Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einschränkungen der Rechtswahl.

Rn 6 Die Rechtswahl ist unzulässig bei unlauterem Wettbewerb und den freien Wettbewerb einschränkendem Verhalten (Art 6 IV, s aber auch Art 6 Rn 6) sowie bei Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums (Art 8 III, 13). Rn 7 Die Rechtswahl lässt Rechte Dritter (zB von Haftpflichtversicherungen oder Regressgläubigern, aber zB auch von weiteren Schädigern, mit denen keine Rec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.4 Beiträge zu Haftpflichtversicherungen

Rz. 82 Eine Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, mit der sich der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die Leistung zu ersetzen, die dieser aufgrund seiner Verantwortlichkeit für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache an einen Dritten zu bewirken hat (§ 100 VVG). Begünstigt sind freiwillige und gesetzliche Pflichtversicherungen, z. B. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.4 Beiträge zu Haftpflichtversicherungen

Rz. 101 Beiträge für Haftpflichtversicherungen, mit denen private Haftpflichtfälle abgedeckt werden (z. B. Familienhaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Jagdhaftpflicht u. Ä.), sind privat veranlasst und somit Sonderausgaben. Die Beiträge sind Betriebsausgaben/Werbungskosten, wenn mit ihnen betriebliche oder berufliche Risiken abgedeckt werden, z. B. Berufshaftpflichtversicherung bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2 Kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 175 Vorsorgeaufwendungen sind nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Die Vorschrift ist beschränkt auf Vorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nrn. 2, 3 und 3a EStG. Sinn der Vorschrift ist es, eine doppelte steuerliche Berücksichtigung auszuschließen, d. h. keine Versteuerung der E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4 Aufwendungen

Rz. 6 Sonderausgaben werden als Aufwendungen bezeichnet (§ 10 Abs. 1 EStG). Dem entspricht der Begriff der Ausgaben.[1] Eine Definition findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abfließenden Güter in Geld und Geldeswert erfasst. Es müssen tatsächliche Zahlungen vorliegen (Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.1 Persönliche Abzugsberechtigung

Rz. 93 Allein unbeschränkt Stpfl. können Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben abziehen (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG; vgl. Rz. 16). Berechtigt zum Abzug ist grundsätzlich nur der Stpfl., der die Versicherungsbeiträge als Versicherungsnehmer leistet und der selbst durch die Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (zu Ehegatten/Lebenspartner Rz. 12). Zahlt daher eine Mutter Beit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.1 Allgemeines

Rz. 76 Der Abzug von Beiträgen zu Versicherungen als Sonderausgaben setzt ein bestehendes Versicherungsverhältnis voraus, das gesetzlicher (z. B. Krankenversicherungen) oder vertraglicher (z. B. Haftpflichtversicherung) Natur sein kann. Ein gesetzliches Versicherungsverhältnis besteht auch dann, wenn jemand der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beigetreten ist (z. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 53 Bis Vz 2004 sind als Sonderausgaben abziehbar Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und an die Bundesagentur für Arbeit sowie zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (sog. Vorsorgeaufwendungen, Abs. 2 S. 3, Abs. 3). Diese Regelungen sind durch das Alterseinkünftegesetz (AltEi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4 Beiträge zu anderen Versicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3a EStG)

Rz. 75 Andere Versicherungsbeiträge sind nach wie vor im Rahmen der Höchstbeträge (vgl. Abs. 4; Rz. 269a) abziehbar, allerdings nur, wenn die Krankenversicherungs- und/oder Pflegeversicherungsbeiträge diese Höchstbeträge nicht erreichen. Ist das der Fall, kommt ein weiterer Abzug der Beiträge nicht mehr in Betracht. Zu den anderen Versicherungen gehören Beiträge: zu Kranken- u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.1 Alterseinkünftegesetz

Rz. 54 Der Gesetzgeber ist der Aufforderung des BVerfG nachgekommen und hat mit Wirkung ab Vz 2005 die Besteuerung der Alterseinkünfte mit dem Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Hierzu hatte das BMF zuvor eine Kommission unter Vorsitz von Prof. Bert Rürup eingesetzt, die innerhalb des vom BVerfG vorgegebenen Rahmens Lösungsvorschläge einer umfassenden Reform entwickeln soll...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 10 EStG regelt die Abziehbarkeit bestimmter Aufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte als Sonderausgaben (§ 2 Abs. 4 EStG). Daneben sind als Sonderausgaben abziehbar Altersvorsorgebeiträge gem. § 10a EStG und Zuwendungen gem. § 10b EStG wie Sonderausgaben die Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Baudenkmale u. a. gem. § 10f EStG schutzwürdigen Kulturgüter g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H....mehr

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Betriebskosten richtig zuor... / 3.13 Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, § 2 Nr. 13 BetrKV

§ 2 Nr. 13 BetrKV Zitat die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug; Sachversicherungen Neben den in § 2 Nr. 13 BetrKV namentlich erwähnten Versicherung...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 1 Was leistet eine Haftpflichtversicherung?

Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, die im Rahmen der jeweiligen Versicherungspolice versicherten Personen (Eigentümer, Mieter, Bauherren etc.) von Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte gegen sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts[1] wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden erheben. Aufgaben des Versicherers Somit ü...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 4.4 Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Grundwasserverunreinigung Wer gewässerschädliche Stoffe lagert und verwendet, hat dafür Sorge zu tragen, dass durch diese Substanzen kein Gewässer (z. B. das Grundwasser) verunreinigt wird. Denn infolge einer Gewässerverunreinigung können erhebliche Personen-, Sach- und vor allem Vermögensschäden entstehen (z. B. Beeinträchtigung von Fischereirechten). Die Einhaltung entsprech...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 4.2 Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Wer ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück besitzt oder ein Einfamilienhaus vermietet – und für den deshalb der durch die Privathaftpflichtversicherung gebotene Versicherungsschutz nicht ausreicht – sollte eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen. Letztere wäre grundsätzlich auch für Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung, die rec...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 1.2 Haftpflichtversicherungen

Leistungsumfang Die Haftpflichtversicherung schützt das Vermögen des Versicherungsnehmers vor berechtigten oder unberechtigten Schadensersatzansprüchen, die ein Dritter wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (z. B. §§ 823 ff. BGB) erhebt. Der Haftpflichtversicherer hat seine Leistung bzw. sei...mehr

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Beschädigung der Mieträume / 3.2 Ausgleichsanspruch gegen Haftpflichtversicherung des Mieters

Der Regressverzicht gilt auch dann, wenn der Mieter haftpflichtversichert ist und er deshalb seine Versicherung in Anspruch nehmen könnte.[1] Der Gebäudeversicherer hat aber einen Ausgleichsanspruch gegen den Haftpflichtversicherer.[2] Dies führt i. d. R. zum Ergebnis, dass der Schaden von beiden Versicherern je hälftig zu tragen ist.[3] Für den Ausgleichsanspruch nach § 78 ...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 4 Die einzelnen Haftpflichtversicherungen für Haus- und Grundbesitz

Die Haftpflichtversicherungsrisiken von Haus- und Grundbesitzern sind entsprechend der unterschiedlichen Risikosituation im Rahmen folgender Haftpflichtpolicen versichert bzw. versicherbar: 4.1 Privathaftpflichtversicherung Private Haftpflichtrisiken Privater Immobilienbesitz birgt nicht unerhebliche Haftungsrisiken in sich. Sie reichen vom zu glatt gebohnerten Treppenhaus übe...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 2 Deckungskonzepte für Haus- und Grundbesitzer

Verschiedene Varianten Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, Gebäuden oder Wohnungen sind aufgrund ihrer rechtlichen Position und der verschiedenartigen Nutzung der Immobilien – privat oder beruflich – unterschiedlich ausgeprägten Haftungsrisiken ausgesetzt. Deshalb stellen die Versicherer den Betroffenen verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen zur Auswahl oder ...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 7.5 Deckungssumme

Haftpflichtversicherung In der Haftpflichtversicherung nennt man die Versicherungssumme auch Deckungssumme. Sie besagt, dass der Haftpflichtversicherer den Schaden eines Dritten nur bis zur Höhe der mit dem Versicherungsnehmer vereinbarten Summe übernehmen muss. Übersteigt der Drittschaden die Deckungssumme, hat der Versicherungsnehmer den überschießenden Betrag aus eigenen M...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 4.3 Bauherrenhaftpflichtversicherung

Auf jeder Baustelle lauern Gefahren für Rechtsgüter Dritter, die z. B. durch Baugruben, provisorische Treppen oder herumliegendes Baumaterial hervorgerufen werden. Der Bauherr als Veranlasser der Baumaßnahmen trägt hierfür grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht. Organisations- und Überwachungspflichten Selbst wenn der Bauherr sachverständige Personen (z. B. Architekten, B...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 4.1 Privathaftpflichtversicherung

Private Haftpflichtrisiken Privater Immobilienbesitz birgt nicht unerhebliche Haftungsrisiken in sich. Sie reichen vom zu glatt gebohnerten Treppenhaus über den ungenügend beleuchteten Hauszugang bis hin zu gelockerten Dachpfannen. Wird es versäumt, hier Abhilfe zu schaffen, droht im Fall der Verletzung von Rechtsgütern Dritter eine Haftung der Immobilienbesitzer mit ihrem P...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 5 Gemeinsame Bestimmungen

Für alle Haftpflichtversicherungen existieren gemeinsame Bestimmungen, die vor allem in den AHB (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung) geregelt sind, u. a.: 5.1 Schadensarten Gemäß Ziff. 1.1 AHB gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetrete...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 8 Prämienaspekte

Die Versicherungsprämie wird bei den einzelnen Haftpflichtversicherungen in der Regel wie folgt berechnet: Privathaftpflichtversicherung Feste Prämie Hier gilt eine feste Jahresprämie, die von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich hoch ist und deren Höhe sich auch an den vereinbarten Deckungserweiterungen ausrichtet. Bei einigen Versicherern kann die Höhe der Prämie im Fa...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / Zusammenfassung

Überblick Eigentümer, Pächter oder Mieter von Grundstücken, Gebäuden oder Wohnungen können nicht ausschließen, von Dritten wegen Schäden, die aus dem Gefahrenkreis der Immobilien herrühren, auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Das Risiko, dass fremde Personen (z. B. Besucher, Passanten, Lieferanten, Handwerker oder Mieter) auf einem nicht ordnungsgemäß gesiche...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 2.6 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR)

In Ergänzung der AVB verwenden Versicherer häufig zur Versicherung von speziellen Risiken besondere Bedingungen, z. B. "Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung". Durch BBR wird der Versicherungsschutz regelmäßig im Vergleich zu den AHB erweitert, indem etwa dort verankerte Deckungsausschlüsse aufgehoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Obhutspflicht des Mieters / 2.3 Schaden durch Verletzungshandlung Dritter

Wenn ein Dritter den Schaden verursacht, können Sie den Mieter nur in die Haftung nehmen, wenn Sie ihm ein Mitverschulden nachweisen können. Praxis-Tipp Versicherungsschutz Fragen Sie sowohl den Mieter als auch den Dritten nach deren Haftpflichtversicherung und melden Sie den Schaden dort.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 4.3 Technischer Versicherungsbeginn

Ab Prämie Der technische Versicherungsbeginn ist der Beginn des prämienbelastenden Zeitraums, also des Zeitabschnitts, von dem ab die Prämie berechnet wird. Der versicherungstechnische Beginn ergibt sich regelmäßig aus dem Versicherungsschein. Der prämienbelastete Zeitraum gliedert sich in Versicherungsperioden. Jede Versicherungsperiode beträgt ein Jahr, sofern die Prämie ni...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.4 Kontrollmaßnahmen des Vermieters

Hat der Eigentümer sein Haus vollständig vermietet, bleibt er jedenfalls zur regelmäßigen Kontrolle der Mieter verpflichtet. Er muss eingreifen, wenn er Zweifel an deren Zuverlässigkeit hat oder ihm Gefahrenquellen bekannt geworden sind oder wenn er sie bei der erforderlichen Kontrolle hätte erkennen können.[1] Je mehr Mietparteien das Haus hat, desto größer ist die Gefahr, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenerhöhung/-erm... / Zusammenfassung

Begriff Das gesetzlich vorgesehene Recht zur Betriebskostenerhöhung spielt in der Praxis nur eine untergeordnete Rolle, da in der Regel die Umlage von Betriebskosten vertraglich geregelt ist. Das gesetzliche Erhöhungsrecht ist jedoch dann von Bedeutung, wenn während der Mietzeit eine neue Betriebskostenart entsteht, die durch die Umlagevereinbarung nicht erfasst wird, sowie ...mehr

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Grundzüge des Versicherungs... / 3 Vertragsverhältnis

Auch Dritte Der Versicherungsvertrag besteht zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Es können aber auch weitere Personen am Versicherungsvertrag beteiligt sein. So können z. B. die berechtigten Fahrer eines Kraftfahrzeugs eigene Ansprüche aus der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung herleiten. Versicherung für fremde Rechnung Falls Versicherungsnehmer und Versi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 9 Ausschlussbestimmungen

Nicht kalkulierbare Schäden In allen Versicherungsverträgen, die auf der Grundlage des VVG, der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Besonderer Vereinbarungen abgeschlossen wurden, können Vorschriften zum Zuge kommen, wonach Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, wenn sie sich in einer bestimmten Art und Weise zugetragen haben. Mit den entsprechenden A...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wald- und Baumbesitz (Verke... / 3.1 Haftungsmaßstab

Die dargelegten Grundsätze für die Verkehrssicherungspflicht einer Kommune bei Straßenbäumen lassen sich nur teilweise auf die Anforderungen an die Pflichten des privaten Grundstückseigentümers übertragen.[1] Für Privatleute sind die Anforderungen i. d. R. geringer. Diese müssen nicht laufend, sondern nur in angemessenen zeitlichen Abständen eine äußere Sichtprüfung durchführ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rohrverstopfung (Mietrecht) / 2 Mietvertragliche Regelungen

Eine Formularklausel, nach der die Mieter eines Hauses anteilig für die Kosten einer Rohrverstopfung haften, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, ist unwirksam.[1] Eine Regelung durch Individualvereinbarung scheint nicht möglich, weil der Vermieter mit allen Mietern dieselbe Regelung treffen müsste: Hierdurch erhält die Vereinbarung ihren AGB-Charakter. Die unten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 7.2 Schadensversicherung

Ersatz des tatsächlichen Schadens Bei der Schadensversicherung ist der Versicherer verpflichtet, nach dem Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer den verursachten Vermögensschaden gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu ersetzen. Folglich wird nicht wie im Fall der Summenversicherung eine im Vorhinein vereinbarte Geldsumme ausgezahlt, sondern nur der dem Versicherungsn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 2.5 Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen (AVB)

Umfang des Versicherungsschutzes Allen Versicherungsverträgen liegen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zugrunde. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind ein Unterfall der auch in anderen Wirtschaftzweigen gebräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich um eine für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine V...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schlüssel/Schließanlage (Mi... / 4.4 Elektronische Schließanlagen

Bei elektronischen Schließanlagen genügt es, die Programmierung zu ändern, wenn ein Schlüssel verloren geht. Dies führt zu der Frage, ob dem Vermieter ein Mitverschulden hinsichtlich der Schadenshöhe zur Last fällt, wenn er das Gebäude mit einer herkömmlichen Schließanlage ausstattet. Das ist zu verneinen. Wichtig Freie Auswahl bei Anlagentechnik Der Vermieter ist nicht verpfl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 9.8 Antragstellung

Die Anträge sind auf dem dazugehörigen Antragsformular bei der BayernLabo einzureichen (Antragsformular siehe Webseite). Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich von der BayernLabo. Anschrift: BayernLabo -9121- Brienner Str. 22 80333 München Telefon 089/2171 23322 E-Mail: 9121@bayernlabo.de 4 Wochen Für die Annahme eines Darlehensangebotes besteht 4 Wochen Zeit. Folgende Antragsunt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 2.1.3 Musterklausel für Wohnraummietvertrag

Mietvertragsklausel: Vereinbarung der Umlage von Betriebskosten auf den Mieter[1] Der Mieter trägt die Betriebskosten gem. § 556 Abs. 1 BGB. Neben der Miete werden daher alle in der Betriebskostenverordnung in der jeweiligen Fassung genannten und auf dem Mietwohngrundstück anfallenden Betriebskosten auf den Mieter umgelegt und durch Vorauszahlungen erhoben. Auf die derzeit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 8.4 Antragstellung

WE-Verwalter stellt den Antrag Die Darlehenswünsche, die sich aus den obigen KfW-Bank-Programmen ergeben, müssen durch den Verwalter der WEG bei der L-Bank beantragt werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Name und Sitz des Verwalters der WEG Mitteilung über eine Verbandszugehörigkeit des Verwalters Nachweis über eine Haftpflichtversicherung des Verwalters im Hin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abnahme im Mietrecht / 4 Schlüssel

Der Mieter muss alle Schlüssel zurückgeben, die er vom Vermieter erhalten hat. Gleiches gilt für diejenigen Schlüssel, die er sich hat anfertigen lassen. Hat der Mieter für die Anfertigung die Kosten übernommen, kann er hierfür vom Vermieter Ersatz verlangen. Ist der Vermieter hierzu nicht bereit, kann der Mieter die zusätzlich gefertigten Schlüssel gleichwohl nicht behalten...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 4.6 Umwelthaftpflichtversicherung

Für nicht private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtrisiken gilt der Ausschluss in Ziff. 10 AHB für "Schäden durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser". Da eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung nur für private Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiken angeboten wird, müssen gewerbliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiken aus dem Umwelthaftungsbereich (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftpflichtversicherungssch... / 5.2 Ausschlusstatbestände

Die AHB enthalten eine Reihe von auch für die Haftpflichtversicherungen von Haus- und Grundbesitzern relevanten Deckungsausschlüssen, die zum Teil in den Besonderen Bedingungen zu den einzelnen Haftpflichtversicherungen (vgl. oben) aufgehoben sind oder durch besondere Vereinbarungen individuell abbedungen werden können. Die wichtigsten der insbesondere in Ziff. 7 AHB festgele...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 4.5 Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtrisiken aus den betrieblichen Aktivitäten eines Unternehmens. Mitversichertes Nebenrisiko Die Risiken aus dem betrieblichen Haus- und Grundbesitz sind im Rahmen einer gut ausgestalteten Betriebshaftpflichtversicherung als sog. betriebs- oder branchenübliche Nebenrisiken eingeschlossen, insbesondere die gesetzliche Haftpf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenpauschale / 2.2.2 Der Inhalt

Die Erhöhungserklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird.[1] Die Erläuterung muss gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar sein. Sie kann in Form einer tabellarischen Auflistung aller in der Pauschale berücksichtigten Betriebskosten erfolgen. Werden lediglich die erhöhten Kosten mitgeteilt, so ist die Erhöhungserklärung unz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 1 Versicherungsschutz als Risikovorsorge

Der Schutz vor Gefahren für das persönliche Wohlergehen sowie für das Hab und Gut hat auch für Haus- und Grundbesitzer einen hohen Stellenwert. Daher gilt es, die relevanten Risiken zu erkennen, sie möglichst zu vermeiden oder zu minimieren und ihre eventuellen Auswirkungen zu begrenzen. Die gängigste und am meisten verbreitete Form der finanziellen Vorsorge für einen ungewis...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 307 BGB

Die Unwirksamkeit der überwiegenden Zahl der mietvertraglichen Formularklauseln wurde von der Rechtsprechung[1] auf einen Verstoß gegen die Generalklausel des § 307 BGB gestützt, sodass dieser Bestimmung die größte praktische Bedeutung zukommt. Dies auch deshalb, weil eine Bestimmung nach § 307 BGB selbst dann unwirksam sein kann, wenn sie keinen Verstoß gegen die Verbotskat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten – Definition... / 2 Umlage auf den Mieter

Vereinbarung im Mietvertrag Achtung Vertragliche Vereinbarung notwendig Der Mieter ist zur Zahlung von Betriebskosten bzw. zur Leistung einer Vorauszahlung auf die Betriebskosten nur verpflichtet, wenn und soweit dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde.[1] Hinweis CO2-Preis: Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter Vermieter müssen sich ab 1.1.2023 an der CO2-Abgabe betei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft / 4.1 Wer empfängt die Eingangsleistung?

Da die Personengesellschaft eigenständiger Unternehmer sein kann, können deren Gesellschafter auch Leistungen an die Gesellschaft erbringen, z. B. durch die entgeltliche Überlassung von Gebäude oder Kfz an die Gesellschaft. Ein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch liegt auch vor, wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß dem Gesellschaftsvertrag den für das Geschäfts...mehr