Fachbeiträge & Kommentare zu Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mindestlohn / 1 Bezahlung unter Mindestlohn

Sofern dem Arbeitnehmer trotz des nach dem Mindestlohngesetz vorgesehenen Mindestlohns (ab 1.1.2026 13,90 EUR je Arbeitsstunde; 2025: 12,82 EUR; 2024: 12,41 EUR)[1] von seinem Arbeitgeber tatsächlich nur ein geringeres Bruttoarbeitsentgelt ausgezahlt wird, gilt Folgendes: Der Entgeltbestandteil, der nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, aber arbeitsrechtlich beansprucht...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 7.1 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss im Rahmen der Höchstgrenze kein Arbeitsentgelt

Der oben genannte Arbeitgeber-Pflichtzuschuss zählt zu den Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung, die in der Sozialversicherung insgesamt nur bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2026: 4.056 EUR jährlich, 338 EUR monatlich) kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt darstellen. Praxis-Beispiel Arbeitgeberzuschuss zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 7 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Die Beiträge zur Finanzierung einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung stellen im Kalenderjahr 2026 bis zur Höhe von 338 EUR monatlich bzw. 4.056 EUR jährlich kein Arbeitsentgelt dar. Dies gilt auch für darin enthaltene Beiträge aus einer Entgeltumwandlung. Durch diese Beitragsfreiheit entfallen auch die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.1 Anspruch des Arbeitgebers auf Einbehalt des Arbeitnehmeranteils (Satz 1 und Satz 2)

Rz. 5 Der Arbeitgeber hat den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen (vgl. § 28e). Schuldner der Beiträge zur Sozialversicherung ist insofern ausschließlich der Arbeitgeber (BSG, Beschluss v. 30.3.2004,B 4 RA 24/02 R; BSG, Urteil v. 29.6.2000, B 4 RA 57/98 R; BGH, Urteil v. 16.5.2000, VI ZR 90/99; BFH, Urteil v. 15.6.2023, VI R 27/20; BAG, Urteil v. ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.5 Weitergehende Rückgriffsmöglichkeiten des Arbeitgebers (Satz 4)

Rz. 27 Nach Satz 4 gelten die Sätze 2 und 3 nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28o Abs. 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt oder er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein trägt oder solange der Beschäftigte nur Sachbezüge erhält. Nur in diesen Fällen kann der Arbeitgeber seinen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf den Arbeitnehmeranteil in je...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt worden und wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2940),...mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.2 Nachholung unterbliebener Abzüge von Arbeitnehmeranteilen (Satz 3)

Rz. 13 Gemäß der in Satz 3 geregelten Frist der nächsten 3 Lohn- und Gehaltszahlungen muss der Arbeitnehmer nicht damit rechnen, dass nach deren Ablauf noch selbst aufzubringende Anteile des Gesamtsozialversicherungsbeitrags von seinem Lohn oder Gehalt einbehalten werden, es sei denn, der Abzug ist ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben. Dies gilt auch, wenn der Arb...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 5 Erstattungsanspruch des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber trägt die Gesamtsozialversicherungsbeiträge aus dem Kurzarbeitergeld allein. Eine Erstattung der Beiträge ist grundsätzlich nicht vorgesehen. 5.1 Erstattungsanspruch des Arbeitgebers beim Saison-Kurzarbeitergeld Für die Bezieher von Saison-KuG besteht in § 102 Abs. 4 SGB III eine Regelung, nach der die von den Arbeitgebern allein zu tragenden Sozialversicherung...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 5.2 Zwischenzeitlicher Erstattungsanspruch des Arbeitgebers wegen der Corona-Krise

Aufgrund der zeitweise angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt, ausgelöst durch die Corona-Pandemie, hatte die Bundesregierung am 1.3.2020 die Regelungen für das Kurzarbeitergeld befristet verbessert. So wurden dem Arbeitgeber die Gesamtsozialversicherungsbeiträge aus dem Kurzarbeitergeld (teilweise) erstattet. Bis zum 31.12.2021 erstattete die Agentur für Arbeit die Beiträge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 6.3 Prüfung der Insolvenzschutzmaßnahmen

Die Insolvenzschutzmaßnahmen werden im Rahmen der Betriebsprüfung von den Rentenversicherungsträgern kontrolliert. Dabei bezieht sich die Prüfung auf die Feststellung, ob eine Insolvenzschutzregelung nicht getroffen worden ist, die gewählten Sicherungsmittel nicht geeignet sind, die Sicherungsmittel in ihrem Umfang das Wertguthaben um mehr als 30 % unterschreiten oder die Sicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 1.2 Bestandteile des Wertguthabens

Neben dem Arbeitsentgeltguthaben gehören auch die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zum Wertguthaben.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 1 Bestandteile von Arbeitsentgeltguthaben

Zum Arbeitsentgeltguthaben im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gehören alle aus einer Beschäftigung aufgebauten Arbeitsentgelte nach § 14 SGB IV wie Teile des laufenden Arbeitsentgelts, Mehrarbeitsvergütungen, Einmalzahlungen, freiwillige zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers oder Überstunden- und Urlaubsabgeltungen. Arbeitsentgeltbestandteile können in das Wertguthaben eing...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / Zusammenfassung

Begriff Bei flexiblen Arbeitszeitregelungen umfasst das Wertguthaben das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung und die auf diese Arbeitsentgelte entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Bei geringfügig entlohnten Beschäftigten ist das der vom Arbeitgeber zu entrichtende Pauschalbeitrag. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / 1.2.1 Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags durch die Einzugsstelle

Für Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, die mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag von den Einzugsstellen eingezogen werden, erhält der Versicherte vom Rentenversicherungsträger keine Beitragsbescheinigung. Einer Beitragsbescheinigung über gezahlte Pflichtbeiträge kommen die Meldungen zur Sozialversicherung, die im Rahmen der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitgeber haben gegenüber der Einzugsstelle verschiedene Meldepflichten, die durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu erstatten sind. Dabei sind umfangreiche Aufzeichnungspflichten zu erfüllen und Lohnunterlagen etc. aufzubewahren. Die Einzugsstellen sind wiederum verpflichtet, für den Gesamtsozialv...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / 1.1 Freiwillige Versicherung/Höherversicherung

Für alle Zahlungen von Beiträgen an die Rentenversicherung, die nicht als Gesamtsozialversicherungsbeitrag gezahlt werden, gilt die Verordnung über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (RV-BZV). Beiträge zur freiwilligen Versicherung und zur Höherversicherung sowie Pflichtbeiträge der selbstständig Tätigen sind von den Versicherten direkt an den Rente...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnkonto einschl. Lohnabre... / 2.1 Grunddaten des Lohnkontos

Die Pflicht zur Führung von Lohnkonten ergibt sich zunächst aus dem Steuerrecht[1], andererseits verlangt auch das Sozialversicherungsrecht in § 28f SGB IV ausdrücklich, Aufzeichnungen und Nachweise für jeden einzelnen Arbeitnehmer zu führen. Dabei sind für jeden Arbeitnehmer einerseits die Stammdaten (persönliche, lohnsteuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.6 Einzug der Insolvenzgeldumlage

Tz. 83 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Nach dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) wurde diese Umlage letztmalig 2009 für 2008 durchgeführt. Der Einzug der Insolvenzgeldumlage für Entgeltabrechnungszeiträume 2009 wurde den Einzugsstellen (Krankenkassen/Minijob-Zentrale) übertragen. Die Zahlung erfolgt parallel zum Verfahren beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag monatl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte bei Verbänden und Vereinen

Tz. 4 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Neben hauptberuflichen angestellten Arbeitnehmern unterliegen auch solche Mitarbeiter der Sozialversicherungspflicht, die nebenberuflich beschäftigt sind, z. B. Teilzeitbeschäftigte, Aushilfskräfte oder kurzfristig Beschäftigte. Diese Personengruppen unterliegen aber nicht in allen fünf Zweigen des Sozialversicherungsrechts ("Fünf Säulen der ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Überblick über das Lohnsteuerrecht

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Als > Lohnsteuer wird die durch Abzug vom > Arbeitslohn erhobene > Einkommensteuer bezeichnet. Zu Einzelheiten > Steuerabzugsverfahren. Sie ist keine eigenständige Steuer(art), sondern nur die Erhebungsform der ESt für > Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei ArbN während des laufenden Kalenderjahres. Der > Arbeitnehmer muss den Steuerab...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV – Personengruppenschlüssel

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beginn der Versicherungspflicht bei Feststellung von Mehrfachbeschäftigungen

Tz. 56 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle nach § 28a Abs. 1 SGB IV jeden versicherungspflichtigen und jeden geringfügig Beschäftigten zu melden. Die Meldung ist durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu erstatten. Der Arbeitgeber hat nach § 28e SGB IV d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Personen, die geringfügig (oft nebenberuflich) oder kurzzeitig entgeltlich beschäftigt sind, unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, soweit nicht nach dem SGB eine Versicherungsfreiheit in Betracht kommt. Tz. 17 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Arbeitsen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vereinfachte Abrechnung

Tz. 105 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Arbeitgeber, denen die Beitragsabrechnung aus den oben angeführten Gründen regelmäßig erschwert wird, dürfen ein vereinfachtes Verfahren nutzen und bei der Berechnung ihrer voraussichtlichen Beitragsschuld für den laufenden Monat die Zahlen aus dem Vormonat heranziehen. Die echte Abrechnung kann vollständig in den Folgemonat verschoben werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Fälligkeitstermine für Sozialversicherungsbeiträge 2026

Tz. 103 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Für 2026 gelten folgende Abgabe- und Fälligkeitstermine der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Übernimmt der > Arbeitgeber die > Lohnsteuer (und ggf die > Kirchensteuer sowie den > Solidaritätszuschlag), trägt er sie im Innenverhältnis zum > Arbeitnehmer selbst. Dazu kommt es, wenn der ArbGmehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mindestlohn / 3.11 Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten

Der Gesetzgeber hat in § 17 Abs. 1 MiLoG erweiterte Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten geregelt. Bereits bisher gelten neben tarifvertraglichen bzw. arbeitsrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften (z. B. § 2 Nachweisgesetz) für die Sozialversicherung Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers, mit denen die zutreffende Ermittlung des Arbeitsentgelts nachgewiesen werden mus...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mindestlohn / 3.9.2 Überstundenabgeltungsklauseln

Überstundenabgeltungsklauseln können in diesem Zusammenhang problematisch sein. Zwar trifft das MiLoG keine spezifische Aussage über die Vergütungspflicht von Überstunden und die Wirksamkeit von Pauschalabgeltungsvereinbarungen. Allerdings ändert ein verstetigtes Arbeitsentgelt nichts daran, dass der Mindestlohn ein Stundenlohn für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde i...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 5 § 60 verpflichtet Antragsteller auf Sozialleistungen, Leistungsbezieher und Erstattungspflichtige zur Mitwirkung. Mitwirkungspflichtig ist der Leistungsberechtigte auch dann, wenn er nicht Leistungsempfänger ist (BSG, Urteil v. 18.9.1991, 10 RKg 5/91). Als Bezieher von Leistungen werden auch diejenigen Personen betrachtet, denen eine Sozialleistung nicht auf Antrag, so...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.1.1.2 Nicht zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt

Rz. 11 Nicht zum Arbeitsentgelt i. S.d. § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 gehören vor allem: einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das während des Bezuges von Übergangsgeld gezahlt wird (§ 72 Abs. 1 Nr. 1); unter "einmalig gezahltem Arbeitsentgelt" sind die dem Arbeitsentgelt zuzurechnenden Zuwendungen zu verstehen, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / 1.1 Haftung für die Beiträge durch Entleiher

Der Verleiher hat als Arbeitgeber auch die Sozialversicherungsbeiträge für die ausgeliehenen Arbeitnehmer zu entrichten. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, haftet der Entleiher für die Erfüllung der Zahlungspflicht wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Die Haftung des Entleihers beschränkt sich allerdings auf die Beitragsschulden für die Zeit, für die ihm der Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verbot nachteiliger Vereinb... / 2 Beitragsnachforderungen

Werden privatrechtliche Vereinbarungen zum Nachteil des Arbeitnehmers durch eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung festgestellt, sind Nachberechnungen der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nicht ausgeschlossen. Mit der Regelung des § 32 SGB I wird also ein doppeltes Ziel verfolgt: Sozialversicherungsrechtlicher Schutz der Arbeitnehmerinteressen und Abwehr möglic...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde seit ihrer Einführung in das SGB III mehrfach geändert. Zuletzt wurde durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) Abs. 1a mit Wirkung zum 1.1.2027 hinsichtlich der Verweisungsnorm auf § 344 geändert. Rz. 2 Die Vorschrift regelt, wer bei Versicherung...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 2.4 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 12 Abs. 4 (ab 1.1.2027 Abs. 3) bestimmt die beitragspflichtige Einnahme im Übergangsbereich von Arbeitsentgelten. Ab 1.1.2026 reicht der Übergangsbereich von 603,01 EUR monatlich bis 2.000,00 EUR monatlich. Rz. 13 Die beitragspflichtige Einnahme war bis 30.9.2022 nach der Formel (30 : G.) × 450 + [2 – (30 : G.)] × (AE – 450) G. = Gesamtsozialversicherungsbeitrag AE = Arbeits...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 279d Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach Satz 1 der Vorschrift gelten für mitarbeitende Ehegatten im Beitrittsgebiet die Vorschriften über den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§§ 28d ff. SGB IV). Der mitarbeitende Ehegatte ist für die Beitragszahlung als Beschäftigter anzusehen; gemäß Satz 2 der Vorschrift gilt der selbständig Tätige als Arbeitgeber.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1.5 Verstöße gegen Beitragspflichten (Nr. 5)

Rz. 20 Die Krankenkassen sind verpflichtet, über Verstöße gegen Beitragspflichten nach dem SGB IV sowie dem SGB VII zu unterrichten. Betroffen sind die Verpflichtungen des Arbeitgebers, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag einschließlich des Arbeitnehmeranteils (§ 28e Abs. 1 Satz 1 SGB IV) sowie des Unternehmers, die Beiträge zur Unfallversicherung für sein Unternehmen abzuf...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 2.2 Beitragseinzug (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 regelt die entsprechende Geltung der Vorschriften zu Meldepflichten des Arbeitgebers und dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Dritter Abschnitt des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches, §§ 28a ff. SGB IV) und der Bußgeldvorschriften des § 111 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 8, Abs. 2 und 4 SGB IV. Zuständige Einzugsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 356 Umlage... / 2.1 Gemeinsame Einrichtung

Rz. 2 Gemeinsame Einrichtungen für das Baugewerbe, das Dachdeckerhandwerk und das Gerüstbaugewerbe sind die Sozialkasse des Baugewerbes VvaG in Wiesbaden und die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes in Berlin, die Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk in Wiesbaden, die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes in Wiesbaden sowie die Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.2 Leistungen zur Berufswahl und Berufsausbildung (Drittes Kapitel, Dritter Abschnitt, §§ 48 bis 80b)

Rz. 52c Leistungen sind aufgrund des § 22 Abs. 4 Nr. 3 nur nach § 48a (Berufsorientierungspraktikum) § 54a (Einstiegsqualifizierung) und dem Vierten Unterabschnitt (§§ 73 bis 80, Förderung der Berufsausbildung in besonderen Fällen) möglich. Betroffen ist die Förderung der Berufsausbildung besonderer Problemgruppen am Ausbildungsmarkt mit Leistungen an Arbeitgeber und Träger....mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 2.4 Beitragstragung bei Beschäftigten im Regelrentenalter (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 stellt den Arbeitnehmer, aber nur diesen, versicherungsfrei, wenn er die Regelaltersgrenze erreicht hat. Abs. 3 ist zugleich eine Schutzvorschrift für versicherungspflichtige Arbeitnehmer, deren Lebensalter sich in der Nähe des Regelrentenalters bewegt. Ein Arbeitgeber könnte aus wirtschaftlichen Gründen an Stelle dieser Arbeitnehmer die aufgrund ihres Lebensal...mehr

Lexikonbeitrag aus Entgelt Office Premium
Kurzarbeitergeld (Abschluss... / 3.2 Abrechnungszeiträume ab Januar 2023

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben diese Frage für Entgeltabrechnungszeiträume ab Januar 2023 neu bewertet.[1] Vor dem Hintergrund der vorläufigen Bewilligung des Kurzarbeitergeldes überwogen schließlich die Zweifel an einem unumkehrbaren Vertrauensschutz. Der Arbeitgeber hat demnach für Entgeltabrechnungszeiträume ab Januar 2023 neben der Rückzahlung des...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.1 Beitragspflichtige Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags wird nach folgender Formel berechnet: F x G + ([2.000 / (2.000 – G)] – [G / (2.000 – G)] x F) x (AE – G) Dabei bezeichnet "F" den Faktor F, "G" die Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 603 EUR) und "AE" das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Wichtig Definition des Faktors F De...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Übergangsbereich / 4.1 Beitragspflichtige Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags wird nach folgender Formel berechnet: F x G + ([2.000 / (2.000 – G)] – [G / (2.000 – G)] x F) x (AE – G) Dabei bezeichnet "F" den Faktor F, "G" die Geringfügigkeitsgrenze und "AE" das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Wichtig Definition des Faktors F Der Faktor F wird er...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 3 Zusammensetzung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Gesamtsozialversicherungsbeiträge) müssen bei jeder Entgeltzahlung ermittelt werden. Zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag zählen auch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung sowie der Beitragszuschlag bei Kinderlosigkeit in der Pflegeversicherung. Die Gesamtsozialversicherungsbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitgeberanteil / 1 Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags

Der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmeranteil werden gemeinsam vom Arbeitgeber abgeführt. Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags ist sozialversicherungsrechtlicher Natur.[1] Sie ist jedoch zugleich Pflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag gegenüber dem Arbeitnehmer.[2] Mit der Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beitragsberechnung / 1.2 Gesamtsozialversicherungsbeiträge

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Bundesagentur für Arbeit (Gesamtsozialversicherungsbeiträge) sind bei jeder Lohn- oder Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber zu berechnen. Sie werden durch Lohnabzug vom Arbeitgeber zusammen mit dem Arbeitnehmeranteil an die zuständige Krankenkasse entrichtet. Hierbei werden auch die Umlagen zur Insolvenzgeldver...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.5 Berechnungsweg

Die Beitragsberechnung erfolgt in 3 Schritten: 1. Schritt (Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) Von der beitragspflichtigen Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag[1] sind zunächst die vollen Beiträge je Versicherungszweig zu ermitteln. Hierzu wird die beitragspflichtige Einnahme mit dem halben Beitragssatz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beitragserstattung / 2 Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen

In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden zu Unrecht gezahlte Beiträge auf Antrag erstattet.[1] Hinweis Begriff "zu Unrecht entrichtete Beiträge" Beiträge sind dann zu Unrecht geleistet, wenn die Zahlung dem Grunde oder der Höhe nach gegen geltendes Recht verstieß. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Pflichtbeiträge entrichtet wurden, ohne das Ver...mehr