Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2 Typologie der Personengesellschaften

Rz. 237 Die Personengesellschaft unterscheidet sich von den Körperschaften des privaten Rechts (Verein, Kapitalgesellschaften – GmbH, AG und KGaA – sowie Genossenschaft und VVaG) durch die personalistische gegenüber der verbandsmäßigen Struktur.[1] Die Rechtsfähigkeit, die allerdings regelmäßig nur bei Körperschaften vorkommt, oder die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft bzw. GbR)

Rz. 240 Die GbR ist die zivilrechtliche Grundform gesellschaftsrechtlicher Zusammenschlüsse. Nach § 705 Abs. 1 BGB ist für sie lediglich erforderlich, dass sich mehrere durch Gesellschaftsvertrag verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern. Ist der Zweck auf eine gewerbliche Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.4 Misslungene Gesellschaftsgründung, faktische (fehlerhafte) Gesellschaft

Rz. 263 Dass eine Gesellschaft nicht ohne einen (ggf. übereinstimmend konkludenten) Vertragsabschluss entstehen kann,[1] ist eine triviale Erkenntnis. Der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags kann jedoch i. d. S. misslingen, dass der Gesellschaftsvertrag nach allgemeinen zivilrechtlichen Kriterien mangelhaft, anfechtbar oder nichtig ist (z. B. weil für den Gesellschaftsvert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.6 Unterbeteiligung

Rz. 252 Die Unterbeteiligung ist eine stille Beteiligung an dem Gesellschaftsanteil des Hauptbeteiligten.[1] Sie ist ein gesellschaftsrechtlicher Zusammenschluss, der darin besteht, dass der Unterbeteiligte sich mit einer – ggf. auch schenkweise zugewendeten[2]- Einlage an dem Gesellschaftsanteil des Hauptbeteiligten beteiligt und dafür eine Gewinnbeteiligung oder Beteiligun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.1 Begriff und Voraussetzungen

Rz. 219 Der Begriff Mitunternehmerschaft wird vom Gesetz selbst – sieht man vom Begriff "Mitunternehmer" ab – nicht verwendet, er hat sich jedoch eingebürgert zur Bezeichnung der Rechtsgebilde, die unter den Regelungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG fallen. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nennt als Voraussetzung für seine Anwendung das Vorhandensein einer offenen Handelsge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.1 Zivilrechtliche Rechtsnatur der KGaA

Rz. 489 Eine KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter, der persönlich haftende Gesellschafter, den Gesellschaftsgläubigern gegenüber unbeschränkt haftet, während die übrigen Gesellschafter, die Kommanditaktionäre, an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.4 Stille Gesellschaft

Rz. 249 Stiller Gesellschafter ist, wer am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Einlage beteiligt ist (§ 230 HGB). Die Einlage ist so zu leisten, dass sie in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergeht und muss in bilanzierungsfähigen Vermögenswerten bestehen.[1] Dienstleistungsverpflichtungen allein können mangels Bilanzierungsfähigkeit eine stille Gesellschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.3.2 Erbfolge nach einem Mitunternehmer

Rz. 358 War der Erblasser an einer Mitunternehmerschaft beteiligt, so ist zunächst zu unterscheiden, ob die Beteiligung nach gesellschaftsrechtlicher Rechtslage vererblich war oder nicht (Rz. 270).[1] War der Anteil nicht vererblich und ist deshalb die Gesellschaft mit dem Tod des Erblassers aufgelöst, so fällt in den Nachlass lediglich eine Beteiligung an einer Liquidations...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.2 Mitunternehmerinitiative

Rz. 321 Die Mitunternehmerinitiative ist die Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen, wie sie regelmäßig nur Gesellschaftern, Prokuristen, Geschäftsführern oder anderen leitenden Angestellten zukommt.[1] Es ist nicht entscheidend, ob der Beteiligte diese Teilhabe tatsächlich nutzt oder in welchem Umfang er die Entscheidungsprozesse beeinflusst, sondern es genügt bereits...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.3 Mitunternehmerrisiko

Rz. 325 Mitunternehmerrisiko bedeutet grundsätzlich Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens, der sich regelmäßig im Gewinn und Verlust, der Entwicklung der stillen Reserven einschl. des Geschäftswerts oder einer persönlichen Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten widerspiegelt.[1] An diesen Wertfaktoren muss der Gesellschafter regelmäßig teilhaben, um steuerl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.1 Allgemeines zur Mitunternehmereigenschaft

Rz. 316 Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezieht nach allgemein gültigen Grundsätzen derjenige, dem die Einkunftsquelle "Gewerbebetrieb" zuzurechnen ist; zuzurechnen ist sie demjenigen, der sie durch Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr nutzt (§ 2 EStG Rz. 37). Den Tatbestand des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG verwirklicht derjenige, der auf eigene Rechnung und ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tausch und tauschähnliche U... / 8.1 Sonderregelungen des EStG sind zu beachten

§ 6 Abs. 3 EStG regelt die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen und ordnet zwingend die Buchwertfortführung an. Auch die unentgeltliche Aufnahme natürlicher Personen in Einzelunternehmen und unentgeltliche Übertragungen von Teilen eines Mitunternehmeranteils sind erfasst. Das Tatbestandsmerkmal der unentgeltlichen Übertragung erf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tausch und tauschähnliche U... / 8.2 Anteile an Kapitalgesellschaften

Tausch ist auch die Veräußerung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG. Beim Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind Anteile, die der Tauschpartner im Gegenzug hingibt, nach dem gemeinen Wert zu bemessen.[1] Die Veräußerung führt grundsätzlich zur Aufdeckung der in den hingegebenen Anteilen enthaltenen stillen Reserven. Die wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sommer 2025: Aktuelle heiße Themen für ausländisch investierte Unternehmen in China

Zusammenfassung Ausländische Unternehmen in China müssen die Einhaltung chinesischer Gesetze sicherstellen, während sie sich gleichzeitig wachsenden Spannungen mit den Vorschriften ihrer Heimatländer stellen. Eine robuste Risikobewertungen und Strategiekoordination ist dabei entscheidend. Dazu im Folgenden eine Auswahl relevanter Themen, die dabei zu beachten sind: Datenschut...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Personengesellschaft, Verei... / 5 Steuerliche Anerkennung von Familiengesellschaften

Bei Gesellschaftsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen hängt die steuerliche Anerkennung dieser regelmäßig davon ab, ob sie einem Fremdvergleich standhalten. D. h. Verträge zwischen nahen Angehörigen müssen regelmäßig wirtschaftlich denen zwischen Fremden gleichgestellt sein. Das Finanzamt kann einen Gesellschaftsvertrag, der zwischen nahen Angehörigen abgeschlossen worde...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Personengesellschaft, Verei... / 5.1 Voraussetzungen für die Anerkennung des Gesellschaftsvertrags bei Verträgen mit Familienmitgliedern

Im Gesellschaftsvertrag müssen diese Punkte unmissverständlich geregelt werden: der Umfang der Gesellschaftsrechte, die Höhe der Kapitalanteile, die Gewinnbeteiligung, das Entnahmerecht und das Stimmrecht. Schädlich ist z. B., wenn bei einer Unterbeteiligung des Kindes nicht vereinbart wird, ob das Kind bei einer möglichen späteren Liquidation an den stillen Reserven beteiligt sei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3 Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG

Rz. 515 Betriebsgrundstück i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG ist der zu einem Gewerbebetrieb gehörige Grundbesitz, soweit er losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu dem Gewerbebetrieb zum Grundvermögen gehören würde. Dem Gewerbebetrieb steht die Ausübung eines freien Berufs i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG gleich.[1] Die Voraussetzungen, unter denen Grundbesitz zu einer wirtschaft...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.1 Verkäufe

Rz. 272 § 11 Abs. 2 BewG spricht von "Verkäufen", also einer Mehrzahl von Veräußerungsvorgängen. Daraus hatte der BFH zunächst den Schluss gezogen, dass die Ableitung des gemeinen Werts aus einem einzigen Verkauf nicht möglich sei.[1] In seinem Urteil vom 5.3.1986 hat er diese Auffassung jedoch aufgegeben.[2] Hiernach kann auch ein einziger Verkauf die Grundlage für die Ermi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.6.3 Beibehaltung des Fortführungswerts für den (Anteil am) Betrieb bei rechtzeitiger Reinvestition (§ 162 Abs. 3 S. 2 BewG)

Rz. 465 Nach § 162 Abs. 3 S. 2 BewG entfällt der rückwirkende Ansatz des Liquidationswerts, wenn der Veräußerungserlös innerhalb von 6 Monaten ausschließlich zum Erwerb eines anderen Betriebs der Land- und Forstwirtschaft oder eines Anteils i. S. d. § 158 Abs. 2 S. 2 BewG verwendet wird. Bei dem Ersatzobjekt kann es sich sowohl um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.6.2 Ansatz des Liquidationswerts bei Veräußerung des Betriebs oder eines Anteils am Betrieb innerhalb von 15 Jahren (§ 162 Abs. 3 BewG)

Rz. 461 § 162 Abs. 3 BewG regelt den Fall, dass der Betrieb oder ein Anteil i. S. d. § 158 Abs. 2 S. 2 BewG innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren nach dem Bewertungsstichtag veräußert wird. Die Betriebsaufgabe steht der Betriebsveräußerung nicht gleich, sondern fällt unter § 162 Abs. 4 BewG. Der Nachbewertungsvorbehalt des § 162 Abs. 3 BewG bezieht sich auf die wirtschaftl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.1 Begriff

Rz. 60 Nach § 9 Abs. 1 BewG ist bei Bewertungen – soweit nichts anderes vorgeschrieben ist – der gemeine Wert zugrunde zu legen. Der gemeine Wert wird nach § 9 Abs. 2 S. 1 BewG durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kapitalerhöhung aus Gesells... / 1. Ablauf der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Das Verfahren der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (hierzu Blath, Notar 2018, 423; Heckschen / Heidinger, Die GmbH in der Gestaltungs- und Beratungspraxis, 5. Aufl. 2023, Kap. 10 Rz. 157 ff.; Herrler, Gesellschaftsrecht in der Notar – und Gestaltungspraxis/Blath, 3. Aufl. 2025, § 6 Rz. 671 ff.; Becksches Notar-HdB/Mayer / Weiler, 8. Aufl. 2024, § 22 Rz. 372 ff.) bein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versammlung: Einberufung du... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall stellt sich die Frage, ob Beschlüsse, die auf einer Versammlung gefasst werden, die ein dazu nicht Berechtigter einberufen hat, anfechtbar oder nichtig sind. Ladung zur Versammlung durch Nichtberechtigte Das LG meint, die Ladung durch Nichtberechtigte führe nur zur Anfechtbarkeit, nicht zur Nichtigkeit. So sieht man es auch in Frankfurt (LG Frankfurt a....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.6 Gehört das Unternehmen beiden Eheleuten, sind vielschichtige Probleme zu lösen

Schwierig sind Trennungen von Ehegatten, die beide Anteile an einem gemeinsamen Unternehmen halten, vor allem, wenn noch beide Partner mitarbeiten. Der "Ausstieg" eines Ehepartners hat regelmäßig zur Folge, dass eine Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) aufgelöst wird oder bei einer Kapitalgesellschaft ein GmbH-Anteil im besten Fall auf den anderen Ehepartner übergeht. Neben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
8. Kapitel: Der minderjährige Erbe und das Handels- und Gesellschaftsrecht

§ 18 Der Minderjährige als Erbe eines Einzelkaufmanns Rz. 296 Ist der Minderjährige Alleinerbe, so werden seine Eltern als gesetzliche Vertreter darüber nachdenken, ob sie das Geschäft einstellen oder (in seinem Namen) weiterführen. Im letztgenannten Fall ist der Minderjährige dann Kaufmann. Die Entscheidung des gesetzlichen Vertreters bedarf keiner Genehmigung des Familienge...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 5)

1995 ff. Achenbach/Ransiek/Rönnau (Hrsg.) Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl. 2024 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Baetge/Wollmert/Kirsch/Oser/Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Loseblatt Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Justenhoven/Kliem/Schubert, 14. Aufl. 2024 Beck'scher Online-Großkommentar, Gesamt-Hrsg. für das Handels- und Gese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Ulmer, Die Mitwirkung des Kommanditisten an der Bilanzierung der KG, in Fischer (Hrsg.), Strukturen und Entwicklungen im Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Festschrift Wolfgang Hefermehl, 1976, 207; K. Schmidt, Die Beschlußanfechtungsklage bei Vereinen und Personengesellschaften, in Lutter/Mertens/Ulmer (Hrsg.), Festschrift Walter Stimpel, 1985, 217; Sudhoff, Der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.3 "Unmittelbare" Stimmenmehrheit

Tz. 37 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Stimmenmehrheit muss bei der Übernehmerin "unmittelbar" (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG) gegeben sein. Maßgeblich ist also nur die Stimmberechtigung aus der eingebrachten Beteiligung zuz der Stimmen aus der zum Zeitpunkt des Anteilstauschs bei der Übernehmerin vorhandenen direkten Beteiligung an der erworbenen Gesellschaft. Die nur über di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 3 PublG verpflichtet bestimmte "Großunternehmen" zur Rechnungslegung, die nicht bereits durch andere Gesetze – insbes. das HGB – erfasst sind, für die indes gleichermaßen ein Bedürfnis an Publizität besteht. Grund ist (1.) ihre gesamtwirtschaftliche Bedeutung mit Blick auf die Versorgung der Märkte und die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Volkswir...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Adressat der Pflicht

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 342d Abs. 1 normiert, wer das oberste MU dazu aufzufordern hat, für das vergangene GJ einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stellen, der bestimmten gesetzlichen Anforderungen entspricht. Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Pflicht, das oberste MU dazu aufzufordern, für das vergangene GJ einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stel...mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Materielles Recht

Der Code Civil definiert in Art. 515–8 seit 1999[18] ausdrücklich die nichteheliche Lebensgemeinschaft, ohne diese jedoch weitergehend zu regeln. Unter "concubinage" versteht man eine tatsächliche Beziehung zwischen zwei als Paar zusammenlebenden Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts, die durch eine gewisse Stabilität und Kontinuität gekennzeichnet ist. Zivilrechtl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] § 341l wurde durch das Bilanzrichtlinie-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 eingeführt. Das BiRiLiG diente der Umsetzung der Vierten und Siebten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften (EG) zur Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften in den Mitgliedstaaten. Mit der Einführung der Vorschrift wurden spezifische Offenlegungspflichten für V...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Auslegung

Rz. 7 [Autor/Zitation] Die Konzernrechnungslegungspflicht des PublG knüpft daran an, dass die Möglichkeit zur Ausübung eines beherrschenden Einflusses von einem Unternehmen ausgeht. Der Begriff des Unternehmens wird dabei im PublG nicht legal definiert, so dass eine Auslegung der Norm erforderlich ist. Der Begriff des "Unternehmens" wird vom Gesetzgeber in mehreren Gesetzen ve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressat der Pflicht

Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Pflicht, die Hauptniederlassung dazu aufzufordern, für das vergangene GJ einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stellen, der bestimmten gesetzlichen Anforderungen entspricht, trifft nach § 342e Abs. 1 primär die im HR angemeldeten ständigen Vertreter für die Tätigkeit einer Zweigniederlassung iSd. § 342 Abs. 2 Nr. 2 einer KapGes. iSd...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bereitstellung eines ordnungsgemäßen Berichts (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Hat das oberste MU dem TU einen Bericht zur Verfügung gestellt, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht, ist dieser Bericht nach § 342m Abs. 2 Satz 1 durch die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs des TU spätestens ein Jahr nach dem Ende des Berichtszeitraums (vgl. § 342a Nr. 6) in deutscher Sprache der das Unternehmensregister führenden Stel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bereitstellung eines ordnungsgemäßen Berichts (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Hat die Hauptniederlassung oder das oberste MU der Zweigniederlassung einen gesetzeskonformen Ertragsteuerinformationsbericht überlassen, haben nach § 342m Abs. 3 Satz 1 primär die in § 13e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 genannten angemeldeten Personen bzw. die angemeldeten ständigen Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung der das Unternehmensregister ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressat der Pflicht

Rz. 11 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts trifft nach § 342b Abs. 1 die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Gesellschaft iSd. § 342 Abs. 1 Nr. 1, wenn die in den JA der Gesellschaft ausgewiesenen Umsatzerlöse in mindestens zwei aufeinander folgenden GJ jeweils 750 Mio. EUR übersteigen. Das erste GJ, über das beri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kussmaul, Sind Nutzungsrechte Vermögensgegenstände bzw WG?, BB 1987, 2053; Meyer-Scharenberg, Sind Nutzungsrechte WG?, BB 1987, 874; Groh, DB 1988, 514; Thiel, Die Bilanzierung von Nutzungsrechten, DStJG Band 14, 161; Meilicke, Obligatorische Nutzungsrechte als Sacheinlage, BB 1991, 579; Schubert, Die einkommensteuerliche Behandlung von Nutzungsrechten, DStR 1995, 362; Lüdenbach/H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 680 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 5 Abs 2 EStG verlangt ("ist") einen Bilanzansatz für entgeltlich erworbene – körperlich nicht greifbare – immaterielle WG des AV. Im Umkehrschluss ist bei nicht entgeltlichem Erwerb die Bilanzierung ausgeschlossen. Die Vorschrift hatte bis zur Gültigkeit des BilMoG nur klarstellende Bedeutung, denn über § 5 Abs 1 S 1 EStG aF ("Maßgeblichk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Einbringungsgegenstand: Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Tz. 24 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Begriff der eingebrachten "Anteile an einer Kap-Ges oder Gen" (erworbene Gesellschaft) ist weder in § 21 Abs 1 S 1 noch in Abs 1 S 2 UmwStG definiert. Es muss sich nicht – wie bei der übernehmenden Gesellschaft (s Tz 6) – um eine in der EU/EWR ansässige Gesellschaft handeln. Diese Beschränkung kann weder § 1 Abs 3 oder 4 UmwStG noch der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Börsennotierte Gesellschaften

Rz. 73 [Autor/Zitation] Der Begriff "börsennotierte Gesellschaften" ist im deutschen Handels- und Gesellschaftsrecht in § 3 Abs. 2 AktG für Zwecke der aktienrechtlichen Vorschriften definiert als "Gesellschaften, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum mittelbar...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Europäisierung als Kehrtwende

Rz. 18 [Autor/Zitation] Eine nahezu vollständige Kehrtwende im Hinblick auf die Publizität von Unternehmensabschlüssen setzte erst durch die Europäisierung dieser Regelungsmaterie ein (Rz. 26 ff.). Mit dem BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) wurde der heutige § 325 in seiner Grundstruktur geschaffen und die Publizitätspflicht in Umsetzung der zwischenzeitlich geschaffe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Offenlegungspflicht durch unverbundene Unternehmen und oberste Mutterunternehmen mit Sitz im Inland (Abs. 1)

Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Offenlegung des Ertragsteuerinformationsberichts nach § 342m Abs. 1 betrifft Gesellschaften iSd. § 342 Abs. 1 Nr. 1 oder 2, die gem. § 342b Abs. 1 oder § 342c Abs. 1 zur Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts verpflichtet sind. Konkret sind damit zum einen im Inland ansässige unverbundene Unternehmen (KapGes. und Personengesel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Accountancy Europe, Dynamics Influencing Auditor Choice in the Public Interest Entity Market, 2023 (https://www.accountancyeurope.eu/wp-content/uploads/220608_Dynamics-influencing-auditor-choice-in-the-PIE-market_publication.pdf; Klebba, Unabhängige Bilanzprüfung, Die Arbeit 1932, 376; Adler, Bestellung des Bilanzprüfers nach der Durchführung der Pflichtprüfung, WT 1936, 66;...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz von 1965, WPg 1965, 585; Forster, Die durch § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes erweiterte Abschlußprüfung, WPg 1975, 393; Baetge, Früherkennung negativer Entwicklungen der zu prüfenden Unternehmung mit Hilfe von Kennzahlen, WPg 1980, 651; Forster, Abschlußprüfer und Abschlußprüfung im Wandel – Auswirkungen d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Unternehmen in Abwicklung gem. Abs. 3

Rz. 32 [Autor/Zitation] Ferner sind nach Abs. 3 auch in Abwicklung (= Liquidation) befindliche Unternehmen von den Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Publizitätspflichten des Ersten Abschnitts des PublG ausgenommen. Rz. 33 [Autor/Zitation] Die Befreiung ist damit begründet worden, dass ein Unternehmen in Abwicklung keine gesamtwirtschaftlich interessanten Jahresabschlussinformati...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Individualschutz

Rz. 5 [Autor/Zitation] Darüber hinaus wird in der Publizität auch oftmals eine Art von Individualschutz gesehen (BGH v. 14.10.2014 – II ZB 20/13, NZG 2015, 157 Rz. 21; Zetzsche in HKMS3, § 325 HGB Rz. 1; in diese Richtung auch BGH v. 4.6.2006 – III ZR 256/04, BGHZ 167, 155 Rz. 13, für den Bestätigungsvermerk; dem folgend OLG Düsseldorf v. 23.10.2019 – 14 U 83/18, ZInsO 2020, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Leffson, Wirtschaftsprüfung, 4. Aufl. 1988; Martens, Die Vorlage des Jahresabschlusses und des Prüfungsberichts gegenüber dem Wirtschaftsausschuß, DB 1988, 1229; Niehaus, Bedeutung und Inhalt des Berichts über die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung, DB 1988, 817; Plendl, Die Berichterstattung des Abschlussprüfers ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 4)

1995 ff. Altmeppen, GmbHG, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Schmidt/Schubert/Störk, 14. Aufl. 2024 Beck'scher Online-Großkommentar, Gesamt-Hrsg. für das Handels- und Gesellschaftsrecht Henssler Aktienrecht hrsg. v. Spindler/Stilz Bilanzrecht hrsg. v. Fehrenbacher/Dicken/Hennrichs/Kleindiek/W...mehr