Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. EStG- und KStG-Änderungsgesetz vom 29.04.1950, BGBl 50, 95

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Negative am Zweiten StNOG war das Fehlen einer weiteren Tarifsenkung. Diese wurde mit Verabschiedung des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände vom 08.08.1949 (SHG) – in den Ländern der französischen Besatzungszone die SHG vom 20.09.1949 (Baden), vom 06.09.1949 (Rhld-Pfalz) und vom 06.09.1949 (Württ-Hohenz) – immer dringliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unternehmer im Sinn der Zuordnung der gewerblichen Einkunftserzielung

Rn. 6 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Gem § 2 Abs 1 S 1 EStG haben natürliche Personen die von ihnen erzielten Einkünfte zu versteuern. Der herrschenden Lehre entsprechend entsteht ein ESt-Anspruch nur gegenüber der natürlichen Person (auch s Rn 7 für Gesellschafter von PersGes), die im Einzelfall aufgrund des Bezugs eines Einkommens (realisierter Reinvermögenszugang) über wirtsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. EStG- und KStG-Änderungs- und Vereinfachungsgesetz vom 27.06.1951, BStBl I 51, 223

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit diesem Gesetz waren zufolge Presseverlautbarungen die Reformarbeiten vorerst zu einem gewissen Abschluß gekommen. Der BdF beabsichtigte vor der Durchführung einer großen Steuerreform keine weiteren Zwischenlösungen, um die Wirtschaft in ihren Dispositionen, die sie auch jetzt noch nicht ohne den Blick auf die steuerlichen Auswirkungen tref...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gdb) Qualifikation des Hinzurechnungsbetrags (§ 10 Abs 2 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1552 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 10 Abs 2 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 qualifizierte den Hinzurechnungsbetrag für das Est-Recht. Danach war zu unterscheiden:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausnahmen

Rn. 18a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Einzelne Vorschriften sind jedoch aufgrund ihrer Formulierung nur für bestimmte Einkunftsarten anwendbar. Beispiele: § 3 Nr 40 Buchst a S 1 EStG und § 3 Nr 70 Buchst a S 1 EStG gilt nur für Gewinneinkünfte nach § 2 Abs 2 Nr 1 EStG wegen des Worts "BV" bzw "BV-Mehrungen". § 3 Nr 11a, 11b, 11c, 15, 16, 28a, 31, 32, 33, 34, 34a, 37, 39, 45, 46, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Sinn und Zweck der Regelung

Rn. 1516 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 40a EStG hängt zusammen mit der Einfügung des § 18 Abs 1 Nr 4 EStG (ebenfalls durch das Gesetz zur Förderung von Wagniskapital). Hintergrund ist, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Initiatoren von Wagniskapitalgesellschaften ("Venture Capital-Fonds" oder "Private Equity-Fonds") zu verbessern, und zwar für den erhöhten Anteil am ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rödder/Schumacher, Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts, DStR 2001, 1637; Crezelius, FR 2002, 805; Weiss/Brühl, Teleologische Reduktion der Sperrfrist des § 6 Abs 5 S 6 EStG? Zugleich Anmerkung zu FG München v 10.07.2019, 7 K 1253/17, DB 2020, 914; Thörmer/Eitrich, Die jüngere BFH-Rspr zur teleologischen Reduktion von § 6 Abs 5 S...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.2.2 Nebentätigkeit

Tz. 36 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Eine Nebentätigkeit liegt in folgenden Fällen vor: Der Zeitaufwand beträgt nicht mehr als Drittel einer vergleichbaren hauptberuflichen Tätigkeit; Abgrenzung zum Hauptberuf ist möglich. Vorliegen einer Arbeitnehmereigenschaft: Ggf. Lohnsteuer und Sozialversicherungspflicht, Mini-Job ist zu prüfen (geringfügige Beschäftigung); ggf. auch kurzfristi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 195. Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) v 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318

Rn. 215 Stand: EL 104 – ET: 04/2014 Schrifttum: Benz/Placke, Die neue gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-AnpassungsG zur "angeschafften Drohverlustrückstellung" in § 4f u § 5 Abs 7 EStG, DStR 2013, 2653. Der Deutsche Bundestag hat das AIFM-StAnpG mit, betr speziell das EStG,mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Nicht werthaltige Pachtforderung

Rn. 393 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Soweit die Pachtforderung ganz oder zT objektiv nicht werthaltig ist, entsteht bei Pachtforderungsverzicht bei der Betriebs-GmbH in Höhe des nicht werthaltigen Teils ein stpfl Gewinn und beim Besitzunternehmen ein Aufwand aus Teilwertabschreibung (s Rn 385 ) auf die Pachtforderung. Rn. 394 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 vorläufig freimehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) UmwStG nF/UmwStErlass 2011

Verwaltungsanweisungen: BMF v 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314 (UmwStErlass 2011). Rn. 403 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das UmwStG idF SEStEG (anzuwenden ab dem 13.12.2006) hat das Regelungskonzept der §§ 3–10 UmwStG in seiner systematischen Struktur nicht verändert, infolge der Europäisierung wurden jedoch technische Änderungen notwendig, die ggf hohe Liquiditätsbelastungen durch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Im "Binnenbereich"

Rn. 1081 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zu Binnen- und Außenbereich s Rn 1056. Die Legaldefinition zur Entnahme in § 4 Abs 1 S 2 EStG (Entnahme dem Grunde nach s Rn 1052) spricht von WG. Nach st BFH-Rspr gilt die Bewertungsfolge in § 6 Abs 1 Nr 4 EStG nicht für Nutzungen und Leistungen. Diese sind keine WG im bilanzsteuerrechtlichen Sinne. Entnommen werden kann deshalb nur der m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Korrespondierende Bilanzierung

Rn. 716 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 6 Abs 6 S 2 EStG betrifft die Besteuerungsebene des Gesellschafters im BV, die Entscheidung des GrS BFH BStBl II 1998, 307 befasst sich mit der Gesellschaftsebene. Daraus kann man uU die Intention des Gesetzgebers (den Materialien lässt sich das nicht entnehmen) zur Erreichung einer korrespondierenden Bilanzierung zwischen Gesellschafter ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Übersicht über die Vorschrift insgesamt

Rn. 2599g Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Im Gegensatz zu § 3 Nr 71 EStG aF enthält nF 2 Steuerbefreiungen: Rn. 2599h Stand...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die additive Verknüpfung von Gewinnanteil lt Gesellschaftsbilanz und Ergebnis lt Sonderbilanz zur Gesamtbilanz/korrespondierende Bilanzierung

Rn. 95 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Knobbe-Keuk schlug vor (glA Ebenroth/Willburger, BB 1992, 1043), aus Gründen der Transparenz auf die Erstellung einer Gesamtbilanz zu verzichten, stattdessen von der Gesellschaftsbilanz auszugehen (die auch die begrenzte Steuerrechtssubjektivität der PersGes als Einheit berücksichtigt: s Rn 12b) und die Sonderbilanzen unter Berücksichtigung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Stellung des § 3 EStG bei der Ermittlung des Steuerobjekts

Rn. 2 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der 1. Unterabschnitt des 2. Teils regelt die sachlichen Voraussetzungen für die Besteuerung. § 2 EStG enthält Begrifflichkeiten, § 2a EStG befasst sich mit negativen ausländischen Einkünften. 2. Unterabschnitt des 2. Teils befasst sich mit steuerfreien Einnahmen und enthält die §§ 3–3c EStG. Die Überschrift ist jedoch unvollständig: Zum einen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachträgliche Aufdeckung einer Betriebsaufspaltung und Bilanzierung der Pacht-WG

Rn. 383 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Angesprochen ist der Fall der Bilanzierung bei zunächst fälschlich nicht erkannter Betriebsaufspaltung (umgekehrt, bei irrtümlicher Annahme einer nicht gegebenen Betriebsaufspaltung, zB wegen Ehegatten-GbR, s Rn 330; auch s Rn 305 zu (2)). Eine Ehegatten-GbR erklärte hinsichtlich der Immobilie Einkünfte aus VuV, weil die Eheleute die Immobi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tonträger

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Der Verkauf von Tonträgern durch einen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein begründet bei diesem einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 AO; Anhang 1b), der, soweit er nicht ausnahmsweise als Zweckbetrieb (§§ 65–68 AO; Anhang 1b) eingestuft werden kann, regelmäßig zur Annahme eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Selbständigkeit

Tz. 26 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Wird der Personenkreis wöchentlich weniger als sechs Stunden von einem Verein beschäftigt, spricht diese Tatsache für nebenberufliche Selbständigkeit (s. R 19.2 LStR, Anhang 8a). Dies ist immer dann der Fall, wenn von den Turn- und Sportvereinen bzw. den übrigen steuerbegünstigten Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige, oder kirchliche...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.2.1 Haupttätigkeit

Tz. 35 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Eine Haupttätigkeit liegt in folgenden Fällen vor: Der Zeitaufwand beträgt mehr als ein Drittel einer hauptberuflichen Tätigkeit (mehrere gleichartige Nebentätigkeiten wurden zusammengerechnet); eine Abgrenzung zum Hauptberuf ist nicht möglich. Vorliegen einer Arbeitnehmereigenschaft: Indiz einer Arbeitszeit von durchschnittlich mehr als sechs S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

van Lishaut, StSenkG: Mitunternehmerische Einzelübertragungen iSd § 6 Abs 5 S 3 ff EStG, DB 2000, 1784, 1786; Kloster/Kloster, StSenkG: Umstrukturierung von Mitunternehmerschaften, GmbHR 2000, 1129, 1133; van Lishaut, Einzelübertragungen bei Mitunternehmerschaften, DB 2001, 1519, 1522; Heerdt, Das Rangverhältnis von § 6 Abs 5 S 6 EStG zu den Sperrfristregelungen bei Einbringung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 155. Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (BEEG) v 05.12.2006, BGBl I 2006, 2748

Rn. 175 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Das Gesetz regelt inhaltlich, dass Eltern für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder 67 % des letzten Nettolohns, maximal EUR 1 800 erhalten (bei Selbstständigen ist maßgeblich der Gewinn); die Bemessungsgrundlage bezieht sich auf die letzten 12 Monate vor der Geburt. Das Elterngeld läuft über 12 – 14 Monate und unterliegt dem Progressionsvorbeha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Folgen der Nichtanerkennung der Gewinnverteilung

Rn. 111 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Zivilrechtlich steht dem in Frage kommenden Familienmitglied auch der über den steuerlich als angemessen akzeptierten Gewinnanteil hinausgehende, vertraglich vereinbarte Gewinnanteil zu. Der Überlasser zahlt somit Steuern für einen Gewinn, der ihm nicht verbleibt (Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit). Zweck...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Beteiligung iSd § 17 EStG (§ 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst b EStG)

Rn. 1174 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Eine weitere Bewertungsbegrenzung (auf die AK/HK) gilt für Beteiligungen iSd § 17 EStG (§ 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst b EStG). Voraussetzung ist, dass der Einlegende an der KapGes wesentlich iSd § 17 Abs 1 oder 6 EStG beteiligt ist. Diese Regelung kommt auch dann zur Anwendung, wenn der eingelegte Anteil selbst keine Beteiligung iSd § 17 EStG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung der Vermögensbeteiligungen

Rn. 1333 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 39 EStG fordert einen Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen. Der ArbG muss somit die Vermögensbeteiligung erhalten: ohne Gegenleistung (= unentgeltlich) oder mit einer Gegenleistung, die unter dem gemeinen Wert liegt (= verbilligt). Rn. 1333a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Erwirbt ein ArbN...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang/Rasche, Rechtsnachfolge von Todes wegen in GbR-Anteile nach Inkrafttreten des MoPeG – Ein Überblick über die Folgen der Gesetzesänderungen für den Rechtsverkehr –, DB 2024, 1122. Auch s Schrifttum vor Rn 56. Verwaltungsanweisungen: BMF v 14.03.2006, BStBl I 2006, 253, Tz 69–74 (Erbengemeinschaft: Ertragsteuerliche Behandlung) iVm BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 (Realteil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Das Zweite Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 20.04.1949, WiGBl 49, 69

Rn. 4 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Einen weiteren bedeutsamen Schritt in Richtung auf eine Konsolidierung und Normalisierung des EStRechts im Rahmen des Möglichen bedeutete das Zweite Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern für die amerikanische und britische Besatzungszone (Zweites Landesges zur Vorläufigen Neuordnung der ESt und KSt vom 20.09.1949 für Baden, Landesgeset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 247. Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland v 14.07.2025, BGBl I 2025, Nr 161

Rn. 267 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem vom Deutschen Bundestag am 26.06.2025 beschlossenen Gesetz zugestimmt, mit dem die im Koalitionsvertrag angekündigten steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen zeitnah umgesetzt wurden. Schwerpunktmäßig sind das gem Art 1 des Gesetzes die ESt betreffend der befristete "Investitions-Booster" in Form eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zweck und Tragweite der Vorschrift

Rn. 183 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 15 Abs 4 S 3 EStG: Um Zins-, Preis- oder Währungsrisiken zu kompensieren, kommen oft (Finanz-)Termingeschäfte in Form von Waren-, Wertpapier- und Devisentermingeschäften als Sicherungsgeschäfte zum Einsatz (Haag, NWB 2019, 1245). Zur Begriffsdefinition des "Termingeschäfts" und der konkreten inhaltlichen Abgrenzung s Rn 183a. Entsteht bei ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Sonderfall: Teilwertabschreibung auf Forderungen im Gesellschaftsverhältnis (ua verbundene Unternehmen, Betriebsaufspaltung)

Rn. 906 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Im Grundsatz sind auch Forderungen einer Gesellschaft gegenüber ihren Gesellschaftern nach den allg Grundsätzen zu bewerten. Dies bedeutet ua, dass auch das Ausfallwagnis nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann (Dreixler in H/H/R, § 6 EStG Rz 562 (08/2021), so aber FinVerw, BP-Kartei NRW Teil I Konto: Delkredere, A II a), Allerdings...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wagner/Brüggen, Die Verklammerungstheorie des BFH bei Immobilien: Praktische Fragestellungen, DB 2018, 408; Spohn/Lipps, Verklammerungsgeschäft als neues Rechtsinstitut zwischen Gewerblichkeit und privater Vermögensverwaltung bei unbeweglichen WG, DStR 2018, 605. Rn. 132a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Bei so langfristiger Haltedauer ist zu unterscheiden, ob Veräußerungen bebauten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, BB-Forum: Nachhaltigkeit ohne Wiederholungsabsicht: Bedenkliche Entwicklungen in der Rspr zum gewerblichen Grundstückshandel, BB 2005, 2101; Kempermann, Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" – Zugleich Besprechung des BFH v 01.12.2005, DStR 2006, 265; Leisner-Egensperger, Grundstückshandel im Steuerrecht zwischen privater Vermögensverwa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / beb) Mitunternehmerschaft des Nießbrauchers

Rn. 32a Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Ob ein Nießbraucher (ggf neben dem Anteilseigner) ertragsteuerlich Mitunternehmer wird, bestimmt sich weniger nach der bürgerlich-rechtlichen Gestaltung (wegen der zivilrechtlichen Varianten der Nießbrauchbestellung s Rn 31c), als vielmehr nach seiner rechtlichen und tatsächlichen Stellung, die ihm über den Typusbegriff des Nießbrauchers na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Erbfolge in ein gewerbliches Einzelunternehmen (§ 27 HGB)

Rn. 56 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Im Falle der Erbeinsetzung liegt in vollem Umfang ein unentgeltlicher Erwerb unmittelbar vom Erblasser vor. Die Erben sind an die Buch- und Steuerwerte gem § 6 Abs 3 EStG gebunden. Nach § 1922 BGB geht mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über (Gesamtrechtsnach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dam...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bode, Anm zu BFH v 03.02.2010 zum Treuhandmodell, DB 2010, 822; Benz/Goss, Die gewerbesteuerliche Anerkennung des Treuhandmodells, DStR 2010, 839; Kraft/Sönnichsen, Steuerliche Aspekte der Begründung und Beendigung des Treuhandmodells, DB 2011, 1936; Viebrock/Stegemann, Ertragsteuerliche Konsolidierung im Treuhandmodell, DStR 2013, 2375; Schiffers/Feltgen, Treuhandmodell – Abbil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zweck der Vorschrift

Rn. 180a Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Vorschrift soll dazu dienen, dass Wettbewerbsverzerrung gegenüber der Landwirtschaft zu deren Ungunsten entgegengewirkt wird. Mit dem Ausgleichs- und Abzugsverbot des § 15 Abs 4 S 1 u 2 EStG wird der Schutz der traditionellen Tierzucht und Tierhaltung auf selbstbewirtschafteten ausreichenden landwirtschaftlichen Flächen vor der industr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Steueränderungsgesetz vom 26.07.1957, BStBl I 57, 352

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Änderungen reichen auf dem Gebiet der Ehegattenbesteuerung aufgrund eines Beschlusses des BVerfG v 17.01.1957 (BStBl I 57, 193) weit vor das EStG 1955 zurück. Die §§ 26 bis 26e werden in bestimmt abgegrenzten Fällen auch auf die VZ 1949 bis 1954 angewendet. Im übrigen enthält Art 4 StÄndG einzelne Gültigkeitsbestimmungen, soweit sich nich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bfd) Aufdeckung stiller Reserven nach einer BP

Rn. 70d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ein steuerlicher Mehrgewinn kann schließlich auf der Aufdeckung stiller Reserven anlässlich der Erhöhung der Wertansätze einzelner Aktivposten anlässlich einer Bp beruhen. Wird – wie in der Praxis üblich – die HB des betreffenden Jahres nicht nachträglich angepasst, so sind die steuerlichen Mehrgewinne im Weg der Schätzung – also unter Berü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Aufgabe des § 15 EStG ist es, die lfd Einkünfte aus Gewerbebetrieb einschließlich (gewerblicher) Tierzucht und Tierhaltung und gewerblicher Bodenbewirtschaftung abzugrenzen gegenüber Einkünften aus anderen Einkunftsarten (BFH v 11.03.1992, BStBl II 1992, 798 zu 3.a.) der Entscheidungsgründe). Darüber hinaus wird in § 15 EStG geregelt die Beste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 219. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v 21.12.2019, BGBl I 2019, 2875

Rn. 239 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Auch s Fuhrmann, NWB 3/2020, 150. § 20 Abs 6 S 5–6 EStG (neu): S 5: Verluste aus KapVerm iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 EStG dürfen nur iHv 10 000 EUR mit Gewinnen iSd Abs 2 S 1 Nr 3 u mit Einkünften iSd § 20 Abs 1 Nr 11 EStG ausgeglichen werden; die S 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste aus KapVerm je Folgejahr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) § 3 Nr 41 S 1 Buchst b EStG

Rn. 1564 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 S 1 Buchst b EStG betraf Veräußerungsgewinne und gleichgestellte Sachverhalte. Mit "gleichgestellten Sachverhalten" war gemeint: Gewinne aus der Auflösung der ausländischen KapGes, Gewinne aus der Herabsetzung des Kapitals der ausländischen Gesellschaft. Rn. 1565 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Diese wurden unter folgenden Bedingungen (d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 22. Zweites Steueränderungsgesetz 1971 vom 10.08.1971, BStBl I 71, 373

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz zur Änderung des EStG, des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen, des Bewertungsgesetzes und des Entwicklungshilfesteuergesetzes – Zweites StÄndG 1971 – bringt vor allem die durch den BVerfG-Beschl 11.05.1970, BGBl I 70, 1145 notwendig gewordene Klärung hinsichtlich der Frei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bfa) Entnahmegewinnzurechnung

Rn. 70a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wegen des Entnahmebegriffs und wegen der Entnahmezurechnung bei berechtigten und unberechtigten Entnahmen an alle oder nur den begünstigten Gesellschafter s Rn 67. Wird dem Gesellschafter einer PersGes eine (zusätzliche) Vergütung gewährt, die nicht durch Dienstleistungen oder Nutzungsüberlassungen iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG, sondern durch das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übersicht über die vom Teileinkünfteverfahren erfassten Vorgänge ab VZ 2009

mehr