Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsveräußerung

Kommentar aus Finance Office Professional
Anpassung des UStAE zum Jahresende 2022

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein abschließendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufg...mehr

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Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / I. Einführung

Ein Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG setzt einen direkten und unmittelbaren Zusammenhang des Eingangsumsatzes mit steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen voraus.[1] Für Leistungen, die zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet werden, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 UStG). Vorsteuerabzug nur bei Verzicht auf Steuerbefreiung ... Da eine Anteilsveräu...mehr

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Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / IV. Fazit

Zwar sind mittlerweile durch die Rechtsprechung die wesentlichen Kriterien für die Anerkennung einer Anteilsveräußerung als (nicht steuerbare) Geschäftsveräußerung im Ganzen geklärt, jedoch bleibt die Anteilsveräußerung umsatzsteuerlich risikobehaftet. Denn eine Geschäftsveräußerung ist nicht nur an enge Voraussetzungen geknüpft, sondern auch von der weiteren Tätigkeit des E...mehr

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Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / 2. Verfahrensgang

Mit Urt. v. 2.5.2018 wies das FG Nürnberg (FG Nürnberg v. 2.5.2018 – 2 K 309/16) die Klage in der ersten Instanz ab. Der Vorsteuerabzug für die Beratungsleistungen sei nach § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG ausgeschlossen, da es sich um eine steuerbefreite Anteilsveräußerung handele. In der Revisionsentscheidung hob der BFH das Urteil des FG Nürnberg auf und wies die Sache zur weit...mehr

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Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / 1. Sachverhalt

Der Entscheidung des FG Nürnberg lag folgender Sachverhalt (verkürzt und auf die wesentlichen Punkte beschränkt) zugrunde: Durch Unternehmenskaufvertrag verkaufte die bisherige Organträgerin, eine GmbH & Co KG (Veräußerin), die alleinige Gesellschafterin der B war, ihre Beteiligung an der B (überwiegend) an die Beteiligungsgesellschaft H (Erwerberin). Eine Option zur Umsatzst...mehr

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Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / III. Zusammenfassung der wesentlichen Entscheidungskriterien der Rechtsprechung

Die Entscheidung des FG Nürnberg setzt die bisherige Linie der Rechtsprechung, die sich im Wesentlichen auch die Verwaltung zu eigen gemacht hat, konsequent fort. Schon seit der Grundsatzentscheidung des EuGH im Jahr 2013 [16] steht fest: Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen kann – unabhängig von der Beteiligungshöhe – nur dann eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung se...mehr

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Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / [Ohne Titel]

RA FAStR FAStrafR Dr. Rainer Spatscheck / Prof. Dr. Bettina Spilker[*] Grundsätzlich ist eine Anteilsveräußerung von der Umsatzsteuer steuerbefreit und damit der Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen im Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung – z.B. Beratungsleistungen – ausgeschlossen. Bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen bleibt der Vorsteuerabzug jedoch möglich. In der ...mehr

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Vorsteuerabzug bei Anteilsveräußerungen (share-deals) (USTB 2022, Heft 12, S. 394)

Zu den Voraussetzungen und Risiken einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach den Kriterien der aktuellen Rechtsprechung RA FAStR FAStrafR Dr. Rainer Spatscheck / Prof. Dr. Bettina Spilker[*] Grundsätzlich ist eine Anteilsveräußerung von der Umsatzsteuer steuerbefreit und damit der Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen im Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung – z.B. Beratung...mehr

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Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / c) Besonderheiten bei einer fortbestehenden Organschaft

Auch bei einer Organschaft reiche – wie das FG Nürnberg klarstellt – der bloße Erwerb von Anteilen an einer Organgesellschaft grds. nicht aus um eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit des veräußernden bisherigen Organträgers fortführen zu können. Etwas anderes gelte jedoch bei der Übertragung von Anteilen an einer Organgesellschaft, wenn zwischen dem Anteilserwerber und ...mehr

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Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / a) Übertragung von Gesellschaftsanteilen nicht ausreichend

Allein die Inhaberschaft von Anteilen an einem Unternehmen reiche – im Gegensatz zur Inhaberschaft von Vermögenswerten dieses Unternehmens – nicht aus, um eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortführen zu können.[10] Die bloße Veräußerung von Anteilen (share deal) ohne gleichzeitige Übertragung von Vermögenswerten versetze den Erwerber nicht in die Lage, eine selbstän...mehr

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Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / d) Ergebnis des FG Nürnberg

In dem zu entscheidenden Fall sah jedoch das FG Nürnberg die Voraussetzungen einer Organschaft als nicht gegeben an und wies die Klage als unbegründet ab.[14] Es fehlte an einer organisatorischen Eingliederung, weil die Erwerberin nicht in der Lage war, die für sie aufgrund ihrer Mehrheitsbeteiligung bestehende Beherrschungsmöglichkeit in der Geschäftsführung der Organgesells...mehr

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Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / b) Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die eine selbständige wirtschaftliche Betätigung ermöglichen

Anders sei es aber, wenn die übertragene Beteiligung unmittelbare oder mittelbare Eingriffe in die Verwaltung der Gesellschaft ermögliche, an der die Beteiligung übertragen wird. Dabei müssten die Eingriffe die Durchführung von Transaktionen einschließen, die der Mehrwertsteuer unterliegen.[12] In diesem Fall liege ein selbständiger Geschäftsbereich vor, der im Rahmen einer ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.14 Vorsteuerberichtigung

Hat der Unternehmer eine Leistung seinem Unternehmen zugeordnet und hat er den Vorsteuerabzugsanspruch entsprechend der in diesem Zeitpunkt maßgebenden Verhältnisse beurteilt, kann sich eine Vorsteuerberichtigung ergeben, wenn die bezogene Leistung in einem anderen Verhältnis für vorsteuerabzugsberechtigende und nicht vorsteuerabzugsberechtigende Ausgangsleistungen verwendet...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.12.4 Im Inland nicht steuerbare Leistungen

Führt der Unternehmer Leistungen aus, deren Ort nicht im Inland ist, ist der Umsatz nicht steuerbar und eigentlich gegenüber der deutschen Finanzverwaltung aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht meldepflichtig. Dies gilt entsprechend auch für aus anderen Gründen nicht steuerbare Umsätze. Aus Gründen der Verprobung (z. B. stehen die Vorsteuerabzugsbeträge in einem sinnvoll...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.11 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil H des Hauptvordrucks nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen teilweise get...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2022 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung (Vordruck USt 2 A) muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.5 Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Wichtig Seit 2022 nur noch eingeschränkte Anwendbarkeit der Sonderregelung Zum 1.1.2022 ist die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG deutlich eingeschränkt worden und nur noch zulässig, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr der Gesamtumsatz (i. S. d. § 19 Abs. 3 UStG) nicht mehr als 600.000 EUR betragen hat.[1] Der Gesamtumsatz ermittelt sich dabei nicht n...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit i.S. des § 16 Abs. 4 EStG

Leitsatz 1. Für die Feststellung der dauernden Berufsunfähigkeit i.S. des § 16 Abs. 4 Satz 1 EStG gelten die allgemeinen Beweisregeln. Daher darf das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung auch nichtamtliche Unterlagen, z.B. Gutachten und andere Äußerungen von Fachärzten und sonstigen Medizinern, heranziehen. 2. Eine dauernde Berufsunfähigkeit im sozialversicherungsr...mehr

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Aktuelle Aspekte bei der Ge... / 1. Bildung von steuerlichen Rücklagen i.R.d. Veräußerung

Bei Anwendung dieser Grundsätze kann die Frage aufgeworfen werden, ob die GewSt-Freiheit bei Veräußerungs- und Aufgabegewinnen nur dann gegeben ist, wenn auch die Voraussetzungen zur Anwendung von § 16 EStG erfüllt sind. So ist z.B. ein laufender, der GewSt unterliegender Gewinn in den Fällen der §§ 16 Abs. 2 S. 3 bzw. 16 Abs. 3 S. 5 EStG gegeben, bei denen die einkommensteue...mehr

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Betriebliche Schuldzinsen u... / b) Entnahmen/Einlagen

Der allgemeine Begriff der Entnahmen und Einlagen gilt auch für Zwecke der Begrenzung des Schuldzinsenabzugs. Erfasst werden alle Entnahmen bzw. Einlagen in Geld und Geldeswert und die Überführung von Sachen, Leistungen und Nutzungen in oder aus dem privaten Bereich. Beachten Sie: Die kurzfristige Einlage von Geld stellt einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebliche Schuldzinsen u... / d) Über-/Unterentnahmen

Überentnahme: Eine Überentnahme liegt vor, wenn die Entnahmen höher sind als die Summe aus Gewinn und Einlagen des WJ (§ 4 Abs. 4a S. 2 EStG).[48] In die Ermittlung der Überentnahmen sind auch Entnahmen von Wirtschaftsgütern einzubeziehen, die bereits vor der Einführung der Vorschrift in den Betrieb eingelegt worden sind.[49] Beachten Sie: Bei Mitunternehmerschaften ist der B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Systematische Überlegungen

Rz. 5 Mit § 3 Abs. 1b UStG, der die Steuerbarkeit unentgeltlicher Wertabgaben aus einem Unternehmen bezüglich körperlicher Gegenstände regelt – die unentgeltliche Wertabgabe in Form von Dienstleistungen normiert der gleichfalls ab dem 1.4.1999 geltende § 3 Abs. 9a UStG [1] –, hat der deutsche Gesetzgeber die (spätestens) seit dem Urteil des EuGH v. 27.6.1989[2] fällige Anpass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Entnahme von Gegenständen (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 13 § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG regelt die Entnahme von Gegenständen durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen. Dieser Tatbestand ist nach dem gesetzgeberischen Willen identisch mit dem, der bis Ende März 1999 in § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG geregelt war mit folgendem Wortlaut: Zitat Eigenverbrauch liegt vor, wenn ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Unterbrechung der Einnahmeerzielung

Rn. 109 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Es ist für den WK-Abzug grundsätzlich unerheblich, ob der StPfl im konkreten VZ auch Einnahmen aus einer Überschusseinkunftsart erzielt. Solange die WK in der Absicht getätigt werden, künftig wieder Einnahmen zu erzielen, bleibt das Recht auf Abzug der WK erhalten; in diesem Falle liegen vorweggenommene WK vor. Nur wenn der StPfl endgültig ...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 2 Weitere Angaben

Rz. 271 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 31–46] Der Gewinn, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften (→ Tz 999 ff.). Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ein Freibetrag zu. Da dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 7 Veräußerungsgewinn

Rz. 999 Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung werden weitgehend gleich behandelt (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG). Der hierbei erzielte Gewinn bzw. Verlust gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit. Der Gewinn ist aber bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale steuerlich begünstigt. Rz. 1000mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 4 Veräußerungsgewinn

Rz. 1032 [Betriebsveräußerung → Zeilen 31 ff.] Siehe weitere Ausführungen zum Veräußerungsgewinn unter → Tz 999 ff. und → Tz 984 zur Anlage G wegen nachträglicher Einkünfte.mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

Rz. 264 Wichtig Gewerbetreibende müssen Anlage G ausfüllen Die Anlage G müssen Sie in folgenden Fällen ausfüllen: Sie waren im Veranlagungsjahr Inhaber eines Gewerbebetriebs. Sie haben bzw. hatten die Absicht, einen Gewerbebetrieb zu eröffnen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben ...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 2 Weitere Angaben

Rz. 284 [Betriebsveräußerung/-aufgabe → Zeilen 31–44] Haben Sie Ihren freiberuflichen Betrieb veräußert oder aufgegeben, ist ein dadurch entstandener Gewinn steuerlich zu erfassen. Auf die Ausführungen zu den Zeilen 31–46 der Anlage G wird verwiesen. Rz. 285 [Außerordentliche Erträge → Zeile 45] Infrage kommen z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1083 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.6 Verbindlichkeiten nach Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung

Rz. 34 Nach einer Betriebsaufgabe oder einer Betriebsveräußerung bleiben betrieblich begründete Verbindlichkeiten Betriebsschulden, soweit sie nicht durch Verwertung des Aktivvermögens getilgt werden konnten und nicht auf Entnahmen beruhen, die in der Zeit zwischen Betriebsaufgabe und Vollbeendigung erfolgt sind.[1] Sie verlieren ihre Eigenschaft als Betriebsschuld nicht, we...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 7.2 Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Rz. 122 Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis, nach Abzug der Veräußerungskosten, den Wert des übertragenen Betriebsvermögens übersteigt.[1] Der Wert des Betriebsvermögens entspricht dem Buchwert in der letzten Schlussbilanz. Im Ausgangsbeispiel beträgt der Buchwert in der Handelsbilanz 81.560 EUR. Das Entgelt sollte diesen Betrag zusätzlich einer Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2.2 Rechtsnachfolge

Rz. 15 Da der Erbe in die (steuer-)rechtliche Stellung des Erblassers eintritt, hat er eine Außenprüfung unter den Voraussetzungen zu dulden, unter denen diese gegenüber dem Erblasser zulässig gewesen wäre.[1] Die Zulässigkeit der Prüfung für die Zeit vor dem Erbfall richtet sich also nach den Verhältnissen des Erblassers. Soll die Zeit nach dem Erbfall geprüft werden, richt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4 Auswahlermessen

Rz. 50 § 193 Abs. 1 AO regelt lediglich die Voraussetzungen, unter denen Außenprüfungen bei den in dieser Vorschrift genannten Stpfl. zulässig sind, begründet aber keine entsprechende Verpflichtung. Die Entscheidung darüber, ob, wann, bei wem und in welchem Umfang sie von der Prüfungsermächtigung Gebrauch macht, liegt im Ermessen der zuständigen Finanzbehörde.[1] Damit wird d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.1 Allgemeines

Rz. 30 Die Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs setzt voraus, dass der Betrieb im Ganzen, d. h. mit allen seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen, gegen Entgelt in einem einheitlichen Vorgang auf einen Erwerber so übertragen wird, dass dieser dadurch in die Lage versetzt wird, den Betrieb fortzuführen. Die tatsächliche Fortführung des land- und forstwirt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.7 Einstellung durch Veräußerer

Rz. 68 Voraussetzung für das Vorliegen einer Betriebsveräußerung ist nicht, dass der Veräußerer seine land- und forstwirtschaftlichen Betätigung einstellt (H 14 "Rückpacht" EStH 2021).[1] Insoweit gelten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft andere Grundsätze als im Rahmen von §§ 15 und 18 EStG.[2] Werden bei der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.1 Allgemeines

Rz. 159 Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb veräußert, ist ein Veräußerungsgewinn zu ermitteln. Entsprechendes gilt in den Fällen der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils. Veräußerungsgewinn ist nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 1 und 2 EStG (§ 16 EStG Rz. 215ff.) jeweils der Betrag, um den de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.6 Fortführung durch den Erwerber

Rz. 67 Für das Vorliegen einer Betriebsveräußerung kommt es nicht darauf an, ob der Erwerber den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb tatsächlich fortführt. Es reicht aus, wenn er die Möglichkeit hat, den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb fortzuführen.[1] Von daher liegt auch in den Fällen, in denen der Erwerber den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb nicht fort...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.5 Veräußerung

Rz. 58 Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb muss veräußert werden. Ein begünstigter Veräußerungsgewinn kann auch gegeben sein, wenn der Land- und Forstwirt einen im Aufbau befindlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (Rz. 38) veräußert.[1] Zu verstehen ist unter einer Veräußerung die entgeltliche Übertragung des bürgerlich-rechtlichen oder zumindest des wirtsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.3 Veräußerungskosten

Rz. 178 Nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 1 EStG sind vom Veräußerungspreis zum Zwecke der Ermittlung des Veräußerungsgewinns die Veräußerungskosten abzuziehen. Zu den Veräußerungskosten gehören alle durch die Veräußerung veranlassten Aufwendungen. Sie müssen in einer unmittelbaren sachlichen Beziehung zur Veräußerung stehen und vom Veräußerer getragen worde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 10 Das Verhältnis von § 14 EStG zu anderen Vorschriften stellt sich wie folgt dar: Ein Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn ist bei einem vom Kj. abweichenden Wirtschaftsjahr nicht nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 S. 1 EStG aufzuteilen, sondern nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 S. 2 EStG dem Gewinn des Kj. hinzuzurechnen, in dem er entstanden ist. Maßgebend ist insoweit der Zeitpunkt der Übertrag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.4 Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmeranteils

Rz. 120 Erfasst von § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 1 EStG wird auch die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmeranteils (Rz. 81ff.). Alle funktional und quantitativ wesentlichen Betriebsgrundlagen (Rz. 39ff.) des Mitunternehmeranteils müssen innerhalb kurzer Zeit und damit in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überfü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.4 Einheitlicher Vorgang

Rz. 55 Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs müssen in einem einheitlichen Vorgang an einen Erwerber veräußert werden. Ein einheitlicher Vorgang kann auch bei mehreren Übertragungsakten angenommen werden, sofern sie auf einem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft beruhen. Bestehen mehrere schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäfte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.3 Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 39 Voraussetzung für eine Betriebsveräußerung ist, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs an einen Erwerber übertragen werden. Hinsichtlich des Begriffs der wesentlichen Betriebsgrundlage gelten die Grundsätze sowohl der funktionalen als auch der quantitativen Betrachtungsweise. Zu beachten ist, dass der Begriff der wesentl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.2 Veräußerungspreis

Rz. 168 Veräußerungspreis ist die Gegenleistung, die der Veräußerer für die Veräußerung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vom Erwerber erhält. Die vertragliche Bezeichnung der einzelnen Teile des Veräußerungspreises ist für deren steuerliche Behandlung grundsätzlich nicht entscheidend (R 14 Abs. 1 S. 2 EStR 2012). Rz. 169 Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Gewinne aus der Veräußerung bzw. Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gehören nach § 14 Abs. S. 1 EStG zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (Rz. 27ff., Rz. 86ff.). Die Grundsätze des § 16 EStG gelten nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Veräußerungs- und Aufgabe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.3 Ermittlung des Aufgabegewinns (§ 14 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 5 bis 8 EStG)

Rz. 220 Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb aufgegeben, ermittelt sich der Aufgabegewinn nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 und Abs. 3 S. 5 bis 8 EStG (§ 16 EStG Rz. 233ff.). Entsprechendes gilt bei der Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils. Der Aufgabegewinn ist bei Vorliegen der Voraussetzungen begün...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.5 Gewinnverwirklichung und Gewinnverteilung

Rz. 206 Der Veräußerungsgewinn ist in dem Vz zu erfassen, in dem das wirtschaftliche Eigentum an den wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergeht. Abzustellen ist auf den Übergang von Nutzungen und Lasten.[1] Maßgebend sind die tatsächlichen Verhältnisse. Eine vertraglich vereinbarte Rückbeziehung des Veräußerungszeitpunkts ist steuerlich nicht anzuerkennen.[2] ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 89 Die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Ganzen liegt vor, wenn alle funktional und quantitativ wesentlichen Betriebsgrundlagen (Rz. 39ff.) innerhalb kurzer Zeit und damit in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen über...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.4.1 Betriebsverpachtung

Rz. 230 Voraussetzung für das Vorliegen einer Betriebsverpachtung ist, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vom Verpächter an den Pächter verpachtet werden. Dabei muss der land- und forstwirtschaftliche Betrieb nach Ablauf der Pachtzeit durch den Verpächter oder dessen Rechtsnachfolger fortgeführt werden können. Des Weiteren ...mehr