Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Beschränkung der Anwendung des § 15a EStG auf das Ergebnis der StB

Rn. 206 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Den Zielsetzungen beider Vorschriften am ehesten gerecht wird die Beschränkung der Anwendung des § 15a EStG auf das Ergebnis der nach § 4 Abs 1 EStG und § 5 EStG ermittelten StB. Insbesondere die Möglichkeit der weiteren Anwendung des § 15a Abs 3 EStG nach dem Wechsel zur pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage hat hier nicht zuletzt d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rn. 140 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Willkürung als BV kann nur bei WG erfolgen, die objektiv dazu geeignet u subjektiv dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (BFH v 19.02.1997, XI R 1/96, BStBl II 1997, 399; BFH v 14.08.2014, IV R 56/11, BFH/NV 2015, 317). Diese Voraussetzung ist vom StPfl darzulegen (BFH v 24.02.2000, IV R 6/99, BStBl II 2000, 297). Die Widmung muss zeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundlage der Zuordnung zum BV: abgesichertes Risiko

Rn. 192 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Zuordnung von Versicherungsverhältnissen zum BV richtet sich danach, ob betriebliche Risiken abgedeckt werden (BFH v 07.10.1982, IV R 32/80, BStBl II 1983, 101; BFH v 21.05.1987, IV R 80/85, BStBl II 1987, 710; BFH v 03.03.2011, IV R 45/08, BStBl II 2011, 552 mwN; BFH v 23.04.2013, VIII R 4/10, BStBl II 2013, 615). Bei Zuordnung zum BV ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 365 [Autor/Zitation] Der Antrag an das Gericht muss die Gründe darlegen, aus denen heraus die Bestellung eines anderen Abschlussprüfers angestrebt wird (vgl. Bormann in BeckOGK HGB, § 318 Rz. 192 ff. [1/2024]). Dabei muss der Antragsteller Tatbestände darlegen, die objektiv die Besorgnis rechtfertigen, dass der Prüfer befangen ist oder dass ein sonstiger die Abberufung re...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Systematische Bezüge

Rz. 200 [Autor/Zitation] Eine vertragliche Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Dritten, insbes. gegenüber Gläubigern und Anteilsinhabern gem. § 323 Abs. 1 Satz 3, besteht nicht (vgl. Rz. 178 ff.). Diese Vorschrift begründet eine Haftung aus dem Prüfauftrag nur gegenüber der Gesellschaft und den mit ihr verbundenen Unternehmen (Rz. 180). Da Dritte den Abschlussprüfer aus de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Einbehaltene Gewinne (Abs. 2 Nr. 7 iVm. Abs. 3 Nr. 6)

Rz. 51 [Autor/Zitation] Schließlich sind angabepflichtig die einbehaltenen Gewinne am Ende des Berichtszeitraums. Diese umfassen sowohl einbehaltene Gewinne vergangener GJ als auch Gewinne des Berichtszeitraums, für die am Ende des GJ keine Gewinnausschüttung beschlossen ist. Mit anderen Worten sind einbehaltene Gewinne solche, die zum Berichtszeitraumsende auf neue Rechnung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 331 im zweiten Abschnitt, sechster Unterabschnitt des dritten Buches über Handelsbücher des HGB ist die zentrale Strafrechtsnorm im Recht der Rechnungslegung (Altenhain in HKMS3/4, § 331 HGB Rz. 1 [9/2024]). Straftatbestände des Rechnungslegungsrechts werden umgangssprachlich und verkürzend auch als "Bilanzstrafrecht" bezeichnet, obwohl sie neben der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verbot der unbefugten Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 70 [Autor/Zitation] Neben der Verschwiegenheitspflicht unterliegen Abschlussprüfer, ihre Gehilfen und bei der Prüfung mitwirkende gesetzliche Vertreter einem mit diesem eng verbundenen Verwertungsverbot (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 74). Die unbefugte Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist ihnen untersagt (§ 323 Abs. 1 Satz 2). Sie müssen also nicht ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Schaden

Rz. 84 [Autor/Zitation] Der prüfpflichtigen Gesellschaft muss aus der Pflichtverletzung ein Schaden im Sinne einer Vermögensminderung entstanden sein. Ob eine solche entstanden ist, bestimmt sich nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB und der dazu von der Lehre entwickelten Schadensbemessungsregel der Differenzhypothese (vgl. Oetker in MünchKomm. BGB9, § 249 Rz. 18 ff...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Kein Übergang von verrechenbaren Verlusten, von verbleibenden Verlustvorträgen, von nicht ausgeglichenen negativen Einkünften sowie eines Zins- und EBITDA-Vortrags (§ 4 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 22 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Von dem Grundsatz, dass die Übernehmerin als Gesamtrechtsnachfolgerin in die Rechtsstellung der übertragenden Kö eintritt, enthält § 4 Abs 2 S 2 UmwStG eine Ausnahme. Danach gehen verrechenbare Verluste (s § 15a Abs 4 EStG und s § 15b Abs 4 EStG) verbleibende Verlustvorträge (s § 10d Abs 4 EStG, s § 2a Abs 1 S 3 EStG, s § 15 Abs 4 EStG, s § 15...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Grundsatz: Ansatz mit dem gemeinen Wert (§ 13 Abs 1 UmwStG)

Tz. 21 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Grundsatz, dass nach § 13 Abs 1 UmwStG der gW anzusetzen ist, kommt zur Anwendung, wenn der AE der übertragenden Kö entweder keinen wirksamen Antrag gem § 13 Abs 2 UmwStG stellt oder für einen solchen die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Frage, ob die Übertragerin einen Antrag gem § 11 Abs 2 S 1 UmwStG auf Bw- oder Zwischenwertans...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Einführung der Vorschrift

Rz. 41 [Autor/Zitation] Anlässlich der Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie durch das BilMoG (Rz. 4) wurden die früheren Verfahrensregelungen für juristische Meinungsverschiedenheiten zwischen Abschlussprüfer und KapGes. in § 324 angesichts mangelnder praktischer Bedeutung (Begr.RegE BilMoG: Zwei bekanntgewordene Verfahren seit 50 Jahren, BT-Drucks. 16/10067, 91; Hinweis a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Studienreise

Rn. 6 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Diese Abgrenzung ist insb problematisch, wenn es um sog Studienreisen geht. Solche Reisen erfüllen auch einen allg Bildungs-, Informations- und Erholungszweck. Nach der Rspr des BFH (vgl BFH BStBl II 1979, 213) sind Auslandsreisen, denen offensichtlich ein unmittelbarer betrieblicher (beruflicher) Anlass zugrunde liegt (wie zB das Aufsuchen e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verbindlichkeiten, erhaltene Anzahlungen

Rn. 840 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Aus Sicht des allg Sprachgebrauches werden Schulden und Verbindlichkeiten synonym verwandt, ähnlich verfährt das Schuldrecht in den §§ 366, 367 u 371 BGB einerseits und § 257 u § 762 BGB andererseits. Dem schließt sich auch das HGB im bilanzrechtlichen Teil an, wenn es in § 247 Abs 1 HGB von Schulden und (zB) in § 266 Abs 3 HGB von Verbindl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Systematik, Funktion, Begriffsinhalte

Rn. 200 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Korrektur-/Neutralisationsfunktion: Die Gewinndefinition (§ 4 Abs 1 S 1 EStG) weist den Regelungen über Entnahmen und Einlagen (§ 4 Abs 1 S 2–5 EStG) eine Korrektur- und Neutralisationsfunktion im Rahmen der Gewinnermittlung durch BV-Vergleich zu (s Rn 5). Entnahmen und Einlagen stellen in spiegelbildlicher Verbundenheit notwendige Bestandt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Rechtsfolgen

Rn. 296 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Steuerverstrickung: Die Einlage eines WG hat zur Folge, dass dieses dem BV zuzuordnen ist. Bei WG-Transfer von Gesellschaftern auf die Gesellschaft durch Einlage wechselt parallel die personelle Zurechnung des WG. Die Einlage erfolgt grds zum Teilwert (§ 6 Abs 1 Nr 5 EStG). Ausnahmen (Einlage höchstens zu AK/HK) bestehen insb für die Einlag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 26 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Für den Fall, dass das dt Besteuerungsrecht hinsichtlich der Anteile an der übernehmenden Kö nicht ausgeschlossen oder beschr wird oder bei einer Beschränkung oder dem Ausschluss des dt Besteuerungsrechts die Mitgliedstaaten der EU bei der Verschmelzung Art 8 der FRL anzuwenden haben (was bei Verschmelzungen dann der Fall ist, wenn Gesellschaf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Regelungen zur Offenlegung bestimmter Unterlagen gehen ursprünglich zurück auf Art. 2 der Richtlinie 68/151/EWG, mit der ausweislich der Erwägungsgründe bei KapGes. vor dem Hintergrund der auf das Gesellschaftsvermögen beschränkten Haftung, der Koordinierung der Offenlegungsanforderungen "insbesondere zum Schutz der Interessen Dritter eine besondere...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Abschlussprüfung durch mehrere Prüfer nebeneinander

Rz. 86 [Autor/Zitation] Das Verhältnis mehrerer Prüfer zueinander kann auch so gestaltet werden, dass sie nicht gemeinsam, sondern nebeneinander tätig werden sollen. Hierbei können wiederum mehrere Konstellationen unterschieden werden. Rz. 87 [Autor/Zitation] Denkbar ist, einen Prüfer als gesetzlichen Abschlussprüfer zu bestellen und daneben einen weiteren Prüfer mit einer frei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Frühe Phase der unternehmensrechtlichen Kodifizierung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Eine allgemeine Bekanntmachungspflicht für Unternehmensabschlüsse ist den frühen Kodifikationen des 19. Jahrhunderts fremd (ausführlich Mock in Hachmeister/Kahle/Mock, Rechtsfragen, Rz. 5). Allerdings war etwa in § 24 Preußischen Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843 (dazu ausführlich Baums, Preußisches Gesetz über die Aktiengesellschaften von ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Aufstellungsfristen

Rz. 24 [Autor/Zitation] Grundsätzlich muss der (Teil-)KA in den ersten fünf Monate nach dem Konzernabschlussstichtag für das vergangene Konzerngeschäftsjahr von den gesetzlichen Vertretern aufgestellt werden. Die Frist betrifft den (Teil-)KA als Ganzes und gilt daher einheitlich für sämtliche Bestandteile des (Teil-)KA (ebenso Hachmeister in HKMS3, § 13 PublG Rz. 10). Die Fri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sauer, Bilanzberichtigung u Bilanzänderung, StBp 1977, 173; Flume, Bilanzberichtigung o Bilanzänderung bei "subjektiv richtigen", objektiv falschen Bilanzansätzen nach § 4 Abs 2, DB 1981, 2505; Ludewig, Möglichkeiten der Bilanzänderung, insb bei Fehleinschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, DB 1986, 133; Ritzrow, Die Bilanzänderung in der Rspr des BFH, StB...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Verständnis der Öffentlichkeit, Erwartungslücke

Rz. 26 [Autor/Zitation] Das Interesse der Öffentlichkeit an der Abschlussprüfung und ihren Ergebnissen ist seit der Aktienrechtsreform von 1965 erheblich gestiegen, ohne dass im gleichen Maße das Verständnis für die Aufgabe, die Zielsetzung und die Möglichkeiten der Jahresabschlussprüfung zugenommen hat. Vielen gilt die Prüfung und ein erteilter, uneingeschränkter Bestätigung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Klauser, Steuerliche Berücksichtigung von Bürgschaftsverlusten, BB 1980, 1574; Koops, Bürgschaft des Gesellschafters für seine GmbH, DStR 1991, 533; Hahne, Auswirkungen der Options-Entscheidung des BFH auf die Bilanzierung von Bürgschaften und Kreditgarantien, BB 2005, 819; Lüdenbach/Freiberg, Strittige Fragen der IFRS-Bürgschaftsbilanzierung beim Garanten, BB 2007, 650; Rätke, ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 15 Stand: 06/02 – 07/2025 Unter die nationale Steuerbefreiung des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG fallen nur die Veranstaltungen von: juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Verwaltungsakademien, Wirtschaftsakademien, Volkshochschulen, Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen, und Einrichtungen, die dem Zweck eines Berufsverbands dienen. Durch die Bezugnahme auf die in ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Weitere Rechtsformen kraft Verweises auf § 324

Rz. 75 [Autor/Zitation] In den Geltungsbereich von § 324 fallen ferner Unternehmen der weiteren Rechtsformen, für welche die Vorschrift durch gesonderte Verweise gilt. Erfasst werden können danach unter bestimmten Umständen auch kleinere Genossenschaften (Rz. 76) sowie aufgrund von speziellen Regelungen für Unternehmen des Finanzsektors und für große Unternehmen Personenhande...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Wesentlichkeit

Rz. 335 [Autor/Zitation] Gemäß § 317 Abs. 1 Satz 3 ist die Prüfung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die in Satz 2 aufgeführten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden (vgl. Rz. 240 ff.)....mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Widerlegbare Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht bei unentgeltlicher Bürgschaft

Leitsatz Die Einkünfteerzielungsabsicht für Verluste aus dem Ausfall einer Bürgschaftsregressforderung ist bei ­einer unentgeltlichen Bürgschaftsübernahme unter fremden Dritten widerlegbar zu vermuten. Sie ist grundsätzlich erst dann widerlegt, wenn die Bürgschaft ohne jeglichen wirtschaftlichen Hintergrund hingegeben worden ist. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und Satz 2, Abs. 6, Abs. 9 EStG Sachverhalt Der Kläger bürgte zugunsten einer GmbH, an der er nicht beteiligt war, für ...FG Nürnberg, Urteil vom 18.11.2021, 4 K 519/18mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Oberste Mutterunternehmen (Nr. 2)

Rz. 16 [Autor/Zitation] § 342a Nr. 2 enthält die Legaldefinition des obersten MU. Das sind die MU, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellen (§ 342a Nr. 2). Rz. 17 [Autor/Zitation] Damit unterscheidet sich der Wortlaut lediglich darin von dem des Art. 48a Abs. 1 Nr. 1 RL 2013/34/EU idF RL (EU) 2021/2101 (Bilanz-RL), dass im deutschen Gesetzestext...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erhaltene Zuschüsse

Rn. 1386 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Der rein subventionelle Charakter öff Förderungsmaßnahmen stellt in gewisser Weise einen Fremdkörper in der privatwirtschaftlich ausgerichteten Bilanzierung eines Kaufmannes dar. Der HFA hat in der Stellungnahme 1/1984 WPg 1984, 612 sich von den steuerlichen Vorgaben gelöst und verlangt den Ausweis der erhaltenen Zulage – unabhängig, ob stp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage nach der neuen Rspr des GrS vom 21.09.2009

Rn. 1685 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Entscheidung des GrS des BFH vom 21.09.2009, GrS 1/06, BStBl II 2010, 672, wonach § 12 Nr 1 S 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot normiert und wonach eine Aufteilung gemischter Aufwendungen erfolgen kann, ist zu Reisekosten ergangen. Diese Entscheidung ist aber auch auf gemischt veranlasste Bewirtungskosten anzuwenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Müller-Franken, Das Verbot des Abzugs der Zuwendung von Vorteilen nach dem JStG 1996, StuW 1997, 3; Rößler, Nochmals: Das Abzugsverbot für Schmiergeldzahlungen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 10 EStG, DStZ 2000, 131; Kiesel, Die Zuwendung an Angestellte und Beauftragte im Ausland und das Abzugsverbot des § 4 Abs 5 S 1 Nr 10 EStG, DStR 2000, 949; Stapf, Steuerliche Folgen der Zuwendung ko...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick

Rz. 220 [Autor/Zitation] § 324 selbst beschreibt konkret nur die spezielle subsidiäre Aufgabe des Prüfungsausschusses, den Gesellschaftern einen Vorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers zu machen, wenn die KapGes. keinen AR oder Verwaltungsrat hat oder wenn der AR oder Verwaltungsrat für den Vorschlag nicht zuständig ist (Abs. 2 Satz 5; Rz. 366 ff.). Der Gesetzestext ("wen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Übersicht über die Regelung

Rn. 4 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 5a EStG ist eine Subventionsvorschrift, die in den Mantel einer Gewinnermittlungsvorschrift eigener Art, vergleichbar § 13a EStG, gekleidet worden ist. § 5a Abs 1 EStG gesteht auf unwiderruflichen Antrag Gewerbebetrieben mit Geschäftsleitung im Inland zu, den Gewinn nach der im Betrieb geführten Tonnage für Handelsschiffe im internationalen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Unparteiische Prüfung

Rz. 38 [Autor/Zitation] Dass die gesetzliche Abschlussprüfung unparteiisch sein muss, ergibt sich schon aus dem Zweck der Prüfung (vgl. hierzu § 316 Rz. 19 ff.). Sie soll das generelle Vertrauen in die Finanzberichterstattung von prüfpflichtigen Gesellschaften erhöhen (s. Rz. 4, 29), weshalb die Leitungsorganmitglieder mit Blick auf die Aufstellung der gesetzlichen Finanzberi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.6 Verweis auf § 6 UmwStG

Tz. 12 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Durch die Anwendung des § 6 UmwStG auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags des übernehmenden Rechtsträgers bzw dessen Gesellschaftern wird klargestellt, dass ein Übernahmefolgegewinn der GewSt unterliegt. Dieser ist nicht Bestandteil des Übernahmegewinns/-verlusts iSd § 4 Abs 4 bis 7 UmwStG und unterliegt mithin nicht der Befreiungsvorsch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Heilung (Satz 2 und 3)

Rz. 19 [Autor/Zitation] § 10 Satz 2 PublG stimmt mit der entsprechenden Regelung des AktG überein. Es ergeben sich insoweit keine Besonderheiten. Eine Heilungsmöglichkeit gibt es nur dann, wenn der Mangel in der Person des Abschlussprüfers liegt. Die Heilung tritt durch Zeitablauf ein (auch wenn der Nichtigkeitsgrund fortbesteht). Hiervon zu unterscheiden ist die präventive Ab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Sorgfaltspflichten und Verantwortlichkeiten der Ausschussmitglieder

Rz. 411 [Autor/Zitation] Mangels spezieller Vorgaben in § 324 zu den Sorgfaltspflichten und Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Prüfungsausschusses gelten die allgemeinen Haftungsregelungen der §§ 116 iVm. 93 AktG entsprechend (Burg/Müller in Kölner Komm. RLR, § 324 HGB Rz. 108; Grottel/Gundel in Beck BilKomm.14, § 324 HGB Rz. 93; Staake in HKMS3, § 324 HGB Rz. 115; Haber...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Eröffnetes Insolvenzverfahren oder abgelehnte Insolvenzeröffnung

Rz. 18 [Autor/Zitation] Als "besondere Fälle", in denen Einblick in den Prüfungsbericht auch von sonst nicht berechtigten Gläubigern und Gesellschaftern verlangt werden kann, bestimmt die Norm das eröffnete Insolvenzverfahren und die Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse. Beides sind aufgrund gerichtlicher Entscheidung eindeutig und rechtssicher feststellbare Zeitpun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kapitalgesellschaft

Rz. 17 [Autor/Zitation] Voraussetzung für eine Veröffentlichungspflicht ist zunächst das Vorliegen einer KapGes.; dabei erstreckt sich die Offenlegungspflicht entgegen der früheren Rechtslage (Rz. 4 ff.) nicht mehr nur auf KapGes. aus Mitglied- bzw. EWR-Vertragsstaaten, sondern auf KapGes. aus allen Staaten der Welt. Da Satz 1 nur ausländische Gesellschaften erfasst, kann ins...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gegenstand der Entnahme

Rn. 201 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 4 Abs 1 S 2 EStG bestimmt, was Gegenstand der Entnahme sein kann: "alle WG (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen)". Entsprechend des Klammerzusatzes sind nicht nur WG aller Art im bilanzrechtlichen Sinne entnahmefähig, sondern ebenso "Nutzungen und Leistungen". Die gesetzliche Abgrenzung des Entnahmegegenstands ist z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.1 Allgemeines

Tz. 159 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Ein bei einer Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges bzw natürliche Person sich ergebender Übernahmegewinn wird gem § 4 Abs 7 UmwStG bei den Gesellschaftern der Pers-Ges bzw der übernehmenden natürlichen Person wie ein bei der Liquidation der Überträgerin bzw bei einer Veräußerung der Anteile an der Überträgerin auf der Ebene der AE entst...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Aufstellungsfrist

Rz. 30 [Autor/Zitation] Der JA ist in den ersten drei Monaten des GJ für das vergangene GJ aufzustellen (§ 5 Abs. 1 Satz 1) Die Regelung stellt im Verhältnis zu § 243 Abs. 3 HGB lex specialis dar und geht dem längeren Aufstellungszeitraum ("innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit") somit vor. Der formalen Konzeption des § 5 folgend orientiert sic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Entsprechende Anwendung auf Konzernabschlüsse (Abs. 4)

Rz. 34 [Autor/Zitation] Die Regelung des Abs. 4 vermeidet den sonst absehbaren Streit, ob das Offenlegungsrecht des Abs. 1 sich auch auf den Bericht über die Prüfung eines KA bezieht. Dass auch über die Prüfung des KA ein Prüfungsbericht zu erstellen ist, ergibt sich unmittelbar aus § 321 Abs. 1. In den allermeisten Fällen konzernabschlusspflichtiger Muttergesellschaften ist ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufwendungen für "ähnliche Zwecke" iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 4 EStG

Rn. 1710 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Neben den ausdrücklich genannten Anlagen und Einrichtungen nennt das Gesetz Aufwendungen für "ähnliche Zwecke". Darunter fallen insbesondere Aufwendungen für sportliche Zwecke, die Unterhaltung von Geschäftsfreunden, die Freizeitgestaltung oder die Repräsentation (BFH BStBl II 1993, 367; 2017, 222; BFH/NV 2007, 1230). "Ähnliche Zwecke" betr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Beachtung rechtsform- und geschäftszweigabhängiger Sondervorschriften

Rz. 165 [Autor/Zitation] Laut § 5 Abs. 1 Satz 3 bleiben sonstige Vorschriften, die durch die Rechtsform oder den Geschäftszweig bedingt sind, unberührt, dh., sie gehen den gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 sinngemäß anzuwendenden Bestimmungen vor. Die Anwendung von Sondervorschriften kommt insbes. für die Gliederung des JA und den Ausweis des Eigenkapitals in Betracht. Rz. 166 [Autor/Zit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Änderungen durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)

Rz. 50 [Autor/Zitation] Keine europäischen Impulse, sondern die Causa Wirecard haben 2021 den Anstoß zum FISG (Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität [Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG] v. 3.6.2021, BGBl. I 2021, 1534) gegeben, mit dem ua. auch § 324 geändert worden ist. Abgesehen von den Regelungen zur APAS (Rz. 417 ff.) sowie rein redaktionellen Modifizier...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Inländische oberste Mutterunternehmen, inländische Tochterunternehmen von obersten Mutterunternehmen in Drittstaaten und inländische Zweigniederlassungen verbundener Unternehmen in Drittstaaten (Nr. 2)

Rz. 18 [Autor/Zitation] Gemäß § 342 Nr. 2 sind in den Fällen des § 342c (oberste MU mit Sitz im Inland), § 342d (TU mit Sitz im Inland von obersten MU mit Sitz in einem Drittstaat) und des § 342f (inländische Zweigniederlassungen verbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat) das oberste MU und alle TU, die in den für den Berichtszeitraum aufgestellten KA des obersten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Die Anteile an der Übernehmerin treten an die Stelle der Anteile an der Übertragerin (§ 13 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 55 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Während für den Fall des § 13 Abs 1 UmwStG das frühere Konzept der Veräußerungs- und Anschaffungsfiktion weiter gilt (s Tz 21 ff), ist durch das SEStEG in § 13 Abs 2 S 2 UmwStG erstmals klar und umfassend die sog Infizierungs- oder Fußstapfentheorie ins Ges geschrieben worden. Wird ein Antrag nach § 13 Abs 2 S 1 UmwStG gestellt und werden di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Doppelt ansässige Körperschaft als Inhaltsadressat (Abs. 1)

Rz. 30 Nach § 14b Abs. 1 Satz 1 AO sind Verwaltungsakte an die ausländische Körperschaft mit Verwaltungssitz im Inland zu richten, soweit sie nach den Steuergesetzen "Steuerpflichtiger" ist. Das gilt nach § 14b Abs. 1 Satz 2 AO unabhängig von der Qualifikation der doppelt ansässigen Körperschaft als juristische Person nach inländischem Gesellschaftsrecht. Für die auch nach i...mehr