 ROM I 11 Kapitalabfindung § 1585 BGB 2 Abänderungsklage § 843 BGB 7 Berechnung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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