Fachbeiträge & Kommentare zu Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 203 Glaubh... / 2.2 Beitragsfiktion (Abs. 2)

Rz. 13 § 203 Abs. 2 regelt, dass ein Beitrag als gezahlt gilt (= Beitragsfiktion), wenn Versicherte glaubhaft machen, dass der auf sie entfallende Beitragsanteil von ihrem Arbeitsentgelt abgezogen worden ist. Die Anerkennung von Beitragszeiten (§ 55 Abs. 1) ist danach auch zulässig, wenn Versicherte zwar die Ausübung einer versicherten Beschäftigung nachweisen, die Abführung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.4 Gemeinsame Grundsätze zum Haushaltsscheck (Abs. 2)

Rz. 20 Zufolge dieser Vorschrift obliegt es dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bundeseinheitlich die Gestaltung des Haushaltsschecks nach § 28a Abs. 7 und das der Einzugsstelle in diesem Verfahren zu erteilende Lastschriftmand...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.15 Vereinfachte Meldung – Haushaltsscheck (§ 28a Abs. 7)

Rz. 136 Um den privaten Haushalten bei Einstellung von geringfügig entlohnten Beschäftigten das Meldeverfahren zu erleichtern, wird für die im privaten Haushalt Beschäftigten mit Abs. 7 anstelle der zuvor aufgezeigten Meldungen eine vereinfachte Meldung als Haushaltsscheck eingeführt (zum Haushaltsscheckverfahren im Übrigen vgl. Gemeinsame Verlautbarung zum Haushaltsscheck-V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Summenbeitragsbescheid / 1 Voraussetzungen für einen Summenbeitragsbescheid

Der Rentenversicherungsträger kann einen Summenbeitragsbescheid erteilen, wenn die personenbezogene Feststellung der Versicherungspflicht und Feststellung der Beitragspflicht oder der Beitragshöhe wegen Verletzung der Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers nicht möglich ist.[1] Ein Summenbeitragsbescheid kann nicht erlassen werden, wenn ohne unverhältnismäßig hohen Verwaltungsau...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.4 Geringfügig Beschäftigte

Im Rahmen der Tarifrunde 2014 haben sich die Tarifvertragsparteien insoweit auf eine Anpassung des Tarifvertrages an die geltende Rechtslage verständigt. Aufgrund des 10. Änderungstarifvertrages vom 1.4.2014 zum TV-V ist § 1 Abs. 3 Buchst. d neu gefasst worden. Mit Wirkung vom 1.3.2014 sind nur noch geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vom Geltungsbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohn- und Gehaltskonto / 2.1 Grunddaten des Lohnkontos

Die Pflicht zur Führung von Lohnkonten ergibt sich zunächst aus dem Steuerrecht[1], andererseits verlangt auch das Sozialversicherungsrecht in § 28f SGB IV ausdrücklich, Aufzeichnungen und Nachweise für jeden einzelnen Arbeitnehmer zu führen. Dabei sind für jeden Arbeitnehmer einerseits die Stammdaten (persönliche, lohnsteuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldezeitraums die einbehaltene und von ihm zu tragende pauschale Lohnsteuer dem Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und an dieses abzuführen. Lohnsteueranmeldezeitraum ist grundsätzlich der Monat; abweichend hiervon kommt auch das Kalendervierteljahr oder das Kalenderjahr in ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 2.2.1 Abzug der Arbeitnehmeranteile

Die Einzugsstelle fordert zur Einreichung eines ordnungsgemäßen Beitragsnachweises auf. Der Arbeitgeber darf seinem Arbeitnehmer nicht den geschätzten Gesamtsozialversicherungsbeitrag in dessen Beitragsanteil abziehen, sondern nur den sich aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt ergebenden Beitragsanteil.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 7 Abführung der Sozialversicherungsbeiträge

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist im Allgemeinen vom Arbeitgeber an die Krankenkasse abzuführen.[1] Er umfasst sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil. Zu den Beiträgen für geringfügig Beschäftigte existieren Besonderheiten.[2] Die Beitragsabführung durch den Arbeitgeber gilt allerdings nicht für Versicherte ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 1.1 Entgeltabrechnungszeitraum

Die gesetzlichen Bestimmungen enthalten keine Vorschrift über die Dauer von Beitragsperioden.[1] Jedoch sieht die Beitragsverfahrensverordnung für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrag den Kalendermonat vor.[2]mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 6.2 Arbeitnehmeranteile

Der Arbeitgeber hat gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Dieser Arbeitnehmeranteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden.[1] Folglich muss der Arbeitnehmer den Abzug seiner Anteile an den Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslos...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 3.1 Null-Beitragsnachweis

Sofern in einem Monat ausnahmsweise keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge, keine Umlagen U1 oder U2 und auch keine Insolvenzgeldumlage anfallen (z. B. aufgrund unbezahlten Urlaubs oder Krankengeldbezugs etc.), ist gleichwohl ein Beitragsnachweis einzureichen ("Null-Nachweis"). Ansonsten kann es passieren, dass aufgrund des fehlenden Nachweises eine Schätzung vorgenommen wi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 7.2.2 Arbeitgeber mit Betriebsstätten in mehreren Kassenbezirken

Arbeitgeber, die Gesamtsozialversicherungsbeiträge an mehrere Krankenkassen zu zahlen haben, können die Abgabe der Beitragsnachweise und Beitragszahlungen an eine zentrale Stelle vornehmen.[1] Die Regelung gilt nur für die jeweils bei den genannten Kassenarten versicherten Arbeitnehmer (Pflicht- und freiwillig Versicherte). Die Vereinfachungsregelungen zum zentralen Beitrags...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 7.1 Zuständige Krankenkasse

Zuständige Krankenkasse für den Einzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ist für versicherungspflichtige Arbeitnehmer die Krankenkasse, bei der die Krankenversicherung durchgeführt wird.[1] Dabei ist es unerheblich, ob die Krankenversicherung auf einer Pflichtversicherung oder auf einer freiwilligen Versicherung beruht. Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte ist die M...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 2.2.2 Rücknahme der Schätzung

Die Schätzung des für die Beitragsberechnung maßgebenden Arbeitsentgelts gilt so lange, bis der Nachweis ordnungsmäßig eingereicht wird.[1] Sobald der Beitragsnachweis ordnungsgemäß eingereicht wird, ist die Schätzung zurückzunehmen. Aufgrund der Schätzung gezahlte Gesamtsozialversicherungsbeiträge sind mit der tatsächlichen Beitragsschuld zu verrechnen. Der Arbeitgeber kann...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 279d Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach Satz 1 der Vorschrift gelten für mitarbeitende Ehegatten im Beitrittsgebiet die Vorschriften über den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§§ 28d ff. SGB IV). Der mitarbeitende Ehegatte ist für die Beitragszahlung als Beschäftigter anzusehen; gemäß Satz 2 der Vorschrift gilt der selbständig Tätige als Arbeitgeber.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 2.2 Beitragseinzug (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 regelt die entsprechende Geltung der Vorschriften zu Meldepflichten des Arbeitgebers und dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Dritter Abschnitt des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches, §§ 28a ff. SGB IV) und der Bußgeldvorschriften des § 111 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 8, Abs. 2 und 4 SGB IV. Zuständige Einzugsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.4 Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (Abs. 3)

Rz. 27 Abs. 3 enthält Zuschüsse zum Arbeitsentgelt als Kann-Leistung an Arbeitgeber. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist wiederum, dass eine berufliche Weiterbildung für Arbeitnehmer stattfindet. Eine Förderung kommt in Betracht, soweit die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird. Andere Weiterbildungen schließen eine Förderung n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.3 Bestimmte Arbeitnehmer in spezifischen Beschäftigungen

Rz. 20 Abs. 3 stellt Beschäftigungen bestimmter Art von der Versicherungspflicht frei. Die dem Grunde nach gegebene Versicherungspflicht oder zumindest die Nähe zur Versicherungspflicht wird aus sozialpolitischen Gründen ausgeschlossen. Die Änderungen des Abs. 3 zum 1.4.2012 waren im Wesentlichen redaktioneller Art, um die Vorschrift geschlechtsneutral auszuformulieren. Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die persönlichen, individuellen Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und den Bildungsgutschein. Die institutionellen Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, nämlich die Zulassung von Trägern und Maßnahmen, regelt das Fünfte Kapitel (§§ 176 ff.). Die institutionellen Förderungsvo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein hoher Beschäftigungsstand und eine anhaltend hohe Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften lässt den Arbeitsmarkt in Deutschland nach der in der Gesetzesbegründung zum Qualifizierungschancengesetz geäußerten Auffassung der Bundesregierung auf Vollbeschäftigung zusteuern. Zugleich wird aber auf den sich in immer kürzeren Abständen wandelnden Arbeitsmarkt hingewi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.1 Beitragspflichtige Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags wird nach folgender Formel berechnet: F x G + ([2.000 / (2.000 – G)] – [G / (2.000 – G)] x F) x (AE – G) Dabei bezeichnet "F" den Faktor F, "G" die Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 538 EUR) und "AE" das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Wichtig Definition des Faktors F De...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 4.1 Beitragspflichtige Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags wird nach folgender Formel berechnet: F x G + ([2.000 / (2.000 – G)] – [G / (2.000 – G)] x F) x (AE – G) Dabei bezeichnet "F" den Faktor F, "G" die Geringfügigkeitsgrenze und "AE" das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Wichtig Definition des Faktors F Der Faktor F wird er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 1 Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags

Der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmeranteil werden gemeinsam vom Arbeitgeber abgeführt. Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags ist sozialversicherungsrechtlicher Natur.[1] Sie ist jedoch zugleich Pflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag gegenüber dem Arbeitnehmer.[2] Mit der Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsberechnung / 1.2 Gesamtsozialversicherungsbeiträge

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Bundesagentur für Arbeit (Gesamtsozialversicherungsbeiträge) sind bei jeder Lohn- oder Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber zu berechnen. Sie werden durch Lohnabzug vom Arbeitgeber zusammen mit dem Arbeitnehmeranteil an die zuständige Krankenkasse entrichtet. Hierbei werden auch die Umlagen zur Insolvenzgeldver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.5 Berechnungsweg

Die Beitragsberechnung erfolgt in 3 Schritten: 1. Schritt (Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) Von der beitragspflichtigen Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag[1] sind zunächst die vollen Beiträge je Versicherungszweig zu ermitteln. Hierzu wird die beitragspflichtige Einnahme mit dem halben Beitragssatz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit / 2.3 Beitragsabführung

Als Arbeitgeber der Heimarbeiter gilt, wer die Arbeit unmittelbar an sie vergibt.[1] Der Auftraggeber ist auch grundsätzlich für die Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge zuständig. Heimarbeiter können den Gesamtsozialversicherungsbeitrag jedoch selbst an die Krankenkasse zahlen, wenn der Arbeitgeber dieser Aufgabe nicht nachkommt. Zahlen Heimarbeiter den Gesamtsozi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Bemessungs... / 2.2.4 Beschäftigungsverbote: Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze

Keine Satzungsregelung der Krankenkasse In Fällen, in denen keine Begrenzung der Aufwendungen auf die BBG RV erfolgt und Arbeitgeberanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag pauschal (ohne Berücksichtigung von BBGn) erstattet werden, sind das Arbeitsentgelt nach § 18 MuSchG und die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag pauschal zu berücks...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 1.2 Beitragsfälligkeit für freiwillig Krankenversicherte/Firmenzahlerverfahren

Die Fälligkeitsregelung für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag gilt grundsätzlich nicht für die Zahlung der Beiträge von freiwillig Versicherten.[1] Hierfür sind die Satzungsbestimmungen der jeweiligen Krankenkasse maßgebend.[2] Die Krankenkasse kann jedoch die Fälligkeit für diese Beiträge entsprechend dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag bestimmen. Das ist ein Vorteil be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.2 Mehrfachbeschäftigungen in Teilabrechnungszeiträumen

Wenn die Mehrfachbeschäftigungen nicht während des gesamten Monats bestehen, ist bei der Beitragsberechnung danach zu differenzieren, ob sämtliche Beschäftigungen nicht für den vollen Monat bestehen, jedoch am gleichen Tag beginnen oder enden, eine Beschäftigung den vollen Kalendermonat besteht und eine weitere hinzutritt oder wegfällt oder die Beschäftigungen im Laufe eines Mo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 1 Steuerfreier Arbeitgeberanteil

Die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers geleisteten Beiträge des Arbeitgebers, insbesondere an die Sozialversicherung (zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung; Gesamtsozialversicherungsbeitrag), sind nach § 3 Nr. 62 EStG lohnsteuerfrei. Dies gilt auch für solche Beitragsanteile, die aufgrund einer nach ausländischen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmeranteil / 1 Arbeitnehmeranteil vom Bruttolohn

Die Arbeitnehmeranteile zum (gesetzlichen) Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) einschließlich der Beitragszuschläge sind aus dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt, welches i. d. R. mit dem steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn übereinstimmt, zu bestreiten, maximal bis zur jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze. Es...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 3 Beitragsberechnung

Bei Arbeitnehmern, die ein monatliches Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs erhalten, wird in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für die Berechnung des Beitrags als beitragspflichtige Einnahme nicht das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt, sondern ein jeweils reduziertes Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Das reduzierte, gesamte beitragspflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 4 Stundung

Grundsätzlich sind die Beiträge rechtzeitig und vollständig durch die Krankenkassen zu erheben. Die Einzugsstellen dürfen den Anspruch auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag stunden, d. h. sich mit einer späteren Zahlung einverstanden erklären.[1] Die Stundung betrifft dann den gesamten Sozialversicherungsbeitrag. Eine Stundung von Beiträgen zu einzelnen Sozialversicherung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nettolohnvereinbarungen in ... / 3 Zahlung einer Netto-Sonderzuwendung neben Bruttoarbeitsentgelt

Nach Auffassung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung ist für die Ermittlung des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts bei Zahlung von Netto-Sonderzuwendungen zunächst – unter Zugrundelegung der anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze der beitragspflichtige Rahmen der Sonderzuwendung festzustellen. Danach ist die auf die Nettozuwendung entfallende Steuer zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld als Absicheru... / 8 Sozialversicherungsbeiträge

Die Agentur für Arbeit zahlt neben dem Insolvenzgeld auf Antrag der zuständigen Einzugsstelle auch den Gesamtsozialversicherungsbeitrag[1], der ordnungsgemäß auf Arbeitsentgelte für den Insolvenzgeldzeitraum entfällt und bei Eintritt des Insolvenzereignisses noch nicht gezahlt ist. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kann ebenfalls beansprucht werden. Dies vermeidet, dass dem A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 6.3 Prüfung der Insolvenzschutzmaßnahmen

Die Insolvenzschutzmaßnahmen werden im Rahmen der Betriebsprüfung von den Rentenversicherungsträgern kontrolliert. Dabei bezieht sich die Prüfung auf die Feststellung, ob eine Insolvenzschutzregelung nicht getroffen worden ist, die gewählten Sicherungsmittel nicht geeignet sind, die Sicherungsmittel in ihrem Umfang das Wertguthaben um mehr als 30 % unterschreiten oder die Sicher...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 10.2 Nachträglicher Nachweis eines ausreichenden Insolvenzschutzes

Der Rentenversicherungsträger weist im Prüfbescheid den auf das gesamte Wertguthaben zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag aus, der im Fall der Auflösung des Wertguthabens im Störfall vom Arbeitgeber zu zahlen wäre. Weist der Arbeitgeber innerhalb von 2 Monaten einen ausreichenden Insolvenzschutz nach, gilt die Wertguthabenvereinbarung von Anfang an als wirksam gesch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.1.1 Bemessungsgrundlage für den Gesamtbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags wird nach folgender Formel berechnet: Dabei bezeichnet "F" den Faktor F, "G" die Geringfügigkeitgrenze, "AE" das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers und "GAE" das gesamte Arbeitsentgelt. Hinw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 5.2 Beitragsanteil des Arbeitgebers

Der vom Arbeitgeber zu zahlende Beitrag ergibt sich dann durch folgende Berechnung: Praxis-Beispiel Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 1.1 Bestandteile des Wertguthabens

Neben dem Arbeitsentgeltguthaben gehören auch die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zum Wertguthaben.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Entgeltumwandlung / 2.1 Höhe des Arbeitgeberzuschusses

Zu den betreffenden Sozialversicherungsbeiträgen zählen die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Auch der Arbeitgeberzuschuss zur Rentenversicherung an berufsständische Versorgungseinrichtungen sowie zur freiwilligen bzw. privaten Kranken- und Pflegeversicherung und Pauschalbeiträge f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einzugsstelle / 1 Arbeitnehmer

Zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist die Krankenkasse, von der die Krankenversicherung durchgeführt wird.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 3.1 Tilgungsreihenfolge bei Beitragsrückständen

Gelegentlich sind Arbeitgeber nicht nur Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags, sondern auch Schuldner von Auslagen der Einzugsstelle, Säumniszuschlägen, Zinsen, Geldbußen usw. Der Arbeitgeber kann bei der Zahlung bestimmen, in welcher Reihenfolge die Schuld getilgt werden soll[1]. Achtung Tilgungsreihenfolge kann vom Arbeitgeber bestimmt werden Der Arbeitgeber kann b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmeranteil / 3 Geringverdienergrenze für Auszubildende

Für Auszubildende, deren monatliches Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze i. H. v. 325 EUR nicht übersteigt, trägt der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag[1], ebenso den Beitragszuschlag in Höhe von 0,6 % für (über 23-jährige) kinderlose Mitglieder in der sozialen Pflegeversicherung. Wird der Grenzwert von 325 EUR durch eine Einmalzahlun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 6 Beitragszahlung

Für Versicherungspflichtige haben die Zahlstellen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus den Versorgungsbezügen einzubehalten und an die zuständige Krankenkasse zu zahlen.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Betroffene zusätzlich eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht.[2] Das gilt sowohl für die Krankenversicherungsbeiträge, einschließlich d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 10.1 Ursachen unwirksamer Insolvenzsicherungsmaßnahmen

Wird bei der Betriebsprüfung festgestellt, dass für Wertguthaben entweder keine Vorkehrungen zum Insolvenzschutz getroffen worden sind, die gewählten Sicherungsmittel nicht geeignet sind, die Sicherungsmittel in ihrem Umfang das Wertguthaben um mehr als 30 % unterschreiten oder die vereinbarte Sicherung nicht den im Wertguthaben enthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeitrag umfas...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage / 4.2 Einzugsstelle

Zuständig für den Einzug der Umlage sind die Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Hierbei ist als Einzugsstelle die Krankenkasse zuständig, bei der der Arbeitnehmer versichert ist, sofern eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse nicht besteht, die zuständige Einzugsstelle für die Beiträge zur Rentenversicherung und/oder zur Bundesagentur für Arbeit und sof...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 1 Bestandteile von Arbeitsentgeltguthaben

Zum Arbeitsentgeltguthaben im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gehören alle aus einer Beschäftigung aufgebauten Arbeitsentgelte nach § 14 SGB IV wie Teile des laufenden Arbeitsentgelts, Mehrarbeitsvergütungen, Einmalzahlungen, freiwillige zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers oder Überstunden- und Urlaubsabgeltungen. Arbeitsentgeltbestandteile können in das Wertguthaben eing...mehr