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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / 1. Auslegung

Prof. Dr. Stephan C. Scholz
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Rz. 7

[Autor/Zitation]

Die Konzernrechnungslegungspflicht des PublG knüpft daran an, dass die Möglichkeit zur Ausübung eines beherrschenden Einflusses von einem Unternehmen ausgeht. Der Begriff des Unternehmens wird dabei im PublG nicht legal definiert, so dass eine Auslegung der Norm erforderlich ist.

Der Begriff des "Unternehmens" wird vom Gesetzgeber in mehreren Gesetzen verwendet (ua. im AktG, HGB, PublG). Eine einheitliche Begriffsbestimmung für die gesamte Rechtsordnung besteht nach allgemeiner Auffassung indes nicht; sogar innerhalb des Aktienrechts wird der Begriff nicht einheitlich verwendet. Vielmehr ist der Unternehmensbegriff nach heute ganz hM allein aus dem Sinn und Zweck der jeweiligen Vorschrift bzw. deren Sachzusammenhang, in welchem der Begriff verwendet wird, auszulegen (sog. teleologischer Unternehmensbegriff; vgl. Bayer in MünchKomm. AktG6, § 15 AktG Rz. 9 f.; Emmerich in Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht10, § 15 AktG Rz. 8 f.; Keßler in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht6, § 15 AktG Rz. 2; Peres/Walden in Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht6, § 15 AktG Rz. 1; Oser, StuB 2011, 16, 18; Küting, BFuP 2015, 21, 28 f.).

[Autor/Zitation] Scholz in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 11 PublG, Randziffer 7

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

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