Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Allgemeines

Tz. 567 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bis zum VZ 1997 waren Sanierungsgewinne nach § 3 Nr 66 EStG aF stfrei. Bestehende Verlustvorträge des Stpfl wurden nicht mit dem Sanierungsgewinn verrechnet und konnten weiterhin mit späteren Gewinnen verrechnet werden. § 3 Nr 66 EStG wurde mit Wirkung ab dem 01.01.1998 aufgehoben, weil in dem unveränderten Verlustvortragsvolumen und der Mö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5.1 Grundsätzliches

Tz. 277 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zu den Eink aus KapV gehören gem § 20 Abs 1 Nr 2 EStG Bezüge, die nach der Auflösung einer Kö oder Pers-Vereinigung anfallen und die nicht in der Rückzahlung von Nenn-Kap oder des stlichen Einlagekontos bestehen, es sei denn, die Bezüge auf Grund einer Kap-Herabsetzung gelten als GA iSd § 28 Abs 2 S 2 und 4 KStG (dazu im Einzelnen s Tz 279ff...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 15 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der pers Anwendungsbereich des § 28 KStG ist weitgehend mit dem des § 27 KStG (dazu s § 27 KStG Tz 29) deckungsgleich, dh die Vorschrift betrifft zunächst alle Kö und Pers-Vereinigungen, die Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1, 2, 9 oder 10 EStG gewähren können. Das sind insbes die AG, SE, GmbH und die KGaA. Da § 28 KStG jedoch das Vorhandensein v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Problemstellung und Rechtsentwicklung

Tz. 200 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verzichtet ein Ges-GF ggü seiner Kap-Ges auf einen Pensionsanspruch aus im Gesellschaftsverhältnis veranlassten Gründen, stellt auch dies einen Forderungsverzicht und somit eine verdeckte Einlage dar. Dies war allerdings nicht immer so; in seiner älteren Rspr hatte der BFH die Annahme einer verdeckten Einlage bei einem Pensionsverzicht vern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.2 Disquotale verdeckte Einlagen

Tz. 22 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen erfolgen häufig disquotal, werden also nicht von allen Gesellschaftern gleichmäßig erbracht. Das Beteiligungsverhältnis ändert sich durch eine disquotale verdeckte Einlage nicht; es kommt durch eine solche Einlage also regelmäßig zu einer Vermögensverschiebung (dazu s auch Marenbach, DStR 2006, 1919 und s Brinkmeier, GmbH-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Reuter, Vereinnahmung noch nicht ausgeschütteter Dividenden, BB 1978, 83; Weber, Die Konkretisierung von Gewinnbezugsrechten in Handels- und St-Recht bei Kap-Ges, StBp 1988, 179; Meilicke, Zum Zeitpunkt der Aktivierung von Dividendenansprüchen, FR 1990, 9; Kaufmann, Der Zeitpunkt der Aktivierung von Gewinnansprüchen aus der Beteiligung an Kap-Ges, DStR 1992, 1677; Schwedhelm, Bi...mehr

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AGS 03/2023, Berücksichtigu... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsätze der Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen im Kostenfestsetzungsverfahren Im Kostenfestsetzungsverfahren machen sich die damit befassten Rechtspfleger/Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und die mit Rechtsbehelfsverfahren befassten Gerichte häufig wenige Gedanken darüber, welchen Anwendungsbereich die Bestimmung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO überhaupt hat. Bei der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3.2.5 Rechtslage nach Inkrafttreten des SEStEG (ab VZ 2006)

Tz. 107 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der VIII. Senat des BFH überträgt die vorstehenden Rspr-Grundsätze für die Zeiträume vor Inkrafttreten des § 27 Abs 8 KStG idF des SEStEG (ab VZ 2006) demgegenüber auch auf die danach gültige Rechtslage (s Urt des BFH v 13.07.2016, BFH/NV 2016, 1831). Ebenso s Urt des FG München v 19.12.2019 (EFG 2020, 656; Rev-Az: VIII R 6/20). Hierzu s Sc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Übertragende Körperschaft

Tz. 3 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ein gewstpfl Übertragungsgewinn ergibt sich in den Fällen des § 11 UmwStG insoweit, als höhere Werte als die Bw anzusetzen sind, weil etwa kein Antrag gem § 11 Abs 2 S 1 UmwStG auf Bw- oder Zwischenwertansatz gestellt wird und die spätere Besteuerung der übergehenden stillen Reserven nicht sichergestellt ist (s § 11 Abs 2 S 1 Nr 1 und 2 UmwSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1 Vorliegen der Voraussetzungen einer Einlage

Tz. 8 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Ob eine Einlage vorliegt, ist nach den Umständen des Zeitpunkts zu entscheiden, in dem der Verpflichtete seine Zusage auf die Leistung gegeben hat. Es kommt also auf die Zeit der Begr der Verpflichtung an. Im Zeitpunkt der Erfüllung muss demggü nicht zwingend eine Gesellschafterstellung vorliegen. Eine Einlage kann somit zum einen auch durch e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1 Grundsatz

Tz. 26 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Einlage erfordert, dass der Kö ein einlagefähiger Vermögensvorteil zugewendet wird. Einlagefähig sind nur WG, die bei der empfangenden Kö bilanziert werden können. Hierbei handelt es sich um Vermögensvorteile, die entweder einen Aktivposten schaffen oder erhöhen oder den Wegfall oder die Verminderung eines Passivpostens bewirk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 99 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Eine AG darf eigene Aktien nur bei Vorliegen der in § 71 AktG genannten Voraussetzungen erwerben. Für die GmbH regelt § 33 GmbHG den Erwerb eigener Anteile. Wären Anteile, die eine Kap-Ges an sich selbst hält, "normale" Kap-Beteiligungen, würde sich die Frage nach etwaigen stlichen Auswirkungen des Erwerbs, der Weiterveräußerung oder der Einz...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / h) Wegzug oder anderes schädliches Handeln in Bezug auf einen Drittstaat

Rz. 94 Die Besteuerung stiller Reserven anlässlich des Wegzugs in einen Drittstaat verstößt nicht gegen die in Art. 56 Abs. 1 EG verankerte Kapitalverkehrsfreiheit. Im Gegensatz zu den anderen Grundfreiheiten ist Art. 56 Abs. 1 EG zwar nicht nur zwischen den Mitgliedstaaten anwendbar; die Vorschrift verbietet vielmehr auch sämtliche Beschränkungen von Kapitalbewegungen zwisc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Verhältnis zu § 6 Abs 3 EStG

Tz. 107 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach uE zutr Verw-Auff ist § 6 Abs 3 EStG auf verdeckte Einlagen in Kap-Ges nicht anwendbar; s Schr des BMF v 20.11.2019 (BStBl I 2019, 1291) Rn 2. Danach gehen die Regelungen zur vGA iSv § 8 Abs 3 KStG oder der verdeckten Einlage vor (Hinw auf Urt des BFH v 18.12.1990, BStBl II 1990, 512; bestätigt durch Urt des BFH v 11.02.2009, BFH/NV 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Zeitpunkt der Besteuerung

Tz. 74 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei Kap-Ges als Empfänger einer GA gilt das Zuflussprinzip des § 11 EStG nicht, da die Kap-Anlage regelmäßig zu deren BV gehört, die Kap-Erträge iR ihrer gewerblichen Eink anfallen (s § 20 Abs 8 EStG) und der Gewinn nach Bilanzierungsgrundsätzen ermittelt wird. GA sind auf der Ebene des Gesellschafters idR erst (zeitversetzt) bil zu berücksi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Allgemeines

Tz. 76 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Hält der AE die Anteile im PV, ergeben sich bei der Rückzahlung von "echtem" Nenn-Kap (dazu gehört auch das aus der Umwandlung von Einlagen entstandene Nenn-Kap) stliche Folgen nur iRd § 17 Abs 4 EStG. Die Kap-Rückzahlung führt insbes nicht zu einem stpfl Kap-Ertrag iSd § 20 Abs 1 Nr 2 EStG. Für die nicht unter § 17 EStG fallenden Anteile im ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Zuwendung an die Körperschaft

Tz. 18 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Einlage setzt nach der oa Definition (s Tz 17) eine Zuwendung durch einen Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Pers voraus. Dies bedeutet, dass nicht jede Mehrung eines Aktiv- oder Minderung eines Passivpostens zu einer verdeckten Einlage führen muss, selbst wenn der zugrunde liegende Vorgang im Gesellschaftsverhältnis v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Tz. 520 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 10d Abs 4 S 1 EStG ist der am Schluss eines VZ verbleibende Verlustvortrag gesondert festzustellen. Das Verlustfeststellungsverfahren wurde 1990 eingeführt, um eine zeitnahe verbindliche Entsch über die Höhe des in zukünftigen VZ abzuziehenden Verlusts herbeizuführen und damit der St-Vereinfachung und dem Rechtsfrieden zu dienen (s G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.3 Keine Mitveräußerung des Stammrechts

Tz. 332 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Zu der Frage, wann das Stammrecht mit dem Dividendenschein mitveräußert ist und § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG daher keine Anwendung findet, bestehen unterschiedliche Auff. Die weitestgehende Auff dazu findet sich wohl in dem Grünen Brief Nr 235 des Instituts FSt (Abschn II 1, 2). Dort vertritt Voß die Meinung, die Vorschrift des § 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Becker/Kretzschmann, Die vGA beim Dauerverlustbetrieb der öff Hand, DStR 2007, 1421; Hüttemann, Zur kstlichen Behandlung dauerdefizitärer Unternehmen der öff Hand, DB 2007, 1603; Hüttemann, Abschied vom kommunalen Querverbund, DB 2007, 2508; Leippe, Dauerdefizitäre Betätigungen von BgA, DStZ 2008, 33; Leippe, Dauerverluste einer Hallenbad- und Freizeit-GmbH als vGA, ZKF 2008, 78...mehr

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ZErb 03/2023, Erbschaftsteu... / 1. Gesetzliche Grundlage

a) Verstirbt ein Kommanditist, gilt, wenn in dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist, § 177 HGB, die sog. Fortsetzungsklausel: Es bedarf keiner weiteren Untersuchung, sondern der Kommanditist wird Erbe des verstorbenen Kommanditisten und rückt in den durch den Tod freigewordenen Anteil nach.[1] Häufig wird allerdings die Fortsetzungsklausel gesellschaftsvertragli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3.2.4 Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG (bis VZ 2005)

Tz. 106 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das vorstehende Urt des BFH v 20.10.2010 betraf das Streitjahr 1998, dh die Rechtslage vor Inkrafttreten des § 27 Abs 8 KStG idF des SEStEG. Die Vorschrift des § 27 Abs 8 KStG sieht für EU- (bzw EWR-)Kap-Ges die Möglichkeit vor, eine stneutrale Einlagenrückgewähr zu tätigen (s § 27 KStG Tz 262ff). Streitfrage des BFH-Verfahrens war, ob die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.3 Übertragung auf einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse

Tz. 254 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wird weder ein Verzicht noch eine Abfindung des Anspruchs in Erwägung gezogen (oder sind die stlichen Nachteile zu groß), ist auch eine Übertragung der Verpflichtung auf einen externen Versorger denkbar. Hierfür kommt zB ein Pensionsfonds oder eine Pensionskasse in Betracht. Dies stellt uE ungeachtet der BFH-Rspr zur Abfindung eines Pension...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Offene Einlagen im Handelsrecht

Tz. 11 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bei einer offenen Einlage im hr-lichen Sinne handelt es sich um eine Vermögenszuführung, die einer Kö in Erfüllung einer gesellschaftsrechtlichen Verpflichtung von ihren Gesellschaftern gegen Gewährung von Anteilsrechten gewährt oder die in die Kap-Rücklage zur freien Verfügung überlassen werden. Offene Einlagen sind alle gesellschaftsrechtl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3.2 Forderungsverzicht

Tz. 36 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Klassischer Fall einer Zuwendung des Gesellschafters, die zum Wegfall eines Passivpostens führt, ist ein Forderungsverzicht, den der Gesellschafter für ein Gesellschafterdarlehen ausspricht; s H 8.9 "Forderungsverzicht" KStH 2022. Aber auch ein Verzicht auf andere Forderungen kann zu einer verdeckten Einlage führen. Auf die Bezeichnung (als ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 4.3.2 Mittelbare Schenkung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft

Die Vergünstigungen des § 13a ErbStG und des § 19a ErbStG bzw. des § 13c ErbStG, § 28 Abs. 1 ErbStG oder § 28a ErbStG sind zu gewähren, wenn der Schenker dem Beschenkten einen Geldbetrag mit der Auflage zuwendet, dass der Erwerber sich damit vom Schenker unmittelbar gehaltene Anteile an einer Kapitalgesellschaft erwirbt.[1] Ferner muss der Schenker zu mehr als 25 v. H. am Ne...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 4.2.2 Mittelbare Schenkung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft

Die Vergünstigungen des § 13a ErbStG und des § 19a ErbStG sind zu gewähren, wenn der Schenker dem Beschenkten einen Geldbetrag mit der Auflage zuwendet, dass der Erwerber sich damit vom Schenker unmittelbar gehaltene Anteile an einer Kapitalgesellschaft erwirbt.[1] Ferner muss der Schenker zu mehr als 25 v. H. am Nennkapital der jeweiligen Gesellschaft, deren Anteile mittelb...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 1. Allgemeine Vorüberlegungen

Erstattungsmöglichkeiten des Arbeitgebers: Sofern der Arbeitnehmer für betriebliche Fahrten ein privates Fahrzeug nutzt, kann der Arbeitgeber ihm die entstandenen Aufwendungen hierfür grundsätzlich steuerfrei erstatten. Dabei sind insbesondere folgende drei Varianten möglich: Erstattung der tatsächlich entstandenen Gesamtkosten[2], Erstattung mit einem individuell ermittelten ...mehr

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Formelles Haftungsrecht / 5 Beispiel für einen Haftungsbescheid

Nachfolgend wird dargestellt, wie ein Haftungsbescheid in der Praxis aussehen kann:mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Firmenwert

Der Wert einer GmbH setzt sich aus der Summe der Zeitwerte aller aktivierten und passivierten Wirtschaftsgüter, dem Zeitwert nicht bilanzierter Wirtschaftsgüter sowie dem Geschäftswert zusammen. Der Geschäftswert repräsentiert dabei nicht messbare, den Gesamtwert aber erhöhende Faktoren wie z. B. den guten Ruf der GmbH, deren Organisation, ihre Produktpalette, die Qualifikati...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert erfasst. Hierunter fallen die Steuern, die das Unternehmen als Schuldner zu entrichten hat, vor allem die Körperschaft- und die Gewerbesteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Steuerzahlungen der Gesellschafter einer GmbH – etwa die Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen – dürfen dag...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Eigene Anteile

Eigene Anteile darf die GmbH nach § 33 Abs. 2 GmbHG erwerben, wenn sie voll eingezahlt sind, sofern sie im Zeitpunkt des Erwerbs eine Rücklage in Höhe der Aufwendungen für den Erwerb bilden könnte, ohne das Stammkapital oder eine andere nach der Satzung vorgeschriebene Rücklage zu mindern, die nicht an Gesellschafter ausgezahlt werden darf. Weiterhin ist der Erwerb von eigen...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Rücklagen

Rücklagen können bei der GmbH in Form von Gewinn- und Kapitalrücklagen vorkommen. In beiden Fällen handelt es sich um Eigenkapital. In die Kapitalrücklage sind alle Einlagen der Gesellschafter einzustellen, die kein Stammkapital sind. Es kann sich handeln um ein Ausgabeaufgeld oder Agio, das bei einer Sachgründung oder der Ausgabe neuer Anteile anfällt, Nachschüsse nach den §§...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Rechnungsabgrenzungsposten

Die Bilanzierung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten regelt § 250 Abs. 1, 3 HGB. Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag anfallen, aber Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, müssen aktiviert werden. Praxis-Beispiel Mietvorauszahlungen Eine GmbH muss Mietvorauszahlungen leisten, z. B. eine Mietzahlung am 1.10.01 für den Zeitraum bis zum 30.9.02. In diesem F...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind diejenigen Verpflichtungen der GmbH gegenüber Dritten, deren Bestehen, Höhe und Fälligkeit am Bilanzstichtag feststehen; sie unterscheiden sich insoweit von Rückstellungen, bei denen mindestens eines dieser Merkmale ungewiss ist. Achtung Bewertung von Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind steuerrechtlich grundsätzlich ebenso wie nicht abnutzbare Anlag...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten bezeichnen Haftungsverhältnisse einer GmbH, die sich nicht aus der Bilanz, sondern "unter dem Strich" ergeben. Es handelt sich dabei um eingegangene Verpflichtungen, die sich weder zu einer Verbindlichkeit noch zu einer Rückstellung verdichtet haben. Obwohl am Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist, müssen nach § 251 HGB die fo...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Ausstehende Einlagen

Ausstehende Einlagen auf das Stammkapital der GmbH müssen auf der Passivseite der Bilanz vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt werden. Es ist nicht zulässig, ausstehende Einlagen aktivisch auszuweisen. Der verbleibende Betrag ist als "eingefordertes Kapital" in der Hauptspalte der Passivseite zu erfassen. Er schließt auch eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte aussteh...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Wettbewerbsverbot/Konkurrenzverbot

Rechte aus vertraglichen Wettbewerbsverboten sind grundsätzlich immaterielle Wirtschaftsgüter.[1] Ein Wettbewerbs- oder Konkurrenzverbot stellt jedoch nur dann ein selbstständiges immaterielles Wirtschaftsgut dar, wenn es sich – gemessen an den sonstigen Abreden – in seiner wirtschaftlichen Bedeutung heraushebt, und wenn dieser Umstand in den getroffenen Vereinbarungen, vor ...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Maßgeblichkeitsprinzip

Die GmbH muss nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG für den Schluss des Geschäftsjahres das Betriebsvermögen ansetzen, "das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist". Dieser Grundsatz wird als Maßgeblichkeitsprinzip der Handels- für die Steuerbilanz bezeichnet und bewirkt, dass die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften ...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen erfasst alle Gegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb der GmbH dauernd zu dienen, sondern zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch vorgesehen sind. Die handelsrechtliche Begriffsbestimmung ist auch für die Steuerbilanz maßgebend. Der BFH hat das Umlaufvermögen negativ dahin abgegrenzt, dass ihm die Wirtschaftsgüter zuzurechne...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Außergewöhnliche sowie periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen

Außerordentliche Erträge bzw. Aufwendungen fallen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der GmbH an. Ursprünglich waren sie gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen. Dieser Ausweis wurde jedoch für nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahre durch eine Pflichtangabe für außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen im Anhang ersetzt. Beispiele für außerg...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Der Unterschiedsbetrag erfasst nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB den Saldo aus Vermögensgegenständen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und unbelastet sind sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, und den damit in Zusammenhang stehenden Schulden. Die Vermöge...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Beteiligungen

Beteiligungen sind nach § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB Anteile der GmbH an anderen Unternehmen, die dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung dienen sollen. Unter diese Position fallen nicht nur Anteile an Kapitalgesellschaften, sondern auch an Genossenschaften, Anteile als Komplementär oder Kommanditist einer KG, selbst an einer Gesellschaft bürgerl...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Rückstellungen

Rückstellungen dienen dazu, Aufwendungen, die erst in einem späteren Geschäftsjahr zu einer in ihrer Höhe oder ihrer genauen Fälligkeit noch nicht feststehenden Mindereinnahme oder Auszahlung führen, in der Bilanz dem Geschäftsjahr ihrer Verursachung zuzurechnen. Typisches Beispiel dafür ist die Pensionsrückstellung, die der GmbH-Geschäftsführer alljährlich erdient, die jedo...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Nutzungsrechte

Dingliche oder obligatorische Nutzungsrechte, z. B. Nießbrauchsrechte an einem Grundstück, sind als immaterielle Wirtschaftsgüter zu aktivieren, soweit sie bei entgeltlichem Erwerb eine gesicherte Rechtsposition gewähren und einer Bilanzierung nicht die Grundsätze des schwebenden Vertrags entgegenstehen. Unentgeltlich erworbene Nutzungsrechte sind keine selbstständigen Wirts...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Erfindungen/Patente/Know-how

Erfindungen gehören zu den abnutzbaren immateriellen Wirtschaftsgütern. Ihr betrieblicher Nutzen ist aus wirtschaftlichen Gründen regelmäßig zeitlich begrenzt. Das gilt auch, wenn für sie ein Patent erteilt wird.[1] Patentierte Erfindungen verschaffen dem Patentinhaber ein absolutes, gegen jedermann wirkendes immaterielles Recht. Die Aufwendungen für die Patententwicklung im ...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Firmen- oder Geschäftswert/Praxiswert

Bei dem Firmen- oder Geschäftswert handelt es sich um den Mehrwert, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter abzüglich Schulden innewohnt; er wird durch die Gewinnaussichten bestimmt. Ob ein Firmen- oder Geschäftswert vorhanden ist, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls.[1] Auch die Frage, ob ein...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 1.1 In Betracht kommender Personenkreis

§ 69 AO behandelt die Haftung der in den §§ 34 und 35 AO bezeichneten Personen.[1] Dies sind im Einzelnen: Gesetzliche Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer nichtrechtsfähiger Personenvereinigungen und Vermögensmassen.[2] In Betracht kommen damit insbesondere gesetzliche Vertreter von Minderjährigen und Pfleger bei natürlichen Personen sowie ...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 7.1.3 Nicht dem Unternehmer gehörig

Ob bei dem Begriff "gehören" auf die zivilrechtliche Definition des Eigentums abzustellen ist, ist abschließend nicht geklärt. Eine strenge Anlehnung an das Zivilrecht würde die Beschränkung der Haftung auf Sachen rechtfertigen, da das BGB nur bei Sachen vom Eigentum spricht, bei Rechten dagegen vom Inhaber, Gläubiger usw. Auf § 39 AO ist auf jeden Fall nicht abzustellen.[1]...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 1 Haftung der Vertreter und Verfügungsberechtigten

Bei der Haftung nach § 69 AO handelt es sich um den für die Praxis vielleicht wichtigsten Haftungstatbestand. Insbesondere fällt insbesondere auch die Haftung des GmbH-Geschäftsführers für die Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen der Gesellschaft unter diese Bestimmung. 1.1 In Betracht kommender Personenkreis § 69 AO behandelt die Haftung der in den §§ 34 und 35 AO bezeichne...mehr