Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

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§ 3 Prozessrecht / 4. Antrag auf Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht gem. § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG

Rz. 617 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.50: Antrag auf Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht An das Arbeitsgericht _________________________ Ort, Datum Geschäftszeichen Kündigungsschutzverfahren: _________________________ Einstweiliges Verfügungsverfahren gemäß § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG der _________________________ GmbH, vertreten durch ihren Ge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wie bereits ausgeführt, ist ein Zweckbetrieb ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. von § 14 AO (s. Anhang 1b). Dieser Betrieb hat eine sehr enge Verbindung zur steuerbegünstigten satzungsmäßigen Betätigung einer gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaft. In den Zweckbetrieben werden somit die eigentliche...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / VI. Tragung der Kosten und Lasten bei laufender Verwaltung, § 2038 Abs. 2 i.V.m. § 748 BGB

Rz. 140 Die Miterben haben die Lasten des Gesamthandvermögens, Kosten der Erhaltung und Verwaltung sowie Auslagen für eine gemeinsame Benutzung von Erbschaftsgegenständen im Verhältnis ihrer Erbquoten zu tragen. Dies bestimmt § 748 BGB auf den § 2038 Abs. 2 BGB verweist. Die Verpflichtung ist zunächst auf das im Nachlass vorhandene Vermögen beschränkt, wobei auch keine Vorsc...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / II. Mehrere Miterben als Testamentsvollstrecker

Rz. 10 Der Erblasser kann auch mehrere Testamentsvollstrecker ernennen, § 2197 Abs. 1 BGB. Sofern er keine abweichenden Anordnungen getroffen hat, führen sie das Amt gemeinschaftlich, bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet das Nachlassgericht, § 2224 Abs. 1 BGB. Der Erblasser kann jedoch durch letztwillige Verfügung die Aufgabenverteilung unter mehreren Testamentsvollstre...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / (1) Vorliegen eines wichtigen Grundes

Rz. 198 Ein wichtiger Grund i.S.d. § 38 Abs. 2 ist nicht notwendigerweise ein wichtiger Grund nach § 626 Abs. 1 BGB (vgl. BGH GmbHR 1978, 85; Noack § 38 Rz. 110). Der wichtige Grund kann sowohl in der Person des Geschäftsführers als auch bei der Gesellschaft zu suchen sein. Der wichtige Grund erfordert kein pflichtwidriges oder gar schuldhaftes Verhalten des Geschäftsführers...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Die Besonderheiten der GmbH & Co KG

Rz. 20 Die Komplementär-GmbH sowie die am selben Ort einzutragende KG dürfen nicht verwechslungsfähig i.S.d. § 30 HGB sein (hierzu Gehrlein/Born/Simon § 4 Rz. 21 [UG], 79; vgl. BGH ZIP 2009, 168 – HM & A). KG und GmbH müssen sich "deutlich" unterscheiden (§ 30 Abs. 1 HGB – hierzu Lutter/Hommelhoff § 4 Rz. 20 f.; auch Gehrlein/Born/Simon § 4 Rz. 79, nicht ausreichend untersch...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Ziele der Reform 1998

Rz. 1 Mit der UG sollte 1998 eine Rechtsformvariante der GmbH zur Verfügung gestellt werden, bei der eine einfache Gründung sowie ein niedriger Kapitalaufwand von mindestens einem Euro insb. kapitalschwachen Gründern den Marktauftritt ermöglichen soll. Ein weiteres Ziel besteht darin, das weitere Vordringen der englischen Ltd. aufzuhalten (limited company seit 2004 in Deutsc...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Beschränkung der Abberufbarkeit auf wichtige Gründe durch die Satzung – Vorliegen wichtiger Gründe

Rz. 34 Abs. 1 enthält keine zwingende Regelung. Die Satzung kann jede Einschränkung festlegen, ausgenommen die Abberufung aus wichtigem Grund (vgl. BGH NJW 1969, 1483). Zwischen der freien Abberufung nach Abs. 1 und der Beschränkung auf wichtige Gründe (Abs. 2) bleibt Raum für gesellschaftsvertragliche Regelungen, z.B. Beschränkung auf sachliche Gründe, die sich (noch) nicht...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster: Betriebsvereinbarung über die Altersteilzeit (ATZ)

Rz. 218 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.28: Betriebsvereinbarung Altersteilzeit (ATZ) Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Firma) am Standort _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird folgende Vereinbarung geschlos...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Einzahlungen auf Geschäftsanteile

Rz. 14 Sofern keine Sacheinlage vereinbart ist (§§ 5 Abs. 4, 56), hat die Einlage als Bareinlage zu erfolgen (Noack § 19 Rz. 12). Erfüllung tritt ein, wenn der entsprechende Betrag in das Vermögen der GmbH fließt und zur freien Verfügung steht. Da Handhabung größerer Summen Bargelds nicht immer unproblematisch ist, kommt der Zahlung gleichgestellte Erfüllung in Betracht (z.B...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / III. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht gem. § 666 BGB

Rz. 155 Die Anzahl der Fälle, in denen Erben von vormals vom Erblasser bevollmächtigten Miterben Auskunft- und Rechenschaft verlangen, ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Dies hängt wohl einerseits damit zusammen, dass die Erteilung von Vorsorge- und sonstigen Vollmachten in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat; andererseits sind die Möglichkeiten, die §...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bürgerinitiativen

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ob Gemeinnützigkeit gegeben ist, richtet sich im Einzelfall nach dem satzungsmäßigen und tatsächlich verfolgten Zweck der Bürgerinitiative. Jedenfalls sind Bürgerinitiativen nicht per se gemeinnützig. Voraussetzung ist vielmehr auch hier, dass in dem von der Bürgerinitiative verfolgten Zweck eine Förderung der Allgemeinheit zu sehen ist. Insofern g...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 4. Unterrichtung und Anhörung

Rz. 286 Für die Unterrichtung und Anhörung und Beteiligung der SBV gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie gegenüber dem BR. Somit tritt die Unwirksamkeitsfolge des § 178 Abs. 2 S. 3 SGB IX nicht ein, wenn der Arbeitgeber die SBV vor Ausspruch der Kündigung entsprechend den für die Beteiligung des Betriebsrats gem. § 102 Absätzen 1 und 2 BetrVG geltenden Grundsätz...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation (Verkauf Teilbetrieb, Betriebsverlegung, Personalabbau)

Rz. 997 Das nachfolgende Muster orientiert sich am eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 929 ff.). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.75: Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Gesamtbetriebsrat der Gesellschaf...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 12. Das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers in der Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 220 Das Dienstverhältnis mit dem Geschäftsführer wird von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berührt; es besteht (was an sich selbstverständlich ist) nach ausdrücklicher Vorschrift des § 108 Abs. 1 S. 1 InsO fort. Ein außerordentliches Kündigungsrecht wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht begründet (BAG NJW 1969, 524). Ein aus anderen Gründen be...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Vorschrift geändert durch Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamts v. 21.3.2013 (BGBl. I 2013, S. 556). Im Übrigen erfolgte entgegen ursprünglichen Absichten keine Änderung von § 4 durch die Novelle 1980. Neuere Rechtsprechung: OLG Düsseldorf v. 15.8.2023 – 3 Wx 104/23 – keine Irreführung i.S.d. § 18 Abs. 2 HGB durch die Verwendung des Begriffs "Institut"; BGH v. ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster

Rz. 659 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.54: Betriebsvereinbarung über die Einführung eines betrieblichen Vorschlagswesens zwischen _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" – und dem Betriebsrat des Betriebs der _________________________ – nachfolgend "Betriebsrat" – Präambel In der Vergangenheit haben Vorschläge aus der Belegschaft einen wese...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Formulierungsbeispiel

Rz. 1523 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.88: Urlaubsklauseln (1) Hinweisschreiben des Arbeitgebers zu Beginn des Jahres Liebe/r Frau/Herr _________________________, zu Beginn des Jahres möchte ich Sie über Ihre Urlaubsansprüche in diesem Kalenderjahr informieren: Nach den für Sie geltenden Regelungen steht Ihnen in diesem Kalenderjahr ein Urlaubsansp...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 256 Während internationale, insbesondere US-amerikanische Konzerne bereits seit Jahrzehnten Programme zur Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg unterhalten, ist die Vergütung durch Aktienoptionen (Stock Options) in deutschen Unternehmen verhältnismäßig neu.[638] Sie hat sich jedoch ungeachtet zwischenzeitlich eingetretener Schwächen an der Börse mittlerweile ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift behandelt den Gewinnanspruch der Gesellschafter (Abs. 1, 3), den Ergebnisverwendungsbeschluss (Abs. 2), den Grundsatz der gleichmäßigen Verteilung entsprechend den Anteilen (Abs. 3) sowie die Rücklagenbildung bei Wertaufholungen (Abs. 4). Die Bestimmung ist, was Gewinnbezug, Gewinnverwendung und Gewinnverteilung betrifft, dispositiv (Noack § 29 Rz. 3). N...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / III. Form der Kündigung

Rz. 18 Seit Inkrafttreten des § 623 BGB zum 1.5.2000 bedarf jede Kündigung der Schriftform. § 623 BGB gilt sowohl für die arbeitgeber- als auch für die arbeitnehmerseitige Kündigung. Er gilt für alle Kündigungen, somit auch für die außerordentliche Kündigung. Keine Geltung entfaltet § 623 BGB demgegenüber für Teilkündigungen oder Änderungen von Arbeitsbedingungen im Rahmen d...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Aufhebungsvertrag durch konkludente Vereinbarung

Rz. 296 Bis zum Inkrafttreten des § 623 BGB am 1.5.2000 war die konkludente Aufhebung von Arbeitsverträgen möglich. Dies wurde insbesondere diskutiert, wenn ein Arbeitnehmer zum Organ einer Gesellschaft berufen bzw. ein Vorstands- oder Geschäftsführer-Dienstvertrag abgeschlossen wurde. Ob das alte Arbeitsverhältnis ruhte oder beseitigt worden war, wurde nach verschiedenen Au...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Checkliste zur Beurteilung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (in Anlehnung an GDA Leitlinie Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes)

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff der GbR

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist in den §§ 705ff. BGB geregelt. Das Recht der GbR wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MopeG)mit Wirkung zum 01.01.2024 reformiert. Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks und müssen hier...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / III. Prüfungsrechte der Gläubiger

Rz. 10 Wie sich aus den obigen Ausführungen klar ergibt, besteht neben dem Prüfungsauftrag des Gerichts auch ein Prüfungsrecht der Gläubiger. Die Rechnungslegung erfolgt gegenüber "der Gläubigerversammlung" also gegenüber den Gläubigern, was eine vorrangige Prüfung dieser beinhaltet. Tipp für Gläubiger Der Insolvenzverwalter hat bei Beendigung seines Amtes primär gegenüber de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7 Umsatztantiemen

Tz. 498 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Umsatztantiemen werden von Rspr und FinVerw nur in Ausnahmefällen anerkannt. Sie führen idR zu einer Gewinnabsaugung zugunsten des Ges-GF; s Urt des BFH v 28.06.1989 (BStBl II 1989, 854). Der BFH weist darauf hin, dass die Frage der Gewinnabsaugung durch eine Tantieme unabhängig von der Höhe der Gesamtausstattung zu prüfen ist. Auch eine Um...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / c) Folgen der Beendigung des Dienstverhältnisses – Schadensersatzansprüche

aa) Ansprüche und Verpflichtungen des Geschäftsführers Rz. 213 Der Geschäftsführer kann die Ausstellung eines Zeugnisses, nicht aber seine Entlastung verlangen (BGHZ 94, 326; vgl. auch § 46 Rz. 61 ff.), wohl aber mit einer Feststellungsklage gegen die Gesellschaft mit dem Inhalt vorgehen, dass dieser keine Ersatzansprüche zustehen (BGHZ 94, 328). Ist die GmbH mit der Zahlung ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Änderung des Gesellschaftsvertrages

Rz. 2 Eine "Abänderung" des Gesellschaftsvertrages (Satzung, Statut vgl. § 2 Rz. 2, s. auch Lutter/Hommelhoff § 53 Rz. 1) liegt bei jeder Aufhebung oder Ergänzung der Satzungsbestimmungen vor. Auch eine bloße Fassungsänderung fällt darunter. Es kommt auch nicht darauf an, ob die betr. Vorschrift bedeutungsvoll, notwendig (vgl. § 3) oder fakultativ ist (z.B. Aufsichtsrat). Di...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Rechtsnatur des Anstellungsvertrags

Rz. 117 Nach h.M. handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, auf den die Regeln des Dienstvertrags anzuwenden sind (§§ 675, 611 ff. BGB), nicht um einen Arbeitsvertrag (St. Rspr. seit BGH v. 9.2.1978 – II ZR 189/76; zuletzt BGH NZA 2021, 207, 208; Noack § 37 Rz. 101 f.; Altmeppen § 6 Rz. 78). Das schließt nicht aus, einzelne arbeitsrechtliche Bestimmungen anzuwende...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / D. Frühe Neuzeit

Rz. 12 Die Zeit des wachsenden Handels und der Ausbildung reicher, städtischer Handelsfamilien erforderte auch angepasste rechtliche Strukturen.[42] Es bildeten sich Gesellschaften, beispielsweise die auf Verträgen beruhende der Fugger. Es ist umstritten, ob die offene Handelsgesellschaft der Fugger in ihrer Ursprungsform mit der fortgesetzten Erbengemeinschaft identisch ist....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Anerkennung dem Grunde nach

Tz. 445 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei GF stellen erfolgsabhängige Vergütungen übliche Gehaltsbestandteile dar. Nach den Grundsätzen des Fremdvergleichs bestehen deshalb dem Grunde nach idR keine Bedenken, auch im Anstellungsvertrag mit einem Ges-GF eine Tantiemeregelung zu treffen. Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn im Betrieb gleichzeitig auch noch ein Fremdge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.1 Klarheit der Vereinbarung

Tz. 447 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei der Vereinbarung von Tantiemen ist darauf zu achten, dass – zumindest bei beherrschenden Ges-GF – die BMG klar und eindeutig festgelegt ist. Aus Nachw-Gründen sollte die Festlegung schriftlich erfolgen, auch wenn für Tantiemevereinbarungen kein zwingendes Schriftformerfordernis besteht. Ein Nachw einer Vereinbarung durch tats Übung, wie...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Mitbestimmungsverfahren in der betrieblichen Organisation des Arbeitsschutzes

Rz. 594 Eine Vielzahl der Arbeitsschutzvorschriften sind unter Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Verhältnisse umzusetzen. Sie enthalten Schutzziele, benennen vielfältige Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten, ohne abschließend festzulegen, was der Arbeitgeber gesetzlich zu tun verpflichtet ist. Für den Arbeitgeber bestehe...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / a) Allgemeines

Rz. 57 Der Gläubigerausschuss ist neben der Gläubigerversammlung das wichtigste Gremium der Gläubigermitbestimmung. Wird ein Ausschuss bestellt, nimmt dieser häufig Aufgaben wahr, die ansonsten die Gläubigerversammlung wahrzunehmen hätte. Nach dem Gesetz haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses den Insolvenzverwalter bei seiner Geschäftsführung zu unterstützen und zu üb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Angaben im Umwandlungsvertrag (hier: Verschmelzungsvertrag)

Rz. 1101 Das nachfolgende Muster orientiert sich an dem eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 1082). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.81: Angaben im Umwandlungsvertrag Verschmelzungsvertrag zwischen der A-GmbH mit Sitz in M., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts M. unter _________________________ – im Folgenden als "übernehmende ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gesangvereine

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ein Gesangverein kann wegen Förderung von Kunst und Kultur als steuerbegünstige (gemeinnützige) Einrichtung nach § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO (Anhang 1b) anerkannt werden, wenn sowohl seine Satzung als auch seine tatsächliche Geschäftsführung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen entspricht. Steht bei einem Gesangverein jedoch die Förderung der Ges...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / t) Temporäre Auszeit – stay on board

Rz. 828 Nach der Neuregelung in § 38 Abs. 3 GmbHG hat ein Geschäftsführer, der einem mindestens zweiköpfigen Geschäftsführungsorgan angehört, nicht aber ein Alleingeschäftsführer, das Recht, von dem jeweiligen Bestellungsorgan der Gesellschaft die Einräumung einer temporären Auszeit von seiner Organstellung durch den Widerruf seiner Bestellung als Geschäftsführer für einen b...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 4. Bestellung und Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers

Rz. 20 Nach dem Musterprotokoll kann die Gesellschaft bei der Gründung einen Gesellschafter-Geschäftsführer und auch Fremdgeschäftsführer haben (vgl. § 2 Abs. 1a S. 1; Lutter/Hommelhoff § 2 Rz. 62, 63; Gehrlein/Born/Simon § 2 Rz. 27 f.; Katschinski/Rawert ZIP 2008, 1994; Wicke § 2 Rz. 17). Die Vertretungsregelung im Musterprotokoll (vgl. Begründung RegE 2008) soll einfach se...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 3. Stammhausbindungsvertrag

Rz. 712 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.49: Stammhausbindungsvertrag Präambel Der Arbeitnehmer wird ab _________________________ (Datum Beginn) für die _________________________ (Auslandsgesellschaft) in _________________________ (Einsatzort) tätig werden. Hierzu wird der Arbeitnehmer mit der _________________________ (Auslandsgesellschaft) einen s...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Interim Manager

Rz. 782 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.54: Interim Manager Vertrag [1660] Zwischen der Firma _________________________ – Gesellschaft – und _________________________ – Auftragnehmer – Präambel In einer Präambel kann es sinnvoll sein, kurz zu beschreiben, warum der Auftragnehmer als Interim Manager für die Gesellschaft tätig wird, z.B. im Rahmen einer akut...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / (2) Kündigungsschutz / Kündigungsfristen

Rz. 191 Der beherrschende Gesellschafter bedarf als Geschäftsführer keines besonderen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes (BGH GmbHR 1987, 263; OLG Hamm GmbHR 1992, 379). Das ist unter dem Gesichtspunkt, dass sich der Geschäftsführer als Unternehmer betätigt, gerechtfertigt. Ein besonderes Bedürfnis für den Kündigungsschutz käme ohnehin nur in der Insolvenz zum Tragen und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Vermietung eines Arbeitszimmers durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an die Kapitalgesellschaft

Tz. 1013 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die Vereinbarung des Mietverhältnisses über ein Arbeitszimmer im eigenen Einfamilienhaus/ der eigenen Eigentumswohnung des Ges-GF zielt oftmals darauf ab, trotz der Einschränkung der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (s § 4 Abs 5 Nr 6b EStG iVm § 9 Abs 5 EStG) die stliche Berücksichtigung der Kosten zu ermögl...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 9. Auftragsverhältnisse und Geschäftsbesorgungsverträge

Rz. 181 Die §§ 115 ff. InsO gewährleisten, dass die Verwaltung der Masse ab dem Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung wirksam nur noch durch den Insolvenzverwalter erfolgt. Nachdem der Schuldner gem. § 80 InsO das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über die Insolvenzmasse verloren hat, soll auch ein Dritter, der sein Recht vom Schuldner ableitet, auf die Insolvenzmasse nicht mehr ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Muster

Rz. 488 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.45: Betriebsvereinbarung zu Ethikrichtlinien zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Konzern-/Gesamt-)Betriebsrat _________________________ der _________________________ (Name des Arbeitgebers) – nachfolgend "Betriebsrat" genannt – – Ar...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 2. Beerdigungskosten

Rz. 27 Fraglich erscheint auch, in welchem Maße Beerdigungskosten als Erbfallschulden zu sehen sind. Der Terminus "standesmäßig" aus § 1968 BGB wurde mit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung 1999 entfernt. Jedoch behält der ursprüngliche Begriff seine Bedeutung bis heute.[37] Unter den Kosten einer "standesmäßigen Beerdigung" versteht man solche, die über das Notwendige hin...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 65. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

UVZ-Nr. [Nummer]/[Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor dem unterzeichneten Notar [Name] im Bezirk des Oberlandesgerichts [Ort] mit Amtssitz in [Ort], erschien heute, von Person bekannt: [Name], geboren [Datum], wohnhaft [Anschrift]. Der Erschienene erklärte: Ich handele nachfolgend nicht für mich persönlich, sondernmehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Haftung

Rz. 47 Der Handelnde haftet in der Weise, dass die Gläubiger aus der Nichteintragung der GmbH keine Nachteile zu tragen haben. Hieraus folgt, dass die Vermögenslage des Gläubigers herzustellen ist, die bestünde, wenn die GmbH eingetragen worden wäre; eine Besserstellung darüber hinaus kann über § 11 Abs. 2 nicht erreicht werden (BGHZ 53, 210; 69, 104; OLG Köln GmbHR 1966, 21...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.4 Stiller Gesellschafter ist nahe stehende Person des Anteilseigners

Tz. 1277 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Es ist auch denkbar, dass der stille Gesellschafter eine dem AE der Kap-Ges nahe stehende Pers ist (allg zu nahe stehenden Pers s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 500ff). Dies hätte bei einer atypisch stillen Gesellschaft zB den Vorteil, dass die Vergütungen für die Geschäftsführung des Ges -GF bei diesem nicht als Sondervergütungen iSd § 15 Abs 1...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Zulässige Zwecke

Rz. 4 Bei einer GmbH können erwerbswirtschaftliche, sonstige wirtschaftliche sowie auch ideelle Zwecke zulässig sein (vgl. Altmeppen § 1 Rz. 9, 10). Die GmbH unterliegt insofern nur geringen Schranken (Altmeppen § 1 Rz. 4; Lutter/Hommelhoff § 1 Rz. 6 – zu den Grenzen u. Rz. 12 f.). Die unscharfe Formulierung ("Zweck") lässt darüber streiten, welche Bedeutung in diesem Zusamm...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Sportliche Veranstaltungen

Tz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Unterhält ein steuerbegünstigter gemeinnütziger Fußballverein eine Lizenzspielerabteilung für die 1. oder 2. Bundesliga, begründet dieser damit zwingend einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b). Zum einen überschreiten die Einnahmen aus dem Lizenzspielerbetrieb die Unschädlichkeitsgrenze des § 67a Abs. 1 ...mehr