Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Herkunft und Arten der Kapitalrücklage

Rz. 202 [Autor/Zitation] Als Kapitalrücklage sind Leistungen auszuweisen, die im Zusammenhang mit Einlagen zum Erwerb von Anteilen oder der Gewährung eines Vorzugs stehen, aber auch andere Leistungen zur Verstärkung des Eigenkapitals. Es handelt sich also um Instrumente der Finanzierung durch die Gesellschafter. Sie können auch im Rahmen einer Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Strobel, Die neuen EU-Bilanzpflichten für Kapitalgesellschaften & Co. im Rahmen neuer Schwellenwerte und Offenlegungssanktionen, DB 1999, 1025; Wachter, Ausländer als GmbH-Gesellschafter und -Geschäftsführer, ZIP 1999, 1577; Wiechmann, Der Jahres- und Konzernabschluss der GmbH & Co. KG, WPg 1999, 916; Dieckmann, Publizitätspflicht und Sanktionen nach dem Kapitalgesellschafte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Inhalt der Zustimmung

Rz. 351 [Autor/Zitation] Die Zustimmung muss für das "jeweilige" Geschäftsjahr, für das die Befreiungen gelten sollen, erteilt werden. Aus der Formulierung des Gesetzes ergibt sich, dass sich der Beschluss der Gesellschafter nur auf das Vorjahr (GJ abgelaufen, JA wurde noch nicht erstellt) oder auf das laufende Jahr beziehen kann; die Beschlussfassung vor Beginn des GJ ist hi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ordentliche Kapitalherabsetzung

Rz. 148 [Autor/Zitation] Die Rückzahlung von Grund- oder Stammkapital vor Beendigung der Gesellschaft an die Gesellschafter ist nur im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung möglich, die besondere Bestimmungen zum Gläubigerschutz vorsieht. Die ordentliche Kapitalherabsetzung kann aber auch anderen Zwecken dienen, zB dem Verlustausgleich. Rz. 149 [Autor/Zitation] Für die AG/K...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen an die Person

Rz. 32 [Autor/Zitation] Die Vorschriften der §§ 264a ff. sind nicht anwendbar, wenn wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (Fehrenbacher in BeckOGK HGB, § 264a Rz. 12 [9/2023]). Besondere Anforderungen an die rechtlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse dieser Person bestehen nicht. Rz. 33 [Autor/Zitation] Welcher Nationalität diese Pers...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gehaltsverzicht

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Verzichtet der > Arbeitnehmer auf Teile der gegenwärtigen oder künftigen Lohnansprüche, ohne eine > Bedingung an die Verwendung der freigesetzten Mittel zu knüpfen (zivilrechtlich: Erlassvertrag gemäß § 397 Abs 1 BGB), so fließt ihm nur der tatsächlich gezahlte – gekürzte – > Arbeitslohn zu (BFH 163, 87 = BStBl 1991 II, 308; BFH 171, 566 = BS...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2025, Wann fällt We... / I. Das Problem

Mehrfache Zustellung unter derselben Adresse Wir betreiben für unseren Mandanten die Zwangsvollstreckung und haben einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt, der sich auf mehrere Drittschuldner bezieht. Bei den Drittschuldnern handelt es sich um eine GbR (Pfändung Geschäftsanteile) und deren Gesellschafter. Die GbR so wie auch die Gesellschafter sind unter derselben A...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 3. Einlagen und Einbringungsvorgänge

Rz. 49 [Autor/Zitation] Bei Einlagen oder Einbringungen seitens eines Gesellschafters in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft wird im Fall der Buch- oder Zwischenwertfortführung regelmäßig eine negative Ergänzungsbilanz zugunsten des betreffenden Gesellschafters aufgestellt (vgl. auch Rz. 24.14 UmwStE). Dies ist insbes. im Rahmen von § 24 Abs. 2 UmwStG und § 6 Abs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 277 [Autor/Zitation] § 43 Abs. 3 GmbHG, der durch das BiRiLiG 1985 geschaffen wurde, verlangt für "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten" gegenüber GmbH-Gesellschaftern einen gesonderten Ausweis. Die Regelung dient der Transparenz von Beziehungen zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern (Begr.RegE, BT-Drucks. 10/317, 110). Eine entsprechende Bestimmung für ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rücklagen (Abs. 2 Satz 8)

Rz. 56 [Autor/Zitation] Das Gliederungsschema des § 264c Abs. 2 Satz 1 sieht für Personenhandelsgesellschaft den Eigenkapitalposten "Rücklagen" vor. Nach dem gesetzlichen Normalstatut ist die Bildung von Rücklagen für Personenhandelsgesellschaften indes nicht vorgesehen. § 264c Abs. 2 Satz 8 weist daher zutreffend darauf hin, dass Rücklagen nur auf Grundlage einer gesellschaf...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / 1. GmbHG

Rz. 65 [Autor/Zitation] Die Regeln des Zweiten Abschnitts konkurrieren zT mit rechtsformspezifischen Rechnungslegungsvorgaben in anderen Gesetzen. Zwar sind durch das BiRiLiG (vgl. Rz. 8 f., 48) die meisten bis dahin vor allem aktienrechtlich normierten Rechnungslegungsvorschriften in das HGB überführt worden. Dessen ungeachtet finden sich im AktG und im GmbHG einzelne Vorgab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriffsdefinitionen

Rn. 204 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gewinnanteile sind nur ausgeschüttete Gewinne der Gesellschaft. Nicht erfasst werden demnach von der Gesellschaft in Rücklagen eingestellte bzw auf neue Rechnung vorgetragene Beträge. Andererseits ist es unbedeutend, ob die Ausschüttungen aus dem laufenden Gewinn, einem Gewinnvortrag oder aus einer Gewinnrücklage geleistet werden. Gewinnaus...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 2. Formwechsel der Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (§ 25 UmwStG) oder Option iSd. § 1a KStG

Rz. 103 [Autor/Zitation] Wird eine Personengesellschaft im Wege des Formwechsels oder eines vergleichbaren ausländischen Vorgangs in eine KapGes. umgewandelt (§ 190 UmwG), gelten §§ 20 bis 23 UmwStG für den Formwechsel entsprechend (§ 25 UmwStG). Während beim Formwechsel handelsrechtlich die Identität des Rechtsträgers erhalten bleibt, wird steuerrechtlich aufgrund der Anwend...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erfasste Posten

Rz. 43 [Autor/Zitation] Der Vermerk ist für jeden Posten der Postengruppe "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" (§ 266 Abs. 2 B.II.) gesondert zu machen. Dies sind die folgenden Posten: Die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verdeckte Einlage in eine KapGes

Rn. 1397 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Eine verdeckte Einlage in eine KapGes steht der Veräußerung gleich. Diese liegt vor, wenn ein Gesellschafter seiner KapGes ein WG zuwendet und die Zuwendung gesellschaftsrechtlich nicht vorgeschrieben ist. Eine dem Gesellschafter nahestehende Person kann ebenfalls das WG der Gesellschaft überlassen. Hier liegt eine mittelbar verdeckte Einl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Bewertung mit dem "wahren" Wert

Rn. 301 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Bewertung einer vGA soll mit ihrem "wahren" Wert erfolgen (BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 348). Gehören die Anteile an der KapGes zum PV eines Anteilseigners, dann ist der Vermögensvorteil nach § 8 Abs 2 EStG zu bewerten. Damit ist der um übliche Preisnachlässe verminderte Endpreis am Abgabeort anzusetzen. Die Bewertung der vGA bei der...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bilanzsumme (Abs. 4a)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Nach der Legaldefinition des § 267 Abs. 4a setzt sich die Bilanzsumme aus den Posten zusammen, die in den des § 266 Abs. 2 Buchst. a bis e aufgeführt sind, ohne einen auf der Aktivseite ausgewiesenen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" iSd. § 268 Abs. 3. Analog ist bei einer KGaA ein auf der Aktivseite ausgewiesener Korrekturposten "Nicht d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Angabe im Anhang

Rz. 292 [Autor/Zitation] Bei einer Angabe im Anhang ist ebenfalls zwischen Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern zu unterscheiden. Hierbei ist es geboten, zum einen den Gesamtbetrag der jeweiligen Gruppe anzugeben, daneben aber auch, welche Teilbeträge von Forderungen gegen Gesellschafter in den verschiedenen Bilanzposten (Forderungen aus L...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Abfindung geringer als Kapitalanteil

Rz. 71 [Autor/Zitation] Sollte der Betrag der Abfindung niedriger sein als der Kapitalanteil des ausscheidenden Gesellschafters, hängt die bilanzielle Behandlung des Unterschiedsbetrags davon ab, ob das Ausscheiden des Gesellschafters als Kapitalvorgang oder als Erwerbsvorgang interpretiert wird (IDW RS FAB 7 Rz. 59a). Bei einer Interpretation als Erwerbsvorgang ist der negati...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Besonderheiten bei der KGaA

Rz. 196 [Autor/Zitation] § 286 Abs. 2 und 4 AktG regeln Besonderheiten für die Angabe der Bezüge eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA sowie für die Kreditgewährung an ihn sowie seinen Ehegatten, Lebenspartner, minderjährige Kinder oder Dritte, die für Rechnung dieser Personen handeln. Die Angabe der Bezüge des persönlich haftenden Gesellschafters (§ 285 Nr. 9...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Kleine Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 61 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 3 können kleine KapGes. iSv. § 267 Abs. 1 (und diesen gleichgestellte Personengesellschaften iSd. § 264a) sowie kleine eG (vgl. § 336 Abs. 2 Satz 1) die Bilanz in einer verkürzten Form aufstellen, die nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen versehenen Posten der Abs. 2 und 3 enthält. Dabei ist auch von diesen Unternehmen die vorges...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / g) Nachbehaltensfrist (§ 16 Abs. 3 Satz 3 EStG)

Rz. 96 [Autor/Zitation] § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG sieht – ähnlich wie § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG – eine Sperrfrist für die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter vor. Für den jeweiligen Übertragungsvorgang ist rückwirkend der gemeine Wert anzusetzen, soweit bei einer Realteilung, bei der einzelne Wirtschaftsgüter übertragen worden sind, zum Buchwert übertragener Grund und Boden, üb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Mutter-Tochter-Verhältnis

Rz. 108 [Autor/Zitation] Ein Mutter-Tochter-Verhältnis liegt vor, wenn das MU die Möglichkeit hat, auf ein oder mehrere TU unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss auszuüben. Der Gesetzgeber hat dabei das aus der angelsächsischen Rechnungslegungspraxis abgeleitete juristische Konzept (sog. Control-Konzept) in das deutsche Bilanzrecht aufgenommen, bei dem es al...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 1. Bedeutung für die laufende Besteuerung und aperiodische Vorgänge

Rz. 9 [Autor/Zitation] Voraussetzung für das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft ist, dass die Gesellschaft gewerbliche Einkünfte erzielt und deren Gesellschafter als Mitunternehmer zu qualifizieren sind. Die Qualifikation eines Gesellschafters als Mitunternehmer entscheidet darüber, ob der Gesellschafter mit seiner Beteiligung an der (originär gewerblichen, da gewerblich tä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Handelsrechtliche Sichtweise

Rz. 444 [Autor/Zitation] Das in § 246 Abs. 1 Satz 1 niederlegte Vollständigkeitsgebot verlangt, dass verdeckte Einlagen auch handelsbilanziell zu berücksichtigen sind. Diese werden in der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 ausgewiesen. Rz. 445 [Autor/Zitation] Nach handelsrechtlichem Verständnis sind verdeckte Einlagen Leistungen des Gesellschafters, die nicht offen als Ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfälle

Rn. 146 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bundesschatzbrief Zinsen aus dem Typ A fließen jährlich gemäß § 11 Abs 1 S 1 und 2 EStG zu, aus dem Tpy B mit Zinseszins erst am Ende der Laufzeit zusammen mit der Rückzahlung des Kapitals zu (s BMF vom 05.11.2002, BStBl I 2002, 1346 Tz 3) Damnum Bei vereinbarungsgemäßer Einbehaltung eines Damnums (aus der Sicht des Schuldners Disagio) bei Aus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Einlagen

Rz. 34 [Autor/Zitation] Sofern ein Gesellschafter laut Gesellschaftsvertrag zur Leistung einer (bilanzierungsfähigen) Einlage verpflichtet ist, ist diese stets im Kapitalanteil auszuweisen (WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 1488). Die Einlageverpflichtung kann sich auf eine Bareinlage oder eine Sacheinlage beziehen. Rz. 35 [Autor/Zitation] Als Sacheinlagen kommen neben der Einlage vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Entsprechende Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG (Einlagenrückgewähr)

Rn. 746 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch die Anordnung der entsprechenden Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG in § 20 Abs 1 Nr 9 Hs 2 EStG gehören Bezüge aus der Rückzahlung von Beträgen unter Verwendung des Einlagekontos iSd § 27 Abs 7 KStG nicht zu den Einnahmen. Aus dieser Regelung ist zu folgen, dass die unter § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG fallenden und nicht von der KSt befr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen (Abs. 2 Satz 3 iVm. § 285 Nr. 21)

Rz. 23 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 3 brauchen mittelgroße KapGes. nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen entgegen § 285 Nr. 21 nur dann im Anhang anzugeben, wenn die Geschäfte direkt oder indirekt mit einem Gesellschafter, Unternehmen, an denen die Gesellschaft selbst eine Beteiligung hält, oder Mitglie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz

Rz. 161 [Autor/Zitation] Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital besitzen einen Doppelcharakter, der ihren gesonderten Ausweis in der Bilanz erforderlich macht. Zum einen stellen sie wirtschaftlich betrachtet einen Korrekturposten zum gezeichneten Kapital dar, zum anderen sind sie jedoch rechtlich auch als Forderungen der Gesellschaft an ihre Gesellschafter anzusehen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Kapitalrücklage (A.II.)

Rz. 321 [Autor/Zitation] Als Kapitalrücklage sind unter Posten A.II. gem. § 272 Abs. 2 auszuweisen: der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird; der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Op...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Ergebnisabführungsverträge

Rz. 21 [Autor/Zitation] Bei Bestehen eines Ergebnisabführungsvertrags entfällt idR eine Ergebnisverwendung nach Abs. 1, weil die Ergebnisabführung nicht im Rahmen eines Gewinnverwendungsbeschlusses, sondern aufgrund vertraglicher Verpflichtungen als Aufwand zu berücksichtigen ist. Die Gesellschafter haben somit keine Dispositionsfreiheit über die Ergebnisverwendung mehr (vgl....mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.6 Optierende Personengesellschaften

Tz. 9 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Mit Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftssteuerrechts vom 25.06.2021 ("KöMoG") wurde der Tatbestand des § 1 Nr. 1 KStG (Anhang 3) auf sog. optierende Gesellschaften i. S. d. § 1a KStG ausgedehnt. § 1a KStG ermöglicht einer Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft auf unwiderruflichen Antrag für Zwecke der Besteu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Generell

Rz. 65 [Autor/Zitation] Ein (Gesellschafter-)Darlehen, das als sog. eigenkapitalersetzendes Darlehen (regulär vom Gesellschafter gewährt) qualifiziert, ist selbst bei einem offensichtlichen Missverhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital handelsrechtlich weiterhin als Fremdkapital zu passivieren. Rz. 66 [Autor/Zitation] Diese Aussage wird dadurch gestützt, dass durch das Gesetz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Tantiemen als Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Tantiemen sind nach Umsatz oder Gewinn bemessene > Sondervergütungen. Sie werden im Rahmen der > Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit gewährt. Aus der Form der Zuwendung allein kann man darum nicht auf die Einkunftsart schließen; zu Hinweisen > Arbeitnehmer, > Arbeitslohn, > Bonus, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kap...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 34 [Autor/Zitation] Nach dem Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 sind grds. alle Eigenkapitalposten innerhalb einer Bilanzpostengruppe auszuweisen. Damit sind ggf. positive Bestandteile (Gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag, Jahresüberschuss bzw. Bilanzgewinn) mit negativen (Verlustvortrag, Jahresfehlbetrag bzw. Bilanzverlust) zu saldieren. Dies gilt allerdings n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausschließung und Austritt

Rn. 469 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Wie der Erwerb eigener Anteile und die Einziehung von Gesellschaftsanteilen ist mE auch die Ausschließung säumiger Gesellschafter (Kaduzierung) gem § 21 GmbHG bzw gem § 64 AktG zu behandeln. Die Gesellschafter verlieren ihre Mitgliedschaftsrechte, die Gesellschaftsanteile werden zugunsten der Gesellschaft für verlustig erklärt. Die unter a)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe

Rn. 1389 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG spricht nicht von Veräußerungen, sondern von Übertragung oder Aufgabe von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit den in § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG genannten Körperschaften. Hiermit sind somit insb ein Ausscheiden als Mitglied oder Gesellschafter dieser Körperschaften bzw eine Übertragung der Stellung als Mitglied oder Gesel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Einstellungen in die Kapitalrücklage

Rz. 20 [Autor/Zitation] Welche Beträge als Kapitalrücklage auszuweisen sind, ist für alle KapGes. in § 272 Abs. 2 geregelt (zu Einzelheiten § 272 Rz. 202 ff.). Als Kapitalrücklage sind danach auszuweisen: der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hin...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 147 [Autor/Zitation] Die Kapitalherabsetzung ist – von der Liquidation abgesehen – die einzige zugelassene Möglichkeit zur Verringerung des der Gesellschaft durch die Gesellschafter überlassenen, gebundenen Haftungsfonds, sei es zur Rückzahlung an die Gesellschafter oder zur Einstellung in die Kapitalrücklage, zB zur Verlustdeckung (zum Erwerb eigener Anteile als funktion...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 26 [Autor/Zitation] Nach dem oben dargestellten Grundsatz "Publizität ist der Preis für die Haftungsbeschränkung" (vgl. Rz. 3) unterfallen nur solche Personenhandelsgesellschaften der Regelung in §§ 264a ff., bei denen den Gläubigern nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter als natürliche Person mit seinem Privatvermögen voll haftet (Fehrenbacher in BeckOG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Strafbarkeit, Ordnungswidrigkeit

Rz. 73 [Autor/Zitation] Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes., die gegen § 266 verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit (§ 334 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c), die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann (§ 334 Abs. 3). Ist die KapGes. kapitalmarktorientiert iSd. § 264d, kann die Geldbuße bis zu 2 Mio. EUR oder das Zweifache des aus der Or...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 8. Offenlegung (Abs. 3 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 380 [Autor/Zitation] Abs. 3 Satz 1 normiert in Nr. 5 die Pflicht, die unter den Buchst. a bis e enumerierten fünf Dokumente gem. § 325 Abs. 1 bis 1b offenzulegen. Gegenstand der Offenlegungspflicht sind hiernach der Zustimmungsbeschluss iSv. Nr. 1, die Einstandsverpflichtung iSv. Nr. 2, der KA, der Konzernlagebericht und der darauf bezogene Bestätigungsvermerk. Vor dem Bi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Abgrenzung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital

Rz. 18 [Autor/Zitation] Das HGB enthält weder in den allgemeinen (§§ 238–263) noch in den für haftungsbeschränkte Gesellschaften geltenden Vorschriften (§§ 264 ff.) eine Definition des Eigenkapitals. Aus dem Umkehrschluss des Vollständigkeitsgebots (§ 246 Abs. 1), welches das Eigenkapital nicht nennt, folgt lediglich, dass das Eigenkapital das Residuum zwischen den in der Bil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Gewinnausschüttung einer "optierenden Gesellschaft"

Rn. 241a Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Infolge des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050), können ab dem VZ 2022 Personenhandels- und Partnerschaftgesellschaften gemäß § 1a Abs 1 S 1 KStG beantragen, wie eine KapGes (sogenannte "optierende Gesellschaft") und ihre Gesellschafter wie nicht persönlich haftende Gesellschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.2 Vor- und Nachteile einer gGmbH gegenüber einer Stiftung

Tz. 19 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Eine GmbH ist körperschaftlich strukturiert. Hieraus folgt, dass sie auf Dauer der Willensbildung ihrer Gesellschafter unterworfen ist. Die Gesellschafter haben insoweit die Möglichkeit, die Zwecke (je nach gesellschaftsvertraglicher Bestimmung) jederzeit zu ändern. So können gemeinnützige Zwecke ausgetauscht, ergänzt oder aufgehoben werden....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ausleihungen

Rz. 281 [Autor/Zitation] Zum Begriff der Ausleihungen s. Rz. 157. Erfasst sind die dem Anlagevermögen der Gesellschaft zuzuordnenden Finanz- und Kapitalforderungen, die keine Wertpapiere sind. Meist sind dies längerfristige Darlehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesellschaft dem Gesellschafter für eine längere Zeit Kapital zur Verfügung stellen wollte. Das Gesetz schreib...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Der Bestimmung kommt für die Praxis eine erhebliche Bedeutung zu, da der Anwendungsbereich der Rechnungslegungsbestimmungen für KapGes. erheblich erweitert wird. Bedeutsam ist dies vor allem für die Vielzahl von GmbH & Co. KG, da diese Rechtsform in der Praxis sehr oft anzutreffen ist. Im Gegensatz zu Personenhandelsgesellschaften, bei denen eine natürl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Debt to Equity Swap

Rz. 82 [Autor/Zitation] Die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital (bspw. im Rahmen eines Forderungsverzichts, auch "Debt to Equity Swap" genannt) führt zu einem Passivtausch. Ein Forderungsverzicht bedeutet einen finalen Erlass (§ 397 BGB) der Schuld. Ein solcher Forderungsverzicht kann auch mit einer bedingten Neuverpflichtung (Besserungsschein) im Falle späterer Erzie...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / b) Definition der Realteilung

Rz. 84 [Autor/Zitation] Die Rechtsprechung (BFH v. 16.3.2017 – IV R 31/14, BStBl. II 2019, 24; v. 16.12.2015 – IV R 8/12, BStBl. II 2017, 766; v. 17.9.2015 – III R 49/13, BStBl. II 2017, 37) und die Finanzverwaltung (BMF v. 19.12.2018 – IV C 6 - S 2242/07/10002, BStBl. I 2019, 6) differenzieren zwischen der "echten" und der "unechten" Realteilung, wobei beide Arten als Realte...mehr