Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anlagevermögen

Rn. 1523 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das abnutzbare AV wird bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG im Wesentlichen genauso behandelt wie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG (vgl BFH BStBl II 2010, 1035). Nach § 4 Abs 3 S 3 EStG sind die Vorschriften über AfA und Substanzverringerung auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG anzuwenden. Damit sind als BA...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Nach dem Trennungsprinzip besteuerte Unternehmen

Rz. 128 [Autor/Zitation] Vereine, Stiftungen des privaten Rechts sowie BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind gem. § 1 Abs. 1 KStG körperschaftsteuerpflichtig. Soweit sie im Inland einen Gewerbebetrieb betreiben, sind sie zudem gewerbesteuerpflichtig nach § 2 Abs. 1 GewStG. Letzteres ist bei nach PublG zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Untern...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Zusammenfassung mehrerer Handelsgeschäfte des Einzelkaufmanns im Jahresabschluss nach § 1 Abs. 5

Rz. 51 [Autor/Zitation] Gemäß § 1 Abs. 5 gelten mehrere Handelsgeschäfte eines Einzelkaufmanns, selbst wenn sie nicht unter der gleichen Firma (§ 17 HGB) betrieben werden, für Zwecke des PublG als ein Unternehmen. Die Regelung hat klarstellenden Charakter, da sich dies bereits aus dem HGB ergibt. Rz. 52 [Autor/Zitation] Einzelkaufleuten steht es grds. frei, mehrere Handelsgesch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rz. 585 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk kann auch unter einer Bedingung erteilt werden. Dies ergibt sich für Rechtsgeschäfte allgemein aus § 158 Abs. 1 BGB (vgl. dazu Rövekamp in BeckOK BGB, § 158 BGB Rz. 3 ff. [11/2022]). Dabei ist es wegen der Folgewirkung des erteilten Bestätigungsvermerks für die Möglichkeit der Feststellung (dazu Rz. 31 ff.) und wegen der Funkti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 39 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person ergibt sich durch den Vermögensübergang infolge der Verschmelzung zwangsläufig ein bilanzieller Übernahmegewinn oder -verlust, soweit die Übernehmerin an der Überträgerin beteiligt ist. Dieser ergibt sich im Regelfall aus der Differenz zwischen dem übergehenden Vermögen und der untergehe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Dauer der Wahlperiode; Wiederwahl

Rz. 55 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 1 Satz 1 ist "der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses" zu wählen. Wie sich auch aus § 318 Abs. 1 Satz 3 ergibt, bezieht sich die Wahl somit auf den JA eines einzelnen, bestimmten GJ und ist für jedes Geschäftsjahr neu und gesondert vorzunehmen. Rz. 56 [Autor/Zitation] Ausnahmen von dieser Regelung können weder generell durch die Satzung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung

Rz. 100 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung nach Abs. 1 Satz 3 umfasst ferner erkennbare schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung, soweit sich diese nicht unmittelbar auf die Rechnungslegung beziehen (ua. IDW PS 450 Rz. 48). Die Berichtspflicht für Verstöße auf dem Gebiet der Rechnungslegung b...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Geschütztes Rechtsgut (Schutzweck) und Rechtssubjekte

Rz. 4 [Autor/Zitation] Nach hM schützt § 17 PublG – wie auch § 331 HGB – als Kollektivrechtsgut das Vertrauen der Rechnungslegungsadressaten in die Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Informationen über die Lage der von der Vorschrift betroffenen Gesellschaften und Konzernen (Eidam in Park, Kapitalmarktstrafrecht5, § 17 PublG Rz. 3; Lauterwein/Xylander in Esser/Rübe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 298 [Autor/Zitation] Ist eine Gebietskörperschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Anteile an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts beteiligt, so kann sie nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG verlangen, dass der Abschlussprüfer die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft und darüber hinaus in seinem Prüfungsbericht zu bestimmten Punkte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Haftung Mehrerer

Rz. 162 [Autor/Zitation] Mehrere an der Prüfung Beteiligte (Abschlussprüfer, Prüfungsgehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft) haften als Gesamtschuldner, sofern sie ein Verschulden trifft (Abs. 1 Satz 4; Bormann in BeckOGK HGB, § 323 Rz. 149, 162 f. [1/2025]; Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 101, 117 ff.; Staake in HKM...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1 Austausch von Anteilen

Tz. 2 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der sachliche Anwendungsbereich des Sechsten Teils des UmwStG ist in § 1 Abs 3 UmwStG geregelt. Während in § 1 Abs 3 Nr 1 bis 4 UmwStG zivilrechtliche bzw hr-liche Vorgänge der Vermögensübertragung aufgezählt sind, nennt § 1 Abs 3 Nr 5 UmwStG lediglich einen Tatbestand, nämlich "den Austausch von Anteilen". Der in § 21 Abs 1 UmwStG ges als An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Schema zur Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts

Tz. 43 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 4 UmwStG definiert in seinen Abs 4 und 5 den Übernahmegewinn/-verlust in zwei Stufen.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vorabberichterstattung

Rz. 108 [Autor/Zitation] Ist besondere Eile geboten, so kann es angebracht sein, auf die Feststellungen bereits in einem Vorabbericht einzugehen (vgl. auch Weber, WPg 1993, 729, 739). Dieser Vorabbericht ist aufgrund seiner besonderen Bedeutung auch in den Prüfungsbericht aufzunehmen (zum Grundsatz der Berichtseinheitlichkeit vgl. Rz. 43 ff.; vgl. hierzu ferner IDW PS 450 Rz....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Festlegung des von der Fiktion betroffenen Prüfers

Rz. 312 [Autor/Zitation] § 318 Abs. 2 enthält eine Regelung der Frage, welcher Prüfer des Einzelabschlusses des MU von der Fiktion betroffen wird. Damit trägt es dem Umstand Rechnung, dass das MU im Zeitablauf den Abschlussprüfer wechseln kann. Rz. 313 [Autor/Zitation] Gemäß § 299 Abs. 1 stimmen die Stichtage für den JA des MU und den Konzernabschluss überein. Daher ist der Jah...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Von Abs. 1 Satz 1 erfasste Institute

Rz. 6 [Autor/Zitation] Nach § 340m Abs. 1 Satz 1 sind die Strafvorschriften der §§ 331 bis 333 auch auf nicht in der Rechtsform einer KapGes. betriebene Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierinstitute sowie Zahlungs- und E-Geld-Institute anzuwenden (rechtsformunabhängig). Rz. 7 [Autor/Zitation] Eine Legaldefinition des Begriffs "Kreditinstitut" findet sich ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Personen

Rz. 63 [Autor/Zitation] Mit "Personen" konkretisiert der Gesetzgeber das "Mitglied seines Netzwerkes" aus Abs. 1 Satz 1. Ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/10067, 91) ist der Begriff "Personen" dem Bürgerlichen Gesetzbuch entlehnt und umfasst natürliche und juristische Personen (zB Kapitalgesellschaften) sowie teilrechtsfähige Personenvereinigungen (zB Personen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2 Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums

Tz. 4 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der sachliche Anwendungsbereich des Anteilstauschs gem § 1 Abs 3 Nr 5 UmwStG umfasst alle Vorgänge, die den Tatbestand des § 21 Abs 1 S 1 und 2 UmwStG erfüllen. Damit ist die Durchführung des Vermögenstransfers auf die übernehmende Gesellschaft ohne Beschränkungen auf bestimmte (zivilrechtliche) Übertragungsvorgänge möglich (s Tz 2). Da die s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.9 Auswirkung gesellschaftsrechtlich veranlasster Darlehen auf die Anschaffungskosten der wegfallenden Beteiligung

Tz. 70 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die AK der (wegfallenden) Beteiligung der Übernehmerin an der Überträgerin haben sich bei dem Verzicht auf ein Darlehen der Übernehmerin an die Überträgerin uU erhöht: Nach dem Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307) erhöhen sich durch den gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzicht beim AE die AK der Kap-Beteiligung um den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Beteiligungen als Zurechnungs-/Zuordnungsobjekt

Rn. 183 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Beteiligungen an KapGes nehmen eine Zwitterstellung zwischen materiellen und immateriellen WG ein. Sie repräsentieren einerseits einen derivativen, also aus anderen Vermögenswerten, konkret einen aus dem wirtschaftlichen Substrat der Beteiligungsgesellschaft abgeleiteten Wert. Insoweit verkörpern Anteile an KapGes als abgeleitete unkörperli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Sonderbetriebsausgabe

Aufwendungen des Gesellschafters einer OHG, KG oder einer anderen PersGes, die durch seine Beteiligung an der Gesellschaft veranlasst sind, sind bei ihm als Sonder-BA zu erfassen (H 4.7 EStH 2023 "Sonder-BE und -BA").mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kirchhof, Gesetzlich nicht abzugsfähige BA und WK, in Söhn (Hrsg), Die Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, 1980 (DStJG 3), 13; Arndt, Nichtabzugsfähige BA nach § 4 Abs 5 EStG bei der Gewinnberechnung, FR 1984, 412; Mittmann, Nochmals: Nichtabzugsfähige BA nach § 4 Abs 5 EStG, FR 1985, 152; Freudlieb, Nichtabzugsfähige BA bei der Ermittl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
7. Kapitel: Familienrechtli... / § 16 Die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses (§ 1640 BGB)

Rz. 210 Gemäß § 1640 Abs. 1 BGB haben Eltern die Pflicht, das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen, welches ihr minderjähriges Kind von Todes wegen erwirbt, also die Zuwendung, zu verzeichnen, das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen und es beim Familiengericht einzureichen. Gleiches gilt für Vermögen, welches das Kind anlässlic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Limitation-of-Benefit-Klaus... / 2 Inhalt

Art. 28 Abs. 2 DBA USA nennt unter Buchst. a) bis f) Gruppen von Stpfl., denen die Abkommensvergünstigungen gewährt werden, weil bei ihnen typisierend unterstellt werden kann, dass kein Missbrauch vorliegt (berechtigte Personen). Die erste Gruppe bilden natürliche Personen[1], denen die Abkommensvergünstigungen ohne weitere Einschränkung zustehen. Art. 28 DBA USA richtet sich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Einrichtung eines Prüfungsausschusses (Abs. 3)

Rz. 34 [Autor/Zitation] Versicherungsunternehmen, die Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 Nr. 1 (dies betrifft Versicherungsunternehmen, die einen organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihm ausgegebene Wertpapiere iSd. § 2 Abs. 1 WpHG in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt h...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Besonderheiten der Regelung im Publizitätsgesetz

Rz. 332 [Autor/Zitation] Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 PublG gilt (auch) die Regelung des § 318 sinngemäß. Somit gelten die vorstehenden Ausführungen grds. auch für die Bestellung des Konzernabschlussprüfers nach PublG (vgl. Schülke in Staake/Schülke, § 14 PublG Rz. 50). Auch die Fiktion des § 318 Abs. 2 ist demnach anwendbar. Dabei ist allerdings zu beachten, dass der JA des MU ni...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Öffentliche Hand

Rz. 25 [Autor/Zitation] Strittig ist, ob Gebietskörperschaften als Unternehmen anzusehen sind (bejahend Hachmeister in HKMS3, § 11 PublG Rz. 20 ff.; abl. WP Handbuch18, Kap. G Rz. 64; Grottel/Kreher in Beck BilKomm.14, § 290 HGB Rz. 111). Für Zwecke der HGB-Rechnungslegung hatte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags vermerkt, dass Bund, Länder und Gemeinden kein MU iSv....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 324 adressiert unter der Normbezeichnung "Prüfungsausschuss"zwei Themenkreise, die inhaltliche Berührungspunkte aufweisen, aber auf unterschiedlichen Regelungsebenen angesiedelt sind (krit. zur Platzierung von § 324 zB Schüppen in Heidel/Schall4, § 324 HGB Rz. 1, 4; Böcking/Gros/Rabenhorst in EBJS5, § 324 HGB Rz. 1; s. näher Rz. 19). Zum einen beinhal...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Ersetzung des Abschlussprüfers durch das Gericht

Rz. 15 [Autor/Zitation] § 318 Abs. 3 regelt Voraussetzungen und Verfahren der Ersetzung eines gewählten Abschlussprüfers durch das Gericht. Ein entsprechender Antrag kann von den gesetzlichen Vertretern, dem AR oder von Gesellschaftern, deren Anteile bei Antragstellung zusammen den zwanzigsten Teil der Stimmrechte oder des gezeichneten Kapitals oder einen Börsenwert von 500.0...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Huber/Reimer, Mängel bei der Abstimmung von Erbschaftsteuer und Ertragsteuern, DStR 2007, 2042; Crezelius, Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht im Rechtssystem, ZEV 2009, 1; Lüdicke/Fürwentsches, Das neue Erbschaftsteuerrecht, DB 2009, 12; Hechtner, Neuregelung des § 35b EStG durch das ErbStRG – Ermittlung der Steuerermäßigung und ökonomische Belastungsanalyse, BB 2009,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 8. Kündigung durch den Abschlussprüfer

Rz. 19 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 6 kann ein angenommener Prüfungsauftrag nur durch den Abschlussprüfer und auch von diesem nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt des Bestätigungsvermerks, seine Einschränkung oder Versagung sind kein Kündigungsgrund (§ 318 Abs. 6 Satz 2). Daneben regelt das Gesetz das Verfahren nach einer Kün...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Schutzzweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] Mit dem Ordnungsgeldverfahren des § 21 PublG soll die Missachtung der Offenlegungspflichten sanktioniert und eine Erhöhung der Offenlegungsquote erreicht werden (BReg., BT-Drucks. 19/2094, 2). Die Pflicht zur Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen bezweckt insgesamt den effektiven Schutz des Wirtschaftsverkehrs durch Informationen der Marktteilnehme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Besonderheit der PersGes

Rn. 791 Stand: EL 82 – ET: 02/2009 In der HB stellt die Beteiligung an einer PersGes einen Vermögensgegenstand wie jeder andere dar. Es gelten deshalb auch die üblichen Bewertungskriterien (zB Erfordernis der außerplanmäßigen Abschreibung bei dauernder Wertminderung nach § 253 Abs 2 S 3 HGB). Demgegenüber kann eine Teilwertabschreibung im steuerlichen Sinn auf eine Beteiligun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Geschützter Personenkreis

Rz. 18 [Autor/Zitation] Neben den Aktionären und Gesellschaftern sind auch gegenwärtige und zukünftige Gläubiger geschützt (Gehm in Kirsch, Rechnungslegung, § 334 HGB Rz. 3 [6/2023]; Altenhain in HKMS3/4, § 334 HGB Rz. 13 [9/2024]). Die Tatbestände der § 334 Abs. 1 bis 2a sind Schutzgesetze iSv. § 823 Abs. 2 BGB. Da es sich hierbei um abstrakte Gefährdungsdelikte handelt, die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) 1999: Grundannahme als sachliche Billigkeit mit Rücksicht auf § 82f EStDV

Rn. 148a Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die FinVerw verstand unter Ausscheiden des Gesellschafters nicht die Einzel- und Gesamtrechtsnachfolge (natürlicher Personen). Vielmehr wurde nur auf die Fälle abgestellt, in denen der Mitunternehmeranteil ganz oder teilweise veräußert oder aufgegeben wurde (§ 16 EStG). In den Fällen, in denen in der Gesamthandsbilanz nach Übertragung eine...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Dispositive Regelung

Rz. 118 [Autor/Zitation] Auch bei der GmbH sieht das Gesetz als Regelfall vor, dass der Abschlussprüfer von den Gesellschaftern gewählt wird. Während der Regierungsentwurf zum BiRiLiG diese Regelung im Hinblick auf eine von der Geschäftsführung unabhängige Prüfung für unabdingbar ansah (Begr.RegE, BT-Drucks. 10/317, 110 zu § 42a GmbHG-E), wurde auf kritische Stimmen im Schrif...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bußgeldentscheidungen

Rz. 5 [Autor/Zitation] Gemäß § 334 Abs. 2a sind alle Bußgeldentscheidungen an die APAS zu übermitteln. Diese Norm erfasst die mangelnde Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (Nr. 1), die fehlerhafte Empfehlung zum Vorschlag eines Abschlussprüfers (Nr. 2) oder den fehlerhaften Vorschlag für die Bestellung des Abschlussprüfers gegenüber den Gesellschaftern (Nr. 3)...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ergänzende Anwendung von nationalen Vorschriften (Abs. 2a Satz 3)

Rz. 149 [Autor/Zitation] Neben den anerkannten IAS/IFRS ordnet Satz 3 zudem die Anwendung einzelne handelsbilanzrechtlicher Vorschriften an; diese Aufzählung ist abschließend (Grottel in Beck BilKomm.14, § 325 HGB Rz. 142; Kersting in Großkomm. HGB6, § 325 Rz. 72). Dabei handelt es sich um: § 243 Abs. 2 (Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit), § 244 (Verwendung der deuts...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Vertrag mit Schutzwirkungen

Rz. 203 [Autor/Zitation] Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit bereits mehrmals eine Haftung von Abschlussprüfern aus einem Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter erwogen. Die vier Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vertrags mit Schutzwirkungen prüft sie dabei grds. streng (vgl. nur BGH v. 17.5.1990 – IX ZR 85/89, NJW 1991, 32, 33; v. 15.12.2005 – III ZR 424...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Auswahlverfahren und Wahlvorschlag

Rz. 277 [Autor/Zitation] Gemäß Art. 16 APrVO haben Unternehmen von öffentlichem Interesse ein Auswahlverfahren in Vorbereitung der Entscheidung über die Bestellung des Abschlussprüfers durchzuführen. Dabei hat der Prüfungsausschuss mindestens zwei Vorschläge für das Prüfungsmandat an den AR zu machen. Damit soll einerseits die Rolle des Prüfungsausschusses gestärkt und zum an...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Beteiligungen an PersGes

Rn. 186a Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Bei Beteiligung an einer mitunternehmerischen PersGes ist die Beteiligung zwar stets BV des Beteiligten (§§ 15 Abs 1 Nr 2 EStG; § 16 Abs 1 Nr 2 EStG); sie erscheint aber im Gegensatz zum Ansatz in der HB in der StB als ergebnisbestimmendes WG nicht. Für die ertragsteuerliche Gewinnermittlung hat der Posten "Beteiligung an einer betrieblich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Prüfung durch einen Abschlussprüfer

Rz. 103 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 2 bestimmt hinsichtlich des Prüfers für die mit der Vorschrift angeordnete Prüfung lediglich, dass die Prüfung durch einen Abschlussprüfer durchzuführen ist. Zur Frage, ob auch mehrere Prüfer bestellt werden können, vgl. Rz. 79. Im Übrigen sind die Bestimmungen über Bestellung und Auswahl des Prüfers sowie über seine Pflichten und Rechte an ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Einzelkaufleute

Rz. 37 [Autor/Zitation] Bei einem Einzelkaufmann wählt dieser den Abschlussprüfer. Denkbar wäre indes, dass bei einer stillen Beteiligung der Gesellschaftsvertrag eine (interne) Zustimmung des stillen Gesellschafters zur Auswahl des Abschlussprüfers vorsieht. Dieser hätte allerdings nicht die Rechte aus § 318 Abs. 3 oder Abs. 4 HGB.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Pflichtenverstoß

Rz. 87 [Autor/Zitation] Die Pflichten in § 323 Abs. 1 Satz 3 umfassen alle Anforderungen, die nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung an den gesetzlichen Abschlussprüfer und die übrigen in Abs. 1 Satz 1 genannten Personen zu stellen sind (so auch Bormann in BeckOGK HGB, § 323 Rz. 102 [1/2025]). Hierzu zählt bspw. die Pflicht zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fallgruppen

Rz. 55 [Autor/Zitation] Die Berufssatzung konkretisiert die Fallgruppen der Besorgnis der Befangenheit noch weitergehend, als es durch die Kategorisierung in § 319 Abs. 2 (geschäftliche, finanzielle oder persönliche Beziehungen) erfolgt. Nach § 29 Abs. 2 BS WP/vBP kann die Unbefangenheit insbes. durch Eigeninteressen, Selbstprüfung, Interessenvertretung, persönliche Vertrauth...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Reaktion des Gesetzgebers durch das AbzStEntModG vom 02.06.2021 (rückwirkend ab 1999)

Rn. 148d Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Mit der oben genannten BFH-Rspr (s Rn 148c) wird eine Jahrzehnte geltende Verwaltungsauffassung und -praxis, an der sich auch die StPfl orientiert haben, geändert. Sie berücksichtigt nicht den an vielen Stellen judizierten und praktizierten Grundsatz des Ertragsteuerrechts, dass Erbfall und vorweggenommene Erbfolge keine Veräußerung darste...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Kapitalgesellschaften

Rz. 54 [Autor/Zitation] Absatz 1 Satz 1 ordnet die jährliche Pflichtprüfung für alle KapGes. (AG, SE, KGaA, GmbH) an, die nicht kleine Gesellschaften iSd. § 267 Abs. 1 sind; zu den kleinen KapGes. zählen auch die Kleinstkapitalgesellschaften iSd. § 267a. Die Differenzierung der Prüfungspflicht nach Größenklassen war eine der wichtigen Neuerungen des BiRiLiG und wurde in diese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Allgemeines

Rn. 1721 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Regelung des § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG erschließt sich im Kontext der Vorschriften zur Entfernungspauschale (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 4, Abs 2 EStG) und zur Ermittlung des Anteils der Privatnutzung nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG. Fahrten zwischen Wohnung und Erwerbsstätte wurden vom Gesetzgeber der Erwerbssphäre zugeordnet. Daher sind die Fahrtkos...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Andere Gründe

Rz. 11 [Autor/Zitation] Außer durch dreimaliges Unterschreiten der Größenkriterien endet die Konzernrechnungslegungspflicht nach dem PublG zudem, wenn zum Konzernabschlussstichtag keine konsolidierungspflichtigen Tochtergesellschaften mehr vorliegen bzw. für alle Tochtergesellschaften die Befreiung gem. § 11 Abs. 6 Nr. 1 PublG iVm. § 290 Abs. 5 HGB in Anspruch genommen werden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Geleistete Zuschüsse

Rn. 1396 Stand: EL 81 – ET: 11/2008 Geleistete Zuschüsse kommen als AK o HK von WG in Betracht. Handelt es sich um immaterielle WG, muss wegen § 5 Abs 2 EStG der Zuschuss nach dem Inhalt des Vertrages, wenigstens nach den einvernehmlichen Vorstellungen beider Vertragsteile, die Gegenleistung für den Vorteil sein, den der Zuschussgeber erlangen soll (Döllerer, BB 1969, 501; Mo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Im Gegensatz zur stillen Vorsorgereserven nach § 340f dürfen offene Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340g in unbegrenzter Höhe gebildet werden. Sie sind als Sonderposten auf der Passivseite als Nr. 11 "Fonds für allgemeine Bankrisiken" (Formblatt 1 der RechKredV) gesondert auszuweisen und unterliegen keinen qualitativen oder quantitati...mehr