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Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung von Teilen des Inventars einer Gaststätte

Prof. Dr. Hans-Friedrich Lange
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Leitsatz

Die Voraussetzungen einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen liegen nicht vor, wenn der (bisherige) Pächter einer Gaststätte lediglich ihm gehörende Teile des Inventars einer Gaststätte (hier Kücheneinrichtung nebst Geschirr und Küchenartikeln) veräußert und der Erwerber den Gaststättenbetrieb sowie das übrige Inventar durch einen weiteren Vertrag von einem Dritten pachtet.

 

Normenkette

§ 1 Abs. 1a, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG, Art. 5 Abs. 8 der 6. EG-RL

 

Sachverhalt

Die Klägerin betrieb ab Januar 2006 eine Gaststätte in einem Schützenhaus. Eigentümerin des Schützenhauses ist eine Schützenbruderschaft. Diese hatte die Räume – eine Gaststätte sowie Säle –, einen Biergarten und das Inventar (nebst angrenzender Wohnung) zunächst ab dem 1.3.2005 für die Dauer von zehn Jahren an Herrn A verpachtet. Die Schützenbruderschaft und A hoben nach neun Monaten den Pachtvertrag einvernehmlich zum 31. Dezember 2005 auf.

Mit Vertrag vom 17.12.2005 verpachtete die Schützenbruderschaft sodann die Räume ab dem 1.1.2006 an die Klägerin unter der Auflage, dort eine Gaststätte zu führen. Das außerdem von der Schützenbruderschaft – entsprechend deren Vertragsverhältnis mit A – der Klägerin verpachtete Inventar des Schützenhauses umfasste die vollständige Inneneinrichtung der Gaststätte und der Säle wie Bestuhlung, Thekenanlagen, Lampen etc. mit Ausnahme der Kücheneinrichtung.

Am selben Tag schlossen die Klägerin und A eine – auch von dem Geschäftsführer der Schützenbruderschaft unterschriebene – "Übernahmevereinbarung", in der die Klägerin u.a. (weiteres) Inventar i.H.v. 50.000 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von A übernahm.

Die Klägerin machte in ihrer Umsatzsteuerjahreserklärung für 2006 die in der von A am 1.1.2006 erteilten Rechnung ausgewiesene Umsatzsteue...

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    BFH XI R 42/13
    BFH XI R 42/13

    Entscheidungsstichwort (Thema) Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung von Teilen des Inventars einer Gaststätte Leitsatz (amtlich) Die Voraussetzungen einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen liegen ...

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