Fachbeiträge & Kommentare zu Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stundung / 2 Voraussetzungen für eine Stundung

Die Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ist vom Arbeitgeber oder einer von ihm beauftragten Stelle (z. B. Steuerberater) bei der Einzugsstelle (Krankenkasse) zu beantragen. Sind in einem Betrieb mehrere Krankenkassen vertreten, ist der Stundungsantrag bei jeder Krankenkasse zu stellen. Ansprüche auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag darf die Einzugsstelle allerd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stundung / 1 Pflicht der Krankenkasse als Einzugsstelle

Die Krankenkassen haben als Einzugsstellen die Beiträge rechtzeitig und vollständig zu erheben. Dies gilt insbesondere für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.[1] Bei Zahlungsschwierigkeiten des Arbeitgebers haben Krankenkassen die Möglichkeit, Beitragsansprüche zu stunden. Durch die Stundung wird die Beitragsfälligkeit hinausgeschoben bzw. neu gesetzt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 1.1 Kein Verzicht auf Säumniszuschläge

Die Krankenkassen können auf die Säumniszuschläge grundsätzlich nicht nach eigenem Ermessen ohne Weiteres verzichten.[1] Denn die so errechneten Säumniszuschläge stehen allen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag beteiligten Versicherungsträgern zu. Sie werden entsprechend dem Anteil des einzelnen Versicherungsträgers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag aufgeteilt.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 61a Budget... / 2.2 Umfang der Leistung (Abs. 2)

Rz. 7 Absatz 2 regelt den Umfang des Budgets für Ausbildung. Zum Budget für Ausbildung gehört in erster Linie die Erstattung der Ausbildungsvergütung, die der Ausbildungsbetrieb zahlt. Die Erstattung ist begrenzt auf eine einschlägige tarifvertragliche Vergütungsregelung. Fehlt eine solche, bestimmt sich die Höhe der maximalen Erstattung nach der für das entsprechende Ausbil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 2.2.3 Bemessung des Lohnkostenzuschusses

Rz. 7 Der Lohnkostenzuschuss ist auf eine Höhe von bis zu 75 % des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes, im Übrigen auf einen Betrag in Höhe von 40 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV begrenzt. Die Höhe des Lohnkostenzuschusses ist grundsätzlich abhängig von der Höhe des gezahlten Arbeitsentgelts. Durch die Begrenzung auf einen Betrag in Höh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.2 Statusfeststellungsverfahren; § 7a, 28h und 28p SGB IV

Rz. 15 Zur Ermittlung des Status eines Betroffenen bietet das SGB IV verschiedene Statusfeststellungsverfahren, so insbesondere das Verfahren zur Feststellung des Erwerbsstatus nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV (bis zum 31.3.2022 galt insoweit noch das Anfrageverfahren). Rz. 16 Weiter räumt § 28h Abs. 2 SGB IV den zuständigen Krankenkassen als Einzugsstelle des Gesamtsozialversi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis

Rz. 12 § 1 Satz 1 Nr. 1 knüpft an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses an. Die Vorschrift schafft dabei keinen nur auf die Rentenversicherung begrenzten Begriff der Beschäftigung, sondern verwendet den im gesamten Sozialversicherungsrecht gültigen und in § 7 SGB IV bestimmten Begriff der Beschäftigung. Dabei handelt es sich zwar nicht um einen tatbestandlich scharf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung / 2 Beitragsrechtliche Regelungen

Während des Bezugs einer Entgeltersatzleistung wird in der Regel kein Entgelt gezahlt. Daher sind vom Arbeitgeber keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge zu entrichten, solange ein Anspruch auf Entgeltersatzleistungen besteht. Zuschüsse[1], die Arbeitnehmer während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen erhalten, gelten nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn sie ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anzeigepflichten des Arbeit... / 2.1 Auskünfte zur Beschäftigung

Der Versicherte muss auf Verlangen den zuständigen Versicherungsträgern unverzüglich Auskunft über die Art und Dauer seiner Beschäftigungen, die hierbei erzielten Arbeitsentgelte, seine Arbeitgeber und die für die Erhebung von Beiträgen notwendigen Informationen geben und die für die Prüfung der Meldungen und Beitragszahlung erforderlichen Unterlagen vorlegen. Diese Verpflichtung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 2.1 Kurzarbeit

In Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld[1] (einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld und Transfer-Kurzarbeitergeld) sind die Rentenversicherungsbeiträge nur aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen. Im Gegensatz dazu werden bei der Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags die Beiträge aus dem Kurzarbeitergeld zusätzlich aus 80 % des Unterschiedsbetra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Der im Lohnsteuerrecht zu beanspruchende Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende wirkt sich in der Sozialversicherung nicht aus. Für Arbeitnehmer ist das Bruttoarbeitsentgelt – ohne Berücksichtigung des Entlastungsbetrags – die Bemessungsgrundlage für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Auch die Beiträge freiwillig Versicherter werden nach den gesamten Einkünften – ohne ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundsätze der Beitragsbere... / Zusammenfassung

Überblick Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung werden nicht als Gesamtsozialversicherungsbeitrag gezahlt. Bei der Beitragsberechnung gibt es 3 wesentliche Unterschiede im Vergleich zur Berechnung der Beiträge für die anderen Sozialversicherungsträger: Zum einen werden die Beiträge allein von den Unternehmern getragen. Der Grund für diese Besonderheit liegt dar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / a) Vorsorgeaufwendungen im Steuerrecht

Rz. 820 Vorsorgeaufwendungen stellen die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG genannten Versicherungsbeiträge dar, also Beiträgemehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Finanzkontrolle Schwarzarbeit

a) Organisation Rz. 1285 [Autor/Stand] Zur Koordinierung der Ermittlungen der zuständigen Behörden von Zoll, Arbeitsverwaltung, Finanzbehörden und Polizei zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit ist seit Beginn des Jahres 2004 der Arbeitsbereich "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (FKS) der Zollverwaltung eingerichtet worden[2]. Nach der Ums...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafzumessung

Rz. 1333 [Autor/Stand] Ausschlaggebender Faktor der Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der hinterzogenen Steuer, die rechnerisch aus der Bemessungsgrundlage folgt (s. Rz. 1323 ff. sowie grundlegend Rz. 1026, 1029 ff.). Für den Schuldspruch wegen einer Lohnsteuerhinterziehung ist auf die am 10. des auf die Lohnzahlung folgenden Monats, dem Zeitpunkt der T...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. "Nichteinbehalten" der Steuerabzugsbeträge

Rz. 32 [Autor/Stand] Unter "Einbehalten" kann nur die Nichtauszahlung der rechnerisch dem Steuerabzug entsprechenden Beträge an den Steuerschuldner verstanden werden. Es kommt nicht darauf an, ob der zum Abzug Verpflichtete die Beträge tatsächlich aus seinem sonstigen Vermögen ausgesondert hat, also entweder bar beiseitelegt oder auf einem gesonderten Konto bereithält oder n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 2 Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen

In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden zu Unrecht gezahlte Beiträge auf Antrag erstattet.[1] Hinweis Begriff "zu Unrecht entrichtete Beiträge" Beiträge sind auch dann irrtümlich geleistet, wenn der Zahlende angenommen hat, dass die Möglichkeit einer freiwilligen (Weiter-)Versicherung besteht. Soweit die Beiträge zur Rentenversicherung nicht wirks...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsgruppen / 1 Angabe von Beitragsgruppen

Da die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich in der gleichen Weise berechnet werden, kann der Gesamtsozialversicherungsbeitrag im Allgemeinen in einem Arbeitsgang errechnet werden. Weil der Anspruch auf die Beiträge jedoch nicht alleine dem Gesundheitsfonds, sondern ihrem Anteil entsprechend der Pflegekasse, den Trägern der Renten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / 2 Verrechnung durch die Einzugsstelle

Sofern die zur Verrechnung anstehenden Beiträge zu den jeweiligen Sozialversicherungszweigen noch nicht verjährt[1] sind, kann die Krankenkasse als Einzugsstelle eine solche vornehmen. Voraussetzungen dafür sind, dass der Arbeitgeber zur Aufrechnung von Beiträgen berechtigt ist und er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, sie zu viel Beiträge berechnet hat und diese vo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wintergeld und Beitragserst... / 5.3 Abführung der Umlage

Die Umlage ist im Wege der Selbstveranlagung, d. h. ohne vorherige gesonderte Aufforderung vom Arbeitgeber zu entrichten. Beginn und Ende der Umlagepflicht sind vom Arbeitgeber der Bundesagentur für Arbeit bzw. der zuständigen Einzugsstelle (s. u.) unaufgefordert und unverzüglich zu melden. Wird die Umlage auch von den Arbeitnehmern aufgebracht, so ist der Arbeitgeber wie bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 1 Auf- bzw. Verrechnung oder Erstattung?

Die "Gemeinsamen Grundsätze zur Auf- bzw. Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung" sind sowohl von den Krankenkassen als auch von den Arbeitgebern bei der Verrechnung und Rückzahlung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu beachten. Sie ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / Zusammenfassung

Begriff Zur Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen kann es dann kommen, wenn diese zu Unrecht entrichtet wurden oder beanstandet werden. Eine Beitragserstattung von Versichertenbeitragsanteilen zur Rentenversicherung liegt immer dann vor, wenn zu Recht entrichtete Beiträge ganz oder teilweise erstattet werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 2.2 Anspruchsberechtigte

Der Anspruch auf Beitragserstattung steht demjenigen zu, der die Beiträge getragen hat.[1] Das sind im Normalfall Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 2.1 Kein Erstattungsanspruch bei Leistungsbezug

Eine Erstattung der Beiträge scheidet allerdings aus, wenn für den Arbeitnehmer aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht gezahlt worden sind, Leistungen erbracht wurden. Die zweite Alternative "… für den Zeitraum …" gilt nicht für die Rentenversicherung.[1] Beiträge sind jedoch zu erstatten, sofern während des Leistungsbezugs Beitragsfre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.3.2 Sozialversicherungsbeiträge

Der Arbeitgeber ist nach § 28e Abs. 1 SGB IV verpflichtet, die von seinen Arbeitnehmern zu entrichtenden Beiträge an die Sozialversicherung abzuführen. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist – unabhängig davon, ob die Beiträge in Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld oder in Höhe der Beiträge des Vormonats nachgewiesen werden – spätestens am drittletzten Bankarbeitstag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsbeihilfen / 3.1.2 Förderleistungen

Arbeitgeber, die eine EQ durchführen, können einen Zuschuss in Höhe der von ihnen mit dem Auszubildenden vereinbarten Vergütung bis zu einer Höhe von 262 EUR monatlich erhalten.[1] Die EQ begründet Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Die Agentur für Arbeit übernimmt deshalb neben dem Zuschuss auch einen pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialvers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsbeihilfen / 3.2 Zuschüsse zur Ausbildung/Qualifizierung von Menschen mit Behinderung

Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung[1] eine betriebliche Ausbildung oder eine Weiterbildung ermöglichen, können Zuschüsse zu der Ausbildungsvergütung oder der vergleichbaren Vergütung erhalten. Voraussetzung ist, dass die Aus- oder Weiterbildung sonst nicht zu erreichen oder gefährdet ist.[2] Eine Förderung kann auch dann erfolgen, wenn sich erst nach Beginn der Maßnahm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / 1 Empfänger der Beitragszahlung

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist an die gesetzliche Krankenkasse abzuführen, bei der für den Arbeitnehmer die Krankenversicherung durchgeführt wird.[1] Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung handelt. Für Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die in der Krankenversicherung familienversichert si...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 1 Versicherungspflichtig Beschäftigte

Die Beiträge aus dem Arbeitsentgelt für versicherungspflichtig Beschäftigte zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind vom Arbeitgeber als Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige Einzugsstelle zu zahlen.[1] Zahlungsfristen Der Arbeitgeber hat unabhängig von der Lohnzahlung die Beiträge für den laufenden Monat in voraussichtlicher Höhe jeweils z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung sind zusammen mit den Arbeitgeberanteilen als Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die für den Arbeitnehmer zuständige Krankenkasse abzuführen (Lohnabzugsverfahren). In allen anderen Fällen müssen die Versicherten (z. B. Selbstständige und freiwillig Versicherte) ihre Beiträge direkt an die Einzugsstelle zahlen. Gesetze,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 2.4 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe und von Menschen mit Behinderungen

Für Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe zahlt der Träger der Einrichtung der Jugendhilfe den Beitrag. Die Beiträge für Menschen mit Behinderungen in geschützten Einrichtungen zahlt der Träger der geschützten Einrichtung. Es gelten die Regelungen zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 2.2 Auszubildende ohne Arbeitsentgelt

Auszubildende ohne Arbeitsentgelt zahlen, soweit sie krankenversicherungspflichtig sind, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen die Arbeitgeber die Beiträge als Gesamtsozialversicherungsbeitrag.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / 3 Möglichkeit der zentralen Beitragsabführung

Für Arbeitgeber mit zentraler Lohn- oder Gehaltsabrechnung, die Betriebsstätten im Bereich mehrerer Ortskrankenkassen oder Innungskrankenkassen haben, besteht die Option, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf Antrag zentral an die für den Ort der Gehaltsabrechnung zuständige Ortskrankenkasse bzw. Innungskrankenkasse abführen zu können. Gibt die beauftragte Stelle dem Antr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 4 Freiwillig Versicherte

Freiwillig Versicherte zahlen ihre Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung an den jeweils zuständigen Versicherungsträger. Die Beiträge freiwillig krankenversicherter Arbeitnehmer können mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse gezahlt werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung vom Arbeitgeber mit der Krankenkasse getroffen worden...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / Zusammenfassung

Begriff Der Beitragseinzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge wird im deutschen Sozialversicherungssystem von den Einzugsstellen bei den Arbeitgebern vorgenommen. Die Beiträge werden an die einzelnen Sozialversicherungsträger und den Gesundheitsfonds arbeitstäglich weiterleitet. Als Einzugsstellen fungieren die gesetzlichen Krankenkassen und der Rentenversicherungsträger ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 2.3 Übergangsbereich von 520,01 EUR bis 2.000 EUR (Midijobs)

Das Gesetz enthält eine Regelung zum sog. Übergangsbereich. Dieser definiert für das Sozialversicherungsrecht einen eigenständigen Niedriglohnsektor bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 520,01 EUR und 2.000 EUR monatlich, in dem die Beiträge nach einem besonderen Verfahren berechnet werden. Bei einem Arbeitsentgelt ab 520,01 EUR monatlich besteht (volle) Versicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld (Abschluss... / 3.2 Abrechnungszeiträume ab Januar 2023

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben diese Frage für Entgeltabrechnungszeiträume ab Januar 2023 neu bewertet.[1] Vor dem Hintergrund der vorläufigen Bewilligung des Kurzarbeitergeldes überwogen schließlich die Zweifel an einem unumkehrbaren Vertrauensschutz. Der Arbeitgeber hat demnach für Entgeltabrechnungszeiträume ab Januar 2023 neben der Rückzahlung des...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 149 Versic... / 2.1 Versicherungskonto

Rz. 3 Die Regelung in Abs. 1 verpflichtet den Rentenversicherungsträger primär, ein nach der Versicherungsnummer geordnetes Versicherungskonto für alle Versicherten der Rentenversicherung zu führen. Unter "ordnen" ist hierbei nicht eine Aufspaltung im Sinne einer Untergliederung des Kontos gemeint, sondern es wird allein der Auftrag erteilt, das Versicherungskonto mittels Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pauschalierung der Einkomme... / 1.9 Rechtsfolgen der Pauschalierung

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer gem. § 37b Abs. 3 EStG zu übernehmen. Da auf die Pauschalsteuer § 40 Abs. 3 EStG sinngemäß anzuwenden ist, wird er insoweit zum Steuerschuldner. Die Pauschalsteuer gilt als Lohnsteuer. Der Zuwendungsempfänger wird – wie bei der pauschalen Lohnsteuer – aus der Steuerschuldnerschaft entlassen. Das gilt auch, soweit der Zuw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unmittelbarkeit

Rn. 194 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der ArbG ist verpflichtet, die Beiträge zur Sozialversicherung – ArbN- und ArbG-Anteile – direkt an die entsprechenden Sozialversicherungsträger abzuführen. Diese Verpflichtung beruht in den meisten Fällen auf sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften (§ 3 Nr 62 S 1 Alt 1 EStG). Neben dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag, s § 28d SGB IV, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 1.3.4 Sonderfall: geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Besonderheiten sind bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs) zu beachten.[1] Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt[2] regelmäßig 450 EUR nicht übersteigt (dauerhaft geringfügige Beschäftigung[3]). Die Anhebung des Mindestlohns zum 1.10.2022 auf 12 EUR pro Stunde wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Satz 1 EStG

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nicht zum stpfl > Arbeitslohn gehören Beiträge für die Zukunftssicherung, wenn sie der ArbG leistet, verpflichtet ist. Diese Verpflichtung beruht in den mei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Aufbau und Bezug einer Altersversorgung für Arbeitnehmer

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Gegen Lebensrisiken kann sich der ArbN auf unterschiedliche Weise absichern, die weitgehend staatlich gefördert werden. Neben der in diesem Stichwort behandelten Basisvorsorge in Form der gesetzlichen > Sozialversicherung (> Rz 10 ff) gibt es weitere staatlich geförderte Wege, um für die Zukunft selbst oder mit Hilfe des ArbG vorzusorgen. Der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Abzug des Arbeitnehmer-Anteils am Beitrag als Sonderausgaben

Rz. 51 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den der ArbN im Innenverhältnis zum ArbG nach Beitragsrecht zu tragen hat (zu Einzelheiten > Rz 16), wird grundsätzlich aus dem versteuerten > Arbeitslohn erbracht (BFH/NV 2007, 2283 mwN). Die Beiträge sind jedoch als Vorsorgeaufwendungen für die sog Basisversorgung beschränkt abziehbar (> Sond...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Exkurs: Steuerfreiheit bei Auslandssachverhalten

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ist vorweg zu klären, ob Deutschland überhaupt das Besteuerungsrecht hat (zur > Doppelbesteuerung vgl BMF vom 03.05.2018, Rz 16 ff, BStBl 2018 I, 643, > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn). Kann der ArbN in Deutschland nicht besteuert werden, bedarf es keiner Steuerbefreiung für Beiträge iS...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten (Opfergrenze)

Rz. 160 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Selbst wenn der Stpfl rechtlich zum Unterhalt verpflichtet ist, besteht diese Verpflichtung im Einzelfall nur, soweit seine persönlichen Verhältnisse derartige Leistungen möglich machen. Dies ist nur der Fall, soweit die Leistungen in einem vernünftigen Verhältnis zu seinen Einkünften stehen und ihm nach Abzug des Unterhalts genügend Mittel...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Anforderungen an ein Zeitwertkonto

Rz. 2 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Verschiebung der Lohnzahlung in eine Zeit der Arbeitsfreistellung hat sich bei den sozialen Sicherungssystemen besonders wegen des dort geltenden Anspruchsprinzips als problematisch erwiesen. Entfällt in der Leistungsbeziehung zwischen ArbG und ArbN, die im Wesentlichen durch Arbeitsleistung gegen Arbeitsentgelt gekennzeichnet ist, in der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.5 Umlage für das Insolvenzgeld

Rz. 17a Die Umlage für das Insolvenzgeld ist zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen. Die für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung (§ 359 Abs. 1 SGB III). Die vorstehend angeführte Regelung bedeutet, dass für die Entrichtung der Insolvenzgeldumlage sowohl die Beitragsverfahrensveror...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dieser Vorschrift wird die Verjährung der Ansprüche auf Beiträge zur Sozialversicherung (= Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung), die nicht zu dem gesetzlichen oder satzungsgemäßen Fälligkeitstermin (vgl. § 23) entrichtet worden sind, geregelt. Die Insolvenzgeldumlage ist zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 23 regelt die Fälligkeit von Beiträgen zur Sozialversicherung. Nach Abs. 1 Satz 1 wird die Fälligkeit laufender Beiträge durch die jeweilige Satzung der Krankenkasse (als Einzugsstelle) bzw. durch Entscheidungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen bestimmt. Abs. 1 Satz 2 bestimmt allerdings einen spätesten Fälligkeitstermin für Beiträge, die nach dem Arbeitse...mehr