Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsveräußerung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Veräußerung

Rn 3 Die Veräußerung eines Unternehmens oder Betriebs ist die Übertragung des gesamten lebenden Geschäfts in der Weise, dass die hierdurch repräsentierte organische Zusammenfassung von Einrichtungen und Maßnahmen, die dem Geschäft dienen oder zumindest seine wesentlichen Grundlagen ausmachen, aus der Masse ausscheiden.[6] Einige Stimmen in der Literatur wollen ausschließlich...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / [Ohne Titel]

Rn 1 Die Vorschrift des § 162 ist mit der Insolvenzordnung neu eingeführt worden. Eine vergleichbare Vorschrift fand sich früher in der KO nicht. § 154 Abs. 2 RegE[1] befasste sich zwar bereits mit dem Gedanken gesellschaftsrechtlich nahe stehender Personen, wurde letztendlich jedoch nicht in die InsO aufgenommen. Anknüpfungspunkt für die heutige Regelung ist § 160, der in Ab...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Verhältnis zu § 161 Satz 2 und praktische Bedeutung der Vorschrift

Rn 12 Da auch § 161 Satz 2 bereits eine Untersagung der Veräußerung bis zu einer Abstimmung der Gläubigerversammlung ermöglicht und hieran weit weniger Voraussetzungen knüpft (kein Erfordernis der Glaubhaftmachung einer günstigeren Verwertungsalternative), hat § 163 eine eigenständige Bedeutung nur unter dem Aspekt der in Abs. 2 aufgeführten Kostenregelung[19]. Eine Erstattu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Noch keine Zustimmung der Gläubigerversammlung

Rn 7 Fraglich erscheint allerdings, ob trotz des Vorliegens der in § 163 ausdrücklich normierten Voraussetzungen ein Antrag dann als unzulässig anzusehen ist, wenn die Gläubigerversammlung bereits über die geplante Veräußerung entschieden hat. Dies dürfte unter dem Gesichtspunkt des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses dann unzweifelhaft zu bejahen sein, wenn eine bereits erfo...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.6 Prüfungspflicht des Insolvenzgerichts

Rn 10 Umstritten ist, wie weit die Prüfungspflicht des Insolvenzgerichts hinsichtlich der im Antrag bezeichneten Verwertungsalternative reicht. Zwar unterliegt die Prüfung unzweifelhaft dem Amtsermittlungsgrundsatz (§ 5), es ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine durch die Antragstellung gemäß § 163 verursachte längere Verzögerung des Verkaufs stets die Gefahr in sich birg...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.1 Prozessuale Anforderungen

Rn 5 Ferner muss der jeweilige Antragsteller glaubhaft machen können, dass die Veräußerung des Betriebs oder Unternehmens an einen anderen als den bisher beabsichtigten Erwerber für die Insolvenzmasse günstiger ist. Die Benennung einer anderen Verwertungsart – also z. B. der Einzelveräußerung der jeweiligen Vermögensgegenstände – dürfte nicht ausreichend sein, da das Gesetz ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Rechtsfolge

Rn 13 Wenn der Erwerber eine der in § 162 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 definierten engen Beziehungen zum Schuldner hat, besteht die Gefahr, dass bei der Veräußerung des Betriebs nicht der wirkliche Wert erzielt wird, sondern der Betrieb für einen "Freundschaftspreis" den Eigentümer wechselt.[20] Entgegen der noch in der Vorauflage vertretenen Ansicht, soll § 162 nicht per se verhinde...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Ausdehnung auf Umgehungstatbestände (§ 162 Abs. 2)

Rn 9 Um Strohmanngeschäfte und Umgehungen zu vermeiden, dehnt § 162 Abs. 2 die Zustimmungspflicht der Gläubigerversammlung weiter aus. Rn 10 In seiner ersten Variante erklärt § 162 Abs. 2 es für unerheblich, ob eine Person direkt oder über ein von ihr i. S. d. §§ 16 bis 18 AktG abhängiges Unternehmen an dem Erwerber beteiligt ist. Es soll so die Umgehung der Beteiligungsgrenz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Näheverhältnis oder finanzielle Verbundenheit des Erwerbers selbst (§ 162 Abs. 1 1. Halbsatz 1. Fall)

Rn 5 In Abs. 1 Nr. 1 bestimmt § 162 zunächst, dass ein Erwerb durch eine dem Schuldner nahestehende Person der Zustimmung der Gläubigerversammlung bedarf (zu dem Begriff der nahe stehenden Person siehe § 138 Rn. 2 ff.). Handelt es sich bei dem Schuldner um eine natürliche Person, wird durch § 162 die Veräußerung an deren Familienmitglieder – also vor allem an Ehegatten und n...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Normzweck

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt § 125 und ist die Antwort des Gesetzgebers darauf, dass sich das Ziel, die Sanierung insolventer Unternehmen zu fördern und Kündigungserleichterungen zu schaffen[1], mittels § 125 in den Fällen nicht erreichen lässt, in denen entweder kein Betriebsrat besteht oder der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat sich nicht auf einen Interessenausgleich ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Betriebserwerber

Rn 6 Ausnahmsweise hat das Arbeitsgericht auch einen (vermeintlichen oder künftigen) Betriebserwerber an dem Verfahren nach § 126 zu beteiligen (§ 128 Abs. 1 Satz 2). Dies muss dann erfolgen, wenn sich auch nur einer der beteiligten Arbeitnehmer darauf beruft, der Betrieb der Insolvenzschuldnerin sei nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB auf den (vermeintlichen) Betriebserwerber üb...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Personengesellschaft, Eintr... / 5.3 Eintritt in eine Personengesellschaft gegen Zuzahlung in das Privatvermögen

Entsteht eine Personengesellschaft in der Form, dass ein Gesellschafter ein Einzelunternehmen einbringt und der andere Gesellschafter eine Zuzahlung in das Privatvermögen des Anderen leistet, ist § 24 UmwStG nur teilweise anwendbar. D. h., das Wahlrecht, den Buchwert anzusetzen, gilt nur insoweit, als der Unternehmer sein Unternehmen "auf eigene Rechnung" einbringt. Soweit d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.1 Geschäftsveräußerung

Rz. 4 Mit den Begriffen "Unternehmen" und "in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb" verwendet § 75 AO Begriffe, die auch im Umsatzsteuerrecht vorkommen. Da die Entwicklungsgeschichte in beiden Bereichen Berührungspunkte und Parallelen hat, kann für die Begriffsbestimmung hier auch auf die früher bei der USt entwickelten Gesichtspunkte zurückgegriffen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.5 Übereignung eines lebenden Unternehmens oder Teilbetriebs

Rz. 32 Die Haftung nach § 75 AO greift nur ein, wenn ein — im Augenblick des Übergangs — ­lebendes und selbstständig lebensfähiges Unternehmen übereignet wird.[1] Das gilt für die Übertragung sowohl des Gesamtunternehmens als auch eines Teilbetriebs. Diese beiden Alternativen des § 75 AO stehen selbstständig nebeneinander und schließen sich gegenseitig aus. Die Vorschrift ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.3.1 Übertragung der Rechtsstellung

Rz. 13 Zum Begriff Übereignung gehört unter diesem Gesichtspunkt nicht nur die Übereignung einzelner Sachen, sondern auch die uneingeschränkte Übertragung der Rechtsstellung des Veräußerers an den zum Unternehmen bzw. Betrieb gehörenden Rechten und sonstigen Vermögenswerten. Der Begriff ist nur noch insoweit im bürgerlich-rechtlichen Sinn zu verstehen, als die Rechtsstellung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 2 Haftungsschuldner

Rz. 3 Haftungsschuldner ist der an einer Geschäftsveräußerung (s. Rz. 4) beteiligte Erwerber. Als haftender Erwerber kommt jeder in Betracht, der Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Neben den natürlichen und juristischen Personen sind dies in erster Linie die Personengesellschaften des Handelsrechts (OHG, KG und die GbR). Hierzu zählt aber auch die sog. echte Vorgese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 5.2 Zeitliche Beschränkung

Rz. 46 Für die zeitliche Beschränkung der Haftung ist der Zeitpunkt des Übergangs des Unternehmens (Teilbetriebs) maßgebend. Geschieht der Übergang in mehreren Teilakten (vgl. Rz. 4), so ist der Zeitpunkt des letzten Teilakts entscheidend. Nach diesem Zeitpunkt richten sich die zeitlichen Beschränkungen.[1] Rz. 46a Die Haftung erstreckt sich nur auf die o. g. Ansprüche, sowei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.3.3 Verpachtung — Sicherungsübereignung — Nießbrauchseinräumung

Rz. 16 An der Übertragung einer eigentumsähnlichen Rechtsstellung fehlt es, wenn ein Unternehmen verpachtet wird. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen der Verpachtung die zum Betriebsinventar gehörenden wesentlichen Grundlagen des Geschäfts übereignet werden. Ein Pachtbetrieb steht einem Eigenbetrieb nicht gleich.[1] Ebenso wenig ist eine "Übereignung" i. d. S. anzunehmen, we...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kleinunternehmerregelung bei Beginn der unternehmerischen Betätigung

Leitsatz Der Unternehmerbegriff ist umsatzsteuerlich einheitlich auszulegen. Daher kommt es für die Bestimmung des Erstjahres im Sinne des § 19 UStG nicht auf die Ausführung tatsächlicher Umsätze an. Bei einer (im Streitfall nicht vorliegenden) Gesamtrechtsnachfolge ist bei Prüfung der Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung nicht der Vorjahresumsatz des Rechtsvorgängers,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.1 Anwendungsfälle

Tz. 73 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der tw Beginn einer Befreiung ist in drei Varianten denkbar (ebenso hierzu s R 13.2 Abs 3 KStR 2015): an die Stelle voller StPflicht tritt partielle StPflicht (s Tz 76), die partielle StPflicht als solche wird "kleiner" (s Tz 77–79), an die Stelle einer partiellen StPflicht tritt volle StFreiheit (s Tz 80). Eine Überführung von einzelnen WG eines...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Sinn und Inhalt des § 13 KStG

Tz. 1 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die Vorschrift des § 13 KStG regelt die Einkommensermittlung in den Fällen, in denen eine bisher stpfl Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse in vollem Umfang oder tw von der KSt befreit wird oder umgekehrt eine bisher stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse in vollem Umfang oder tw stpfl wird. Für beschr Stpfl gilt die Regelungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Anwendungsfälle

Tz. 120 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Auch das tw Erlöschen einer StBefreiung ist – wie der tw Beginn einer StBefreiung (s Tz 73) – in drei Varianten denkbar: An die Stelle voller StFreiheit tritt partielle StPflicht (s Tz 121), die partielle StPflicht als solche wird "größer" (s Tz 122), an die Stelle partieller StPflicht tritt volle StPflicht (s Tz 124). Bei Ankauf und Fortführung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Anwendungsfälle

Tz. 5 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 13 Abs 1 KStG setzt voraus, dass eine bisher nicht stbefreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse nach § 5 Abs 1 KStG bzw aufgrund anderer Vorschriften außerhalb des KStG (s R 5.18 KStR 2015) in vollem Umfang von der KSt befreit wird (ebenso hierzu s R 13.1 Abs 1 KStR 2015). Die Dauer der StFreiheit ist dabei ohne Bedeutung, auch wenn di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.3.2 Veräußerung und Entnahme

Rz. 44 Nach § 15a Abs. 8 S. 2 UStG, der durch das JStG 2010[1] und nach § 27 Abs. 16 UStG mit Wirkung v. 1.1.2011 gilt, liegt eine Änderung der Verhältnisse auch bei einer Veräußerung oder Entnahme von Grundstücken vor, für die der Vorsteuerabzug wegen gemischter unternehmerischer und nichtunternehmerischer Verwendung nach § 15 Abs. 1b UStG teilweise ausgeschlossen war. Es l...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 8 Veräußerungs- und Entnahmegewinn

Rz. 55 Wird das nach § 55 EStG bewertete Grundstück später veräußert oder entnommen, ist der entsprechende Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinn nach den allgemeinen Regeln zu ermitteln. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungspreis bzw. dem Entnahmewert und dem nach § 55 EStG angesetzten Wert. Gleiches gilt auch bei der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.6 Nachträgliche ausländische Einkünfte

Rz. 35 Im Prinzip endet die sachliche Anknüpfung an die Betriebsstätte, sobald die Tatbestandsmerkmale einer Betriebsstätte etwa wegen ihrer Auflösung bzw. Einstellung der Tätigkeit nicht mehr vorliegen oder der Unternehmer seine bisherige Verfügungsmacht über die feste Geschäftseinrichtung aufgegeben hat. Dennoch können nachträgliche Einkünfte, die ehemaligen ausl. Tätigkei...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zuflussbesteuerung bei Veräußerungszeitrenten

Leitsatz Der Zinsanteil einer Zeitrente aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs ist im Fall der Wahl der Zuflussbesteuerung als nachträgliche Betriebseinnahme gemäß § 24 Nr. 2 EStG i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erfassen. Normenkette § 24 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 16 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 EStG Sachverhalt Der Kläger war bis zum Jahr 2009 Gesellschafter eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.1.2 Steuerrecht

Rz. 340 Die steuerrechtliche Buchführungspflicht ergibt sich aus § 140 AO; nach dieser Vorschrift werden die GmbH und die GmbH & Co. KG verpflichtet, die Buchführungsvorschriften des HGB auch im Interesse der Besteuerung zu erfüllen. Rz. 341 Nach § 5 Abs. 1 EStG "ist bei Gewerbetreibenden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäß...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Geschäftsveräußerung: ausgeschlossen bei vollständiger Übertragung der Anteile an einer GmbH; möglich bei Begründung einer Organschaft

Leitsatz 1. Die Inhaberschaft von Anteilen an einer GmbH reicht (im Gegensatz zur Inhaberschaft von Vermögenswerten dieser GmbH) für sich genommen nicht hin, um eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit der Veräußerin fortführen zu können. 2. Anders kann es sein, wenn die bisherige Organträgerin die Anteile an der GmbH an die neue Organträgerin überträgt. Normenkette § 1 Abs...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Fotovoltaik und Umsatzsteuer

Kommentar Günstige Anlagenpreise und die Möglichkeit des Selbstverbrauchs machen Fotovoltaikanlagen auf dem eigenen Dach attraktiv. Die umsatzsteuerlichen Folgen sind allerdings durchaus komplex. Die OFD Karlsruhe hat sich umfassend zu der Thematik geäußert. Unternehmereigenschaft bei Fotovoltaikanlagen Wird der mit der Anlage erzeugte Strom ganz oder teilweise, regelmäßig und...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen der Beendigung der Organschaft als Geschäftsveräußerung

Leitsatz 1. Überträgt die frühere Organträgerin ein ihr gehörendes Grundstück im Rahmen der Beendigung der Organschaft auf die frühere Organgesellschaft als Erwerberin, liegt eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vor, wenn die Erwerberin die unternehmerische Tätigkeit des Organkreises fortführt und das übertragene Grundstück ein Teilvermögen i.S. des Art. 5 Abs. 8 der R...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationale Gewinnabgren... / 3.4.13.5.1 Stufe 1: Behandlung des Verlagerungsvorganges

Tz. 651 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 IRd Verlagerung der Produktionsfunktionen ist es regelmäßig erforderlich, auf die ausl TG die zur Funktionsausübung erforderlichen materiellen und immateriellen WG (zB Produktionsanlagen, Produktionsrechte), ggf sogar den gesamten Produktionsbetrieb, zu überführen bzw zur Nutzung zu überlassen. Es gelten hierbei folgende allgemeine Grundsätz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Kürzere Dauer des Ermittlungszeitraums (§ 7 Abs 3 S 3 KStG)

Tz. 24 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Eine kürzere Dauer als 12 Kalendermonate kann der Ermittlungszeitraum zB dann haben, wenn die St-Pflicht nicht während des ganzen Kj bestanden hat (s § 7 Abs 3 S 3 KStG). Das ist zB bei Gründung oder Löschung einer Kö sowie bei Erwerb, Aufgabe oder Veräußerung eines Betriebs im Laufe des Kj der Fall. Gleiches gilt etwa bei der Umstellung eine...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuern / 1 Grundlagen der Umsatzsteuer (umsatzsteuerbare und nicht umsatzsteuerbare Umsätze)

Rz. 1 Das Umsatzsteuergesetz bezeichnet den einzelnen steuerbaren Umsatz als Gegenstand der Besteuerung (§ 1 UStG). Ein Umsatz ist nur dann steuerbar, wenn alle fünf Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG erfüllt sind: eine Lieferung oder sonstige Leistung, eines Unternehmers, im Inland, gegen Entgelt, im Rahmen seines Unternehmens. Rz. 2 Steuersubjekt der Umsatzsteuer ist ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuern / 2.1 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (§ 4 Nr. 9a UStG)

Rz. 5 Unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen die in § 1 Abs. 1 GrEStG aufgeführten Rechtsvorgänge. Diese sind dadurch gekennzeichnet, dass sie entweder den Anspruch auf Übereignung eines Grundstückes (mit seinen wesentlichen Bestandteilen) begründen oder den Übergang des Eigentums beinhalten, z. B. der Grundstückskauf, der Grundstückstausch und die Auflassung. Den Grundstüc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.2 Verwertungsverbot

Rn 16 Es obliegt grundsätzlich der Gläubigerversammlung, im eröffneten Verfahren zu entscheiden, ob ein Unternehmen ganz oder in Teilen fortgeführt oder liquidiert wird. Daher verbieten sich Verwertungsmaßnahmen des vorläufigen Verwalters regelmäßig.[30] Eine Ausnahme kann nur gelten, wenn diese Verwertungsmaßnahmen, die im Extremfall auch in einer vollständigen Betriebsverä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünfteermittlung nach deutschem Steuerrecht (Absatz 3 Satz 1)

a) Allgemeines Rz. 211 [Autor/Stand] Systematische Stellung der Vorschrift. Zum Verständnis des § 10 Abs. 3 sollte man zwischen der Ermittlung der Einkünfte des Hinzurechnungsempfängers (= Hinzurechnungsbetrag) und der Ermittlung der niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft unterscheiden.[2] Die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft gehen zwar letzt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Ferienwohnung im Einkom... / 4.2 Umsatzsteuer

Umsatzsteuer Die Veräußerung oder Beendigung des Gewerbebetriebs wirft natürlich auch umsatzsteuerliche Fragen auf. Zumindest gilt dies dann, wenn der Steuerpflichtige nicht die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG in Anspruch genommen hat oder nehmen konnte. Es ist hier also zu prüfen, ob Umsatzsteuern beim Verkauf oder bei der Beendigung des Vermietungsbetriebs anfallen....mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung

Leitsatz Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung löst keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit nach § 34a EStG begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen aus. Eine analoge Anwendung des § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG kommt nicht in Betracht. Normenkette § 34a, § 16 EStG i.d.F. bis zum 4.7.2017 Sachverhalt Der Kläger war einziger K...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerbefreiung, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Einheitlichkeit der Leistung, Geschäftsveräußerung im Ganzen

Sachverhalt Bei dem rumänischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Geschäftsveräußerung im Ganzen nach Art. 19, 29 MwStSystRL. Nach diesen Vorschriften können die Mitgliedstaaten die Übertragung eines Gesamt- oder Teilvermögens, die entgeltlich oder unentgeltlich oder durch Einbringung in eine Gesellschaft erfolgt, behandeln, als ob keine Lieferung von Gegenständen od...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG

Kommentar Mit einem neuen Schreiben hat das BMF seine aus 2005 stammenden Aussagen zum betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG aktualisiert und dabei insbesondere die zwischenzeitlich ergangene BFH-Rechtsprechung zum Themenkreis eingearbeitet. Entnimmt ein Unternehmer seinem Betrieb mehr Mittel, als er einlegt und als Gewinn erwirtschaftet, kann er seine betrieb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 43 Verbindung von Klagen

Schrifttum Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 18. Aufl. 2018. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 43 FGO betrifft die objektive Klagenhäufung, im Unterschied zur subjektiven Klagenhäufung des § 59 FGO (Streitgenossenschaft). Zwar muss jeder Verwaltungsakt gesondert angefochten werden, gleichwohl dürfen mehrere Klagebegehren in einer Klage zusammen verfolgt werde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Ermittlung des Einkommens bei nicht nach dem HGB buchführungspflichtigen Körperschaften

Tz. 17 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 KStPfl, die nicht nach den Vorschriften des HGB zur Buchführung verpflichtet sind, konnten Bezieher sämtlicher Einkünfte iSd § 2 Abs 1 EStG sein. Das müsste uE – entgegen R 32 Abs 1 Nr 1 KStR 2004 – auch für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gelten, die der Kö als Rechtsnachfolger (s § 24 Nr 2 EStG) zufließen (zB nachträgliche Zahlungen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Einkommensermittlung bei Körperschaften, die nicht unter § 8 Abs 2 KStG fallen

Tz. 42 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Diese Kö können Bezieher sämtlicher Einkünfte iSd § 2 Abs 1 EStG sein. Das muss uE – entgegen R 8.1 Abs 1 Nr KStR 2015 – auch für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gelten, die der Kö als Rechtsnachfolger (s § 24 Nr 2 EStG) zufließen (zB nachträgliche Zahlungen einer Pensionskasse an einen Verein zur Altenbetreuung, der von einem ehemali...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Rose/Glorius-Rose, Zur jüngsten Rechtsprechung des BFH hinsichtlich § 42 AO, DB 2004, 2174; Söffing, Die Steuerumgehung und die Figur des Gesamtplans, BB 2004, 2777; Hahn, § 42 AO und Steuerkultur – zu einem unbekannten Steuerfaktor, DStZ 2005, 183; Lange, Rechtsmissbrauch im Mehrwertsteuerrecht, DB 2006, 519; Hahn "Gestaltungsmissbrauch" im Sinne des § 42 AO, DStZ 2006, 431; Rit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Rechtsfolgen aus der Umqualifizierung

Tz. 14 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für buchführungspflichtige Stpfl sind allein die Vorschriften über gew Eink maßgeblich. Sie erzielen unabhängig von der Art der Tätigkeit stets Eink aus Gew. Für nicht buchführungspflichtige KSt-Subjekte ergibt sich hingegen die Zuordnung der Eink aus den in § 2 Abs 1 EStG aufgezählten Einkunftsarten. Die Rechtsfolgen der gesetzlichen Fiktion ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Zivilrechtliche Rückbeziehung

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grds. entfaltet die zivilrechtlich vereinbarte Rückwirkung eines Vertrages keine steuerrechtlichen Wirkungen. Der einmal entstandene Steueranspruch ist den Parteien entzogen und kann nicht durch zivilrechtlich rückwirkende Vereinbarung wieder beseitigt werden. Steht der steuerlich relevante Sachverhalt unter einer auflösenden Bedingung,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausgliederung von Betriebst... / 4.6 Einzelfragen

Urlaub Der Betriebserwerber hat auch Ansprüche auf Urlaub zu übernehmen, und zwar auch dann, wenn einzelne Ansprüche aufgrund einzelvertraglicher Abmachungen über gesetzliche oder tarifliche Regelungen hinausgehen.[1] Betriebszugehörigkeit Bei der Berechnung der Dauer der Betriebszugehörigkeit ist vom neuen Arbeitgeber die beim bisherigen Betriebsinhaber zurückgelegte Zeit vor ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausgliederung von Betriebst... / 4.3 Keine Kündigung aus Anlass des Betriebsübergangs

Nach § 613a Abs. 4 BGB ist eine Kündigung wegen des Übergangs des Betriebs unwirksam. Das BAG sieht in der Vorschrift ein Kündigungsverbot, das bei seiner Verletzung zur Unwirksamkeit der Kündigung führt (§ 134 BGB [1]). Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt. Umstritten ist, wann eine Kündigung "wegen des Betriebsübergangs" ausges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Anwendbares Recht

Rn 1 § 337 dient dem Schutz der Arbeitnehmer und enthält eine ähnliche Regelung wie Art. 13 EuInsVO (Art. 10 EuInsVO a. F.). Für Arbeitsverhältnisse gilt in Abweichung von § 335 nicht die lex fori concursus, denn das Arbeitsrecht ist in der Regel mit dem rechtlichen und tatsächlichen Sozialgefüge des Staates eng verbunden, in dem die Arbeit ausgeübt wird. Dementsprechend ist...mehr