Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 1. § 6 Abs. 5 EStG im Überblick

Rz. 52 [Autor/Zitation] Einzelne Wirtschaftsgüter können im Rahmen von Mitunternehmerschaften steuerneutral nach § 6 Abs. 5 EStG übertragen werden. § 6 Abs. 5 EStG sieht eine zwingende Buchwertfortführung für folgende Übertragungs- und Überführungsvorgänge vor: Überführung eines Wirtschaftsguts von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Stpfl. (§ 6 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Gesellschaftsrechtliche Vorgänge

Rn. 1218 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gesellschaftsrechtliche Vorgänge können tauschähnliche Vorgänge sein, wenn zB in eine PersGes WG oder BV gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht. Dagegen stellt die Einlage von WG oder BV ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten (zB in Rücklagen) keine Veräußerung dar (dazu BFH v 24.01.2008, IV R 37/06, BStBl II 2011, 617).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Gesetzliche Rücklage (A.III.1.)

Rz. 323 [Autor/Zitation] AG, KGaA, SE und UG müssen eine gesetzliche Rücklage bilden, die unter Posten A.III.1. zu verbuchen ist. Einzelheiten richten sich nach dem jeweiligen Gesellschaftsrecht (§§ 150, 300 AktG; § 5a Abs. 3 GmbHG). Zu Einzelheiten s. § 272 Rz. 202 ff.mehr

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ZErb 06/2025, Die Doppelaus... / dd. Irrtum über die Auswirkungen auf die Gesellschaftsnachfolge

Anders als bei Kapitalgesellschaften[28] besteht bei Personengesellschaften wie der GbR die Besonderheit, dass der Gesellschaftsanteil im Wege der Sonderrechtsnachfolge übergeht.[29] Während für Kapitalgesellschaften damit auf die obigen Fallgruppen verwiesen werden kann, stellen sich für die Sonderrechtsnachfolge neue Irrtumsfragen. Da die Normen, die die unmittelbaren Folg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Besonderheiten eigener Anteile

Rz. 178 [Autor/Zitation] Der Erwerb eigener Anteile oder eines beherrschten oder in Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmens durch die Gesellschaft kommt wirtschaftlich einer teilweisen Rückzahlung des Kapitals gleich (so Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 65 f.), so dass hierfür entsprechende gesellschaftsrechtliche und bilanzielle Beschränkungen Anwendung finden. Rz. 179 [...mehr

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ZErb 06/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Breyer/Najdecki Beck'sches Formularbuch GmbH-Recht 2., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-66301-7, 159 EUR Die be...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Goerdeler, "A True and Fair View – or Compliance with the Law and the Company Statutes", WPg 1973, 517; Lee, Modern Financial Accounting, 1975; Moxter, Der Einfluß der EG-Bilanzrichtlinie auf das Bilanzsteuerrecht, BB 1978, 1629; Biener, Auswirkungen der Vierten Richtlinie der EG auf den Informationsgehalt der Rechnungslegung deutscher Unternehmen, BFuP 1979, 1; Forster, Rec...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 1. Vorbemerkung

Rz. 69 [Autor/Zitation] Für die Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in Kapital- und Personengesellschaften gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten gilt im Ausgangspunkt, dass hierdurch eine Gewinnrealisierung iSd. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ausgelöst wird (sog. tauschähnlicher Vorgang). Die Regelungen nach §§ 20 und 24 UmwStG gehen allerdin...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Kapitalerhöhung im zweistufigen Verfahren und mittelbare Bezugsrechte

Rz. 241 [Autor/Zitation] Bei Kapitalerhöhungen von Publikums-Aktiengesellschaften werden die jungen Aktien vielfach durch ein Kreditinstitut oder ein Bankenkonsortium gezeichnet. Der Erwerb der Aktien durch die Emissionsbank erfolgt dabei idR zum geringsten Ausgabebetrag (§ 9 Abs. 1 AktG), die Veräußerung der Aktien dann regelmäßig zu einem deutlich höheren Betrag am Markt (s...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Unternehmen, auf die sich die Angabepflicht bezieht

Rz. 212 [Autor/Zitation] Voraussetzung für die Angabe nach Nr. 11 ist, dass die Gesellschaft an anderen Unternehmen eine Beteiligung iSd. § 271 Abs. 1 hält oder ein solcher Anteil von einer Person für Rechnung der KapGes. gehalten wird. Dafür muss die Gesellschaft an dem anderen Unternehmen nach der Beteiligungsvermutung des § 271 Abs. 1 Satz 3 mehr als den fünften Teil der A...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / Schrifttum:

Goerdeler, Probleme des Publizitätsgesetzes, in Bartholomeyczik (Hrsg.), Beiträge zum Wirtschaftsrecht, Festschrift Heinz Kaufmann, 1972, 169; Kaligin, Das internationale Gesellschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland, DB 1985, 1449; Biener/Berneke, Bilanzrichtliniengesetz, 1986; Hartmann, Das neue Bilanzrecht und der Gesellschaftsvertrag der GmbH, Diss. 1986; Hommelhoff/...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Abgrenzung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital

Rz. 18 [Autor/Zitation] Das HGB enthält weder in den allgemeinen (§§ 238–263) noch in den für haftungsbeschränkte Gesellschaften geltenden Vorschriften (§§ 264 ff.) eine Definition des Eigenkapitals. Aus dem Umkehrschluss des Vollständigkeitsgebots (§ 246 Abs. 1), welches das Eigenkapital nicht nennt, folgt lediglich, dass das Eigenkapital das Residuum zwischen den in der Bil...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesetzliche Rücklage bei AG/SE und KGaA als Teil des Reservefonds

Rz. 273 [Autor/Zitation] AG/SE und KGaA müssen gem. § 150 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Rücklage bilden (nicht jedoch die REIT AG, § 13 Abs. 1 Satz 2 REITG). Sie ist mit dem zwanzigsten Teil des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses zu dotieren, bis sie zusammen mit den Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 (die in Nr. 4 genannte Rückl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht wurde durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) eingeführt und war erstmals für nach dem 31.12.2008 begonnene GJ anzuwenden (Art. 66 Abs. 2 EGHGB). Sie enthielt zunächst nur die bereits damals in § 289a HGB aF und auch heute in Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 enthaltenen Regelungen (vgl....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verpflichtete Personen

Rz. 82 [Autor/Zitation] Verantwortlich für die Aufstellung des JA und des Lageberichts sind nach Abs. 1 Satz 1 bis 3 "die gesetzlichen Vertreter" der KapGes. Die Zuständigkeit der gesetzlichen Vertreter ist abschließend und ausschließlich. Satzung oder Gesellschaftsvertrag können eine abweichende Regelung nicht vorsehen, entgegenstehende Bestimmungen wären nichtig. Wer als ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Breidenbach, Steuerliche Probleme im Zusammenhang mit Werkzeugen, WPg 1975, 73; Knapp, Mietereinbauten und -umbauten sowie Gebäude auf fremdem Grund in der Handelsbilanz, BB 1975, 1103; Claussen, Der Genussschein und seine Einsatzmöglichkeiten, in Hadding/Immenga/Mertens/Pleyer/Schneider (Hrsg.), Handelsrecht und Wirtschaftsrecht in der Bankpraxis, FS Winfried Werner, 1984, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anteile an einem anderen Unternehmen

Rz. 31 [Autor/Zitation] Das erste Tatbestandsmerkmal, das erfüllt werden muss, um das Vorliegen einer Beteiligung gem. § 271 Abs. 1 zu bestätigen, betrifft Anteile, die an anderen Unternehmen gehalten werden müssen. Der Ausdruck "andere Unternehmen" in § 271 Abs. 1 suggeriert, dass sowohl der Halter der Beteiligung als auch die gehaltene Beteiligung selbst die Eigenschaften e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Angabepflichten bei Bestand an eigenen Aktien nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 160 [Autor/Zitation] Hält eine AG eigene Aktien, die sie, ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen oder ein anderer für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen oder eines im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens erworben oder als Pfand genommen hat, ist hierüber aufgrund von § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG im Anhang d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Tatbestand

Rz. 441 [Autor/Zitation] "Verdeckte Einlagen" ist grds. ein steuerlicher Begriff. Sowohl nach der Rspr. des BFH als auch der Verlautbarungen der Finanzverwaltung handelt es sich bei verdeckten Einlagen um die Zuwendung eines bilanzierbaren Vermögensvorteils aus gesellschaftsrechtlichen Gründen ohne Entgelt in Gestalt von Gesellschaftsrechten (s. ua. R 8.9 Abs. 1 EStR; BFH v. ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / I. Grundsatz Gewinnrealisierung durch Übertragung von Wirtschaftsgütern oder betrieblichen Sachgesamtheiten

Rz. 51 [Autor/Zitation] Für Sondervorgänge oder aperiodische Vorgänge gilt, dass diese – sofern keine Regelung zur Buchwertfortführung zur Anwendung kommt – ertragsteuerlich im Grundsatz zu einer Gewinnrealisierung führen (vgl. zur Gewinnrealisierung im Rahmen von Umstrukturierungen und der Übertragung von Wirtschaftsgütern zB Riedel, Das Umwandlungssteuerrecht der Mitunterne...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Huber, Gesellschafterkonten in der Personengesellschaft, ZGR 1988, 1; Bitter/Grashoff, Anwendungsprobleme des Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetzes, DB 2000, 833; Hempe, Zum Eigenkapitalausweis der GmbH & Co. KG nach dem Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz, DB 2000, 1293; Hoffmann, Eigenkapitalausweis und Ergebnisverteilung bei Personenhandelsgesells...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Andere Zuzahlungen

Rz. 262 [Autor/Zitation] § 272 Abs. 2 Nr. 4 regelt, dass Zuzahlungen in das Eigenkapital in der Kapitalrücklage auszuweisen sind, welche die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten und die nicht mit einem Vorzug verbunden sind (Papenroth in BeckOK HGB45, § 272 Rz. 43). Rz. 263 [Autor/Zitation] Systematisch ist § 272 Abs. 2 Nr. 4 als ein Auffangtatbestand gegenüber § 272 Abs....mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / g) Nachbehaltensfrist (§ 16 Abs. 3 Satz 3 EStG)

Rz. 96 [Autor/Zitation] § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG sieht – ähnlich wie § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG – eine Sperrfrist für die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter vor. Für den jeweiligen Übertragungsvorgang ist rückwirkend der gemeine Wert anzusetzen, soweit bei einer Realteilung, bei der einzelne Wirtschaftsgüter übertragen worden sind, zum Buchwert übertragener Grund und Boden, üb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen

Rz. 88 [Autor/Zitation] Unter den Begriff der sonstigen finanziellen Verpflichtung sind zudem gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen zu subsumieren, die zu einer wesentlichen Belastung der Finanzlage eines Unternehmens führen können (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Rz. 89 [Autor/Zitation] Finanzielle Verpflichtungen können sich bei nicht volleingezahlten Aktie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kapitalerhöhung gegen Einlagen

Rz. 127 [Autor/Zitation] Die Kapitalerhöhung gegen Einlagen ist für die AG/KGaA/SE in §§ 182 ff., § 278 Abs. 3 AktG und für die GmbH in §§ 55–57a GmbHG geregelt. Die zur Erhöhung des Kapitals zu leistenden Einlagen können als Bar- oder Sacheinlagen festgesetzt werden. Wird die Leistung von Sacheinlagen bestimmt, muss der Kapitalerhöhungsbeschluss auch den Gegenstand der Sache...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Sonstige juristische Personen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 4 KStG)

Rn. 731 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Als sonstige juristische Personen des privaten Rechts kommen insb in Betracht: der nicht wirtschaftlicher (sogenannte ideeller) Verein, der wirtschaftliche Verein, die Stiftung sowie die rechtsfähige Anstalt. Der nicht wirtschaftliche Verein, geregelt in §§ 21ff BGB, ist nicht auf einen wirtschaftlichen Zweckbetrieb gerichtet und dient insb geme...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 11 [Autor/Zitation] § 272 greift die Begriffe des für die jeweilige KapGes. anwendbaren Gesellschaftsrechts auf und beschreibt deren bilanzielle Darstellung. Es bestehen rechtsformabhängige Besonderheiten neben §§ 264a ff. und Sondervorschriften, etwa für Genossenschaften (§ 337 HGB), für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen (§§ 340 ff. bzw. §§ 341 ff. bzw. der fü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)

Rz. 16 [Autor/Zitation] In Umsetzung der GmbH & Co-Richtlinie betrifft die Verweisungsnorm des § 264a Abs. 1 ausschließlich Personenhandelsgesellschaften in der Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft (§§ 105 ff.) und der Kommanditgesellschaft (§§ 161 ff.). Andere Formen der Personengesellschaft oder andere Rechtsformen, in denen Unternehmen betrieben werden können, werden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Einführung der Erklärung zur Unternehmensführung war Teil des Aktionsplans der Europäischen Kommission, der Maßnahmen zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und zur Verbesserung der Corporate Governance in der EU forcierte. Ziel war es, die Offenlegung im Bereich Unternehmensführungspraktiken zu verbessern, mehr Transparenz zu schaffen und die E...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 31 [Autor/Zitation] § 289 HGB wurde mit dem Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz – BiRiLiG) v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) neu in das HGB eingefügt. Besondere Berichtspflichten für börsennotierte AG über die eingesetzten Vergütun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 7 [Autor/Zitation] Der gesetzgeberisch intendierte Zweck der Norm stellt sich in zweierlei Dimensionen dar: Zum einen dient § 272 als "Gliederungsvorschrift", die systematisch einzelne Gliederungspunkte des § 266 Abs. 3 A. konkretisiert (Kropff in MünchKomm. BilR, § 272 Rz. 5). Zum anderen kommt der Norm in Bezug auf die Kapitalbindung/Kapitalschutz materiell-rechtlich re...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 12 [Autor/Zitation] § 285 geht zurück auf das Bilanzrichtlinien-Gesetz (Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts – BiRiLiG). Nach Änderungen einzelner Angabepflichten infolge einer Reihe von Reformen, auf die im Rahmen der Auseinandersetzung mit den Einzelpflich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Immaterielle Vermögensgegenstände

Rn. 11 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Immaterielle VG sind – außer selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle VG des AV (vgl. § 248 Abs. 2 Satz 2) – bilanzierungsfähig. Während entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter zwingend zu aktivieren sind, besteht für selbst geschaffene immaterielle Gegenstände des AV ein Aktivi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 22 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der Bewertung der Anteilsrechte im AV, d. h. der Anteile an verbundenen UN und Beteiligungen (vgl. zur Postenabgrenzung im Finanz-AV HdR-E, HGB § 266, Rn. 41ff., sowie HdR-E, HGB § 271, Rn. 40ff.), ist von den AK auszugehen, wenn die Anteilsrechte von Dritten erworben wurden (derivativer Erwerb). Das gilt auch für Anteile an PersG, die ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.2 Veräußerung

Rz. 114 Unter Veräußerung ist nicht nur die Lieferung von Gegenständen i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG, sondern auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern immaterieller Art zu verstehen, die als sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG zu beurteilen ist (Abschn. 15a.2 Abs. 1 S. 3 UStAE). Die Veräußerung muss einen "Umsatz" darstellen, da Abs. 8 davon spricht, dass der Umsatz anders z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.1 Einordnung

Rz. 26 Im Hinblick auf die Rechnungslegung der Stiftung kommt dem Steuerrecht[1] eine große Bedeutung zu.[2] Neben der Dokumentation und der Information dient die steuerrechtliche Rechnungslegung vor allem der Ermittlung einer Bemessungsgrundlage für die Besteuerung. Zu beachten sind die derivative und die originäre steuerliche Buchführungspflicht. Darüber hinaus gelten für ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.3 Landesstiftungsgesetze

Rz. 7 In allen Bundesländern bestehen Landesstiftungsgesetze.[1] Sie sind eine der wichtigsten Rechtsquellen für Stiftungen, [2] auch wenn sich deren Bedeutung durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts insgesamt verringert hat. Die Landesstiftungsgesetze enthalten in allen 16 Bundesländern Vorschriften zur Rechnungslegung.[3] Rz. 8 Zwecke der Rechnungslegung e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 3.1 Allgemeines

Die Begriffe "Unternehmer" und "Mitunternehmer" sind gleichrangig.[1] Auch der Mitunternehmer i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist ein Unternehmer des Betriebs. Der Mitunternehmer unterscheidet sich vom Einzelunternehmer dadurch, dass er seine unternehmerische Tätigkeit nicht allein, sondern zusammen mit anderen (Mit-)Unternehmern in gesellschaftlicher Verbundenheit au...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 4 Übergangsbesteuerung bei Einnahmenüberschussrechnung

Freiberufler sind nicht buchführungspflichtig und ermitteln deshalb meist ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Diese Gewinnermittlung muss zum selben Totalgewinn führen wie die Gewinnermittlung aufgrund einer Buchführung, d . h. durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG. Hat der seine Praxis veräußernde Freiberufler seinen Gewi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.5 Gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit – Neuregelungen im Berufsrecht

Das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwälten (gilt analog auch für Steuerberater) eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärzten oder mit Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt und ist nichtig.[1] Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen sich mit allen Vertretern der freien Beruf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.6 Vertretung im Sozialversicherungsrecht/Statusfeststellungsverfahren

Das Rechtsdienstleistungsgesetz lässt eine Vertretung durch Steuerberater nur in Verfahren gegen die Krankenkassen oder bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger zu. In jenen Verfahren stehen im Gegensatz zu Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund regelmäßig beitragsrechtliche Fragen im Vordergrund. Da sich das Beitragsrecht der Sozialversi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / 2.4.1 Genussrechte

Rz. 31 Genussrechte sind Urkunden, mit denen schuldrechtliche Gläubigeransprüche verbrieft werden. Zwar sind sie im Gesellschaftsrecht, z. B. in § 160 AktG oder § 221 Abs. 3 AktG, erwähnt, doch fehlt es an einer gesetzlichen Legaldefinition. Ihre Ausgestaltung ist vielfältig, sie können z. B. das Recht auf Forderung eines festen Betrages, auf Anteil am Gewinn und/oder am Liq...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-USA

Rz. 71 Das DBA-USA in der Fassung vom 3.12.1980 ist am 27.6.1986 in Kraft getreten.[1] Rz. 72 Das Änderungsprotokoll zum Abkommen vom 14.12.1998 trat am 14.12.2000 in Kraft[2] und ist bei den danach eintretenden Todesfällen und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Es hat einzelne Regelungen des DBA abgeändert und zusätzliche Regelungen eingefügt. Das wesentliche Ziel Deut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-Schweiz

Rz. 32 Das DBA Schweiz vom 30.11.1978, das am 28.9.1980 in Kraft trat[1], gilt für Nachlässe bzw. Erbschaften von Erblassern, die im Zeitpunkt des Todes in einem oder in beiden Vertragsstaaten ihren Wohnsitz i. S. d. Abkommens hatten.[2] Die Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen ist für die Abgrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens ebenso ohne Bedeu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 5.3 Für die Übertragung darf eine Gegenleistung nicht oder nur in Gesellschaftsrechten gewährt werden

Wird für einen Vermögensübergang eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt, führt dies nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UmwStG zwingend zur Gewinnrealisierung.[1] Es gilt bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen etwas Anderes als bei der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft: Nach § 20 UmwStG ist die Gewährung von zusätzl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 5.3.1 Schädliche Einräumung von Kapitalkonten

Für die Frage der Qualität der Gegenleistung ist allein das Zivilrecht maßgebend. Deshalb ist auch die Einräumung von Darlehenskonten eine schädliche Gegenleistung, selbst wenn diese steuerrechtlich als Eigenkapital anzusehen sind. Schädlich ist auch ein sogenannter Spitzenwertausgleich.[1] Unschädlich ist nur die Einräumung von handelsrechtlichen Kapitalkonten jeglicher Art...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 5 Voraussetzungen für den Buchwertansatz

Voraussetzung für den Buchwertansatz ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1-3 UmwStG [1], dass die übertragenen Wirtschaftsgüter Betriebsvermögen der Übernehmerin werden; Deutschland weiterhin ein Besteuerungsrecht an den übertragenen Wirtschaftsgütern hatund dass nur Gesellschaftsrechte als Gegenleistung für die Übertragung gewährt werden. Hinweis Kein Übertragungsgewinn Erfolgt ein Buchwerta...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 5.3.2 Folgen einer schädlichen Gegenleistung

Es liegt nicht eine Gewinnrealisierung i. H. der schädlichen Gegenleistung vor. Vielmehr ist diese Gegenleistung als Veräußerungserlös anzusehen, sodass i.d. Regel nach den Grundsätzen zum teilentgeltlichen Erwerb die Gewinnrealisierung zu ermitteln ist.[1] I.H. der Gewinnrealisierung sind die stillen Reserven der von der Kapitalgesellschaft übertragenen Wirtschaftsgüter auf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, wenn er den Nachlass unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten überprüft und Antrag auf Eröffnung eines Nachlass-Insolvenzverfahrens (§§ 315 ff. InsO) stellt. Hierzu ist der Testamentsvollstrecker bei Vorliegen der Gründe auch verpflichtet, um den Erben die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung zu erhalt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.3 Haftungsfallen

Soweit Gesellschaftsrechte aus Anteilen an Kapitalgesellschaften und an Personenhandelsgesellschaften – wenn die Stellung nicht mit einem vollhaftenden Gesellschafter vergleichbar ist – durch den Steuerberater wahrgenommen werden, ist dies unproblematisch. Gefährlich sind aber die Fälle, in denen der Steuerberater als Testamentsvollstrecker die voll haftenden Funktionen und ...mehr