Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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§ 16 Vertragstypen / ee) Freistellung/Annahmeverzug/Urlaubsanrechnung/Bezüge

(1) Freistellung des Geschäftsführers – Anrechnung anderweitigen Verdienstes Rz. 323 Hat sich die GmbH zur Trennung von dem Geschäftsführer entschlossen, ist die zentrale Frage, wie es bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum Befristungsende weitergehen soll. Neben der i.d.R. sinnvollen Möglichkeit der Generalbereinigung (vgl. Dicke, GmbHR 2019, 572 ff.) durch einen Au...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (1) Kündigung ohne Kündigungsgrund – negative Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG

(a) Gesetz und Rechtsprechung Rz. 237 Die ordentliche Kündigung des unbefristeten Geschäftsführerdienstvertrages durch die GmbH ist grundsätzlich ohne das Vorliegen eines Kündigungsgrundes unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen möglich (vgl. BGH v. 3.11.2003 – II ZR 158/01, GmbHR 2004, 57 = NJW-RR 2004, 540; vgl. aber zur Anwendung von Arbeitnehm...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Rechtsprechung des BGH

aa) Arbeitgeberfunktion Rz. 148 Die Anstellung des Geschäftsführers erfolgt nach der Rspr. des BGH durch Abschluss eines (Geschäftsführer-) Dienstvertrages (vgl. BGH v. 10.5.2010 – II ZR 70/09, juris Rn 7). Das Anstellungsverhältnis des GmbH-Geschäftsführers zur GmbH sei notwendig ein freies Dienstverhältnis, da mit der Organstellung (= Ausübung der Arbeitgeberfunktion, BGH v...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (e) Kündigungsfristen

(aa) Gesetzliche Kündigungsfristen Rz. 255 Rechtsprechung des BAG Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt nach der jüngsten Rechtsprechung des 2. Senats des BAG aus § 621 BGB (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Ls.). Diese Rechtsprechung ist überraschend, entspricht nicht der herrschenden Meinung, widers...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Schiedsvereinbarungen

Rz. 388 Der Abschluss von Schiedsvereinbarungen in Geschäftsführerverträgen ist zulässig (vgl. Bauer/Arnold/Kramer, AG 2014, 677 ff., 685). Ob dies sinnvoll ist, ist jeweils am Einzelfall zu prüfen.mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Sittenwidrige/treuwidrige Kündigung

Rz. 158 Gleichwohl kann die Kündigung sittenwidrig (§ 138 Abs. 1 BGB) oder treuwidrig (§ 242 BGB) sein (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Rn 30).mehr

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§ 16 Vertragstypen / 10. Rechtsweg; Prorogationsvereinbarung – Vereinbarung arbeitsgerichtlicher Zuständigkeit; Vertretung der GmbH im Prozess

a) Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten Rz. 367 Für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Geschäftsführer und der GmbH sind grds. gem. § 13 GVG die ordentlichen Gerichte und nicht die ArbGe zuständig (vgl. OLG Köln v. 19.3.2018 – 18 U 95/17, juris Rn 4 ff. und 9 ff.; BAG v. 8.2.2022 – 9 AZB 40/21, juris; 13 ff.; BAG v. 8.9.2015 – 9 AZB 21/15, juris Rn 14; BAG v. 22.10.2014 – 1...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Regelungen im Zusammenhang mit dem Anstellungsvertrag – Vertragsgestaltung

a) Schriftform Rz. 590 In der Praxis kommt es nur äußerst selten nicht zu einem schriftlichen Vorstandsvertrag, da die Schriftform aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit unverzichtbar ist und zum pflichtgemäßen Aufsichtsratshandeln i.S.v. § 116 AktG gehört (Dokumentationspflicht des AR). Gleichwohl sind nur in einigen wenigen branchenspezifischen Spezialnormen, wie in...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführervertrags durch die GmbH

(1) Erfordernis des wichtigen Grundes (a) Außerordentliche Kündigung durch die GmbH – prozessuale Reaktionsmöglichkeiten des Geschäftsführers/Einklagen der schriftlichen Begründung des Kündigungsgrundes/Geltendmachung von Annahmeverzugslohn im Urkundsprozess durch den Geschäftsführer u.a. Rz. 275 Die außerordentliche, meist fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BG...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Dauer, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Form des Geschäftsführervertrags – Absicherung des Geschäftsführers durch verschiedene Varianten

aa) Befristeter oder unbefristeter Geschäftsführervertrag – Schriftform Rz. 205 Der Dienstvertrag des GmbH-Geschäftsführers kann wahlweise unbefristet oder befristet geschlossen werden. Ein sachlicher Grund ist im Fall der Befristung nicht erforderlich (vgl. OLG Nürnberg v. 30.3.2022 – 12 U 3303/19, juris mit Anm. Haase, jurisPR-ArbR 1/2023 Anm. 7 zur Abgrenzung der Befristun...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Bezüge des Vorstandsmitglieds

aa) Vergütungsstruktur, Angemessenheit, Nachhaltigkeit, Begrenzung, Offenlegung, Haftung – Hinzuziehung eines Vergütungsexperten Rz. 617 Gem. § 87 Abs. 1 S. 1 AktG (i.d. Neufassung v. 5.8.2009, BGBl I, 2509 – VorstAG, unverändert geblieben in der Neufassung vom 12.12.2019 zum 1.1.2020, BGBl I, 2637 – ARUG II) hat der Aufsichtsrat (s. oben Rdn 566 ff. zur Zuständigkeit des Ges...mehr

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§ 16 Vertragstypen / gg) Checkliste zur Vertragsdauer

Rz. 218 Zusammenfassende Checkliste zur Vertragslaufzeitmehr

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§ 16 Vertragstypen / (c) Wichtiger Abberufungsgrund

Rz. 277 Das Vorliegen eines wichtigen Abberufungsgrundes bedeutet nicht, dass dieser ohne weiteres die außerordentliche Kündigung rechtfertigt (h.M., vgl. Rowedder/Pentz/Belz, GmbHG, § 38 Rn 81 m.w.N.). Problematisch ist daher die Verknüpfung (zu Koppelungsklauseln, s. oben Rdn 258 ff. sowie unten Rdn 280 ) zwischen Abberufung aus wichtigem Grund und der außerordentlichen Kün...mehr

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§ 16 Vertragstypen / gg) Kündigungsfrist – Dissens zwischen BAG und BGH

Rz. 160 Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt nach der aktuellen Rechtsprechung des BAG aus § 621 BGB (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris LS). Damit stellt sich der 2. Senat des BAG gegen die Rechtsprechung des BGH, der für Fremdgeschäftsführer § 622 BGB anwendet (vgl. BGH v. 20.8.2019 – II ZR 121/16...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (i) Klage auf Mitteilung des wichtigen Grundes

Rz. 283 Eine weitere Möglichkeit des Geschäftsführers, der sich gegen die außerordentliche Kündigung wehren will, ist, die schriftliche Begründung der außerordentlichen Kündigung gem. § 626 Abs. 2 S. 3 BGB zu verlangen und ggf. eigenständig einzuklagen. Denn die Kündigungsgründe sind dem Geschäftsführer auf Verlangen mitzuteilen. Dieses Verfahren kann er nur gewinnen. Der ge...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (e) Wichtiger Grund und Koppelungsklausel

Rz. 279 Soweit Sachverhalte als wichtige Gründe i.S.d. § 626 BGB vereinbart werden, die objektiv nicht den Anforderungen des § 626 BGB im Geschäftsführervertrag genügen, ist die Kündigung aus wichtigem Grund nur unter Wahrung der ordentlichen Kündigungsfrist möglich (vgl. BGH v. 11.5.1981 – II ZR 126/80, DB 1981, 1661 = NJW 1981, 2748). Nach OLG München ist die Vereinbarung ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (b) Wirksame Beschlussfassung und Zugang der Kündigung

Rz. 250 Erforderlich für die ordentliche Kündigung ist weiterhin die wirksame Beschlussfassung sowie der nachfolgende Ausspruch und der Zugang der ordentlichen Kündigungserklärung durch die GmbH. War die Gesellschafterversammlung wegen eines Ladungsmangels insoweit nicht beschlussfähig, ist der gefasste Beschluss über die Kündigung des Geschäftsführervertrages unwirksam (vgl...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (c) Qualität der Kenntnis

Rz. 289 Weiterhin bedeutsam ist die Qualität der Kenntnis. Der Kündigungsberechtigte muss zu Beginn der Frist eine sichere und umfassende Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen haben. Solche Tatsachen liegen dann vor, wenn alles in Erfahrung gebracht ist, was als notwendige Grundlage für die Entscheidung über den Fortbestand oder die Auflösung des Geschäfts...mehr

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§ 16 Vertragstypen / j) Anfechtung des Vorstandsvertrags

Rz. 674 Die Frage der Anfechtung des Vorstandsvertrages durch die AG kann sich stellen, wenn bspw. das Vorstandsmitglied oder sogar der Vorstandsvorsitzende gesundheitliche Probleme bei den Einstellungsgesprächen nicht erwähnt hatte. Allerdings muss nach Auffassung des OLG Brandenburg das Vorstandsmitglied einer AG eine depressive Erkrankung bei Abschluss seines Anstellungsv...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 7. Regelungen zur Abberufung, Amtsniederlegung, Kündigung, Koppelung, Freistellung und Abfindung

Rz. 219 Die Position als Geschäftsführer kann sich – aus unterschiedlichsten Gründen – als riskanter Schleudersitz erweisen (vgl. Kienast, FAZ v. 14.9.2022: "Umgang mit Informationsflut und Existenzängsten"; Kienast, FAZ v. 1.4.2020: "Den Selbstdarstellern fehlt jetzt die Bühne" über die Reaktion verschiedener Persönlichkeitstypen in Bezug auf Social Distancing in der Corona...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (a) Kenntnis aller Gesellschafter

Rz. 287 Bei der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist stets die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB ab Kenntnis einzuhalten. In der Praxis von besonderer Relevanz ist die Frage, auf wessen Kenntnis abzustellen ist. Kündigungsberechtigt ist bei der GmbH grundsätzlich die Gesellschafterversammlung als das analog § 46 Nr. 5 GmbHG zuständige Organ, es sei denn, ...mehr

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Autorenverzeichnis

Jürgen Beck Richter am Bundessozialgericht, Kassel Prof. Dr. Martin Becker Apl. Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Goethe-Universität Frankfurt/Main; Vorsitzender Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main Carsten Beisheim Rechtsanwalt, Düsseldorf Manfred Ehlers Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht/Fachanwalt für Arbeitsrec...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (a) Gesetz und Rechtsprechung

Rz. 237 Die ordentliche Kündigung des unbefristeten Geschäftsführerdienstvertrages durch die GmbH ist grundsätzlich ohne das Vorliegen eines Kündigungsgrundes unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen möglich (vgl. BGH v. 3.11.2003 – II ZR 158/01, GmbHR 2004, 57 = NJW-RR 2004, 540; vgl. aber zur Anwendung von Arbeitnehmerschutzvorschriften aufgrund...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ff) Vereinbarung langer Vertragsdauer

Rz. 216 Im Gegensatz zu Vorstandsmitgliedern einer AG, für die lediglich eine maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren gem. § 84 AktG möglich ist, sowie für Geschäftsführer in mitbestimmten GmbH, für die § 84 AktG entsprechend gilt, ist es nicht verwehrt, Geschäftsführerverträge mit einer deutlich längeren Befristung, bspw. über sechs, zehn oder mehr Jahre, abzuschließen. R...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Arbeitgeberfunktion

Rz. 148 Die Anstellung des Geschäftsführers erfolgt nach der Rspr. des BGH durch Abschluss eines (Geschäftsführer-) Dienstvertrages (vgl. BGH v. 10.5.2010 – II ZR 70/09, juris Rn 7). Das Anstellungsverhältnis des GmbH-Geschäftsführers zur GmbH sei notwendig ein freies Dienstverhältnis, da mit der Organstellung (= Ausübung der Arbeitgeberfunktion, BGH v. 10.9.2001 – II ZR 14/...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Annahmeverzugslohn/Urkundsprozess

Rz. 695 Liegt kein Grund für eine vorzeitige Beendigung des befristeten Anstellungsvertrages vor, insb. kein wichtiger Kündigungsgrund i.S.d. § 626 BGB, besteht der Anstellungsvertrag des Vorstandsmitgliedes nach der Abberufung grds. bis zum Ablauf der vereinbarten Frist weiter fort. Etwaiger Annahmeverzugslohn kann im Wege des Urkundsprozesses geltend gemacht werden (vgl. O...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Schutz gegen altersdiskriminierende Kündigungen

Rz. 151 Der BGH entschied ferner, dass bei einer erneuten Bewerbung eines 62-jährigen Geschäftsführers nach Auslaufen seiner bisherigen befristeten GF-Vertrages gem. § 6 Abs. 3 AGG die Vorschriften des Abschnitts 2 des AGG und § 22 AGG entsprechend anzuwenden seien. Ausdrücklich offen ließ der BGH in dieser Entscheidung, ob ein Fremdgeschäftsführer, der nicht an der GmbH bet...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Extreme Ausnahmefälle – arbeitsrechtliche Weisungsgebundenheit

Rz. 154 Allerdings kann die Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH auch auf einem Arbeitsvertrag beruhen (vgl. BAG v. 26.10.2012 – 10 AZB 60/12; zustimmend OLG München, 27.10.2014 – 7 W 2097/14; vgl. ferner zum Rechtsweg BAG v. 8.2.2022 – 9 AZB 40/21, juris; BAG v. 22.10.2014 – 10 AZB 46/14; BAG v. 3.12.2014 – 10 AZB 98/14 und unten Rdn 367 ff.). Dies gelte allerdings all...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (d) Bestellung zwecks Kündigung – Rechtsmissbrauch

Rz. 253 In der Praxis ist die Konstellation von nicht unerheblicher Relevanz, wonach die Bestellung zum Geschäftsführer (nur) erfolgt, um ihn vom allgemeinen Kündigungsschutz auszuschließen. Dies kann gegen Treu und Glauben verstoßen. Daher kann eine Bestellung zum Geschäftsführer rechtsmissbräuchlich sein, wenn sie allein mit dem Ziel erfolgt, diesen alsbald entlassen zu kö...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Bevollmächtigung zur Unterzeichnung des Vorstandsvertrags

Rz. 575 Zur Unterzeichnung des Dienstvertrages mit dem Vorstandsmitglied kann ein einzelnes Mitglied des Aufsichtsrates, regelmäßig der Vorsitzende des Aufsichtsrates, bevollmächtigt werden (vgl. OLG Schleswig v. 16.11.2000 – 5 U 66/99, AG 2001, 651, 653; BGH v. 6.4.1964, BGHZ 41, 282, 285 = NJW 1964, 1367). Die Bevollmächtigung ergibt sich vielfach aus einem konkreten Aufsi...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (bb) Vertragliche Kündigungsfristen

Rz. 257 Die bereits relativ kurzen Kündigungsfristen des § 622 BGB (nach BGH) – und erst recht die Fristen des § 621 BGB ohne Verlängerung aufgrund Betriebszugehörigkeit (nach BAG) – tragen vielfach weder dem Kontinuitätsinteresse der GmbH noch dem Sicherungsinteresse des Geschäftsführers Rechnung und sollten daher vertraglich abbedungen, also verlängert werden. Dies ist rec...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Negative Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG

Rz. 157 Bezogen auf die stets aktuelle Frage des Kündigungsschutzes für Fremdgeschäftsführer enthält nach der Rechtsprechung des 2. Senats des BAG (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Rn 16; BAG v. 21.9.2017 – 2 AZR 865/16, juris Rn 12) das Kündigungsschutzgesetz in § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG eine negative Fiktion, wonach die Vorschriften des ersten Abschnitts des Kündi...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Außerordentliche Kündigung des Vorstandsmitglieds nach Abberufung (Eigenkündigung)

Rz. 703 Alternativ zu § 615 BGB besteht für das abberufene Vorstandsmitglied die Möglichkeit, seinerseits eine außerordentliche Eigenkündigung aus wichtigem Grund gem. § 626 BGB auszusprechen, weil die AG die Erbringung der geschuldeten Dienste durch die Abberufung unmöglich gemacht hat (vgl. BGH v. 28.10.2002, NZA 2002, 1324 = DB 2002, 2273: Eigenkündigung). Die fristlose E...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Rechtswegvereinbarung zum Arbeitsgericht

Rz. 385 Die Vereinbarung einer Rechtswegvereinbarung zum ArbG gem. § 2 Abs. 4 ArbGG im Anstellungsvertrag kann unter Umständen für beide Parteien von Vorteil sein. Anders als in Verfahren vor dem LG kommt es im Verfahren vor dem ArbG kurzfristig nach Klageerhebung durch den Geschäftsführer zu einem Gütetermin, der die beiderseitige Vergleichsbereitschaft zu einer gütlichen E...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Zuständigkeit für die Bestellung des Vorstands (Organstellung)

Rz. 577 Die Zuständigkeit für die Bestellung des Vorstandsmitglieds kann nicht auf einen Aufsichtsratsausschuss übertragen werden (§ 107 Abs. 3 S. 7 i.V.m. § 84 Abs. 1 S. 1 AktG); über die Vorstandsbestellung entscheidet der Aufsichtsrat als Gesamtorgan durch Beschluss gem. § 108 AktG. Ebenso wenig ist es möglich, durch Satzung oder Beschl. des Aufsichtsrates die Entscheidun...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ff) Arbeitgeberähnliche Person

Rz. 159 Auch zu der weiteren Frage der Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für Fremdgeschäftsführer hat sich der insoweit zuständige 9. Senat des BAG mit seinem Beschluss vom 21.1.2019 (vgl. BAG v. 21.1.2019 – 9 AZB 23/18) positioniert. Danach nimmt der Fremdgeschäftsführer einer GmbH Arbeitgeberfunktionen war und ist deshalb keine arbeitnehmerähnliche, sondern eine arb...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (d) Anhörung

Rz. 290 Ein Sonderthema stellt die im Geschäftsführervertrag vereinbarte "gewillkürte Anhörungsklausel" dar, die durchaus praxisrelevant ist. Sie bedeutet bei entsprechender Formulierung, dass der Geschäftsführer vor Ausspruch einer Kündigung durch das zuständige Gremium anzuhören ist. Eine solche vereinbarte Anhörungspflicht ist Wirksamkeitsvoraussetzung. Eine ohne Beachtun...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Schriftform

Rz. 590 In der Praxis kommt es nur äußerst selten nicht zu einem schriftlichen Vorstandsvertrag, da die Schriftform aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit unverzichtbar ist und zum pflichtgemäßen Aufsichtsratshandeln i.S.v. § 116 AktG gehört (Dokumentationspflicht des AR). Gleichwohl sind nur in einigen wenigen branchenspezifischen Spezialnormen, wie in § 3 Abs. 3 S....mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Befristeter oder unbefristeter Geschäftsführervertrag – Schriftform

Rz. 205 Der Dienstvertrag des GmbH-Geschäftsführers kann wahlweise unbefristet oder befristet geschlossen werden. Ein sachlicher Grund ist im Fall der Befristung nicht erforderlich (vgl. OLG Nürnberg v. 30.3.2022 – 12 U 3303/19, juris mit Anm. Haase, jurisPR-ArbR 1/2023 Anm. 7 zur Abgrenzung der Befristung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags nach § 620 Abs. 1 BGB von ei...mehr

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§ 16 Vertragstypen / hh) Unterbliebene Bestellung

Rz. 161 Ein Dienstnehmer, der zum Geschäftsführer bestellt werden soll, wird nicht dadurch zum Arbeitnehmer, dass die Bestellung zum Geschäftsführer unterbleibt (vgl. BAG v. 25.6.1997 – 5 AZB 41/96, NZA 1997, 1363 = DB 1997, 2029]; vgl. zu einem etwaigen Schadensersatzanspruch bei Nicht-Bestellung, unten Rdn 180; vgl. zur Sonderthematik des Auflebens eines ruhenden Arbeitsve...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 10. Rechtsweg – ruhendes Arbeitsverhältnis/Schiedsvereinbarungen

Rz. 720 Grds. sind für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Vorstandsmitglied und der AG die ordentlichen Gerichte, LG – Kammer für Handelssachen, gem. § 95 Abs. 1 Nr. 4a GVG, zuständig. Hingegen ist der Rechtsweg zu den ArbG eröffnet, wenn die Rechtstreitigkeit ein von der Organstellung klar zu trennendes weiteres Arbeitsverhältnis betrifft. Wird ein Arbeitnehmer zum Vorstand ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Zuständigkeit zur Änderung des Geschäftsführervertrags

Rz. 185 Für die Änderung des Geschäftsführervertrages während der Vertragslaufzeit, insb. für Gehaltserhöhungen, ist grds. das gleiche Organ wie für die Bestellung und den Abschluss des Anstellungsvertrages zuständig. Die ältere Rechtslage, nach der bei einer GmbH ohne Mitbestimmung mit mehreren Geschäftsführern die Geschäftsführer sich gegenseitig das Gehalt erhöhen konnten...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (k) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 286 Zur Darlegungs- und Beweislast gilt, dass die Partei, die einen Kündigungsgrund i.S.v. § 626 BGB geltend macht, dessen tatsächliche Voraussetzungen beweisen muss. Im Fall der außerordentlichen Arbeitgeberkündigung trägt der kündigende Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen des wichtigen Grundes (vgl. BAG v. 17.3.2016 – 2 AZR 110/15, juris). Ist ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (d) Unzulässige Abfindungsvereinbarung für a.o. Kündigung

Rz. 278 Eine unzulässige Einschränkung des außerordentlichen Kündigungsrechtes i.S.d. § 626 BGB stellt auch die Vereinbarung einer Abfindung für den Fall der Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages aus wichtigem Grund dar; diese ist wegen Verstoßes gegen § 134 BGB nichtig (vgl. BGH v. 3.7.2000 – II ZR 282/98, NZA 2000, 945 = DB 2000, 1807).mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Vereinbarung von Kündigungsschutz

Rz. 212 Möglich ist die Vereinbarung der Anwendung der materiellen Regeln des Kündigungsschutzgesetzes zugunsten des Organmitglieds. Dies ist zulässig (vgl. BGH v. 10.5.2010 – II ZR 70/09, NZA 2010, 889 = DB 2010, 1518; s.u. Musterformulierung Rdn 246 f.). Die Vertragspartner können auch bei einem freien Dienstvertrag vereinbaren, dass arbeitsrechtliche Regeln gelten sollen....mehr

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§ 16 Vertragstypen / (b) Verschulden und Abmahnung

Rz. 276 Eines Verschuldens des Geschäftsführers im Fall der Kündigung durch die GmbH bedarf es nicht (vgl. BGH v. 21.4.1975, WM 1975, 761). Auch eine Abmahnung ist nicht geboten; dies entspricht der gefestigten Rspr. des 2. Zivilsenates, die entscheidend darauf abstellt, dass der organschaftliche Vertreter Arbeitgeberfunktion wahrnimmt. § 314 Abs. 2 BGB gäbe keinen Anlass hi...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Unzumutbarkeit und Umstände des Einzelfalls

Rz. 680 Für die Feststellung der Unzumutbarkeit sind nach der Rspr. und herrschender Lehre alle Umstände des Einzelfalles gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH v. 23.10.2006, DB 2007 = BB 2007, 174, unter Bezug auf BGH v. 7.6.1962, WM 1962, 811, 812; Koch, AktG, § 84 Rn 54 m.w.N.; offengelassen OLG München v. 13.10.2005 – 23 U 1949/05, AG 2006, 337 als Vorinstanz des BGH v. 23.1...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Wiederbestellung und neuer Vorstandsvertrag/Vertragsverlängerung

Rz. 656 Eine Wiederbestellung, d.h. eine erneute Amtszeit des Vorstands jeweils begrenzt wiederum für höchstens fünf Jahre – ist grundsätzlich zulässig. Allerdings wäre eine automatische Verlängerung der Bestellung unzulässig. Denn der Aufsichtsrat ist verpflichtet, jeweils neu zu entscheiden. Rz. 657 Hinweismehr

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§ 16 Vertragstypen / (b) Individuelle Kenntniserlangung

Rz. 288 Unbeschadet des Erfordernisses der Kenntnis aller Gesellschafter besteht eine vorgelagerte Obliegenheit der einzelnen Mitglieder des zuständigen Gremiums, schon bei ihrer individuellen Kenntniserlangung, das zuständige Gremium einzuberufen (vgl. KG v. 11.3.2005 – 14 U 137/03, AG 2005, 737 im Fall eines Vorstands). Die dann zu beachtende Einberufungsfrist ist höchstri...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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