Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Negatives Schuldanerkenntnis.

Rn 17 Das negative Schuldanerkenntnis setzt wie der Erlass einen Vertrag voraus. Es kann auch als Teil einer komplexeren Vereinbarung, insb eines Vergleichs, abgegeben werden. Inhaltlich ist wie beim positiven Schuldanerkenntnis zu unterscheiden zwischen der bloßen Begründung eines Beweismittels gg den Anerkennenden (zB in Form einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, BGH W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB I

Ideelle Bruchteile § 741 BGB 1, 5 Ideeller Erbteil § 2060 BGB 1 Identitätsirrtum § 119 BGB 25 Immaterialgüterrecht § 826 BGB 47 Täterschaftsbegriff § 830 BGB 3 Immaterialgüterrechte Vor §§ 823 ff BGB 26; § 823 BGB 21, 65, 80, 241; § 826 BGB 25 Lizenzanalogie § 823 BGB 21 Immaterialgüterrechtsverletzung; Anknüpfung Art 8 ROM II 3, 5; Art 13 ROM II 1 Immaterieller Schaden § 280 BGB 59...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht.

Rn 1 Für alle seit dem 17.12.09 abgeschlossenen Verträge gilt vor deutschen staatlichen Gerichten die unionsrechtliche VO (EG) Nr 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (ROM I) (ABl 2008 L 177/6, geändert durch Berichtigung v 24.11.09 ABl 2009 L 309/87), Art 28 ROM I. ROM I ist ua Teil des Haager Programms zur Stärkung von Freiheit, Sicherhe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Von Rechtsgeschäften. Grundsatz.

Rn 6 Erfasst ist die Form von Verträgen, auch familienrechtlicher Art (vgl zB BGH NJW 20, 2024 [BGH 18.03.2020 - XII ZB 380/19] zu Brautgabeversprechen; BGH NJW-RR 11, 1225 [BGH 13.07.2011 - XII ZR 48/09], m Anm Mörsdorf-Schulte LMK 11, 322656 zur Güterstandsvereinbarung; VG Würzburg BeckRS 22, 8191, Jena FamRZ 20, 1461, München StAZ 20, 177, Mörsdorf-Schulte NJW 07, 1331 zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Individualarbeitsrecht.

Rn 19 Ansonsten unterliegen nicht individuell ausgehandelte AGB in Individualarbeitsverträgen der Inhaltskontrolle, wobei – wie bei AGB, die ggü Unternehmern verwendet werden (Rn 3) – die Einbeziehungsvorschriften des § 305 II und III nicht anwendbar sind. Arbeitnehmer sind durch das NachwG (§ 611 Rn 54) ausreichend geschützt. Die §§ 305 ff werden hinsichtlich der Befristung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Eingetragene Lebenspartnerschaft-GbR.

Rn 45 Sog eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare bedürfen keiner Anwendung des Gesellschaftsrechtes. Die betreffende rechtliche Basis gleichgeschlechtlicher Verbindungen findet sich im LPartG (BGBl I 01, 266). Durch die weitgehende Annäherung an das Institut der Ehe wurde eine eigenständige personenrechtliche Vereinigung mit ebensolchen Regelungen ge...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Verhältnis des § 1 zur (verdeckten) Einlage

Rz. 28.9 [Autor/Stand] § 1 oder Einlage bzw. Entnahme. Für Leistungen, die eine inländische Muttergesellschaft an ihre ausländische Tochtergesellschaft unentgeltlich oder teilunentgeltlich erbringt, stellt sich stets die Frage, ob eine Gewinnkorrektur vorrangig nach § 1 oder nach Einlage- bzw. Entnahmegrundsätzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 und § 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG) vorzunehm...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Definition der Nutzung (Satz 2)

2 Die Nutzung ergibt sich aus dem funktionalen Zusammenhang zur Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte. Rz. 3073 [Autor/Stand] Funktionaler Zusammenhang. Anders als z.B. bei materiellen Wirtschaftsgütern, ist die Nutzung eines Vermögenswerts i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 BsGaV i.d.R. nicht unmittelbar beobachtbar. Auch soweit man die Nutzung eines solchen Vermögenswerts einschrä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Rechtsfolgenoptimierende Strategien

Rz. 226 [Autor/Stand] Letztmalige Nutzung von Wertminderungen. Nach Auffassung des BFH zu den bisherigen Fassungen des § 6 werden nur Vermögenszuwächse der Wegzugsbesteuerung i.S.v. § 6 unterworfen, Wertminderungen in den Anteilen führen aber nicht zu einem berücksichtigungsfähigen (fiktiven) Veräußerungsverlust (ausf. dazu Rz. 540 ff.). Nach Auffassung des Gesetzgebers gilt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Einlage von Anteilen in eine ausländische Betriebsstätte

Rz. 469 [Autor/Stand] Einlage von Anteilen in eine ausländische Betriebsstätte. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 a.F. enthielt noch einen besonderen, eigenständigen Ergänzungstatbestand, wonach "[...] die Einlage der Anteile in einen Betrieb oder eine Betriebsstätte des Steuerpflichtigen in einem ausländischen Staat [...]" eine Wegzugsbesteuerung auslöste, ohne dass es auf den Aussch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Einlage der Anteile in ein Betriebsvermögen (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Var. 3)

Rz. 621 [Autor/Stand] Einlage in ein Betriebsvermögen. Ausdrücklich aufgenommen in den Kreis der "schädlichen" Tatbestände hat der Gesetzgeber die "Einlage in ein Betriebsvermögen". Hierunter lässt sich bei einem weiten Verständnis jede Art von "Zuführung" zu einem steuerlichen Betriebsvermögen verstehen, auch z.B. bei unentgeltlicher Einlage der Anteile unter Rechtsträgerwe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Überblick

Rz. 45 [Autor/Stand] Gesetzliche Normenvielfalt bei der Wegzugsbesteuerung. Obwohl § 6 AStG häufig als ausschließlich im Rahmen der Wegzugsbesteuerung (zum Begriff s. Rz. 23) relevanter Tatbestand wahrgenommen wird, ist er nur einer von mehreren wegzugsteuerrelevanten Tatbeständen. Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften, die im steuerlichen Privatvermögen gehalten werden und ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Bedeutung der Kapitalverkehrsfreiheit

Rz. 180 [Autor/Stand] Bedeutung der Kapitalverkehrsfreiheit in Drittstaaten-Fällen. Die praktische Bedeutung der Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zu Drittstaaten (z.B. USA, Großbritannien) ist nicht zu unterschätzen. Das bisher sehr strenge Besteuerungsregime in Drittstaatenkonstellationen[2] ist zwar durch die Verlängerung des Zahlungszeitraums (§ 6 Abs. 4) und die (zeitlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gg ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gg § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 [BGH 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literatur:

Adrian, Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Anwendung von § 1 AStG auf Teilwertabschreibungen, StuB 2020, 477; Andresen, Unrühmliches "Ende einer Dienstfahrt" – Verfassungswidrigkeit des BFH-Urteils I R 73/16 und Unwirksamkeit des BFH-Urteils I R 32/17, Ubg 2021, 23; Andresen, Finanzierungsbeziehungen im Konzern im Spannungsfeld zwischen fortentwickelter BFH-Rechtsprechung und V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus § 245 BGB 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung § 1631e BGB 1 Vater biologischer § 1747 BGB 2 Vaterschaft § 1592 BGB 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption § 1747 BGB 2; § 1748 BGB 10 nichteheliche ~ § 1748 BGB 10 Vaterschaft; Leibliche ~ § 1686a BGB 1 Vaterschaftsanerkennung § 1594 BGB 1; § 1963 BGB 6 Drittanerkennung § 1599 BGB 8 Form, Widerruf § 1597 BGB 1 Unwirksamkeit § 1598 BGB ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Vgl zunächst § 1848 Rn 1. § 1852 fasst die Fälle genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte des Handels- und Gesellschaftsrechts zusammen (BTDrs 19/24445, 288).mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Allgemeines

Rz. 51 [Autor/Stand] Langlebigkeit einbringungsgeborener Anteile. Mit der Neukonzeptionierung des Umwandlungssteuerrechts durch das SEStEG vom 7.12.2006[2] wurde das zuvor in § 21 UmwStG 1995, § 3 Nr. 40 Satz 3 und 4 EStG a.F. sowie § 8b Abs. 4 KStG a.F. enthaltene System der in § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 legal definierten "einbringungsgeborenen Anteilen" durch die Sperr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Diese Verordnung ist auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden. Sie gilt nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. (2) Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gegenständlicher Anwendungsbereich.

Rn 3 Das Verbot des § 181 gilt für das gesamte Privatrecht unter Einschluss des Gesellschaftsrechts, soweit nicht abschließende Sondervorschriften wie die Stimmrechtsverbote in den §§ 34, 450, 451; 47 IV GmbHG; 136 I AktG; 43 III GenG; 25 IV WEG eingreifen. § 181 findet zwar auf Prozesshandlungen keine unmittelbare Anwendung (BGHZ 41, 104, 107). Im Prozessrecht gilt aber der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ende der juristischen Person und Personengesellschaft, S 2.

Rn 7 Eine juristische Person erlischt nicht mit bloßer Löschung, sondern aufgrund des Doppeltatbestandes von Vermögenslosigkeit und Löschung (München ZInsO 14, 1671; MüKo/Pohlmann § 1061 Rz 9). Folgt man dem, hat Abs 2 keinen Anwendungsbereich, denn solange der Nießbrauch noch besteht, ist die Gesellschaft nicht vermögenslos (Ausn: München NZG 16, 790). Wird er bereits iRd L...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Autonomes IPR.

Rn 14 Das deutsche Kollisionsrecht umfasst zum einen das autonome IPR, das grds unabhängig davon erlassen wird, ob und wie andere Staaten ihr IPR regeln. Es besteht neben dem zweiten Kapitel des ersten Teils des EGBGB (Art 3–46c) aus richterrechtlichem Gewohnheitsrecht (etwa das Kollisionsrecht der rechtsgeschäftlichen Stellvertretung, s Vor Art 7–12 EGBGB Rn 6 ff, oder des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundrechte und andere verfassungsrechtliche Maßstäbe.

Rn 13 Das GG und insb die Grundrechte werden nicht unmittelbar zwischen Privaten angewandt (zur Drittwirkungsdebatte Ruffert Vorrang der Verfassung 8 ff und öfter). Vielmehr wirkt die Verfassung mit ihren Wertentscheidungen über die privatrechtlichen Normen und insb über die Generalklauseln in das Privatrecht hinein (BVerfG NJW 94, 36 [BVerfG 19.10.1993 - 1 BvR 567/89]; BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Eigenständige Kollisionsrechtsvereinheitlichung.

Rn 18 Seitdem die EU in Art 65 Buchst b EGV (Art 81 Buchst c AEUV) eine (beschränkte) kollisionsrechtliche Rechtssetzungskompetenz erhalten hat, sind sukzessive ganze Anknüpfungsgegenstände erfassende, unmittelbar anwendbare europäische Kollisionsnormen erlassen worden. Ausgenommen von dieser Kompetenz ist Dänemark, das auch nicht wie das Vereinigte Königreich und Irland vom...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Partnerschaftsverträge und vermögensrechtliche Beziehungen.

Rn 6 Das unverheiratete Zusammenleben der Partner wird heute nicht mehr als generell sittenwidrig angesehen, auch dann nicht, wenn einer von beiden noch verheiratet ist (BGH FamRZ 91, 168; FamRZ 10, 277). Deshalb können die Partner auch Partnerschaftsverträge miteinander abschließen, mit denen sie ihr Zusammenleben gestalten. Derartige Verträge sind wirksam, solange sich nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1 § 305 Absatz 2 und 3, § 308 Nummer 1, 2 bis 9 und § 309 finden keine Anwendung auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verwendet werden. 2 § 307 Abs. 1 und 2 findet in den Fällen des Satzes 1 auch insoweit Anwendung, als dies zur Unwirksamkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aus einem anderen EU-Mitgliedstaat innerhalb der EU.

Rn 21 Die – nach dem ›gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts‹ getroffene – National Grid Indus-Entscheidung des EuGH (s Urt v 29.11.11 – C-371/10 Rz 26) (dazu Verse ZEuP 13, 463 ff; Teichmann in FS Hommelhoff [12], 1213, 1233 ff; Mörsdorf EuZW 12, 296; Schall/Barth NZG 12, 414; Schaper EWiR 12, 506; s zuletzt EuGH C-405/18 AURES Holdings, ECLI:EU:C:2020:127 Rz 26) bestä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Voraussetzungen.

Rn 8 Die Rechtsverfolgung, die nach § 773 I Nr 2 erschwert sein muss, umfasst das Verfahren von der Einleitung der Klage bis zur Durchführung der Zwangsvollstreckung (Colmar Recht 1906, 50, Nr 32, vgl §§ 771 Rn 1, 5 ff; 772 Rn 2, 4) sowie die Befriedigung aus einem Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht nach § 772 II (Erman/Zetzsche § 772 Rz 9). Rn 9 Ob eine wesentliche Erschwerun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Gesellschaftsstatuts (Übersicht).

Rn 9 Das mit Hilfe des IntGesR ermittelte Gesellschaftsstatut betrifft im Grundsatz alle gesellschaftsrechtlichen Fragen vom Beginn bis zum Ende der Gesellschaft (Einheitslehre; s BGHZ 25, 134, 144; IPRax 00, 423, 424 – Überseering I; Staud/Großfeld IntGesR Rz 17; Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 80; Spahlinger/Wegen Rz 21, 261 ff; Gebauer/Wiedmann/Weller/Hübner § 23 Rz 38; ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar — Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Arlt, Die Anknüpfung der Vermögenszuwachsbesteuerung an die Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG — Probleme bei "Drittstaatenfällen" durch die Einbeziehun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 6 Auswirkungen und Folgen einer Option nach § 1a KStG

Nach § 1a KStG ist eine Perso­nen­ge­sell­schaft auf unwider­ruf­lichen Antrag für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen wie eine Kapital­ge­sell­schaft zu behandeln. Einen Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung können Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG, Stiftung & Co. KG einschließlich der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung) s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 2.1 Grundsätzliches zu den Begünstigungsvorschriften

Die Begüns­ti­gungs­vor­schriften erstrecken sich auf folgende Vorgänge: Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 GrEStG wird beim Übergang eines Grundstücks von mehreren Miteigentümern auf eine Gesamthandsgemeinschaft die Grunderwerbsteuer insoweit nicht erhoben, als der Anteil des einzelnen am Vermögen der Gesamthandsgemeinschaft Beteiligten seinem Bruchteil am Grundstück entspricht. Der Umf...mehr

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Befugnisse des Steuerberate... / VI. Keine Befugnisse im Vertrags- und Gesellschaftsrecht

Ein StB darf keine Vertragsentwürfe entwerfen oder fertigen, also z.B. keine Darlehensverträge (BGH v. 5.6.1985 – IVa ZR 55/83, StB 1985, 304 = AnwBl. 1986, 111 = HFR 1986, 384); Pachtverträge (LG Düsseldorf v. 29.5.1963 – 11 S 73/63b, NJW 1963, 1500); Kaufverträge, etwa über einen Gewerbebetrieb oder Geschäftsanteile (OLG Köln v. 12.5.1980 – 12 U 87/79, ZIP 1980, 1107 = StB 19...mehr

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Sacheinlage in der Mehrwert... / a) Sacheinlage

Wirtschaftsgut wird Gesellschaftsvermögen: Eine Sacheinlage ist ein Vorgang, bei dem ein bestehender oder zukünftiger Gesellschafter ein oder mehrere Wirtschaftsgüter in eine Gesellschaft überführt. Die Wirtschaftsgüter werden somit zum Vermögen der Gesellschaft. Grundsätzlich können Sacheinlagen sowohl bei Personengesellschaften als auch bei Kapitalgesellschaften erbracht w...mehr

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China: Organhaftung nach dem chinesischen Gesellschaftsgesetz

Zusammenfassung Die neueste Fassung des chinesischen Gesellschaftsgesetzes hat sowohl den Kreis der verpflichteten Organe als auch den inhaltlichen Haftungsrahmen erweitert. Es haften nun Senior Manager ((stellvertretende) Geschäftsführer, Finanzverantwortliche und anderes Personal, das in der Satzung des Unternehmens als Senior Manager bezeichnet wird (z. B. Abteilungsleite...mehr

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Nachfristverstoß nach § 13a... / c) Der Beschluss

Das FG bestätigte mit seinem Urteil die Position der Finanzverwaltung. Nach der Rspr. des BFH ergebe sich aus § 13a Abs. 5 ErbStG a.F., dass Maßnahmen nach § 20 Abs. 1 UmwStG als solche keine zum rückwirkenden Wegfall der Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG führenden Veräußerungen darstellten (FG Münster v. 25.2.2025 – 3 K 2046/23 Erb Rz. 28 unter Verweis au...mehr

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Notar im Wohnungseigentum / 1 Amtsstellung

Nach dem von der Notarkammer dargestellten Berufsbild nehmen Notare als unparteiische Urkundsperson Aufgaben wahr, die für ein rechtsstaatliches Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind. Um dies zu gewährleisten, sind sämtliche Befugnisse und Handlungen gesetzlich in der Bundesnotarordnung, dem Beurkundungsgesetz und anderen Bestimmungen reglementiert. So werden Not...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 9.4.2 Von § 17 Abs. 2 S. 6 EStG betroffene Anteile (§ 4 Abs. 6 S. 6 Alt. 1 UmwStG)

Rz. 215 Nach § 4 Abs. 6 S. 6 Alt. 1 UmwStG ist ein Übernahmeverlust nicht zu berücksichtigen, soweit bei einer unterstellten Veräußerung der Anteile ein dabei entstehender Verlust nach § 17 Abs. 2 S. 6 EStG nicht zu berücksichtigen wäre. Erfasst werden die Fälle, in denen der Anteilseigner die Anteile nach § 17 Abs. 2 S. 6 Buchst. a EStG innerhalb von 5 Jahren vor der Verschm...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 3.4 Beteiligungskorrekturgewinn (§ 4 Abs. 1 S. 2 und 3 UmwStG)

Rz. 34 Der Buchwert der bereits am steuerlichen Übertragungsstichtag zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers gehörenden Anteile an der übertragenden Körperschaft ist nach § 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG zum steuerlichen Übertragungsstichtag vor der Ermittlung des Übernahmegewinns um steuerwirksame Teilwertabschreibungen vorangegangener Jahre sowie um steuerwirksame Abzüg...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 1 Regelungsinhalt

Rz. 1 § 4 UmwStG behandelt die Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person aus der Sicht der übernehmenden Personengesellschaft und ihrer Gesellschafter bzw. aus der Sicht der übernehmenden natürlichen Person. § 4 UmwStG ergänzt § 3 UmwStG, der die Regelungen für die steuerliche Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft enthält....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 80. Gesellschaftsrecht.

a) Auflösung. Rn 151 Die Klage auf Auflösung oder Feststellung der Nichtigkeit ist gem § 3 aufgrund einer Gesamtschau nach dem Interesse der Kl zu bewerten (Köln JurBüro 82, 1719). Bedeutsam können der Wert des Anteils des Kl (Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 23 Auflösung einer OHG) oder die Abwehr drohender Haftung sein (Köln DB 88, 281); in der Regel sollte der volle Wert des ...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / II. Verhältnis von Erb- und Gesellschaftsrecht

Rz. 9 Das Verhältnis des Gesellschafts- zum (deutschen) Erbrecht regelt Art. 2 Abs. 1 EGHGB mit einem generellen Vorrang des Handels- und Gesellschaftsrechts vor den erbrechtlichen Vorschriften der §§ 1922 ff. BGB.[10] Wiederum gehen gesellschaftsvertragliche Regelungen den gesetzlichen Vorschriften vor, soweit es sich nicht um zwingendes Recht handelt. Konflikte zwischen bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Gesellschaftsrecht.

Rn 11 Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten stehen einer Schiedsvereinbarung generell offen. Dies gilt sowohl für Streitigkeiten zwischen einzelnen Gesellschaftern als auch zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern (BGH NJW 15, 3234 [BGH 16.04.2015 - I ZB 3/14]). Einschränkungen gelten für die Beschlussmängelstreitigkeiten (s.u. § 1030 Rn 8).mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / II. Spannungsverhältnis zwischen Erbrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht

Rz. 207 Problematisch ist, dass der Testamentsvollstrecker gem. §§ 2206, 2207 BGB aufgrund der nur auf den Nachlass beschränkten Verpflichtungsbefugnis außerstande ist, eine persönliche Haftung der Erben zu begründen. Hingegen haftet der Inhaber eines Einzelunternehmens nach den Grundsätzen des Handels- und Gesellschaftsrechts gem. §§ 22, 25, 27 HGB ebenso wie der persönlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Gesellschaftsrecht.

Rn 16 Für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten sind überwiegend die Landgerichte entweder aufgrund ausschließlicher Zuweisung durch AktG, GmbHG, GenG oder streitwertmäßig zuständig. Um Verzögerungen zu vermeiden, ist es in Handelssachen ratsam, die Anträge an die Kammer für Handelssachen zu richten. Die Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis durch einstw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Einbringung eines Kommanditanteils zum Buchwert in eine andere PersGes gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rn. 63 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Durch den Einbringungsvorgang gem § 24 UmwStG entsteht eine doppelstöckige PersGes. Nach begründeter Ansicht von Wacker in Schmidt, § 15a EStG Rz 176 mwN (43. Aufl 2024), bleibt das Recht des einbringenden Kommanditisten zur zukünftigen Verlustverrechnung mit Gewinnanteilen aus der Obergesellschaft insoweit erhalten, als Gewinnanteile der Ob...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einbringung eines Kommanditanteils in eine GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rn. 61 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Auch bei Buchwertfortführung auf Antrag handelt es sich um eine entgeltliche Veräußerung (BFH BStBl II 1988, 829 zu 1.), sodass der verrechenbare Verlust nach § 15a EStG nicht auf die GmbH übergeht: glA Wacker in Schmidt, § 15a EStG Rz 172 (41. Aufl 2022); FinMin SchlH v 07.04.2020, VI 307-S 2241 a-087, DStR 2020, 1573; Helmreich, Verluste b...mehr

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ZErb 08/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bothe Die Teilungsversteigerung 3. Auflage, 2025 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-160-5, 49 EUR In seiner 3. Auflage gilt das Handbuch zur Teilungsve...mehr