Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vor-GmbH / 2 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

In dem Stadium der Vor-GmbH beschränken sich Geschäftsführungsmacht und Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer auf Geschäfte, die zur Herbeiführung der Eintragung der GmbH erforderlich sind. Der BGH formuliert dies wie folgt: Die Vertretungsmacht der Geschäftsführer ist in der Vorgesellschaft durch deren Zweck begrenzt, als notwendige Vorstufe zur juristischen Person deren E...mehr

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Betriebsübergang: Unterrich... / 2.2.3 Die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für den Arbeitnehmer

Nach der Gesetzesbegründung und Rechtsprechung ergeben sich die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsübergangs vor allem aus den unverändert weitergeltenden Regelungen des § 613a Abs. 1–4 BGB. Dieser Punkt stellt daher den Kern der Unterrichtungspflicht dar. Fraglich ist jedoch, wie weit die Unterrichtung über diese Gesichtspunkte gehen muss. Nicht au...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 6.2 GmbH

Für manche freien Berufe steht auch der Weg in eine Kapitalgesellschaft, insbesondere eine GmbH, offen. Möglich ist dies für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie – nach entsprechend angepassten berufsrechtlichen Regelungen – auch für Rechtsanwälte. Selbst eine Zahnarzt-GmbH ist nach der Rechtsprechung zulässig.[1] Der Hauptvorteil einer Kapitalgesellschaft ist die Haftun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 6.1 GbR

Eine gemeinsame freiberufliche Tätigkeit in einer Gemeinschaftspraxis oder Sozietät kann auch in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR –[1] erfolgen. Ein erheblicher Unterschied lag darin, dass die GbR nach früherer Rechtsauffassung – im Gegensatz zur PartG – nicht als rechtlich selbstständig galt. Doch nach der neueren Rechtsprechung des BGH[2] kann auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 3.1.3 Kontrollrechte

Die Kontrollrechte der Partner wurden bisher aus dem Recht der OHG übernommen.[1] Ab 2024 wird für die Kontrollrechte eines OHG-Gesellschafters wiederum auf die Regelungen für GbR-Gesellschafter[2] zurückgegriffen. Diese Rechte sind recht weitgehend und umfassen die Möglichkeit, sich über alle Angelegenheiten der PartG persönlich zu unterrichten und dabei auch die Bücher und...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 4.2 Abteilung B

In der Abteilung B (HRB) werden Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) eingetragen. Hier gibt es im Wesentlichen die folgenden eintragungspflichtigen Tatsachen: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Gestattung des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB), Stamm- bzw. Grundkapital, Prokura, Gegenstand des Unternehmens, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz sowie Löschung der Fir...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 4.1 Abteilung A

Die Abteilung A (HRA) betrifft im Wesentlichen eingetragene Kaufleute und Personengesellschaften (OHG und KG). Insoweit sind vor allem folgende Tatsachen eintragungspflichtig: die Firma, die Rechtsform, der Name des Inhabers bzw. Gesellschafters, der Ort der Niederlassung, der Betrag der Kommanditeinlage, die Erteilung der Prokura, die Eröffnung der Insolvenz sowie das Erlöschen der...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.4 Sonderfälle

Rz. 15 Konzern im Konzern Ein Konzernbetriebsrat kann auch bei einem Tochterunternehmen eines mehrstufigen, vertikal gegliederten Konzerns gebildet werden, wenn diesem ein betriebsverfassungsrechtlich relevanter Spielraum für die bei ihm und für die von ihm abhängigen Unternehmen zu treffenden Entscheidungen verbleibt (sog. Konzern im Konzern).[1] Die betriebliche Mitbestimmu...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.2.1 Grundsätze

§ 613a BGB ist nur dann anwendbar, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil übergeht. Der Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils erfolgt, wenn die Organisations- und Leitungsmacht auf einen neuen Inhaber übergeht.[1] Dafür reicht es nicht aus, wenn das Eigentum an dem Betrieb an einen Dritten übergeht, der bisherige Betriebsinhaber den Betrieb jedoch als eigenen weiterführt (z...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 3 Die Nachhaftung des alten Betriebsinhabers

Gemäß § 613a Abs. 2 BGB haftet der bisherige Betriebsinhaber neben dem neuen Inhaber für Verpflichtungen aus dem übergegangenen Arbeitsverhältnis, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf eines Jahres nach diesem Zeitpunkt fällig werden.[1] Werden solche Verpflichtungen nach dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs fällig, so haftet der bisherige ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Sinngemäße Anwendung des § 15a EStG auf typisch stille Gesellschafter

Rn. 528 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Vorbemerkungen Unter § 15a Abs 5 Nr 1 EStG fällt nur der als Mitunternehmer anzusehende atypische stille Gesellschafter (hierzu s § 15 Rn 51 und 51a (Bitz)). Auf typische stille Gesellschafter ist § 15a EStG jedoch gem § 20 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG sinngemäß anzuwenden: BFH v 28.01.2014, BFH/NV 2014, 1193, womit der typisch stille Gesellschafter d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Persönlich haftende Gesellschafter

Rz. 29 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des § 120 Abs. 2 sieht der Gesetzgeber für jeden persönlich haftenden Gesellschafter die Führung von nur einem einzigen variablen Kapitalkonto vor (BStBK, DStR 2006, 668, 669). Das Konto ergibt sich aus den Einlagen der Gesellschafter, sofern diese bilanzierungsfähig sind (zu deren Bewertung s. Rz. 33 f.), und wird um Entnahmen sowie ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beherrschende Gesellschafter

Rn. 138 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Gewinnausschüttungen sind dem Gesellschafter schon dann zugeflossen, wenn sie ihm zB auf einem Verrechnungskonto bei der leistungsfähigen KapGes gutgeschrieben worden sind, über das der Gesellschafter verfügen kann, oder wenn der Gesellschafter aus eigenem Interesse (zB bei einer Novation) seine Gewinnanteile in der Gesellschaft belässt (BF...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Persönlich haftende Gesellschafter

Rz. 42 [Autor/Zitation] Die Kapitalanteile der Komplementäre können durch Verlustanteile, welche vom jeweiligen Kapitalanteil abgeschrieben werden, negativ werden. Für diesen Fall schreibt § 264c Abs. 2 Satz 5 vor, dass der Kapitalanteil entsprechend § 268 Abs. 3 als letzter Posten auf der Aktivseite als "Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil persönlich haften...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter

Rz. 373 [Autor/Zitation] Die Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter sind nach dem Kapital der Kommanditisten gesondert auszuweisen (§ 286 Abs. 2 Satz 1 AktG). Eine Aufgliederung in das Kapital des einzelnen Gesellschafters wird uE nicht als erforderlich, aus praktischen Gründen (bspw. im Falle einer Abschreibung nach § 286 Abs. 1 Satz 2 AktG, bei positivem und...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Für den Kapitalanteil eines Kommanditisten gelten die Regelungen für persönlich haftende Gesellschafter entsprechend (§ 264c Abs. 2 Satz 6). Abweichend von den persönlich haftenden Gesellschaftern haben Kommanditisten nach § 161 Abs. 1 "einen bestimmten Betrag (Haftsumme)" als Einlage zu erbringen. Die Haftsumme, welche gem. § 172 Abs. 1 in das Handels...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Persönlich haftende Gesellschafter

Rz. 50 [Autor/Zitation] Sofern keine abweichenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen getroffen wurden, hat nach § 122 jeder Gesellschafter aufgrund des festgestellten JA Anspruch auf Auszahlung seines ermittelten Gewinnanteils. Demgegenüber sieht § 120 Abs. 2 vor, dass der einem persönlich haftenden Gesellschafter zustehende Gewinnanteil seinem Kapitalanteil zuzuschreiben ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Stellung als persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 39 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut der Vorschrift muss die natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter sein. Dies bezeichnet die Stellung als Gesellschafter einer OHG oder als Komplementär einer KG. Unerheblich ist, ob sie dabei zur Erbringung einer Einlage verpflichtet ist; ausschlaggebend ist die Haftung im Außenverhältnis. Auch eine Tätigkeit in der Gesell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Besteuerung der vGA beim Gesellschafter

Rn. 401 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Hinsichtlich der Besteuerungsfolgen beim Gesellschafter besteht grds kein Unterschied zwischen einer offenen und einer verdeckten Gewinnausschüttung. Sofern der Gesellschafter die Anteile im PV hält und die Einnahmen nicht denen aus VuV zuzuordnen sind (Subsidiaritätsprinzip nach § 20 Abs 8 EStG), unterliegen die zuzurechnenden Erträge der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Ebene Gesellschafter

Rz. 430 [Autor/Zitation] Auf Ebene des Gesellschafters sind keine Steuern vom Einkommen und Ertrag mehr zu erfassen und passivierte Rückstellungen aufzulösen. Auch etwaige latente Steuern auf Ebene des Gesellschafters sind folglich ertragswirksam aufzulösen (Grottel/Larenz in Beck BilKomm.14, § 274 HGB Rz. 70; Schindler, BFuP 2011, 331).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Abfindung ausscheidender Gesellschafter

1. Abfindung entspricht Kapitalanteil Rz. 65 [Autor/Zitation] Sieht der Gesellschaftsvertrag keine abweichenden Regelungen vor, hat eine Personenhandelsgesellschaft einem ausscheidenden Gesellschafter eine dem Wert seines Anteils angemessene Abfindung zahlen (§ 135 Abs. 1 Satz 1). Sofern der Betrag der Abfindung dem Buchwert des Kapitalanteils (ggf. einschließlich anteilig auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten)

Rz. 55 [Autor/Zitation] § 169 Abs. 1 sieht für beschränkt haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (Kommanditisten) ergänzend zu den Regelungen für Komplementäre vor, dass "der Kommanditist die Auszahlung des Gewinns nicht fordern [kann], soweit sein Kapitalanteil durch den ihm zugewiesenen Verlust unter den auf die vereinbarte Einlage geleisteten Betrag herabgemin...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Einzahlungsverpflichtungen persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA gem. § 286 Abs. 2 Satz 3 AktG

Rz. 308 [Autor/Zitation] Wurde der Kapitalanteil persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA (Rz. 422) aufgrund von Verlusten negativ und besteht insoweit eine Einzahlungsverpflichtung der Gesellschafter, ist diese gesondert unter den Forderungen auszuweisen (§ 286 Abs. 2 Satz 3 AktG). Auch hier ist eine Einordnung vor den "sonstigen Vermögensgegenständen" (B.II.4.) zweckm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA gem. § 286 Abs. 2 Satz 1 AktG

Rz. 422 [Autor/Zitation] Nach dem Posten "gezeichnetes Kapital" sind die Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA gesondert auszuweisen (§ 286 Abs. 2 Satz 1 AktG). Wurde der Kapitalanteil aufgrund der Verrechnung anteiliger Verluste negativ, ist der übersteigende Betrag nach § 286 Abs. 2 Satz 3 AktG bei Bestehen einer Einzahlungsverpflichtung als besonder...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausleihungen und Forderungen gegen GmbH-Gesellschafter gem. § 42 Abs. 3 GmbHG

a) Allgemeines Rz. 277 [Autor/Zitation] § 43 Abs. 3 GmbHG, der durch das BiRiLiG 1985 geschaffen wurde, verlangt für "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten" gegenüber GmbH-Gesellschaftern einen gesonderten Ausweis. Die Regelung dient der Transparenz von Beziehungen zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern (Begr.RegE, BT-Drucks. 10/317, 110). Eine entsprechende B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Zustimmungsbeschluss aller Gesellschafter (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1)

a) Verfahren Rz. 341 [Autor/Zitation] Die Inanspruchnahme der Befreiung des Abs. 3 hängt – neben der Einbeziehung in den KA (vgl. Rz. 320 ff.) – von fünf weiteren, in Abs. 1 enumerierten Voraussetzungen ab, die durch das BilRUG neu sortiert und in Teilen inhaltlich verändert wurden. In Übereinstimmung mit Art. 37 Abs. 2 Bilanz-RL (2013/34/EU) verlangt Abs. 1 Nr. 1 zunächst, da...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten)

Rz. 45 [Autor/Zitation] Zwar nimmt ein Kommanditist, wenn er seine vereinbarte Einlage geleistet hat, auch nach der Reform durch das MoPeG nur bis zum Betrag seines Kapitalanteils an Verlusten der Gesellschaft teil, da der Kommanditist bei seinem Ausscheiden oder bei der Liquidation der Gesellschaft trotz eines negativen Kapitalkontos keine Nachschüsse leisten muss (RegE, BT-...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Fiktiver Steueraufwand der Gesellschafter (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 79 [Autor/Zitation] Wahlweise darf eine haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft in ihrer GuV nach dem Posten "Jahresüberschuss/-fehlbetrag" einen dem Steuersatz der Komplementärgesellschaft entsprechenden Steueraufwand offen absetzen oder hinzurechnen. Damit soll eine Vergleichbarkeit des JA der haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaft mit einer KapGes. er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XI. Angaben zu anderen Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist (Nr. 11a)

Rz. 232 [Autor/Zitation] Nr. 11a wurde eingeführt durch das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Bilanz- und der Konzernbilanzrichtlinie hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), zur Verbesserung der Offenlegung von Jahresabschlüssen und zur Änderung anderer handelsr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Typisch stille Beteiligung eines GmbH-Gesellschafters

Rn. 502 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die typische stille Beteiligung eines GmbH-Gesellschafters an dem Unternehmen der GmbH wird von der Rspr des BFH grds als zulässig angesehen (BFH v 06.02.1980, I R 50/76, BStBl II 1980, 477). Voraussetzung ist, dass das stille Gesellschaftsverhältnis klar und eindeutig vereinbart ist und die Vereinbarungen tatsächlich durchgeführt werden. De...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bhb) Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

Rn. 1377 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Forderungsverzicht eines Gesellschafters kann gem § 20 Abs 2 S 1 Nr 7, S 2 EStG zu negativen Einkünften führen. Ein durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasster, unbedingter Verzicht eines Gesellschafters auf einen Teil der ihm gegen die KapGes zustehenden (nicht mehr voll werthaltigen) Darlehensforderung führt zu einer Einlage iSd §...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 9. Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern gem. § 42 Abs. 3 GmbHG

Rz. 440 [Autor/Zitation] § 43 Abs. 3 GmbHG verlangt für "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten" gegenüber GmbH-Gesellschaftern einen gesonderten Ausweis (ausführlich Rz. 277 ff.). Die Vorschrift räumt für die Art der Angabe drei verschiedene Möglichkeiten ein: Ausweis in eigenem Bilanzposten, Angabe im Anhang, Mitzugehörigkeitsvermerk bei anderen Bilanzposten. Rz. 441 [...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bgb) Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

Rn. 1374 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Verluste aus Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zugunsten seiner Gesellschaft, zB durch ein Gesellschafterdarlehen, wurden bis zur Rspr-Änderung im Jahr 2017 (s BFH v 11.07.2017, IX R 36/15, BStBl II 2019, 208; BFH v 20.02.2024, IX R 12/23, DStR 2024, 1712) als nachträgliche AK zu der Beteiligung nach § 17 EStG angesehen. Für die Fr...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / V. Ausscheiden von Gesellschaftern

1. Realteilung a) Vorbemerkung Rz. 83 [Autor/Zitation] Die Realteilung iSd. § 16 Abs. 3 Satz 2 ff. EStG stellt eine besondere steuerrechtliche Art der steuerneutralen Umstrukturierung von Mitunternehmerschaften dar. Sie lässt sich vereinfacht umschreiben als das "Auseinanderdividieren"von Mitunternehmerschaften oder auch als "Gegenstück" zur Einbringung iSd. § 24 UmwStG (nach f...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Ausweis von Ansprüchen an und von Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Abs. 1)

I. Zweck der Vorschrift Rz. 6 [Autor/Zitation] Abs. 1 entspricht fast wortgleich der Regelung in § 42 Abs. 3 GmbHG. Die Regelung bezweckt, die zum Stichtag bestehenden schuldrechtlichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern transparent zu machen. Dies wird damit begründet, dass – ähnlich wie bei einer GmbH – den Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verlustbeteiligung des typisch stillen Gesellschafters

Schrifttum: Kempermann, Verlustanteile des stillen Gesellschafters, FR 2008, 323; Wacker, Stille Beteiligung und Verlustverwertungsbeschränkungen gem § 15 Abs 4 S 6 ff EStG, DB 2012, 1403; Gosch, Abzugsbeschränkung für Verluste aus stillen Beteiligungen an KapGes, HFR 2012, 861; Peters, Abzugsbeschränkungen für Verluste aus (typisch) stillen Beteiligungen an KapGes, FR 2012, 718...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Forderungsverzicht aus einem privaten Darlehen/einer Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

bha) Privates Darlehen Rn. 1376 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Verzicht auf eine nicht werthaltige Forderung steht einem Forderungsausfall gleich und führt nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG und S 2 sowie Abs 4 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust (BFH v 06.08.2019, VIII R 18/16, BStBl II 2020, S 833). Der Anerkennung des Verlusts steht die Freiwilligkeit d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Forderungsausfall aus einem privatem Darlehen/einer Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

bga) Privates Darlehen Rn. 1373 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Eine private Darlehensforderung, die nach dem 31.12.2008 begründet wurde, wird von § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG erfasst (s BMF v 19.05.2022, BStBl I 2022, 742 [Einzelfragen zur AbgSt] Tz 58). Die Teilrückzahlung, also die Nichtrückzahlung eines Teilbetrages (teilweiser Ausfall), ist als Rückzahlung iSv § 20 Abs 2 S 2 EStG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Mittelbare Beteiligung einer natürlichen Person als Vollhafter (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 45 [Autor/Zitation] Nach § 264a Abs. 1 Nr. 2 sind die besonderen Vorschriften für bestimmte Personenhandelsgesellschaften ferner dann nicht anzuwenden, wenn wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine OHG, KG oder andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter ist (Justenhoven/Usinger in Beck BilKomm.14, § 264a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Entnahmen

Rz. 37 [Autor/Zitation] Vor Inkrafttreten des MoPeG beschränkte § 122 Abs. 1 HGB aF das Entnahmerecht eines persönlich haftenden Gesellschafters auf 4 % seines für das letzte GJ festgestellten Kapitalanteils bzw. seines diesen Betrag übersteigenden Gewinnanteils, soweit dies nicht zum offenbaren Schaden der Gesellschaft gereicht. Die wenig praxistaugliche und meist durch gese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Voraussetzungen der Aktivierung

Rz. 297 [Autor/Zitation] § 42 Abs. 2 Satz 1 GmbHG verlangt für die Aktivierung zunächst, dass die Einziehung der Nachschüsse beschlossen ist. Dies setzt voraus, dass der Gesellschaftsvertrag die Möglichkeit der Einforderung von Nachschüssen vorsieht (§ 26 Abs. 1 GmbHG). Die bloß abstrakte Bestimmung einer solchen Möglichkeit stellt noch keinen aktivierungsfähigen VG dar. Erst...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Frist

Rz. 346 [Autor/Zitation] Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Frist, innerhalb derer die Zustimmung vorliegen müsste. Eine solche ergibt sich aber indirekt daraus, dass die Gesellschafter nach Nr. 1 "zugestimmt" haben müssen, wenn die Befreiungswirkung eintreten soll. Je nach den in Anspruch genommenen Befreiungen ist dies entweder die Feststellung des JA, wenn sich die Bef...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Worgulla, Stille Gesellschaft, partiarische Darlehen und Unterbeteiligungen, NWB 2010, 3182; Czisz/Kranc, Die Besteuerung von Einkünften aus typisch stillen Gesellschaften unter der AbgSt, DStR 2010, 2226; Korn, Der stille Gesellschafter in Handels- und Steuerbilanz, SteuK 2011, 428; Droscha/Holle, Zinsabzug aus typisch stillen Beteiligungen, FR 2019, 6. Rn. 475 Stand: EL 143 – ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dötsch/Pung/Möhenbrock, Die Körperschaftsteuer, Loseblattsammlung, Band 2 zu § 8 Abs 3 KStG, Teil C: Die Grundregeln der vGA, Teil D: Die Hauptfallgruppen der vGA; Thiel, Die vGA im Spannungsfeld zwischen Zivil- und Steuerrecht, DStR 1993, 1801; Apitz, Die Bedeutung der Kenntnis von ungerechtfertigten Zuwendungen an nahestehende Personen des beherrschenden Gesellschafters für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Überlassung von Diensten, Kapital oder WG

Rn. 323 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nutzungsvorteile aus Dienstverträgen Insbesondere die Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen steht wiederholt auf dem Prüfstand seitens der FinVerw. Für die Beurteilung der Angemessenheit ist auf die Gesamtausstattung der Vergütungen abzustellen. Diese umfasst im Allgemeinen Grundgehalt, Tantieme, Zusatzvergütungen, Pensionszusagen und Sachl...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / II. Rechtsentwicklung und dogmatische Grundlagen

Rz. 3 [Autor/Zitation] Das aktuell nach wie vor herrschende Verständnis von der transparenten Mitunternehmerbesteuerung findet seine historischen Grundlagen in der von der Rspr. des RFH, RFH v. 2.3.1927 – VI A 89/27, RFHE 21, 8: v. 4.11.1938 – III 140/38, StuW 1939, Nr. 128; RFH v. 8.1.1936 – RStBl. 1936, 135, 136) und der früher vom BFH (BFH v. 11.12.1969 – IV R 92/68, BStBl....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 525 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gem §§ 231, 232 HGB nimmt der stille Gesellschafter am Verlust der Gesellschaft teil, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Bei einem partiarischen Darlehen kann es nicht zu einer Verlustbeteiligung kommen, da nach dem Charakter eines Darlehensvertrages der Darlehensnehmer ein festes Entgelt schuldet und somit eine V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Forderungen

Rz. 283 [Autor/Zitation] Unter den Forderungen sind grds. sämtliche anderen Ansprüche gegen Gesellschafter auszuweisen, die nicht Ausleihungen sind und die nicht infolge der Grundsätze über die Bilanzierung schwebender Geschäfte außer Betracht zu bleiben haben. Hierzu zählen nicht nur Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sondern auch kurzfristige Darlehen, Vorschüsse, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Ausweis in eigenen Bilanzposten

Rz. 290 [Autor/Zitation] Bei einem gesonderten Ausweis in der Bilanz sind auf der Aktivseite Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter voneinander zu trennen ("jeweils gesondert"). Unter den Posten A.III. "Finanzanlagen" und B.II. "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" ist jeweils ein eigener Bilanzposten mit arabischer Zahl aufzunehmen. Er trägt die Bezeichn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Verfahren

Rz. 341 [Autor/Zitation] Die Inanspruchnahme der Befreiung des Abs. 3 hängt – neben der Einbeziehung in den KA (vgl. Rz. 320 ff.) – von fünf weiteren, in Abs. 1 enumerierten Voraussetzungen ab, die durch das BilRUG neu sortiert und in Teilen inhaltlich verändert wurden. In Übereinstimmung mit Art. 37 Abs. 2 Bilanz-RL (2013/34/EU) verlangt Abs. 1 Nr. 1 zunächst, dass alle Gese...mehr