Fachbeiträge & Kommentare zu Gesamtsozialversicherungsbeitrag

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Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 4 Stundung

Grundsätzlich sind die Beiträge rechtzeitig und vollständig durch die Krankenkassen zu erheben. Die Einzugsstellen dürfen den Anspruch auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag stunden, d. h. sich mit einer späteren Zahlung einverstanden erklären.[1] Die Stundung betrifft dann den gesamten Sozialversicherungsbeitrag. Eine Stundung von Beiträgen zu einzelnen Sozialversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versicherungsprämie

Begriff Mit "Versicherungsprämie" werden oft unterschiedliche Sachverhalte bezeichnet. Es handelt sich um keinen feststehenden Begriff. Beispiele hierfür sind u. a. die Prämienrückvergütung bei geringer Unfallbelastung des Arbeitgebers, die dem Arbeitgeber z. B. durch Berufsgenossenschaften gezahlt werden, vom Arbeitgeber gezahlte Versicherungsbeiträge zur betrieblichen Alter...mehr

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Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 3.1 Tilgungsreihenfolge bei Beitragsrückständen

Gelegentlich sind Arbeitgeber nicht nur Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags, sondern auch Schuldner von Auslagen der Einzugsstelle, Säumniszuschlägen, Zinsen, Geldbußen usw. Der Arbeitgeber kann bei der Zahlung bestimmen, in welcher Reihenfolge die Schuld getilgt werden soll[1]. Achtung Tilgungsreihenfolge kann vom Arbeitgeber bestimmt werden Der Arbeitgeber kann b...mehr

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Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 2 Beitragsvorschüsse

Die Einzugsstelle kann vom Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Vorschüsse auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag verlangen.[1] Das ist z. B. der Fall, wenn ungewiss ist, ob der Arbeitgeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Häufig machen die Krankenkassen von diesem Instrument bei Arbeitgebern Gebrauch, die bereits ein- oder mehrmals Insolvenzen zu verantwor...mehr

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Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 1.1 Beitragsschuld für pflichtversicherte Arbeitnehmer

Gleichbleibendes Arbeitsentgelt Soweit Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern monatlich gleichbleibende Arbeitsentgelte zahlen, ist ihnen die Höhe des Arbeitsentgelts für den Beitragsmonat bis zum fünftletzten Bankarbeitstag bereits bekannt. Die Höhe der gemeldeten und gezahlten Beiträge entspricht der Höhe der bis Ende des Monats tatsächlich anfallenden Beiträge. Schwankendes/veränd...mehr

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Fälligkeit von Lohnsteuer u... / Zusammenfassung

Überblick In diesem Beitrag wird ausführlich dargestellt, in welchem Fall und in welcher Weise bei verspäteter Abführung der vom Arbeitgeber einzubehaltenden und übernommenen Lohnsteuer sowie verspäteter Beitragszahlung Säumniszuschläge berechnet werden. Sozialversicherungsrechtlich wird dabei bezüglich der Beitragsfälligkeit zwischen pflicht- und freiwillig krankenversicher...mehr

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Einmalzahlungen: Fälligkeit... / 2 Zuflussprinzip/Ermittlung der voraussichtlichen Beitragsschuld

Der Anspruch für Beiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt entsteht, sobald die Sonderzuwendung ausgezahlt ist.[1] Damit gilt für die Beiträge aus Einmalzahlungen das Zuflussprinzip. Unter dem Gesichtspunkt der Beitragsfälligkeit in Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld nach § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IV kann die Fälligkeit der Beiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentg...mehr

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Einmalzahlungen: Fälligkeit... / 1 Fälligkeit der Beiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt[1] ist für die Entrichtung der Beiträge grundsätzlich dem Entgeltzahlungszeitraum zuzuordnen, in dem es ausgezahlt wird.[2] § 23a SGB IV stellt zwar dem Grunde nach lediglich eine Norm für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge aus Sonderzuwendungen dar[3], sie kann aber für die Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge schon ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 Bloesinger, Rentenbezugsklauseln als Instrument zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, NZA 2023, 1497. Bürck, § 32 SGB I in der Praxis, VSSR 1990, 287. Eichenhofer, Sozialrechtliche Grenzen der Privatautonomie, VSSR 1991, 185. ders., Kassenwahl und Arbeitgeber, RdA 2006, 203. Gagel, Probleme der "128er Vereinbarung", BB 1988, 1957. Krause, Abwälzung des Pauschalbeitrags ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verbot nachteiliger Vereinb... / 2 Beitragsnachforderungen

Werden privatrechtliche Vereinbarungen zum Nachteil des Arbeitnehmers durch eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung festgestellt, sind Nachberechnungen der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nicht ausgeschlossen. Mit der Regelung des § 32 SGB I wird also ein doppeltes Ziel verfolgt: Sozialversicherungsrechtlicher Schutz der Arbeitnehmerinteressen und Abwehr möglic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze

Rz. 85 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze iHv aktuell 538 EUR im Monat, so tritt vom Tag des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der möglichen Versicherungsfreiheit (> Rz 88). Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Haushaltsscheckverfahren für den Privathaushalt

Rz. 45 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die ausschließlich im Privathaushalt tätigen geringfügig Beschäftigten hat der ArbG der Minijob-Zentrale (> Rz 33) anstatt des Beitragsnachweises eine vereinfachte Meldung – Haushaltsscheck – zu erstatten (§ 28a Abs 7 Satz 1 iVm § 95 Abs 3 SGB IV). Der ArbG teilt der Minijob-Zentrale in dem Haushaltsscheck das > Arbeitsentgelt mit und ob...mehr

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Sauer, SGB III § 455a Neunu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift stellt eine Übergangsregelung zur Anpassung verschiedener Leistungen zur Einstiegsqualifizierung, Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld nach den §§ 61, 62, 64, 67 und 123 bis 126 sowie zur Anrechnungsmodalität nach § 68 dar. Eine solche oder ähnliche Regelung im Zusammenhang mit dem Basisgesetz zur Änderung des BAföG ist nicht neu, vgl. zulet...mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 2.1 Übergangsregelung bei Auszubildenden

Rz. 3 § 454 ist eine Übergangsvorschrift. Sie hat naturgemäß nur eine zeitlich begrenzte Bedeutung. Die Vorschrift schützt vor Anwendung neuen Rechts zugunsten Auszubildender, wenn die im Einzelfall zur Förderung des Trägers einer außerbetrieblichen Berufsausbildung für die Erstattung maßgebende Ausbildungsvergütung vor Inkrafttreten der Neuregelung des § 76 Abs. 7 Satz 2 ve...mehr

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Sauer, SGB III § 455 Sieben... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift folgt dem Vorbild des § 445 in Zusammenhang mit dem 25. BAföG-ÄndG 2016. Betroffen sind die Vorschriften § 54a – Einstiegsqualifizierung. Der Zuschuss zur Vergütung von bisher höchstens 247,00 EUR monatlich wurde für Arbeitgeber auf bis zu 262,00 EUR monatlich erhöht, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen. Der Zuschuss betrifft die von ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.1 Anspruch des Arbeitgebers auf Einbehalt des Arbeitnehmeranteils (Satz 1 und Satz 2)

Rz. 5 Der Arbeitgeber hat den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen (vgl. § 28e). Schuldner der Beiträge zur Sozialversicherung ist insofern ausschließlich der Arbeitgeber (BSG, Beschluss v. 30.3.2004,B 4 RA 24/02 R; BSG, Urteil v. 29.6.2000, B 4 RA 57/98 R; BGH, Urteil v. 16.5.2000, VI ZR 90/99). Er schuldet den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.5 Weitergehende Rückgriffsmöglichkeiten des Arbeitgebers (Satz 4)

Rz. 27 Nach Satz 4 gelten die Sätze 2 und 3 nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28o Abs. 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt oder er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein trägt oder solange der Beschäftigte nur Sachbezüge erhält. Nur in diesen Fällen kann der Arbeitgeber seinen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf den Arbeitnehmeranteil in je...mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.1 Sachliche Zuständigkeit der Einzugsstelle (Abs. 1)

Rz. 9 Die Vorschrift begründet die sachliche Zuständigkeit der Einzugsstelle für die darin genannten Fallgestaltungen. Diese Zuständigkeitsregelung ist nicht dispositiv. Sie ist aus Gründen der Rechtssicherheit auch anzuwenden, wenn es um die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe nur in einem der Zweige der Sozialversicherung geht. Das Gesetz begründet auch in einem solc...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28d) ist vom Arbeitgeber (zum Begriff vgl. Komm. zu § 28g Rz. 13 ff.) und seinen Beschäftigten (zum Begriff vgl. Komm. zu § 28g Rz. 18 sowie § 7) gemeinsam aufzubringen. Regelungsbedürftig ist daher, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt der Arbeitgeber den auf den Arbeitnehmer entfallenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbe...mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Vorschrift enthält eine Aufgabenzuweisung. Sie bestimmt, welche sachliche Funktionen die Einzugsstellen haben. Hingegen folgt deren formale Zuständigkeit aus § 28i. Rz. 7 Die Krankenkassen haben als Einzugsstellen neben ihren Beiträgen zur Krankenversicherung auch die Beiträge zur Pflege,- Renten- und Arbeitslosenversicherung in einem Betrag (Gesamtsozialversicherun...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.2 Besonderheiten im Bau- und Logistikgewerbe (Abs. 1a)

Rz. 35 § 28f Abs. 1a sieht zur Sicherstellung der Nachunternehmerhaftung vor, dass der Nachunternehmer die Entgeltunterlagen und die Beitragsabrechnung so zu gestalten hat, dass eine Zuordnung der Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags zum Auftraggeber möglich ist (vgl. BT-Drs. 19/14417 S. 13). Diese besondere Aufzeich...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.5 Beitragsnachweise (Abs. 3)

Rz. 78 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle für jeden Entgeltzahlungszeitraum 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge einen Beitragsnachweis durch Datenübertragung zu übermitteln, in dem er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (vgl. § 28d) nach Beitragsgruppen aufgegliedert angibt (Abs. 3 Satz 1 HS 1). Die Beitragsnachweis-Datensätze sind sowohl für den allgemeinen Beitra...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.1 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 13 Die Grundaussage zur Aufzeichnungspflicht trifft Abs. 1 Satz 1. Hiernach hat der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hierdurch sollen die Versicherungst...mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.2 Entscheidung über Versicherungspflicht und Beitragshöhe (Abs. 2)

Rz. 15 Damit der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erhoben werden kann, bedarf es der vorherigen Entscheidung über die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Versicherungspflicht folgt für die Krankenversicherung aus § 5 SGB V, für die Pflegeversicherung aus § 20 SGB XI, für die Rentenversicherung aus § 1 SGB VI ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.3 Verwendung von Haushaltsschecks (Abs. 3 und Abs. 4)

Rz. 33 Für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten (vgl. § 8a) ist anstelle der für die versicherungspflichtig Beschäftigten vorgesehenen Meldungen und Beitragsnachweise ein Haushaltsscheck zu verwenden. Die Einzelheiten dieses Verfahrens erläutern die Spitzenverbände im Gemeinsamen Rundschreiben"Haushaltsscheck-Verfahren" in der Fassung ab 1.10.2022 (https://...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.2 Nachholung unterbliebener Abzüge von Arbeitnehmeranteilen (Satz 3)

Rz. 13 Gemäß der in Satz 3 geregelten Frist der nächsten 3 Lohn- und Gehaltszahlungen muss der Arbeitnehmer nicht damit rechnen, dass nach deren Ablauf noch selbst aufzubringende Anteile des Gesamtsozialversicherungsbeitrags von seinem Lohn oder Gehalt einbehalten werden, es sei denn, der Abzug ist ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben. Dies gilt auch, wenn der Arbe...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.4.5 Widerruf des Summenbescheids (Abs. 2 Satz 5 und Satz 6)

Rz. 75 Der Träger der Rentenversicherung hat einen aufgrund der vorstehend aufgezeigten Möglichkeiten ergangenen Summenbescheid i. S. d. Abs. 2 Satz 5 teilweise zu widerrufen ("insoweit"), wenn nachträglich Versicherungs- oder Beitragspflicht oder Versicherungsfreiheit festgestellt und die Höhe des Arbeitsentgelts nachgewiesen wird. Es wird also nicht der gesamte Summenbesch...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.2 Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Eine Regelung zur Ausbildungsvergütung fehlt im Einkommensteuerrecht. Da § 3 EStG nur die steuerfreien Tatbestände positiv regelt, ist die Ausbildungsvergütung damit steuerrechtlich der normalen Arbeitsvergütung gleichgestellt. Allerdings greift bei vielen Auszubildenden der Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG, der im Jahr 2024 bei 11.604 EUR und damit ausgeh...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.4 Werkstudenten (Nr. 3)

Rz. 29 Die Versicherungsfreiheit von während des Studiums beschäftigten Studenten (Werkstudenten) und Schülern einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule knüpft an die frühere Regelung des § 172 Abs. 1 Nr. 5 RVO an. Ausgangspunkt für die Versicherungsfreiheit von Studenten, die gegen Entgelt beschäftigt sind, war die Überlegung, dass einerseits die Erwerbstätigkeit zur...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 88 Axer, Beihilfe unter dem Regime der Sozialversicherung, DVBl. 1997, 698. Bezner/Bothe, Arbeitshilfe und Prüfschema zur Feststellung der Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Die Beiträge 2009, 513. Bieback, Öffnung der GKV für Beamte, NZS 2018, 715. Erdmann, Die Versicherungsfreiheit von Soldaten in Beschäftigungen während des Dienstverhält...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 4.4 Budget für Ausbildung

Neben der Förderung einer Beschäftigung sieht das Recht der Eingliederungshilfe grundsätzlich auch die Förderung einer Ausbildung vor. Danach erhalten Menschen mit Behinderungen bei Abschluss eines Ausbildungsvertrags mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber ein Budget für Ausbildung.[1] Dieses umfasst die Erstattung einer angemessenen Ausbildungsvergütung, einschließ...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.1 Zulässige Zwecke (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Die Krankenkasse darf Daten erheben und speichern, die für die Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft, einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses, erforderlich sind (Nr. 1). Der zulässige Rahmen ergibt sich aus §§ 5 bis 10 (versicherter Personenkreis) und §§ 186 bis 193 (Mitgliedschaft). Rz. 6 Ausdrücklich gestattet...mehr

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Sauer, SGB III § 348 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Der versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer ist Beitragsschuldner für seinen Anteil der Beiträge zur Arbeitsförderung aus dem Beschäftigungsverhältnis (§ 346 Abs. 1). Rz. 3 Die §§ 28d ff. SGB IV regeln ein Lohnabzugsverfahren mit Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Zur Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags ist der Arbeitgeber verpflichtet. Dieser Beitrag ...mehr

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Sauer, SGB III § 348 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt allgemein, dass derjenige die Beiträge zur Arbeitsförderung zu zahlen hat, der im Gesetz verpflichtet wird, die Beiträge oder einen Anteil davon zu tragen. Für versicherungspflichtige Beschäftigte zahlt im Regelfall der Arbeitgeber den Beitrag und behält diesen vom Lohn des Arbeitnehmers ein. Die Änderung des Abs. 1 zum 1.4.2012 war nur redaktion...mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 2.4 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich (Abs. 4)

Rz. 12 Abs. 4 bestimmt die beitragspflichtige Einnahme im Übergangsbereich von Arbeitsentgelten über 450,00 EUR monatlich, seit 1.10.2022 als Folge der Änderung der Geringfügigkeitsgrenze in § 8 SGB IV über 520,00 EUR monatlich bis zu höchstens 1.300,00 EUR, seit 1.10.2022 als Folge einer Änderung in § 20 Abs. 2 SGB IV 1.600,00 EUR monatlich. Ab 1.10.2022 reicht der Übergang...mehr

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Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, wer bei Versicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung (§ 25) den Beitrag zur Arbeitsförderung zu tragen hat. Die Beitragszahlung richtet sich nach § 348. Die Bemessung des Beitrages richtet sich nach den §§ 342 und 344. Rz. 2a Abs. 1 bestimmt für den Regelfall, dass aufgrund versicherungspflichtiger Beschäftigung die Beiträge jeweils zur Hälft...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 5 § 60 verpflichtet Antragsteller auf Sozialleistungen, Leistungsbezieher und Erstattungspflichtige zur Mitwirkung. Mitwirkungspflichtig ist der Leistungsberechtigte auch dann, wenn er nicht Leistungsempfänger ist (BSG, Urteil v. 18.9.1991, 10 RKg 5/91). Als Bezieher von Leistungen werden auch diejenigen Personen betrachtet, denen eine Sozialleistung nicht auf Antrag, so...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 205 Nachza... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 1 Satz 1 Nr. 1 regelt, dass Personen, die als abhängig Beschäftigte (§ 7 Abs. 1 SGB IV) gegen Arbeitsentgelt (§ 14 Abs. 1 SGB IV) oder zu ihrer Berufsausbildung (§ 7 Abs. 2 SGB IV) beschäftigt sind, grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen. Mit dem vorrangigen Ziel, inhaftierten Personen während ihres Aufenthalts in ei...mehr

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Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 2.4 Beitragstragung bei Beschäftigten im Regelrentenalter (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 stellt den Arbeitnehmer, aber nur diesen, versicherungsfrei, wenn er die Regelaltersgrenze erreicht hat. Abs. 3 ist zugleich eine Schutzvorschrift für versicherungspflichtige Arbeitnehmer, deren Lebensalter sich in der Nähe des Regelrentenalters bewegt. Ein Arbeitgeber könnte aus wirtschaftlichen Gründen an Stelle dieser Arbeitnehmer die aufgrund ihres Lebensal...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 349 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Absicht des SGB III folgend, Transparenz für die Betroffenen im Gesetz zu schaffen, regeln unterschiedliche Vorschriften die Versicherungspflicht sonstiger Versicherungspflichtiger (§ 26), die Beitragsbemessungsgrundlage für diesen Personenkreis (§ 345), die Beitragstragung (§ 347) und schließlich § 349, an wen und nach welchem Verfahren die Beiträge zu zahlen sind...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 356 Umlage... / 2.1 Gemeinsame Einrichtung

Rz. 2 Gemeinsame Einrichtungen für das Baugewerbe, das Dachdeckerhandwerk und das Gerüstbaugewerbe sind die Sozialkasse des Baugewerbes VvaG in Wiesbaden und die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes in Berlin, die Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk in Wiesbaden, die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes in Wiesbaden sowie die Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 353 Ermäch... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Ermächtigung bezieht sich auf die Durchführung der Meldungen der Sozialversicherungsträger. Das bedeutet, dass durch Verwaltungsvorschriften eine gegenüber § 350 Abs. 1 ausgeweitete Meldepflicht nicht in Betracht kommt. Rz. 3 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darf lediglich Verwaltungsvorschriften erlassen, die im Bundesanzeiger bekanntzugeben sind. Die ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 350 Meldun... / 2.1 Melde- und Duldungspflichten der Einzugsstellen

Rz. 3 Einzugsstellen sind die in § 28i SGB IV definierten Stellen. Die Funktion der Einzugsstelle nimmt regelmäßig die Krankenkasse wahr. Abs. 1 Satz 1 verpflichtet die Einzugsstellen zur monatlichen Meldung der Anzahl der in der Arbeitslosenversicherung versicherten Personen in Ergänzung zu den nach der Datenerfassungs- und Datenübermittlungsverordnung von den Rentenversich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 260 Betrieb... / 2.2.4 Durchlaufende Gelder (Satz 4)

Rz. 14 Durchlaufende Gelder (z. B. im Rahmen des Einzugs der Gesamtsozialversicherungsbeiträge) werden bei der Feststellung der Betriebsmittel nicht berücksichtigt.mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Insolvenzausfallgeld / 3.4 Berechnung der Insolvenzgeldumlage

Es gelten die Regeln zur Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Das bedeutet, dass Grundlage für die Berechnung das rentenversicherungspflichtige Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ist. Zum erstattungsfähigen Arbeitsentgelt gehören unter bestimmten Voraussetzungen auch Sonderzahlungen des Arbeitgebers wie zum Beispiel Urlaubsgeld, Pr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 2. Zwangsvollstreckung aus einem Bruttolohntitel

Rz. 85 Es ist in Rspr. und Literatur anerkannt, dass die Zwangsvollstreckung auch aus einem Titel betrieben werden kann, der auf einen Bruttolohnbetrag lautet.[77] Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, ist unter der "vereinbarten Vergütung" nach § 611 Abs. 1 BGB grundsätzlich die Bruttovergütung zu verstehen.[78] Rz. 86 Praxishinweis Lautet der Titel auf Zahlung eines...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.2 Zahlung aus dem Vermögen des Beschäftigten (§ 28e Abs. 1 Satz 2)

Rz. 22 Der an Abs. 1 angefügte Satz 2 besagt, dass der Arbeitnehmeranteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags als aus dem Vermögen des Beschäftigten erbracht gilt. Hiermit soll klargestellt werden (dazu die Gesetzesbegründung bei Rz. 24), dass der vom Beschäftigten zu tragende und vom Arbeitgeber einbehaltene Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag dem Vermögen des Besc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.16 Reihenfolge der Tilgung von Beitragsrückständen

Rz. 113 Hat ein Arbeitgeber oder der Zahlungspflichtige die Beiträge nicht bei Fälligkeit entrichtet (vgl. § 23) und sind zusätzlich Säumniszuschläge (§ 24), Zinsen, Geldbußen oder Zwangsgelder (§ 111) erhoben worden, ist es möglicherweise unklar, wie die eingehenden Zahlungen des Arbeitgebers verwendet werden sollen. Rz. 114 Mit § 4 Beitragsverfahrensverordnung (BVV) , zuletz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.4.4 Unwirksame Arbeitnehmerüberlassung (§ 28e Abs. 2 Satz 3)

Rz. 47 Die Vorschrift bestimmt, dass der Verleiher den entsprechenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen hat, wenn er das vereinbarte Arbeitsentgelt oder Teile des Arbeitsentgelts an den Leiharbeitnehmer zahlt, obwohl der Vertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 bis 1b AÜG unwirksam ist. Mittels dieser Regelung löst der Gesetzgeber die Pflicht, den Gesamtso...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Eingliederungszuschuss / 3.2 Der Eingliederungszuschuss beträgt bis zu 50 % des Arbeitsentgelts

Der Eingliederungszuschuss darf 50 % des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Für die Zuschüsse sind berücksichtigungsfähig die vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelte, soweit sie die tariflichen Arbeitsentgelte oder, wenn eine tarifliche Regelung nicht besteht, die für vergleichbare Tätigkeiten ortsüblichen Arbeitsentgelte und soweit sie die B...mehr