Fachbeiträge & Kommentare zu Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragserstattung / 2.1 Kein Erstattungsanspruch bei Leistungsbezug

Eine Erstattung der Beiträge scheidet allerdings aus, wenn für den Arbeitnehmer aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht gezahlt worden sind, Leistungen erbracht wurden. Die zweite Alternative "… für den Zeitraum …" gilt nicht für die Rentenversicherung.[1] Beiträge sind jedoch zu erstatten, sofern während des Leistungsbezugs Beitragsfre...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Niederschlagung von Beitrag... / Zusammenfassung

Begriff Die Krankenkasse hat als Einzugsstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrags die Einnahmen in voller Höhe zu erheben. Sie darf grundsätzlich nicht auf die Einziehung rückständiger Beiträge verzichten. Beitragsansprüche können nur dann niedergeschlagen werden, wenn feststeht, dass die Einziehung entweder keinen Erfolg haben wird oder wenn die Kosten des Einzugs in kei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmeranteil / 1.5 Nachholung des Beitragseinbehalts

Ist die Einbehaltung der Arbeitnehmeranteile für einen Lohnabrechnungszeitraum unterblieben, darf dies nur bei den nächsten 3 Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeholt werden, danach nur dann, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist.[1] Diese zeitliche Beschränkung des Abzugs gilt nicht für vom Arbeitnehmer allein zu tragende Teile des Gesamtsozialvers...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 9.2 Insolvenzgeldumlage

Für Beschäftigungen im Übergangsbereich ist für die Berechnung der Insolvenzgeldumlage das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Rentenversicherungsbeiträge zu bemessen sind. Dies bedeutet, dass die Insolvenzgeldumlage aus dem für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags reduzierten Arbeitsentgelt zu berechnen ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haushaltsscheck / 7.1 Form und Inhalt des Haushaltsschecks

Der Haushaltsscheck ist der Vordruck zur An- und Abmeldung des im Privathaushalt Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale. Er umfasst auch das SEPA-Basislastschriftmandat für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge, Umlagen nach dem AAG, die Beiträge zur Unfallversicherung und die einheitliche Pauschsteuer. Der Haushaltsscheck[1] wird von der Minijob-Zentrale in Papierform und a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sachbezüge / 5.2 Sachzuwendungen von Dritten

Wird die Sachzuwendung an Arbeitnehmer fremder Unternehmen gewährt, liegt eine Lohnzahlung durch Dritte vor. Dies hat zur Folge, dass der tatsächliche Arbeitgeber des betreffenden Arbeitnehmers zur Berechnung und Abführung der aus der Sachzuwendung resultierenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge verpflichtet ist[1] und zwar ungeachtet der Tatsache, dass er die Sachzuwendung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorruhestand / Zusammenfassung

Begriff Vorruhestand ist eine Überbrückungszeit bis zum frühesten möglichen Beginn der individuellen Alterssicherung. Es handelt sich dabei um ein Instrument zum Personalabbau. Ältere Arbeitnehmer werden vor Erreichen der Regelaltersgrenze für einen Rentenanspruch zur Auflösung des Dienstverhältnisses veranlasst. Dem Arbeitnehmer wird im Rahmen eines Sozialplans oder durch E...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haushaltsscheck / 9.1 Bescheinigung für den Arbeitgeber

Der Privathaushalt erhält von der Minijob-Zentrale jeweils vor den Fälligkeitsterminen einen Bescheid der Minijob-Zentrale über die Höhe der im Haushaltsscheckverfahren zu zahlenden Abgaben und Beiträge. Jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres erhält der Privathaushalt eine Bescheinigung der Minijob-Zentrale über den Zeitraum, für den Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmeranteil / 2 Arbeitnehmeranteil als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig

Die vom Arbeitgeber einbehaltenen und abgeführten Arbeitnehmeranteile an den gesetzlichen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen dürfen ebenso wie die vom Arbeitnehmer selbst gezahlten Beträge den steuerpflichtigen Arbeitslohn nicht mindern. Die Anteile zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung werden beim laufenden Lohnsteuerabzug durch die in die Lohnsteuertabelle eingearbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmeranteil / 2.2 Personen ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Personen versicherungspflichtig, die keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz[1] haben. Sofern es sich bei diesen Personen um Arbeitnehmer handelt, tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die aus dem Arbeitsentgelt zu zahlenden Beiträge jeweils zur Hälfte. Wichtig Regelungen zum GSV-Beitrag gelten nicht Die Regelungen über die Za...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 4 Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts

Bei Arbeitnehmern, die ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs erhalten, wird in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für die Berechnung des jeweiligen Beitrags nicht das tatsächlich erzielte, sondern ein reduziertes Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Das reduzierte, gesamte beitragspflichtige Arbeitsentgelt als Bemessun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Scheinselbstständigkeit / 9 Mögliche Folgen einer falschen Einschätzung

Zunächst entscheidet der Auftraggeber bzw. der Arbeitgeber, ob das vertraglich eingegangene Verhältnis im Rahmen einer Beschäftigung als Arbeitnehmer oder in Form eines Werks- oder Dienstvertrags mit einem Selbstständigen zustande kommt. Insbesondere finanzielle Folgen durch Beitragsnachforderungen seitens der Sozialversicherung können bei einer falschen Beurteilung eintrete...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 2.2 Haftungsausschluss

Entsprechend § 28e Abs. 3b SGB IV entfällt die Haftung des Hauptunternehmers, wenn er nachweist, dass er ohne eigenes Verschulden davon ausgehen konnte, dass der Nachunternehmer oder ein von ihm beauftragter Verleiher seine Zahlungspflicht erfüllt (Haftungsausschluss). Ein Verschulden des Unternehmers ist ausgeschlossen, soweit und solange er Fachkunde, Zuverlässigkeit und L...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorsorgepauschale / 3 Teilbetrag für gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung

Bei gesetzlich Krankenversicherten wird in allen Steuerklassen ein Teilbetrag zur Vorsorgepauschale berücksichtigt, der bezogen auf den Arbeitslohn – unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze – dem Arbeitnehmeranteil eines pflichtversicherten Arbeitnehmers entspricht. Für diese Berechnung wird aber lediglich der ermäßigte Beitragssatz von 14 % zugrunde gelegt.[1] D...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 4.4 Beschäftigte im Übergangsbereich

Durch die höhere Geringfügigkeitsgrenze ergeben sich auch Auswirkungen auf die Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs), da sich deren untere Entgeltgrenze ändert. Vom 1.1.2026 an liegt ein Midijob vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig 603,01 EUR bis 2.000,00 EUR im Monat beträgt.[1] Die beitragspflichtige Einnahme (BE) für die Berechnung des Gesamtsoz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.5 Elektronische Beantragung von Bescheinigungen bei Entsendung in Abkommensstaaten

Bei Entsendungen in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (Abkommensstaaten), erfolgte die Beantragung der entsprechenden Bescheinigungen durch Arbeitgeber bislang in Papierform über entsprechende Antragsformulare. Die Prüfung und Ausstellung erfolgte abhängig vom Entsendestaat entweder durch die gesetzliche Krankenkasse, bei der de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältn...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Minijobs

mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.4 Freie Mitarbeit/Scheinselbstständigkeit – Statusfeststellung

Wesentliche Inhalte Die meisten Versuche, Kosten zu minimieren, indem man Verträge gestaltet, bei denen gar keine Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen, sind zum Scheitern verurteilt. In den Zeiten leerer öffentlicher Kassen und angesichts neuer Prüfungsmethoden liegt ein Schwerpunkt der Prüfungen der Sozialversicherungsträger im Bereich "Freier Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 1 Beschäftigungsverhältnis

Bei pflichtversicherten Beschäftigten ist nur der Arbeitgeber im Außenverhältnis gegenüber der Einzugsstelle Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Das gilt für die zur Zahlung des Vorruhestandsgeldes[1] Verpflichteten hinsichtlich der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung entsprechend. Beitragsschuldner der Rentenversicherungsbeiträge im Verfahren ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufrechnung / 2 Verrechnung durch die Einzugsstelle

Sofern die zur Verrechnung anstehenden Beiträge zu den jeweiligen Sozialversicherungszweigen noch nicht verjährt[1] sind, kann die Krankenkasse als Einzugsstelle eine solche vornehmen. Voraussetzungen dafür sind, dass der Arbeitgeber zur Aufrechnung von Beiträgen berechtigt ist und er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, sie zu viel Beiträge berechnet hat und diese vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufrechnung / 1 Voraussetzungen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich einander Leistungen schulden, die gleichartig sind. Gleichartig sind Leistungen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich z. B. jeweils Geldleistungen schulden. Fordert der Arbeitgeber die Herausgabe von in seinem Eigentum stehenden Gegenständen, kann der Arbeitnehmer also nicht mit seinen Vergütungsansprüchen aufrechnen. In diesem Fall...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 4 Beiträge in Abhängigkeit der Kinderzahl in der Pflegeversicherung

Kinderlose Versicherte, die 23 Jahre oder älter sind, müssen in der sozialen Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag und somit höhere Beiträge hinnehmen als Versicherte mit Kindern. Seit dem 1.7.2023 beträgt der Beitragszuschlag für Kinderlose 0,6 % (bis 30.6.2023: 0,35 %), wodurch sich der Beitragssatz für Kinderlose bis zum 31.12.2024 von 3,4 % auf 4,0 % erhöhte (bis 30....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 2.1 Beitragsschuldner ändert sich nicht durch Abführungserklärung des Arbeitgebers

Die im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung versicherten Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind – wie auch die freiwillig Versicherten in den anderen Versicherungszweigen – der gesetzliche Beitragsschuldner für diese Beiträge. Daran ändert auch die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und/oder der Krankenkasse nichts, dass die Firma z. B. die freiwilligen Krank...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Personalakten / 2 Führung der Personalakte

Der Arbeitgeber ist arbeitsrechtlich gegenüber dem Arbeitnehmer nicht zur Führung einer Personalakte verpflichtet. Er wird jedoch kaum anders als durch Führung von Personalakten den arbeits-, handels-, gesellschafts- und steuerrechtlich gebotenen Pflichten nachkommen und z. B. die für Krankheitsfälle notwendige Abrechnung der Entgeltfortzahlung gegenüber den gesetzlichen Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenversicherungs-Beitrag... / 1 Geltungsbereich

Die Verordnung gilt für die Zahlung von Beiträgen, die nicht nach den Vorschriften über den Gesamtsozialversicherungsbeitrag von den Krankenkassen (Einzugsstellen) einzuziehen sind und freiwilligen Beiträgen bei einem Aufenthalt im Ausland.[1] Die Verordnung gilt nicht für die Zahlung von Beiträgen für Bezieher von Sozialleistungen, für Nachzuversichernde, zur Auffüllung oder Begr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenz des Arbeitgebers / 7 Arbeitnehmeranteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Der Arbeitgeber hat den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (GSV-Beitrag) an die Einzugsstelle zu zahlen.[1] Der GSV-Beitrag umfasst auch den Arbeitnehmeranteil. Der Arbeitgeber hat gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des GSV-Beitrags. Dieser Anspruch kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden. Der Arbeitnehmera...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslief...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungszuschuss für ... / 2.2 Höhe/Dauer der Förderung

Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach dem dargelegten Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers. Der Eingliederungszuschuss kann danach bis zu 50 % des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts betragen und für eine Förderdauer von bis zu 12 Monaten gezahlt werden.[1] Der Zuschuss wird bei Förderbeginn in monatlichen Beträgen grundsätzlich für die gesamte Förderdauer einhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 1 Haftung des Arbeitgebers

Die Beiträge zur Sozialversicherung sind vom Arbeitgeber zu zahlen.[1] Er ist damit gleichzeitig auch Beitragsschuldner der Sozialversicherungsbeiträge. Wird ein Arbeitsverhältnis ursprünglich als versicherungsfrei beurteilt und stellt sich im Nachhinein heraus, dass Versicherungspflicht bestanden hat, so wird die Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag und di...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 8 Beitragsabrechnung

Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge sind grundsätzlich am drittletzten banküblichen Arbeitstag des Monats schon für den laufenden Monat fällig (voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld).[1] Die Zahlung gilt nur dann als rechtzeitig bewirkt, wenn sie spätestens am Fälligkeitstag zugunsten der Einzugsstelle gutgeschrieben wurde. Bei verspätetem Zahlungseingang müssen die Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 3 Arbeitnehmerüberlassung

Bei einer Arbeitnehmerüberlassung gilt stets der Verleiher als Arbeitgeber. Das Zeitarbeitsunternehmen haftet somit auch für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Kommt der Verleiher seinen Verpflichtungen zur Beitragszahlung nicht nach, haftet der Entleiher für die Erfüllung der Zahlungspflicht.[1] Die Haftung des Entleihers beschränkt sich dann allerdings auf die Beitrags...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 1.2 Führung der Lohnkonten

Eine besondere Form, wie das Lohnkonto zu führen ist, ist nicht vorgeschrieben. Vorgeschrieben durch den Gesetzgeber ist allerdings, dass der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer am Ort der Betriebsstätte ein Lohnkonto zu führen hat. Das Lohnkonto ist jeweils zu Beginn des Kalenderjahres oder mit Eintritt in das Beschäftigungsverhältnis während des Kalenderjahres einzurichten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.6 Inhalt der Zeitwertkontengarantie

Für Zeitwertkonten wird im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen in § 7d und § 7e SGB IV zur Führung und Insolvenzsicherung von Wertguthaben auch steuerlich gefordert, dass die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffene Vereinbarung zum Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme des Guthabens mindestens ein Rückfluss der dem Zeitwertkonto zugeführte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.4 Insolvenzschutz

Das Wertguthaben ist sicher anzulegen. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um das Wertguthaben sowie die darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge gegen das Risiko der Insolvenz des Arbeitgebers abzusichern. Dies wird im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger überwacht. Für den Fall, dass durch eine unzureichende Insolvenzsicherung das Wertgut...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versicherungsnummer / Zusammenfassung

Begriff Die Versicherungsnummer ist eine nach bestimmten Merkmalen zusammengesetzte alphanummerische Zahl zur Identifikation der Versicherten in der Rentenversicherung sowie im Verfahren über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Vergabe und Zusammensetzung einer Versicherungsnummer ist in § 147 SGB ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 1 Versicherungspflichtig Beschäftigte

Die Beiträge aus dem Arbeitsentgelt für versicherungspflichtig Beschäftigte zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind vom Arbeitgeber als Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige Einzugsstelle zu zahlen.[1] Zahlungsfristen Der Arbeitgeber hat unabhängig von der Lohnzahlung die Beiträge für den laufenden Monat in voraussichtlicher Höhe jeweils z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung sind zusammen mit den Arbeitgeberanteilen als Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die für den Arbeitnehmer zuständige Krankenkasse abzuführen (Lohnabzugsverfahren). In allen anderen Fällen müssen die Versicherten (z. B. Selbstständige und freiwillig Versicherte) ihre Beiträge direkt an die Einzugsstelle zahlen. Gesetze,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 4 Freiwillig Versicherte

Freiwillig Versicherte zahlen ihre Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung an den jeweils zuständigen Versicherungsträger. Die Beiträge freiwillig krankenversicherter Arbeitnehmer können mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse gezahlt werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung vom Arbeitgeber mit der Krankenkasse getroffen worden...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 2.2 Auszubildende ohne Arbeitsentgelt

Auszubildende ohne Arbeitsentgelt zahlen, soweit sie krankenversicherungspflichtig sind, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen die Arbeitgeber die Beiträge als Gesamtsozialversicherungsbeitrag.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 2.4 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe und von Menschen mit Behinderungen

Für Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe zahlt der Träger der Einrichtung der Jugendhilfe den Beitrag. Die Beiträge für Menschen mit Behinderungen in geschützten Einrichtungen zahlt der Träger der geschützten Einrichtung. Es gelten die Regelungen zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 Haushaltshilfen, Pflege, Heimkosten, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen → Zeilen 4–9

Sie können eine Steuerermäßigung (direkter Abzug von der tariflichen ESt) beantragen, wenn die Tätigkeiten im eigenen Haushalt ausgeführt wurden. Auch die Pflege in der eigenen Wohnung oder der Wohnung der zu pflegenden Person und die Unterbringung in einem Heim zur dauernden Pflege oder aus Altersgründen sind begünstigt. Wichtig Konkurrenzregelung bei der Betreuung von Kinde...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 1 Haftung des Arbeitgebers gegenüber der Einzugsstelle

Der Arbeitgeber haftet gegenüber der Einzugsstelle (Krankenkasse, Minijob-Zentrale) für die ordnungsgemäße Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Die Haftung umfasst die Beiträge und ggf. zu zahlenden Säumniszuschläge sowie Zinsen für gestundete Beiträge.[1] Der Arbeitgeber haftet mit seinem gesamten Vermögen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Haftungsrechtli...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 8 Einreichung des Beitragsnachweises als Leistungsnachweis für die Vollstreckung

Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle einen Beitragsnachweis 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge durch Datenübertragung zu übermitteln. In dem Beitragsnachweis hat der Arbeitgeber den zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach Beitragsgruppen aufgegliedert anzugeben. Der Beitragsnachweis gilt für die Vollstreckung als Leistungsbescheid der Einzugsstelle. Im Beit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / Zusammenfassung

Überblick Für den Bereich der Lohnsteuer wird erläutert, wie die Haftungsschuld zu ermitteln ist, welche Verfahrensvorschriften anzuwenden und welche Ausnahmen zu beachten sind. In der Sozialversicherung haftet der Arbeitgeber gegenüber der Einzugsstelle für die ordnungsgemäße Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Für bestimmte Arbeitgeber besteht jedoch eine geset...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 9.3 Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

Setzt ein Arbeitgeber Leiharbeitnehmer ein, so haftet er unter Umständen für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge.[1] Grundsätzlich ist zwar der Verleiher als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer auch Beitragsschuldner. Der Entleiher haftet allerdings wie ein selbstschuldnerischer Bürge für diejenigen offenen Gesamtsozialversicherungsbeiträge, die auf die Zeit einer entgeltlich...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 6.2 Schadensersatzanspruch: Unterscheidung nach Anspruchsgrundlage

Bei den Schadensersatzansprüchen gegen GmbH-Geschäftsführer ist je nach Anspruchsgrundlage (Delikt) zu unterscheiden. Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a StGB beinhalten die Arbeitnehmerbeitragsanteile sowie die Arbeitgeberanteile, bei Betrugsdelikten [1] kann allenfalls der Gesamtsozialversicherungsbeitrag gefordert werden. Der Geschäftsführer haftet und hat der E...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 4 Vorsätzliches Vorenthalten der Arbeitsnehmeranteile und bedingter Vorsatz

Unter Vorenthalten ist die schlichte Nichtzahlung von Beiträgen bei Fälligkeit zu verstehen. Die strafbewährte Zahlungspflicht des Arbeitgebers besteht unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird. Es kommt alleine darauf an, ob im Bemessungszeitraum eine Entgeltzahlungspflicht besteht. Für die vorsätzliche Vorenthaltung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, w...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wintergeld und Beitragserst... / 5.3 Abführung der Umlage

Die Umlage ist im Wege der Selbstveranlagung, d. h. ohne vorherige gesonderte Aufforderung vom Arbeitgeber zu entrichten. Beginn und Ende der Umlagepflicht sind vom Arbeitgeber der Bundesagentur für Arbeit bzw. der zuständigen Einzugsstelle (s. u.) unaufgefordert und unverzüglich zu melden. Wird die Umlage auch von den Arbeitnehmern aufgebracht, so ist der Arbeitgeber wie bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung / 2 Beitragsrechtliche Regelungen

Während des Bezugs einer Entgeltersatzleistung wird in der Regel kein Entgelt gezahlt. Daher sind vom Arbeitgeber keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge zu entrichten, solange ein Anspruch auf Entgeltersatzleistungen besteht. Zuschüsse[1], die Arbeitnehmer während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen erhalten, gelten nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn sie ...mehr