Fachbeiträge & Kommentare zu Gesamtsozialversicherungsbeitrag

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 4.4 Beschäftigte im Übergangsbereich

Durch die höhere Geringfügigkeitsgrenze ergeben sich auch Auswirkungen auf die Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs), da sich deren untere Entgeltgrenze ändert. Vom 1.1.2025 an liegt ein Midijob vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig 556,01 EUR bis 2.000,00 EUR im Monat beträgt.[1] Die beitragspflichtige Einnahme (BE) für die Berechnung des Gesamtsoz...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältn...mehr

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Sommer, SGB V § 242 Zusatzb... / 1 Allgemeines

Rz. 13 § 242 in seiner Ursprungsfassung bestimmte die notwendige Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes und dessen Anwendung, wenn kein Entgeltfortzahlungsanspruch für 6 Wochen oder Anspruch auf eine Sozialleistung wie Krankengeld bestand. Die erste Neufassung der Norm zum 1.1.2009 durch das GKV-WSG (vgl. Rz. 2) führte einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag ein, der als Pa...mehr

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Sommer, SGB V § 242 Zusatzb... / 2.4 Anwendung des SGB IV (Abs. 4)

Rz. 29 Im Hinblick auf die Umstellung auf den Quellenabzug (vgl. Rz. 13) bestimmt Abs. 4 ausdrücklich, dass für die Zusatzbeiträge die Vorschriften des Zweiten Abschnitts (Leistungen und Beiträge, §§ 19 bis 28) und des Dritten Abschnitts (Gesamtsozialversicherungsbeitrag, §§ 28a bis 28r) des SGB IV entsprechend gelten.mehr

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Sommer, SGB V § 244 Ermäßig... / 2.1.1 Beitragsermäßigung auf ein Drittel (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 4 Für Wehrdienstleistende im öffentlichen Dienst, denen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 des Arbeitsplatzschutzgesetzes (ArbPlSchG) Entgelt bei einer Wehrübung wie bei einem Erholungsurlaub weiterzugewähren ist, und bei denen aufgrund Fiktion das Beschäftigungsverhältnis als nicht unterbrochen gilt (§ 193 Abs. 1), beträgt der Beitrag ein Drittel des vorherigen Beitrags aus dem Arb...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.4 Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (Abs. 3)

Rz. 27 Abs. 3 enthält Zuschüsse zum Arbeitsentgelt als Kann-Leistung an Arbeitgeber. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist wiederum, dass eine berufliche Weiterbildung für Arbeitnehmer stattfindet. Eine Förderung kommt in Betracht, soweit die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird. Andere Weiterbildungen schließen eine Förderung n...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein hoher Beschäftigungsstand und eine anhaltend hohe Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften lässt den Arbeitsmarkt in Deutschland nach der in der Gesetzesbegründung zum Qualifizierungschancengesetz geäußerten Auffassung der Bundesregierung auf Vollbeschäftigung zusteuern. Zugleich wird aber auf den sich in immer kürzeren Abständen wandelnden Arbeitsmarkt hingewi...mehr

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Sommer, SGB V § 242 Zusatzb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit der Regelung eines erhöhten Beitragssatzes für Mitglieder, die einen Anspruch auf Krankengeld schon vor der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit hatten, zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Auch der von den Krankenka...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 8.1 Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte

EuGH, Urteile v. 29.7.2024, C-184/22 und C-185/22 Ein Arbeitgeber zahlte allen Arbeitnehmern, egal ob teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt, Mehrarbeitszuschläge erst dann, wenn eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden überschritten worden war. Das führte im Ergebnis dazu, dass der Vollzeitbeschäftigte ab seiner ersten Überstunde einen Mehrarbeitszuschlag erhielt, der Teilzeitbesch...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / III. Beitragsbemessung

Rz. 14 Nach Wegfall des früheren Rentenversicherungsnachteils (dazu bereits oben Rdn 9 sowie unten Rdn 31) liegt die einzige Besonderheit der Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich (Midi-Job) in der Höhe und der Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge unter Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wie bereits erwähnt bleibt der prozentuale Gesamtsozialversi...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / 1. Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung

Rz. 22 Dass die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung eine Schadensposition sein können, wird bestritten. Argumentiert wird damit, dass der Arbeitgeber die Arbeitgeberanteile auch bei rechtzeitiger Erfüllung der Anzeigepflicht hätte tragen müssen. Deshalb mangele es an der notwendigen Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden.[12] Hierbei wird übersehen, dass zw...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / B. Begriffsbestimmungen

Rz. 4 Gem. § 28e Abs. 1 SGB IV hat der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzuführen, der sich gem. § 28d SGB IV aus den Beiträgen für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zusammensetzt. Im Grundsatz tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte dieser Beiträge. Das ergibt sich aus den auf den jeweiligen Sozialversicherungszweig bezog...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1408 Versicherungspflichtig in den einzelnen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung ist, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt wird.[3270] Der Begriff der Beschäftigung erfasst gem. § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist daher stets auch ein sozialversicherungspflichtiges Bes...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / 2. Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

Rz. 25 Kommt es dazu, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer geringfügig oder im Bereich des sozialversicherungspflichtigen Einstiegsbereichs beschäftigt, ohne hierbei Kenntnis über eine Zweitbeschäftigung zu haben, werden unter den Voraussetzungen der Zusammenrechnung beide Beschäftigungsverhältnisse voll sozialversicherungspflichtig. In der Konsequenz führt der Arbeitgebe...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / A. Allgemeines, Gesetzeshistorie

Rz. 1 Im Zuge der sog. Hartz-Gesetze wurde mit Wirkung zum 1.4.2003 eine sozialversicherungsrechtliche Gleitzone (heute: Übergangsbereich) geschaffen und in § 20 Abs. 2 SGB IV definiert. Die Einführung dieser Gleitzone ging auf einen Vorschlag der Hartz-Kommission zurück.[1] Im Hinblick auf die Beitragslast sollte sie den Übergang von der sozialversicherungsfreien entgeltger...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu (flexibler) Arbeitszeit/Langzeitkonten

Rz. 220 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.29: Betriebsvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, wird zur Regelung flexibler Arbeitszeit und Einführung von Langzeitkonten fo...mehr

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§ 23 Rentenversicherung / D. Beitragszahlung

Rz. 20 Die Beiträge von Arbeitnehmern werden gem. § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI von Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig getragen. Bei Versicherten, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, und deren Arbeitsentgelt 325 EUR nicht übersteigt, oder bei Beschäftigten, die ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr ausüben oder die einen Bundesfreiw...mehr

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§ 24 Arbeitslosenversicherung / D. Beitragszahlung

Rz. 11 Gem. § 346 Abs. 1 SGB III werden die Beiträge von den versicherungspflichtigen Beschäftigten und von den Arbeitgebern je zur Hälfte getragen. Rz. 12 Die Beiträge sind gem. § 348 Abs. 1 SGB III an sich von demjenigen zu zahlen, von dem sie zu tragen sind. Für Beiträge aus dem Arbeitsentgelt abhängig Beschäftigter erklärt Abs. 2 jedoch die Regeln zum Gesamtsozialversiche...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / V. Beitragsnachweisverfahren/Meldungen

Rz. 39 Der Arbeitgeber ist gem. § 28f Abs. 3 SGB IV verpflichtet, für jeden Entgeltabrechnungszeitraum (i.d.R. also für jeden Kalendermonat) bei der Einzugsstelle einen Nachweis über die zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge einzureichen. § 28a SGB IV verpflichtet ihn darüber hinaus zur Abgabe diverser Meldungen. Die Details regeln die Verordnung über die Berechnung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster: Betriebsvereinbarung über die Altersteilzeit (ATZ)

Rz. 218 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.28: Betriebsvereinbarung Altersteilzeit (ATZ) Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Firma) am Standort _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird folgende Vereinbarung geschlos...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Rechtsfolgen unzutreffender Beurteilung der Sozialversicherungspflicht

Rz. 1418 Die unzutreffende sozialversicherungsrechtliche Behandlung eines Arbeitsverhältnisses hat für die Vertragsparteien weitreichende Folgen. Stellt sich nachträglich heraus, dass entgegen der Vorstellungen der Parteien ein Beschäftigungsverhältnis i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV vorliegt, obliegt dem Arbeitgeber die rückwirkende Beitragszahlung einschließlich der auf die ...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / F. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im anwaltlichen Mandat

Rz. 42 Durch die Förderung der geringfügigen Beschäftigungen in haushaltsnahen Dienstleistungen im Jahre 2003 ergibt sich häufiger die Situation, dass Mandanten um Beratung ansuchen, was bei der Einstellung einer Haushaltshilfe zu beachten ist. Der beratende Rechtsanwalt wird typischerweise das Arbeitgeber-Mandat führen. Rz. 43 In arbeitsrechtlicher Hinsicht ist insbesondere ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ortskrankenkassen

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ortskrankenkassen sind Träger der > Sozialversicherung Rz 1; als solche sind sie jeweils > Öffentliche Kasse iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG (> Aufwandsentschädigungen Rz 23 ff). Für Aufwandsentschädigungen der im Außendienst tätigen > Arbeitnehmer gelten die allgemeinen Vorschriften (> Zehrgelder). Rz. 2 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zur Besteuerung d...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 2. Fälligkeit der Beitragsansprüche

Rz. 13 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird gem. § 23 Abs. 1 S. 1–2 SGB IV entsprechend den Regelungen der Satzung der Kranken- und Pflegekassen fällig, spätestens aber – da es sich um Beiträge handelt, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind – am drittletzten Bankarbeitstag des jeweiligen Beschäftigungsmonats. Steht zu diesem Zeitpunkt de...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / IV. Ausgleichsverfahren zur Erstattung

Rz. 31 Zum 1.1.2006 wurden die bis dahin noch geltenden Normen des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit bzw. Schwangerschaft/Mutterschaft abgelöst. Im Rahmen der Umlageversicherung werden den Arbeitgebern 100 % der Aufwendungen bei Mutterschaft erstattet, sog. Umlage U2. Rz. 32 Am Ausgleichsverfahr...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / II. Blockaltersteilzeit

Rz. 21 In der Praxis weiter verbreitet ist das Modell der Blockaltersteilzeit, denn es bietet für den Beschäftigten zusätzlich den Vorteil einer vorzeitigen Beendigung der Berufstätigkeit. Das Modell resultiert aus der ursprünglichen Intention von Altersteilzeit, nämlich Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und freie Stellen (vorzeitig) zur Nachbesetzung zu schaffen. Dieses Bedürfn...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / II. Beitragsschuldner im Innenverhältnis

Rz. 27 Zwar ist der Arbeitgeber im Außenverhältnis gegenüber dem Sozialversicherungsträger der einzige Beitragsschuldner, doch soll er nach dem gesetzlichen Konzept die Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nur etwa zur Hälfte tragen. Der Ausgleich erfolgt durch einen Rückgriffsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, der sich auf den ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Hintergrund

Rz. 1169 Der Begriff der Personalakte ist gesetzlich nicht definiert. Unter Personalakten im formellen Sinn sind diejenigen Schriftstücke und Unterlagen zu verstehen, welche der Arbeitgeber als "Personalakte" führt und die diesen als Bei-, Neben- oder Sonderakten zugeordnet sind. Personalakten im materiellen Sinne sind eine Sammlung von Urkunden und Vorgängen, die die persön...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 383 Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern mittels eines Teilzeitarbeitsverhältnisses einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglichen.[1007] Hierzu bedarf es eines individuellen Änderungsvertrages, durch den der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit vermindert. Gesetzlich ist weder zugunsten des Arbeitnehmers noch des Arbeitgebers ein einseitiger Ansp...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / II. Grundzüge des Haushaltsscheckverfahrens

Rz. 36 Bei dem Haushaltsscheckverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Meldeverfahren. Es kann nur für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse genutzt werden. Bei dem Haushaltsscheck handelt es sich um einen Vordruck, der durch die Minijob-Zentrale zur Verfügung gestellt wird. Dieser enthält die Angaben nach § 28a Abs. 8 SGB IV. Meldungen im Haushaltsscheckverfahren kö...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / I. Gesetzesänderung zum 1.7.2019

Rz. 34 Im Zusammenhang mit der Reform 2019, als die Gleitzone von dem inhaltlich ähnlichen Übergangsbereich abgelöst wurde, hatte es keine Übergangsregelungen gegeben. Alle bei Inkrafttreten des damals neuen Rechts am 1.7.2019 bereits bestehenden Arbeitsverhältnisse mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 450,01 EUR und 1.300 EUR wurden fortan nach dem neu...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / I. Träger des Haushaltsscheckverfahrens

Rz. 33 Das bis zum Inkrafttreten der "Hartz-Gesetze" in Privathaushalten alternativ für versicherungsfreie geringfügige wie auch für versicherungspflichtige Beschäftigungen Anwendung findende Haushaltsscheckverfahren ist seit dem 1.4.2003 nur noch für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten anzuwenden. Es ist obligatorisch, d.h. es ist dem Arbeitgeber nunmehr verweh...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Anforderungen an ein Zeitwertkonto

Rz. 2 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Verschiebung der Lohnzahlung in eine Zeit der Arbeitsfreistellung hat sich bei den sozialen Sicherungssystemen besonders wegen des dort geltenden Anspruchsprinzips als problematisch erwiesen. Entfällt in der Leistungsbeziehung zwischen ArbG und ArbN, die im Wesentlichen durch Arbeitsleistung gegen > Arbeitsentgelt gekennzeichnet ist, in d...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / VII. Erstattungsforderungen des Sozialamtes

Rz. 160 § 55 Abs. 3 S. 1 InsO betrifft den Fall, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter die Arbeitnehmer des Schuldners – im Nachlassinsolvenzverfahren also des Erblassers – weiterbeschäftigt und diese von der Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld nach §§ 165 ff. SGB III erhalten. Nach § 169 SGB III gehen die Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die einen Anspruch auf Insolvenzge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Transfergesellschaften

Rz. 955 Transfergesellschaften (auch: "Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften") sind bei Umstrukturierungen etabliert. Sie sollen die Arbeitslosigkeit der entlassenen Mitarbeiter vermeiden und ihnen durch Unterstützung bei der Bewerbung, Qualifizierung und Vermittlung von Arbeitsangeboten den Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber erleichtern. Thematisch gehören der...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 585 Das in den §§ 387 ff. BGB geregelte Rechtsinstitut der Aufrechnung ist grundsätzlich auch auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis anwendbar. Nach § 389 BGB führt die Aufrechnung dazu, dass sowohl die Hauptforderung, das ist die Forderung, gegenüber der der Aufrechnende die Aufrechnung erklärt, als auch die Gegenforderung, das ist die Forderung des Aufrechnenden gegen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 [Haushaltshilfen, Pflege, Heimkosten, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen → Zeilen 4–9]

Sie können eine Steuerermäßigung (direkter Abzug von der tariflichen ESt) beantragen, wenn die Tätigkeiten im eigenen Haushalt ausgeführt wurden. Auch die Pflege in der eigenen Wohnung oder der Wohnung der zu pflegenden Person und die Unterbringung in einem Heim zur dauernden Pflege oder aus Altersgründen sind begünstigt. Wichtig Konkurrenzregelung bei der Betreuung von Kinde...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.9 Rechtsfolgen fehlender Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung – Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers

Verträge zwischen Verleihern und Entleihern sowie zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern sind – wie bisher – unwirksam, wenn der Verleiher nicht die nach § 1 AÜG erforderliche Erlaubnis hat. Neu geregelt wird ein Widerspruchsrecht ("Festhaltensrecht") des Leiharbeitnehmers. D.h., der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer wird nicht unwirksam, wenn der Leiharbeitne...mehr

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Jansen, SGB IV § 28m Sonder... / 2.1 Zahlung der Beiträge für Beschäftigte exterritorialer Arbeitgeber (Abs. 1)

Rz. 5 Die Vorschrift erfasst Arbeitgeber, die nach den §§ 18 bis 20 GVG nicht der inländischen Gerichtsbarkeit unterliegen. Beschäftigte haben den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach § 28m Abs. 1 in den Fällen zu zahlen, in denen eine internationale Zuständigkeit der Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland für Aktivklagen gegen den Arbeitgeber fehlt. Rz. 6 Auch für Besch...mehr

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Jansen, SGB IV § 28m Sonder... / 2.4 Ausgleichsanspruch des Beschäftigten (Abs. 4)

Rz. 19 Hiernach hat der Beschäftigte oder der Hausgewerbetreibende, der den Gesamtsozialversicherungsbeitrag gezahlt hat, gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf den vom Arbeitgeber zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Welchen Anteil der Arbeitgeber zu tragen hat, bestimmten § 346 SGB III, § 249 SGB V, § 168 SGB VI und § 58 SGB XI. Der Erstattungsanspruc...mehr

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Jansen, SGB IV § 28m Sonder... / 2.3 Meldungen für selbstzahlende Versicherte (Abs. 3)

Rz. 16 Die Vorschrift bestimmt, dass Beschäftigte oder Hausgewerbetreibende die Meldungen nach § 28a abzugeben haben, wenn sie den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlen. Dabei hat die Einzugsstelle mitzuwirken. Rz. 17 Für Heimarbeiter ordnet die Norm das Gleiche nicht an. Zwar liegt es nahe, auch Heimarbeiter in diesen Regelungskomplex einzubeziehen, indessen steht der Norm...mehr

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Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 2.2 Zuständige Einzugsstelle für krankenversicherungsfreie Beschäftigte

Rz. 6 Für die freiwillig bei einer Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle abzuführen, bei der der Arbeitnehmer freiwillig versichert ist. Freiwillige Beiträge zur Krankenversicherung gehören nach § 28d Satz 1 nicht zum Gesamtsozialversicherungsb...mehr

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Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 2.1 Zuständige Einzugsstelle für krankenversicherungspflichtige Beschäftigte

Rz. 5 Zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28d) ist grundsätzlich die Krankenkasse, von der die Krankenversicherung durchgeführt wird (§ 28i Satz 1). Dies sind die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die landwirtschaftliche Krankenkasse, die Knappschaft als Krankenversicherungsträger und die Ersatzkassen. Einzugsstelle für geringfügig B...mehr

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Jansen, SGB IV § 28o Auskun... / 2.2 Auskunftspflicht des Beschäftigten gegenüber dem Versicherungsträger

Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 orientiert sich an § 98 SGB X. Entsprechend der dort dem Arbeitgeber auferlegten Verpflichtung hat der Beschäftigte bestimmte Auskunftspflichten. Die Verpflichtung besteht auch dann, wenn die auskunfts- und vorlagepflichtige Person im Zeitpunkt der Betriebsprüfung nicht oder nicht mehr bei diesem Arbeitgeber beschäftigt ist (BT-Drs. 11/2221 S. 28). Die A...mehr

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Jansen, SGB IV § 28k Weiter... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist an die Krankenkasse als Einzugsstelle zu zahlen (vgl. § 28h Abs. 1). Die Einzugsstellen haben jedoch die nicht für sie bestimmten Beiträge zur Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitsförderung an diejenigen Versicherungsträger weiterzuleiten, denen die Beiträge zustehen. Die Vorschrift regelt somit die im Zusammenhang mit...mehr

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Jansen, SGB IV § 28l Vergütung / 2.1 Vergütung der Einzugsstellen (Abs. 1)

Rz. 8 Mit Abs. 1 wird die Rechtsgrundlage für die pauschale Vergütung der von den Einzugsstellen, den Trägern der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit für andere Sozialversicherungsträger vorgenommenen Arbeiten im Rahmen des gemeinsamen Beitragseinzugs geregelt. Die Regelung gilt entsprechend für die Künstlersozialkasse. Rz. 9 Mit dieser Vergütung werden alle d...mehr

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Jansen, SGB IV § 28o Auskun... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift normiert Mitwirkungspflichten des Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber (Abs. 1) und dem Versicherungsträger (Abs. 2). Insoweit begründen die Vorschriften des SGB IV nicht nur Pflichten für die Arbeitgeber, sondern auch für die Beschäftigten. Die dem Beschäftigten auferlegte Mitwirkungsverpflichtung soll den Arbeitgeber in die Lage versetzen, seinen ge...mehr

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Jansen, SGB IV § 28m Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) in das SGB IV eingefügt. Die Rechtsänderung trat...mehr

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Jansen, SGB IV § 28m Sonder... / 2.2 Zahlung der Beiträge für Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende (Abs. 2)

Rz. 14 Die Hausgewerbetreibenden gelten als selbständige Gewerbetreibende (vgl. § 12 Abs. 1), obgleich sie im Allgemeinen in eigenen Betriebsstätten im Auftrag und für Rechnung anderer gewerbliche Erzeugnisse herstellen oder bearbeiten. Der Heimarbeiter gilt nach § 12 Abs. 2 als Beschäftigter. Der Auftraggeber des Heimarbeiters oder Hausgewerbetreibenden gilt als dessen Arbe...mehr