Fachbeiträge & Kommentare zu Gesundheit

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Arbeitszeit / 1.4.3 Opt-out, § 7 Abs. 2a und 7 ArbZG

Mit der Anpassung des ArbZG an die Rechtsprechung des EuGH zum Bereitschaftsdienst zum 1.1.2004 wurde zugleich die in der Richtlinie 2003/88/EG vorgesehene Möglichkeit der dauerhaften individuellen Arbeitszeitverlängerung über die 48-Stunden-Grenze des § 3 in nationales Recht umgesetzt ("Opt-out"). In einem Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag au...mehr

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Arbeitszeit / 2.4.5 Flexibilität bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Bislang waren abweichend von§ 7 Abs. 7 sind nach § 7 Abs. 8 Buchst. c TV-L nur die Arbeitsstunden Überstunden, die "im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schichtplan vorgesehenen Arbeitsstunden, die bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausg...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Unverantwortbare Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (§ 11 Abs. 3)

Rz. 59 Neben den allgemeinen und den biologischen Gefahrstoffen, hat der Gesetzgeber auch eine Beschreibung gefährlicher physikalischer Einwirkungen ins Gesetz aufgenommen. Die unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen wegen der Gefährdung schwangerer Frauen durch physikalische Schadfaktoren entsprechen im Wesentlichen denen im bis zum 31.12.2017 geltenden § 4 Abs. 1 M...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Unverantwortbare Gefährdung durch körperliche Belastungen oder mechanische Einwirkung (§ 11 Abs. 5)

Rz. 75 § 11 Abs. 5 [1] regelt den Schutz vor Gefährdungen bei körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen. Die Regelung entspricht in ihrem Aufbau der Regelung des Abs. 1. Nach § 11 Abs. 5 Satz 1 darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Ausschluss der unverantwortbaren Gefährdung (§ 11 Abs. 1 Satz 4)

Rz. 47 In § 11 Abs. 1 Satz 4 hat der Gesetzgeber als letzten Satz des sehr detailliert gehaltenen Absatzes – und daher eher "versteckt" – eine wissenschaftliche Generalklausel untergebracht. Die vom Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) ermittelten wissenschaftlichen Erkenntnisse sind zu beachten. Gerade im Hinblick auf die Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Gefahrstoffen ko...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2.1 Einhaltung von Grenzwerten – Sicherheitsdatenblätter

Rz. 40 Die Verwendung von Gefahrstoffen begründet zunächst einmal eine Gefährdung. Die Vermutung des Ausschlusses einer Gefährdung gilt, wenn – neben der stofflichen Beschreibung – arbeitsplatzbezogene Vorgaben [1] eingehalten werden. Diese finden sich in den Gefahrstoffverordnungen und gelten für alle Tätigkeiten, bei denen Berührung mit den Stoffen erfolgen könnte. Definitio...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Unverantwortbare Gefährdung durch Biostoffe (§ 11 Abs. 2)

Rz. 48 Nach den Gefahrstoffen, geregelt in Abs. 1, sind in § 10 Abs. 2 die Unzulässigkeit von Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen im Hinblick auf Biostoffe geregelt.[1] Bei der Prüfung einer Gefährdungslage sind die entsprechenden unionsrechtlichen Vorgaben der Mutterschutzrichtlinie 92/85/EWG (aus Anhang I, Buchstabe A. (Agenzien), Nr. 2 (biologische Agenzien) und aus Anhang ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7 Unverantwortbare Gefährdung durch Akkord- und Fließbandarbeit (§ 11 Abs. 6)

Rz. 88 § 11 Abs. 6 regelt das Verbot der Akkord- und Fließarbeit. Ausnahmen von diesem Verbot kann die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 26 Abs. 3 Nr. 7 MuSchG bewilligen. Akkordarbeit ist dabei die Umschreibung einer an Vorgaben orientierten Leistungserbringung (sog. Stückakkord, wenn sich die Bezahlung nach der Abarbeitung von Stückzahlen bemisst oder Zeitakkord, wenn sic...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 8 Operative Umsetzung nach § 13 MuSchG

Rz. 92 Die §§ 9–13 MuSchG haben einen engen Wirkungszusammenhang: Ergibt die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG, dass die Sicherheit oder Gesundheit der Frau gefährdet ist und dass diese Gefährdungslage Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit haben können, dann muss der Arbeitgeber zunächst versuchen, durch eine Änderung der Arbeitsbedingungen eine Gefährdung au...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Unverantwortbare Gefährdung durch belastete Arbeitsumgebung (§ 11 Abs. 4)

Rz. 69 Nach § 11 Abs. 4 Satz 1 darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben und keinen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein, bei denen sie einer belastenden Arbeitsumgebung in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder ihr ungeborenes Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Rz. 70 Die Merkmale einer belastenden Arbeitsumgebung werden in Satz...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2 Gefährdungsausschluss durch Impfschutz (§ 11 Abs. 2 Satz 4)

Rz. 57 Die Verwendung biologischer Gefahrstoffe vermutet eine Gefährdungslage. Nach § 11 Abs. 2 Satz 4 gilt allerdings die nach Satz 2 vermutete unverantwortbare Gefährdung als ausgeschlossen, wenn die schwangere Frau über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. Erfolgte Impfungen müssen dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht offengelegt werden. Arbeitgeber dürfen gem. § 26 Abs...mehr

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Generationenmanagement im BGM / Zusammenfassung

Überblick Der demografische Wandel beeinflusst die Arbeitswelt tiefgreifend: Die Erwerbsbevölkerung wird älter, Fachkräfte fehlen, und die Arbeitsanforderungen ändern sich rasant. Unterschiedliche Altersgruppen treffen aufeinander – jede mit eigenen Erfahrungen, Werten und Bedürfnissen. Die Integration dieser Vielfalt stellt eine strategische Herausforderung für Unternehmen ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Normzweck und Systematik

Rz. 1 § 11 enthält eine Positivliste der Tätigkeiten, die für eine Schwangere unzulässig sind. Muss ein Arbeitgeber nach §§ 9, 10 MuSchG eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und prüfen, ob die Tätigkeit mit der Schwangerschaft vereinbar ist, so sind alle Tätigkeiten, die § 11 auflistet, von vornherein mit einer Schwangerschaft unvereinbar. Dazu gehören der Umgang mit bestimmt...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Begriff der "unverantwortbaren Gefährdung" (§ 11 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 19 Die Ausübung einer in § 11 beschriebenen unzulässigen Tätigkeit vermutet das Vorliegen einer unverantwortbaren Gefährdung. Der Begriff der "Gefährdung" bezeichnet – im Unterschied zum Rechtsbegriff der "Gefahr" – die Möglichkeit eines Schadens ohne bestimmte Anforderungen an ihr Ausmaß oder ihre Eintrittswahrscheinlichkeit. Dieser aus dem Arbeitsschutz bekannte Gefähr...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Ausschluss der unverantwortbaren Gefährdung (§ 11 Abs. 1 Satz 3)

Rz. 33 Die Sätze 1 und 2 des 1. Absatzes beschreiben den Katalog konkreter Gefährdungsszenarien beim Umgang mit den dort aufgeführten Stoffen. Satz 3 schließt hingegen beim Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen eine unverantwortbare Gefährdung aus. Die Regelung nach Satz 3 übernimmt damit die Logik der Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 3 MuSchG: Danach ist eine unverantwor...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.3 Katalog der Gefahrstoffe nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3

Rz. 31 Die Aufzählung in Nr. 2 erfasst Blei und Bleiderivate, soweit die Gefahr besteht, dass diese Stoffe vom menschlichen Körper aufgenommen werden. Zwar sind Blei und alle Bleiderivate grundsätzlich als karzinogen nach der Kategorie 1A eingestuft, sodass sie insoweit auch von der Regelung des Satzes 2 Nr. 1 Buchstabe c erfasst werden. Da es sich bei Blei und Bleiderivaten...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Weitere Schutzvorschriften

Rz. 5 Das MuSchG steht im Kontext weiterer, grundsätzlich für das Arbeitsverhältnis geltenden Schutzvorschriften. Bei der Beurteilung der Unzulässigkeit von bestimmten Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen sind daher gegebenenfalls auch mutterschutzrechtliche Regelungen in weiteren arbeitsschutzrechtlichen Regelwerken zu berücksichtigen. So enthalten bspw. die Strahlenschutz- od...mehr

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Generationenmanagement im BGM / 3 Lebensphasenspezifische Gestaltung im BGM

Die Berücksichtigung von Lebensphasen im BGM bietet einen konstruktiven Weg, den Bedürfnissen aller Altersgruppen gerecht zu werden. Anders als bei pauschalen Generationenzuschreibungen berücksichtigt dieser Ansatz die tatsächlichen biografischen Kontexte der Mitarbeitenden – z.B. Ausbildung, Familiengründung, beruflicher Aufstieg, gesundheitliche Veränderungen oder Vorberei...mehr

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Psychologische Sicherheit und Wohlbefinden: Wie eine positive Unternehmenskultur die Gesundheit stärkt

Zusammenfassung Überblick Die Entwicklung von Arbeitsplätzen erfordert deutlich mehr Aufmerksamkeit für psychische Gesundheitsfaktoren als noch vor ein paar Jahren: Psychologische Sicherheit wird zunehmend als entscheidender Faktor für Mitarbeitergesundheit und Unternehmenserfolg identifiziert. Studien zeigen, dass Burnout-Symptome bei Arbeitnehmern zunehmen und die globalen ...mehr

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Psychologische Sicherheit u... / 2 Auswirkungen auf Gesundheit und Leistung

Die gesundheitlichen Auswirkungen psychologischer Sicherheit sind wissenschaftlich dokumentiert und quantifizierbar. Mitarbeiter in psychologisch sicheren Umgebungen zeigen bis zu 2,5-mal geringere Kündigungsabsicht und reduzierte Stressindikatoren.[1] Eine Meta-Analyse von Stratton et al. (2017)[2], die nach einem Screening von 11.875 Treffern 23 Studien einschloss, zeigt: ...mehr

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Psychologische Sicherheit u... / 6 Organisationale Gesundheit als Ziel

Psychologische Sicherheit entwickelt sich über einen HR-Trend hinaus zum Fundament gesunder, leistungsfähiger Organisationen. Die Kennzahlen zeigen, dass 1 Billion US-Dollar globale Kosten durch mentale Gesundheitsprobleme entstanden sind.[1] Gleichzeitig aber die Chance, dass 31 % mehr Innovation in psychologisch sicheren Teams (McKinsey & Company, 2024) genutzt wird. Die Ko...mehr

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Psychologische Sicherheit u... / 3 Deutsche Unternehmenskultur trifft New Work

Deutsche Arbeitskultur bringt einzigartige Voraussetzungen für psychologische Sicherheit mit, denn Ordnung, Gründlichkeit und direkte Kommunikation können systematische Implementierung fördern.[1] Zudem verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitgeber bereits seit Jahren zur Berücksichtigung psychischer Belastungen bei den Gefährdungsbeurteilungen[2], verstärkt dur...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.4 Festlegung der erforderlichen Maßnahmen

Rz. 24 Die Verpflichtung des Arbeitgebers, "erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes" zu treffen, ist in § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG verankert. Die Norm legt die umfassende und präventive Handlungspflicht des Arbeitgebers fest, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, welche die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftig...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Ergänzende Rechtsvorschriften

Rz. 4 Grundsätzlich ist der Arbeitgeber aus einer Vielzahl an Vorschriften heraus dazu verpflichtet, Gefährdungen für alle Arbeitnehmer zu vermeiden. Die besondere Gefährdung für die Gesundheit des Kindes, der Schwangeren oder Stillenden erfordert im Mutterschutzgesetz eine ergänzende spezialgesetzliche Regelung. Die mutterschutzrechtlichen Regelungen sind daher im Kontext d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.6 Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation

Rz. 38 Unter einer Wirksamkeitskontrolle wird im 6. Schritt die regelmäßige Überprüfung verstanden, ob die einmal getroffenen Maßnahmen noch wirken. Sobald Anzeichen vorliegen, dass eine Veränderung eingetreten ist, muss der Arbeitgeber eine Wiederholungsbeurteilung vornehmen, um auf den Sachverhalt reagieren zu können. Rz. 39 Aber auch die generelle Wirksamkeit der Schutzein...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Mitwirkung der Aufsichtsbehörde

Rz. 55 Die Aufsichtsbehörde klärt auf der Grundlage von § 27 Abs. 3 MuSchG im Zweifelsfall, ob der konkrete Arbeitsplatz und die konkreten Arbeitsbedingungen zu einer Gefährdung der werdenden und stillenden Mutter führen können und erlässt Auflagen zur Umsetzung. Dazu hat der Arbeitgeber die Ergebnisse der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 der Aufsichtsbehörde vor...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.9 Gefährdungsbeurteilung aus besonderem Anlass

Rz. 45 Die Pandemievorsorge im Unternehmen verpflichtet den Arbeitgeber, bei Auftreten einer solchen Lage die besonderen Anforderungen an seinen Geschäftsbetrieb im Allgemeinen und an die Gesundheit der Belegschaft im Besonderen zu überprüfen. Das Erstellen eines (vorsorglichen) betrieblichen Pandemieplans (Besetzung und Entscheidungskompetenz eines Pandemiestabs, Kommunikat...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Ermittlung von Schutzmaßnahmen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 72 Die notwendigen Aktionen des Arbeitgebers setzen sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach Satz 1 Nr. 1 und der Bestimmung der Schutzmaßnahmen nach Satz 1 Nr. 2 zusammen. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob für eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind voraussichtlich kein...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.4 Gefährdungsbeurteilung im MuSchG

Rz. 9 Der rechtliche Rahmen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist durch Handreichungen zur praktischen Durchführung, Dokumentation und Information im Arbeitsschutzrecht bereits vorgegeben. Es genügt daher, die mutterschutzrechtlichen Besonderheiten in einer Ergänzung und Konkretisierung zu den bestehenden Arbeitgeberpflichten zu erfassen. Das reduziert auch den d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Dokumentationsumfang des Gesprächs nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Rz. 24 Der Arbeitgeber hat das Angebot eines Gesprächs mit der Frau über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen nach § 10 Abs. 2 Satz 2 MuSchG zu dokumentieren; zumindest den Zeitpunkt für das Angebot eines solchen Gesprächs. Zur Nachvollziehbarkeit, ob dieser Verpflichtung nachgekommen wurde, ist für die zuständige Aufsichtsbehörde zunächst die Bezeichnung des Arbeits...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Rz. 50 Sofern die Schutzmaßnahmen nicht verhältnismäßig sind, also der Aufwand das dadurch zu erreichende Schutzergebnis deutlich übersteigt und etwa nur für den Einzelfall in eine das Normalmaß des Arbeitgebers übersteigende finanzielle Belastung führen würde, trifft den Arbeitgeber ein Versetzungsgebot nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG. Dann hat er ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.4 Besondere Gefährdungsbeurteilungen – psychische und klimatische Belastungen

Rz. 69 Die persönliche Situation einer Schwangerschaft und die Anforderungen der betrieblichen Arbeitswelten können zu psychischen Belastungen führen. Neben den körperlichen Gefahren treten die Beeinträchtigungen der Psyche und daraus resultierenden Gefährdungen.[1] Zur menschengerechten Gestaltung der Arbeitswelt gehört daher auch die Betrachtung der Wechselwirkungen aus Qu...mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.3 Besatzungsmitglieder (Abs. 3)

Rz. 28 Nach Abs. 3 ruht der Anspruch auf Leistungen auch dann, wenn durch das Seearbeitsgesetz – SeeArbG (bis zum 1.8.2013 Seemannsgesetz – SeemG), das durch das Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation v. 20.4.2013, BGBl. I S. 868, eingeführt worden ist, eine Vorsorge für den Fall der Erkrankung oder Verletzung getroffen...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.3 Beurteilung der ermittelten Gefährdungen

Rz. 19 Die so technisch und sachlich erfassten Gefährdungsmerkmale sind im 3. Schritt zu beurteilen. Dabei ist eine Wertung vorzunehmen und sind die Auswirkungen auf den menschlichen Organismus, die Gesundheit von Mutter und Kind jeweils separat zu bewerten und anhand der gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnis zu objektivieren. Der Stand der Technik kann sich weiter entwi...mehr

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Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) wurde der Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.2004 um den Satz 2...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 15 Ärztlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1, Art. 79 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Mit Wirkung zum 1.1.1993 kam Abs. 6 durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entsorgungsbetriebe / 2.4 Betrieblicher Gesundheits- und Arbeitsschutz (§ 43 BT-E)

Absatz 1 § 43 BT-E regelt ausführlich die Aspekte des Gesundheits- und Arbeitsschutzes im Bereich der Entsorgungsbetriebe. Der erste Absatz enthält lediglich eine programmatische Aussage ohne materiellen Inhalt. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass der betriebliche Gesundheits- und Arbeitsschutz in der kommunalen Entsorgungswirtschaft einen besonderen Stellenwert besitzt au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 7.2.7 Ärztliches Beschäftigungsverbot (§ 16 MuSchG)

§ 16 MuSchG regelt ärztliche Beschäftigungsverbote während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Nach § 16 Abs. 1 MuSchG darf der Arbeitgeber eine Frau während der Schwangerschaft nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes durch die Beschäftigung gefährdet ist. Nach § 16 Abs. 2 MuSchG darf der Arbeitgeber eine Frau, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutz / 6 Rechte und Pflichten der Beschäftigten

Nach § 15 ArbSchG sind die Beschäftigten verpflichtet, für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen, z. B. durch bestimmungsgemäße Verwendung von Maschinen und Einsatz von Schutzvorrichtungen. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber jede von ihm festgestellte unmittelbar erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit unverzüglich melden. § 17 Abs. 1 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Suchtprävention / 5 Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie bei Berufsgenossenschaften/Unfallversicherern (publikationen.dguv.de) Deutsche Hauptstelle Suchtfragen – Sucht am Arbeitsplatz (sucht-am-arbeitsplatz.de) Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de) Landesstellen wie: Hessisches Landesinstitut für Suchtfragen (www.hls-online.org) Landeszentrale für Gesundheit in Bayern (www.lzg-ba...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutz / 3.1 Allgemeine Grundsätze

In § 3 ArbSchG sind die Grundpflichten des Arbeitgebers geregelt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und dabei diejenigen Umstände zu berücksichtigen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Hinweis Arbeitszeiterfassung – unionsrechtskonforme Auslegung von § 3 ArbSchG Die nation...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 7 Beschäftigungsverbote

Einen wesentlichen Teil des Mutterschutzgesetzes bilden die Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter, §§ 4, 5, 6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3 und 16 MuSchG. Diese Beschäftigungsverbote gelten teilweise absolut und ohne Rücksicht auf den Willen und die körperliche Verfassung der Frau, zum Teil kann die Frau auch auf den Schutz verzichten. Die Beschäftigungsverbot...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das MuSchG schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit (§ 1 Abs. 1 Satz 1 MuSchG). Das MuSchG gilt gemäß § 1 Abs. 4 MuSchG für jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt. Seit 1.6.2025 ist der Begriff der Entbindung in § 2 Abs. 6 Satz 1 Mu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutz / 3 Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Den Vorschriften des technischen Arbeitsschutzes kommt insoweit eine Doppelwirkung zu, als Schutzpflichten über § 618 Abs. 1 BGB in das einzelne Arbeitsverhältnis hineinwirken. Sie beg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitssicherheit / 8 Privates Arbeitssicherheitsrecht

Die Arbeitssicherheit ist nicht nur eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers, sondern auch eine Nebenpflicht des Arbeitsvertrags. Achtung Privatrechtlicher Arbeitsschutz Der privatrechtliche Arbeitsschutz hat seine Grundlage in der Vorschrift des § 618 BGB .[1] Danach hat der Arbeitgeber Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitssicherheit / 2.1 Anwendungsbereich

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten. Sie gilt auch für nicht gewerbliche Arbeitsstätten (z. B. der freien Berufe). Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anh...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Rz. 16 Die Technischen Regel für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln – ASR) beschreiben Maßnahmen und praktische Durchführungshilfen und legen dar, wie die in der Arbeitsstättenverordnung gestellten Schutzziele und Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten vom Arbeitgeber erreicht werden können. D...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 45c Förder... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 45c Abs. 1 bestimmt die Verpflichtung des Spitzenverbands Bund der Pflegekassen, im Wege der Anteilsfinanzierung (neben den Ländern oder der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) aus Mitteln des Ausgleichsfonds Fördermittel i. H. v. 25 Mio. EUR pro Kalenderjahr zur Verfügung zu stellen. Die privaten Pflegeversicherungsunternehmen müssen sich entsprechend ihrem A...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.10 Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)

Rz. 26 Diese Verordnung[1] gilt zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch optische Strahlung aus künstlichen Strahlungsquellen. Sie betrifft insbesondere die Gefährdungen der Augen und der Haut (§ 1 OStrV). Optische Strahlung ist jede elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich von ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.9 Mitwirkung der KVen an der sog. Landarztquote (Abs. 1d)

Rz. 40 Nach Abs. 1d wirken die KVen an der Umsetzung der von Studienplatzbewerbern im Zusammenhang mit der Vergabe des Studienplatzes eingegangenen Verpflichtungen mit, wenn das Landesrecht die nachstehende Regelung bestimmt. Ausgangspunkt dieser Regelung ist der vom BMG und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Gesun...mehr