Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Schwebender Insolvenzantrag und StaRUG-Verfahren

Rz. 22 [Autor/Zitation] Vorausgesetzt wird vom Gesetz eine bestimmte Entscheidung über einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der also zuvor gestellt worden sein muss. Zur Antragstellung berechtigt sind nur Gläubiger und der Unternehmensträger selbst. Ein Insolvenzantragsrecht einer Behörde (abgesehen vom Fall der Gläubigerstellung bspw. eines Finanzamts oder ein...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Berufsrechtliche Folgen einer Verletzung der besonderen Pflichten des Abs. 1

Rz. 215 [Autor/Zitation] Ein WP/vBP, der seine Berufspflichten schuldhaft verletzt, muss mit der Verhängung einer berufsaufsichtlichen Maßnahme rechnen (§ 67 Abs. 1, § 130 Abs. 1 Satz 1 WPO). Unter den Voraussetzungen des § 67a WPO kann gegen Auflage zur Zahlung eines Geldbetrags vorläufig von der Verhängung einer berufsaufsichtlichen Maßnahme abgesehen werden. Als berufsaufs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Ergebnis der Prüfung

Rz. 32 [Autor/Zitation] Über das Ergebnis der Prüfung hat der Prüfer nach § 12 Abs. 3 Satz 3 iVm. § 2 Abs. 3 Satz 5 PublG schriftlich zu berichten und den Bericht zu unterzeichnen. Der Bericht ist beim zuständigen Gericht und den gesetzlichen Vertretern unverzüglich einzureichen. Resümiert der Bericht, dass eine Konzernrechnungslegungspflicht besteht, muss der Bericht zudem a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Abs. 2 Satz 2) und, sofern einschlägig, auch des Aufsichtsorgans

Rz. 191 [Autor/Zitation] Die im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk notwendige Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll nicht nur allgemein verständlich und problemorientiert erfolgen (vgl. Rz. 184), sondern auch den Umstand berücksichtigen, "dass die gesetzlichen Vertreter den Abschluss zu verantworten" haben (§ 322 Abs. 2 Satz 2). Diese Anforderung geht auf Gesetzesänderun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Verpflichtung, einen Prüfungsausschuss nach Abs. 2 einzurichten

Rz. 145 [Autor/Zitation] Unternehmen von öffentlichem Interesse ohne einen nach Zusammensetzung (Sachverstand; Sektorvertrautheit gem. § 100 Abs. 5 AktG) und Zuständigkeit (für Prüfungsaufgaben) adäquaten Aufsichts- oder Verwaltungsrat (Rz. 106) haben – von den Ausnahmen in Abs. 1 Satz 2 abgesehen – einen Prüfungsausschuss einzurichten, der sich insbes. mit den in § 107 Abs. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Anspruchsgegner (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 24 [Autor/Zitation] Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlauf richtet sich der Anspruch gegen jeden, der die Prüfungsberichte, in die Einsicht begehrt wird, in Besitz hat. Die Formulierung ist bewusst offen und weit gewählt (Begr.RegE BT-Drucks. 15/3419, 43; C.A. Weber in Großkomm. HGB6, § 321a Rz. 6). Das Gesetz differenziert nicht nach der Art des Besitzes, so dass der Ansp...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Mit der Offenlegungspflicht nach § 9 PublG werden die gleichen Regelungsziele wie bei § 325 HGB erfolgt (§ 325 Rz. 2 ff.). Hintergrund der Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 325 HGB über § 9 PublG ist das Interesse der Öffentlichkeit an der Kenntnis der wirtschaftlichen Lage von Großunternehmen (Begr.RegE PublG, BT-Drucks. V/3197, 13 f.; zust. Mark...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.2 Ausscheiden eines Anteilseigners im Rückwirkungszeitraum gegen Barabfindung gemäß §§ 29, 125, 207 bzw § 15 UmwG

Tz. 94 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Das UmwG (s §§ 29, 125 und 207 UmwG ) räumt bisherigen AE der Kap-Ges bei einer Verschmelzung oder bei einem Formwechsel die Möglichkeit ein, gegen den Umwandlungsbeschl Widerspruch einzulegen. Der übernehmende Rechtsträger muss diesen AE den Erwerb ihrer Anteile gegen eine angemessene Abfindung anbieten. Nach den §§ 31, 209 UmwG kann der AE ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.1 Allgemeines

Tz. 95 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die in § 2 UmwStG iVm § 17 Abs 2 UmwG geregelte und oben (s Tz 91) und s § 2 UmwStG Tz 49 ff erläuterte Rückbeziehung des stlichen Verschmelzungsstichtags wirft hinsichtlich der stlichen Behandlung der GA, insbes der in der Interimszeit, eine Reihe von Fragen auf. Es fehlen ges Regelungen insbes zu den Fragen, ob die in den Tz 96 ff bezeichn...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Täterkreis

Rz. 200 [Autor/Zitation] Täter können nur Abschlussprüfer und ihre Gehilfen sein. Zu den Gehilfen zählen auch freie Mitarbeiter. Mitarbeiter des geprüften Unternehmens sind keine Gehilfen des Abschlussprüfers. Damit ist das Delikt ein echtes Sonderdelikt. Eine Täterschaft/Mittäterschaft durch andere ist damit ausgeschlossen. Hingegen können andere jedoch Anstifter sein bzw. B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die durch das KapCoRiLiG v. 24.2.2000 eingeführte Vorschrift ist im Zusammenhang mit der Einführung von § 264a zu sehen. Der EuGH hatte gerügt, dass Deutschland unter Verstoß gegen die Richtline 90/605 EWG die Vorschriften des Zweiten Abschnitts des dritten Buchs des HGB nur auf KapGes., nicht aber auf OHG und KG angewendet hatte, bei denen ausschließli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.2 Mehrheit der Stimmen

Tz. 32 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Maßgebend für die Einordnung der Einbringung von Anteilen an einer Kap-Ges oder Gen als qualifizierter Anteilstausch ist ausschl die Stimmrechtsbefugnis des (stlichen) AE der Anteile. Dies gilt sowohl für die eingebrachte Beteiligung als auch für Anteile an der erworbenen Gesellschaft, die die Übernehmerin bereits innehat. Stimmrecht ist das...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 9. Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 Halbs. 2

Rz. 142 [Autor/Zitation] Ein Umgehen der Ausschlusstatbestände dadurch, dass diese Tätigkeiten für die zu prüfende Gesellschaft von einem Unternehmen erbracht werden, auf die der Abschlussprüfer maßgeblichen Einfluss ausübt, schließt Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 aus. Maßgeblicher Einfluss kommt hiernach über eine Stellung als gesetzlicher Vertreter, Arbeitnehmer, Mitglied eines AR ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / L. Anderweitige Bekanntmachungspflichten (Abs. 5)

Rz. 183 [Autor/Zitation] Durch Abs. 5 wird klargestellt, dass durch § 325 andere auf Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung beruhende Pflichten der Gesellschaft, den JA, den Einzelabschluss nach Abs. 2a, den Lagebericht, den KA oder den Konzernlagebericht in anderer Weise bekannt zu machen, einzureichen oder Personen zugänglich zu machen, unberührt bleiben. Rz. 184 [Autor/Z...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Börsennotierte Gesellschaften

Rz. 73 [Autor/Zitation] Der Begriff "börsennotierte Gesellschaften" ist im deutschen Handels- und Gesellschaftsrecht in § 3 Abs. 2 AktG für Zwecke der aktienrechtlichen Vorschriften definiert als "Gesellschaften, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum mittelbar...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Konkurrenzen

Rz. 71 [Autor/Zitation] Die Varianten des Grundtatbestands (unbefugtes Offenbaren bzw. Verwerten) sind eigenständige und voneinander unabhängige Delikte. Diese können zueinander in Tateinheit (§ 52 StGB) aber auch in Tatmehrheit (§ 53 StGB) stehen. Wenn das Geheimnis mehrfach gegenüber verschiedenen Empfängern und mit zeitlicher Zäsur offenbart bzw. verwertet wird, stellt die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Steuerlich transparente Gesellschaften

Rz. 22 [Autor/Zitation] Bei steuerlich transparenten Gesellschaften sollte darauf abgestellt werden, ob diese in einem Steuerhoheitsgebiet der Ertragsteuer unterliegen können; eine alternative Zuordnung zu den Gebieten, in denen die in den Ertragsteuerinformationsbericht einzubeziehenden Gesellschafter der Ertragsteuer unterliegen können, ist nicht sachgerecht (Kliem/Rimmelsp...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / N. Durchsetzung

Rz. 190 [Autor/Zitation] Für die Durchsetzung der Offenlegungspflicht ist in § 335 das Ordnungsgeldverfahren vorgesehen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Unterlagen tatsächlich noch erstellt werden können, was etwa bei einem rechtswidrig nicht gebildeten AR nicht der Fall ist (BVerfG v. 9.1.2014 – 1 BvR 299/13, DStR 2014, 540; Merkt in Hopt44, § 325 HGB Rz. 4). Rz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gewinnermittlungsstufen

Rn. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die "Arithmetik" der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG bzw § 5 Abs 1 EStG sieht eine zweistufige Gewinnermittlung nach folgendem Schema mit Korrekturen inner- sowie außerhalb der StB vor. Der Gewinn iS § 4 Abs 1 EStG bzw § 5 Abs 1 EStG ist zum letztlich stpfl Gewinn iS § 2 Abs 2 Nr 1 EStG durch weitere außerbilanzielle Korrekturen fortzuen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Angabepflichten (Abs. 4)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Der Zielsetzung einer unauffälligen Bildung und Auflösung stiller Reserven folgend sieht § 340f Abs. 4 keinerlei Angabepflichten hinsichtlich der Bildung oder Auflösung sowie der im Rahmen einer wahlweise durchgeführten Überkreuzkompensation der entsprechenden Aufwendungen oder Erträge weder im JA, noch im Lagebericht, im Konzernabschluß oder im Konzer...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich von § 327 beschränkt sich auf mittelgroße Kapitalgesellschaften, die in § 267 Abs. 2 definiert werden. Dazu zählen über § 264a auch kapitalistische Personengesellschaften (Drinhausen/Granzow in BeckOGK HGB, § 327 Rz. 2 [9/2023]; Fehrenbacher in MünchKomm. HGB[5], § 327 Rz. 3; Keller in Heidel/Schall[4], § 327 HGB Rz. 1; Zetzsche in...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Verpflichteter Personenkreis (Abs. 1)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die besonderen Pflichten des § 323 legt das Gesetz demjenigen Personenkreis auf, der mit der Durchführung der Abschlussprüfung befass ist, nämlich dem Abschlussprüfer und Vertragspartner der prüfpflichtigen Gesellschaft selbst, den mit der Prüfung befassten Gehilfen und den bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertretern einer Prüfungsgesellschaft. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.4 Abfindungen an der Verschmelzung widersprechende Anteilseigner

Tz. 65 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Widerspricht ein AE dem Verschmelzungsbeschl des übertragenden Rechtsträgers, hat der übernehmende Rechtsträger bei einer unter das UmwG fallenden Umw ihm nach § 29 Abs 1 Nr 1 UmwG eine angemessene Barabfindung anzubieten. Obwohl der widersprechende AE hr-lich aus der übernehmenden Pers-Ges ausscheidet, wird er nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 20...mehr

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8. Kapitel: Der minderjähri... / § 18 Der Minderjährige als Erbe eines Einzelkaufmanns

Rz. 296 Ist der Minderjährige Alleinerbe, so werden seine Eltern als gesetzliche Vertreter darüber nachdenken, ob sie das Geschäft einstellen oder (in seinem Namen) weiterführen. Im letztgenannten Fall ist der Minderjährige dann Kaufmann. Die Entscheidung des gesetzlichen Vertreters bedarf keiner Genehmigung des Familiengerichts,[1] denn § 1645 BGB erfasst nur den Beginn ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.8 Verweis auf § 8 UmwStG

Tz. 19 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 8 UmwStG regelt die stlichen Folgen einer Vermögensübertragung, bei der das BV der übertragenden Kö nicht in das BV der Übernehmerin übergeht, sondern in das PV, und erklärt die §§ 4, 5 und 7 UmwStG für entspr anwendbar. In der stlichen Schlussbil der Überträgerin sind die übergehenden WG mit ihrem gW anzusetzen, da eine Besteuerung der sti...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 3 PublG verpflichtet bestimmte "Großunternehmen" zur Rechnungslegung, die nicht bereits durch andere Gesetze – insbes. das HGB – erfasst sind, für die indes gleichermaßen ein Bedürfnis an Publizität besteht. Grund ist (1.) ihre gesamtwirtschaftliche Bedeutung mit Blick auf die Versorgung der Märkte und die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Volkswir...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.2 Auskunftszeitraum

Der Zeitraum, über den Auskunft erteilt werden muss, unterscheidet sich danach, ob der zur Auskunft Verpflichtete nichtselbstständig oder selbstständig tätig ist. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit erstreckt sich der Zeitraum grundsätzlich auf einen Zeitraum von 12 Monaten vor der Aufforderung zur Auskunftserteilung. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 139 [Autor/Zitation] Durch Abs. 2a wird die Möglichkeit der befreienden Offenlegung eines Einzelabschlusses und damit eine Öffnung für die IAS/IFRS jenseits des Konzernabschlusses geschaffen; damit hat Deutschland von der Option des Art. 5 Buchst. a IAS-VO Gebrauch gemacht (zum Hintergrund ausführlich Mock, Finanzverfassung der Kapitalgesellschaften und internationale Rec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Notwendiges Privatvermögen

Rn. 137 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Notwendig dem PV sind WG zuzuordnen, die unter keiner denkbaren Begründung dazu bestimmt u geeignet sind, dem Betrieb zu dienen o ihn zu fördern, also insb WG der privaten Lebensführung (s Rn 110). Beispiele: Kleidung u Hausrat; das eigengenutzte Einfamilien- o Wochenendhaus (BFH v 23.01.1991, X R 105–107/88, BStBl II 1991, 519 mwN); das Segel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Zitation] Durch das BiRiLiG ( Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts, Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) und das KapCoRiLiG (Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz v. 24.2.2000, BGBl. I 2000, 154) wurde der Geltungsbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgeleitete steuerliche Buchführungspflicht (§ 140 AO)

Rn. 303 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Eine nach außersteuerlichen Gesetzen bestehende Verpflichtung, Bücher und Aufzeichnungen zu führen, ist auch für die Besteuerung zu erfüllen, § 140 AO . In steuerliche Pflichten überführt werden damit insb handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Die Befreiung für kleine Einzelkaufleute gem § 241a HGB iVm § 242 Abs 4 HGB (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9 Keine Einschränkung des Bewertungswahlrechts wegen Wertunterschied zwischen eingebrachter und erhaltener Beteiligung

Tz. 53a Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Bewertungsansatz der eingebrachten Anteile gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG ist unabhängig davon, ob der Verkehrswert der durch den Anteilstausch erhaltenen Anteile höher oder niedriger als der Wert der hingegebenen Beteiligung ist. Maßgebend ist gem § 21 Abs 1 S 1 und 2 UmwStG nur, dass ursächlich des Anteilstauschs neue Anteile an der Überne...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Durchsetzung

Rz. 51 [Autor/Zitation] Für die Durchsetzung der inhaltlichen Anforderungen an die Offenlegung und die anderweitige Veröffentlichung ist in § 335 das Ordnungsgeldverfahren vorgesehen. Rz. 52 [Autor/Zitation] Eine privatrechtliche Durchsetzung der inhaltlichen Anforderungen an die Offenlegung und die anderweitige Veröffentlichung ist nicht ausdrücklich vorgesehen und hängt im Gr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Unternehmen im Geltungsbereich des Publizitätsgesetzes

Rz. 138 [Autor/Zitation] Für große Unternehmen, die zwei der drei Größenvoraussetzungen nach § 1 Abs. 1 PublG (Bilanzsumme größer als 65 Mio. EUR; Umsatzerlöse größer als 130 Mio. EUR; mehr als 5.000 Arbeitnehmer) erfüllen oder (kapitalmarktorientierte) Unternehmen von öffentlichem Interesse iSd. § 316a Satz 2 Nr. 1 (§ 1 Abs. 3 PublG) sind, gelten – vorbehaltlich einschlägige...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Rz. 180 [Autor/Zitation] Am 16.12.2022 wurde die RL (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) veröffentlicht. Sie ersetzt die RL 2014/95/EU zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive – NFRD) v. 22.10.2014 und trifft umfangreiche Regelungen zur externen Prüfung der Nachhaltigkeitsbe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Offenlegung des Ergebnisverwendungsbeschlusses (Abs. 2b Nr. 2)

Rz. 157 [Autor/Zitation] Zudem muss nach Nr. 2 der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses und ggf. der Beschluss über seine Verwendung unter Angabe des Jahresüberschusses oder Jahresfehlbetrags in die Offenlegung nach Abs. 1 (Rz. 41 ff.) einbezogen werden. In Nr. 2 ist der Vorschlag für den Ergebnisverwendungsbeschluss bzw. der Ergebnisverwendungsbeschluss für den JA un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ausweis Steueraufwendungen

Rz. 75 [Autor/Zitation] Sofern die GuV dem Gliederungsschema des § 275 HGB entspricht, erlaubt § 5 Abs. 5 Satz 2 PublG, dass der Steueraufwand der Personenhandelsgesellschaft bzw. des Einzelkaufmanns unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird (s. § 5 Rz. 270). Aus der sinngemäßen Anwendung nach § 13 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 PublG ergibt sich, dass in der Ko...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Tätigkeit der feststellenden Organe

Rz. 95 [Autor/Zitation] Die Bestimmung, dass der JA erst nach stattgefundener Abschlussprüfung festgestellt werden kann, verbietet es nicht, dass sich der AR, ein von ihm bestellter Ausschuss oder die Gesellschafter schon vor Beendigung der Abschlussprüfung mit dem JA befassen oder eigene Prüfungen, wie sie zB in § 171 Abs. 1 Satz 1 AktG vorgeschrieben sind, durchführen. Notw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Durch § 9 PublG wird die Offenlegung des Jahresabschlusses geregelt. Dabei verweist § 9 PublG auf das Regelungsregime der §§ 325 ff. HGB, modifiziert dieses aber in mehrfacher Hinsicht. So wird in Abs. 1 Satz 1 der Grundsatz der sinngemäßen Anwendung von § 325 Abs. 1 bis 2b, 4 bis 6 HGB sowie der §§ 327a, 328 HGB angeordnet (Rz. 7 ff.); auch § 329 Abs. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Sonderregelung für Aktionäre (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 26 [Autor/Zitation] Während im Grundsatz bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen jeder Gesellschafter den Offenlegungsanspruch geltend machen kann (vgl. Rz. 13 f.) ist für Aktionäre (AG, KGaA oder SE) ein qualifizierter Anteilsbesitz erforderlich, nämlich von 1 % des Grundkapitals; bei einer unter dieser Schwelle liegenden Beteiligungsquote ist alternativ ein Börse...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 20 [Autor/Zitation] In Abs. 2 sind zwei (weitere) Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften, die in § 267a definiert werden, im Rahmen der Offenlegung des JA vorgesehen. Da eine Kleinstkapitalgesellschaft immer auch eine kleine KapGes. ist, können Kleinstkapitalgesellschaften sowohl die Erleichterungen von Abs. 1 (Rz. 10 ff.) als auch von Abs. 2 nutzen. Für die Kon...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verschwiegenheitspflicht der Berechtigten (Abs. 3 Satz 3)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Anders als Satz 2 ist Satz 3 nicht klarstellend, sondern begründet eine sonst nicht bestehende gesetzliche Verschwiegenheitspflicht der nach Abs. 1 Satz 1 anspruchsberechtigten Gesellschafter und Gläubiger. Was diese aus dem Prüfungsbericht oder Erläuterungen des Abschlussprüfers hierzu erfahren, dürfen sie daher grds. nicht an Dritte weitergeben. Rz. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorbemerkung

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Aufgabe und Zielsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung ist seit Einführung der aktienrechtlichen Pflichtprüfung (vgl. Rz. 7 ff.) im Wesentlichen die gleiche geblieben. Sie dient dem Schutz der Gesellschafter, der Gläubiger und der Öffentlichkeit (vgl. bereits Kropff in Komm. AktG, § 162 Rz. 3) und wird auch als Garant der Publizit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 In dem letzten Wirtschaftsjahr vor dem Übertragungsstichtag vorgenommene Ausschüttungen

Tz. 96 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die vor dem Übertragungsstichtag beschlossenen und abgeflossenen Leistungen sind stlich noch bei der untergehenden Kö zu erfassen, und zwar unabhängig davon, ob diese Ausschüttungen an ausgeschiedene oder an verbleibende Gesellschafter geleistet worden sind. Sie werden nicht über die Rückwirkung nach § 2 Abs 1 UmwStG in Entnahmen bei der Übe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Gesetzliche Offenbarungspflichten

Rz. 64 [Autor/Zitation] Weitere Rechtfertigungsgründe können sich aus den gesetzlichen Offenbarungsrechten und -pflichten ergeben. Das HGB regelt verschiedene Pflichten des Abschlussprüfers zur Offenbarung. Im Einzelnen sind dies die Berichtspflicht nach § 321 gegenüber dem gesetzlichen Vertreter und ggf. gegenüber dem AR über Art und Umfang sowie über das Ergebnis seiner Prü...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 11. Ausschluss wegen Umsatzabhängigkeit (Abs. 3 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 150 [Autor/Zitation] Der Ausschluss von der Prüfungstätigkeit wegen Umsatzabhängigkeit von einem Prüfungsmandanten entspricht internationalen Grundsätzen (so schon im Positionspapier "Audit Independence and Objectivity" der FEE – Fédération des Experts-comptables Européen, heutige Accountancy Europe; dazu Windmöller in FS Ludewig, 1089, 1113). Durch das KonTraG wurde die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Notwendiges BV

Rn. 125 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 WG gehören zum notwendigen BV, wenn sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind (st Rspr, ua BFH v 30.04.1975, I R 111/73, BStBl II 1975, 582; BFH v 06.03.1991, X R 57/88, BStBl II 1991, 829; BFH v 20.09.1995, X R 46/94, BFH/NV 1996, 393; BFH v 13.11.1996, XI R 31/95, BStBl II 1997, 247; BFH v 06.10.2004, X R 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Wertverknüpfung mit der steuerlichen Schlussbilanz der Überträgerin

Tz. 11 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 4 Abs 1 S 1 UmwStG hat der übernehmende Rechtsträger (Pers-Ges bzw natürliche Person) die auf ihn übergegangenen WG mit dem in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö enthaltenen Wert nach § 3 UmwStG zu übernehmen. Übergegangene WG iSd § 4 Abs 1 S 1 UmwStG sind alle WG, die in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö nach §...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausschluss wegen direkter oder indirekter Beteiligung an der zu prüfenden Kapitalgesellschaft (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 80 [Autor/Zitation] Zu den in § 319 abschließend typisierten Tatbeständen gehört der Anteilsbesitz an der zu prüfenden KapGes. oder andere "nicht nur unwesentliche finanzielle Interessen" an dieser. Darüber hinaus ist eine Beteiligung des Abschlussprüfers an einem Unternehmen unzulässig, das mit der zu prüfenden KapGes. verbunden ist oder von dieser mehr als 20 % der Ante...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / A. Allgemeines

Rz. 238 Die Verwaltung des einem Minderjährigen nachgelassenen Vermögens liegt grundsätzlich bei seinen Eltern als seinem gesetzlichen Vertreter (§ 1626 Abs. 1 BGB). Sie liegt bei einem Elternteil als gesetzlichem Vertreter, wenn z.B. der andere Elternteil verstorben ist (§ 1680 Abs. 1 BGB), so dass dieser die gesetzliche Vertretung und damit auch die Vermögenssorge hinsicht...mehr