Fachbeiträge & Kommentare zu Gesundheit

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Prüfung durch die Aufsichtsbehörde

Rz. 7 Nach Eingang des Antrags erfolgt zunächst eine formelle Prüfung durch die Aufsichtsbehörde. Dabei muss geprüft werden, ob der Antrag formell einwandfrei und vollständig ist. In diesem Zusammenhang prüft die Behörde, ob ein Einverständnis der Frau vorliegt und ob eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass nichts gegen eine Beschäftigung der s...mehr

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Warum dürfen nur speziell d... / 1.6 Kosten und Nutzen der Schutzmaßnahme

Die Kosten für eine ordnungsgemäße Ausbildung von Gabelstaplerfahrern durch einen erfahrenen Lehrgangsträger betragen zwischen 150 und 400 EUR für 2 Ausbildungstage. Anbieter solcher Ausbildungen kommen auch häufig in den Betrieb und führen Inhouse-Schulungen mit den vor Ort vorhandenen Flurförderzeugen durch. Damit spart der Unternehmer Reisekosten und Ausfallzeiten für die ...mehr

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Digitalisierung trifft Gesu... / 5 Gesundheitsexperte und Informatiker – geht das?

Die zunehmende Digitalisierung wird branchenübergreifend ein immer größeres Thema. Entsprechend sind es IT-Spezialisten, die auf dem Arbeitsmarkt immer gefragter sind. Doch in vielen Fällen wird die Zusammenarbeit durch nicht vorhandene interdisziplinäre Kenntnisse erschwert. Neue Studiengänge, wie z. B. der Bachelor of Science Sport-/Gesundheitsinformatik der DHfPG, sind fä...mehr

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Arbeitswelt 4.0: Herausford... / 2 Arbeitswelt 4.0 und Gesundheit

Mit der zunehmenden Digitalisierung, dem mobilen und multilokalen Arbeiten sowie den veränderten Wertevorstellungen in der Gesellschaft ist auch davon auszugehen, dass arbeitsbedingte Belastungen sich ändern bzw. anders wahrgenommen werden. Daraus resultiert zwangsläufig je nach Belastungsbereich auch eine Erweiterung der Analyse dieser "neuen Belastungen" bzw. Anpassung in ...mehr

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Arbeitswelt 4.0: Herausford... / Zusammenfassung

Überblick Die Arbeitswelt 4.0, die ihren Namen den 3 vorangegangenen industriellen Revolutionen verdankt, stellt für Unternehmen enorme Potenziale dar, führt jedoch bei Beschäftigten auch zu Ängsten und konfrontiert diese mit neuen oder veränderten Anforderungen. Digitalisierung, Flexibilisierung und Prozessbeschleunigung sind zentrale Merkmale dieser Arbeitswelt und treffen...mehr

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Arbeitswelt 4.0: Herausford... / 1 Kennzeichen der Arbeitswelt 4.0

Die Begriffe "Arbeitswelt 4.0", "Arbeit 4.0" bzw. "Arbeiten 4.0" prägen zunehmend die Diskussion um die Weiterentwicklung der Arbeitswelt, wobei hier die Frage im Raum steht, ob es auch die Vorstufen Arbeiten 1.0 bis 3.0 gegeben hat. Die Nummerierungen 1–4 leiten sich aus den bereits bekannten 3 industriellen Revolutionen ab: Industrielle Revolution durch Einführung mechanisc...mehr

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Low Performance und fähigke... / 1.2 Behinderung, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

In der Betrachtung der Low Performance gilt es, auch die Bereiche Behinderung und Krankheit sowie im Zusammenhang mit der Krankheit die Arbeitsfähigkeit zu betrachten. Eine Erklärung des Begriffs "Behinderung" lässt sich u. a. im 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX), in der UN-Behindertenrechtskonvention, in der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und G...mehr

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Arbeitswelt 4.0: Herausford... / 3 Herausforderung für das BGM

Unter dem Dach des BGM werden zunehmend Themen platziert, welche die Thematik Gesundheit und Arbeit in einem sehr weiten Feld fassen. Während in der Vergangenheit die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) vorrangig mit dem Angebot an Präventionskursen und Gesundheitstagen auskam, reicht die Bandbreite der Themen eines BGM vom Arbeits- und Gesundheitsschutz und dem Betriebl...mehr

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Low Performance und fähigke... / 2 Fähigkeiten im betrieblichen Kontext

Abschn. 1 macht deutlich, dass Low Performance ein sehr sensibles Thema darstellt, da einerseits Arbeitgeber die Erbringung der geforderten Leistung erwarten dürfen, andererseits auch Minderleistung in bestimmten Fällen zu akzeptieren ist. Zudem besteht die Gefahr, beim Aufzeigen einer vermuteten und über die Beobachtung im Tagesgeschäft begründeten Minderleistung den Mitarb...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Folgen und Sanktionen

Rz. 12 Ist die Arbeitnehmerin durch ihren Arbeitsvertrag zur Ableistung von Mehrarbeit verpflichtet, kann das Beschäftigungsverbot des § 4 dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin zumindest zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitne...mehr

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Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 2.1 Haftung nach allgemeinem Zivilrecht für Sach- und Vermögensschäden

Der Arbeitgeber muss nach den allgemeinen privatrechtlichen Regeln für sein Verhalten (Handeln, Dulden, Unterlassen) und für Sach- und Vermögensschäden einstehen, die den Arbeitnehmern hieraus erwachsen. Stellt sich das schadensverursachende Verhalten als eine Verletzung der dem Arbeitgeber obliegenden arbeitsvertraglichen Nebenpflichten oder Fürsorgepflichten dar, so kommt e...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Folgen und Sanktionen

Rz. 20 Das Beschäftigungsverbot des § 5 kann dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin dauerhaft oder zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitnehmerin, die nicht auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz oder nicht während der vereinbarten Z...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Folgen und Sanktionen

Rz. 26 Die Beschäftigungsverbote des § 6 können dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin dauerhaft oder zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitnehmerin, die nicht auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz oder nicht während der vereinbarte...mehr

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Low Performance und fähigke... / 3 Fähigkeitsprofile Mitarbeiter und Anforderungsprofile Arbeitsplatz/-tätigkeit

Um im Unternehmen Low Performance zu vermeiden, zu verringern oder im Falle einer Behinderung adäquate Lösungen zur Integration und Weiterbeschäftigung betroffener Mitarbeiter in den Arbeitsprozess zu ermöglichen, ist die Erstellung von Fähigkeits- und Anforderungsprofilen erforderlich. Fähigkeitsprofile betreffen den Menschen. Dabei werden die individuellen Fähigkeiten und ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Unverantwortbare Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (§ 11 Abs. 3)

Rz. 59 Neben den allgemeinen und den biologischen Gefahrstoffen, hat der Gesetzgeber auch eine Beschreibung gefährlicher physikalischer Einwirkungen ins Gesetz aufgenommen. Die unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen wegen der Gefährdung schwangerer Frauen durch physikalische Schadfaktoren entsprechen im Wesentlichen denen im bis zum 31.12.2017 geltenden § 4 Abs. 1 M...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Unverantwortbare Gefährdung durch körperliche Belastungen oder mechanische Einwirkung (§ 11 Abs. 5)

Rz. 75 § 11 Abs. 5 [1] regelt den Schutz vor Gefährdungen bei körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen. Die Regelung entspricht in ihrem Aufbau der Regelung des Abs. 1. Nach § 11 Abs. 5 Satz 1 darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Verlängerung der nachgeburtlichen Schutzfrist in besonderen Fällen (§ 3 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 15 Auch nach der Entbindung besteht ein generelles Beschäftigungsverbot, das in besonderen Fällen eine längere gesetzliche Frist vorsieht. Dieser nachgeburtliche Mutterschutz beginnt mit der Entbindung. Mit der Trennung der Leibesfrucht vom Mutterleib ist die Entbindung vollendet. In der deutschen Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes wird von einer Lebend...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Ausschluss der unverantwortbaren Gefährdung (§ 11 Abs. 1 Satz 5)

Rz. 47 In § 11 Abs. 1 Satz 5 hat der Gesetzgeber als letzten Satz des sehr detailliert gehaltenen Absatzes – und daher eher "versteckt" – eine wissenschaftliche Generalklausel untergebracht. Die vom Ausschuss für Mutterschutz ermittelten wissenschaftlichen Erkenntnisse sind zu beachten. Gerade im Hinblick auf die Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Gefahrstoffen kommen de...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2.1 Einhaltung von Grenzwerten – Sicherheitsdatenblätter

Rz. 40 Die Verwendung von Gefahrstoffen begründet zunächst einmal eine Gefährdung. Die Vermutung des Ausschlusses einer Gefährdung gilt, wenn – neben der stofflichen Beschreibung – arbeitsplatzbezogene Vorgaben [1] eingehalten werden. Diese finden sich in den Gefahrstoffverordnungen und gelten für alle Tätigkeiten, bei denen Berührung mit den Stoffen erfolgen könnte. Definitio...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 8 Abwägungsschritte nach § 13 MuSchG – operative Umsetzung

Rz. 92 Die §§ 9–13 MuSchG haben einen engen Wirkungszusammenhang: Ergibt die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG, dass die Sicherheit oder Gesundheit der Frau gefährdet ist und dass diese Gefährdungslage Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit haben können, dann muss der Arbeitgeber zunächst versuchen, durch eine Änderung der Arbeitsbedingungen eine Gefährdung au...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Berechnung des voraussichtlichen Tages der Entbindung

Rz. 7 Für die Berechnung der Schutzfrist ist der voraussichtliche Tag der Entbindung maßgeblich, wie er sich aus dem ärztlichen Zeugnis ergibt. Neben dem ärztlichen Zeugnis steht gleichrangig das Zeugnis einer Hebamme oder eines Entbindungshelfers. Die Feststellung eines voraussichtlichen Geburtstermins ist immer eine vage Prognose, jedoch kalendermäßig vorläufig angegeben u...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7 Unverantwortbare Gefährdung durch Akkord- und Fließbandarbeit (§ 11 Abs. 6)

Rz. 88 § 11 Abs. 6 [1] regelt das Verbot der Akkord- und Fließarbeit. Ausnahmen von diesem Verbot kann die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 26 Abs. 3 Nr. 7 MuSchG bewilligen. Akkordarbeit ist dabei die Umschreibung einer an Vorgaben orientierten Leistungserbringung (sog. Stückakkord, wenn sich die Bezahlung nach der Abarbeitung von Stückzahlen bemisst oder Zeitakkord, wenn ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Unverantwortbare Gefährdung durch Biostoffe (§ 11 Abs. 2)

Rz. 48 Nach den Gefahrstoffen, geregelt in Abs. 1, sind in § 10 Abs. 2 die Unzulässigkeit von Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen im Hinblick auf Biostoffe geregelt.[1] Bei der Prüfung einer Gefährdungslage sind die entsprechenden unionsrechtlichen Vorgaben der Mutterschutzrichtlinie 92/85/EWG (aus Anhang I, Buchstabe A. (Agenzien), Nr. 2 (biologische Agenzien) und aus Anhang ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Unverantwortbare Gefährdung durch belastete Arbeitsumgebung (§ 11 Abs. 4)

Rz. 69 Nach § 11 Abs. 4 Satz 1 darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben und keinen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein, bei denen sie einer belastenden Arbeitsumgebung in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder ihr ungeborenes Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Rz. 70 Die Merkmale einer belastenden Arbeitsumgebung werden in Satz...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2 Gefährdungsausschluss durch Impfschutz (§ 11 Abs. 2 Satz 4)

Rz. 57 Die Verwendung biologischer Gefahrstoffe vermutet eine Gefährdungslage. Nach § 11 Abs. 2 Satz 4 gilt allerdings die nach Satz 2 vermutete unverantwortbare Gefährdung als ausgeschlossen, wenn die schwangere Frau über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. Erfolgte Impfungen müssen dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht offengelegt werden. Arbeitgeber dürfen gem. § 26 Abs...mehr

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Warum ist es sinnvoll, das ... / 1.3 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt immer der Arbeitgeber.[1] Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert.[2] Gemäß Betriebssicherheitsverordnung dürfen Sie Ihren Mitarbeitern nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die keine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Normzweck und Systematik

Rz. 1 In der bis Ende 2017 geltenden Fassung des Mutterschutzgesetzes hatte der Gesetzgeber in der Mutterschutzarbeitsverordnung bestimmte Gefährdungssituationen beschrieben, bei deren Vorliegen eine Beschäftigung in der Schwangerschaft unzulässig ist. Die Inhalte dieser Rechtsverordnung sind in der Neufassung seit 1.1.2018 nun direkt in das MuSchG übernommen worden. § 11 en...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Begriff der "unverantwortbaren Gefährdung" (§ 11 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 19 Die Ausübung einer in § 11 beschriebenen unzulässigen Tätigkeit vermutet das Vorliegen einer unverantwortbaren Gefährdung. Der Begriff der "Gefährdung" bezeichnet – im Unterschied zum Rechtsbegriff der "Gefahr" – die Möglichkeit eines Schadens ohne bestimmte Anforderungen an ihr Ausmaß oder ihre Eintrittswahrscheinlichkeit. Dieser aus dem Arbeitsschutz bekannte Gefähr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Ausschluss der unverantwortbaren Gefährdung (§ 11 Abs. 1 Sätze 3 und 4)

Rz. 33 Die Sätze 1 und 2 des 1. Absatzes beschreiben den Katalog konkreter Gefährdungsszenarien beim Umgang mit den dort aufgeführten Stoffen. Satz 3 schließt hingegen beim Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen eine unverantwortbare Gefährdung aus. Die Regelung nach Satz 3 übernimmt damit die Logik der Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 3 MuSchG: Danach ist eine unverantwor...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Normzweck und Systematik

Rz. 1 Das Mutterschutzgesetz ist im 2. Abschnitt unterteilt in 3 relevante Unterabschnitte zum Gesundheitsschutz. Zunächst in den "arbeitszeitlichen Gesundheitsschutz" (Unterabschnitt 1) mit Regelungen zu Schutzfristen vor und nach der Entbindung, Beschäftigungsverboten, Lage und Dauer der Arbeitszeiten, Vorschriften zu Mehrarbeit, Verbot der Nachtarbeit, Verbot von Sonn- und...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Weitere Schutzvorschriften

Rz. 5 Das MuSchG steht im Kontext weiterer, grundsätzlich für das Arbeitsverhältnis geltenden Schutzvorschriften. Bei der Beurteilung der Unzulässigkeit von bestimmten Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen sind daher gegebenenfalls auch mutterschutzrechtliche Regelungen in weiteren arbeitsschutzrechtlichen Regelwerken zu berücksichtigen. So enthalten bspw. die Strahlenschutz- o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Schutzfristen nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2)

Rz. 13 Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist nach der Entbindung). Satz 1 der Regelung übernimmt in Teilen den Regelungsgehalt des alten § 6 Abs. 1 Satz 1 MuSchG und definiert den Zeitraum der nachgeburtlichen Schutzfrist. Die Berechnung der Frist erfolgt mit der Feststellung der Geburt als Ereignis und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Die Erklärung zur Weiterarbeit nach Tod des Kindes (§ 3 Abs. 4)

Rz. 29 Der Arbeitgeber darf eine Frau nach dem Tod ihres Kindes bereits nach Ablauf der ersten 2 Wochen nach der Entbindung beschäftigen, wenn 2 Voraussetzungen geben sind. Zum einen muss die Frau dies ausdrücklich verlangen und ein ärztliches Zeugnis darf dem nicht widersprechen. Es ist dabei unerheblich, aus welchen Gründen und zu welchem Zeitpunkt der Tod des Kindes festg...mehr

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Qualifizierung von Personal... / 1 Einleitung

Die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen ist derzeit eng mit Begriffen wie "Industrie 4.0", "Arbeit 4.0" oder "Arbeitswelt der Zukunft" verbunden. Dahinterliegende Aspekte für Erfolg im globalen Wettbewerb stellen Innovationen, hohe Flexibilität, Anpassungs- und Veränderungsfähigkeit und die digitale Transformation, ggf. unter Nutzung künstlicher Intelligenz, d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheit an kollaborieren... / 2.2 Schutzvorkehrungen durch den Betreiber

Das Unternehmen, welches kollaborierende Roboteranlagen betreibt, trägt Verantwortung für die Sicherheit seiner Mitarbeiter, indem es Aspekte beachtet wie Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsprozessgestaltung, ergonomische Merkmale der Roboterarbeitsplätze, Orientierung an Schwellenwerten für Verletzungsgefahren je Körperregion sowie konkrete Auslegung der Roboterprogrammierung. In...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheit an kollaborieren... / 5 Prozessdesign für kollaborierende Roboter

Prinzipiell richtet sich der Robotereinsatz in der Produktion nach den herzustellenden Produkten mit ihren jeweiligen Mengen. Während eine fixe Automatisierung in Form konventioneller Roboter dort eingesetzt wird, wo zumeist Massenfertigung zu finden ist, werden kollaborierende Roboter dort genutzt, wo manuelle Arbeit überwiegt, aber dennoch eine ausreichende Mindeststückzah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Ausnahmsweise Nichtberücksichtigung von Einkommensersatzleistungen in den Elterngeldbezugsmonaten (Abs. 4 in der vom 1.3.2020 bis 31.8.2021 geltenden Fassung)

Rz. 10 § 27 Abs. 4 Satz 1 BEEG in der vom 1.3.2020 bis 31.8.2021 geltenden Fassung gewährleistete bei teilzeiterwerbstätigen Elterngeldberechtigten die Aufrechterhaltung der bisherigen Höhe des Elterngeldes im Bezugszeitraum, wenn im Zeitraum zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2021 Erwerbsersatzeinkommen (insbesondere in Form von Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I ode...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verschiebung des Bemessungszeitraums in Sonderfällen (Abs. 1 Sätze 2 bis 5)

Rz. 6 Bei den in Abs. 1 Sätze 2 bis 5 geregelten Tatbeständen, die zur Verschiebung des Bemessungszeitraums führen, handelt es sich um gesetzlich geregelte, grds. nicht analogiefähige Sonderfälle, die nur in den geregelten Konstellationen greifen. Der Gesetzgeber beschreibt diese Tatbestände als "Ausklammerungstatbestände"[1], was die Intention aber unvollständig beschreibt....mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Ausnahmsweise Verschiebung von Elterngeldbezugsmonaten (Abs. 1)

Rz. 3 § 27 Abs. 1 BEEG ermöglicht Elterngeldberechtigten, die während der Corona-Krise selbst[1] in systemrelevanten Branchen und Berufen tätig sind, auf Antrag ihren Elterngeldbezug für ganze (nicht für geteilte) Bezugsmonate aufzuschieben. Mit dieser Regelung soll ein Anreiz für Eltern im Elterngeldbezug oder vor Antritt des Elterngeldbezuges geschaffen werden, ihre Tätigk...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 3.1 Offenbarung der Schwangerschaft

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass erst nach Einstellung einer Arbeitnehmerin bekannt wird, dass diese bei Abschluss des Arbeitsvertrags bereits schwanger war und dies auch wusste, diese Tatsache also bewusst verschwiegen hat. Nach § 15 Abs. 1 MuSchG soll eine werdende Mutter ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber zwar anzeigen. Selbst im bestehenden Arbeitsverhältni...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Ausnahmsweise Erhaltung der Partnerschaftsbonusmonate (Abs. 3)

Rz. 8 § 27 Abs. 3 BEEG ermöglicht Eltern die Erhaltung der (bereits angetretenen) Partnerschaftsbonusmonate, wenn der Partnerschaftsbonus nach dem 27.5.2020 beantragt wurde und der Partnerschaftsbonusbezug ganz oder teilweise zwischen dem 1.3.2020 und dem 23.9.2022 liegt, dadurch, indem in Bezug auf die Höhe des Einkommens im Bezugszeitraum und des Umfangs der Arbeitszeit im...mehr

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Bewerbungsverfahren: Festst... / 1 Datenschutz

Im Mai 2017 wurde eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beschlossen. Damit sollte das deutsche Recht an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angepasst werden. Sowohl die DSGVO als auch das BDSG lösen seit dem 25.5.2018 das bisherige Datenschutzrecht ab. Das neue BDSG soll nach Angaben der Bundesregierung ein reibungsloses Zusammenspiel der DSGVO mit dem B...mehr

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Das Präventionsparadox / Zusammenfassung

Überblick Der Begriff Präventionsparadox wurde erstmals im Bereich der öffentlichen Gesundheit diskutiert und findet vorrangig auf gesamtgesellschaftlicher Ebene statt. Das Präventionsparadox lässt sich allerdings auch auf andere Bereiche, wie z. B. die Arbeitssicherheit, übertragen, da die Systematik der gleichen Denklogik folgt – allerdings einer falschen. Nach einem Überb...mehr

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Das Präventionsparadox / 3.2 Klassischer Arbeitsschutz

Auch die Maßnahmen im klassischen Arbeitsschutz unterliegen dem Phänomen des Präventionsparadoxes oder anders gesagt: dem Dilemma der Prävention. Es gibt gesetzliche Vorschriften und Regeln sowie betriebliche Anweisungen, die befolgt werden müssen, wenn es um gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen geht. Soweit die Theorie, denn die Praxis sieht leider oft anders aus. Wenn ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Das Präventionsparadox / 3.1 Betriebliche Gesundheitsförderung

Überträgt man das Präventionsparadox auf die Gesundheitsförderung im Betrieb könnte man – denkfalsch – schlussfolgern: der Betrieb bietet – und bezahlt – gesundheitspräventive Maßnahmen, gesundheitliche negative Folgen der Mitarbeiter bleiben aus, also ist die betriebliche Gesundheitsförderung überflüssig und die Kosten dafür können eingespart werden. Dieser Argumentationslogik ...mehr

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Das Präventionsparadox / 2 Maßnahmen im Umgang mit dem Präventionsparadox

Um das Präventionsparadox zu entschärfen, sind Maßnahmen hilfreich, die auf die einzelnen Bevölkerungsgruppen zugeschnitten sind. Die WHO empfiehlt seit Anfang der 2000er-Jahre eine Kombination aus Maßnahmen für die Allgemeinbevölkerung und Hochrisikogruppen. Maßnahmen für die Allgemeinbevölkerung und Niedrigrisikogruppen Bei Maßnahmen für die Allgemeinbevölkerung stehen nicht...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / II. § 823 Abs. 1 BGB (Haftung aus der [kleinen] Generalklausel)

§ 823 BGB (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist na...mehr

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B. AVB D&O / 1.1 A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden

Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder der Geschäftsführung des Versicherungsnehmers oder einer Tochtergesellschaft (versicherte Personen) wegen einer bei Ausübung dieser Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Verm...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 2.2 Nebenpflichten des Entleihers

Doch auch der Entleiher hat gegenüber dem Leiharbeitnehmer eine Reihe von Nebenpflichten. So sieht der Gesetzgeber etwa in § 13a Satz 1 AÜG die Verpflichtung des Entleihers vor, den Leiharbeitnehmer über Arbeitsplätze des Entleihers, die besetzt werden sollen, zu informieren. Information über offene Stellen im Betrieb Die Information kann nach § 13a Satz 2 AÜG durch allgemeine...mehr

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B. AVB D&O / 1. Überblick-Abgrenzung zu Personen- und Sachschäden

Rz. 42 Die D&O-Versicherung versichert Vermögensschäden. In der Praxis der Haftpflichtversicherung unterscheiden die Deckungskonzepte zwischen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Soweit wie in der D&O-Versicherung nur Vermögensschäden versichert werden, handelt es um eine sog. Vermögensschaden-Versicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung (auch oh...mehr