Fachbeiträge & Kommentare zu Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Prüfungsaufgaben und sachliche Zuständigkeit

Rz. 1287 [Autor/Stand] Die Prüfungsaufgaben der Behörden der Zollverwaltung sind in § 2 Abs. 1 Nr. 1–9 SchwarzArbG aufgeführt. Die Dienstkräfte der FKS prüfen die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten nach § 28a SGB IV, den unrechtmäßigen Bezug von Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch (z.B. Arbeitslosengeld und andere Sozialleistunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafzumessung

Rz. 1333 [Autor/Stand] Ausschlaggebender Faktor der Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der hinterzogenen Steuer, die rechnerisch aus der Bemessungsgrundlage folgt (s. Rz. 1323 ff. sowie grundlegend Rz. 1026, 1029 ff.). Für den Schuldspruch wegen einer Lohnsteuerhinterziehung ist auf die am 10. des auf die Lohnzahlung folgenden Monats, dem Zeitpunkt der T...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / 1 Empfänger der Beitragszahlung

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist an die gesetzliche Krankenkasse abzuführen, bei der für den Arbeitnehmer die Krankenversicherung durchgeführt wird.[1] Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung handelt. Für Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die in der Krankenversicherung familienversichert si...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / 3 Möglichkeit der zentralen Beitragsabführung

Für Arbeitgeber mit zentraler Lohn- oder Gehaltsabrechnung, die Betriebsstätten im Bereich mehrerer Ortskrankenkassen oder Innungskrankenkassen haben, besteht die Option, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf Antrag zentral an die für den Ort der Gehaltsabrechnung zuständige Ortskrankenkasse bzw. Innungskrankenkasse abführen zu können. Gibt die beauftragte Stelle dem Antr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / Zusammenfassung

Begriff Der Beitragseinzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge wird im deutschen Sozialversicherungssystem von den Einzugsstellen bei den Arbeitgebern vorgenommen. Die Beiträge werden an die einzelnen Sozialversicherungsträger und den Gesundheitsfonds arbeitstäglich weiterleitet. Als Einzugsstellen fungieren die gesetzlichen Krankenkassen und der Rentenversicherungsträger ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.1 Grundlagen

Rz. 19 In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird für die Begründung der Versicherungspflicht grundsätzlich verlangt, dass eine Beschäftigung vorliegt (hierzu z. B. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 20 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI, § 1 Nr. 1 SGB VI, § 17 SGB III) und diese gegen Entgelt ausgeübt wird. § 7 fixiert hierzu einen der zentralen Begriffe des Sozialversiche...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.1 Freistellung von mehr als einem Monat (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 140 Eine Beschäftigung besteht nach Abs. 1a auch in Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung von mehr als einem Monat, wenn (Nr. 1) während der Freistellung Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben nach § 7b fällig wird und (Nr. 2) das monatliche Arbeitsentgelt nicht unangemessen von dem für die vorausgegangenen 12 Kalendermonate abweicht, in denen Arbeitsentgelt bez...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnzusatzkosten / 1 Keine einheitliche Begriffsverwendung

Der Begriff der "Lohnzusatzkosten" oder "Lohnnebenkosten" (auch als "indirekte Personalzusatzkosten" bezeichnet[1]) wird nicht einheitlich verwendet. Umfasst sind davon jedenfalls die gesetzlichen Sozialabgaben als paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder einseitig nur von einer Vertragspartei (Gesetzliche Unfallversicherung vom Arbeitgeber) zu tragen (sog. gesetzli...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.4 Diplomatische und konsularische Vertretungen

Botschaften und Konsulate ausländischer Staaten in der Bundesrepublik Deutschland gehören nicht zu den von der Insolvenzgeldumlage erfassten Betrieben. Die nach § 28m Abs. 1 SGB IV bestehende Verpflichtung für den Beschäftigten zur Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht des Arbeitgebers kann bei einer reinen Arbeitgeberversicher...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.9 Budget für Ausbildung

Rz. 40 Als Alternative zum Eingangsverfahren und dem Berufsbildungsbereich einer WfbM oder bei einem anderen vergleichbaren Leistungsanbieter wurde zum 1.1.2020 mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz das Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) geschaffen (ergänzend wird auf die Komm. zu § 61a SGB IX verwiesen). Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine WfbM ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einzugsstelle / 1 Arbeitnehmer

Zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist die Krankenkasse, von der die Krankenversicherung durchgeführt wird.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einzugsstelle / Zusammenfassung

Begriff Die Einzugsstelle ist im deutschen Sozialversicherungssystem diejenige Stelle, die die Gesamtsozialversicherungsbeiträge bei den Arbeitgebern einzieht und an die einzelnen Sozialversicherungsträger und den Gesundheitsfonds arbeitstäglich weiterleitet. Als Einzugsstellen fungieren die gesetzlichen Krankenkassen und der Rentenversicherungsträger Deutsche Rentenversicher...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 2.3 Ersatzansprüche gegen Arbeitgeber

Rz. 14 Abs. 3 räumt der Bundesagentur für Arbeit einen Ersatzanspruch gegen den Arbeitgeber in Fällen der Gleichwohlgewährung nach § 157 (Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung) ein. Der Ersatzanspruch umfasst die Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge, aufgrund der Verweisung in Abs. 5 auch die Pflegeversicherungsbeiträge. Die Vorschrift ergänzt § 115 SGB X, soweit dort ein ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Anpassung des Lohnkontos nach Außenprüfung

Rz. 51 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Fordert das FA für ein noch nicht abgeschlossenes Kalenderjahr Steuerbeträge außerhalb einer Veranlagung des ArbN mit einem gegen den ArbN gerichteten Nachforderungs- oder Haftungsbescheid LSt nach (> Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 215 ff) oder berechnet der ArbG von sich aus Steuerbeträge nach, so hat er den nachversteuerten Arbeitslohn u...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Berücksichtigung des Familienstands, von Freibeträgen und Berechnung der Lohnsteuer

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Dem ArbG des weiteren Dienstverhältnisses werden als > Lohnsteuerabzugsmerkmale die Steuerklasse VI und ggf die rechtliche Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sowie ein Freibetrag nach § 39a Abs 1 Satz 1 Nr 7 EStG zum Abruf bereitgestellt (vgl BMF vom 13.12.2024, Rz 65, BStBl 2025 I, 64). Unberücksichtigt bleiben di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt eine umfassende öffentlich-rechtliche Auskunftspflicht gegenüber der Agentur für Arbeit (Abs. 1) und dem Insolvenzverwalter (Abs. 2). Sie verfolgt den Zweck, das Insolvenzgeldverfahren zu unterstützen, indem die für das Insolvenzgeldverfahren notwendigen Informationen beschafft werden können. Grundsätzlich werden alle Personen zur Auskunft verpf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 2.1 Grundsatz

Rz. 3 Eine Auskunftspflicht nach Abs. 1 und 2 besteht nur, soweit die begehrten Auskünfte für die Durchführung des Insolvenzgeldverfahrens einschl. des Gesamtsozialversicherungsbeitrages (Abs. 1) bzw. zur Ausstellung der Insolvenzgeldbescheinigung (Abs. 2) erforderlich sind. Der Begriff der Erforderlichkeit ist dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entnommen. Im Spannungsfel...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 2.2.1 Auskunftspflicht nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 enthält eine öffentlich-rechtliche Auskunftspflicht. Die Regelung ergänzt § 315 und § 402. Die dort geregelten allgemeinen Auskunftspflichten Dritter mit dem datenschutzrechtlichen Rahmen greift beim Insolvenzgeld nicht, weil es sich dabei nicht um eine laufende Leistung handelt. Insoweit bedarf es einer eigenständigen Normierung. Rz. 6 Grundsätzlich ist auch der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III

Rz. 26 Steuerfrei sind die Arbeitsförderleistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB III , d. h. nach § 29ff. SGB III, an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende oder Ausbildungssuchende. Arbeitsförderleistungen nach dem SGB III können neben Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III einschlie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 175 Zahlun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt die Agenturen für Arbeit als Beitragsschuldner gegenüber den Einzugsstellen. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eintritt des Insolvenzereignisses. Die Beitragsschuld bezieht sich auf die letzten drei Monate eines jeden Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis, das von der Insolvenz betroffen ist. Ohne ein Insolvenzereignis besteht der Anspruch d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 175 Zahlun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Zahlung von Pflichtbeiträgen bei Insolvenzereignissen durch die Agenturen für Arbeit. Hierauf wird der Einzugsstelle ein vom Insolvenzgeldanspruch des Arbeitnehmers unabhängiger eigener Zahlungsanspruch eingeräumt. Rz. 2a Abs. 1 bestimmt, dass die Pflichtbeiträge auf Antrag der Einzugsstelle gezahlt werden, jedoch ohne Säumniszuschläge wegen Pf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.1 Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften für die Beitragstragung von versicherungspflichtigen Beschäftigten sind für die Krankenversicherung § 249 Abs. 1 SGB V, für die Pflegeversicherung § 58 Abs. 1 SGB XI und für die Arbeitslosenversicherung § 346 Abs. 1 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a RVO, § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a AVG und § 130 Abs. 6RKG (zur Bei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.3 Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (Abs. 1 Nr. 1/§ 20 SGB IV)

Rz. 7 Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) oder einen Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) leisten, erhalten lediglich freie Kost, Unterkunft und Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld (bis zu 6 % der Beitragsbemessungsgrenze, §...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.2 Zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte mit Arbeitsentgelt, das 325,00 EUR nicht übersteigt (Abs. 1 Nr. 1 a. F./§ 20 Abs. 3 SGB IV)

Rz. 5 Die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Personen sind gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 versicherungspflichtig. In seiner bis zum 31.7.2003 geltenden Fassung ordnete § 168 Abs. 1 Nr. 1 an, dass der Arbeitgeber allein die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Versicherte zu tragen hat, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und ein Arbeitsentgelt erhalten, d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.3 Statusfeststellungsverfahren; § 7a, 28h und 28p SGB IV

Rz. 15 Zur Ermittlung des Status eines Betroffenen bietet das SGB IV verschiedene Statusfeststellungsverfahren, so insbesondere das Verfahren zur Feststellung des Erwerbsstatus nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV (bis zum 31.3.2022 galt insoweit noch das Anfrageverfahren). Rz. 16 Weiter räumt § 28h Abs. 2 SGB IV den zuständigen Krankenkassen als Einzugsstelle des Gesamtsozialversi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 84 Beleihu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Für die Sicherheit der angeführten Grundpfandrechte soll nicht die Rangstelle maßgeblich sein, sondern der Umstand, dass die Beteiligung 2/3 des Grundstückswertes überschreitet. Die Feststellung der Beleihungsgrenze ist damit nur nach sorgfältiger Ermittlung des Verkehrswertes durch einen vereidigten Sachverständigen oder auf Basis der Gutachten der nach Landesrecht ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / II. Befugnisse des Steuerberaters im Sozial- bzw. Sozialversicherungs- und Beitragsrecht

Vertretungsbefugnis in im Rahmen der §§ 28h und 28p SGB IV in Verfahren vor dem SG – ja: Der StB ist im Rahmen der §§ 28h und 28p SGB IV in Verfahren vor dem SG vertretungsbefugt (§ 73 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 SGG). Dies bedeutet, dass der StB seine Mandanten beraten und vertreten darf, soweit es im Klage- oder sonstigen Verfahren vor dem SG und dem LSG um die Einziehung des Gesamt...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Künstlersozialabgabe / 5 Ausweitungen der Betriebsprüfungen: Rentenversicherungsträger prüft Künstlersozialabgabe

Die Prüfungen bei Arbeitgebern werden seit 2015 erheblich ausgeweitet. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung prüfen die Künstlersozialabgabe zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Prüfung der Künstlersozialabgabe erfolgt dabei nach folgenden Kriterien: Arbeitgeber, die bereits künstlersozialabgabepflichtig sind, werden mindestens alle 4 Jahre geprüft. Arb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Arbeitsverhältnis des Schuldners (Nr 1).

Rn 11 Auskunftsverpflichtet sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Bundesträger und Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung) und die berufsständischen Versorgungseinrichtungen iSd § 6 I 1 Nr 1 SGB VI. Erhoben werden können – wenn es sich bei dem Arbeitgeber des Schuldners um eine natürliche Person handelt – dessen Namen und Vornamen oder – wenn es sich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Umfang.

Rn 13 Der Umfang der Schadensersatzpflicht richtet sich nach den Grundsätzen des allgemeinem Schadensersatzrechts (§§ 249 ff BGB). Immaterielle Schadenspositionen werden nicht ersetzt, sondern nur Vermögensschäden (MüKoZPO/Götz § 717 Rz 18). In erster Linie ist Naturalrestitution geschuldet, nach Maßgabe der §§ 250, 251 auch Geldersatz. Es muss derjenige Zustand wiederherges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pauschalierung der Einkomme... / 1.9 Rechtsfolgen der Pauschalierung

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer gem. § 37b Abs. 3 EStG zu übernehmen. Da auf die Pauschalsteuer § 40 Abs. 3 EStG sinngemäß anzuwenden ist, wird er insoweit zum Steuerschuldner. Die Pauschalsteuer gilt als Lohnsteuer. Der Zuwendungsempfänger wird – wie bei der pauschalen Lohnsteuer – aus der Steuerschuldnerschaft entlassen. Das gilt auch, soweit der Zuw...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 227 Beitrag... / 2.2 Beitragssatz, Mitgliedschaft und Anzeige

Rz. 4 Der maßgebliche Beitragssatz für die versicherungspflichtigen Rückkehrer in die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach §§ 241 ff . Getragen werden die Beiträge – mit Ausnahme der aus Arbeitsentgelt und aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung zu tragenden Beiträge – von den Mitgliedern allein (§ 250 Abs. 3). Sofern der Versicherungspflichtige Arbeitsent...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Vierte Kapitel

Rz. 2a Das Vierte Kapitel regelt die Entgeltersatzleistungen Arbeitslosengeld (Alg) und Insolvenzgeld. Die Leistungen der Arbeitsförderung sind im Dritten und Vierten Kapitel enthalten (§ 3 Abs. 1). Das Übergangsgeld und das Kurzarbeitergeld sind bereits im Dritten Kapitel geregelt (§§ 95 ff., 118 ff.). Beide sind den Pflichtleistungen der aktiven Arbeitsförderung zuzurechne...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 5.2.2 Abgabenrecht

Der Arbeitgeber haftet als Beitragsschuldner nach § 28e Abs. 1 Satz 1 SGB IV in der Regel für die gesamten Sozialversicherungsbeiträge aus einem tatsächlich bestehenden Beschäftigungsverhältnis. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall zwar gemäß § 28g Satz 1 SGB IV einen Anspruch gegen den Beschäftigten auf Erstattung des vom Beschäftigten zu tragenden Teils des Gesamtsozialversic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 4.4 Beschäftigte im Übergangsbereich

Durch die höhere Geringfügigkeitsgrenze ergeben sich auch Auswirkungen auf die Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs), da sich deren untere Entgeltgrenze ändert. Vom 1.1.2025 an liegt ein Midijob vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig 556,01 EUR bis 2.000,00 EUR im Monat beträgt.[1] Die beitragspflichtige Einnahme (BE) für die Berechnung des Gesamtsoz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Höhe des Beitrages

Tz. 15 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Höhe des zu entrichtenden Beitrages an die Künstlersozialkasse im Jahr 2025 beträgt 5,0 % der an die Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte einschließlich aller Nebenkosten. Dies ist unabhängig davon, ob die Künstler/Publizisten selbst nach dem KSVG versichert sind. Beachte! Zur Behandlung der angestellten Künstler und Publizisten s. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.2 Besonderheit: Nicht anzurechnender "Zuschuss" des Arbeitgebers (§ 23c SGB IV)

Rz. 14 Das Krankengeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt gezahlt. Es wird aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet. Aus diesem Grund kann auch nur beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, das für die Zeit des Bezuges von Krankengeld gewährt wird, zum Ruhen des Krankengeldes führen. Zu § 49 Abs. 1 Nr. 1 kommt zusätzlich § 23c Abs. 1 Satz 1 SGB IV ins Spiel,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.3 Prüfgegenstand

Rz. 29 Sind solchermaßen die Beteiligten der Prüfung identifiziert (Träger der Rentenversicherung und Arbeitgeber), ist der Prüfgegenstand zu fixieren. Die Aufgabe übernimmt Abs. 1 Satz 1 Unterhalbs. 2. Die Prüfung erstreckt sich hiernach darauf, ob die Arbeitgeber ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach diesem Gesetzbuch, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.1 Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Die Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle regelt Abs. 1. Die Vorschrift differenziert nach der Schadensersatzpflicht (Abs. 1 Satz 1) und jener wegen entgangener Zinsen (Abs. 1 Satz 2). Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass ein Organ oder ein Bediensteter der Einzugsstelle schuldhaft eine ihm nach diesem Abschnitt auferlegte Pflicht verletzt. In der R...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.6 Unterrichtungspflichten (§ 28p Abs. 3)

Rz. 71 Hiernach unterrichten die Träger der Rentenversicherung die Einzugsstellen über Sachverhalte, soweit sie die Zahlungspflicht (z. B. §§ 3, 4 BVV und § 28e SGB IV) oder die Meldepflicht des Arbeitgebers (§ 28a SGB IV) betreffen. Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag sind die Krankenkassen (§ 28h Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Für geringfügig Beschäftigte (§ 8 S...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.3 Kriterien zur Auswahl der zu prüfenden Arbeitgeber (§ 28 Abs. 1b)

Rz. 54 Die Vorschrift hat das UVMG v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) dem § 28p hinzugefügt. Allerdings betraf der seinerzeitige Inhalt das Zusammenwirken der Träger der Rentenversicherung mit jenen der Unfallversicherung (dazu Rz. 9). Das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes v. 30.7.2014 (BGBl. I S. 1311) fasste den Inhalt neu und verlagerte die bisherige, ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.13.4 Temporäre Dateien (Abs. 8 Satz 5 und Satz 6)

Rz. 101 Nach Abs. 8 Satz 5 ist die DSRV auf Anforderung des prüfenden Trägers der Rentenversicherung verpflichtet, die in den Nr. 1 bis 5 gelisteten Daten zu verarbeiten (zum Begriffsinhalt der "Datenverarbeitung" vgl. Rz. 75). Diese Befugnis ist zweckgebunden, denn sie wird durch die Maßgaben des mit der Konjunktion "soweit" beginnenden Abs. 8 Satz 5 HS 2 eingegrenzt. Danac...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.13.1 Einführung und Historie

Rz. 97 Auch diese Vorschrift hat eine wechselhafte Historie. Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) hat diese Vorschrift zusammen mit dem kompletten Dritten Abschnitt (Meldepflichten des Arbeitgebers, Gesamtsozialversicherungsbeitrag) in das SGB IV eingefügt (dazu Rz. 1). Der damalige Abs. 8 war die Ermächtigungsgrundlage für die seinerzeitige Beitragsverf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.3 Besonderheit: Stufenweise Wiedereingliederung

Rz. 16 Die stufenweise Wiedereingliederung (§ 74 SGB V, § 44 SGB IX) dient dazu, arbeitsunfähige Versicherte nach länger andauernder Arbeitsunfähigkeit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern. Durch eine individuell angepasste Steigerung von Arbeitstagen, arbeitstäglichen Arbeitszeiten und/oder Ar...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.4 Schadensersatzpflicht des Trägers der Rentenversicherung (Abs. 3)

Rz. 38 Die Vorschrift enthält 3 Regelungsbereiche. Als Grundaussage bestimmt Abs. 3 Satz 1 HS 1, dass der Träger der Rentenversicherung dem Gesundheitsfonds, der Krankenkasse, der Pflegekasse und der Bundesagentur für Arbeit für einen diesen zugefügten Schaden haftet, wenn ein Organ oder ein Bediensteter des Trägers der Rentenversicherung schuldhaft eine diesem nach § 28p au...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 1 Allgemeines

Rz. 21 Es handelt sich um eine der zentralen Vorschriften des SGB IV. Zwar hatte die zunächst mit "Beitragsüberwachung" überschriebene Vorschrift schon mit Einfügung in das SGB IV (dazu Rz. 1) 8 Absätze. Das textliche Volumen war indes noch überschaubar. Das hat sich geändert. Auch § 28p leidet unter einem beachtlichen normativ gewirkten Wachstum. Die nunmehr 11 Absätze habe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.2 Prüfung des Arbeitgebers nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (Abs. 1a)

Rz. 45 Nach § 28p Abs. 1a Satz 1 umfasst die Prüfung nach Abs. 1 die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe. Die Vorschrift hat das Dritte Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes v 12.6.2007 (BGBl. I S. 1034) eingefügt (dazu Rz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.16 Rechtsverordnung (§ 28p Abs. 9)

Rz. 107 Die Vorschrift ist neben § 28n SGB IV i. V. m. § 1 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes v. 16.8.2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass v. 22.11.2005 (BGBl. I S. 3197) die Ermächtigungsgrundlage für die Beitragsverfahrensordnung v. 3.5.2006 (BGBl. I S. 1138), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung v. 1.10.2024 (BGBl. I Nr. 297). Zuständig ist das Bun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – v. 20.12.1988 (BGBl. I S....mehr