Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / dd) Schutz wie ein Arbeitnehmer im Insolvenzfall

Rz. 152 Bereits im Jahr 2003 hat der BGH entschieden, dass im Insolvenzrecht der Fremd-Geschäftsführer einer GmbH ohne wesentliche Kapitalbeteiligung als Arbeitnehmer behandelt werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn er sich trotz seiner Stellung als Geschäftsführer in persönlicher Abhängigkeit von der Gesellschaft befunden hat. Die Gehaltsansprüche des Geschäftsführers kö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 4. Zuständigkeit nach Ausscheiden des Vorstandsmitglieds

Rz. 588 Auch nach dem Ausscheiden des Vorstandsmitgliedes bleibt der Aufsichtsrat als Gremium gem. § 112 AktG das für die Vertretung der AG ggü. dem ehemaligen Vorstandsmitglied zuständige Organ (vgl. BGH v. 30.4.2019 – II ZR 317/17, juris Sparkasse; BGH v. 14.5.2013 – II ZB 1/11; BGH v. 16.2.2009, DB 2009, 779 = AG 2009, 327; BGH v. 16.10.2006, DB 2006, 2805 = AG 2007, 86; ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / (a) Ausschluss der ordentlichen Kündigung

Rz. 248 Ferner ist zugunsten des Geschäftsführers eine Vereinbarung im Anstellungsvertrag möglich, wonach die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist (vgl. OLG Brandenburg v. 18.3.2008 – 6 U 58/07, GmbHR 2009, 824) bzw. dass die GmbH den Anstellungsvertrag des Geschäftsführers ordentlich nur aus wichtigem Grund kündigen darf (vgl. Schrader/Siegel, GmbHR 2022, 337 ff. Vertra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / a) Unterscheidung zwischen Anstellung und Bestellung – Trennungstheorie

Rz. 565 Die Vorstandsbesetzung, d.h. die Suche und Auswahl geeigneter Vorstandsmitglieder, gilt –wie ausgeführt (Rdn 561) – als Königsdisziplin für den Aufsichtsrat bzw. den Personalausschuss des Aufsichtsrats (vgl. Kunz, BOARD 2014, 100,102). Sind geeignete Kandidaten gefunden, ist wie bei dem Geschäftsführer einer GmbH ebenso bei den Vorstandsmitgliedern einer AG zwischen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / (2) Ausschluss der Freistellung – Kapitalisierung der Vergütung

Rz. 332 Für den Geschäftsführer kann es im Einzelfall eher günstiger sein, dass das Recht der GmbH zu seiner Freistellung vertraglich ausgeschlossen ist oder aber er in diesem Fall das seinerseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung hat, verbunden mit der Auszahlung seiner gesamten während der Freistellungszeit ansonsten angefallenen Geld- und Sachbezüge (Kapitalisierung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / bb) Vereinbarung arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes

Rz. 149 Obwohl der BGH stets den Geschäftsführer aufgrund seiner Organstellung als Repräsentant und Arbeitgeber der GmbH sieht, was die Arbeitnehmereigenschaft nach dieser Sichtweise ausschließt, lässt der BGH die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf das Dienstverhältnis des Geschäftsführers zu, soweit die Vertragsparteien die Anwendung der materiellen Regeln des Kündi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / aa) Geschäftsführeramt

Rz. 153 Nach der Rspr. des BAG wird der Geschäftsführer einer GmbH für diese in aller Regel ebenfalls auf der Grundlage eines freien Dienstvertrags, nicht eines Arbeitsvertrags tätig (vgl. BAG v. 8.2.2022 – 9 AZB 40/21, juris Ls. 2 und Rn 22; BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Rn 25). Sein Dienstvertrag ist auf eine Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeram...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 2. Zuständigkeit zur Herabsetzung der Vorstandsbezüge

Rz. 581 Ebenso wie die Festsetzung der Vorstandsvergütung kann auch eine etwaige Herabsetzung der Vorstandsvergütung nach § 87 Abs. 2 AktG seit Inkrafttreten des VorstAG mit Wirkung zum 5.8.2009 gem. § 107 Abs. 3 S.7 AktG nicht mehr auf einen Ausschuss übertragen werden. Der Gesamtaufsichtsrat ist zuständig. Offengelassen hat der BGH bislang die Frage, ob der Aufsichtsrat fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 1. Anstellungs- und Organverhältnis

Rz. 147 Der GmbH-Geschäftsführer ist gem. § 35 GmbHG das zur Vertretung der Gesellschaft bestellte Organ der Gesellschaft. Ihm obliegt die Leitung der GmbH. Von der organschaftlichen Bestellung als gesellschaftsrechtlichem Akt ist die Anstellung des Geschäftsführers zu differenzieren. Zwischen Bestellung und Anstellung besteht zwar ein enger tatsächlicher Sachzusammenhang (v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / d) Zwei-Wochen-Frist – Kenntnis des Gesamtaufsichtsrats

Rz. 694 Die außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages muss gem. § 626 Abs. 2 BGB binnen zwei Wochen ausgesprochen sein, nachdem der Aufsichtsrat von dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die Zwei-Wochen-Frist bereitet in der Praxis z.T. nicht unerhebliche Schwierigkeiten. Denn die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / e) Kompetenzüberschreitung bei Unterzeichnung des Vorstandsvertrags

Rz. 576 Fehlt für den Abschluss eines Vorstandsdienstvertrags der Beschluss des Aufsichtsrats, so handelt der Aufsichtsratsvorsitzende (vgl. Engels, BOARD 2019,154 ff. zu den Rechten und Pflichten des Aufsichtsratsvorsitzenden als Leiter der Aufsichtsratssitzung) als Vertreter ohne Vertretungsmacht, wenn er einen entsprechenden Vertrag abschließt. Der Vertragspartner darf gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 9. Verschwiegenheit

Rz. 719 Vorstandsmitglieder haben gem. § 93 Abs. 1 S. 3 AktG über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die den Vorstandsmitgliedern durch ihre Tätigkeit im Vorstand bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren. Abzugrenzen ist dies von der Verwertung von Erfahrungswissen. Besondere Abgrenzungsschwierigkei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / dd) Vereinbarung über Ausschluss der ordentlichen Kündigung

Rz. 213 Bei der Vertragsgestaltung ist auch in Abwägung zur Vertragslaufzeit und unter Berücksichtigung der Interessenlagen der Parteien zulässig vereinbar, dass die GmbH den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen darf, also das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist (vgl. OLG Brandenburg v. 18.3.2008 – 6 U 58/07, GmbHR 2009, 824; s.u. Musterformulierung Rdn 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / ee) Vereinbarung einer Abfindung

Rz. 214 Ferner ist die vertragliche Vereinbarung einer Abfindung für den Fall der Trennung möglich (s.u. Musterformulierung Rdn 271 ff.). Rz. 215 Hinweis zur Vertragsgestaltung im Interesse des Geschäftsführers beim unbefristeten Vertragmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / (a) Außerordentliche Kündigung durch die GmbH – prozessuale Reaktionsmöglichkeiten des Geschäftsführers/Einklagen der schriftlichen Begründung des Kündigungsgrundes/Geltendmachung von Annahmeverzugslohn im Urkundsprozess durch den Geschäftsführer u.a.

Rz. 275 Die außerordentliche, meist fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB, ist nur zulässig, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile (vgl. zu dem Abwägungsprozess grundlegend BGH v. 9.11.1992 – II ZR 234/91, DB 1993, 218 = WM 1992, 2142, 2143 f.) die Fortsetzung des Geschäftsführerverhältn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einschränkung des Erstausübungs-Wahlrechts: Allgemeine Missbrauchskontrolle (§ 42 AO)

Rn. 45 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Kumulation allgemeiner und spezieller Missbrauchskontrolle: Bei der erstmaligen Wahl des Abschlussstichtages durch die im HR eingetragenen gewerblichen Unternehmen bejaht die Rspr eine Einschränkung der Wahlrechtsfreiheit durch die allgemeine Missbrauchsvorschrift des § 42 AO, wenn die erstmalige Wahl eines vom Kj abweichenden Abschlussstich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Beherrschungskonzeption

(2) 1 Eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, ... Rz. 167 [Autor/Stand] Beherrschung i.S.d. Abs. 1. § 7 Abs. 2 definiert "eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1" und konkretisiert somit den Grundtatbestand gem. § 7 Abs. 1 Satz 1, in dem es heißt: "Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ...". Die Bezugnahme verdeutlicht den Unterschied zwischen der "Behe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / (f) Koppelungsklauseln

Rz. 258 Nur dann beendet die Abberufung des Geschäftsführers – quasi automatisch – auch den Anstellungsvertrag, wenn der Bestand des Anstellungsvertrages mit der Organstellung wirksam vertraglich verknüpft ist (sog. Koppelungsklausel oder Gleichlaufklausel) bzw. wenn in der Abberufungserklärung zugleich die Erklärung der fristgemäßen oder außerordentlichen Kündigung des Gesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / bb) Mandatspause – befristete "Auszeiten"

Rz. 651 Zu den gesetzlichen Initiativen des Gesetzgebers zur Frauenförderung in Unternehmen gehört die familienfreundlichere Ausgestaltung von Vorstandsmandaten in § 84 Abs. 3 AktG (vgl. Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, BGBl. I, 3311, sog. F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / d) Anwendbarkeit des AGG für Vorstandsverträge – Altersdiskriminierung und Geschlechtsneutralität

Rz. 597 Gem. § 6 Abs. 3 AGG fallen auch Vorstände entsprechend unter den Anwendungs-/Schutzbereich des AGG , soweit es die Bedingungen für den Zugang zur Erwerbstätigkeit sowie den beruflichen Aufstieg betrifft. Rz. 598 Ob diese beschränkte Anwendung des AGG – lediglich auf den Zugang und den Aufstieg – europarechtskonform ist, muss nach der Danosa-Entscheidung des EuGH (vgl. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / aa) Vergütungsstruktur, Angemessenheit, Nachhaltigkeit, Begrenzung, Offenlegung, Haftung – Hinzuziehung eines Vergütungsexperten

Rz. 617 Gem. § 87 Abs. 1 S. 1 AktG (i.d. Neufassung v. 5.8.2009, BGBl I, 2509 – VorstAG, unverändert geblieben in der Neufassung vom 12.12.2019 zum 1.1.2020, BGBl I, 2637 – ARUG II) hat der Aufsichtsrat (s. oben Rdn 566 ff. zur Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats) in allen, d.h. in börsen- und nichtbörsennotierten, AG bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vors...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / g) Risiken für die Bestellung des Vorstandsmitglieds bei einem unwirksam gewählten Aufsichtsrat

Rz. 578 Gleichwohl kann der Beschluss des Gesamtaufsichtsrats über die Vorstandsbestellung unwirksam sein. Dies ist dann der Fall, wenn ein (oder mehrere) AR-Mitglied(er) unwirksam in den Aufsichtsrat gewählt wurden, und es auf diese Stimme(n) bei der Bestellung des Vorstands ankam (vgl. BGH v. 19.2.2013 – II ZR 56/12). Obwohl sich dies der Risikosphäre des Vorstandsmitglied...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / (g) Rechtsschutz gegen Kündigung

Rz. 281 Ist einem Geschäftsführer seiner Ansicht nach zu Unrecht ordentlich oder außerordentlich gekündigt worden, wird er Feststellungsklage vor dem LG, Kammer für Handelssachen, gem. §§ 13, 71, 95 Abs. 1 Nr. 4a GVG erheben – dies dauert. Der Geschäftsführer wird daher daran interessiert sein, dass die GmbH bei einem entsprechenden Angebot des Geschäftsführers in Annahmever...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / a) Geschäftsführer als Verbraucher – Kontrollfähigkeit der Vertragsbedingungen

Rz. 196 Die AGB-Kontrolle des Geschäftsführervertrages ist nach den §§ 305 ff. BGB eröffnet, wenn die GmbH dem Geschäftsführer für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen bei Abschluss des Vertrages stellt. Die Anwendbarkeit folgt aus § 305 Abs. 1 S. 1 BGB. Rz. 197 Die in der Praxis vielfach strittige Frage, ob es sich im konkreten Einzelfall um für ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / bb) Vertragslaufzeit – Kündigungsfrist nach BGH und BAG

Rz. 206 Von besonderer Bedeutung ist die Vertragslaufzeit. Da der GmbH-Geschäftsführer grundsätzlich keinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießt (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG, s. aber zur Anwendung von Arbeitnehmerschutzvorschriften für Fremd-GF und Minderheitsgesellschafter-GF aufgrund der EUGH-Rspr. oben Rdn 148 ff., Rdn 166; unten Rdn 211, Rdn 236 ff.), auch keinen Sonderkü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sieker, Verfassungsmäßigkeit des § 15a EStG im Falle nachträglicher Einlageleistung des Kommanditisten, FR 1988, 453; Wacker, "Vorgezogene Einlagen" und § 15a EStG, DB 2004, 11; Jahndorf/Reis, § 15a EStG und Verlustübernahmen ohne Bareinzahlung, FR 2007, 424; Kempermann, Nicht gezahlte Einlagen, zurückgezahlte Aufgelder und falsch bezeichnete Kapitalkonten – Die neuere Rspr des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 3. Zuständigkeit für Bestellung und Vertragsschluss – Eintragung ins Handelsregister

Rz. 170 Die Zuständigkeit zum Abschluss des Anstellungsvertrages richtet sich grds. nach der Zuständigkeit für die Bestellung. Die gesellschaftsrechtliche Bestellung zum Geschäftsführer obliegt gem. § 46 Nr. 5 GmbHG der Gesellschafterversammlung, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag der GmbH eine hiervon abweichende Regelung vorsieht (§ 45 Abs. 2 GmbHG; zur Vertretung der G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / f) Geschäftsführung, Leitung und Vertretung – Zustimmungsvorbehalt, Frauenanteil und Haftung

Rz. 607 Der Vorstand ist das zur Geschäftsführung (§ 77 AktG) und zur Vertretung (§ 78 AktG) berechtigte und verpflichtete Organ der AG. Wesentlicher Unterschied zum GmbH-Geschäftsführer ist, dass der Vorstand der AG nicht an Weisungen der Kapitalgeber/Hauptversammlung oder des Aufsichtsrates gebunden ist (vgl. Koch, AktG, § 87 Rn 25 m.w.N.). In § 76 Abs. 1 AktG ist die Eige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / cc) Herabsetzung der Vergütung bzw. des Ruhegehalts

Rz. 639 Soweit nach der Festsetzung der Vorstandsvergütung eine Verschlechterung in den Verhältnissen der Gesellschaft eintritt, dass die Weitergewährung der Bezüge nach § 87 Abs. 1 AktG unbillig für die Gesellschaft wäre, so soll gem. § 87 Abs. 2 S. 1 AktG der Aufsichtsrat (vgl. zur Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats, oben Rdn 581) die Bezüge auf die angemessene Höhe her...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / b) Recht auf Widerruf/Abberufung, temporäre Auszeit, Mandatspause (Zweites FührungspositionenG)

Rz. 233 Mit dem Zweiten Führungspositionengesetz vom 7.8.2021 (Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, BGBl I, 3311, sog. FüPoG II) hat der Gesetzgeber u.a. in § 38 GmbHG einen neuen Abs. 3 eingefügt, der mit Wirkung zum 12.8.2021 in Kraft getreten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / b) Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

Rz. 373 Die Gerichte für Arbeitssachen sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Wer Arbeitnehmer i.S.d. ArbGG ist, bestimmt § 5 ArbGG (vgl. BAG v. 8.9.2015 – 9 AZB 21/15, juris Rn 12). Nach § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG gelten nicht als Arbeitnehmer die Mitgliede...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2023, In Memoriam Dr. Thomas Wachter

Rechtswissenschaft und Rechtspraxis haben einen ihrer Großen verloren: Dr. Thomas Wachter, Mitherausgeber dieser Zeitschrift und Autor zahlreicher wichtiger Werke im zerb verlag, ist Anfang Juni 2023, im Alter von 54 Jahren, verstorben. Sein Tod hinterlässt eine bleibende und schmerzliche Lücke. Das Studium der Rechtswissenschaften führte Thomas Wachter unter anderem von Münch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 5. Zuständigkeit zur Abberufung, Vertragsbeendigung, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung/wirksamer Gesellschafterbeschluss – Austragung im Handelsregister

Rz. 186 Die Zuständigkeit zur Kündigung bzw. zum Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung mit dem Geschäftsführer richtet sich, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, nach der Zuständigkeit für die Abberufung (vgl. OLG München v. 24.03. 2016 – 23 U 1884/15 Annexkompetenz). Gem. § 46 Nr. 5 GmbHG ist dazu die Gesellschafterversammlung zuständig (vgl. BGH v. 9.4...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abweichender Gewinnverteilungsmaßstab (Satz 3)

... [3] Ist für die Gewinnverteilung der ausländischen Gesellschaft nicht die Beteiligung am Nennkapital maßgebend oder hat die Gesellschaft kein Nennkapital, so ist für die Steuerpflicht der Einkünfte nach Satz 1 der Maßstab für die Gewinnverteilung zugrunde zu legen. ... Rz. 149 [Autor/Stand] Ergänzung des § 7 Abs. 1 Satz 1. Im Grundsatz ist auf Rechtsfolgeseite gem. § 7 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / (e) Pflicht zu zügigen Ermittlungen

Rz. 292 Weitere Voraussetzung ist, dass die Ermittlungen zügig durchgeführt werden bzw. der Geschäftsführer tatsächlich und mit der gebotenen Eile gehört wird (vgl. BGH v. 2.7.1984 – II ZR 16/84, GmbHR 1985, 112 = WM 1984, 1187; a.A. OLG Düsseldorf v. 8.12.1983, ZIP 1984, 86). Es darf keine pflichtwidrige Verzögerung vorliegen (vgl. BGH v. v. 26.2.1996 –II ZR 114/95, DB 1996...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / dd) "Vorzeitige" Wiederbestellung des Vorstands

Rz. 660 Das recht praxisrelevante "Modell der vorzeitigen Wiederbestellung", wonach der Aufsichtsrat im Einzelfall auch schon früher als ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit eine Neubestellung des Vorstandsmitgliedes nach einvernehmlicher Amtsniederlegung vornimmt, wurde mangels einer höchstrichterlichen Klärung der Zulässigkeit lange kontrovers diskutiert. Vielfach wurde darin ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / ff) Auswirkungen von Betriebsübergang, Veräußerung und Umwandlung auf die Rechtsstellung des Geschäftsführers – Change of Control-Klausel

Rz. 334 Der Geschäftsführer muss damit rechnen, dass sich die Beteiligungsverhältnisse an der Gesellschaft ändern, die Gesellschafter das Unternehmen, den Betrieb oder Teilbetrieb veräußern, eine Fusion, Verschmelzung o.Ä. durchführen. Zur Abfederung des Geschäftsführers dienen Change-of-Control-Klauseln, die auch als Golden Parachute (Goldener Fallschirm) bezeichnet werden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / bb) Beispiele für Abberufungsgründe

Rz. 679 Bei den in § 84 Abs. 4 S. 2 AktG genannten Fällen für einen wichtigen Grund handelt es sich lediglich um nicht abschließend aufgezählte Beispielsfälle des Gesetzgebers ("namentlich"). Ein wichtiger Grund, aus dem der Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied gem. § 84 Abs. 3 S. 1 AktG abberufen kann, liegt nach ganz herrschender Meinung immer dann vor, wenn die Fortsetzung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / (4) Besonderheiten für die (Weiter-) Beschäftigung bzw. den Schadensersatzanspruch des Geschäftsführers nach Abberufung

Rz. 319 Für die Praxis sehr relevant ist die Frage, ob ein abberufener Geschäftsführer, bei dem kein sog. ruhendes Anstellungsverhältnisses besteht, welches nach der Abberufung aufleben könnte, und keine vertragliche Beschäftigungsvereinbarung für den Fall der Abberufung getroffen ist, verpflichtet ist, für die restliche Dauer seines Geschäftsführervertragsverhältnisses bis ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / (2) Kündigung mit Kündigungsgrund

Rz. 244 Unbeschadet der weiteren Entwicklung der Rechtsprechung zur Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes ist stets die Rechtsnatur des Geschäftsführerverhältnisses im Blick zu halten, ob unabhängig von der gesellschaftsrechtlichen Position ein Freies Dienstverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien besteht. Besteht – wie vielfach – Streit zwischen den Part...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 7. Auswirkungen von Unternehmensveräußerungen, Abschluss von Beherrschungsverträgen, Unternehmensverschmelzungen, Formwechsel und Spaltung auf die Organstellung und die Anstellung des Vorstandsmitglieds – Change of Control-Klauseln

Rz. 704 Die Veräußerung der AG, der Abschluss eines Beherrschungsvertrages, die Verschmelzung der AG, der Formwechsel (z.B. in eine GmbH oder von einer GmbH in eine AG) oder die Aufspaltung haben z.T. rechtliche, zumindest aber regelmäßig tatsächliche Auswirkungen für das Vorstandsmitglied. Rz. 705 Bei der Unternehmensveräußerung oder einem Wechsel des Mehrheitsaktionärs blei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / dd) Rechtsmittel des abberufenen Vorstandsmitglieds – Verfahrensverstöße

Rz. 682 Das abberufene Vorstandsmitglied kann auf Feststellung der Unwirksamkeit der Abberufung klagen. Die Wirksamkeit des Widerrufes der Bestellung ist gerichtlich voll überprüfbar. Allerdings ist die Wirkung des Urteils nur ex nunc (§ 84 Abs. 4 S. 4 AktG), d.h., dass bis zur Rechtskraft des Urteils der Widerruf der Bestellung (= der Amtsverlust als Organ) wirksam bleibt. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / (a) Rechtsprechung des BAG

Rz. 308 Von besonderer Praxisrelevanz war lange Zeit die Abberufung und Kündigung eines Geschäftsführers, wenn der Geschäftsführer vor seiner Bestellung zum Geschäftsführer Arbeitnehmer der GmbH war (klassische Beförderungsfälle). Nach der früheren Rspr. des BAG bestand dann eine Vermutung, dass das frühere Arbeitsverhältnis während der Geschäftsführertätigkeit lediglich ruh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / (1) Freistellung des Geschäftsführers – Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Rz. 323 Hat sich die GmbH zur Trennung von dem Geschäftsführer entschlossen, ist die zentrale Frage, wie es bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum Befristungsende weitergehen soll. Neben der i.d.R. sinnvollen Möglichkeit der Generalbereinigung (vgl. Dicke, GmbHR 2019, 572 ff.) durch einen Aufhebungsvertrag (vgl. § 27 Rdn 1 ff.) besteht seitens der GmbH regelmäßig da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / c) Kündigung des Vorstandsvertrages aus wichtigem Grund

Rz. 692 Für die sofortige Vertragsbeendigung ist eine außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages erforderlich. Diese ist nur wirksam, wenn die strengen Voraussetzungen des § 626 BGB erfüllt sind. Anderenfalls endet das Anstellungsverhältnis mit der Dauer, für das es eingegangen ist. Einer Abmahnung bedarf es nicht. Dies entspricht der gefestigten höchstrichterlichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / (h) Urkundsprozess

Rz. 282 Ein wirksames und vor allem schnelles prozessuales Mittel des Geschäftsführers gegen die ihm ggü. ausgesprochene außerordentliche und fristlose Kündigung ist die Möglichkeit des Urkundsprozesses zur Gehaltsfortzahlung. Denn die GmbH wird durch den Ausspruch der Kündigung nach § 626 BGB die Weiterzahlung der Vergütung gerade vermeiden wollen. Dies wird der GmbH kaum g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 8. Aufgaben, Kompetenzen und Haftung des Geschäftsführers – Vertretungsberechtigung/Ressortzuständigkeit/Zustimmungspflichtige Geschäfte

Rz. 342 Der Geschäftsführer hat die Aufgabe, die Gesellschaft entsprechend des Unternehmenszweckes zu leiten und zu vertreten (vgl. zur Eintragung der Bestellung ins Handelsregister oben Rdn 170 ff.). Hinweis zu den Aufgaben Gem. § 36 GmbHG (gültig ab 12.8.2021) legen die Geschäftsführer einer Gesellschaft, die der Mitbestimmung unterliegt, für den Frauenanteil in den beiden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / (g) Abfindungsvereinbarungen/Überbrückungszahlungen

Rz. 270 Finanzielle Sicherheit erhält der abberufene Geschäftsführer im Normalfall nur für die Restdauer bzw. Kündigungsfrist seines Geschäftsführervertrages (vgl. zur Bemessung der variablen Vergütung im Trennungsprozess Melot de Beauregard/Schwimmbeck/Gleich, DB 2012, 2792 ff., DB 2012, 2853 ff.). Eine Abfindung ist wegen der grundsätzlichen Nichtanwendbarkeit des KSchG (§...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 8. Haftung des Vorstands/D & O-Versicherung

Rz. 715 Zunehmend besteht die Tendenz, Vorstandsmitglieder für Managementfehler in Regress zu nehmen. Jährlich werden 5.500 neue Schadensfälle gemeldet (vgl. Otte, VW 11/2016, 34). Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind gem. § 93 Abs. 2 AktG der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Der BGH hat in einer En...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / d) Bewertung der Rspr. des EuGH, BGH und BAG – Vorschlag für eine europarechtskonforme Auslegung der negativen Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG

Rz. 163 Die in Rspr. und Lit. umfassende Diskussion um die rechtliche Einordnung des Anstellungsvertrags des GmbH-Geschäftsführers, die bis heute nicht abgeschlossen ist, gehört zu den meist diskutierten Fragen im GmbH-Geschäftsführerrecht (vgl. zutreffend Scholz/Uwe H. Schneider/Sven H. Schneider, GmbHG, § 35 Rn 259). Rz. 164 Der Danosa-Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 201...mehr