Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bedeutung und Entwicklung der Pflichtprüfung in Deutschland

Rz. 5 [Autor/Zitation] Mit § 316 ist die gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung durch das BiRiLiG ( Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) für KapGes. rechtsformunabhängig in das Handelsrecht aufgenommen worden, was Verweisungen auf Spezialgesetze und Mehrfachnennungen vermeiden soll (vgl. Biener/Berneke, BiRiLiG, 1985, 396). Die gesetzliche Prüfungspfli...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Prüfung der fristgemäßen und vollzähligen Übermittlung der Unterlagen der Rechnungslegung (Abs. 1)

Rz. 9 [Autor/Zitation] Die das Unternehmensregister führende Stelle kann nach Satz 1 prüfen, ob die Unterlagen der Rechnungslegung fristgemäß und vollzählig übermittelt wurden. Die Begriffe der Fristgemäßheit und der Vollzähligkeit richten sich nach §§ 325 ff. Im Umkehrschluss zu Satz 1 kommt der das Unternehmensregister führenden Stelle keine inhaltliche oder materielle Prüf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Vermeidungsstrategien

Rz. 107 [Autor/Zitation] Auch wenn die Pflicht zur Offenlegung nach Abs. 1 nicht disponibel ist (Rz. 186), bedeutet dies nicht, dass durch Gestaltungsvarianten eine uneingeschränkte Offenlegung vermieden werden kann. Das Interesse an solchen Vermeidungsstrategien ergibt sich aus dem Umstand, dass die uneingeschränkte Offenlegung der in Abs. 1 genannten Unterlagen (Rz. 73 ff.)...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Unverbundene Unternehmen mit Sitz im Inland und inländische Zweigniederlassungen unverbundener Unternehmen mit Drittstaatensitz (Nr. 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] In den Fällen der unverbundenen Unternehmen gem. §§ 342b und 342e umfasst der Ertragsteuerinformationsbericht sämtliche Tätigkeiten allein des jeweils unverbundenen Unternehmens (Benzinger/Hachmeister in HKMS3/4, § 342g HGB Rz. 2 [7/2023]; Kitzig in BeckOGK HGB, § 342g Rz. 4 [11/2023]; Kirsch in BilR eKomm., § 342g HGB Rz. 11 [7/2023]). Diese Begrenzun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Vorliegen einer Änderung

Rz. 115 [Autor/Zitation] Eine Änderung des JA oder Konzernabschlusses liegt immer vor, wenn der Inhalt oder die Form eines solchen Abschlusses geändert werden. Das gilt insbes. für eine Änderung der Bewertung von Aktiv- und Passivposten oder der Einstellung in und Entnahmen aus Rücklagen, ferner, wenn von den zunächst nicht berücksichtigten Möglichkeiten des § 268 Abs. 1 (Auf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Empfehlungen oder Vorschläge zur Integrität des Rechnungslegungsprozesses einschließlich des Prozesses der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. § 107 Abs. 3 Satz 3 AktG-E (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 349 [Autor/Zitation] Neben dem Verweis auf den Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG erwähnt Abs. 1 Satz 1 ausdrücklich auch § 107 Abs. 3 Satz 3 AktG-E, wonach der Prüfungsausschuss Empfehlungen oder Vorschläge zur Gewährleistung der Integrität des Rechnungslegungsprozesses einschließlich des Prozesses der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterbreiten kann. Diese a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Rechtlicher Charakter und Form des Konzernprüfungsberichts

Rz. 217 [Autor/Zitation] Über die Konzernabschlussprüfung ist grds. unabhängig von der Berichterstattung über den Einzelabschluss des MU selbständig zu berichten (vgl. IDW PS 450 Rz. 118). Zur gemeinsamen Berichterstattung im Fall der Zusammenfassung von Konzernanhang und Anhang bzw. Konzernlagebericht und Lagebericht des MU vgl. Rz. 225 ff. Rz. 218 [Autor/Zitation] Die Erstatt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Prüfungsbericht

Rz. 45 [Autor/Zitation] Über das Prüfungsergebnis haben die Prüfer schriftlich zu berichten und den Bericht zu unterzeichnen (Abs. 3 Satz 5; vgl. hierzu grundlegend Erl. zu § 321 HGB). Rz. 46 [Autor/Zitation] Zum Inhalt des Berichts enthält das Gesetz keine Bestimmungen. Nach Sinn und Zweck der Vorschrift wird nur zu verlangen sein, dass der Bericht eine Aussage über das Besteh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einkommensermittlung

Rn. 34 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Das (gemeinsame) Einkommen beider Ehegatten wird durch Abzug der Sonderausgaben und ag Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt. Rn. 35 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Verlustabzug: Der Abzug negativer Einkünfte nach § 10d Abs 1 EStG ist vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, ag Belastungen und sonstigen Abzugsbet...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 115 [Autor/Zitation] Bei der KGaA obliegt die Wahl des Abschlussprüfers ebenfalls zwingend der Hauptversammlung (§ 318 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 iVm. § 119 Abs. 1 Nr. 5, § 278 Abs. 3 AktG). Allerdings haben die persönlich haftenden Gesellschafter bei der Wahl der Abschlussprüfer kein Stimmrecht (§ 285 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 AktG). Das dient dazu, einen Einfluss der Komplementär...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verlängerung der Frist bei fehlendem Vorliegen von Unterlagen (Abs. 1a Satz 2)

Rz. 120 [Autor/Zitation] Für die Offenlegung der Unterlagen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Rz. 96 ff.) – also des Berichts des Aufsichtsrats und der Entsprechenserklärung – sieht Satz 2 eine Sonderfrist vor, wenn diese Unterlagen nicht innerhalb der Frist des Satz 1 (Rz. 111 ff.) vorliegen. In diesem Fall müssen diese Unterlagen unverzüglich – also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Nach den in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck gekommenen Vorstellungen des Gesetzgebers soll mit dem Einsichtsrecht für die zur Einsicht berechtigten Personen nachvollziehbar werden, inwiefern der Abschlussprüfer seine gesetzlichen Berichtspflichten erfüllt hat; zugleich soll eine klare Darstellung des Abschlussprüfers im Prüfungsbericht gerade in kr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Olbrich, Zur Berechnung der Urlaubsrückstellung, WPg 1985, 174; Pingel, Berechnung der Urlaubsrückstellung, BB 1985, 1768; Döring, Nochmals: Zur Berechnung der Urlaubsrückstellung, WPg 1986, 128; Brezing, Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen, für rückständigen Urlaub und für künftige Beiträge an den Pensionssicherungsverein, StbJb 1987/88, 111; Christiansen, Die Bewertung der...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bestimmung des Arbeitnehmers

Rz. 38 [Autor/Zitation] Der Arbeitnehmerbegriff ist im PublG nicht definiert. Es ist daher vom allgemeinen arbeitsrechtlichen Begriff des Arbeitnehmers auszugehen. Danach ist Arbeitnehmer, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (vgl. Fitting/Trebinger ua.32, § 5 ...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.3 Forderungspfändung

Im Wege der Zwangsvollstreckung können auch Geldforderungen, die dem Schuldner gegen Dritte zustehen, gepfändet werden. Wenn eine Geldforderung gepfändet werden soll, verbietet das Gericht dem Drittschuldner, an den Schuldner zu zahlen und erlässt zugleich das Gebot, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung zu enthalten.[1] Zunächst müssen die all...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.3.2 Nachträgliche Anschaffungskosten in der Interimszeit

Tz. 53 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Fraglich erscheint, inwieweit nach dem stlichen Übertragungsstichtag entstehende nachträgliche AK bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses zu berücksichtigen sind. UE sind nachträgliche AK, die durch offene oder verdeckte Einlagen nach dem stlichen Übertragungsstichtag entstehen, bei der Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts grds nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Anschaffungskosten aus dem Einbringungsvorgang

Tz. 55 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die AK der als Gegenleistung für die Sacheinlage erhaltenen Anteile an der Übernehmerin bestimmen den Wert, mit dem die Anteile zu aktivieren sind, wenn die Beteiligung zu einem BV des Einbringenden gehört. Gehören die Anteile zum PV, sind die AK maßgebend für die Berechnung eines VG aus der Veräußerung (oder anderer Gewinnrealisierungstatbe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (5) Sektorvertrautheit

Rz. 215 [Autor/Zitation] Die Mitglieder des Prüfungsausschusses (bzw. die Mitglieder eines AR bzw. Verwaltungsrats, der als Ganzes die Aufgaben des Prüfungsausschusses wahrnimmt, s. hierzu Rz. 108) müssen ferner in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein (Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 iVm. § 100 Abs. 5 Halbs. 2 AktG). Die mit dem AReG eingef...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Vorschriften, deren Einhaltung vom Abschlussprüfer nicht zu prüfen sind

Rz. 190 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der von ihm geprüfte und testierte JA und Lagebericht unter Beachtung der §§ 325 ff. veröffentlicht wurde. Besonderheiten ergeben sich im Zusammenhang mit der Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellte Wiedergabe des JA, Lageberichts, Konzernabschlusses und Konzernlageberichts (vgl. Rz. 80...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) § 322 in der Fassung des BiRiLiG

Rz. 78 [Autor/Zitation] Mit dem BiRiLiG wurden die Regelungen der damaligen 4. EG-RL (78/660/EWG) und 7. EG-RL (83/349/EWG) in deutsches Recht transformiert (vgl. Bilanzrichtlinie, RL 78/660/EWG v. 25.7.1978, ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11; Konzernbilanzrichtlinie, RL 83/349/EWG v. 13.6.1983, ABl. EG 1983 Nr. L 193, 1). In beiden Richtlinien waren zu diesem Zeitpunkt noch keine e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Neu, Die Aktivierung von Dividendenforderungen in HB u StB, BB 1995, 399; Hoffmann, Zur phasenkongruenten Vereinnahmung von Dividenden, BB 1995, 1075; Hoffmann, Das deutsche Bilanzrechtsverständnis auf dem Prüfstand des EuGH, BB 1996, 1051; Hoffmann, Von der phasengleichen Dividendenvereinnahmen zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger steuerlicher Bilanzierung, DStR 2000, 1809. Rn. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Rechtsfolgen unterlassener Prüfung oder unvollständiger Anwendung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze

Rz. 33 [Autor/Zitation] Ohne seine Billigung darf der Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a nicht offengelegt werden (so explizit § 171 Abs. 4 Satz 2 AktG; § 47 Abs. 4 Satz 2 SEAG; § 48 Abs. 4 Satz 4 GenG; § 52 Abs. 1 GmbHG iVm. § 171 Abs. 4 Satz 2 AktG; bei GmbH ohne AR liegt die Billigung der Offenlegungsentscheidung gem. § 46 Nr. 1a GmbHG durch die Gesellschafter zugrunde, vg...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsbericht des Abschlussprüfers

Rz. 27 [Autor/Zitation] Über die Abschlussprüfung und ihr Ergebnis hat der Prüfer gem. § 340k Abs. 1 iVm. § 321 Abs. 1 einen Prüfungsbericht abzufassen und diesen bei den entsprechenden Adressaten einzureichen. Der Prüfungsbericht stellt einen elementaren Bestandteil der Jahresabschlussprüfung dar, ohne dessen Vorliegen eine Feststellung des JA nicht erfolgen kann. Rz. 28 [Aut...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Zweck der Vorschrift ist die Schaffung von Transparenz darüber, ob Unternehmen Steuern dort zahlen, wo sie eigentlich tätig sind (Merk/Poll in BeckOK HGB, § 342 Rz. 2 [1/2025]; Kitzig in BeckOGK HGB, § 342 Rz. 4 [9/2024]; Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342 Rz. 2). Das soll nach Auffassung des Richtlinien- und Gesetzgebers Verzerrungen im Binne...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) 1986 bis 1992

Rz. 85 [Autor/Zitation] § 331 wurde im Zuge der Umsetzung der 4. (Jahresabschluss-RL 78/660/EWG), 7. (Konzernabschluss-RL 83/349/EWG) und 8. (Abschlussprüfer-RL 84/253/EWG) EG-Richtlinie durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 als Teil des sechsten Unterabschnitts "Straf- und Bußgeldvorschriften" des zweiten Abschnitts im dritten Buch des HGB eingefügt (Biener/Berneke, Bilanzrichtlin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Überblick über den Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 4 UmwStG enthält die grundlegenden Vorschriften über die Auswirkungen des Vermögensüberganges auf den Gewinn der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person im Fall der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf den alleinigen Gesellschafter der Kö. Im Zuge des Vermögensübergangs kommt es zu einem Wechsel in der Besteuerungssystem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begriff der Bewirtung

Rn. 1688 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bewirtung bedeutet jede Darreichung von Speisen, Getränken oder sonstigen Genussmitteln zum sofortigen Verzehr (BFH BFH/NV 1993, 530; 2013, 1561; 2014, 347; 2013, 1561; FG RP EFG 2014, 538). Es gehören weiterhin die Aufwendungen für Tabakwaren und diejenigen Kosten, die zwangsläufig mit der Bewirtung anfallen, zB Garderobe, Toilette (BFH B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Grundsatz der Klarheit

Rz. 37 [Autor/Zitation] Dieser durch die Aufnahme in Abs. 1 Satz 1 (jetzt: Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1) durch das KonTraG besonders betonte Grundsatz (zur Gesetzesänderung vgl. auch Dörner/Schwegler, DB 1997, 285, 287; mit Zweifeln an der Notwendigkeit dieser Bestimmung Gelhausen, AG 1997, Sonderheft 8, 73, 80; ferner Pfitzer in Dörner/Menold/Pfitzer2, 649, 655) bezieht sich sowoh...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Alternative Offenlegung eines Einzelabschlusses auf Basis der IAS/IFRS (Abs. 2a Satz 1)

Rz. 140 [Autor/Zitation] Die Offenlegungsmöglichkeit nach Satz 1 steht nur großen Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3) offen; alle anderen Rechtsformen können ebenfalls einen Einzelabschluss auf Basis der IAS/IFRS erstellen, werden dadurch aber nicht von der Offenlegungspflicht des Abs. 1 befreit (ebenso Keller in Heidel/Schall4, § 325 HGB Rz. 32). Dieser beschränkte Anwendun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unrichtige Wiedergabe im Konzernabschluss

Rz. 162 [Autor/Zitation] Der Tatbestand der unrichtigen Wiedergabe im Konzernabschluss ist bei evidenten Verstößen gegen die Konzernrechnungslegungsvorschriften gegeben, die nicht mehr zu einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen und das Potenzial haben, sich wesentlich auf die Entscheidungen d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Sanktionsmöglichkeiten bei Verletzung der nach § 320 bestehenden Pflichten

Rz. 93 [Autor/Zitation] Verweigern die gesetzlichen Vertreter oder Abschlussprüfer der Einzelabschlüsse (§ 320 Abs. 3 Satz 2) die Erfüllung der ihnen nach § 320 obliegenden Pflichten, ohne dazu berechtigt zu sein, so kann der Abschlussprüfer auf verschiedene Weise seine Rechte durchsetzen. Dabei scheiden eine Klage oder eine einstweilige Verfügung zur Erzwingung der Rechte au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Bereits im Rahmen der Vierten Richtlinie zur Koordinierung der einzelstaatlichen Vorschriften über Form und Inhalt des JA und des Lageberichts (LB) von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie über die Offenlegung und Prüfung dieser Unterlagen (78/660/EWG; Bilanz-RL) wurde eine einheitlic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 324 Abs. 1 Satz 1 schreibt vor, dass KapGes., die Unternehmen von öffentlichem Interesse iSd. § 316a Satz 2 HGB sind und keinen AR oder Verwaltungsrat haben, der die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG erfüllen muss, einen Prüfungsausschuss einzurichten haben. Ausnahmen gelten für die in Abs. 1 Satz 2 genannten drei Gruppen von Unternehmen. Rz. 25 [...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Wahrnehmung des Informationsrechts durch Wirtschaftsprüfer

Rz. 16 [Autor/Zitation] Prüfungsberichte sind idR klar und verständlich abgefasst (vgl. § 321 Rz. 36 ff.); aber weniger geschäftserfahrene und auch durchaus selbst fachkompetente Gläubiger oder Gesellschafter haben häufig den Wunsch, sich durch Experten bei der Einsichtnahme und Auswertung der Prüfungsberichte unterstützen zu lassen. Gemäß Abs. 3 Satz 3 besteht hinsichtlich d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die Tatbestände des § 332 sind Offizialdelikte. Sie werden von Amts wegen verfolgt (Bauer, Neuregelung der Strafbarkeit, 2017, 134; Mansdörfer in Heymann3, § 332 HGB Rz. 50). Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Regelung stellt eine Strafvorschrift des HGB dar. Damit gelten der strafrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG) und das Analogieverbot im m...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Vermögensverwaltung (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 58 [Autor/Zitation] Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute, deren Geschäftsbetriebe auf die Vermögensverwaltung beschränkt sind und die nicht die Aufgaben der Konzernleitung übernehmen, sind nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gem. PublG verpflichtet. Nach hM besitzt die Regelung klarstellenden Charakter, da bei einer nur vermögensverwaltenden Tätigk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Mayer, Ergänzungs-Bil bei der Verschmelzung von Kap-Ges auf Pers-Ges, FR 2004, 698; Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Pe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausweis der Steuern (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 270 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des Gesetzes dürfen "bei Anwendung einer Gliederung nach § 275 HGB … die Steuern, die Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute als Steuerschuldner zu entrichten haben, unter den sonstigen Aufwendungen" ausgewiesen werden. Rz. 271 [Autor/Zitation] Über den Wortlaut des Gesetzes hinaus bestehen keine Bedenken, das Ausweiswahlrec...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 38 [Autor/Zitation] § 318 entspricht in seinen wesentlichen Grundaussagen § 163 AktG 1965, der wiederum auf § 262b HGB idF der Reichsnotverordnung v. 19.9.1931 bzw. § 136 AktG 1937 beruht. Durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) wurde die Vorschrift aus dem AktG in das HGB überführt und damit auf die GmbH ausgedehnt. Die 4., 7. und 8. EG-Richtlinie enthielten...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Allgemeinverständliche und problemorientierte Darstellung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 184 [Autor/Zitation] Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll nach § 322 Abs. 2 Satz 2 "allgemeinverständlich und problemorientiert … erfolgen" und dabei soll auch der Umstand berücksichtigt werden, "dass die gesetzlichen Vertreter den Abschluss zu verantworten haben". Obwohl sich diese Bestimmung ihrem Wortlaut nach nur auf die Beurteilung des Prüfungsergebnisses bez...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Bedeutung des Widerrufs und weiteres Verfahren

Rz. 662 [Autor/Zitation] Das betroffene Unternehmen bzw. der betroffene Konzern darf den widerrufenen Bestätigungsvermerk ebenso wie den Prüfungsbericht nicht mehr verwenden und der jeweilige Abschlussprüfer ist diesen gegenüber für den widerrufenen Bestätigungsvermerk nicht weiter haftbar. Rz. 663 [Autor/Zitation] Die Rechtsgültigkeit eines bereits festgestellten oder gebillig...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck; Geltungsbereich

Rz. 20 [Autor/Zitation] Die Vorschrift ist unmittelbar anwendbar auf alle prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaften (§ 316 Abs. 1 Satz 1), gilt also für kleine KapGes. und Unternehmen anderer Rechtsform zunächst nicht. Durch § 264a Abs. 1 wird die Anwendbarkeit auf Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftende Gesellschafterin (OHG und KG) ausge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 280 [Autor/Zitation] Gemäß § 9 Abs. 2 dürfen unter das PublG fallende Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute auf die Offenlegung der GuV und des Beschlusses über die Ergebnisverwendung verzichten, wenn sie die in § 5 Abs. 5 Satz 3 geforderten Angaben in eine Anlage zur Bilanz aufnehmen. Die Vorschrift ist zwar häufig kritisiert worden (vgl. zB Castan, DB 1980, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Vorbemerkung

Rz. 73 [Autor/Zitation] Die offenzulegenden Unterlagen werden in Satz 1 Nr. 1 (Rz. 77 ff.) und Satz 1 Nr. 2 (Rz. 96 ff.) genannt. Die Unterteilung in diese beiden Gruppen erklärt sich aus dem unterschiedlichen Regelungshintergrund. Während die Pflicht zur Offenlegung der in Nr. 1 genannten Unterlagen auf Art. 30 Bilanz-RL (Rz. 28) zurückgeht, ergibt sich die Pflicht zur Offen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Prüfungsumfang, Bestellung, Auskunftsrechte

Rz. 20 [Autor/Zitation] Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 PublG sind eine Reihe von Prüfungsvorschriften des HGB sinngemäß anzuwenden, aufgrund der dynamischen Verweise jeweils in ihrer aktuell geltenden Fassung (vgl. Rz. 12). Bei der Anwendung dieser Vorschriften sind zT Besonderheiten zu beachten, die im Folgenden dargestellt werden. Rz. 21 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 3 HGB regelt die P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.1 Ausscheiden eines Anteilseigners im Rückwirkungszeitraum durch Veräußerung seiner Anteile

Tz. 92 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2025, Rn 02.17 und 02.18) sind AE der übertragenden Kö, die in der Zeit zwischen dem stlichen Übertragungsstichtag und der Eintragung der Umw im H-Reg (Rückwirkungszeitraum) aus der übertragenden Kö durch Veräußerung ihrer Beteiligung ausscheiden, von der stlichen Rückwirkung nach § 2 Abs 1 UmwStG ausgenommen. Hie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 195 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat den unterzeichneten Bericht den gesetzlichen Vertretern des geprüften Unternehmens vorzulegen (Abs. 5 Satz 1), soweit nicht der Prüfungsauftrag vom AR erteilt worden ist (vgl. Rz. 186). Die Vorlage erfolgt üblicherweise durch Übersendung. Persönliche Übergabe oder Übergabe an einen von den gesetzlichen Vertretern Bevollmächtigt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Ausschluss bei gemeinsamer Berufsausübung

Rz. 66 [Autor/Zitation] Ein Einzelprüfer ist von der Abschlussprüfung nicht nur dann ausgeschlossen, wenn für ihn selbst ein Ausschlussgrund besteht, sondern auch, wenn einer der in Abs. 3 aufgeführten Tatbestände bei einer anderen Person vorliegt, mit der der Einzelprüfer seinen Beruf gemeinsam ausübt (sog. Sozietätsklausel, Abs. 3 Satz 1). Offensichtlich dient dieser Passus...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Adressierung

Rz. 216 [Autor/Zitation] Eine Adressierung des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks ist in Deutschland bisher nicht gesetzlich vorgeschrieben, ihr steht aber auch nichts entgegen. Der Bestätigungs- oder Versagungsvermerk deutscher Abschlussprüfer wendet sich nicht nur an eine begrenzte Gruppe von Adressaten, sondern dient im Rahmen der Offenlegung auch der Information der Öf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Trennungsunterhalt / 2 Unterhaltsrelevantes Einkommen

Zur Verfügung steht grundsätzlich nur das bereinigte Nettoeinkommen. Bei der Bedarfsermittlung aufgrund der beiderseitigen Einkommensverhältnisse ist es Aufgabe der Familienrichter, unter den gegebenen Umständen des Einzelfalls eine geeignete Methode zur möglichst realitätsgerechten Ermittlung des Nettoeinkommens zu finden.[1] Bei der Berechnung des Nettoeinkommens sind also ...mehr