Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinn aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst b EStG)

ca) Als Termingeschäft ausgestaltetes Finanzinstrument Rn. 1311 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter dem Begriff des Finanzinstruments werden allgemein alle Ansprüche, sonstige Vermögenswerte und Verpflichtungen verstanden, die unmittelbar oder mittelbar den Austausch von Zahlungsmitteln zum Gegenstand haben. Das Finanzinstrument wird aber von dem Begriff des Termingeschäfts domi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewinn aus Termingeschäften, durch die der StPfl einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a EStG)

ba) Termingeschäfte iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 EStG Rn. 1306 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Das Termingeschäft ist in § 20 Abs 2 EStG nicht definiert. Nach der Rspr des BFH folgt der Begriff des Termingeschäftes den Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Termingeschäfte idS sind nach § 2 Abs 2 Nr 1 WpHG aF (bis 02.01.2016, BGBl I 1998, 2708) unter anderem Festgeschäfte ode...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinn aus der Veräußerung

Rn. 1329 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG regelt den Grundfall der Veräußerung von stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen. Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des –zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH v 03.12.2019, VIII R 34/16, BFH/NV 2020, 640 mwN). Einzelheiten s Rn 1215 ff. Der Veräußerungsg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zu den Einkünften aus KapVerm gehören auch … der Gewinn aus der Veräußerung von … (§ 20 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 1211 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 EStG gehört zu den Einkünften aus KapVerm auch stets der Gewinn aus der Veräußerung der Kapitalanlage. Lediglich in § 20 Abs 2 Nr 3 Buchst a EStG wird bei einem Termingeschäft neben der Veräußerung (§ 20 Abs 2 Nr 3 Buchst b EStG) an den Differenzausgleich bzw an den erlangten Geldbetrag oder Vorteil sowie in § 20 Abs 2 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinn aus der Veräußerung

Rn. 1380 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG regelt den Grundfall der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen. Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH v 03.12.2019, VIII R 34/16, VIII R 34/16, BStBl II 2020, 836 mwN). Einzelheiten s Rn 1215 ff. Als Veräußerung gil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe

Rn. 1389 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG spricht nicht von Veräußerungen, sondern von Übertragung oder Aufgabe von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit den in § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG genannten Körperschaften. Hiermit sind somit insb ein Ausscheiden als Mitglied oder Gesellschafter dieser Körperschaften bzw eine Übertragung der Stellung als Mitglied oder Gesel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gewinne von Betrieben gewerblicher Art (BgA) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sowie von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG)

Verwaltungsanweisungen: BMF v 02.02.2016, BStBl I 2016, 200 (Steuerbefreite Körperschaften, Gewinne wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe – Auslegungsfragen zu § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG); BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 (Auslegungsfragen zu § 20 Abs 1 Nr 10 EStG bei BgA als Schuldner der KapErtr). Rn. 850 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gewinne von BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG)

aa) BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit Rn. 851 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG setzt zunächst voraus, dass ein BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn der BgA im rechtlichen Sinne ein unselbstständiger Teil der juristischen Person des öffentlichen Rechts darstellt. Das Steuerrecht fingiert hier, wie bei einer KapG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Gewinne aus der Zeit vor Auflösung einer Gesellschaft

Rn. 217–219 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Ausschüttungen von Gewinnen aus der Zeit vor der Auflösung einer Gesellschaft, die erst nach dem Auflösungsstichtag beschlossen und geleistet werden, fallen – in Abgrenzung zu Abwicklungs- und Liquidationserlösen – nicht unter § 20 Abs 1 Nr 2 EStG, sondern unter § 20 Abs 1 Nr 1 EStG (s FG Köln v 26.10.2022, 2 K 2446/19, EFG 2023, 711, r...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Gewinne aus Veräußerungen von Ansprüchen auf eine Versicherungsleistung iSv § 20 Abs 1 Nr 6 EStG (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 6 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1350 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 6 S 1 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Erträgen aus Renten- und Lebensversicherungen gemäß § 20 Abs 1 Nr 6 EStG auch Veräußerungsgewinne der in § 20 Abs 1 Nr 6 genannten Renten- u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gewinne aus Veräußerungen von Dividenden- und Zinsscheinen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1255 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Anspruch des Aktionärs auf Auszahlung des auf seine Beteiligung entfallenden Gewinns aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung kann veräußert und übertragen werden, auch wenn die den Gewinnanspruch vermittelnde Aktie nicht mitveräußert wird. Der Anspruch kann auch bereits vor seiner Entstehung du...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Gewinne aus Veräußerungen oder Aufgabe von Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG vermittelnden Rechtspositionen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1385 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe einer die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG vermittelnden Rechtsposition. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Erträgen aus § 20 Abs 1 Nr 9 EStG auch die Aufgabe und Übertragung von Mitgliedschaften oder die Stellung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Gewinne aus Veräußerungen von Hypotheken, Grundschulden und Renten iSv § 20 Abs 1 Nr 5 EStG (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1340 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung von Rechten iSd § 20 Abs 1 Nr 5 EStG. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden und Renten aus Rentenschulden gemäß § 20 Abs 1 Nr 5 EStG auch Gewinne der Übertragung der in § 20 Abs 1 Nr 5 genannten Grundpfan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gewinne aus Termingeschäften und aus Veräußerungen von Finanzinstrumenten (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 3 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1305 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a EStG gehört zu den Einkünften aus KapVerm auch der Gewinn bei Termingeschäften, durch die der StPfl einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderten Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt. Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst b EStG gehört ferner zu den Eink...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gewinne aus Veräußerungen von Kapitalbeteiligungen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1235 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG regelt, dass der Gewinn aus der Veräußerung von den hier genannten Kapitalbeteiligungen zu den Einkünften aus § 20 EStG zählt. Die Beteiligungen müssen im PV gehalten werden. Befinden sie sich im BV, werden Gewinne nach den Gewinneinkunftsarten besteuert (§ 20 Abs 8 EStG). Eine Anwendungskonkurrenz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Gewinne aus Veräußerungen von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art iSv § 20 Abs 1 Nr 7 EStG (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1360 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG . Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG auch Vermögenszuwächse aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinne aus Veräußerungen von stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen iSv § 20 Abs 1 Nr 4 EStG (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1325 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von WG, die Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 4 EStG erzielen. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Einkünften aus stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen gemäß § 20 Abs 1 Nr 4 EStG auch Gewinne aus der Veräußerung von WG, die d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Gewinne aus Vorgängen, die einer Veräußerung gleichgestellt sind (§ 20 Abs 2 S 2 EStG)

1. Grundsätzliches Rn. 1393 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 2 S 2 EStG gelten auch als Veräußerung iSv § 20 Abs 2 S 1 EStG die Einlösung, die Rückzahlung, die Abtretung, die verdeckte Einlage in eine KapGes sowie in Fällen des § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG auch die Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens. Diese Regelung wurde mit dem UntStRG 2008 (BGBl I 2007, 1912) ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Gewinnbegriff

Rn. 863 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Als KapErtr werden bei BgA ohne Rechtspersönlichkeit der nicht den Rücklagen des Betriebs zugeführte Gewinn, die nachfolgende Auflösung dieser Rücklagen (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 EStG; s Rn 875 ff) sowie vGA der Besteuerung unterworfen. Rn. 864 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Aus den gleichen Überlegungen dürfte ein entsprechender Gewinn auc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Rn. 851 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG setzt zunächst voraus, dass ein BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn der BgA im rechtlichen Sinne ein unselbstständiger Teil der juristischen Person des öffentlichen Rechts darstellt. Das Steuerrecht fingiert hier, wie bei einer KapGes und ihren Anteilseigenern, getrennte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens

Rn. 1331 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Beendigung (Auflösung und Abwicklung) der stillen Gesellschaft hat der stille Gesellschafter nach § 235 HGB einen auf Geld gerichteten Anspruch auf sein Auseinandersetzungsguthaben. Diese Regelung enthält jedoch keine zwingende Regelung. So ist es zur Vermeidung einer schwierigen Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens zulässig, ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einbringung ohne Ausgleichszahlungen

Rn. 620 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bei Einbringung ohne Ausgleichszahlungen in das PV des Einbringenden gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als tauschähnlicher Vorgang ist § 24 UmwStG anzuwenden (BFH BStBl II 1980, 239; 1984, 518; 1985, 695). Das gilt auch für die Aufnahme weiterer Gesellschafter in eine bestehende PersGes (BFH aaO) oder bei Verschmelzung zweier PersGes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 800 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zu Einkünften aus KapVerm der Trägerkörperschaft werden qualifiziert Leistungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art (BgA) mit eigener Rechtspersönlichkeit, zB Sparkassen, und der durch BV-Vergleich ermittelte Gewinn eines nicht von der KSt b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wahlrecht bei Gewinnermittlung

Rn. 412 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit werden als Gewinn erfasst (vgl § 2 Abs 2 Nr 1 EStG). Da die Gewinnermittlung nach § 5 EStG ausschließlich bei gewerblichen Einkünften anzuwenden ist, kommt für die Gewinnermittlung nur der Vermögensvergleich nach § 4 Abs 1 EStG oder die vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG in Betracht (B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Veräußerung einbringungsgeborener Anteile (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 6 EStG aF [bis VZ 2024])

Rn. 910 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 6 EStG aF (bis VZ 2024) hatte folgenden Wortlaut: Zitat "6Satz 1 in der am 12. Dezember 2006 geltenden Fassung ist für Anteile, die einbringungsgeboren im Sinne des § 21 Umwandlungssteuergesetzes in der am 12. Dezember 2006 geltenden Fassung sind, weiter anzuwenden;" § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 6 EStG aF (bis VZ 202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Genussrechte

Rn. 1244 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Im Vergleich zu Anteilen an Körperschaften, die mitgliedschaftliche Rechte beinhalten, lösen Genussrechte an Körperschaften lediglich schuldrechtliche Ansprüche aus. Genussrechte sind aber dann mitgliedschaftsähnlich und fallen unter den Veräußerungstatbestand des § 20 Abs 2 Nr 1 EStG, wenn das Genussrecht eine Beteiligung am Gewinn sowie ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Abtretung

Rn. 1333 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Wird bei einem partiarischen Darlehen die Forderung entgeltlich abgetreten, so ist ein sich daraus ergebender Gewinn nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG iVm § 20 Abs 2 S 2 EStG der Besteuerung zu unterziehen. Die Ausführungen zu Veräußerungen an Dritte (dazu s Rn 1329) gelten hier entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Worgulla, Stille Gesellschaft, partiarische Darlehen und Unterbeteiligungen, NWB 2010, 3182; Czisz/Kranc, Die Besteuerung von Einkünften aus typisch stillen Gesellschaften unter der AbgSt, DStR 2010, 2226; Korn, Der stille Gesellschafter in Handels- und Steuerbilanz, SteuK 2011, 428; Droscha/Holle, Zinsabzug aus typisch stillen Beteiligungen, FR 2019, 6. Rn. 475 Stand: EL 189 – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnerzielungsabsicht

Rn. 25 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ihre Bedeutung als subjektives Tatbestandselement wird von einer offenbar im Vordringen begriffenen Auffassung bestritten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1255 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Anspruch des Aktionärs auf Auszahlung des auf seine Beteiligung entfallenden Gewinns aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung kann veräußert und übertragen werden, auch wenn die den Gewinnanspruch vermittelnde Aktie nicht mitveräußert wird. Der Anspruch kann auch bereits vor seiner Entstehung durch den Gewinnverw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Einlagenrückgewähr (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 5 EStG)

Rn. 900 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch die Anordnung der entsprechenden Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG in § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 5 EStG gehören Bezüge aus der Rückzahlung von Beträgen unter Verwendung des Einlagekontos iSd § 27 Abs 7 KStG nicht zu dem Gewinn. Rn. 901 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Eigenbetriebe Als Zuführung zu den Rücklagen bei Eigenbetrieben gilt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1305 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a EStG gehört zu den Einkünften aus KapVerm auch der Gewinn bei Termingeschäften, durch die der StPfl einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderten Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt. Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst b EStG gehört ferner zu den Einkünften aus KapVerm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Rückzahlung

Rn. 1332 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Rückzahlung der Darlehensvaluta bei Beendigung der Laufzeit des Darlehens stellt ein der Veräußerung gleichgestellter Vorgang dar. Übersteigt die zurückgezahlte Darlehensvaluta die historischen AK, so ist der Gewinn (dazu s § 20 Abs 4 EStG) der Besteuerung nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG iVm § 20 Abs 2 S 2 EStG zu unterziehen. Ein sich e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Geldbetrag bzw Vorteil durch den Wert einer veränderten Bezugsgröße

Rn. 1309 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Mit dem Merkmal Geldbetrag, der durch den Wert einer veränderten Bezugsgröße bestimmt ist, sind solche Geldleistungen gemeint, die von der Entwicklung einer veränderlichen Bezugsgröße (zB Index, Börsenkurse) abhängen und die neben oder anstelle eines Differenzausgleichs gezahlt werden. Gleiches gilt vor Vorteile, also für sonstige geldwert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bba) Entstehung der KapSt

Rn. 810 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Als Spezialvorschrift regelt § 44 Abs 6 EStG den Entstehungszeitpunkt der KapSt für Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG. Grds entsteht die KapSt bei Regiebetrieben auf den Gewinn des abgelaufenen Wj im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung, spätestens jedoch acht Monate nach Ablauf des Wj. Bei Eigenbetrieben gilt dies grds nur, soweit d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Veräußerung von Zinsscheinen und Zinsforderungen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG)

Rn. 1276 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von Zinsseinen und Zinsforderungen durch den Inhaber oder ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung, wenn die dazugehörigen Schuldverschreibungen nicht mitveräußert werden. Diese Vorschrift bewirkt somit eine Vorverlagerung der Besteuerung, indem bereits der G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1235 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG regelt, dass der Gewinn aus der Veräußerung von den hier genannten Kapitalbeteiligungen zu den Einkünften aus § 20 EStG zählt. Die Beteiligungen müssen im PV gehalten werden. Befinden sie sich im BV, werden Gewinne nach den Gewinneinkunftsarten besteuert (§ 20 Abs 8 EStG). Eine Anwendungskonkurrenz kann zu § 17 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1325 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von WG, die Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 4 EStG erzielen. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Einkünften aus stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen gemäß § 20 Abs 1 Nr 4 EStG auch Gewinne aus der Veräußerung von WG, die diese laufenden Ert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1390 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gewinne aus der Übertragung oder Aufgabe von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG unterliegen gem § 43 Abs 1 Nr 12 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Der Einbehalt von KapSt hat dabei grundsätzlich abgeltende Wirkung (§ 43 Abs 5 S 1 EStG). Der Einbehalt der KapSt ist nach § 44 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Berücksichtigung von Verlusten aus Termingeschäften bis VZ 2023

Rn. 1530 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bei Verlusten aus Termingeschäften nach § 20 Abs 6 S 5 EStG aF (bis VZ 2023) wird die Verlustnutzung zeitlich gestreckt. Hierdurch können Verluste aus Termingeschäften iSv § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 EStG (insb aus dem Verfall von Optionen; auch s Rn 1305 ff) nur mit Gewinnen aus Termingeschäften (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 3 EStG) und mit den Erträgen aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1340 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung von Rechten iSd § 20 Abs 1 Nr 5 EStG. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden und Renten aus Rentenschulden gemäß § 20 Abs 1 Nr 5 EStG auch Gewinne der Übertragung der in § 20 Abs 1 Nr 5 genannten Grundpfandrechte besteuert....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 525 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gem §§ 231, 232 HGB nimmt der stille Gesellschafter am Verlust der Gesellschaft teil, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Bei einem partiarischen Darlehen kann es nicht zu einer Verlustbeteiligung kommen, da nach dem Charakter eines Darlehensvertrages der Darlehensnehmer ein festes Entgelt schuldet und somit eine V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 654 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns verweist § 18 Abs 3 S 2 EStG auf § 16 Abs 3 EStG. Danach ist Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des BV oder den Wert des Anteils am BV übersteigt. Bei Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils ist dessen Wert mit dem entsprechenden B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vorabausschüttung

Rn. 211 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gewinnanteile beruhen idR auf offenen Gewinnausschüttungen aufgrund eines handelsrechtlichen Gewinnverwendungsbeschlusses (§ 174 AktG; § 46 Nr 1 GmbHG). Dazu zählen auch sog Vorabausschüttungen, dh Zahlungen einer GmbH an ihre Gesellschafter im Hinblick auf den zu erwartenden Gewinn eines Wj (BFH v 27.01.1977, BStBl II 1977, 491; BFH v 14.1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Termingeschäfte (§ 20 Abs 4 S 5 EStG)

Rn. 1441 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 4 S 5 EStG ist der Gewinn bei einem Termingeschäft wie folgt zu ermitteln: Zu der Gewinnermittl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Einkünfte der Mitunternehmer

Rn. 295 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Einkünfte sind nach § 18 Abs 4 EStG iVm § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (entsprechende Anwendung!) die Anteile der Mitunternehmer am Gewinn und Verlust der Gesellschaft, ferner Sondervergütungen sowie Sonder-BE/Sonder-BA, vor allem im Zusammenhang mit Sonder-BV (BFH BStBl II 1979, 757; 1980, 275; 1981, 164; 1991, 238; 1991, 691; 1992, 284; 1996, 5; BF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1360 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG . Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG auch Vermögenszuwächse aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen der Besteuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Sinngemäße Anwendung des § 15a EStG auf typisch stille Gesellschafter

Rn. 528 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Vorbemerkungen Unter § 15a Abs 5 Nr 1 EStG fällt nur der als Mitunternehmer anzusehende atypische stille Gesellschafter (hierzu s § 15 Rn 51 und 51a (Bitz)). Auf typische stille Gesellschafter ist § 15a EStG jedoch gem § 20 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG sinngemäß anzuwenden: BFH v 28.01.2014, BFH/NV 2014, 1193, womit der typisch stille Gesellschafter d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Erweiterung auf Einnahmen aus Abtretung von Dividenden- oder Zinsansprüchen oder sonstigen Ansprüchen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 2 EStG)

Rn. 1297 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 2 EStG gilt § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 1 EStG sinngemäß für die Einnahmen aus der Abtretung von Dividenden- oder Zinsansprüchen oder sonstigen Ansprüchen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 1 EStG, wenn die dazugehörigen Anteilsrechte oder Schuldverschreibungen nicht in einzelnen Wertpapieren verbrieft sind. Hierdurch werden Üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1350 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 6 S 1 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Erträgen aus Renten- und Lebensversicherungen gemäß § 20 Abs 1 Nr 6 EStG auch Veräußerungsgewinne der in § 20 Abs 1 Nr 6 genannten Renten- und Lebensversicher...mehr