Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.1 Einbringung eines (gesamten) Betriebs gewerblicher Art in eine Kapitalgesellschaft (Einbringung nach dem Sechsten Teil des UmwStG):

Tz. 336 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hierbei geht es zB um folgenden Sachverhalt: Eine jur Pers d öff Rechts unterhält einen BgA, den sie nach § 20 UmwStG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zu Bw in eine Kap-Ges einbringt. Die von dem BgA in den Vorjahren erwirtschafteten Gewinne wurden in (zulässige) Rücklagen eingestellt. Neben den GmbH-Anteilen wird der einbringenden ju...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen (ohne Gegenleistung)

Tz. 72 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen (einer natürlichen Person) zur Errichtung einer Pers-Ges ist seit dem VZ 2001 in § 6 Abs 3 S 1 HS 2 EStG geregelt (zur Behandlung der unentgeltlichen Aufnahme vor dem VZ 2001 s Urt des BFH v 12.10.2005, BFH/NV 2006, 521; s Vfg der OFD Köln v 09.09.1999, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Prinzip der Steuervergünstigung und Abgrenzung zur Betriebsveräußerung gem § 16 EStG

Tz. 6 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die St-Vergünstigung von § 24 UmwStG besteht im Kern darin, dass die dort geregelten Einbringungsvorgänge (ihrer Rechtsnatur nach gewinnrealisierende Veräußerungssachverhalte, s Tz 5) erfolgsneutral (auf Antrag, s § 24 Abs 2 S 2 UmwStG) vorgenommen werden können. Zu einer Gewinnrealisierung im Zeitpunkt der Umstrukturierung von BV in eine Per...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4.1 Gewinnrealisierende Übertragung (Übersicht und Grundsätze)

Tz. 52 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Übersicht (Gewinn oder Verlust aus Tw-Ansatz) Abw von der Rechtsfolge der Bw-Übernahme gem § 6 Abs 5 S 3 iVm S 1 EStG sind in folgenden Ausnahmefällen die stillen Reserven/stillen Lasten (ggf nachträglich) im Zeitpunkt der Übertragung (dazu s Tz 46a) wegen eines zwingenden Ansatzes des übertragenen WG zum Tw aufzudecken: wenn die Besteuerung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9 Unentgeltliche Übertragung von einbringungsgeborenen Anteilen

Tz. 28 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Werden einbringungsgeborene Anteile unentgeltlich übertragen, führt der Erwerber die St-Verstrickung der Anteile fort. Der unentgeltliche Rechtsträgerwechsel ist grds kein Gewinnrealisierungstatbestand iSd § 21 UmwStG (Ausnahmen s Tz 31). Dies ergibt sich unmittelbar aus § 21 Abs 1 S 1 UmwStG, nach dem der Veräußerer von einbringungsgeborenen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2 Einbringung eines (Teil-)Betriebs zum Buchwert oder Zwischenwert

Tz. 65 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wird im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Zuzahlung in das PV (oder in das Rest-BV oder ein anderes BV) des Einbringenden hinsichtlich des Teils des Einbringungsvorgangs, für den § 24 UmwStG anwendbar ist (Einbringung für eigene Rechnung), der Bw fortgeführt oder ein Zwischenwert angesetzt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unterbeteiligungen

Rn. 93 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei der atypisch stillen Unterbeteiligung sind die der Beteiligungsquote entsprechenden Anteile zuzurechnen, wenn der Unterbeteiligte am Ertrag und an der Substanz der KapGes beteiligt ist und er die Verwaltungsrechte ausüben kann. Die 1 %-Grenze ist jeweils für den Hauptbeteiligten auf seinen "Restanteil" und den Unterbeteiligten getrennt z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7.2 Einbringung zu Buchwerten

Tz. 193 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG, auch wenn durch den Bw-Ansatz stlich keine stillen Reserven aufgedeckt werden (s Tz 5). Die Betriebsveräußerung ist gem § 34a Abs 6 Nr 1 EStG ein Vorgang, der zur Nachversteuerung des sog nachversteuerungspflichtigen Betrags (s § 34a Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5 Veräußerung oder gleichgestellte Weiterübertragung durch die übernehmende Personengesellschaft

Tz. 249 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Veräußerung iSd § 24 Abs 5 UmwStG ist die (freiwillige oder erzwungene, s Tz 253) entgeltliche (dh gegen Geld, andere WG oder Gewährung von Gesellschaftsrechten) Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtsch Eigentums an den Anteilen auf einen anderen Rechtsträger (Einzelheiten s § 22 UmwStG Tz 27ff). Die Veräußerung muss gem § 24 Abs 5 UmwSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.1 Grundsätze

Tz. 143 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Eine Aufdeckung der stillen Reserven in den einbringungsgeborenen Anteilen erfolgt gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG, wenn "der AE dies beantragt". Es treten gem § 21 Abs 2 S 1 iVm Abs 1 UmwStG die Rechtsfolgen ein, als wenn der AE die Anteile mit Wirksamkeit des Antrags (s Tz 200–201) zum gW veräußert hätte. Im Unterschied zur entgeltlichen Ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8 Wegfall des steuerneutralen Tauschs ab 01.01.1999

Tz. 26 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die Regelungen zum stneutralen Tausch in § 21 Abs 1 S 4 UmwStG sind durch das StEntlG 1999/2000/2002 ersatzlos aufgehoben worden (zur letztmaligen Anwendung des § 21 Abs 1 S 4 UmwStG s Tz 25). Der Gesetzgeber versteht die Streichung des § 21 Abs 1 S 4 UmwStG als Folgewirkung des § 6 Abs 6 S 1 EStG (s BT-Drs 14/23, 195 noch zu § 6 Abs 5). Dort...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Sacheinlagen vor Inkrafttreten des UmwStG

Tz. 21 Stand: EL 64 – ET: 10/2008 Die Rechtsfolgen des § 21 UmwStG treten ein, wenn die Tatbestandsmerkmale (Veräußerung einbringungsgeborener Anteile, Eintritt der Ersatztatbestände der § 21 Abs 2 UmwStG oder Einlage von einbringungsgeborenen Anteilen in ein BV) verwirklicht werden. Es ist demzufolge § 21 UmwStG in der Fassung des VZ anzuwenden, in dem die Veräußerung, etc s...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Definition der Nutzung (Satz 2)

2 Die Nutzung ergibt sich aus dem funktionalen Zusammenhang zur Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte. Rz. 3073 [Autor/Stand] Funktionaler Zusammenhang. Anders als z.B. bei materiellen Wirtschaftsgütern, ist die Nutzung eines Vermögenswerts i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 BsGaV i.d.R. nicht unmittelbar beobachtbar. Auch soweit man die Nutzung eines solchen Vermögenswerts einschrän...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schulze zur Wiesche, Die Einbringung von WG des PV in das Gesamthandsvermögen einer Pers-Ges, FR 1999, 519; Märkle, Neue Beratungssignale der Rspr zur MU-Schaft, DStR 2000, 797, 805; Schulze zur Wiesche, Einbringung von WG aus dem PV in eine Pers-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, DStZ 2001, 192; Doege, Einbringung von WG des PV in das Gesellschaftsvermögen von Pers-...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 1 Berichtigung von Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Hubertus Baumhoff, Honorarprofessor an der Universität Siegen Dipl.-Kfm., Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Honorarprofessor an der Universi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Notwendigkeit einer schuldrechtlichen Leistungsbeziehung

Rz. 2204 [Autor/Stand] Voraussetzung der Verrechnung dem Grunde nach. Bevor die Angemessenheit des Verrechnungspreises einer Finanzierungsleistung der Höhe nach geprüft werden kann, ist zunächst zu untersuchen, ob eine dem Grunde nach verrechenbare, schuldrechtliche Leistungsbeziehung zwischen den international verbundenen Unternehmen vorliegt oder ob die Finanzierungsleistu...mehr

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Vertretung / 1.1 Gesetzliche Vertretung

Auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen z. B. die Vertretung minderjähriger Kinder durch ihre Eltern, §§ 1626 Abs. 1, 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB, die Vertretungsmacht des Vormunds für sein Mündel, §§ 1773 Abs. 1, 1789 BGB, des Betreuers für den Betreuten, § 1823 BGB, des Pflegers bei der Pflegschaft, §§ 1888, 1823 BGB, des Verwalters nach dem Wohnungseigentumsgesetz, § 27 Abs. 2 WEG,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Umsätze von Gesellschaftsanteilen – Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 169 Nach der seit dem 1.1.980 unveränderten Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen steuerfrei. Derartige Umsätze kommen z. B. in Betracht, wenn der Leistungsempfänger einen Anteil an einer Gesellschaft erhält und dadurch Gesellschafter einer Gesellschaft wird ...mehr

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Steuerausweis in einer Rechnung im Verhältnis zu § 24 Abs. 1 UStG unter Berücksichtigung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE)

Leitsatz 1. Liegt eine Rechnung mit Steuerausweis vor, ist nicht zu entscheiden, ob die in der Rechnung ausgewiesene Steuer die gesetzlich entstandene Steuer übersteigt, wenn im Übrigen die Voraussetzungen des § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG vorliegen. 2. Die Lieferung von Geräten, die der Unternehmer lediglich für Umsätze nach § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG verwendet hat, unterliegt nicht...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.4 Nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung (§ 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG)

Rz. 183 Nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG kommt es insoweit, als für den Vermögensübergang eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird, zwingend zu einer Gewinnrealisierung. Die Buchwerte der Wirtschaftsgüter sind dann in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft anteilig aufzustocken. Derartige Gegenleistungen können nur von ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 10.1 Allgemeines

Rz. 89 Bei der Übertragung von Vermögen einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person sind nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG die übertragenen Wirtschaftsgüter grundsätzlich mit dem gemeinen Wert in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft anzusetzen. Der gemeine Wert stellt gleichzeitig die Bewertungsobergrenze dar. Keine Geltung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 §§ 3 bis 9 UmwStG betreffen die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person. Die Verschmelzung ist dadurch gekennzeichnet, dass das gesamte Vermögen von einem oder mehreren Rechtsträgern im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen, bereits bestehenden Rechtsträger (Verschmelzung durch Aufnahme) oder neu gegründ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.1 Allgemeines

Rz. 129 Die Buch- oder Zwischenwerte des übertragenen Vermögens können in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft nur insoweit angesetzt werden als sie Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft oder natürlichen Person werden und sichergestellt ist, dass sie später der Besteuerung mit ESt oder KSt unterliegen, das Recht Deutschlands hinsichtl...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.4 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 56 Die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen müssen spätestens im Zeitpunkt der zivilrechtlichen Wirksamkeit der Umwandlung vorliegen.[1] Der gegenteiligen Auffassung der Finanzverwaltung[2], wonach der steuerliche Übertragungsstichtag maßgebend sein soll, kann nicht gefolgt werden, zumal auch die Finanzverwaltung in den Fällen der Umwandlung zur Neugründung auf den Zei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.1 Allgemeines

Rz. 27 Nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG können übertragende Rechtsträger nur Körperschaften und übernehmende Rechtsträger nur Personengesellschaften oder natürliche Personen sein. Dabei musste es sich bisher um nach den Vorschriften eines EU- bzw. EWR-Staats gegründete Gesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in der EU bzw. dem EWR handeln. Eine natürliche Person konnte nur ü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.3.3.3 Nachversteuerung bei entgeltlicher oder unentgeltlicher Übertragung (Abs. 4 S. 1 Nr. 2)

Rz. 97 Der Nachversteuerungstatbestand des § 2a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG greift ein, wenn die Betriebsstätte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird.[1] Die Vorschrift ist gewinnunabhängig, greift also unabhängig von der Höhe der ggf. realisierten Gewinne ein.[2] Die Regelung ist durch die Symmetrie zwischen Besteuerung der Gewinne und Abzug der Verluste europarechtlich...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 2.4 Fälle, in denen das AGB-Recht nicht anwendbar ist

Das AGB-Recht ist nicht auf alle Verträge anwendbar. § 310 Abs. 4 BGB schließt die Schutzvorschriften aus für Verträge im Erbrecht, im Familienrecht und im Gesellschaftsrecht, sowie für Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Dagegen unterfallen Individualarbeitsverträge den §§ 305 ff. BGB, allerdings "unter angemessener Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden ...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 7 Checkliste AGB

Die nachfolgende Checkliste gibt einen Überblick über die im Zusammenhang mit AGB regelmäßig auftretenden Fragen und ihre Prüfung in der sachlogisch gebotenen Reihenfolge. Der Gesetzestext kann im Internet abgerufen werden.[1]mehr

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Verträge: Vorvertragliche V... / 1 Vertragsverhandlungen

Bei Verträgen über komplexe Gegenstände (etwa im Anlagenbau), über mehrseitige Kooperationen (etwa im Gesellschaftsrecht) oder über langfristige Bindungen (sog. Dauerschuldverhältnisse) sind eine Vielzahl von Interessen, Leistungen, Gegenleistungen, Optionen, Bedingungen, Sicherheiten usw. zu regeln. Sie werden üblicherweise nicht von einer Vertragspartei als fertiges Angebo...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Arbeits- und Gesellschaftsrecht

1. Anstellungs- und Organverhältnis Rz. 147 Der GmbH-Geschäftsführer ist gem. § 35 GmbHG das zur Vertretung der Gesellschaft bestellte Organ der Gesellschaft. Ihm obliegt die Leitung der GmbH. Von der organschaftlichen Bestellung als gesellschaftsrechtlichem Akt ist die Anstellung des Geschäftsführers zu differenzieren. Zwischen Bestellung und Anstellung besteht zwar ein enge...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Arbeits- und Gesellschaftsrecht

1. Zuständigkeit für die Anstellung, Bestellung und Vorstandsvergütung – Erfordernis wirksamer Beschlussfassung und Bevollmächtigung a) Unterscheidung zwischen Anstellung und Bestellung – Trennungstheorie Rz. 565 Die Vorstandsbesetzung, d.h. die Suche und Auswahl geeigneter Vorstandsmitglieder, gilt –wie ausgeführt (Rdn 561) – als Königsdisziplin für den Aufsichtsrat bzw. den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einbringung eines Kommanditanteils in eine GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rn. 61 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Auch bei Buchwertfortführung auf Antrag handelt es sich um eine entgeltliche Veräußerung (BFH BStBl II 1988, 829 zu 1.), sodass der verrechenbare Verlust nach § 15a EStG nicht auf die GmbH übergeht: glA Wacker in Schmidt, § 15a EStG Rz 172, 41. Aufl; FinMin SchlH vom 07.04.2020, VI 307-S 2241 a-087, DStR 2020, 1573; Helmreich, Verluste bei b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Einbringung eines Kommanditanteils zum Buchwert in eine andere PersGes gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rn. 63 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Durch den Einbringungsvorgang gemäß § 24 UmwStG entsteht eine doppelstöckige PersGes. Nach begründeter Ansicht von Wacker in Schmidt, § 15a EStG Rz 176, 41. Aufl mwN, bleibt das Recht des einbringenden Kommanditisten zur zukünftigen Verlustverrechnung mit Gewinnanteilen aus der Obergesellschaft insoweit erhalten, als Gewinnanteile der Oberge...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft(Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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§ 16 Vertragstypen / h) Dauer der Bestellung und Anstellung

aa) Befristung – maximale Laufzeit von Bestellung und Anstellung Rz. 647 Die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes erfolgt durch einen ausdrücklichen Beschluss des Aufsichtsrats als Gesamtorgan gem. § 108 AktG i.V.m. § 107 Abs. 3 S. 7 AktG, und kann gem. § 84 Abs. 1 S. 1 AktG maximal auf die Dauer von höchstens fünf Jahren erfolgen. Die Frist läuft mit dem Beginn der Amtsz...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Abberufung aus wichtigem Grund

aa) Verlust der Organstellung Rz. 675 Im Normalfall endet das Amt des Vorstandsmitgliedes mit Ablauf des festgelegten Bestellungs- und Anstellungszeitraumes. Eines Widerrufes der Bestellung oder einer Kündigung bedarf es zum turnusmäßigen Ende nicht. Das Auslaufen der Bestellung ist zum Handelsregister anzumelden. Rz. 676 Gleichwohl gibt es zahlreiche Fälle, in denen aus unter...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Sonderkonstellationen bei Abberufung und Kündigung – "ruhende" Arbeitsverhältnisse

(1) Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG – GF bei der GmbH u. Vertrag bei der KG Rz. 300 Klar geregelt ist der Fall, dass der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH, der seinen Anstellungsvertrag mit der GmbH geschlossen hat, wegen § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG grundsätzlich keinen Kündigungsschutz genießt. Rz. 301 In der Praxis wird allerdings häufig der Anstellungsvertrag mit der...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Zuständigkeit für die Anstellung, Bestellung und Vorstandsvergütung – Erfordernis wirksamer Beschlussfassung und Bevollmächtigung

a) Unterscheidung zwischen Anstellung und Bestellung – Trennungstheorie Rz. 565 Die Vorstandsbesetzung, d.h. die Suche und Auswahl geeigneter Vorstandsmitglieder, gilt –wie ausgeführt (Rdn 561) – als Königsdisziplin für den Aufsichtsrat bzw. den Personalausschuss des Aufsichtsrats (vgl. Kunz, BOARD 2014, 100,102). Sind geeignete Kandidaten gefunden, ist wie bei dem Geschäftsf...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Ordentliche Kündigung des Geschäftsführervertrags durch die GmbH/Koppelungsklauseln – Abfindung/Überbrückungsgeld

(1) Kündigung ohne Kündigungsgrund – negative Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG (a) Gesetz und Rechtsprechung Rz. 237 Die ordentliche Kündigung des unbefristeten Geschäftsführerdienstvertrages durch die GmbH ist grundsätzlich ohne das Vorliegen eines Kündigungsgrundes unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen möglich (vgl. BGH v. 3.11.2003 – II ZR ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Rechtsprechung des BAG

aa) Geschäftsführeramt Rz. 153 Nach der Rspr. des BAG wird der Geschäftsführer einer GmbH für diese in aller Regel ebenfalls auf der Grundlage eines freien Dienstvertrags, nicht eines Arbeitsvertrags tätig (vgl. BAG v. 8.2.2022 – 9 AZB 40/21, juris Ls. 2 und Rn 22; BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Rn 25). Sein Dienstvertrag ist auf eine Geschäftsbesorgung durch Ausübung...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Beschäftigungsanspruch/-pflicht des Vorstands nach Abberufung in einer anderen leitenden Funktion?

aa) Zumutbare andere Tätigkeit nach Abberufung Rz. 701 Fraglich ist, ob das abberufene Vorstandsmitglied verpflichtet ist, trotz Abberufung auf Wunsch der AG eine andere zumutbare Tätigkeit bis zum Vertragsende auf Verlangen der AG auszuüben, wenn der Anstellungsvertrag dazu keine Regelung enthält. Dies ist abzulehnen. Nach der älteren Rspr. des BGH soll es möglich sein, dass...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (1) Erfordernis des wichtigen Grundes

(a) Außerordentliche Kündigung durch die GmbH – prozessuale Reaktionsmöglichkeiten des Geschäftsführers/Einklagen der schriftlichen Begründung des Kündigungsgrundes/Geltendmachung von Annahmeverzugslohn im Urkundsprozess durch den Geschäftsführer u.a. Rz. 275 Die außerordentliche, meist fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB, ist nur zulässig, wenn dem Kündige...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 6. Inhalt des Geschäftsführervertrags – Vertragsgestaltung

a) Geschäftsführer als Verbraucher – Kontrollfähigkeit der Vertragsbedingungen Rz. 196 Die AGB-Kontrolle des Geschäftsführervertrages ist nach den §§ 305 ff. BGB eröffnet, wenn die GmbH dem Geschäftsführer für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen bei Abschluss des Vertrages stellt. Die Anwendbarkeit folgt aus § 305 Abs. 1 S. 1 BGB. Rz. 197 Die in der ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Rechtscharakter des Anstellungsverhältnisses – Dienst- oder Arbeitsverhältnis?

a) Rechtsprechung des BGH aa) Arbeitgeberfunktion Rz. 148 Die Anstellung des Geschäftsführers erfolgt nach der Rspr. des BGH durch Abschluss eines (Geschäftsführer-) Dienstvertrages (vgl. BGH v. 10.5.2010 – II ZR 70/09, juris Rn 7). Das Anstellungsverhältnis des GmbH-Geschäftsführers zur GmbH sei notwendig ein freies Dienstverhältnis, da mit der Organstellung (= Ausübung der A...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (2) Beachtung der Zwei-Wochen-Frist – vertragliche Vereinbarung vorheriger Anhörung

(a) Kenntnis aller Gesellschafter Rz. 287 Bei der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist stets die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB ab Kenntnis einzuhalten. In der Praxis von besonderer Relevanz ist die Frage, auf wessen Kenntnis abzustellen ist. Kündigungsberechtigt ist bei der GmbH grundsätzlich die Gesellschafterversammlung als das analog § 46 Nr. 5 GmbH...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 6. Abberufung, Kündigung aus wichtigem Grund/Zumutbarkeit anderweitiger Tätigkeit – Reaktionsmöglichkeiten des Vorstands

a) Abberufung aus wichtigem Grund aa) Verlust der Organstellung Rz. 675 Im Normalfall endet das Amt des Vorstandsmitgliedes mit Ablauf des festgelegten Bestellungs- und Anstellungszeitraumes. Eines Widerrufes der Bestellung oder einer Kündigung bedarf es zum turnusmäßigen Ende nicht. Das Auslaufen der Bestellung ist zum Handelsregister anzumelden. Rz. 676 Gleichwohl gibt es zah...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (3) Besonderheit beim "ruhenden Arbeitsverhältnis" in Beförderungsfällen

(a) Rechtsprechung des BAG Rz. 308 Von besonderer Praxisrelevanz war lange Zeit die Abberufung und Kündigung eines Geschäftsführers, wenn der Geschäftsführer vor seiner Bestellung zum Geschäftsführer Arbeitnehmer der GmbH war (klassische Beförderungsfälle). Nach der früheren Rspr. des BAG bestand dann eine Vermutung, dass das frühere Arbeitsverhältnis während der Geschäftsfüh...mehr