Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.1.2 Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Rz. 253 Bei Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Europäischen Gesellschaften) sowie bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 S. 2 EStG gehören alle Wirtschaftsgüter, die diesen Gesellschaften gehören, zum Betriebsvermögen.[1] Diese Gesellschaften habe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.1 Verkäufe

Rz. 272 § 11 Abs. 2 BewG spricht von "Verkäufen", also einer Mehrzahl von Veräußerungsvorgängen. Daraus hatte der BFH zunächst den Schluss gezogen, dass die Ableitung des gemeinen Werts aus einem einzigen Verkauf nicht möglich sei.[1] In seinem Urteil vom 5.3.1986 hat er diese Auffassung jedoch aufgegeben.[2] Hiernach kann auch ein einziger Verkauf die Grundlage für die Ermi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2.3 Zurechnung des Sonderbetriebsvermögens (§ 97 Abs. 1a Nr. 2 BewG)

Rz. 400 Die Wirtschaftsgüter und Schulden des Sonderbetriebsvermögens eines Gesellschafters werden nach § 97 Abs. 1a Nr. 2 BewG nicht in die Ermittlung des Gesamtwerts des Gesellschaftsvermögens einbezogen, sondern gesondert erfasst und dem jeweiligen Gesellschafter zugerechnet. Die Einzelbewertung hat nach den für die betreffenden Wirtschaftsgüter und Schulden jeweils gelte...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2 Ermittlung des gemeinen Werts eines Anteils am Betriebsvermögen (§ 97 Abs. 1a BewG)

Rz. 393 Nach § 97 Abs. 1a BewG wird der gemeine Wert eines Anteils am Betriebsvermögen nicht auf direktem Wege ermittelt, sondern als Summe aus dem Anteil am gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Personengesellschaft (Gesellschaftsvermögen) und dem Wert des Sonderbetriebsvermögens abgeleitet.[1] Die Legaldefinition des Betriebsvermögens der Personengesellschaft als "Gesamt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.8 Ermittlung des Werts eines Anteils am Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (§ 168 Abs. 4–6 BewG)

Rz. 483 Ist Gegenstand des Erwerbs ein Anteil an einer Personengesellschaft oder Gemeinschaft, die einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft führt, bezieht sich der nach § 157 Abs. 3 BewG festzustellende Grundbesitzwert nicht auf den Anteil als solchen, sondern auf den Betrieb als wirtschaftliche Einheit, in die nach § 158 Abs. 2 S. 2 BewG ggf. auch die Wirtschaftsgüter ei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.7 Sonstige Hinzurechnungen und Abzüge

Rz. 368 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BewG sind auch sonstige wirtschaftlich nicht begründete Vermögensminderungen oder -erhöhungen mit Einfluss auf den zukünftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrag und gesellschaftsrechtlichem Bezug hinzuzurechnen oder abzuziehen, soweit sie nicht nach Nrn. 1 und 2 berücksichtigt wurden. Die Vorschrift soll über die in den Nrn. 1 und 2 genann...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Wertermittlung bei mehreren Beteiligten (§ 3 BewG)

Rz. 18 Der Wert eines Wirtschaftsguts, das mehreren Personen zusteht, ist im Ganzen zu ermitteln[1] und sodann nach dem Verhältnis ihrer Anteile auf die einzelnen Beteiligten zu verteilen, soweit nicht die Gemeinschaft nach dem maßgeblichen Steuergesetz selbstständig steuerpflichtig ist.[2] Die Regelung gilt nicht nur für die Bewertung von Wirtschaftsgütern, die je für sich ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.6 Einzelne Abzüge

Rz. 360 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BewG sind von dem Ausgangswert abzuziehen: a) Gewinnerhöhende Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen sowie Gewinne aus der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG Die Abzugsregelung bildet das Gegenstück zu der Hinzurechnungsregelung von § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG. Da gewinnmindernde Zuführungen zu steuerfreien...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Sonderbetriebsausgaben

Sonderbetriebsvermögen sind im Eigentum des Personengesellschafters stehende Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb oder der Beteiligung des Gesellschafters zu dienen. Damit verbundene persönliche Aufwendungen des Gesellschafters im Zusammenhang mit seinem Mitunternehmeranteil mindern als Betriebsausgaben die gewerblichen Einkünfte. Darunter fallen z. B. Aufwe...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Stille Gesellschaft

Gewinnanteile des (typisch) stillen Gesellschafters stellen auf Ebene des Handelsgeschäftsinhabers Betriebsausgaben dar. Echte (typisch) stille Gesellschafter sind als Kapitalgeber lediglich am Erfolg der Gesellschaft beteiligt, jedoch nicht am Betriebsvermögen und am Geschäftswert.[1]mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.2 Passivseite

Rz. 258 Schulden und sonstige Abzüge werden bei der Ermittlung des Werts der wirtschaftlichen Einheit berücksichtigt, soweit sie mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des Betriebsvermögens in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betriebsvermögen gehören.[1] Damit besteht bei bilanzierenden Gewerbebetreibenden und freiberuflich Tätigen auch auf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.5 Besonderheiten bei stiller Einlage

Rz. 110 Auch die Einlage eines stillen Gesellschafters ist eine Kapitalforderung, die grundsätzlich mit dem Nennwert anzusetzen ist.[1] Der Ansatz eines vom Nennwert abweichenden Werts setzt auch bei ihr voraus, dass die Kündbarkeit für längere Zeit ausgeschlossen ist. Dies ist der Fall, wenn das Gesellschaftsverhältnis im Besteuerungszeitpunkt noch mehr als 5 Jahre währen w...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2.1 Vorrangige Zurechnung der Kapitalkonten (§ 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG)

Rz. 394 Zum Kapitalkonto i. S. d. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a BewG gehören neben dem Festkapital auch der Anteil an einer gesamthänderischen Gewinnrücklage und die variablen Kapitalkonten, soweit es sich dabei ertragsteuerrechtlich um Eigenkapital der Gesellschaft handelt.[1] Maßgeblich ist der Stand zum Bewertungsstichtag, der ausgehend von den Verhältnissen des letzten Bi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.5 Einzelbewertung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens

Rz. 333c Eine weitere Ausnahme vom Grundsatz der Gesamtbewertung ergibt sich für Personengesellschaften aus § 97 Abs. 1a Nr. 2 S. 1 BewG, wonach für die Wirtschaftsgüter und Schulden des Sonderbetriebsvermögens eines Gesellschafters der gemeine Wert zu ermitteln und dem jeweiligen Gesellschafter zuzurechnen ist.mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.1 Begriff

Rz. 60 Nach § 9 Abs. 1 BewG ist bei Bewertungen – soweit nichts anderes vorgeschrieben ist – der gemeine Wert zugrunde zu legen. Der gemeine Wert wird nach § 9 Abs. 2 S. 1 BewG durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen,...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Versicherungsbeiträge

Versicherungsbeiträge zur Abdeckung typischer betrieblicher Risiken stellen Betriebsausgaben dar.[1] Beispiele hierfür sind Haftpflichtversicherungen mit betrieblicher Veranlassung (Berufshaftpflichtversicherungen für Freiberufler oder für das betriebliche Kraftfahrzeug), Sachversicherungen (betriebliche Hagel-, Diebstahl-, Feuer- und Rechtsschutzversicherung) und Kasko-Vers...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.6.2 Ansatz des Liquidationswerts bei Veräußerung des Betriebs oder eines Anteils am Betrieb innerhalb von 15 Jahren (§ 162 Abs. 3 BewG)

Rz. 461 § 162 Abs. 3 BewG regelt den Fall, dass der Betrieb oder ein Anteil i. S. d. § 158 Abs. 2 S. 2 BewG innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren nach dem Bewertungsstichtag veräußert wird. Die Betriebsaufgabe steht der Betriebsveräußerung nicht gleich, sondern fällt unter § 162 Abs. 4 BewG. Der Nachbewertungsvorbehalt des § 162 Abs. 3 BewG bezieht sich auf die wirtschaftl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3 Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG

Rz. 515 Betriebsgrundstück i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG ist der zu einem Gewerbebetrieb gehörige Grundbesitz, soweit er losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu dem Gewerbebetrieb zum Grundvermögen gehören würde. Dem Gewerbebetrieb steht die Ausübung eines freien Berufs i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG gleich.[1] Die Voraussetzungen, unter denen Grundbesitz zu einer wirtschaft...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.2 Verkäufe unter fremden Dritten

Rz. 275 In der Rspr. des BFH wurde von jeher angenommen, dass eine Ableitung des gemeinen Werts nur aus solchen Verkäufen möglich ist, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen sind.[1] Dies schließt insbesondere die Berücksichtigung solcher Verkäufe aus, deren Bedingungen durch persönliche Verhältnisse beeinflusst waren.[2] Eine solche Beeinflussung liegt bei G...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2.2 Zurechnung des Restbetriebsvermögens nach dem Gewinnverteilungsschlüssel (§ 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b BewG)

Rz. 397 Das nach der vorrangigen Zurechnung der Kapitalkonten verbleibende Restbetriebsvermögen ist gem. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b BewG nach dem für die Gesellschaft maßgebenden Gewinnverteilungsschlüssel auf die Gesellschafter aufzuteilen. Vorabgewinnanteile sind dabei nicht zu berücksichtigen. Unter Vorabgewinnanteilen sind auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage gewähr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.3 Verkäufe im gewöhnlichen Geschäftsverkehr

Rz. 277 Die Einschränkung, dass nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommene Verkäufe als Grundlage für die Ableitung des gemeinen Werts in Betracht kommen, bleibt durch die Änderung des § 11 Abs. 2 BewG unberührt. Denn sie folgt unmittelbar aus der gesetzlichen Begriffsbestimmung des gemeinen Werts.[1] Als gewöhnlicher Geschäftsverkehr ist der Handel zu verstehen...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.7 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen (§ 15 BewG)

Rz. 152 Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme mit 5,5 % anzusetzen, wenn kein anderer Betrag feststeht. Geldsumme in diesem Sinne ist eine Kapitalforderung, Nutzungen sind die Zinsen. Der Zinssatz von 5,5 % entspricht dem für Bewertungszwecke allgemein zugrunde gelegten. Ein anderer Betrag steht fest, wenn dem Berechtigten die Nutzungen ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7.1 Erklärungspflicht (§ 153 Abs. 1–4 BewG)

Rz. 219 § 153 BewG begründet keine unmittelbaren Erklärungspflichten, sondern steckt den Kreis der potenziell Erklärungspflichtigen ab, d. h. derjenigen Personen, von denen das Feststellungsfinanzamt die Abgabe einer Feststellungserklärung verlangen kann. Dies sind: alle Personen, für deren Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist.[1] Dies sind die Steuersch...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Lösegeld

Lösegeldzahlungen nach Entführungen des Steuerpflichtigen oder an Gesellschafter von Personengesellschaften sind keine Betriebsausgaben.[1] Hingegen sind Lösegeldzahlungen für Entführungen von Arbeitnehmern oder Kunden i. d. R. als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Lösegeldzahlungen sind unter gewissen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Ermittl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.7 Paketzuschlag (§ 11 Abs. 3 BewG)

Rz. 90 Ist der gemeine Wert einer Anzahl von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die einer Person gehören, infolge besonderer Umstände höher als der Wert, der sich aufgrund der Kurswerte[1] bzw. der gemeinen Werte[2] für die einzelnen Anteile insgesamt ergibt, so ist nach § 11 Abs. 3 BewG der gemeine Wert der Beteiligung maßgeblich. Dies kommt nach dem Gesetz insbesondere...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3.2 Personengesellschaften und Gemeinschaften

Rz. 430 Wird ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Form einer Personengesellschaft oder Gemeinschaft geführt, ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen einheitlich zu ermitteln. Durch § 158 Abs. 2 S. 2 BewG werden in diese wirtschaftliche Einheit auch diejenigen Wirtschaftsgüter einbezogen, die im Allein- oder Miteigentum eines Gesellschafters oder Gemeinschafte...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.3 Bekanntgabe des Feststellungsbescheids (§ 154 Abs. 2 und 3 BewG)

Rz. 226 Nach § 122 Abs. 1 S. 1 AO ist der Feststellungsbescheid grundsätzlich allen Beteiligten bekanntzugeben.[1] In Schenkungsfällen wird der Bescheid dem Beschenkten bekannt gegeben. Eine Bekanntgabe an den Schenker erfolgt nur dann, wenn der Beschenkte die Steuer nicht entrichtet und der Schenker als Gesamtschuldner in Anspruch genommen wird oder wenn der Schenker die Ste...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.7 Zweifelhafte Forderungen

Rz. 114 Zweifelhaft sind Forderungen, deren vollständige Befriedigung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ungewiss erscheint, ohne dass der vollständige Ausfall bereits feststeht. Solche Forderungen sind je nach dem Grad der Zweifelhaftigkeit mit einem niedrigeren Schätzwert anzusetzen.[1] Rz. 115 Aus tatsächlichen Gründen zweifelhaft sind Forderungen insbesondere dann...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.6.4 Ansatz des Liquidationswerts bei Herauslösung wesentlicher Wirtschaftsgüter aus dem betrieblichen Nutzungszusammenhang (§ 162 Abs. 4 BewG)

Rz. 470 § 162 Abs. 4 BewG schreibt den nachträglichen Ansatz des Liquidationswerts für den Fall vor, dass – ohne Veräußerung des Betriebs oder eines Anteils i. S. d. § 158 Abs. 2 S. 2 BewG – wesentliche Wirtschaftsgüter dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren nicht mehr auf Dauer zu dienen bestimmt sind. Wesentliche Wirtschaftsgüter ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.5 Einzelne Hinzurechnungen

Rz. 352 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG sind dem Ausgangswert hinzuzurechnen: a) Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen Die Hinzurechnungsregelung beruht auf der Überlegung, dass sich die Bewertung nach dem künftigen ausschüttungsfähigen Ertrag, d. h. na...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3 Umfang der zu treffenden Feststellungen (§ 151 Abs. 2 BewG)

Rz. 210 Nach § 151 Abs. 2 Nr. 1 BewG sind in dem Feststellungsbescheid für Grundbesitzwerte auch Feststellungen über die Art der wirtschaftlichen Einheit zu treffen. Dabei ist darüber zu entscheiden, ob es sich um ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück oder um ein Grundstück im Zustand der Bebauung handelt. Bei bebauten Grundstücken ist zwischen den in § 181 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.1 Überblick

Rz. 320 Die §§ 199 –203 BewG regeln eine vom Gesetz als vereinfachtes Ertragswertverfahren bezeichnete Methode zur Ermittlung des gemeinen Werts nicht börsennotierter Anteile an Kapitalvermögen sowie von (Anteilen an) Betriebsvermögen. Nach dem Regierungsentwurf des ErbStRG sollten diese Regelungen nicht unmittelbar im Gesetz, sondern durch eine Rechtsverordnung getroffen werd...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5 "Ableitung" aus stichtagsnahen Verkäufen

Rz. 282 Aus dem Wort "ableiten" ergibt sich, dass der sich aus den Verkäufen ergebende gemeine Wert nicht mit dem oder den tatsächlich vereinbarten Preis(en) übereinstimmen muss. Dies versteht sich von selbst, wenn in dem maßgebenden Zeitraum mehrere Verkäufe stattgefunden haben und dabei unterschiedliche Preise vereinbart wurden. In diesem Fall dürfte dem stichtagsnächsten V...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.2 Ausgangswert bei Kapitalgesellschaften

Rz. 344 Der Gewinnbegriff des § 4 Abs. 1 S. 1 EStG gilt unmittelbar aber nur für Personenunternehmen. Demgegenüber geht das KStG vom – zu versteuernden – Einkommen (§ 7 Abs. 1 und 2 KStG) aus, nimmt zur Beantwortung der Frage, was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, allerdings auf die Vorschriften des EStG Bezug. Daraus folgt, dass auch bei Kapitalgese...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9 Kapitalforderungen und Schulden (§ 12 BewG)

Rz. 100 Nach § 12 Abs. 1 S. 1 BewG sind Kapitalforderungen, die nicht unter § 11 Abs. 1 BewG fallen, und Schulden mit dem Nennwert anzusetzen, wenn nicht besondere Umstände einen höheren oder niedrigeren Wert begründen. Unter Kapitalforderungen sind Forderungen zu verstehen, die auf einen Geldbetrag gerichtet sind, z. B. Darlehensforderungen, Forderungen aus Bankguthaben, Loh...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.3 Einzelbewertung von Beteiligungen

Rz. 332 § 200 Abs. 3 BewG schreibt auch für Beteiligungen an anderen Unternehmen, die nicht unter § 200 Abs. 2 BewG fallen, die gesonderte Bewertung vor. Unter Beteiligungen an anderen Unternehmen sind sowohl Anteile an einer Kapitalgesellschaft als auch Beteiligungen an einer Personengesellschaft zu verstehen.[1] Auf eine Mindestbeteiligungsquote kommt es nicht an.[2] Die Vo...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Gegenstand und Voraussetzungen der gesonderten Feststellung (§ 151 BewG)

Rz. 201 Der Gegenstand der gesonderten Feststellungen i. S. d. § 179 AO ergibt sich aus § 151 Abs. 1 S. 1 BewG. Gesondert festzustellen sind danach: Grundbesitzwerte [1] der Wert des Betriebsvermögens oder eines Anteils am Betriebsvermögen[2] der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 11 Abs. 2 BewG der Anteil am Wert von anderen als den in Nrn. 1–3 genannten Vermö...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.4.2 Verkürzung des Ermittlungszeitraums

Rz. 339 § 201 Abs. 3 S. 1 BewG schreibt die Verkürzung des 3-Jahreszeitraums für den Fall vor, dass sich der Charakter des Unternehmens nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nachhaltig verändert hat oder das Unternehmen neu entstanden ist. In diesen Fällen ist von einem entsprechend verkürzten Ermittlungszeitraum auszugehen. Maßgebend ist der Beginn der nachhaltigen Veränderu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.1.3 Besonderheiten bei Betriebsgrundstücken

Rz. 256 Nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung des § 99 Abs. 2 BewG gehörten Betriebsgrundstücke je nach dem Maß ihrer betrieblichen oder nicht betrieblichen Nutzung entweder in vollem Umfang zum Betriebsvermögen oder zum Grundvermögen bzw. land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Durch Art. 2 Nr. 7 ErbStRG wurde diese Regelung ersatzlos gestrichen; nach der Begründu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.4 Niedrig oder hochverzinsliche Kapitalforderungen oder Kapitalschulden

Rz. 105 Die Bewertung einer Kapitalforderung über dem Nennwert ist geboten, wenn die Kapitalforderung über eine längere Zeit eine Verzinsung verspricht, die erheblich über der normalen Verzinsung vergleichbarer Kapitalanlagen liegt und der hohen Verzinsung keine anderen wirtschaftlichen Nachteile gegenüberstehen. Darüber hinaus ist die Bonität des Schuldners zu berücksichtig...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.1 Allgemeines

Rz. 390 Die Vorschriften des § 97 Abs. 1a und 1b BewG regeln, wie der für das Betriebsvermögen bzw. für das Vermögen der Kapitalgesellschaft als Ganzes ermittelte gemeine Wert auf den zu bewertenden Anteil zu verteilen ist. Zugleich lässt sich aus dieser Regelung entnehmen, dass der Wert des Anteils (am Betriebsvermögen bzw. an der Kapitalgesellschaft) nicht auf direktem, so...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) VGA: Vermietung einer Eigentumswohnung an den Gesellschafter-Geschäftsführer

Grundsatz: Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer GmbH wird nur dann bereit sein, die laufenden Aufwendungen für den Ankauf, den Ausbau und die Unterhaltung einer Eigentumswohnung zu (privaten) Wohnzwecken – also im privaten Interesse – eines Gesellschafters der GmbH zu tragen, wenn der GmbH diese Aufwendungen in voller Höhe erstattet werden und sie zudem ei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) VGA bei Hinzuschätzung: Zufluss bei den Gesellschaftern

Zufluss: Ist der Verbleib aufgrund einer Nachkalkulation hinzuzuschätzender Betriebseinnahmen bei einer GmbH nicht aufklärbar, sind sie im Zweifel als entsprechend ihrer Beteiligungsquote an die Gesellschafter zugeflossene vGA zu beurteilen (vgl. BFH v. 12.6.2018 – VIII R 38/14, GmbH-StB 2018, 378 [Görden] = GmbHR 2018, 1073). Eine abweichende Aufteilung nach dem Maßstab der ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Mit Rangrücktritt verbundene Darlehensgewährung des beherrschenden Gesellschafters an die GmbH

Zufluss: Dem alleinigen oder jedenfalls beherrschenden Gesellschafter fließt eine eindeutige und unbestrittene Forderung gegen "seine" GmbH bereits mit deren Fälligkeit zu, denn ein beherrschender Gesellschafter hat es regelmäßig in der Hand, sich geschuldete Beträge auszahlen zu lassen. Diese Zuflussregel gilt jedenfalls dann, wenn der Anspruch eindeutig, unbestritten sowie ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 7. Besteuerung des Gesellschafters

a) Anteilsübertragungsgewinn als Arbeitslohn eines GF bei bedingtem Mindest-Fortbestand der Geschäftsführungstätigkeit Streitig ist die Qualifikation eines (anteiligen) Anteilsübertragungsgewinns, wenn im Veräußerungserlös nach § 17 EStG Beträge enthalten sind, die der Veräußerer für die Weiterführung der Geschäftsführung der Gesellschaft für mindestens fünf Jahre erhält. Das...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.2.2 Rechtsformspezifische Abweichungen

Rz. 24 Nicht nur das HGB, sondern auch die einzelnen rechtsformspezifischen Gesetze enthalten Regelungen, die sich auf den Ausweis des Umlaufvermögens in der Bilanz auswirken und zu Abweichungen vom Grundgliederungsschema führen können. Rz. 25 Abweichungen bei GmbH Zunächst bestimmt § 42 Abs. 2 GmbHG, dass von GmbH-Gesellschaftern eingeforderte Nachschüsse, denen sich diese ni...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.2.2 Problembereich: Zuordnungen

Rz. 84 Entgegen der sehr stark differenzierten Untergliederung der Kerntaxonomie sieht das HGB gem. § 266 Abs. 2 B. II. HGB für den Posten "Forderungen" lediglich eine Aufspaltung in die Unterposten "Forderungen aus Lieferung und Leistung", "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" sowie "Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" vor. Das ...mehr

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Kapitalerhöhung aus Gesells... / c) Kapitalerhöhungsbeschluss

Der Kapitalerhöhungsbeschluss kann mit den vorgenannten Beschlüssen in einer Gesellschafterversammlung gefasst werden (Becksches Notar-HdB/Mayer / Weiler, 8. Aufl. 2024, § 22 Rz. 373). Im Rahmen der Kapitalerhöhung können entweder die bestehenden Anteile aufgestockt oder neue Anteile gebildet werden (§ 57h Abs. 2 S. 1 GmbHG). Beide Formen können kombiniert werden (hierzu Blath,...mehr

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Kapitalerhöhung aus Gesells... / 3. Musterformulierungen zum Kapitalerhöhungsbeschluss

Heckschen / Heidinger, Die GmbH in der Gestaltungs- und Beratungspraxis, 5. Aufl. 2023, Kap. 10, Rz. 170; Langenfeld / Miras, GmbH-Vertragspraxis, 8. Aufl. 2019, Rz. 1450 M 110; Meyer- Landrut / Habighorst u. Wenz, Formular-Kommentar GmbH-Recht, 4. Aufl. 2019, F V 27 Rz. 259 ff. Beschlussfassung über die Kapitalerhöhungmehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Thomas Brinkmeier, StB[*] Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über ausgewählte praxisrelevante Entscheidungen aus der FG-Rechtsprechung (seit dem letzten Überblick in GmbH-StB 2025, 115), die für die GmbH, den Geschäftsführer und deren steuerliche Berater praxisrelevant sind.mehr