Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3 Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG

Rz. 515 Betriebsgrundstück i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG ist der zu einem Gewerbebetrieb gehörige Grundbesitz, soweit er losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu dem Gewerbebetrieb zum Grundvermögen gehören würde. Dem Gewerbebetrieb steht die Ausübung eines freien Berufs i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG gleich.[1] Die Voraussetzungen, unter denen Grundbesitz zu einer wirtschaft...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.1 Verkäufe

Rz. 272 § 11 Abs. 2 BewG spricht von "Verkäufen", also einer Mehrzahl von Veräußerungsvorgängen. Daraus hatte der BFH zunächst den Schluss gezogen, dass die Ableitung des gemeinen Werts aus einem einzigen Verkauf nicht möglich sei.[1] In seinem Urteil vom 5.3.1986 hat er diese Auffassung jedoch aufgegeben.[2] Hiernach kann auch ein einziger Verkauf die Grundlage für die Ermi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.6.2 Ansatz des Liquidationswerts bei Veräußerung des Betriebs oder eines Anteils am Betrieb innerhalb von 15 Jahren (§ 162 Abs. 3 BewG)

Rz. 461 § 162 Abs. 3 BewG regelt den Fall, dass der Betrieb oder ein Anteil i. S. d. § 158 Abs. 2 S. 2 BewG innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren nach dem Bewertungsstichtag veräußert wird. Die Betriebsaufgabe steht der Betriebsveräußerung nicht gleich, sondern fällt unter § 162 Abs. 4 BewG. Der Nachbewertungsvorbehalt des § 162 Abs. 3 BewG bezieht sich auf die wirtschaftl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.6.3 Beibehaltung des Fortführungswerts für den (Anteil am) Betrieb bei rechtzeitiger Reinvestition (§ 162 Abs. 3 S. 2 BewG)

Rz. 465 Nach § 162 Abs. 3 S. 2 BewG entfällt der rückwirkende Ansatz des Liquidationswerts, wenn der Veräußerungserlös innerhalb von 6 Monaten ausschließlich zum Erwerb eines anderen Betriebs der Land- und Forstwirtschaft oder eines Anteils i. S. d. § 158 Abs. 2 S. 2 BewG verwendet wird. Bei dem Ersatzobjekt kann es sich sowohl um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.1 Begriff

Rz. 60 Nach § 9 Abs. 1 BewG ist bei Bewertungen – soweit nichts anderes vorgeschrieben ist – der gemeine Wert zugrunde zu legen. Der gemeine Wert wird nach § 9 Abs. 2 S. 1 BewG durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen,...mehr

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Kapitalerhöhung aus Gesells... / 1. Ablauf der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Das Verfahren der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (hierzu Blath, Notar 2018, 423; Heckschen / Heidinger, Die GmbH in der Gestaltungs- und Beratungspraxis, 5. Aufl. 2023, Kap. 10 Rz. 157 ff.; Herrler, Gesellschaftsrecht in der Notar – und Gestaltungspraxis/Blath, 3. Aufl. 2025, § 6 Rz. 671 ff.; Becksches Notar-HdB/Mayer / Weiler, 8. Aufl. 2024, § 22 Rz. 372 ff.) bein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versammlung: Einberufung du... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall stellt sich die Frage, ob Beschlüsse, die auf einer Versammlung gefasst werden, die ein dazu nicht Berechtigter einberufen hat, anfechtbar oder nichtig sind. Ladung zur Versammlung durch Nichtberechtigte Das LG meint, die Ladung durch Nichtberechtigte führe nur zur Anfechtbarkeit, nicht zur Nichtigkeit. So sieht man es auch in Frankfurt (LG Frankfurt a....mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.6 Gehört das Unternehmen beiden Eheleuten, sind vielschichtige Probleme zu lösen

Schwierig sind Trennungen von Ehegatten, die beide Anteile an einem gemeinsamen Unternehmen halten, vor allem, wenn noch beide Partner mitarbeiten. Der "Ausstieg" eines Ehepartners hat regelmäßig zur Folge, dass eine Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) aufgelöst wird oder bei einer Kapitalgesellschaft ein GmbH-Anteil im besten Fall auf den anderen Ehepartner übergeht. Neben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
8. Kapitel: Der minderjährige Erbe und das Handels- und Gesellschaftsrecht

§ 18 Der Minderjährige als Erbe eines Einzelkaufmanns Rz. 296 Ist der Minderjährige Alleinerbe, so werden seine Eltern als gesetzliche Vertreter darüber nachdenken, ob sie das Geschäft einstellen oder (in seinem Namen) weiterführen. Im letztgenannten Fall ist der Minderjährige dann Kaufmann. Die Entscheidung des gesetzlichen Vertreters bedarf keiner Genehmigung des Familienge...mehr

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Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 5)

1995 ff. Achenbach/Ransiek/Rönnau (Hrsg.) Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl. 2024 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Baetge/Wollmert/Kirsch/Oser/Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Loseblatt Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Justenhoven/Kliem/Schubert, 14. Aufl. 2024 Beck'scher Online-Großkommentar, Gesamt-Hrsg. für das Handels- und Gese...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Ulmer, Die Mitwirkung des Kommanditisten an der Bilanzierung der KG, in Fischer (Hrsg.), Strukturen und Entwicklungen im Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Festschrift Wolfgang Hefermehl, 1976, 207; K. Schmidt, Die Beschlußanfechtungsklage bei Vereinen und Personengesellschaften, in Lutter/Mertens/Ulmer (Hrsg.), Festschrift Walter Stimpel, 1985, 217; Sudhoff, Der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.3 "Unmittelbare" Stimmenmehrheit

Tz. 37 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Stimmenmehrheit muss bei der Übernehmerin "unmittelbar" (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG) gegeben sein. Maßgeblich ist also nur die Stimmberechtigung aus der eingebrachten Beteiligung zuz der Stimmen aus der zum Zeitpunkt des Anteilstauschs bei der Übernehmerin vorhandenen direkten Beteiligung an der erworbenen Gesellschaft. Die nur über di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 3 PublG verpflichtet bestimmte "Großunternehmen" zur Rechnungslegung, die nicht bereits durch andere Gesetze – insbes. das HGB – erfasst sind, für die indes gleichermaßen ein Bedürfnis an Publizität besteht. Grund ist (1.) ihre gesamtwirtschaftliche Bedeutung mit Blick auf die Versorgung der Märkte und die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Volkswir...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Adressat der Pflicht

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 342d Abs. 1 normiert, wer das oberste MU dazu aufzufordern hat, für das vergangene GJ einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stellen, der bestimmten gesetzlichen Anforderungen entspricht. Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Pflicht, das oberste MU dazu aufzufordern, für das vergangene GJ einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stel...mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Materielles Recht

Der Code Civil definiert in Art. 515–8 seit 1999[18] ausdrücklich die nichteheliche Lebensgemeinschaft, ohne diese jedoch weitergehend zu regeln. Unter "concubinage" versteht man eine tatsächliche Beziehung zwischen zwei als Paar zusammenlebenden Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts, die durch eine gewisse Stabilität und Kontinuität gekennzeichnet ist. Zivilrechtl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] § 341l wurde durch das Bilanzrichtlinie-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 eingeführt. Das BiRiLiG diente der Umsetzung der Vierten und Siebten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften (EG) zur Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften in den Mitgliedstaaten. Mit der Einführung der Vorschrift wurden spezifische Offenlegungspflichten für V...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Auslegung

Rz. 7 [Autor/Zitation] Die Konzernrechnungslegungspflicht des PublG knüpft daran an, dass die Möglichkeit zur Ausübung eines beherrschenden Einflusses von einem Unternehmen ausgeht. Der Begriff des Unternehmens wird dabei im PublG nicht legal definiert, so dass eine Auslegung der Norm erforderlich ist. Der Begriff des "Unternehmens" wird vom Gesetzgeber in mehreren Gesetzen ve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressat der Pflicht

Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Pflicht, die Hauptniederlassung dazu aufzufordern, für das vergangene GJ einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stellen, der bestimmten gesetzlichen Anforderungen entspricht, trifft nach § 342e Abs. 1 primär die im HR angemeldeten ständigen Vertreter für die Tätigkeit einer Zweigniederlassung iSd. § 342 Abs. 2 Nr. 2 einer KapGes. iSd...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bereitstellung eines ordnungsgemäßen Berichts (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Hat das oberste MU dem TU einen Bericht zur Verfügung gestellt, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht, ist dieser Bericht nach § 342m Abs. 2 Satz 1 durch die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs des TU spätestens ein Jahr nach dem Ende des Berichtszeitraums (vgl. § 342a Nr. 6) in deutscher Sprache der das Unternehmensregister führenden Stel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bereitstellung eines ordnungsgemäßen Berichts (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Hat die Hauptniederlassung oder das oberste MU der Zweigniederlassung einen gesetzeskonformen Ertragsteuerinformationsbericht überlassen, haben nach § 342m Abs. 3 Satz 1 primär die in § 13e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 genannten angemeldeten Personen bzw. die angemeldeten ständigen Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung der das Unternehmensregister ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressat der Pflicht

Rz. 11 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts trifft nach § 342b Abs. 1 die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Gesellschaft iSd. § 342 Abs. 1 Nr. 1, wenn die in den JA der Gesellschaft ausgewiesenen Umsatzerlöse in mindestens zwei aufeinander folgenden GJ jeweils 750 Mio. EUR übersteigen. Das erste GJ, über das beri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kussmaul, Sind Nutzungsrechte Vermögensgegenstände bzw WG?, BB 1987, 2053; Meyer-Scharenberg, Sind Nutzungsrechte WG?, BB 1987, 874; Groh, DB 1988, 514; Thiel, Die Bilanzierung von Nutzungsrechten, DStJG Band 14, 161; Meilicke, Obligatorische Nutzungsrechte als Sacheinlage, BB 1991, 579; Schubert, Die einkommensteuerliche Behandlung von Nutzungsrechten, DStR 1995, 362; Lüdenbach/H...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Einbringungsgegenstand: Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Tz. 24 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Begriff der eingebrachten "Anteile an einer Kap-Ges oder Gen" (erworbene Gesellschaft) ist weder in § 21 Abs 1 S 1 noch in Abs 1 S 2 UmwStG definiert. Es muss sich nicht – wie bei der übernehmenden Gesellschaft (s Tz 6) – um eine in der EU/EWR ansässige Gesellschaft handeln. Diese Beschränkung kann weder § 1 Abs 3 oder 4 UmwStG noch der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 680 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 5 Abs 2 EStG verlangt ("ist") einen Bilanzansatz für entgeltlich erworbene – körperlich nicht greifbare – immaterielle WG des AV. Im Umkehrschluss ist bei nicht entgeltlichem Erwerb die Bilanzierung ausgeschlossen. Die Vorschrift hatte bis zur Gültigkeit des BilMoG nur klarstellende Bedeutung, denn über § 5 Abs 1 S 1 EStG aF ("Maßgeblichk...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Börsennotierte Gesellschaften

Rz. 73 [Autor/Zitation] Der Begriff "börsennotierte Gesellschaften" ist im deutschen Handels- und Gesellschaftsrecht in § 3 Abs. 2 AktG für Zwecke der aktienrechtlichen Vorschriften definiert als "Gesellschaften, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum mittelbar...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Europäisierung als Kehrtwende

Rz. 18 [Autor/Zitation] Eine nahezu vollständige Kehrtwende im Hinblick auf die Publizität von Unternehmensabschlüssen setzte erst durch die Europäisierung dieser Regelungsmaterie ein (Rz. 26 ff.). Mit dem BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) wurde der heutige § 325 in seiner Grundstruktur geschaffen und die Publizitätspflicht in Umsetzung der zwischenzeitlich geschaffe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Beisse, Gewinnrealisierung – Ein systematischer Überblick über Rechtsgrundlagen, Grundtatbestände und grundsätzliche Streitfragen, DStJG 4 (1981), 13; Lang, Gewinnrealisierung – Rechtsgrundlagen, Grundtatbestände und Prinzipien um Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs nach § 4 Abs 1 EStG, in Ruppe (Hrsg): Gewinnrealisierung im Steuerrecht, Theorie und Praxis der Gewinnverwir...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Offenlegungspflicht durch unverbundene Unternehmen und oberste Mutterunternehmen mit Sitz im Inland (Abs. 1)

Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Offenlegung des Ertragsteuerinformationsberichts nach § 342m Abs. 1 betrifft Gesellschaften iSd. § 342 Abs. 1 Nr. 1 oder 2, die gem. § 342b Abs. 1 oder § 342c Abs. 1 zur Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts verpflichtet sind. Konkret sind damit zum einen im Inland ansässige unverbundene Unternehmen (KapGes. und Personengesel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Accountancy Europe, Dynamics Influencing Auditor Choice in the Public Interest Entity Market, 2023 (https://www.accountancyeurope.eu/wp-content/uploads/220608_Dynamics-influencing-auditor-choice-in-the-PIE-market_publication.pdf; Klebba, Unabhängige Bilanzprüfung, Die Arbeit 1932, 376; Adler, Bestellung des Bilanzprüfers nach der Durchführung der Pflichtprüfung, WT 1936, 66;...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz von 1965, WPg 1965, 585; Forster, Die durch § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes erweiterte Abschlußprüfung, WPg 1975, 393; Baetge, Früherkennung negativer Entwicklungen der zu prüfenden Unternehmung mit Hilfe von Kennzahlen, WPg 1980, 651; Forster, Abschlußprüfer und Abschlußprüfung im Wandel – Auswirkungen d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Unternehmen in Abwicklung gem. Abs. 3

Rz. 32 [Autor/Zitation] Ferner sind nach Abs. 3 auch in Abwicklung (= Liquidation) befindliche Unternehmen von den Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Publizitätspflichten des Ersten Abschnitts des PublG ausgenommen. Rz. 33 [Autor/Zitation] Die Befreiung ist damit begründet worden, dass ein Unternehmen in Abwicklung keine gesamtwirtschaftlich interessanten Jahresabschlussinformati...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Individualschutz

Rz. 5 [Autor/Zitation] Darüber hinaus wird in der Publizität auch oftmals eine Art von Individualschutz gesehen (BGH v. 14.10.2014 – II ZB 20/13, NZG 2015, 157 Rz. 21; Zetzsche in HKMS3, § 325 HGB Rz. 1; in diese Richtung auch BGH v. 4.6.2006 – III ZR 256/04, BGHZ 167, 155 Rz. 13, für den Bestätigungsvermerk; dem folgend OLG Düsseldorf v. 23.10.2019 – 14 U 83/18, ZInsO 2020, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Leffson, Wirtschaftsprüfung, 4. Aufl. 1988; Martens, Die Vorlage des Jahresabschlusses und des Prüfungsberichts gegenüber dem Wirtschaftsausschuß, DB 1988, 1229; Niehaus, Bedeutung und Inhalt des Berichts über die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung, DB 1988, 817; Plendl, Die Berichterstattung des Abschlussprüfers ...mehr

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Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 4)

1995 ff. Altmeppen, GmbHG, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Schmidt/Schubert/Störk, 14. Aufl. 2024 Beck'scher Online-Großkommentar, Gesamt-Hrsg. für das Handels- und Gesellschaftsrecht Henssler Aktienrecht hrsg. v. Spindler/Stilz Bilanzrecht hrsg. v. Fehrenbacher/Dicken/Hennrichs/Kleindiek/W...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressat der Pflicht

Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Pflicht, das oberste MU dazu aufzufordern, für das vergangene GJ einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stellen, der bestimmten gesetzlichen Anforderungen entspricht, trifft nach § 342f Abs. 1 primär die im HR angemeldeten ständigen Vertreter einer Zweigniederlassung iSd. § 342 Abs. 2 Nr. 2 einer KapGes. iSd. § 342 Abs. 2 Nr. 1 Alt. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.2 Mehrheit der Stimmen

Tz. 32 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Maßgebend für die Einordnung der Einbringung von Anteilen an einer Kap-Ges oder Gen als qualifizierter Anteilstausch ist ausschl die Stimmrechtsbefugnis des (stlichen) AE der Anteile. Dies gilt sowohl für die eingebrachte Beteiligung als auch für Anteile an der erworbenen Gesellschaft, die die Übernehmerin bereits innehat. Stimmrecht ist das...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Ausländische Kapitalgesellschaften

Rz. 53 [Autor/Zitation] Bei ausländischen KapGes. muss für die Anwendung von Satz 1 differenziert werden. Ausländische Kapitalgesellschaften mit einem Satzungssitz in einem Mitgliedstaat werden von Satz 1 nicht erfasst, da diese ohnehin den nationalen Umsetzungsvorschriften von Art. 30 Bilanz-RL (Rz. 28) unterfallen, so dass es schon keinen Bedarf für eine Anwendung von Satz ...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 24 Die Willensbildung in der Miterbengemeinschaft

Rz. 346 Die Verwaltung des Nachlasses obliegt der Erbengemeinschaft (§ 2038 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Verwaltung umfasst alle Handlungen, die die Miterben mit Wirkung für den Nachlass vornehmen, um diesen zu erhalten, zu nutzen oder zu mehren.[1] Das können Verpflichtungsgeschäfte, tatsächliches Handeln und auch Verfügungsgeschäfte sein. Zur Verwaltung des Nachlasses gehört es a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Adressat der Offenlegungspflicht

Rz. 26 [Autor/Zitation] Für die Offenlegungspflicht sieht Satz 1 zwei mögliche Adressaten (Rz. 27 und Rz. 28) vor, die die Unterlagen der Rechnungslegung für die KapGes. offenlegen müssen. Daher handelt es sich bei der Pflicht nicht nur um ein solche der in Satz 1 genannten Personen, sondern auch um eine der KapGes. selbst (Kersting in Großkomm. HGB6, § 325a Rz. 32; Müller-He...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Endemann, Das Bundesgesetz betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, 1870; Baums, Preußische Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843, 1981; Reuter, Die Publizität der Kapitalgesellschaft nach neuem Bilanzrecht, in Havermann (Hrsg.), Bilanz- und Konzernrecht, FS Reinhard Goerdeler, 1987, 431; Kronstein, Die Publizität außerhalb der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Veröffentlichung durch unverbundene Unternehmen und oberste Mutterunternehmen mit Sitz im Inland (Abs. 1)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Veröffentlichung des Ertragsteuerinformationsberichts nach § 342n Abs. 1 Satz 1 betrifft Gesellschaften iSd. § 342 Abs. 1 Nr. 1 oder 2, die gem. § 342b Abs. 1 oder § 342c Abs. 1 zur Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts verpflichtet sind (s. im Ergebnis § 342m Rz. 9. Ist eine Gesellschaft hiernach zur Veröffentlichung des Ert...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.7 Diversity-Bericht

Rz. 12 Ab dem Geschäftsjahr 2017 erfolgt für bestimmte börsennotierte Unternehmen (s. Rz. 6) eine Ausweitung der Erklärung der Unternehmensführung um weitere Diversitätsangaben.[1] Konkret handelt es sich über die bereits gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen zur Frauenquote hinaus um eine Beschreibung des Diversitätskonzepts, das im Hinblick auf die Zusammensetzu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Adressat der Pflicht

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 342c Abs. 1 normiert, wer danach einen Ertragsteuerinformationsbericht erstellen und welche Angaben der Bericht enthalten muss. Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts trifft nach § 342c Abs. 1 die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Gesellschaft iSd. § 342 Abs. 1 Nr. 2, wenn die in den KA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Zurechnung der eingebrachten Anteile

Tz. 30 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die eingebrachten Anteile müssen dem einbringenden Rechtsträger zum Zeitpunkt des Anteilstauschs stlich zuzurechnen sein. Der Stpfl muss also nicht zwingend zivilrechtlicher Inhaber der Beteiligung sein. Es reicht aus, wenn der Einbringende wirtsch Eigentum (s § 39 Abs 2 AO) an dem Anteil besitzt (zum Bsp als Treugeber bei Treuhandverhältnis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Ansatz der Anteile an der Überträgerin bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses (§ 4 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG)

Tz. 14 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der durch das SEStEG eingefügte § 4 Abs 1 S 2 UmwStG regelt eine Ausnahme von der Bewertung nach § 6 EStG hinsichtlich der Anteile der Übernehmerin an der Überträgerin. Danach sind die Anteile an der Überträgerin mit dem Bw, erhöht um Tw-Abschr, die in früheren Jahren (ganz oder tw) stwirksam vorgenommen (und nicht zwischenzeitlich rückgängi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) 2002: Erweiterung der Grundannahme als sachliche Billigkeit mit Rücksicht auf § 24 UmwStG

Rn. 148b Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Entsprechend sollte ebenfalls nicht von dem Ausscheiden eines Gesellschafters ausgegangen werden, wenn in den Fällen der Übertragung eines Mitunternehmeranteils gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten iSd § 24 UmwStG wie auch der unentgeltlichen Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen iSd § 6 Abs 3 EStG die Bu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definition

Rz. 59 [Autor/Zitation] Gemeinschaftsgeschäfte umfassen gem. § 5 RechKredV Gemeinschaftskredite und den gemeinschaftlichen Erwerb von Wertpapieren oder Beteiligungen. Gemeinschaftskredite sind definiert als Kredite, die von mehreren Kreditinstituten gemeinschaftlich gewährt werden. Rz. 60 [Autor/Zitation] Darunter werden vor allem Konsortialkredite subsumiert (vgl. Krumnow ua.,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 16 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wegen des Verhältnisses von § 13 zu den §§ 11 und 12 UmwStG s Tz 1. Über § 15 Abs 1 gilt § 13 UmwStG entspr in Fällen der Auf- und Abspaltung von Kö auf andere Kö (hierzu s Tz 61 ff). Sofern die Tatbestandsvoraussetzungen des § 15 Abs 1 S 2 UmwStG auf der Ebene der übertragenden Kö (hierzu s § 15 UmwStG Tz 53 ff) nicht vorliegen, scheidet ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Wertverknüpfung mit der steuerlichen Schlussbilanz der Überträgerin

Tz. 11 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 4 Abs 1 S 1 UmwStG hat der übernehmende Rechtsträger (Pers-Ges bzw natürliche Person) die auf ihn übergegangenen WG mit dem in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö enthaltenen Wert nach § 3 UmwStG zu übernehmen. Übergegangene WG iSd § 4 Abs 1 S 1 UmwStG sind alle WG, die in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö nach §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bewertung

Rn. 337b Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Abweichungen zwischen HB und StB – Bewertungsebenemehr