Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Ehegattenunterhalt / 3.3 Belegbeibringungsverpflichtung

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für alle Beteiligten auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Nicht-Selbstständigen bezieht sich diese Belegbeibringungsverpflichtung regelmäßig auf die letzten 12 Gehaltsnachweise und den letzten St...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 40 [Autor/Zitation] Nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist das private Rechnungslegungsgremium zuständig für die "Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung". Grundsätze der Konzernrechnungslegung sind – vermittelt über den Zusammenhang mit § 342q Abs. 2 ("Beachtung der die Konzernrechnungslegung betreffenden GoB") – mit GoB der...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Grundsatz

Rz. 43 [Autor/Zitation] Die Offenlegungspflicht erstreckt sich nur auf KapGes. Erfasst sind daher die GmbH (Keller in Heidel/Schall4, § 325 HGB Rz. 16; Zetzsche in HKMS3, § 325 HGB Rz. 16) einschließlich der UG (OLG Köln v. 6.10.2015 – 28 Wx 12/15, NZG 2016, 587; LG Bonn v. 5.3.2015 – 16 T 940/14, GmbH-Stpr. 2016, 159; Keller in Heidel/Schall4, § 325 HGB Rz. 16; Zetzsche in H...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Offenlegung

Rz. 348 [Autor/Zitation] Für das zu befreiende TU sind gem. § 325 HGB grds. folgende Unterlagen offenzulegen: Gesellschafterbeschluss zur Inanspruchnahme der Befreiungsnorm, Erklärung zur Einstandspflicht, befreiender KA und Konzernlagebericht sowie der dazu erteilte Bestätigungsvermerk. Rz. 349 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des Gesetzes muss der Wortlaut des Gesellschafterbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beteiligungen an KapGes

Schrifttum: Ritzrow, GmbH- und Genossenschaftsanteile als BV oder PV, StBp 2005, 263, 290. Rn. 186 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Anteile an KapGes sind Beteiligungen im BV, wenn sie dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen bestimmt sind und in der Absicht gehalten werden, mit Hilfe der Rechte aus der Beteiligung einen Einfluss auf das andere Unternehmen auszuüben, der über die Bela...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressat der Offenlegungspflicht

Rz. 56 [Autor/Zitation] Adressat der Offenlegungspflicht ist nicht die KapGes. selbst (OLG Stuttgart v. 13.7.2000 – 8 W 151/00, GmbHR 2001, 301, allerdings zur Rechtslage vor Schaffung des § 335 Abs. 1 Satz 2; so auch Grottel in Beck BilKomm.14, § 325 HGB Rz. 25; aA Kersting in Großkomm. HGB6, § 325 Rz. 60; Zetzsche in HKMS3, § 325 HGB Rz. 28), sondern die Mitglieder ihrer ve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Deliktsnatur: Abstraktes Gefährdungsdelikt und echtes Sonderdelikt

Rz. 27 [Autor/Zitation] Nach einhelliger Auffassung handelt es sich – unabhängig vom vertretenen Schutzzweck – bei § 331 um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, dh. die Tatbestände bedingen weder die Existenz eines konkreten Schadens noch eine konkrete Täuschungsabsicht, sondern setzen im Vorfeld einer unrichtigen oder unvollständigen Darstellung der Lage der Gesellschaft an (Al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ob) Bedingter Forderungsverzicht

Rn. 461 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Aufschiebend bedingter Forderungsverzicht: Vermögensmehrungen, die nicht aus gegenseitigen Verträgen herrühren, sind erst dann realisiert, wenn sie rechtlich oder jedenfalls tatsächlich ausreichend gesichert erscheinen (BFH vom 19.02.1998, IV R 59/96, BStBl II 1999, 266; BFH vom 31.08.2011, IV B 72/10, BFH/NV 2012, 21). Diese Voraussetzung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Unwiderlegliche Ausschlussgründe

Rz. 47 [Autor/Zitation] Ein Abschlussprüfer ist nach Abs. 1 Satz 2 von der Abschlussprüfung ausnahmslos ausgeschlossen, wenn ein Mitglied seines Netzwerks einen Ausschlussgrund nach § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 erfüllt. Das ist der Fall, wenn ein Mitglied seines Netzwerks bei der Führung der Bücher oder der Aufstellung des zu prüfenden Jahresabschlusses mitgewirkt hat (§ 319 Abs....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Personelle Reichweite der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 46 [Autor/Zitation] Im Grundsatz besteht die Verschwiegenheitspflicht gegenüber allen Personen, die nicht mit der Abschlussprüfung befasst sind (IDW QS 1 Rz. 58; OLG München v. 21.4.2022 – 8 U 4257/21, BKR 2022, 646). Fraglich ist daher, gegenüber welchen Personen sie nicht besteht: Rz. 47 [Autor/Zitation] Zum Zwecke der Durchführung der Abschlussprüfung und aufgrund entspr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 157 [Autor/Zitation] Das KonTraG hat die Pflicht zur Aufgliederung und ausreichenden Erläuterung der Posten des JA gegenüber dem bisherigen Recht eingeschränkt (krit. zur Gesetzesänderung Ludewig, WPg 1998, 595, 598 f.; aA Pfitzer in Dörner/Menold/Pfitzer2, 649, 668, der in der gesetzlichen Neuregelung lediglich die Umsetzung bereits existierender Berichtsgrundsätze sieht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pellens/Crasselt, Bilanzierung von Stock Options, DB 1998, 217; Herzig, Steuerliche u bilanzielle Probleme bei Stock Options u Stock-Appreciation-Rights, DB 1999, 1; Vater, ­Bilanzielle u körperschaftsteuerliche Behandlung von Stock Options, DB 2000, 2177;Arbeitsgruppe Stock Options des DSR in www.drsc.de mit Stellungnahmen ua von Haarmann, Schruff; Lange, Rückstellungen für St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Stellenwert im Bilanzrecht

Rn. 35 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" begleitet die Dogmatik des Steuerrechts allg und speziell die der Bilanzierung. In der Dogmatik des Bilanzsteuerrechtes erscheint die wirtschaftliche Betrachtungsweise regelmäßig als Kontrapart zur formalrechtlichen. Nicht die äußere Form eines Rechtsgeschäfts soll der Bilanzierung zugrunde gelegt werd...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Faktische Organschaft

Rz. 54 [Autor/Zitation] Sonderfragen sind zu beantworten, wenn ein Mitglied eines vertretungsberechtigten Organs formal nicht bestellt und ins HR eingetragen wurde, sondern eine faktische Organstellung einnimmt (Altenhain in HKMS3/4, § 331 HGB Rz. 126 [9/2024]; Klinger in MünchKomm. HGB4, § 331 Rz. 16; Grottel/Hoffmann in Beck BilKomm.14, § 331 HGB Rz. 18; Eidam in Park, Kapi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Begriff der Unabhängigkeit

Rz. 171 [Autor/Zitation] Im Gegensatz zur konzeptionellen Bedeutung ist der Begriff der Unabhängigkeit schillernd und nicht abschließend positiv definierbar (Gundel/v. Werder, NZG 2024, 1295, 1298 f.; s. auch Empfehlung der Kommission v. 15.2.2005 zu den Aufgaben von nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern/börsennotierter Gesellschaften sowie zu den Aussc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Europäisches Recht

Rz. 26 [Autor/Zitation] Die Offenlegung von JA wurde durch den europäischen Gesetzgeber durch Art. 47 Abs. 1 Vierte (Gesellschaftsrechtliche) Richtlinie (RL 78/660/EWG, 4. EG-RL) vorgegeben, wonach der ordnungsgemäß gebilligte JA und der Lagebericht sowie der Bericht der mit der Abschlussprüfung beauftragten Person offenzulegen war; für die Modalitäten der Offenlegung verwies...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 333 [Autor/Zitation] Das Rechtsinstitut der Ersetzung des gewählten Prüfers durch das Gericht eröffnet die Möglichkeit, Bedenken, die sich aus der Person des gewählten Prüfers ergeben, in einem schnellen und einfachen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, also außerhalb der streitigen Gerichtsbarkeit, geltend zu machen. Dadurch soll die Prüfung durch einen geeignete...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1 Vergütungen für schuldrechtliche Geschäfte

Tz. 113 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei der Umw einer Kap-Ges in eine Pers-Ges bzw auf eine natürliche Person besteht die vorstehend (s Tz 91 ff) erläuterte Problematik vergleichbar für die während der Zeit der stlichen Rückwirkung zwischen der Kap-Ges und ihren AE gezahlten Vergütungen für schuldrechtliche Geschäfte, zB Miete, Pacht, Darlehenszinsen, Liefer- und Leistungsges...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsurteile

Rz. 150 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 8 [Autor/Zitation] Der sachliche Anwendungsbereich des § 319 bezieht sich zunächst auf sämtliche Pflichtprüfungen nach § 316. Aufgrund von Verweisungen in Spezialregelungen gilt § 319 auch in anderen Fällen, idR mit gesetzlich konkret vorgeschriebenen Anpassungen (so etwa nach §§ 340k, 341k; § 143 Abs. 2 AktG; § 6 Abs. 1, § 14 Abs. 1 Satz 2 PublG; § 10 Abs. 1 Satz 3 UmwG;...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Ausschlussgründe als Abschlussprüfer

Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Wahl eines WP als Abschlussprüfer setzt voraus, dass dieser unabhängig gegenüber dem zu prüfenden Versicherungsunternehmen ist. Dementsprechend ist ein WP ausgeschlossen, wenn während des GJ, für dessen Schluss der zu prüfende JA aufgestellt wird, oder während der Abschlussprüfung geschäftliche, finanzielle oder persönliche Beziehungen vorliegen, d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Rechtsfolgen der Nichtigkeit

Rz. 22 [Autor/Zitation] Bei Nichtigkeit gibt es (von Anfang an) keinen rechtswirksamen JA. Die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des JA sind öffentlich-rechtliche Pflichten, deren Nichtbeachtung sanktioniert wird. Die Gesellschaft hat deshalb das ihr Mögliche zu tun, um dem Mangel abzuhelfen. Für die Nichtigkeit des Jahresabschlusses aufgrund des § 10 PublG bedeutet dies, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Personenkreis (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Abschlussprüfung ist eine Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer, so dass in erster Linie WP und WPG berufen sind, als Abschlussprüfer tätig zu sein (Satz 1). Diese Befugnis erstreckt sich auf JA und Konzernabschlüsse von Unternehmen aller Rechtsformen und Größenklassen. Jahresabschlüsse und Lageberichte mittelgroßer GmbH (§ 267 Abs. 2) oder von m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 18 UmwStG regelt die gewstlichen Folgen der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Pers (s §§ 3–8 UmwStG), des Formwechsels einer Kö in eine Pers-Ges (s § 9 UmwStG) sowie der Auf- oder Abspaltung von einer Kö auf eine Pers-Ges (s § 16 UmwStG). § 18 UmwStG ist ebenfalls bei den vorgenannten Umw anwendbar, wenn der über...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Darlehensvertrag zwischen Angehörigen

Verwaltungsanweisungen: BMF v 23.12.2010, BStBl I 2011, 37 (Darlehensverträge zwischen Angehörigen) iVm BMF v 29.04.2014, BStBl I 2014, 809 (Darlehensverträge zwischen Angehörigen, Fremdvergleich); H 4.8 EStH 2023 "Darlehensverhältnisse zwischen Angehörigen". Rn. 20 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Auch bei Darlehensverträgen gelten die oben genannten Voraussetzungen für die steuerli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4.1 Allgemeines

Tz. 104 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach Rn 3 des zum UmwStG 1969 ergangenen Schr des BMF v 20.07.1970 (BStBl I 1970, 922) waren in der Interimszeit beschlossene oGA nicht in eine Entnahme umzudeuten, sondern weiterhin als Ausschüttung zu behandeln. Nach Rn 6 des zum UmwStG 1977 ergangenen Schr des BMF v 15.04.1986 (BStBl I 1986, 184) waren in der Interimszeit beschlossene oGA...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zuordnung von Forderungen zum BV

Rn. 188 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zuordnung von Darlehensforderungen: Eine Darlehensforderung, gleichgültig aus welchen Mitteln das Darlehen gegeben wurde, gehört zum notwendigen BV, wenn die Darlehensgewährung auf einem Vorgang beruht, der in den betrieblichen Bereich fällt. Die darlehensbasierte Forderung muss zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sein, sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Nutzungsvorteile

Rn. 279 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Gewährung eines bloßen Nutzungsvorteils (durch den beim Nutzenden betriebliche Aufwendungen erspart werden) ist nicht einlagefähig (Bsp Nutzungsvorteil aus einer zinsverbilligten/zinslosen Darlehensüberlassung eines Gesellschafters an die Gesellschaft/unentgeltliche Kfz-Nutzung, BFH v 26.05.1982, I R 104/81, BStBl II 1982, 594; unentgel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / m) Dividendenansprüche

Rn. 458 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Phasengleiche Aktivierung: Das Gewinnbezugsrecht des Aktionärs (§ 58 Abs 4 AktG) bzw GmbH-Gesellschafters (§ 29 Abs 1 GmbHG) als bedingte Rechtsposition wandelt sich erst mit dem Gewinnverwendungsbeschluss in einen durchsetzbaren Anspruch. Da der Gewinnverwendungsbeschluss idR erst nach der Feststellung des JA und somit nach dem Bilanzstich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (b) Auswahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 309 [Autor/Zitation] Der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und der Prüfer des JA können, müssen aber nicht identisch sein (§ 324e Abs. 2 HGB-E, Rz. 310). Bei der Auswahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts stehen somit grundlegende Alternativen offen, wobei die CSRD ( EU) 2022/2464 allerdings größere Spielräume als ihre geplante Transformation in deutsches Recht vorsi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Allgemeines

Tz. 44 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 4 Abs 4 S 1 UmwStG ergibt sich infolge des Vermögensübergangs ein Übernahmegewinn oder -verlust iHd Differenz zwischen dem Wert, mit dem die übergegangenen WG zu übernehmen sind, den Umw-Kosten und dem Wert der Anteile an der übertragenden Kö (§ 4 Abs 1 und 2, § 5 und § 27 Abs 3 Nr 1 UmwStG). Wegen der Frage, in welchen Fällen ein Übe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Berichtspflicht gem. § 107 Abs. 3 Satz 8 AktG (Abs. 2 Satz 4 Var. 1)

Rz. 355 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 4 Var. 1 ist § 107 Abs. 3 Satz 8 AktG entsprechend anzuwenden. § 107 Abs. 3 Satz 8 AktG sieht vor, dass dem AR regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse zu berichten ist. Diese Vorgabe gilt folglich im Grundsatz auch für den Prüfungsausschuss nach § 324. Der Verweis (seinerzeit auf § 107 Abs. 3 Satz 5 AktG idF des AReG) geht auf das A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Aufgaben des Konzernprüfungsberichts

Rz. 221 [Autor/Zitation] Der Konzernprüfungsbericht dient der unabhängigen Unterrichtung insbes. des Aufsichtsrats und der Gesellschafter der GmbH über die Konzernrechnungslegung (vgl. auch Ludewig, WPg 1968, 233; Petersen/Weirich, WPg 1968, 255, 256; Schichold, Redepflicht des Konzernabschlussprüfers, 8 ff.; WP Handbuch18, Kap. M Rz. 570 ff), mit der oftmals erst ein zutreff...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Persönlich

Rz. 3 [Autor/Zitation] Durch die Bezugnahme auf §§ 334 Abs. 2a, 333a greift § 335c grds. nur für Mitglieder eines nach § 324 Abs. 1 Satz 1 eingerichteten Prüfungsausschusses. Durch den Verweis auf § 324 Abs. 1 Satz 1 wird der persönliche Anwendungsbereich auf Mitglieder eines Prüfungsausschusses von kapitalmarktorientierten Unternehmen iSd. § 264d, die über keinen AR oder Ver...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Normadressaten

Rz. 13 [Autor/Zitation] Bei § 340m Abs. 1 Satz 2 handelt es sich um ein Sonderdelikt, durch das der Täterkreis des § 331 (nicht auch der §§ 331a, 332, 333) erweitert wird. Die Strafnorm des § 331 richtet sich grds. an die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder des AR einer KapGes. sowie an die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder an die vertretungsbe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Mitglieder vertretungsberechtigter Organe bei Personengesellschaften (Nr. 5)

Rz. 26 [Autor/Zitation] § 342a Nr. 5 bestimmt als Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs bei Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der vertretungsberechtigten Gesellschaften. Bei einer vertretungsberechtigten Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG wäre dies etwa der Geschäftsführer der GmbH, bei einer PersGes....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Strafantrag

Rz. 74 [Autor/Zitation] § 333 ist ein absolutes Antragsdelikt und nicht vom Katalog der Privatklagedelikte in § 374 StPO erfasst. Nach Abs. 3 ist nur die KapGes. antragsberechtigt. Das MU ist im Konzern allein antragsberechtigt, so dass angesichts des strengen Wortlauts TU sowie die gemeinsam geführten und assoziierten Unternehmen nicht antragsberechtigt sind, da diese in Abs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Transparenz von Sachverstand und Sachkunde

Rz. 213 [Autor/Zitation] Das Gesetz schreibt keine Publizierung von Informationen über die konkreten Qualifikationen der Experten und weiteren Mitglieder des Prüfungsausschusses vor (für eine Möglichkeit zur analogen Anwendung von § 289f Abs. 2 Nr. 3 immerhin Bormann in BeckOGK HGB, § 324 Rz. 42 [10/2023]). Hingegen soll nach Kodex die Erklärung zur Unternehmensführung die (b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3 Beteiligung der übertragenden Kapitalgesellschaft an der übernehmenden Personengesellschaft

Tz. 64 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Ist die übertragende Kap-Ges als MU an der übernehmenden Pers-Ges beteiligt, fällt durch die Verschmelzung neben dieser MU-Beteiligung auch die gegenläufige Beteiligung der Pers-Ges (oder ihrer Gesellschafter) an der übertragenden Kap-Ges weg. In der Übertragungs-Bil der Kap-Ges ist die MU-Beteiligung mit dem anteilig auf die Überträgerin en...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dieterlen/Schaden, Ertrstliche Behandlung von Umw-Kosten bei der Verschmelzung von Tochter-Kap-Ges auf ihre Mutter-Kap-Ges, BB 1997, 2297; Prinz, Verlustnutzung bei Verschmelzung nach dem Ges zur Forts der Unternehmens-StRef, FR 1997, 881, 887; Hahn, Gesamtrechtsnachfolge und Verschmelzung – Anm zum Urt des BFH v 15.10.1997 – I R 22/96, DStZ 1998, 561; Orth, Umw-Kosten – Bilanz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Im Anwendungsbereich der Norm und bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen erhalten auch solche Gesellschafter und Gläubiger Zugang zu den Prüfungsberichten der vergangenen drei GJ, denen dieser sonst verschlossen ist; die den Tatbestand begrenzenden "besonderen Fälle" sind Insolvenzeröffnung und Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse (Abs. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) 1993 bis 1998

Rz. 87 [Autor/Zitation] Durch das Kreditwesenänderungsgesetz v. 21.12.1992 (BGBl. I 1992, 2211) wurde § 331 Nr. 1, 2 mit Wirkung zum 1.1.1993 geändert und zusätzlich der "Zwischenabschluss nach § 340a Abs. 3" bzw. der "Konzernzwischenabschluss nach § 340i Abs. 4" in die bei Falschdarstellungen ggf. zu sanktionierenden Rechnungslegungsinstrumente aufgenommen (Altenhain in HKMS...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Prüfungspflicht im Stadium der Abwicklung/Liquidation

Rz. 69 [Autor/Zitation] Sowohl für die AG (und andere Rechtsformen im Anwendungsbereich des AktG) als auch für die GmbH ergibt sich aus § 270 Abs. 3 AktG bzw. § 71 Abs. 3 GmbHG, dass die Prüfungspflicht grds. fortbesteht, aber das Gericht von der Prüfung befreien kann, wenn die Verhältnisse der Gesellschaft so überschaubar sind, dass eine Prüfung im Interesse der Gläubiger un...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zuständigkeit für die Feststellung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Bei Personenhandelsgesellschaften sind für die Feststellung des JA grds. die Gesellschafter zuständig (§ 121 HGB). Da § 121 HGB dispositiv ist, kann indes im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden, dass zur Feststellung des JA eine andere Stelle (zB ein Aufsichts- oder Beirat) berufen ist. Bei Kommanditgesellschaften sind an der Feststellung auch die K...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Regelung der Rechtsformen in § 3 PublG ist insbes. iVm. § 1 PublG zu sehen, in dem die Größenkriterien festgelegt sind, bei deren Überschreiten ein Regelungsbedarf für die Publizität des JA und Lageberichts dieser "Großunternehmen" gesehen wird. § 2 PublG bestimmt für diese "Großunternehmen" Beginn und Dauer der Rechnungslegungspflicht. Materielle Re...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 12 [Autor/Zitation] Durch das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) v. 10.5.2016 (BGBl. I 2016, 1142) wurden die auf die Durchführung des Jahres- und Konzernabschlusses bezogenen Regelungen der RL 2014/56/EU v. 16.4.2015 (ABl. EU L 158/196) sowie die zur Ausführung der Verordnung EU Nr. 537/2014 v. 16.4.2015 (ABl. EU L 158/77) erlassenen Vorschriften im Hinblick auf die Ab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Verpflichtete Unternehmen nach Abs. 1

Rz. 5 [Autor/Zitation] Sind die Größenkriterien nach § 1 PublG überschritten, unterliegen die folgenden in § 3 Abs. 1 PublG genannten Rechtsformen den erweiterten Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten des PublG: Einzelkaufleute (Nr. 1 Alt. 2), Personenhandelsgesellschaften, die nicht unter die Regelungen des § 264a HGB fallen (Nr. 1 Alt. 1), Vereine, deren Zweck...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Gläubiger

Rz. 12 [Autor/Zitation] In Abgrenzung zum Gesellschafter ist Gläubiger jeder, dem ein schuldrechtlicher Anspruch auf eine Geld- oder Sachleistung gegen die Gesellschaft zusteht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Geltendmachung des Informationsanspruchs (Mylich in HKMS3, § 321a HGB Rz. 18). Es ist zunächst einmal ausreichend, das Bestehen eines solchen Anspruchs gegenüber dem B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressaten des Bestätigungsvermerks

Rz. 15 [Autor/Zitation] Während der Prüfungsbericht in erster Linie ein internes Informationsmittel für den AR im Rahmen seiner Überwachungs- und Prüfungsaufgabe (§ 171 AktG; § 52 GmbHG) sowie für den Vorstand bzw. die Geschäftsführung bildet (vgl. im Einzelnen § 321 Rz. 2 ff.), ist der Bestätigungsvermerk dazu bestimmt, die Öffentlichkeit über die Gesetz- und Ordnungsmäßigke...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Bestimmte Personengesellschaften

Rz. 13 [Autor/Zitation] Durch die Verweise in §§ 335b, 339 Abs. 3 ist § 335 zudem auf Personengesellschaften (§ 264a Abs. 1) anzuwenden, deren unmittelbar oder mittelbar haftender Gesellschafter ausschließlich aus einer KapGes. besteht. Ferner ist § 335 auf die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs ihrer vertretungsberechtigten Gesellschaft sowie mit Einschränkungen a...mehr