Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.2 Ermittlung des Einbringungsgewinns

Rz. 160 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG geltend entsprechend.[1] Rz. 161 einstweilen frei Rz. 162 Soweit der Einbringende nach der Einbringung an der Personengesellschaft beteiligt ist, was aufgrund der für den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG vorausgesetzten Gewährung von Gesellschaftsrechten immer der Fall sein wird, gilt der Gewinn gem. § 24 Abs. 3 S. 3 UmwStG i. V. m. § 1...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.3.1 Fremdübliche Gegenleistung

Rz. 85 Ungeachtet dessen, in welchem Umfang neben der Gewährung neuer Gesellschaftsrechte ggf. eine Gutschrift auf einem (gesamthänderisch) gebundenen Rücklagenkonto oder dem sog. (Eigen-)Kapitalkonto II erfolgt, steht die uneingeschränkte Anwendung des § 24 UmwStG außer Frage, wenn die Einbringung zu fremdüblichen Bedingungen durchgeführt wird. Fremdübliche Bedingungen lieg...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.1 Allgemeines

Rz. 93 Die übernehmende Personengesellschaft hat das eingebrachte Betriebsvermögen in ihre Bilanz aufzunehmen. Der Wert, den die Personengesellschaft dabei ansetzt, gilt gem. § 24 Abs. 3 UmwStG für den Einbringenden als Veräußerungspreis. Grundsätzlich hat die Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Steuerbilanz gem. § 24 Abs. 2 S. 1 UmwStG mit dem gem...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2 Übernehmende Personengesellschaft

Rz. 13 Gem. § 24 Abs. 1 UmwStG wird an die übernehmende Gesellschaft lediglich die Bedingung geknüpft, dass es sich um eine Personengesellschaft handeln muss und der Einbringende Mitunternehmer der Gesellschaft wird bzw. eine bereits bestehende Mitunternehmerstellung erweitert. Es muss sich daher bei der Personengesellschaft um eine Mitunternehmerschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.2.3 Streitige Einbringungsformen

Rz. 53 Zwischenzeitlich nicht mehr streitig ist, dass die Übertragung allein des wirtschaftlichen Eigentums auf eine Personengesellschaft bereits als Einbringung i. S. d. § 24 Abs. 1 UmwStG zu werten ist.[1] Rz. 54 einstweilen frei Rz. 55 Nicht ganz unstreitig ist es in der Literatur, ob die (teilweise) Überführung lediglich in das Sonderbetriebsvermögen bei der übernehmenden ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3 "Anschaffungskosten" des erhaltenen Anteils

Rz. 156 Anders als § 20 Abs. 3 S. 1 UmwStG, wonach der Wert, mit dem die übernehmende Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, auch als Anschaffungskosten der erhaltenen Gesellschaftsrechte gilt, fehlt in § 24 UmwStG eine entsprechende Regelung. Der Gesetzgeber konnte hierauf verzichten, da sich die Anschaffungskosten aufgrund des für Personengesellscha...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.1 Buchwert

Rz. 101 Auch hier wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 102 – 104 einstweilen frei Rz. 105 In der steuerlichen Schlussbilanz des Einbringenden kann auch eine Rücklage nach § 6b EStG aufgelöst werden. Eine solche Aufdeckung stiller Reserven beruht auf den allgemeinen steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften, nicht aber auf dem Bewertun...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / cc) Sicherung des Gleichlaufs von Erb- und Gesellschaftsrecht

Rz. 111 Ein besonderer Vorteil der Stiftung liegt in ihrer "Unsterblichkeit". Im Gegensatz zu einer natürlichen Person ist eine Stiftung grundsätzlich darauf ausgelegt, dauerhaft zu existieren und ihren Zweck generationenübergreifend zu verfolgen. Dementsprechend stellt sich für die Stiftung eher selten die Frage nach den Rechtsfolgen ihres "Ablebens", was insbesondere für d...mehr

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§ 13 Mediation bei der Nach... / D. Funktionsweise der Mediation

Rz. 13 Ist der familiäre Konflikt bereits entbrannt, erscheint die Lösung dessen zunächst unmöglich, da die Streitenden den sachlichen Konflikt und das persönliche Verhältnis zu den Beteiligten emotional untrennbar miteinander verbinden. Die Beteiligten stellen daher nicht selten jede vernünftige Kommunikation miteinander ein und es entstehen Blockaden. Die Beteiligten denke...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / bb) Führt die Einbringung zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn?

Rz. 85 Soweit Wirtschaftsgüter des Privatvermögens in eine gewerbliche Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht werden, liegt begrifflich ein Tausch vor (§ 6 Abs. 6 S. 1 EStG), also ein Veräußerungsvorgang.[86] Innerhalb von zehn Jahren seit Anschaffung einer Immobilie führt dieser Vorgang daher bei Immobilien des Privatvermögens – ebenso wie...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBA Rechtsanwalt und Notar, Mediator, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Münster Cathrin Beckervordersandfort Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Münster Stefanie Brinkema, geb. Gockel Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Reinbek Prof. Dr. Jens Escher, LL.M Re...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / (1) Stiftung als Inhaberin von Personengesellschaftsanteilen

Rz. 112 Die Stiftung bürgerlichen Rechts kann als juristische Person problemlos Inhaberin von Anteilen an Personengesellschaften sein.[210] Bei Personengesellschaften stellt sich regelmäßig die Frage, was mit der Gesellschaft im Falle des Ausscheidens des Gesellschafters durch Tod geschehen soll. Die Gesellschaftsverträge enthalten daher regelmäßig Bestimmungen zur Fortführu...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / F. Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich

Rz. 75 Besondere Bedeutung erlangt die Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich. Sie kann eingesetzt werden, um das Unternehmen nach dem Ableben des Unternehmers abzuwickeln oder um das Unternehmen zu verwalten, z.B. bis die Kinder des Unternehmers zur Unternehmensführung in der Lage sind (z.B. volljährig sind oder eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen haben). Di...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / (2) Stiftung als Inhaberin von Kapitalgesellschaftsanteilen, insbesondere von GmbH-Anteilen

Rz. 113 Die Vererbung von Kapitalgesellschaftsanteilen stellt sich in der Regel etwas einfacher dar. Im Gegensatz zu Personengesellschaftsanteilen fallen Kapitalgesellschaftsanteile im Erbfall zunächst stets in den Nachlass, ohne dass dies durch gesellschaftsvertragliche Regelungen abbedungen werden könnte.[213] Im Ergebnis entfällt damit aber lediglich die Problematik einer...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / Literaturtipps

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / c) Familienstiftungen

Rz. 59 Die Familienstiftung ist keine besondere Form der Stiftung, sondern letztendlich eine Anwendungsvariante der Stiftung bürgerlichen Rechts im Sinne der §§ 80 ff. BGB [129] und nach h.M. zulässig.[130] Mitunter wird sie gar als "Prototyp der privaten Stiftung" bezeichnet, obwohl ihre Spezifizierung im Einzelnen umso schwerer fällt.[131] Eine einheitliche Begriffsdefiniti...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / d) Unternehmensverbundene Stiftungen

Rz. 62 Bereits auf den ersten Blick wirft das Stichwort unternehmensverbundener Stiftungen Fragen bzgl. der Begrifflichkeit, ihres Typus und ihrer maßgeblichen praktischen Relevanz auf. Als ein besonderer Anwendungstypus der Stiftung im Sinne des BGB ist allen unternehmensverbundenen Stiftungen gemein, dass sie durch eine besondere Zwecksetzung, Vermögensausstattung und mitu...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

Die Treuhandschaft ist u. a. ein altbewährtes und zuverlässiges Mittel, um z. B. eine Beteiligung an einer Gesellschaft zu anonymisieren. § 9 HGB erlaubt jedem die Einsicht ins Handelsregister. Da der Treuhandvertrag dem Handelsregister nicht vorgelegt werden muss, ist die Geheimhaltung des Treugebers gewährleistet. Es gibt große Treuhandgesellschaften, die nur zum Zweck geg...mehr

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§ 13 Mediation bei der Nach... / B. Wann eignet sich Mediation?

Rz. 3 Grundsätzlich eignet sich die Mediation immer dann, wenn versucht werden soll, trotz Bestehens von Uneinigkeiten den Familienfrieden weitestgehend zu wahren und ein Konzept zu erarbeiten, was für alle Beteiligten akzeptabel ist. Es geht dabei weniger um die Umsetzung geltenden Rechts oder die Anwendung der herrschenden Rechtsprechung als mehr um das langfristige Förder...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / Literaturtipps

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / aa) Abfindungsmodifikationen als ergänzungspflichtige Schenkungen i.S.d. §§ 2325 ff. BGB

Rz. 133 Ist durch den Gesellschaftsvertrag eine Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters wirksam ausgeschlossen oder bleibt sein Abfindungsanspruch hinter dem tatsächlichen Wert zurück, stellt sich die Frage, ob der vertragliche Abfindungsverzicht als Schenkung zu qualifizieren ist und daher Pflichtteilsergänzungsansprüche nach den §§ 2325 ff. BGB auslöst. Im Fall einer ...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / c) Ertragsteuerliche Aspekte

Rz. 183 Die Anteile an einer gewerblichen Personengesellschaft stellen "Mitunternehmeranteile" i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG dar. Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils erfolgt im Grundsatz einkommensteuerneutral zu Buchwerten (§ 6 Abs. 3 EStG). Bleibt der Schenker nicht ebenfalls Mitunternehmer der Gesellschaft, so ist hierzu jedoch sicherzustellen,...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle (Hrsg.), Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 83. Auflage 2025 Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 5. Auflage 2023 (zit.: Bamberger/Roth/Bearbeiter) Beck’scher Onlinekommentar BGB, 73. Edition 2025 (zit. BeckOK BGB/Bearbeiter) Beck Online Großkommentar, 30. Auflage 2020 (zit. BeckOGK/Bearbeiter) Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbu...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / aa) Geschäftsführerbestellungen und sonstige Geschäftsführungsmaßnahmen

Rz. 65 Nicht anzuwenden ist der § 181 BGB auf Beschlüsse, in denen ein Dritter zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt, als solcher abberufen werden soll oder für Beschlüsse über Geschäftsführungsmaßnahmen.[92] Hierzu gehören Beschlüsse, mit denen der Geschäftsführung Weisung erteilt wird oder die Änderung der Vertretungsbefugnis. Der § 181 BGB findet jedoch Anwendung, wenn ...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / cc) Ergebnisverwendung und Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 68 Beschlüsse über die Gewinnverwendung kann der gesetzliche Vertreter für den Minderjährigen fassen, ohne mit § 181 BGB in Konflikt zu geraten.[99] Auch für die Feststellung des Jahresabschlusses findet der § 181 BGB keine Anwendung. Eine familiengerichtliche Genehmigung ist in beiden Fällen nicht erforderlich.mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / bb) Entlastung der Geschäftsführung

Rz. 67 Die Entlastung der Geschäftsführer erfolgt ebenfalls durch einen Beschluss der Gesellschafter (vgl. § 46 Nr. 5 GmbHG). Durch die Entlastung wird die Geschäftsführung für sämtliche, der Gesellschaft bis dahin bekannten Sachverhalte von ihrer Haftung befreit, sodass die Gesellschaft insoweit keine Ansprüche und Rechte mehr geltend machen kann. Der § 181 BGB ist demnach ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4 Treuhandschaft und Sozialversicherungspflicht

Der Gesellschafter einer GmbH unterliegt bei Ausübung einer Tätigkeit für die Gesellschaft nur dann nicht der Sozialversicherungspflicht (Rentenversicherung), sofern er aufgrund seines Kapitalanteils von mehr als 50 % maßgeblichen Einfluss auf die GmbH nehmen kann oder beherrschend im Unternehmen tätig ist.[1] Das gilt nach Ansicht der Deutschen Rentenversicherung auch, wenn...mehr

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Online-Beglaubigungen von Registervollmachten – der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht

Zusammenfassung Personengesellschaften mit größerem Gesellschafterkreis stehen regelmäßig vor einer Herausforderung: Veränderungen sind zum Handelsregister anzumelden, und jeder Gesellschafter muss dafür zum Notar. Ein neuer Referentenentwurf stimmt zuversichtlich, dass künftig auch Online-Beglaubigungen für Registervollmachten und weitere gesellschaftsrechtliche Maßnahmen z...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.7 ESRS 2 GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 71 In den Nachhaltigkeitsbericht ist auch eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems des Unternehmens in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmen (ESRS 2.34). Ausweislich des ESRS 2.BC39 erkannte der SRB der EFRAG (§ 1 Rz 31 ff.) an, dass Informationen über die internen Kontrollp...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.2.2.1 Vergleichsverfahren

Rz. 248 Wird der beizulegende Zeitwert durch ein Vergleichsverfahren ermittelt, stehen grds. zwei Alternativen zur Auswahl.[1] Der beizulegende Zeitwert kann entweder aus den Marktwerten der einzelnen Bestandteile des Bewertungsobjekts oder aus den Marktwerten eines gleichartigen Bewertungsobjekts abgeleitet werden. Rz. 249 Einzelne Bestandteile eines zu bewertenden Finanzder...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 28): Der Gm... / 1. Vererblichkeit des GmbH-Geschäftsanteils

Grundsätzlich ist der GmbH-Geschäftsanteil vererblich (§ 1922 BGB, § 15 Abs. 1 GmbHG). Der GmbH-Geschäftsanteil geht mit dem Tod des Gesellschafters i.R.d. Gesamtrechtsnachfolge mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über.[1] Eine abweichende Regelung in der Satzung ist – anders als bei Personengesellschaften – unwirksam.[2] Anders als nach früherer Rechtslage gelten di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 207 § 255 Abs. 4 HGB definiert den Bewertungsbegriff "beizulegender Zeitwert". Die Vorschrift ist Teil der allgemeinen handelsrechtlichen Bewertungsmaßstäbe. Rz. 208 Der beizulegende Zeitwert entspricht grds. dem Marktpreis. Nur für den Fall, dass sich kein Marktpreis ermitteln lässt, ist der beizulegende Zeitwert durch anerkannte Bewertungsmethoden zu bestimmen. Die aner...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3.5 Sonderposten innerhalb Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 86 Durch das Gesellschaftsrecht kann es im Zusammenhang mit dem EK weitere Forderungsposten in der Bilanz geben. Dazu zählen eingeforderte, noch ausstehende Kapitaleinlagen, Forderungen gegenüber Gesellschaftern einer GmbH oder einer Ges. i. S. d. § 264a HGB wie auch eingeforderte Nachschüsse.[1] Es wird empfohlen, diese Posten gesondert auszuweisen. Gem. § 272 Abs. 1 Sat...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Betroffene Personen

Rz. 24 Die Zuständigkeit für die Offenlegung bzw. Hinterlegung liegt bei den Personen, die als ständige Vertreter die Ges. in den Angelegenheiten der Zweigniederlassung (außergerichtlich und gerichtlich) vertreten können. Sie müssen bei Anmeldung der Zweigniederlassung benannt werden (§ 13e Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 HGB). Handelsbevollmächtigte können nur als ständige Vertreter ag...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2 Anwendung von HGB-Vorschriften

Rz. 132 Der Gesetzgeber ordnet aus drei Gründen die ergänzende Anwendung von HGB-Vorschriften zu den IFRS an:[1] Vorschriften, die unabhängig von den zu befolgenden Rechnungslegungsvorschriften immer Gültigkeit besitzen, Vorschriften, die ausgewählte Regelungen der Bilanzrichtlinie umsetzen, und Vorschriften, die dem öffentlichen Interesse dienen oder Angaben vervollständigen, ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 34 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dieser nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der vom Gesetz damit unterstellte Regelfall wird auch als going-concern-Prämisse/Prinzip bezeichnet. Dem Prinzip zufolge sind die VG und Schulden gem. ihrer tatsächlich beabsichtigten...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.9 Anschaffungskosten bei Sacheinlagen

Rz. 51 Der Tatbestand der Sacheinlage liegt bei folgenden Gegebenheiten vor: Einbringung von VG bei der Gründung von Einzelunternehmen oder Ges., Überführung von VG aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen durch Ekfl., Einbringung von VG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten durch Gesellschafter.[1] Rz. 52 Sacheinlagen sind handelsrechtlich wahlweise mit dem Buchwert od...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ausgestaltung der Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Rz. 3 Nach § 315d Satz 2 HGB ist § 289f HGB entsprechend anzuwenden. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d i. V. m. 289f Abs. 2 HGB umfasst die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 Abs. 1 AktG (sog. Entsprechenserklärung), eine Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütun...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 28): Der Gm... / 4. Testamentsvollstreckung über einen GmbH-Geschäftsanteil

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung eines GmbH-Geschäftsanteils ist grundsätzlich zulässig.[16] Der Testamentsvollstrecker tritt dabei jedoch nicht als Gesellschafter i.S.d. Gesellschaftsrechts auf, sondern als Verwalter des Nachlasses.[17] Beachten Sie: Um die Gesellschafterrechte des Erben in vollem Umfang ausüben zu dürfen, bedarf es eines entsprechenden Gesellschaft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsvergleichung: Ausblick auf ausländisches Gesellschaftsrecht.

Rn 46 Soweit die Prüfung eines Renvoi (überhaupt noch) erforderlich ist (s Rn 44), ist ausländisches Internationales Gesellschaftsrecht anzuwenden: dazu die Übersichten bei Spahlinger/Wegen Rz 1104 ff (für 10 Staaten jeweils im Abschnitt Kollisionsregel). Ausführlich Gerner-Beuerle/Muciarrelli/Schuster/Siems, Private International Law of Companies in Europe (19). Rn 47 Führt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesellschaftsrecht.

a) Wechsel der Gesellschafter. Rn 27 Wechselt der Gesellschafter, zB der Komplementär, oder wechselt der Geschäftsführer, hat dies auf das Amt keine Auswirkungen (Ddorf NJW-RR 90, 1299 [OLG Düsseldorf 28.05.1990 - 3 Wx 159/90]; BayObLG NJW-RR 88, 1170). b) Umstrukturierungen. Rn 28 Ist bei einer Verschmelzung der aufnehmende Rechtsträger der bisherige Verw, lässt dies die Verw-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erb-, Familien-, Gesellschaftsrecht (S 1).

1. Erb- und Familienrecht. Rn 14 Die Freistellung erb- und familienrechtlicher Verträge von der Geltung des 2. Abschn beruht auf dem durch eine Vielzahl zwingender Vorschriften gewährleisteten gesetzlichen Schutz der Parteien sowie darauf, dass die auf den einfachen Austauschvertrag abzielenden AGB-Vorschriften für derartige Verträge nicht passen (BTDrs 7/3919, 41). Rn 15 Hier...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesellschaftsrecht.

Rn 16 Die Bereichsausnahme beruht auf der Erwägung, dass Verträge auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts nicht auf dem Austausch von Leistungen, sondern auf die Begründung von mitgliedschaftsrechtlichen und/oder organisationsrechtlichen Strukturen zielen, für deren Kontrolle die §§ 305 ff nicht passen (BGH NJW 95, 192). Deshalb gilt die Bereichsausnahme für alle Gesellschaft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht und Recht der juristischen Personen (lit f).

Rn 22 Ebenfalls von der Anwendbarkeit von ROM I ausgenommen sind Fragen des Gesellschaftsrechts, Vereinsrechts und des Rechts der juristischen Personen; so bisher bereits Art 1 lit e EVÜ, ex Art 37 Nr 2 EGBGB . Dazu gehören nach der gefestigten Rspr des EuGH ausschließlich die organisatorischen Aspekte dieser Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen (EuGH NJW 19, 299...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonst: Sitz- oder Gründungstheorie nach deutschem autonomem Internationalen Gesellschaftsrecht?

Rn 41 Wo weder das Unions- oder EWR-Recht noch Staatsverträge die Anknüpfung an die Gründung gebieten (s Rn 11 ff), ist das deutsche autonome IntGesR in seiner Entscheidung frei. Im Hinblick auf die Vielzahl der Staaten, deren Gesellschaften kraft staatsvertraglicher Regelung mittlerweile nach der Gründungstheorie zu beurteilen sind, wird von vielen in der Literatur die Ankn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick: Bedeutung, Grenzen und Spaltung des Internationalen Gesellschaftsrechts.

I. Einführung. Rn 1 Das IntGesR ist für die Lösung von Fällen mit Auslandsbezug von zentraler Bedeutung: An internationalen wirtschaftsrechtlichen Transaktionen und Prozessen sind häufig Gesellschaften aus unterschiedlichen Staaten beteiligt. Selbst wenn der Schwerpunkt eines Falles nicht im Gesellschaftsrecht sondern zB im Schuldrecht liegt, sind wesentliche gesellschaftsrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB IPR-Anh 4 – Darstellung des deutschen Internationalen Gesellschaftsrechts einschließlich tabellarischer Darstellung der Reichweite des Gesellschaftsstatuts (IntGesR)

A. Überblick: Bedeutung, Grenzen und Spaltung des Internationalen Gesellschaftsrechts. I. Einführung. Rn 1 Das IntGesR ist für die Lösung von Fällen mit Auslandsbezug von zentraler Bedeutung: An internationalen wirtschaftsrechtlichen Transaktionen und Prozessen sind häufig Gesellschaften aus unterschiedlichen Staaten beteiligt. Selbst wenn der Schwerpunkt eines Falles nicht im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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