Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Beitrag aus Steuer Office Gold
Zahlungsempfänger (Benennun... / 2 Inhalt

§ 160 AO regelt, dass Ausgaben (Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben) steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen sind, wenn der Zahlungsempfänger nach Aufforderung des FA vom Stpfl. nicht hinreichend genau benannt wird. Ein Benennen i. d. S. liegt nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Zahl...mehr

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Schachtelprivileg, internat... / 2.1 Überblick

Das internationale Schachtelprivileg enthält 2 Komponenten. Es führt zu einer Reduzierung der Quellensteuer im Quellenstaat, ggf. auch zu einem Abzugssatz von 0 %, entsprechend Art. 10 Abs. 2 Buchst. a OECD-MA, und zur Freistellung der Dividende im Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters. Diese zweite Komponente ist im OECD-MA nicht enthalten, sondern in Art. 23 des jeweilige...mehr

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Dienstleistungen (Verrechnu... / 2 Inhalt

Dienstleistungen müssen tatsächlich erbracht und benötigt worden sein. Das bloße Angebot in einer multinationalen Unternehmensgruppe genügt nicht. Dienstleistungen sind grundsätzlich nur dann entgeltfähig (Tz. 7.6. – 7.8. der OECD-TPG), wenn ein unabhängiger Dritter als Leistender dazu bereit wäre, diese Dienstleistung gegen Entgelt zu erbringen, und ein unabhängiger Dritter ...mehr

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Hinzurechnungsbesteuerung –... / 2.5 Hinzurechnungsbetrag

Hinzugerechnet werden nur die passiven Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG. Soweit nach dieser Norm aktive Einkünfte vorliegen, erfolgt keine Hinzurechnung. Erfolgt eine Hinzurechnung der Einkünfte der Zwischengesellschaft, werden die hinzuzurechnenden Einkünfte nach deutschem Steuerrecht ermittelt.[1] Im Ausland gezahlte Steuern sind grundsätzlich abzuziehen[2], auf Antrag kö...mehr

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Missbrauchsvermeidung- ABC ... / 4 Beratungshinweise

Um den Vorwurf des Missbrauchs zu vermeiden, sollten möglichst einfache Gestaltungen gewählt werden. Komplizierte Konzepte, die mehrere außergewöhnliche oder artifizielle Schritte erfordern, begründen den Verdacht des Missbrauchs, der schwer zu widerlegen ist. Zu empfehlen ist, die außersteuerlichen Gründe für die Gestaltung zeitnah zu dokumentieren, sodass die Dokumentation...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 9 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 18 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts[1] hat der Gesetzgeber zum 1.1.2024 die verwirrende Bezeichnung "nichtrechtsfähiger Verein"[2] aufgegeben, denn auch der nicht rechtsfähige Verein wurde nach allgemeiner Ansicht als rechtsfähig angesehen.[3] In § 54 BGB wird daher für Idealvereine, die nicht nach § 21 BGB in das Vereinsregister eingetrag...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 5.1 Insolvenzverwalterbestellung

Das Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren durch Beschluss und ernennt den endgültigen Insolvenzverwalter. Alternativ kann die Insolvenzantragsprüfung damit enden, dass das Gericht den Insolvenzantrag ablehnt, entweder weil es an Masse mangelt oder weil der Antrag unlässig ist. Mit dem Eröffnungsbeschluss wird das eigentliche Insolvenzverfahren (eröffnetes Insolvenzverfahren...mehr

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Grundvermögen (Grundstücksg... / 4 Beratungshinweise

Die Regelung für Grundstücksgesellschaften entsprechend Art. 13 Abs. 4 OECD-MA kann zu unerwarteten Steuerbelastungen führen. Hat eine in Deutschland ansässige Grundstücksgesellschaft ausl. Anteilseigner, steht das Besteuerungsrecht an den Anteilen, abweichend von der sonstigen Regel des Art. 13 Abs. 5 OECD-MA, Deutschland zu. Erwirbt die Grundstücksgesellschaft nun Grundstü...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1 Wann der Geschäftsführer den Antrag stellen muss

Bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bzw. der Kenntnis davon muss der GmbH-Geschäftsführer "ohne schuldhaftes Zögern", spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und 6 Wochen (8 Wochen nur in der Zeit vom 9.11.2022 bis 31.12.2023) nach Eintritt der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen.[1] Es bes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenskrise III: Prüf... / 3.2.3 Fallstudie: Sanierungsfähigkeitsprüfung auf Basis der Kapitalbedarfsplanung

Allgemeiner Ablauf der kapitalbedarfsorientierten Sanierungsfähigkeitsprüfung Die Kapitalbedarfsplanung läuft analog zu den allgemein beschriebenen Inhalten der Sanierungsfähigkeitsprüfung[1] in 3 Prozessschritten ab. Im Rahmen der Sanierungsfähigkeitsprüfung ist für das Krisenunternehmen zunächst ein Kapitalbedarfsplan aus Sicht der gegenwärtigen Ist-Situation, d. h. ohne Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.2.4.2 Dritter als Steuerschuldner

Rz. 318 Zweifelhaft ist dagegen die Nachentrichtungspflicht, wenn sich die jeweilige Steuerhinterziehung in einem Steuerpflichtverhältnis[1] auswirkt, an dem der Tatbeteiligte nicht Beteiligter i. S. v. § 78 AO ist, er also auch nicht Steuerschuldner des hinterzogenen Betrags ist, sondern nur als Haftungsschuldner nach §§ 70, 71 AO in Betracht kommt. Ausgehend vom Wortlaut d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.2.3.1 Persönlicher Wirkungsbereich

Rz. 52 Die Anwartschaft auf Straffreiheit erlangt nach § 371 Abs. 1 AO, "wer" berichtigt, ergänzt oder nachholt. Sie entsteht also nur für die Person, die die Selbstanzeigeerklärung abgibt. [1] Sind noch weitere Personen an der Tat beteiligt gewesen, wirkt die Selbstanzeige des handelnden Tatbeteiligten nicht zugleich für sie. Weitere Tatbeteiligte bleiben somit strafbar. Rz....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.4 Umfang der Ausschlusswirkung

Rz. 217 Der persönliche Umfang der Ausschlusswirkung ergibt sich aus dem Erscheinen des Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung, da eine steuerliche Prüfung ein konkretes Besteuerungsverfahren voraussetzt, das durch die Person des Beteiligten i. S. d. § 78 AO definiert ist. Die Ausschlusswirkung richtet sich somit nur gegen die Tatbeteiligten, in deren Besteuerungsverfahren die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.3.2 Hinterzogene Steuern

Rz. 329 Die Nachentrichtungspflicht nach § 371 Abs. 3 S. 1 AO bezieht sich – neben den in Abs. 3 S. 1 aufgeführten Zinsen (vgl. Rz. 337ff.) – nur auf die hinterzogenen Steuern, also auf den durch die vorsätzliche Hinterziehung bewirkten Verkürzungsbetrag (zur Nachzahlungspflicht für strafrechtlich verjährte Zeiträume vgl. Rz. 332a ff.). Wird im Zusammenhang mit der Selbstanz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.2 Steuerart

Rz. 105 Der Inhalt der Selbstanzeigeerklärung hat sich auf alle unverjährten Steuerhinterziehungen einer Steuerart zu erstrecken. Der Begriff der Steuerart ist in § 371 Abs. 1 AO nicht näher definiert. Der Gesetzgeber benutzte in den Materialien die Formulierungen "einzelne hinterzogene Steuer" bzw. "verkürzte Steuer" und stellt auf das Beispiel "Einkommensteuer" ab.[1] Es b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.10.2 Taugliche Täter

Rz. 70 Als taugliche Täter kommen diejenigen infrage, für die die Aufzeichnungspflicht des § 144 AO besteht. Dabei handelt es sich zunächst um gewerbliche Unternehmer, d. h. solche Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. v. §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 15 EStG beziehen. Darüber hinaus müssen gewerbliche Unternehmer i. S. d. § 144 AO Großhandelsgeschäfte tätigen, d. h. nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.2 Tauglicher Täter

Rz. 95 § 379 Abs. 2 Nr. 1c AO knüpft an die sich aus § 138a Abs. 1, 3 oder 4 AO ergebende Berichtspflicht bzgl. der Erstellung und Übermittlung eines länderbezogenen Berichts bzw. an die sich aus § 138a Abs. 4 Satz 3 AO ergebende Mitteilungspflicht für den Fall an, dass ein solcher Bericht weder beschafft noch erstellt werden kann. Es handelt sich somit auch bei diesem Tatbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Rechtsinstitut der Hinz... / 5. Die notwendige Hinzuziehung nach § 360 Abs. 3 AO

Beteiligung Dritter dergestalt, dass nur einheitliche Entscheidung in Betracht kommt: Sind Dritte an einem streitigen Rechtsverhältnis dergestalt beteiligt, dass die Entscheidung über den Einspruch nur einheitlich ergehen kann, so sind diese zum Einspruchsverfahren des Einspruchsführers notwendig hinzuzuziehen (§ 360 Abs. 3 S. 1 AO). Dies betrifft auch Fälle, in denen die En...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 084 Ausleihungen an Gesellschafter (GmbH)

Ausleihungen an Gesellschafter sind getrennt zu erfassen, da sie entweder in der Bilanz gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben sind.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 242 Forderungen gegen Gesellschafter (GmbH)

Zu erfassen sind hierunter sämtliche Forderungen gegen Gesellschafter der GmbH. Diese Forderungen sind entweder in der Bilanz oder im Anhang gesondert anzugeben. Wenn sie unter anderen Posten ausgewiesen werden, muss diese Eigenschaft gesondert vermerkt werden (davon Forderungen gegen Gesellschafter).mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 32 Kapitalrücklagen

Bei Kapitalgesellschaften sind die Eigenkapitalzuführungen auszuweisen, die über das gezeichnete Kapital hinausgehen, d. h.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 241 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Als Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, kommen nicht nur Forderungen einer Gesellschaft gegen ein anderes Unternehmen in Betracht, an dem es beteiligt ist, sondern auch umgekehrt Forderungen einer Gesellschaft gegen ein an ihr beteiligtes Unternehmen (zum Begriff der Beteiligung vgl. auch die Ausführungen zu 082 "Beteiligungen" und 08...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 24 Unternehmensrechtliche Sonderposten und Ergänzungsposten

Die in dieser Kontengruppe zusammengefassten Konten dienen der Erfassung von speziellen durch die Rechtsform bedingten Posten. 240 Forderungen gegen verbundene Unternehmen In dieser Kontengruppe sollten grundsätzlic...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 2Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände/Wertpapiere/Flüssige Mittel und Bausparguthaben/Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 08 Finanzanlagen

Finanzanlagen unterscheiden sich von den anderen Gegenständen des Anlagevermögens ins...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 087 Sonstige Ausleihungen

Hier sind die Ausleihungen zu erfassen, die keine Ausleihungen an verbundene Unternehmen, an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, oder an Gesellschafter darstellen. Zu den sonstigen Ausleihungen gehören beispielsweise Arbeitgeberdarlehen sowie andere Kapitalforderungen aus Finanzgeschäften. Forderungen aus Restkaufgeldern sind hier nur dann zu buchen, we...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 0Anlagevermögen

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 68 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Unter dieser Kontengruppe zu erfassende Zinserträge sind: Zinsen für Einlagen bei Kreditinstituten und für Forderungen an Dritte Zinsen und Dividenden auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Zinsen für Vor- und Zwischenfinanzierungen, insbesonde...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 2Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände/ Wertpapiere/ Flüssige Mittel und Bausparguthaben/ Aktive Rechnungsabgrenzungsposten/ Aktive latente Steuern/ Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Die Klasse 2 dient der Aufnahme der Forderungskonten, der Wertpapier- und Geldkonten, bestimmter unternehmensrechtlicher Sonderposten, der Konten für die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sowie der Konten für aktive latente Steuern und den aktiven Unterschiedsbetrag. Dieser Teil des Umlaufvermögens kann in fünf Gruppen unterteilt werden. Die erste Gruppe umschließt mit den Ko...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 4Verbindlichkeiten/Passive Rechnungsabgrenzungsposten

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 88 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 6Erträge

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 8Aufwendungen

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 4 Begünstigte Arbeitnehmer

Als Höchstbetrag für eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung[1] galt je Arbeitnehmer der Betrag von 3.000 EUR. Unerheblich war, ob der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt war oder ob es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung [2] handelte. Begünstigt waren z. B. auch Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, Auszubildende, Arbeitnehmer in Kurzarb...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Abzug ersparter Mietaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, können insoweit als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen. Normenkette § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d, § 3c Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 8 Satz 1, § 33 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 EStG, § 118 Abs. 2, § 143 Abs. 2 FGO, § 133, § 157 BGB Sachverhalt Der 2003 geborene Sohn (M) der Kläger leidet seit seiner Ge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerermäßigung durch Anre... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei der Steuerermäßigung nach § 35 EStG für Mitunternehmerschaften der maßgebliche Zeitpunkt für die Verteilung der Gewerbesteuer auf die Gesellschafter das Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres ist – auch bei abweichenden Wirtschaftsjahren. Die Entscheidung klärt, wie die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb korr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kleinflugzeugkosten können ... / Entscheidung

Das sah das Gericht anders. Es bestätigte die Abzugsfähigkeit der Kosten – unter der Voraussetzung, dass die Nutzung nachweislich ausschließlich betrieblich veranlasst ist. Die GmbH konnte überzeugend darlegen, dass durch die Flugreisen Aufträge effizienter wahrgenommen wurden und das Flugzeug einen positiven Beitrag zur Umsatzentwicklung leistete. Eine private Nutzung oder e...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Sonderabschreibungen für ne... / Hintergrund

Mit der Sonderabschreibung nach §7b EStG soll der Mietwohnungsneubau gefördert werden. Die Sonderabschreibung steht dabei sowohl unbeschränkt als auch beschränkt Steuerpflichtigen offen (vorausgesetzt, sie erfüllen auch die beihilferechtlichen Kriterien). Bei Beteiligungen (z.B. über Mitunternehmerschaften) ist der einzelne Gesellschafter anspruchsberechtigt – allerdings mus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aktuelle Konflikte in der U... / 5.2 Beteiligungen: Was zu tun ist, wenn der Wert sinkt

Viele Großunternehmen, aber auch Mittelständler und zunehmend kleinere Unternehmen haben für ihre Aktivitäten im Ausland eigene Gesellschaften gegründet. Das können die Ukraine, Russland, Israel oder arabische Gebiete sein. Der Wert dieser Beteiligung, gleichgültig ob 100 % der Gesellschaftsanteile im Eigentum sind oder ob es andere Gesellschafter gibt, wird im Anlagevermöge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aktuelle Konflikte in der U... / 6.4 Liquidität: Die Auswirkungen

Die Senkung der Steuervorauszahlungen hilft dabei, die Liquidität zu verbessern. Aktuell nicht rückzahlbare Verbindlichkeiten und Ausleihungen reduzieren die Ausgaben und sind ebenfalls positiv für die Zahlungsfähigkeit des deutschen Unternehmens. Die meisten Buchhalter werden jedoch eine wesentliche Verschlechterung der Liquidität gegenüber der geplanten Situation feststell...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 17 Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über [1]; das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, in denen die Hauptleistungspflichten ruhen, z. B. während der Elternzeit und bei Altersteilzeitverhältnissen in der Freistellungsphase [2]. Neuer Inhabe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.1 Art und Umfang der Unterrichtung

Rz. 38 § 613a Abs. 5 BGB bestimmt, dass der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform über den (geplanten) Zeitpunkt des Übergangs, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zur Prüfungskompetenz des Registergerichts bei der Anmeldung von Handelsregistereintragungen

Zusammenfassung Wird die Eintragung der Bestellung oder Abberufung von GmbH-Geschäftsführern zum Handelsregister angemeldet, prüft das Registergericht unter anderem, ob der entsprechende Beschluss wirksam zustande gekommen – also nicht nichtig – ist. Bei begründeten Zweifeln lehnt das Gericht die Eintragung ab. Eintragungspflicht in das Handelsregister Nach Maßgabe des GmbH-Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.1.4 Teilnehmer der Schlussbesprechung

Rz. 8 Das Gesetz trifft keine Bestimmungen darüber, wer zur Teilnahme an der Schlussbesprechung berechtigt oder verpflichtet ist. Die Entscheidung über die Person der Teilnehmer liegt daher im Ermessen der Finanzverwaltung bzw. des Stpfl. Aus dem Begriff der Schlussbesprechung ergibt sich allerdings, dass beide Seiten anwesend oder vertreten sein müssen. Des Weiteren setzt e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.1.2 Fehlende Ansässigkeit

Rz. 100 Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen führen nach Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a aa) dann zu einem Kennzeichen, wenn der Empfänger der Zahlung in keinem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist. Zum Begriff des Steuerhoheitsgebietes Rz. 43. Fälle, in denen der Empfänger der Zahlung in keinem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist, dürften praktisch selten sein. Möglich ist dies jedoc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.3 Gegenstand der Schlussbesprechung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 20 Nach Abs. 1 S. 2 sind bei der Schlussbesprechung insbesondere strittige Sachverhalte sowie die rechtliche Beurteilung der Prüfungsfeststellungen und ihre steuerlichen Auswirkungen zu erörtern. Die im Gesetz ausdrücklich genannten Gegenstände sind notwendiger Inhalt einer ordnungsgemäßen Schlussbesprechung und vom Rechtsanspruch des Stpfl. auf deren Abhaltung umfasst.[...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.3 Umwandlung von Einkünften in Vermögen, Schenkungen, Einnahmen und Einkünfte, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b

Rz. 52 Ein Kennzeichen liegt vor, wenn eine Gestaltung Einkünfte in Vermögen, Schenkungen oder andere nicht oder niedriger besteuerte Einnahmen oder nicht steuerbare Einkünfte umwandelt. Der Grund für die Meldepflicht besteht darin, dass durch solche Gestaltungen hoch besteuerte Einkünfte in Besteuerungsgrundlagen umgewandelt werden können, die einer niedrigeren Steuerbelast...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.3 Unterschiede in der Bewertung von Vermögensgegenständen, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c

Rz. 117 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c AO führen Gestaltungen zu einem Kennzeichen, durch das Vermögensgegenstände übertragen oder überführt werden, soweit sich die Bewertung dieser Vermögensgegenstände in den beteiligten Steuerhoheitsgebieten wesentlich unterscheiden.[1] Der Begriff der "Vermögensgegenstände" dürfte mit dem steuerlichen Begriff der Wirtschaftsgüter iden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.2.1 Mehrfache Abschreibung

Rz. 109 Abs. 2 N. 1 Buchst. b erfasst Gestaltungen, die zu einer mehrfachen Abzugsfähigkeit oder Steuerbefreiungen führen (sog. "double dips"). Nach Doppelbuchst. aa) führt es zu einem Kennzeichen, wenn in mehr als einem Steuerhoheitsgebiet Absetzungen für Abnutzung für denselben Vermögenswert in Anspruch genommen werden. Zum Begriff des Hoheitsgebiets vgl. Rz. 43, zu Absetz...mehr