Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

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Onboarding-Projekt einführe... / 3.2 Beteiligte abklären

Dies ist zwar nur eine überschaubare, kurze Phase, aber eine sehr wichtige, die oft vernachlässigt wird. Anhand der Metro Map oder Passenger Map erarbeiten Sie in einem interdisziplinären Workshop (Dauer: 60-90 Minuten inkl. Diskussion), welche Personen im Onboarding involviert sind und welche Rollen sie im Prozessablauf haben. Vom Personalsachbearbeiter über IT / Einkauf bi...mehr

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Sauer, SGB III § 9a Zusamme... / 2.3 Zusammenarbeit und Unterrichtungspflichten

Rz. 12 Satz 1 verpflichtet die im Einzelfall festzustellenden Dienststellen zur engen Zusammenarbeit. Zur Zusammenarbeit vgl. allgemein § 86 SGB X. Der Gesetzgeber hat nicht weiter vorgegeben oder präzisiert, was unter einer engen Zusammenarbeit zu verstehen ist. "Eng" ist das Gegenstück zu "lose" und deutet auf eine dichte Vernetzung der Aktivitäten hin, durch die die Agent...mehr

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Onboarding: Neue Mitarbeite... / 3.7 Welcome Day bietet Vernetzungsmöglichkeiten

Welcome Days sind v. a. in größeren Unternehmen etabliert, was wohl auch daran liegt, dass der Organisationsaufwand nicht ganz unerheblich ist. Bei diesen Onboarding-Events geht es darum, dass neue Mitarbeiter das Unternehmen kennenlernen. Vorrangig um Kontakte zu knüpfen, aber auch, um sich mit Prozessen, anderen Bereichen, der Unternehmenskultur und mit den Arbeitsweisen v...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 6.2.4 Angabepflichten im Anhang

Im Anhang der KGaA sind zwar die Bezüge von Geschäftsführung und Aufsichtsrat anzugeben; der Gewinnanteil, der auf den Kapitalanteil eines persönlich haftenden Gesellschafters entfällt, ist jedoch nicht angabepflichtig.[1]mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.11.2 Berichterstattung über die Prüfung

Über seine Prüfung hat der Aufsichtsrat schriftlich an die Hauptversammlung zu berichten. In seinem Bericht hat der Aufsichtsrat mitzuteilen, in welcher Art und in welchem Umfang er die Geschäftsführung der Gesellschaft während des Geschäftsjahres geprüft hat; bei börsennotierten Gesellschaften sind die Ausschüsse, die hierzu gebildet wurden, und die Zahl der Sitzungen mitzu...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.4 Besondere Angaben im Anhang

Die §§ 284– 288 HGB regeln die erforderlichen Pflichtangaben im Anhang der Kapitalgesellschaften sowie die Ausnahmen, die für die verschiedenen Anhangangaben gewährt werden. Insbesondere kleine Gesellschaften haben eine Vielzahl der Angaben nicht zu machen.[1] Kleinstgesellschaften i. S. d. § 267a HGB können auf die Aufstellung eines Anhangs vollständig verzichten, wenn gewis...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Geschäftsführung des Ausschusses

6.1 Vorsitz Rz. 49 Der Betriebsausschuss ist Organ des Betriebsrats. Er ist aber keine besondere Betriebsvertretung neben dem Betriebsrat.[1] Rz. 50 Der Vorsitzende des Betriebsrats ist automatisch Vorsitzender des Betriebsausschusses. Ist der verhindert, wird er durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten, der gleichzeitig der stellvertretende Vorsitzende des Betriebsr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Beschlussfassung und Sitzungen

Rz. 51 Die Geschäftsführung erfolgt parallel zur Geschäftsführung des Betriebsrats. Die Beschlüsse des Betriebsausschusses sind in einer Sitzung zu fassen. Das Umlaufverfahren ist nicht gestattet.[1] Im Übrigen gelten die §§ 29 ff. BetrVG entsprechend; das betrifft insbesondere Ladung, Öffentlichkeit, Beschlussfähigkeit, Niederschrift.[2]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.4 Geschäftsordnung

Rz. 56 Der Betriebsausschuss selbst oder aber der Betriebsrat können eine Geschäftsordnung für den Betriebsausschuss beschließen. Eine durch den Betriebsrat beschlossene Geschäftsordnung hat Vorrang.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.1 Vorsitz

Rz. 49 Der Betriebsausschuss ist Organ des Betriebsrats. Er ist aber keine besondere Betriebsvertretung neben dem Betriebsrat.[1] Rz. 50 Der Vorsitzende des Betriebsrats ist automatisch Vorsitzender des Betriebsausschusses. Ist der verhindert, wird er durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten, der gleichzeitig der stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats ist.[2]...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.3 Teilnahme von Nicht-Mitgliedern

Rz. 52 Der Arbeitgeber kann durch Beschluss des Ausschusses eingeladen werden. Er kann sich von einem Vertreter seiner Arbeitgebervereinigung begleiten lassen.[1] Auch Gewerkschaftsvertreter können nach Maßgabe des § 31 BetrVG an den Sitzungen teilnehmen.[2] Dies gilt sowohl für Sitzungen, in denen laufende Geschäfte erledigt werden, als auch für solche, in denen es um Aufga...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.4 Unternehmensstiftungen

Rz. 252 Die Unternehmensstiftung (auch als unternehmensverbundene Stiftung bezeichnet) ist keine besondere Rechtsform, sondern eine Stiftung, die an einem Unternehmen in Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligt ist (Unternehmensbeteiligungsstiftung) oder selbst Betreiber eines Unternehmens (Unternehmenssträgerstiftung) ist, wobei die letztgenannte Ausprägung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.4 Unentgeltlichkeit

Rz. 20 Nach § 516 BGB muss die Zuwendung der Vertragsparteien unentgeltlich erfolgen, d. h. eine Gegenleistung wird rechtlich weder vereinbart noch gewährt.[1] Eine Gegenleistung wird angenommen, wenn ein gegenseitiger Vertrag i. S. v. § 320 BGB vorliegt, bei dem Schuldner und Gläubiger zur Leistung verpflichtet sind, z. B. bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts gegen Übe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.8.4 Beteiligung an einer KG

Rz. 35 Für die KG gelten, soweit keine anderweitigen Regelungen getroffen sind, gem. § 161 Abs. 2 HGB die Vorschriften für die OHG entsprechend. Bei der Beteiligung an einer KG ist zu unterscheiden, ob der Unternehmensnachfolger in die Stellung des Komplementärs oder des Kommanditisten eintritt. Rz. 36 Der Komplementär ist aufgrund seiner Rechtsstellung gem. §§ 164, 170 Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.5 Satzungsmäßigkeit

Rz. 250 Für den Status der Gemeinnützigkeit einer Stiftung ist die Satzungsmäßigkeit entscheidend. Denn nach § 59 AO wird einer Stiftung dieser Status nur gewährt, wenn sich aus der Stiftungssatzung ergibt, welchen Zweck die Stiftung verfolgt, dass dieser Zweck den Anforderungen der §§ 52–54 AO entspricht und dass er selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt wird (f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.4 Anerkennungsverfahren

Rz. 249 Das Gemeinnützigkeitsrecht enthält kein besonderes Anerkennungsverfahren.[1] Es ergeht auch kein Anerkennungsbescheid, mit dem einer neu errichteten Stiftung für die Zukunft der Status der Gemeinnützigkeit einmalig bescheinigt wird. Stattdessen ist verfahrenstechnisch wie folgt zu unterscheiden[2]: Der Praxis entspricht es, den finalen Satzungsentwurf dem zuständigen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.8.5 Beteiligung an einer GmbH

Rz. 40 Die GmbH bedarf als juristische Person mindestens zweier Organe: der Gesellschafterversammlung als Organ der internen Willensbildung (§§ 45ff. GmbHG). und der Geschäftsführung, die die Gesellschaft nach außen vertritt (§§ 6, 35 GmbHG). Rz. 40a Aufgrund der besonderen Rechtspersönlichkeit ist eine Beteiligung an der GmbH nur über deren Stammkapital möglich. Diese Beteil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.2.1 Begriff

Rz. 228 Die Familienstiftung als besondere Ausprägungsform der Stiftung eignet sich aus zivil- und steuerrechtlichen Gründen ganz besonders als Instrument zur Regelung der Unternehmensnachfolge. Die Familienstiftung kann dazu beitragen, das Unternehmen vor Zerschlagung oder Zersplitterung zu schützen und einen dauerhaften Einfluss gemäß den Werten und Wünschen des Stifters s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.8.3 Beteiligung an einer OHG

Rz. 32 Im Recht der OHG gilt nach § 108 HGB primär die Vertragsfreiheit der Gesellschafter untereinander. Soweit die Gesellschafter von ihrem Recht zur Vertragsfreiheit im Gesellschaftsvertrag keinen Gebrauch machen, greifen insbes. die Regelungen der §§ 109–122 HGB ein. Rz. 32a Für den Wechsel im Gesellschafterbestand bzw. den Eintritt neuer Gesellschafter ist i. d. R. die Z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5 Erbengemeinschaft

Rz. 68 Mehrere gleichberechtigte Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Ohne Nachlassplanung und bei fehlender letztwilliger Verfügung geht das Vermögen des Erblassers beim Erbfall durch Gesamtrechtsnachfolge automatisch auf seine gesetzlichen Erben über. Das bedeutet, dass die Erbengemeinschaft in Gestalt aller Erben nur gemeinsam über die Nachlassgegenstände verfügen kann. J...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3 Büropersonal

Rz. 65 Der personelle und zeitliche Umfang der Überlassung von Büropersonal hängt von den jeweiligen Verhältnissen im Betrieb ab. Das überlassene Personal – in der Regel Schreibkräfte – wird vom Arbeitgeber bestimmt.[1] Hat der Betriebsrat allerdings zu dem Personal aus nachvollziehbaren Gründen kein Vertrauen, mangelt es an der Geeignetheit; in diesem Fall ist anderes Perso...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3 Inhalt und Erfüllung des Anspruchs

Rz. 9 Der Anspruch auf Kostentragung fußt auf einem durch § 40 BetrVG begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis. Es ergeben sich unmittelbare Ansprüche des Betriebsrats oder seiner Mitglieder gegen den Arbeitgeber. Für Auslagen und Aufwendungen kann vom Arbeitgeber ein angemessener Vorschuss verlangt werden. Soweit Verpflichtungen eingegangen sind, z. B. durch die Beauftragu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.2.3 Fehlendes Unternehmerrisiko

Rz. 33 Ein eigenes Unternehmerrisiko trägt, wer sich auf eigene Rechnung und Gefahr betätigt und infolgedessen den Gewinn und Verlust seiner Tätigkeit erhält. Ein Arbeitnehmer bekommt grundsätzlich nur eine feste Vergütung, unabhängig vom Arbeitsumfang und -ergebnis. Er kann die Höhe seiner Einnahmen nicht durch eine Steigerung seiner Arbeitsleistung und durch Herbeiführen e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Offenlegungspflicht bei der (Wieder-)Belebung einer leeren GmbH-"Hülle"

Zusammenfassung Wirtschaftliche Neugründungen sind gegenüber dem Registergericht offenlegungspflichtig. Damit einher geht die Pflicht zur Abgabe der Versicherung zur Aufbringung des Stammkapitals entsprechend den Grundsätzen einer regulären Neugründung, die von sämtlichen Geschäftsführern abgegeben werden muss. Die sogenannte wirtschaftliche Neugründung spielt in der M&A-Prax...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überprüfen Sie Ihr Leistung... / 1.3 Alle machen mit

In der Praxis kann ein Kostensenkungsprogramm ein Unternehmen spalten. Da gibt es Mitarbeiter, die eine Kostensenkung durchsetzen wollen, meistens Geschäftsführung oder leitende Mitarbeiter, und andere, die gar nicht hinter diesen Maßnahmen stehen. Schlimmstenfalls tun diese sogar alles, um die Maßnahmen zur Kostensenkung zu boykottieren. Das bedeutet in der Praxis, dass Sie ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überprüfen Sie Ihr Leistung... / 1.2 Es gibt keine Tabus

Sie sollten sich bei der Kostensenkung nicht beschränken. Auch die Reise- und Bewirtungskosten der Geschäftsführung sind beeinflussbar und sind kein Tabu. Überall im Unternehmen gibt es "kleine Fürstentümer", die gerne von einer Kostensenkung ausgenommen werden. Sie sollten sich auf keinen Fall scheuen, den Rotstift überall anzulegen. Argumente wie "jeder eingesparte Euro im ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Gewinnverteilun... / III. Vergleich zu dem verworfenen Gesetzentwurf

Vor dem Hintergrund der systematischen Erwägungen des erkennenden Senats ist auch der in dem Urteil angeführte Gesetzentwurf für den § 35 EStG vom 15.2.2000 von Interesse, da dieser die Verankerung eines rechtsformspezifischen Aufteilungsschlüssels im Gesetzeswortlaut vorsah.[12] Dieser sollte sich ergeben aus dem Verhältnis des dem phG zuzurechnenden Gewinnanteils zzgl. der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Gewinnverteilun... / a) Ertragsteuerliche Aspekte bei der KGaA

Gesellschaftsebene: Die KGaA ist zwar unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG), jedoch sind die nicht auf das Grundkapital entfallenden Gewinnanteile des phG sowie die auf diesen entfallenden Tantiemen für die Geschäftsführung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG bei der KGaA für Zwecke der Körperschaftsteuer abzugsfähig. Gesellschafterebene: Korrespondierend erfo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Gewinnverteilun... / II. Rechtsformspezifische Auslegung durch den BFH

Vor diesem Hintergrund erschließen sich die Überlegungen des BFH hinsichtlich einer rechtsformspezifischen Auslegung des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels i.S.d. § 35 Abs. 2 S. 2 EStG. So verfolgt § 35 EStG unstreitig den Zweck der Entlastung der bereits mit GewSt belasteten Einkünfte aus Gewerbebetrieb von einer Doppelbelastung, soweit diese auch der Besteuerung mit E...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Alternative Mitarbeitervert... / 1 Einordnung

Alternative Modelle der Arbeitnehmerbeteiligung kommen in der Praxis in verschiedenen Formen vor, die freiwillig und nicht gesetzlich geregelt sind. Sie dienen als Alternative zu einem Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Sie können in Form von Mitarbeitervertretungen, Arbeitsgruppen oder anderen partizipativen Projekten umgesetzt werden und bieten flexib...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Alternative Mitarbeitervert... / 3 Satzung als Grundlage der Mitbestimmung

In alternativen Modellen können zwar verbindliche Vereinbarungen getroffen werden, es fehlt jedoch die gesetzliche Verankerung, die dem Betriebsrat nach dem BetrVG zugrunde liegt. Deshalb muss eine entsprechende Satzung im Unternehmen erlassen werden, welche die Grundlage für das Mitbestimmungsmodell darstellt. Die Durchsetzung der Rechte einer solchen Satzung kann daher sch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Geschäftsführung des Ausschusses

Rz. 10 Zur Geschäftsführung des Ausschusses gilt das unter § 27 BetrVG, Rz. 49 ff. Gesagte entsprechend. Allerdings sind Betriebsratsvorsitzender/Stellvertreter nicht automatisch Vorsitzender bzw. Stellvertreter des Ausschusses, da sie nicht notwendigerweise Mitglieder im Ausschuss sind. Der Ausschuss wählt daher in seiner konstituierenden Sitzung einen Vorsitzenden und eine...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lieferkettensorgfaltspflich... / 4.1 Betriebsinterne Verantwortlichkeiten

Hinweis Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten Da die Sorgfaltspflichten verschiedene Abteilungen tangieren, sind klare Verantwortlichkeiten zur Sicherstellung der Compliance notwendig. Zur effektiven Umsetzung haben die durch das LkSG verpflichteten Unternehmen dafür zu sorgen, dass festgelegt ist, wer innerhalb des Unternehmens für die Durchführung und Überwachung des l...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Gemeinsame Ausschüsse von Arbeitgeber und Betriebsrat

Rz. 23 Unabhängig von der Größe der Betriebe können Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsame Ausschüsse bilden. Der gemeinsame Ausschuss ist ein eigenständiges betriebsverfassungsrechtliches Gremium und kein Organ des Betriebsrats.[1] Rz. 24 Sinnvoll ist ein gemeinsamer Ausschuss, wenn komplexe Themen in einem kleineren Kreis von Fachleuten vonseiten des Betriebsrats wie auch d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.18 Institut des Bewertungsausschusses für ärztliche Leistungen

Rz. 167 Weil der Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen umfangreiche und zeitraubende Gesetzesaufträge durchzuführen hat, ist nach Abs. 3b zu seiner Unterstützung ein neutrales Institut eingerichtet, welches gemeinsam von der KBV und dem GKV-Spitzenverband getragen wird. Das Institut führt nach der Geschäftsordnung des Bewertungsausschusses den Namen "Institut des...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Vgl. auch Literatur und Rechtsprechung zu §§ 11, 12, 13 und 27. Becker, Off-Label-Use: Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei Todesgefahr?, SGb 2004, 594. Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016, 881. ders., Die "Nikolaus-Rechtsprechung" des BVerfG – Eine Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.22 Veröffentlichung der Beschlüsse

Rz. 183 Die mit Wirkung zum 1.1.2012 erfolgte Ergänzung des Abs. 6 um den Satz 10 verpflichtet dazu, die auf die vertragsärztlichen Leistungen bezogenen Beschlüsse und deren entscheidungserhebliche Gründe zu veröffentlichen. Die Bekanntmachung ist vorgeschrieben, entweder im Deutschen Ärzteblatt oder im Internet. Wenn die Bekanntmachung nur im Internet erfolgt, muss im Deuts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.17 Ergänzter Bewertungsausschuss

Rz. 166 Nach Abs. 5a ist bei Beschlüssen zur Anpassung des EBM zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b der Bewertungsausschuss für ärztliche Leistungen um 3 Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG e. V.) zu ergänzen (ergänzter Bewertungsausschuss). Damit sind auch die Interessen der Krankenhäuser gewahrt, di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.2 Prüfvereinbarungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Das Wort "Prüfvereinbarung" ergibt sich nicht aus dem Gesetzestext, wo von "vereinbaren" oder "Vereinbarung" die Rede ist, sondern ist von den regionalen Partnern der gemeinsamen Selbstverwaltung gebildet worden. Abs. 1 Satz 2 gibt lediglich einen rechtlichen Anhaltspunkt dafür, dass in einer Prüfvereinbarung Inhalt und Durchführung der Beratungen und Prüfungen sowie ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. AO für extremistische Körperschaften

Leitsatz Ob eine "Förderung der Allgemeinheit" gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 AO zu verneinen ist, da eine Körperschaft Bestrebungen verfolgt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten, ist ebenso wie bei § 51 Abs. 3 Satz 1 und 2 AO eigenständig und ohne eine die Leistungen der Körperschaft für das Gemeinwohl einbeziehende A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.15 Bewertungsausschüsse

Rz. 156 Neu- und Weiterentwicklung der Bewertungsmaßstäbe für ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen obliegen den Bewertungsausschüssen nach Abs. 3. Sie werden von den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) und dem GKV-Spitzenverband gebildet. Zwar vermittelt der Text den Eindruck, als würde es nur um den Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen gehen,...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. AO und Verfassungsschutzbericht

Leitsatz Die Anwendung der Vermutungsregel des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO erfordert die Feststellung, dass gerade die Körperschaft, deren steuerrechtliche Gemeinnützigkeit versagt werden soll, als selbständiges Steuersubjekt (§ 51 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO) in einem Verfassungsschutzbericht ausdrücklich als extremistisch bezeichnet wird und nicht ein hiervon verschiedenes selbständi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.3 Nutzung der Informationstechnik (Abs. 3)

Rz. 19 Nach Abs. 3 Satz 1 nutzt die gemeinsame Einrichtung zur Erfüllung ihrer Aufgaben durch die Bundesagentur zentral verwaltete Verfahren der Informationstechnik. Abs. 3 stellt sicher, dass die gemeinsamen Einrichtungen i. S.e. einheitlichen Leistungserbringung und Vermittlung, einer höheren Transparenz auf dem Arbeitsmarkt sowie einer einheitlichen Haushaltsbewirtschaftu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerbarkeit von Geschäftsführungsleistungen einer Praxisgemeinschaft; Reichweite der Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL (Rechtslage vor Inkrafttreten des § 4 Nr. 29 UStG)

Leitsatz 1. Eine zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks nach außen auftretende Praxisgemeinschaft ist Unternehmerin. 2. Eine aus Ärzten bestehende Praxisgemeinschaft, die Leistungen für die Führung ihrer eigenen Geschäfte bezieht, erbringt nicht zwangsläufig gleichzeitig Geschäftsführungsleistungen an ihre Mitglieder. 3. Eine aus Ärzten bestehende Praxisgemeinschaft, die mit ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag, Allgemeines / 3 Koalitionsfreiheit

Durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG wird das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, für ‹jedermann und für alle Berufe› gewährleistet. Das Grundrecht gewährleistet zunächst die individuelle Koalitionsfreiheit, d. h. das Recht eines jeden – auch eines Ausländers – einen Verband zu gründen, einem solchen beizutreten und in i...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.2.5 Handlungen für die KG

Die Geschäftsführung einer KG steht allein den persönlich haftenden Gesellschaftern zu. Jeder der Komplementäre kann allein handeln, soweit es sich um Geschäfte handelt, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes mit sich bringt.[1] Die Kommanditisten sind dagegen von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Dieser gesetzliche Ausschluss lässt sich aber vertraglich anders re...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.7.1 Vorteile einer KG

Zu nennen sind vor allem die Möglichkeit einer Kapitalbeschaffung durch die Aufnahme von Kommanditisten, ohne dass diese an der Geschäftsführung zu beteiligen sind, schnelle und dauerhafte Kapitalbeschaffung anstelle einer Bankfinanzierung, weitgehende Haftungsbeschränkung auf Ebene der Kommanditisten, nur eingeschränkten Veröffentlichungspflichten für die KG.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stille Gesellschaft / 1.2 Rechtlicher Status

Die stille Gesellschaft ist eine reine Innengesellschaft. Als solche ist sie nicht rechtsfähig, kann nicht klagen oder verklagt werden. Eine stille Gesellschaft tritt nicht unter ihrem Namen auf und kann auch keine Rechte erwerben oder Verbindlichkeiten eingehen. Aus den geschäftlichen Handlungen des Betriebs ist allein der Inhaber berechtigt und verpflichtet.[1] Nach außen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 2.3 Mitunternehmer einer KG

Die Gesellschafter einer mitunternehmerischen KG werden als Mitunternehmer bezeichnet. Diese Eigenschaft ist für die Komplementäre angesichts des Haftungsrisikos und der Geschäftsführung zweifellos erfüllt. Kritischer ist die Stellung der Kommanditisten. Diese sind nur Mitunternehmer, wenn sie nach den vertraglichen Regelungen und der tatsächlichen Umsetzung sowohl ein Mitunt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 3 Umsatzsteuer im Fall der KG

Eine KG wird i. d. R. als Unternehmer zu qualifizieren sein. Dazu ist ausreichend, dass die Gesellschaft selbstständig eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt und am wirtschaftlichen Leben teilnimmt, indem nachhaltig Leistungen gegen Entgelt ausgeführt werden. Unabhängig davon können aber auch die KG-Gesellschafter selbst Unternehmer sein. Jedoch werden die Kommandi...mehr