Fachbeiträge & Kommentare zu Gesundheit

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsmedizin / 7 Fazit

Die Arbeitsmedizin ist ein zentrales Element des modernen Arbeitsschutzes und wird angesichts gesellschaftlicher, technologischer und wirtschaftlicher Umbrüche weiter an Bedeutung gewinnen. Ihr präventiver Ansatz trägt wesentlich zum Erhalt der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit, zur Verbesserung der Lebensqualität von Erwerbstätigen und zur Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / 1.2 Toxische Gefahren

Die CLP-Verordnung teilt die toxischen Gefahren in die folgenden Gefahrenklassen ein: Akute Toxizität, Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Sensibilisierung der Atemwege, Sensibilisierung der Haut, Keimzellmutagenität, Karzinogenität, Reproduktionstoxizität, Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Spezifische Zielorgan-Toxizität (wi...mehr

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Arbeitsmedizin / 6 Wandel der Arbeit und Auswirkungen auf die Arbeitsmedizin

Mit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes im Juli 2015 wurden die Aufgaben der Betriebsärzte im "Setting Betrieb" erweitert. Zu den neuen Aufgaben zählen allgemeine Gesundheitsuntersuchungen, Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sowie Empfehlungen zu Prävention und Vorsorgeleistungen. Auch die Heilmittelversorgung durch die Krankenkassen kann nun auf Vorschlag de...mehr

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Arbeitsmedizin / 4 Berufliches Spektrum und Qualifikation

Die Arbeitsmedizin bietet ein breit gefächertes Berufsfeld, das über die klassische Tätigkeit als Betriebsärztin oder Betriebsarzt hinausgeht. Berufliche Einsatzbereiche sind unter anderem Selbstständige Tätigkeit in niedergelassener Praxis oder Kooperationen Betriebsärztliche Dienste in großen Unternehmen/Werken (Betriebs- und Werksärzte) Lokale arbeitsmedizinische Zentren und ...mehr

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GHS: Elemente der CLP-Veror... / 1.2.3 Spezifische Zielorgan-Toxizität

Zur spezifischen (nicht letalen) Zielorgan-Toxizität (Specific Target Organ Toxicity – STOT) gehören alle reversiblen oder irreversiblen signifikanten Auswirkungen auf die Gesundheit, durch die Körperfunktionen beeinträchtigt werden können, falls sie nicht ausdrücklich anderen Gefahrklassen zugeordnet sind. Die CLP-Verordnung unterscheidet eine spezifische Zielorgan-Toxizität...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1.7 Titel VII: Allgemeine und Schlussvorschriften

Dieser Titel (Art. 48 bis 62) regelt: jegliche Werbung für als gefährlich eingestufte Stoffe oder Gemische darf nur unter Angabe der Gefahreneigenschaften in der Werbung erfolgen; Lieferanten müssen sämtliche Informationen aufbewahren, die dort im Zusammenhang mit der Einstufung und Kennzeichnung anfallen; die Aufgaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im Zusammenhang ...mehr

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GHS: Umsetzung durch die CL... / 4.1.5 Titel V: Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Schaffung des Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisses Kap. 1 von Titel V (Art. 36 bis 38) erläutert Hintergründe und die Verfahrensweise bei der Schaffung dieses Verzeichnisses. Stoffe, die früher im Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG enthalten waren, wurden i. d. R. hinsichtlich aller ihrer gefährlichen Eigenschaften eingestuft. Ausgenommen davon waren die etwa 700 Mine...mehr

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Warum müssen Mitarbeiter un... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

§ 12 ArbSchG weist die Pflicht zur Unterweisung dem Arbeitgeber zu: Er kann (und wird i. d. R.) diese Aufgabe delegieren: "der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben ... in eigener Verantwortung wahrzunehmen" (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Je nachdem, welche Inhalte in den Unterweisungen vermittelt werden sollen,...mehr

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Arbeitsmedizin / 5 Stellung in Betrieben

Der gesetzliche Auftrag in § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) lautet: "Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen". Eine ähnliche Formulierung findet sich in § 6 ASiG für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Beide Funktionen gelten als beratende Stabsstellen i...mehr

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Gesundheit

Zusammenfassung Begriff Derzeit besteht keine allgemeingültige Definition von Gesundheit. Die am häufigsten zitierte und diskutierte gesundheitswissenschaftliche Definition von Gesundheit stellt die Definition der Welt-Gesundheitsorganisation WHO von 1946 dar: "Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Feh...mehr

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Gesundheit / 3 Nationale Gesundheitsziele des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Unter Berücksichtigung des aktuellen Krankheitsgeschehens und in Zusammenarbeit von u. a. Bund, Ländern, gesetzlicher Kranken- und Rentenversicherung, privater Krankenversicherung und Ärzten wurden folgende nationale Gesundheitsziele erarbeitet: Diabetes mellitus Typ 2: Erkrankungsrisiko senken, Erkrankte früh erkennen und behandeln (2003) Brustkrebs: Mortalität vermindern, Le...mehr

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Gesundheit / 4 Gesundheit am Arbeitsplatz

Physisches und psychosoziales Wohlbefinden unterliegt vielfältigen Einflussfaktoren. Diese können sowohl am Arbeitsplatz als auch im Privatleben entstehen und wechselseitig aufeinander wirken. Ganzheitlich denkende Arbeitgeber bieten Gesundheitsmanagement-Konzepte an, die Beruf und Privatleben unterstützen. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz leistet einen wesentlichen Beitrag...mehr

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Gesundheit / 1 Unterschiedliche Definitionen und Kriterien

1987 entwickelte die WHO ihre Definition im Nachgang zur Ottawa Charta weiter: "Gesundheit ist die Fähigkeit und die Motivation, ein wirtschaftlich und sozial aktives Leben zu führen". Der Gesundheitssoziologe Klaus Hurrelmann definiert Gesundheit als "Zustand des objektiven und subjektiven Befindens einer Person, der gegeben ist, wenn diese Person sich in den physischen, psy...mehr

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Gesundheit / 2 Gesundheitsmodelle

Zur Erklärung von Gesundheit existieren zahlreiche Modelle. Diese unterscheiden sich jeweils in ihrer biomedizinischen oder soziologischen Perspektive (Krankheitsentstehung oder Gesundheitserhaltung). Gemein haben sie die mehrdimensionale sowie subjektive Betrachtung von Gesundheit. Die folgenden Modelle werden üblicherweise zur Beschreibung von Gesundheit verwendet: Das biome...mehr

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Gesundheit / Zusammenfassung

Begriff Derzeit besteht keine allgemeingültige Definition von Gesundheit. Die am häufigsten zitierte und diskutierte gesundheitswissenschaftliche Definition von Gesundheit stellt die Definition der Welt-Gesundheitsorganisation WHO von 1946 dar: "Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankhe...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

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Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 2.4 Verordnungsermächtigung (Abs. 4)

Rz. 18 Die Vorschrift ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Details zu regeln (Satz 1). Hierzu gehören insbesondere die Festlegung der allgemeinen versicherungsmathematischen Vorgaben, die Festlegung und Anpassung der Zuweisungssätze zum Deckungskapital sowie die Durchführungswege des Deckungskapitals. Die Aufz...mehr

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Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 4 Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse

Trägt der Arbeitgeber die dem Arbeitnehmer entstandenen Kurkosten, so liegt kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor, wenn die Kur im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und in einer streng auf den Kurzweck abgestellten Weise durchgeführt wird.[1] Dies ist nicht der Fall bei freiwillig durchgeführten allge...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.4 Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 262c Den Arbeitgeber trifft zunächst die Pflicht einer vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers. Muss der Arbeitnehmer diese einklagen, werden damit auch die vereinbarten Entgeltansprüche i. S. der ersten Stufe einer Ausschlussfrist geltend gemacht (BAG, Urteil v. 18.9.2019, 5 AZR 240/18). Verletzt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann daraus f...mehr

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Sommer, SGB V § 148 Ersatzk... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Ersatzkassen als bundesunmittelbare Träger der Krankenversicherung sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 4 Abs. 1). Zusammen mit Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landwirte und Deutsche Rentenversicherung Knapps...mehr

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Sommer, SGB V § 156 Vereini... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Krankenkassen (§ 4) können auf Antrag einer Krankenkasse mit anderen Krankenkassen derselben Kassenart vereinigt werden. Ausgenommen sind davon die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (landwirtschaftliche Krankenkasse; § 146) und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Knappschaft; § 147). Vorrangig ist eine freiwillige Vereinigung an...mehr

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Sommer, SGB V § 157 Verfahr... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die zwangsweise Vereinigung setzt den erfolglosen Versuch voraus, die leistungsgefährdete Krankenkasse freiwillig mit einer anderen Krankenkasse derselben Kassenart zu vereinigen. Das entsprechende Verfahren führt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) oder die jeweilige Landesregierung und ersetzt Vereinigungsbeschlüsse der Selbstverwaltung durch eine Rechtsverord...mehr

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Sommer, SGB V § 167 Verteil... / 2.6 Zwischenfinanzierung (Abs. 6)

Rz. 11 Der GKV-Spitzenverband ist berechtigt, die Haftungssumme vorübergehend zu finanzieren (Satz 1; Zwischenfinanzierung). Dazu kann er ein unverzinstes Darlehen in Höhe von bis zu 750 Mio. EUR aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (§ 271 Abs. 2) aufnehmen. Eine Darlehensaufnahme am Kapitalmarkt ist ausgeschlossen. Der GKV-Spitzenverband vereinbart die Einzelheit...mehr

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Sommer, SGB V § 157 Verfahr... / 2.1 Ordnungsmittel (Abs. 1)

Rz. 4 Die durch eine Rechtsverordnung zwangsweise vereinigten Krankenkassen sind verpflichtet, der Aufsichtsbehörde (Bundesamt für Soziale Sicherung oder nach Landesrecht zuständige Behörde, z. B. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen) gemeinsame Ordnungsmittel für die neue Krankenkasse vorzulegen: Satzung (§ 194), Vorschlag zur Berufun...mehr

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Sommer, SGB V § 233 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Einnahmen der Beitragsbemessung für Seeleute zugrunde zu legen sind. Die Legaldefinition für den Begriff Seeleute findet sich in § 13 SGB IV . Danach gehören Kapitäne (vgl. § 5 SeeArbG), Besatzungsmitglieder von Seeschiffen (vgl. § 3ff. SeeArbG) sowie sonstige Arbeitnehmer, die an Bord von Seeschiffen während der Reise im Rahmen des Schif...mehr

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Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 5.2 Leistungen zur Verbesserung des Gesundheitszustands

Steuerfrei sind auch zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und zur betrieblichen Gesundheitsförderung des Arbeitnehmers. Die Steuerfreiheit ist begrenzt auf 600 EUR jährlich.[1] Grundlage für die steuerliche Förderung sind die arbeitgebergeförderten Präventions- und betrieblic...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.5 Berechnung bis zum 30.9.2022

Rz. 22 Als beitragspflichtige Einnahme wird bei Beschäftigten innerhalb der Gleitzone – ausgehend vom Arbeitsentgelt i. S. d. Abs. 1 – ein Betrag der Beitragsbemessung zugrunde gelegt, der sich nach folgender Formel (vgl. § 163 Abs. 10 Satz 1 SGB VI a. F.) ermittelt: Nach Satz 2 ist F als Faktor definiert, der...mehr

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Sauer, SGB IX § 36 Rehabili... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet alle Rehabilitationsträger, für ein qualitativ und quantitativ ausreichendes, bedarfsorientiertes Angebot an Rehabilitationseinrichtungen und -diensten zu sorgen. Ziel ist eine indikationsspezifisch hochwertige, möglichst wohnortnahe und vor allem bedarfsgerechte Versorgung des Rehabilitanden, damit dieser (wieder) zügig seine Teilhabeziele ...mehr

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Sommer, SGB V § 151 Ausdehn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Ausscheiden von Betrieben aus einer gemeinsamen Betriebskrankenkasse). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz – GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 143 GKV-Modernisierungsgesetz – GMG v. 14.11.2004 (BGBl. I S. 2190) ist mit Wirkung zum 1.1.2004 in Abs. 1 Satz 3 der Satzteil "oder ist eine solche Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesa...mehr

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Sommer, SGB V § 152 Aussche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Auflösung einer Betriebskrankenkasse auf Initiative eines Arbeitgebers). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlich...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Freiwil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Abwicklung der Geschäfte, Haftung für Verpflichtungen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversich...mehr

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Sommer, SGB V § 168 Personal / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Rechtsverhältnis der Ersatzkassen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassen...mehr

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Sommer, SGB V § 158 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Verfahren bei Errichtung von Innungskrankenkassen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherun...mehr

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Sommer, SGB V § 150 Verfahr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Freiwillige Vereinigung von Betriebskrankenkassen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherun...mehr

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Sommer, SGB V § 147 Deutsch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) ab 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Errichtung einer Betriebskrankenkasse). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb...mehr

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Sommer, SGB V § 157 Verfahr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Errichtung von Innungskrankenkassen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb...mehr

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Sommer, SGB V § 149 Erricht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Ausdehnung von Betriebskrankenkassen auf weitere Betriebe). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (F...mehr

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Sommer, SGB V § 156 Vereini... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung ...mehr

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Sommer, SGB V § 166 Haftung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten und durch Art. 8 Nr. 6, Art. 14 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuorganisationsgesetz – LSV-NOG...mehr

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Sommer, SGB V § 148 Ersatzk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Verfahren bei Errichtung einer Betriebskrankenkasse). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicher...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.4 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 355 Unter Berücksichtigung der notwendigen Einzelfallentscheidung, der Interessenabwägung und der Anlegung des Maßstabes der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit für den Arbeitgeber wird nachfolgend allein darauf abgestellt, ob Sachverhalte an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können oder nicht. Dabei sind bei Ausschluss der ordent...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 4.2 SDG 3: Gesundheit und Wohlergehen

KMU können Gesundheit und Wohlergehen ihrer Mitarbeitenden durch die konkreten Arbeitsbedingungen beeinflussen. Stress durch Arbeitsumfang und das Gefühl, den Ansprüchen inhaltlich und mengenmäßig nicht gerecht zu werden, kann krank machen. Unternehmen, die etwas zur Umsetzung des SDG 3 beitragen wollen, können eine offene Gesprächskultur über Belastung ermöglichen, Burnout-...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 5 Aufbau eines Nachhaltigkeitsteams

Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Wege, ein Nachhaltigkeitsteam aufzubauen. Wichtige Entscheidungskriterien dafür sind die Reife des Unternehmens in Sachen Nachhaltigkeit und das Vorhandensein spezifischer Funktionen wie zum Beispiel ein Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbeauftragter. Crossfunktionale Arbeitsgruppe Wenn es weder Vorerfahrungen (aus anderen Querschnittsthemen w...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wertschätzung: Gesündere Un... / 4 Kick-off-Veranstaltung durchführen

In der Kick-off-Veranstaltung werden die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung, Gefährdungsbeurteilung oder der o. g. Interviews vorgestellt (aber ohne "Schuldige" oder "Wertschätzungsversager" zu suchen). Der Tenor sollte lauten: "Wir alle wollen Wertschätzung erhalten. Wir alle können Wertschätzung zeigen – ab morgen noch mehr! Denn unsere Kolleginnen und Kollegen sind es we...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 4 Der Beitrag von KMU zur SDG-Umsetzung mit praktischen Beispielen

Um festzulegen, welche SGDs ein KMU priorisiert verfolgen sollte, ist es also ratsam, eine Einschätzung der positiven und negativen aktuellen sowie potenziellen Auswirkungen entlang der eigenen Wertschöpfungskette vorzunehmen. Es ist nicht das Ziel, auf möglichst viele SDGs einzuzahlen. Zum einen liegen viele Ziele nicht im Einflussbereich von Unternehmen, zum anderen sind s...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsaufnahme – Der erst... / 2.8 Wärmebrücken

Die Gebäudehülle ist ein wichtiger Bereich der Bauphysik, da sie das äußere Schutzschild eines Gebäudes darstellt. Eine zentrale Herausforderung in diesem Zusammenhang sind Wärmebrücken. Doch was genau ist eine Wärmebrücke und warum ist dieses Thema wichtig für Eigentümer von Immobilien? Wärmebrücken sind Stellen an der Gebäudehülle, an denen Wärme stärker nach außen abgegebe...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 2 Die SDG und ihre Bedeutung für Unternehmen

Die Bundesregierung hat mit der aktualisierten Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie von 2016 die 17 SDGs auf Deutschland angewendet, als Leitidee aufgenommen und die strategischen Ziele der deutschen Politik auf diese ausgerichtet. Seit Juli 2019 gibt es hierzu eine eigene Online-Plattform, die zu jedem der 17 Nachhaltigkeitsziele die aktuellen Daten für Deutschland aufbereite...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Employer Value Proposition ... / Zusammenfassung

Begriff Die Employer Value Proposition (EVP) beschreibt das inhaltliche Versprechen eines Arbeitgebers an bestehende und potenzielle Mitarbeiter. Sie legt fest, welche Werte und welche Unternehmenskultur gelten, welche konkreten Vorteile geboten werden und welchen langfristigen Nutzen Beschäftigte erwarten dürfen. Dazu zählen u.a. gezielte Karriere- und Entwicklungsmöglichke...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 1.1 Anforderungen an den Infektionsschutz nach dem Arbeitsschutzgesetz

Nach § 618 Abs. 1 BGB muss der Arbeitgeber die unter seiner Leitung vorzunehmenden Arbeitsleistungen so regeln, dass die Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, als es die Natur der Arbeitsleistung gestattet. Dazu gehört auch der Schutz vor Ansteckung am Arbeitsplatz mit Infektionskrankheiten. Bei Umsetzung der Schutzpflichten nach § 3 ArbS...mehr