Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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§ 27 Unternehmertestament / a) Nachfolgeberechtigung des Erben

Rz. 9 Die wichtigste Voraussetzung bei Gesellschaftsanteilen im Nachlass ist die gesellschaftsvertragliche Zulassung des testamentarisch vorgesehenen Nachfolgers. Denn gem. Art. 2 EGHGB besteht ein Vorrang des Gesellschaftsrechts. Die zu erstellende Verfügung von Todes wegen muss somit stets mit dem Gesellschaftsvertrag des Unternehmer-Erblassers abgestimmt werden. Ggf. sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Den Amtsgerichten stehen Einzelrichter vor. (2) Einem Richter beim Amtsgericht kann zugleich ein weiteres Richteramt bei einem anderen Amtsgericht oder bei einem Landgericht übertragen werden. (3) 1Die allgemeine Dienstaufsicht kann von der Landesjustizverwaltung dem Präsidenten des übergeordneten Landgerichts übertragen werden. 2Geschieht dies nicht, so ist, wenn das Amt...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Auflagen

Rz. 155 Mit einer Auflage kann der Erblasser durch Testament seine Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichten, ohne einem anderen ein Recht auf diese Leistung zuzuwenden (§ 1940 BGB). Durch Auflage kann dem Beschwerten die Verpflichtung auferlegt werden, bestimmte Verfügungen über Nachlassgegenstände, wie z.B. die Veräußerung, zu unterlassen.[162] Rz. 156 Der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.3 Einschränkungen für Körperschaften (§ 8a Abs. 3 KStG)

Rz. 237 § 8a Abs. 3 KStG enthält eine Einschränkung für Körperschaften beim Eigenkapitalvergleich. § 8a Abs. 3 KStG stellt daher eine Gegenausnahme zu der Ausnahmeregelung für die Zinsschranke nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG dar und suspendiert die Möglichkeit des Eigenkapitalvergleichs bei Vorliegen einer schädlichen Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Diese Einschränkun...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Organvertreter von juristischen Personen

Rz. 5 Die Vorschriften des KSchG über den allgemeinen Kündigungsschutz gelten nicht für unmittelbare Organvertreter einer juristischen Person. Dies sind die Mitglieder von Organen, die zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen sind. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG knüpft allein an die organschaftliche Stellung an und erfasst ohne Unterschied alle organschaftlichen ...mehr

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Versammlung: Ladungsfrist u... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob der klagende Wohnungseigentümer einen Ladungsmangel gegen Beschlüsse ins Feld führen kann. Formale Beschlussmängel und Anfechtung Ist ein Beschluss formal mangelhaft, müsste allein dies einer Anfechtungsklage zum Erfolg verhelfen. Die h. M. entscheidet anders. Nach dieser ist es am klagenden Wohnungseigentümer, einen formalen Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.4.1 Begriff der Einlage

Rz. 410 Einlagen stellen das Spiegelbild der Entnahmen dar; für sie gelten daher die Ausführungen zu Entnahmen sinngemäß. Einlagen sind danach alle Wertzuführungen zu dem Betrieb aus der privaten (nichtbetrieblichen) Sphäre, die ohne Gegenleistung erfolgen. Bei Einzelgewerbetreibenden ist eine Gegenleistung nicht denkbar, sodass jede Zuführung eines einlagefähigen Wirtschafts...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.4 Nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung (§ 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG)

Rz. 183 Nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG kommt es insoweit, als für den Vermögensübergang eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird, zwingend zu einer Gewinnrealisierung. Die Buchwerte der Wirtschaftsgüter sind dann in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft anteilig aufzustocken. Derartige Gegenleistungen können nur von ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 8.1 Anknüpfungstatbestand der Vorschrift (S. 1)

Rz. 274 § 27 Abs. 8 KStG erweitert den Anwendungsbereich der Vorschrift auf ausl. Körperschaften und Personenvereinigungen, die im Inland nicht der unbeschränkten Stpfl. unterliegen und Leistungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 9 EStG erbringen können. Damit bezieht sich die Vorschrift insbes. auf die Behandlung inl. Anteilseigner, da die betroffenen Körperschaften im Inlan...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.1 Systematik des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 21 Das steuerliche Einlagekonto stellt das zentrale Instrument zur Feststellung nicht in das Nennkapital geleisteter Einlagen dar. Aufgrund der Bedeutung der Feststellung der nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen müssen unbeschränkt stpfl. Körperschaften ein steuerliches Einlagekonto führen.[1] Im Einlagekonto sind sämtliche Einlagen der Gesellschafter in die Kör...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.4 Organschaftliche Ausgleichszahlungen

Rz. 96 Bei Ausgleichszahlungen an außenstehende Anteilseigner einer Organschaft ist danach zu differenzieren, ob die Organgesellschaft selbst oder der Organträger die Ausgleichszahlung leistet. Fraglich ist zunächst, ob die Ausgleichszahlung eine Leistung i. S. d. § 27 KStG darstellen kann. M. E. sprechen die besseren Argumente dafür, dass die Ausgleichszahlungen als Leistun...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 10.1 Allgemeines

Rz. 89 Bei der Übertragung von Vermögen einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person sind nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG die übertragenen Wirtschaftsgüter grundsätzlich mit dem gemeinen Wert in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft anzusetzen. Der gemeine Wert stellt gleichzeitig die Bewertungsobergrenze dar. Keine Geltung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 §§ 3 bis 9 UmwStG betreffen die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person. Die Verschmelzung ist dadurch gekennzeichnet, dass das gesamte Vermögen von einem oder mehreren Rechtsträgern im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen, bereits bestehenden Rechtsträger (Verschmelzung durch Aufnahme) oder neu gegründ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.1 Allgemeines

Rz. 129 Die Buch- oder Zwischenwerte des übertragenen Vermögens können in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft nur insoweit angesetzt werden als sie Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft oder natürlichen Person werden und sichergestellt ist, dass sie später der Besteuerung mit ESt oder KSt unterliegen, das Recht Deutschlands hinsichtl...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.4 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 56 Die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen müssen spätestens im Zeitpunkt der zivilrechtlichen Wirksamkeit der Umwandlung (Eintragung in das maßgebliche Register) vorliegen.[1] Der gegenteiligen Auffassung der Finanzverwaltung[2], wonach der steuerliche Übertragungsstichtag maßgebend sein soll, kann nicht gefolgt werden, zumal auch die Finanzverwaltung in den Fällen d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.1 Allgemeines

Rz. 27 Nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG können übertragende Rechtsträger nur Körperschaften und übernehmende Rechtsträger nur Personengesellschaften oder natürliche Personen sein. Dabei musste es sich bisher um nach den Vorschriften eines EU- bzw. EWR-Staats gegründete Gesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in der EU bzw. dem EWR handeln. Eine natürliche Person konnte nur ü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2 Typologie der Personengesellschaften

Rz. 237 Die Personengesellschaft unterscheidet sich von den Körperschaften des privaten Rechts (Verein, Kapitalgesellschaften – GmbH, AG und KGaA – sowie Genossenschaft und VVaG) durch die personalistische gegenüber der verbandsmäßigen Struktur.[1] Die Rechtsfähigkeit, die allerdings regelmäßig nur bei Körperschaften vorkommt, oder die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft bzw. GbR)

Rz. 240 Die GbR ist die zivilrechtliche Grundform gesellschaftsrechtlicher Zusammenschlüsse. Nach § 705 Abs. 1 BGB ist für sie lediglich erforderlich, dass sich mehrere durch Gesellschaftsvertrag verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern. Ist der Zweck auf eine gewerbliche Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.4 Misslungene Gesellschaftsgründung, faktische (fehlerhafte) Gesellschaft

Rz. 263 Dass eine Gesellschaft nicht ohne einen (ggf. übereinstimmend konkludenten) Vertragsabschluss entstehen kann,[1] ist eine triviale Erkenntnis. Der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags kann jedoch i. d. S. misslingen, dass der Gesellschaftsvertrag nach allgemeinen zivilrechtlichen Kriterien mangelhaft, anfechtbar oder nichtig ist (z. B. weil für den Gesellschaftsver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.6 Unterbeteiligung

Rz. 252 Die Unterbeteiligung ist eine stille Beteiligung an dem Gesellschaftsanteil des Hauptbeteiligten.[1] Sie ist ein gesellschaftsrechtlicher Zusammenschluss, der darin besteht, dass der Unterbeteiligte sich mit einer – ggf. auch schenkweise zugewendeten[2]- Einlage an dem Gesellschaftsanteil des Hauptbeteiligten beteiligt und dafür eine Gewinnbeteiligung oder Beteiligun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.1 Begriff und Voraussetzungen

Rz. 219 Der Begriff Mitunternehmerschaft wird vom Gesetz selbst – sieht man vom Begriff "Mitunternehmer" ab – nicht verwendet, er hat sich jedoch eingebürgert zur Bezeichnung der Rechtsgebilde, die unter den Regelungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG fallen. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nennt als Voraussetzung für seine Anwendung das Vorhandensein einer offenen Handelsge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.1 Zivilrechtliche Rechtsnatur der KGaA

Rz. 489 Eine KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter, der persönlich haftende Gesellschafter, den Gesellschaftsgläubigern gegenüber unbeschränkt haftet, während die übrigen Gesellschafter, die Kommanditaktionäre, an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.4 Stille Gesellschaft

Rz. 249 Stiller Gesellschafter ist, wer am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Einlage beteiligt ist (§ 230 HGB). Die Einlage ist so zu leisten, dass sie in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergeht und muss in bilanzierungsfähigen Vermögenswerten bestehen.[1] Dienstleistungsverpflichtungen allein können mangels Bilanzierungsfähigkeit eine stille Gesellschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.3.2 Erbfolge nach einem Mitunternehmer

Rz. 358 War der Erblasser an einer Mitunternehmerschaft beteiligt, so ist zunächst zu unterscheiden, ob die Beteiligung nach gesellschaftsrechtlicher Rechtslage vererblich war oder nicht (Rz. 270).[1] War der Anteil nicht vererblich und ist deshalb die Gesellschaft mit dem Tod des Erblassers aufgelöst, so fällt in den Nachlass lediglich eine Beteiligung an einer Liquidations...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.2 Mitunternehmerinitiative

Rz. 321 Die Mitunternehmerinitiative ist die Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen, wie sie regelmäßig nur Gesellschaftern, Prokuristen, Geschäftsführern oder anderen leitenden Angestellten zukommt.[1] Es ist nicht entscheidend, ob der Beteiligte diese Teilhabe tatsächlich nutzt oder in welchem Umfang er die Entscheidungsprozesse beeinflusst, sondern es genügt bereits...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.3 Mitunternehmerrisiko

Rz. 325 Mitunternehmerrisiko bedeutet grundsätzlich Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens, der sich regelmäßig im Gewinn und Verlust, der Entwicklung der stillen Reserven einschl. des Geschäftswerts oder einer persönlichen Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten widerspiegelt.[1] An diesen Wertfaktoren muss der Gesellschafter regelmäßig teilhaben, um steuerl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.1 Allgemeines zur Mitunternehmereigenschaft

Rz. 316 Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezieht nach allgemein gültigen Grundsätzen derjenige, dem die Einkunftsquelle "Gewerbebetrieb" zuzurechnen ist; zuzurechnen ist sie demjenigen, der sie durch Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr nutzt (§ 2 EStG Rz. 37). Den Tatbestand des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG verwirklicht derjenige, der auf eigene Rechnung und ...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 8.1 Sonderregelungen des EStG sind zu beachten

§ 6 Abs. 3 EStG regelt die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen und ordnet zwingend die Buchwertfortführung an. Auch die unentgeltliche Aufnahme natürlicher Personen in Einzelunternehmen und unentgeltliche Übertragungen von Teilen eines Mitunternehmeranteils sind erfasst. Das Tatbestandsmerkmal der unentgeltlichen Übertragung erf...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 8.2 Anteile an Kapitalgesellschaften

Tausch ist auch die Veräußerung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG. Beim Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind Anteile, die der Tauschpartner im Gegenzug hingibt, nach dem gemeinen Wert zu bemessen.[1] Die Veräußerung führt grundsätzlich zur Aufdeckung der in den hingegebenen Anteilen enthaltenen stillen Reserven. Die wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellscha...mehr

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Sommer 2025: Aktuelle heiße Themen für ausländisch investierte Unternehmen in China

Zusammenfassung Ausländische Unternehmen in China müssen die Einhaltung chinesischer Gesetze sicherstellen, während sie sich gleichzeitig wachsenden Spannungen mit den Vorschriften ihrer Heimatländer stellen. Eine robuste Risikobewertungen und Strategiekoordination ist dabei entscheidend. Dazu im Folgenden eine Auswahl relevanter Themen, die dabei zu beachten sind: Datenschut...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Personengesellschaft, Verei... / 5 Steuerliche Anerkennung von Familiengesellschaften

Bei Gesellschaftsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen hängt die steuerliche Anerkennung dieser regelmäßig davon ab, ob sie einem Fremdvergleich standhalten. D. h. Verträge zwischen nahen Angehörigen müssen regelmäßig wirtschaftlich denen zwischen Fremden gleichgestellt sein. Das Finanzamt kann einen Gesellschaftsvertrag, der zwischen nahen Angehörigen abgeschlossen worde...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Personengesellschaft, Verei... / 5.1 Voraussetzungen für die Anerkennung des Gesellschaftsvertrags bei Verträgen mit Familienmitgliedern

Im Gesellschaftsvertrag müssen diese Punkte unmissverständlich geregelt werden: der Umfang der Gesellschaftsrechte, die Höhe der Kapitalanteile, die Gewinnbeteiligung, das Entnahmerecht und das Stimmrecht. Schädlich ist z. B., wenn bei einer Unterbeteiligung des Kindes nicht vereinbart wird, ob das Kind bei einer möglichen späteren Liquidation an den stillen Reserven beteiligt sei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3 Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG

Rz. 515 Betriebsgrundstück i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG ist der zu einem Gewerbebetrieb gehörige Grundbesitz, soweit er losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu dem Gewerbebetrieb zum Grundvermögen gehören würde. Dem Gewerbebetrieb steht die Ausübung eines freien Berufs i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG gleich.[1] Die Voraussetzungen, unter denen Grundbesitz zu einer wirtschaft...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.1 Verkäufe

Rz. 272 § 11 Abs. 2 BewG spricht von "Verkäufen", also einer Mehrzahl von Veräußerungsvorgängen. Daraus hatte der BFH zunächst den Schluss gezogen, dass die Ableitung des gemeinen Werts aus einem einzigen Verkauf nicht möglich sei.[1] In seinem Urteil vom 5.3.1986 hat er diese Auffassung jedoch aufgegeben.[2] Hiernach kann auch ein einziger Verkauf die Grundlage für die Ermi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.6.3 Beibehaltung des Fortführungswerts für den (Anteil am) Betrieb bei rechtzeitiger Reinvestition (§ 162 Abs. 3 S. 2 BewG)

Rz. 465 Nach § 162 Abs. 3 S. 2 BewG entfällt der rückwirkende Ansatz des Liquidationswerts, wenn der Veräußerungserlös innerhalb von 6 Monaten ausschließlich zum Erwerb eines anderen Betriebs der Land- und Forstwirtschaft oder eines Anteils i. S. d. § 158 Abs. 2 S. 2 BewG verwendet wird. Bei dem Ersatzobjekt kann es sich sowohl um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.6.2 Ansatz des Liquidationswerts bei Veräußerung des Betriebs oder eines Anteils am Betrieb innerhalb von 15 Jahren (§ 162 Abs. 3 BewG)

Rz. 461 § 162 Abs. 3 BewG regelt den Fall, dass der Betrieb oder ein Anteil i. S. d. § 158 Abs. 2 S. 2 BewG innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren nach dem Bewertungsstichtag veräußert wird. Die Betriebsaufgabe steht der Betriebsveräußerung nicht gleich, sondern fällt unter § 162 Abs. 4 BewG. Der Nachbewertungsvorbehalt des § 162 Abs. 3 BewG bezieht sich auf die wirtschaftl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.1 Begriff

Rz. 60 Nach § 9 Abs. 1 BewG ist bei Bewertungen – soweit nichts anderes vorgeschrieben ist – der gemeine Wert zugrunde zu legen. Der gemeine Wert wird nach § 9 Abs. 2 S. 1 BewG durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen,...mehr

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Kapitalerhöhung aus Gesells... / 1. Ablauf der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Das Verfahren der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (hierzu Blath, Notar 2018, 423; Heckschen / Heidinger, Die GmbH in der Gestaltungs- und Beratungspraxis, 5. Aufl. 2023, Kap. 10 Rz. 157 ff.; Herrler, Gesellschaftsrecht in der Notar – und Gestaltungspraxis/Blath, 3. Aufl. 2025, § 6 Rz. 671 ff.; Becksches Notar-HdB/Mayer / Weiler, 8. Aufl. 2024, § 22 Rz. 372 ff.) bein...mehr

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Versammlung: Einberufung du... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall stellt sich die Frage, ob Beschlüsse, die auf einer Versammlung gefasst werden, die ein dazu nicht Berechtigter einberufen hat, anfechtbar oder nichtig sind. Ladung zur Versammlung durch Nichtberechtigte Das LG meint, die Ladung durch Nichtberechtigte führe nur zur Anfechtbarkeit, nicht zur Nichtigkeit. So sieht man es auch in Frankfurt (LG Frankfurt a....mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.6 Gehört das Unternehmen beiden Eheleuten, sind vielschichtige Probleme zu lösen

Schwierig sind Trennungen von Ehegatten, die beide Anteile an einem gemeinsamen Unternehmen halten, vor allem, wenn noch beide Partner mitarbeiten. Der "Ausstieg" eines Ehepartners hat regelmäßig zur Folge, dass eine Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) aufgelöst wird oder bei einer Kapitalgesellschaft ein GmbH-Anteil im besten Fall auf den anderen Ehepartner übergeht. Neben...mehr

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8. Kapitel: Der minderjährige Erbe und das Handels- und Gesellschaftsrecht

§ 18 Der Minderjährige als Erbe eines Einzelkaufmanns Rz. 296 Ist der Minderjährige Alleinerbe, so werden seine Eltern als gesetzliche Vertreter darüber nachdenken, ob sie das Geschäft einstellen oder (in seinem Namen) weiterführen. Im letztgenannten Fall ist der Minderjährige dann Kaufmann. Die Entscheidung des gesetzlichen Vertreters bedarf keiner Genehmigung des Familienge...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 5)

1995 ff. Achenbach/Ransiek/Rönnau (Hrsg.) Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl. 2024 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Baetge/Wollmert/Kirsch/Oser/Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Loseblatt Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Justenhoven/Kliem/Schubert, 14. Aufl. 2024 Beck'scher Online-Großkommentar, Gesamt-Hrsg. für das Handels- und Gese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Ulmer, Die Mitwirkung des Kommanditisten an der Bilanzierung der KG, in Fischer (Hrsg.), Strukturen und Entwicklungen im Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Festschrift Wolfgang Hefermehl, 1976, 207; K. Schmidt, Die Beschlußanfechtungsklage bei Vereinen und Personengesellschaften, in Lutter/Mertens/Ulmer (Hrsg.), Festschrift Walter Stimpel, 1985, 217; Sudhoff, Der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.3 "Unmittelbare" Stimmenmehrheit

Tz. 37 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Stimmenmehrheit muss bei der Übernehmerin "unmittelbar" (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG) gegeben sein. Maßgeblich ist also nur die Stimmberechtigung aus der eingebrachten Beteiligung zuz der Stimmen aus der zum Zeitpunkt des Anteilstauschs bei der Übernehmerin vorhandenen direkten Beteiligung an der erworbenen Gesellschaft. Die nur über di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 3 PublG verpflichtet bestimmte "Großunternehmen" zur Rechnungslegung, die nicht bereits durch andere Gesetze – insbes. das HGB – erfasst sind, für die indes gleichermaßen ein Bedürfnis an Publizität besteht. Grund ist (1.) ihre gesamtwirtschaftliche Bedeutung mit Blick auf die Versorgung der Märkte und die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Volkswir...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Adressat der Pflicht

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 342d Abs. 1 normiert, wer das oberste MU dazu aufzufordern hat, für das vergangene GJ einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stellen, der bestimmten gesetzlichen Anforderungen entspricht. Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Pflicht, das oberste MU dazu aufzufordern, für das vergangene GJ einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stel...mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Materielles Recht

Der Code Civil definiert in Art. 515–8 seit 1999[18] ausdrücklich die nichteheliche Lebensgemeinschaft, ohne diese jedoch weitergehend zu regeln. Unter "concubinage" versteht man eine tatsächliche Beziehung zwischen zwei als Paar zusammenlebenden Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts, die durch eine gewisse Stabilität und Kontinuität gekennzeichnet ist. Zivilrechtl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Auslegung

Rz. 7 [Autor/Zitation] Die Konzernrechnungslegungspflicht des PublG knüpft daran an, dass die Möglichkeit zur Ausübung eines beherrschenden Einflusses von einem Unternehmen ausgeht. Der Begriff des Unternehmens wird dabei im PublG nicht legal definiert, so dass eine Auslegung der Norm erforderlich ist. Der Begriff des "Unternehmens" wird vom Gesetzgeber in mehreren Gesetzen ve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressat der Pflicht

Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Pflicht, die Hauptniederlassung dazu aufzufordern, für das vergangene GJ einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stellen, der bestimmten gesetzlichen Anforderungen entspricht, trifft nach § 342e Abs. 1 primär die im HR angemeldeten ständigen Vertreter für die Tätigkeit einer Zweigniederlassung iSd. § 342 Abs. 2 Nr. 2 einer KapGes. iSd...mehr