Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.1.1 Vollständigkeit

Rz. 27 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein vollständiger Lagebericht beinhaltet alle Informationen aus allen verfügbaren Quellen, die der Adressat für eine umfassende Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen Lage sowie des Geschäftsverlaufs und der künftigen Entwicklung des Unternehmens benötigt. Zudem ist i. S. eines Saldierungsverbots über positive und negative Aspekte gesondert z...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.6 Unterzeichnung und Vorlage

Rz. 195 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 5 Satz 1 hat der Abschlussprüfer den Prüfungsbericht unter Angabe von Name, Ort und Datum [1] und unter Verwendung der Berufsbezeichnung Wirtschaftsprüfer (§ 18 Abs. 1 WPO), bzw. im Falle einer mittelgroßen GmbH ggf. auch der vereidigte Buchprüfer (§ 128 Abs. 2 WPO), eigenhändig (§ 126 Abs. 1 BGB) zu unterzeichnen und zu siegeln (§ ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.2.1 Entwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung bis zum HGB vom 10. Mai 1897

Rz. 106 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Verkehrserwartung an die inhaltliche Ausgestaltung des Jahresabschlusses des Kaufmanns und damit verbunden eine normative Geltung handelsrechtlicher GoB bestand lange vor Inkrafttreten des HGB und seines Vorläufers des ADHGB. Als vielzitierter geistiger Urvater zahlreicher Grundelemente der geltenden handelsrechtlichen Buchführungs- und...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 3.1.2.1.1 Gegenstand der Prüfung

Rz. 42 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Prüfungsgegenstand sind die Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Neben Bilanz, GuV und Anhang umfasst dies bei nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften auch die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Darüber ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.3.5.3 Identische Ausstattungsmerkmale

Rz. 76 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 32.16A(c) verlangt, dass die kündbaren Instrumente identische Ausstattungsmerkmale (identical features) aufweisen. Allerdings nennt der Standard selbst hierfür lediglich beispielhaft deren Kündbarkeit und dass die Formel oder Methode zur Ermittlung des Rückkauf- oder Rücknahmepreises für alle Instrumente in dieser Klasse von Instrumenten ...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.3.1.1 Überblick

Rz. 228 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit der Einführung der Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB wurde das Ziel verfolgt, das durch verschiedene Unternehmenskrisen geschwächte Vertrauen in die Corporate Governance – d. h. den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung der Unternehmen – zu stärken. Dies soll durch eine gesteigerte Tran...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.6 Kosten der allgemeinen Verwaltung, soziale Leistungen und soziale Einrichtungen

Rz. 920 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erfasst sind Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs und Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen. Sie müssen angemessen sein. In Betracht kommen[1] als Kosten der allgemeinen Verwaltung: Lohn- und Energiekosten der Geschäftsführung, des Rechnungswesen, der Steuerabteilung, der Personalverw...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 2.1.1.3 Geltungsbereich – Gesellschaftsformen

Rz. 94 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift bezieht sich auf Kommanditgesellschaften mit einem Komplementär in Form einer Kapitalgesellschaft wie GmbH & Co. KG oder AG & Co. KG oder einer anderen juristischen Person wie Stiftung oder Genossenschaft.[1] Ebenfalls erfasst ist die OHG, an der keine natürlichen Personen beteiligt sind. Auch die deutsche Personenhandelsgesell...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 9.1.2.2 Besetzung des Prüfungsausschusses

Rz. 273 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 324 Abs. 2 Satz 2 HGB muss die Mehrheit der Mitglieder, darunter der Vorsitzende, unabhängig sein. Zudem wird auf die Qualifikationsanforderungen des § 100 Abs. 5 AktG verwiesen. Daher müssen die Mitglieder des Prüfungsausschusses in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut sein. Allerdings muss nich...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.2.3 Wertaufhellung und Stichtagsprinzip

Rz. 187 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögenswerte und Schulden sind nach den am Bilanzstichtag bestehenden Verhältnissen zu bewerten. Wertbeeinflussende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht zu berücksichtigen. Das folgt aus IAS 10, der zwischen wertaufhellenden (adjusting events) und wertbegründenden Ereignissen (non-adjusting events) differenziert (im Einzelnen vgl....mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 7.1.2.1.3 Beschreibender Abschnitt

Rz. 214 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der beschreibende Abschnitt enthält die nach Abs. 1 Satz 2 geforderte Beschreibung von Art und Umfang der Prüfungshandlungen. Da die Darstellung im Bestätigungsvermerk die Information der Öffentlichkeit intendiert, ist das Prüfungsvorgehen lediglich soweit klarzustellen, dass hierdurch weitergehende oder unzutreffende Erwartungen der Adressa...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.2.1.2 Rechtliche Stufen des Erwerbsprozesses

Rz. 347 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wenngleich eine Kapitalbeteiligung keine zwingende Voraussetzung für das Vorliegen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses ist, wird im Regelfall die Möglichkeit zur Beherrschung durch den Erwerb einer (Mehrheits-)Beteiligung begründet, sodass dann der Erstkonsolidierungszeitpunkt dem Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile entspricht.[1] Der Erwerbsze...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 7.1.2.1.6 Abgrenzung der Verantwortlichkeiten

Rz. 237 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 2 Satz 2 muss die Beurteilung des Prüfungsergebnisses unter Berücksichtigung des Umstands erfolgen, dass die gesetzlichen Vertreter den Abschluss zu verantworten haben. Durch die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter von denen des Abschlussprüfers soll eine Erwartungslücke vermieden werden, etwa in dem Sinn...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.6 Stichtagsprinzip

Rz. 144 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bilanzstichtag ist der Schluss des Geschäftsjahrs (§ 242 Abs. 2, 3 HGB). Das Geschäftsjahr kann kürzer, aber nicht langer als zwölf Monate sein (§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB).[1] Es muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Der Kaufmann wählt den Bilanzstichtag durch die erste Schlussbilanz, wenn er nicht durch Gesellschaftsvertrag oder Sat...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.1.2.1.2 Wahl des Abschlussprüfers

Rz. 66 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In Abhängigkeit von der Rechtsform des zu prüfenden Unternehmens ist das Wahlverfahren unterschiedlich strukturiert. Insbesondere bei Aktiengesellschaften ist die Vorgehensweise – vor dem Hintergrund der sachlichen Erfordernisse großer Publikumsgesellschaften – äußerst förmlich geregelt. Bei den übrigen Rechtsformen ist das Vorgehen zwar an d...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.2.4.6 Kosten der allgemeinen Verwaltung, soziale Leistungen und soziale Einrichtungen

Rz. 667 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erfasst sind Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs und Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen. Sie müssen angemessen sein. In Betracht kommen[1] als Kosten der allgemeinen Verwaltung: Lohn- und Energiekosten der Geschäftsführung, des Rechnungswesen, der Steuerabteilung, der Personalverw...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.3.2.1 Definition des Netzwerkbegriffs (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 124 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach den Bestimmungen des § 319b Abs. 1 Satz 3 HGB liegt ein Netzwerk vor, wenn Personen zur Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen für eine gewisse Dauer bei ihrer Berufsausübung zusammenwirken. Auf die rechtliche Ausgestaltung des Netzwerks und die nationale Zugehörigkeit der Netzwerkmitglieder kommt es nicht an. Insbesondere i...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.2.2.1 "Einzel-Vergütungsbericht"

Rz. 375 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften gemeinsam jährlich einen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung zu erstellen. Festzustellen...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.2.1 Normenkonformität

Rz. 177 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 2 Satz 1 ist im Prüfungsbericht festzustellen, ob die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung entsprechen. Eine Berichterstattung ...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 1.1 Vorstand der AG

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verletzt der Vorstand seine Pflichten, haftet er gem. § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG auf Schadensersatz. Die Rechnungslegungspflicht trifft den Vorstand als Organ, jedoch kann intern über die Zuständigkeit disponiert werden. Nicht mit der Rechnungslegung befasste Vorstandsmitglieder haben jedoch für ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung ihrer mit de...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 7.3 Funktionen der Rechnungslegungspublizität

Rz. 279 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Es liegt auf der Hand, dass die Funktionen der Rechnungslegungspublizität in der Information der Rechnungslegungsadressaten liegt (Informationsfunktion). Insoweit besteht eine Kongruenz zu den Informationszwecken der Rechnungslegung selbst. Daher können auch hier als Adressaten der Publizität – wie bei der Rechnungslegung selbst – die nicht ...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.3 Besonderer Teil zur Prüfungsdurchführung

Rz. 189 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Abschlussprüfer hat nach Abs. 3 in einem besonderen Abschnitt des Prüfungsberichts Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu erläutern und dabei auch auf die angewandten Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze einzugehen. Dies soll die Adressaten des Prüfungsberichts in die Lage versetzen, die Prüfungstätigkeit des Abschlussprüfers bess...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1.2.1 § 264c Abs. 1 HGB

Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie § 42 Abs. 3 GmbHG verlangt § 264c Abs. 1 HGB, dass Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert auszuweisen.[1] Die Verhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern sollen transparenter gemacht werden.[2] Insbesondere für Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Gesellschafterdarlehen) kom...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 3.1 § 317 HGB

Rz. 36 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 317 Gegenstand und Umfang der Prüfung (1) 1In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen. 2Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und sie ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung beachtet worden sind. 3Die...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.5 Anzahl der Arbeitnehmer (Nr. 7)

Rz. 50 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 285 Nr. 7 HGB ist die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer, die während eines Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt sind, nach Gruppen sortiert, anzugeben. Der Zweck dieser Angabe besteht darin, dem Jahresabschlussadressaten Einblick in die Personalstruktur des Unternehmens zu gewähren, was die Interpretation der in der GuV aus...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 3.1.1.1 Überblick

Rz. 37 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 317 HGB enthält Regelungen zur Zielsetzung der Abschlussprüfung und benennt Gegenstand und Umfang sowie die mit der Prüfung einhergehenden Anforderungen. Im Vordergrund steht somit die Gewährleistung der erforderlichen Qualität von Abschlussprüfungen.[1] Rz. 38 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die in § 317 HGB aufgeführten Prüfungsobjekte lassen si...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.7 Organbezüge (Nr. 9)

Rz. 57 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die von der KapGes an die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans oder einer ähnlichen Einrichtung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge sind gem. § 285 Nr. 9 lit. a HGB im Anhang anzugeben. Aus dem insoweit auch außerhalb der Konzernrechnungslegung beachtlichem DRS 17 ergibt sich, zu welchem Zeitpunkt Bezüge "gewährt" sin...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 3.1.2.1.2 Prüfungsumfang und -durchführung

Rz. 44 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Ziel der Abschlussprüfung besteht darin, Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung, die sich wesentlich auf das Bild des Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung zu erkennen. Um dieses Zi...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.2 Erstbewertung

Rz. 471 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bewertung zu Anschaffungskosten bei entgeltlichem Erwerb ist durch Rechnungsstellung und regelmäßige Begleichung in Zahlungsmitteln oder anderen monetären Vermögenswerten unproblematisch (IAS 38.26). Ausgangsbasis ist der Erwerbspreis abzüglich etwaiger Rabatte, Boni und Skonti zuzüglich Einfuhrzölle und nicht erstattungsfähiger Umsatzst...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 7.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 204 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Regelungen zum Bestätigungsvermerk wurden im Zuge des KonTraG grundlegend geändert sowie durch das BilReG und das BilRUG[1] modifiziert.[2] Vor Inkrafttreten des KonTraG war der Wortlaut des Bestätigungsvermerks gesetzlich vorgeschrieben, d. h. Abweichungen von der einheitlichen Kernfassung waren nur als Ergänzungen oder Einschränkungen ...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 4.1 § 288 HGB

Rz. 192 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 288 Größenabhängige Erleichterungen (1) Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 1) brauchen nicht die Angaben nach § 264c Absatz 2 Satz 9, § 265 Absatz 4 Satz 2, § 284 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 3, § 285 Nummer 2, 3, 4, 8, 9 Buchstabe a und b, Nummer 10 bis 12, 14, 15, 15a, 17 bis 19, 21, 22, 24, 26 bis 30, 32 bis 34 zu machen; eine Trennu...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 2.1.2.1.2 § 264a Abs. 1 Nr. 2 HGB

Rz. 103 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264a HGB ist ausgeschlossen, wenn an der Personengesellschaft eine weitere Personengesellschaft als Komplementärin beteiligt ist, jedoch Komplementärin eine natürliche Person als persönlich unbeschränkt haftenden Gesellschafter hat. Die Gläubiger können in diesem Fall bis zum Komplementär der Komplementärin gem. § 128 HGB (direkt) durchgre...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.2.1.2 Inhalte des Wirtschaftsberichts

Rz. 47 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Grundlagen des Unternehmens In DRS 20 werden als Grundlage für die Darstellungen im Wirtschaftsbericht Angaben zur Geschäftstätigkeit des Unternehmens und deren Rahmenbedingungen gefordert. Allerdings stehen die Angaben unter einem zweifachen Vorbehalt. So ist nach DRS 20.37 das Geschäftsmodell des Unternehmens nur darzustellen, sofern diese D...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 2.1.2.2 Angaben zu Risiken aus Finanzinstrumenten nach IFRS 7

Rz. 331 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Öffnung dieser restriktiven Trennung zwischen Anhang und Lagebericht von Seiten der IFRS-Vorschriften bietet IFRS 7.B6. Zwar besteht für die Angaben zu Risiken aus Finanzinstrumenten keine Verweismöglichkeit aus dem Lagebericht in den Anhang. Umgekehrt ermöglicht IFRS 7.B6 jedoch die Angabe der risikobezogenen Informationen zu Finanzins...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 5.1.2.1 Bezugnahme auf die kapitalmarktorientierte Gesellschaft

Rz. 164 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die folgenden Vorschriften beziehen sich auf § 264d HGB: § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB: Eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft, die keinen Konzernabschluss aufstellen muss, muss Jahresabschluss um Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel erweitern. § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB: Eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft gilt stets als große Kapital...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.5 CSR, FüPoG, Offenlegungsverordnungen, ARUG II, DiRUG, TaxonomieVO

Rz. 44 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Bilanzrecht wurde in den letzten Jahren auch durch zahlreiche weitere Gesetze ausdifferenziert.[1] Mit der Corporate Social Responsibility-Richtlinie (CSR-RL) [2] wurde die Bilanz-RL 2013 um die Anforderung ergänzt, dass bestimmte große Unternehmen im Interesse der Corporate Social Responsibility eine nichtfinanzielle Erklärung zu Umwelt-,...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 9.1.1.4.1 Rechtsvergleichendes

Rz. 265 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vorbild für den Prüfungssauschuss in Deutschland[1] ist das US-amerikanische audit committee . Aufgrund der Herkunft kann der Begriff auch synonym zum deutschen Prüfungsausschuss verwendet werden. Im US-amerikanischen Kapitalmarktrecht stellt das audit committee ein Ausschuss des board of directors dar.[2] Dieser nimmt grundsätzlich Geschäfts...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.2.1.2.2 Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen

Rz. 125 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als einem berichterstattenden Unternehmen nahestehend gelten nach IAS 24.9(a)(iii) auch Personen, die eine Schlüsselposition im Management des berichterstattenden Unternehmens oder dessen (direktem oder indirektem) Mutterunternehmens innehaben. Als Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen gelten Personen mit Verantwortung (responsib...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.2.2.4 Prinzipal-Agent-Beziehung

Rz. 70 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine der drei Bedingungen zur Begründung eines Beherrschungsverhältnisses besteht in der Verbindung zwischen Entscheidungsgewalt und Ergebnisvariabilität (IFRS 10.17). Für die meisten der in der Bilanzierungspraxis auftretenden Beherrschungsverhältnisse dürfte diese Bedingung erfüllt sein. Von besonderer praktischer Relevanz ist diese allerdi...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.2 Identifizierung des Erwerbers

Rz. 400 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die vollumfängliche Erfüllung der Definition von Unternehmenszusammenschlüssen erfordert über das bloße Vorliegen eines Geschäftsbetriebs hinaus auch den Übergang der Beherrschung des Geschäftsbetriebs auf den Erwerber. Rz. 401 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In sämtlichen Fällen eines Unternehmenszusammenschlusses sind mit Blick auf die Anwendung ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.22 Geschäfte mit Nahestehenden (Nr. 21)

Rz. 81 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Anhang sind gem. § 285 Nr. 21 HGB Angaben zu den wesentlichen, nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäften des Unternehmens mit nahestehenden Unternehmen und Personen geboten. Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich, dass sich der Gesetzgeber an IAS 24 (Related Party Disclosures) orientiert hat, sodass auch diesbezügli...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 2.10 Erörterung des Berichts und Beschlussfassung durch die betrieblichen Entscheidungsträger

Zur Festlegung des gesamten Prozesses[1] gehört schon zu Beginn die Klärung der Zuständigkeit für die durchzuführenden Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes hinsichtlich der psychischen Belastungsfaktoren. Die letztendliche Entscheidung liegt beim Arbeitgeber unter Berücksichtigung der betrieblichen Mitbestimmung. Es muss schon vorab geklärt sein, in welchem Gremium...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.3 Typenvermischung (GmbH & Co. KG)

Eine weit verbreitete Gesellschaftsform ist die der GmbH und Co. KG. Die Konstruktion dieser Gesellschaftsform zielt darauf ab, die flexible Struktur der Personengesellschaft mit dem Vorteil der Haftungsbeschränkung für alle Beteiligten zu verbinden. Die Besonderheit dieser Gesellschaftsform liegt darin, dass die Komplementärstellung innerhalb einer KG nicht eine natürliche,...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.2 Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft

Kommanditisten sind grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Sie können insbesondere der Geschäftsführung der Komplementäre nicht widersprechen.[1] Die Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage.[2] Ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu einer KG ist also nicht allein schon dadurch ausgeschlossen, dass der Beschäftigte Kommanditist ist und ihm i...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5.2 Mitglieder von Organen EU-mitgliedsstaatlicher Kapitalgesellschaften

Mit der versicherungsrechtlichen Beurteilung in Deutschland beschäftigter Mitglieder von Organen einer ausländischen Kapitalgesellschaft hat sich das Bundessozialgericht befasst.[1] Dabei ging es konkret um die versicherungsrechtliche Beurteilung eines Mitglieds des Board of Directors (BoD) einer irischen Kapitalgesellschaft in Form einer private limited company in seiner Be...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3 Kapitalgesellschaften

Mitglieder von Organen von Kapitalgesellschaften, die zur Geschäftsführung und Vertretung der juristischen Person berufen sind, sind lohnsteuerlich als Arbeitnehmer anzusehen.[1] Ihre Vergütung ist in vollem Umfang lohnsteuerpflichtig. Vorsicht bei beherrschenden Gesellschaftern Probleme können sich ergeben, wenn es sich bei diesen Personen auch um Gesellschafter der Kapitalge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.3 Kommanditgesellschaft

Steuerrechtlich gelten Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG)[1] – unabhängig davon, ob Kommanditist oder Komplementär[2] – als Mitunternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Dies gilt auch, wenn der Gesellschafter in der KG mitarbeitet, z. B. als Geschäftsführer.[3] Nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den steuerpflichtigen Gewinnanteilen auch die Ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.2 Objektive und subjektive Merkmale des § 271 HGB

Rz. 2 Vorstehende Definition des § 271 Abs. 1 HGB zeigt objektive Merkmale: es muss sich um Anteile an anderen Unternehmen handeln; subjektive Merkmale: die Anteile an den anderen Unternehmen müssen "dem eigenen Geschäftsbetrieb dienen" und es muss zu den anderen Unternehmen "eine dauernde Verbindung" bestehen. Rz. 3 Zum objektiven Merkmal "Anteil" ist zunächst festzuhalten, dass...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.1.1 Begriff

Rz. 17 Eine Beteiligung ist (§ 271 Abs. 1 Satz 1 HGB): ein Anteil an einem anderen Unternehmen, der eine dauernde Verbindung zu dem anderen Unternehmen herstellt, und dazu bestimmt ist, dem eigenen Unternehmen zu dienen. Ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft, der insgesamt 20 % des Nennkapitals der Kapitalgesellschaft überschreitet, gilt im Zweifel als Beteiligung (§ 271 Abs. ...mehr