Fachbeiträge & Kommentare zu Gesamtsozialversicherungsbeitrag

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Gesamtsozialversicherungsbe... / 2 Landwirtschaftliche Krankenversicherung, freiwillig und Nichtversicherte

2.1 Mitarbeitende Familienangehörige in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung Ein zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung zu zahlender Beitrag für einen mitarbeitenden Familienangehörigen gilt allerdings nur dann als Gesamtsozialversicherungsbeitrag, wenn zugleich ein Beitrag zur Renten- bzw. Arbeitslosenversicherung zu entrichten ist. Andererseits gilt ein nach §...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.1 Beitragspflichtige Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags wird nach folgender Formel berechnet: F x G + ([2.000 / (2.000 – G)] – [G / (2.000 – G)] x F) x (AE – G) Dabei bezeichnet "F" den Faktor F, "G" die Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 556 EUR) und "AE" das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Wichtig Definition des Faktors F De...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.5 Berechnungsweg

Die Beitragsberechnung erfolgt in 3 Schritten: 1. Schritt (Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) Von der beitragspflichtigen Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag[1] sind zunächst die vollen Beiträge je Versicherungszweig zu ermitteln. Hierzu wird die beitragspflichtige Einnahme mit dem halben Beitragssatz...mehr

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Umlageverfahren: Bemessungs... / 2.2.4 Beschäftigungsverbote: Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze

Keine Satzungsregelung der Krankenkasse In Fällen, in denen keine Begrenzung der Aufwendungen auf die BBG RV erfolgt und Arbeitgeberanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag pauschal (ohne Berücksichtigung von BBGn) erstattet werden, sind das Arbeitsentgelt nach § 18 MuSchG und die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag pauschal zu berücks...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.2 Mehrfachbeschäftigungen in Teilabrechnungszeiträumen

Wenn die Mehrfachbeschäftigungen nicht während des gesamten Monats bestehen, ist bei der Beitragsberechnung danach zu differenzieren, ob sämtliche Beschäftigungen nicht für den vollen Monat bestehen, jedoch am gleichen Tag beginnen oder enden, eine Beschäftigung den vollen Kalendermonat besteht und eine weitere hinzutritt oder wegfällt oder die Beschäftigungen im Laufe eines Mo...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 8 Sozialversicherungsbeiträge

Die Agentur für Arbeit zahlt neben dem Insolvenzgeld auf Antrag der zuständigen Einzugsstelle auch den Gesamtsozialversicherungsbeitrag[1], der ordnungsgemäß auf Arbeitsentgelte für den Insolvenzgeldzeitraum entfällt und bei Eintritt des Insolvenzereignisses noch nicht gezahlt ist. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kann ebenfalls beansprucht werden. Dies vermeidet, dass dem A...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 7.3 Insolvenz

Bei Insolvenz des Arbeitgebers stellt das Entgeltguthaben nur insoweit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, als hiervon Beiträge entrichtet wurden. Die Beiträge werden mit den Beiträgen des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem die Mittel für die Beitragszahlung zur Verfügung stehen.[1] Ein Störfall mit der besonderen Beitragsberechnung tritt ein, wenn Mittel für die ...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3 Beitragsberechnung

Bei Arbeitnehmern, die ein monatliches Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs erhalten, wird in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für die Berechnung des Beitrags als beitragspflichtige Einnahme nicht das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt, sondern ein jeweils reduziertes Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Das reduzierte, gesamte beitragspflicht...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 3 Zahlung einer Netto-Sonderzuwendung neben Bruttoarbeitsentgelt

Nach Auffassung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung ist für die Ermittlung des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts bei Zahlung von Netto-Sonderzuwendungen zunächst – unter Zugrundelegung der anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze der beitragspflichtige Rahmen der Sonderzuwendung festzustellen. Danach ist die auf die Nettozuwendung entfallende Steuer zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.6 Einzug der Insolvenzgeldumlage

Tz. 83 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Nach dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) wurde diese Umlage letztmalig 2009 für 2008 durchgeführt. Der Einzug der Insolvenzgeldumlage für Entgeltabrechnungszeiträume 2009 wurde den Einzugsstellen (Krankenkassen/Minijob-Zentrale) übertragen. Die Zahlung erfolgt parallel zum Verfahren beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag monatl...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.3 Teilmonate

Wird das Arbeitsentgelt (AE) eines Arbeitnehmers, für den die Regelungen des Übergangsbereichs gelten, nicht für einen ganzen Monat gezahlt (z. B. wegen Beginn oder Ende einer Beschäftigung im Laufe eines Monats), ist das Teilentgelt zunächst auf den Monat hochzurechnen. Dies geschieht, in dem das anteilige Arbeitsentgelt mit 30 multipliziert und durch die Anzahl der Kalende...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 10.2 Nachträglicher Nachweis eines ausreichenden Insolvenzschutzes

Der Rentenversicherungsträger weist im Prüfbescheid den auf das gesamte Wertguthaben zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag aus, der im Fall der Auflösung des Wertguthabens im Störfall vom Arbeitgeber zu zahlen wäre. Weist der Arbeitgeber innerhalb von 2 Monaten einen ausreichenden Insolvenzschutz nach, gilt die Wertguthabenvereinbarung von Anfang an als wirksam gesch...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldezeitraums die einbehaltene und von ihm zu tragende pauschale Lohnsteuer dem Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und an dieses abzuführen. Lohnsteueranmeldezeitraum ist grundsätzlich der Monat; abweichend hiervon kommt auch das Kalendervierteljahr oder das Kalenderjahr in ...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.1.1 Bemessungsgrundlage für den Gesamtbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags wird nach folgender Formel berechnet: Dabei bezeichnet "F" den Faktor F, "G" die Geringfügigkeitgrenze, "AE" das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers und "GAE" das gesamte Arbeitsentgelt. Hinw...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.1 Höhe des Arbeitgeberzuschusses

Zu den betreffenden Sozialversicherungsbeiträgen zählen die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Auch der Arbeitgeberzuschuss zur Rentenversicherung an berufsständische Versorgungseinrichtungen sowie zur freiwilligen bzw. privaten Kranken- und Pflegeversicherung und Pauschalbeiträge f...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte bei Verbänden und Vereinen

Tz. 4 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Neben hauptberuflichen angestellten Arbeitnehmern unterliegen auch solche Mitarbeiter der Sozialversicherungspflicht, die nebenberuflich beschäftigt sind, z. B. Teilzeitbeschäftigte, Aushilfskräfte oder kurzfristig Beschäftigte. Diese Personengruppen unterliegen aber nicht in allen fünf Zweigen des Sozialversicherungsrechts ("Fünf Säulen der ...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.2.3 Entgeltunterlagen/rückwirkende Korrekturen

Aus Gründen der Rückrechnungsfähigkeit sind in den Entgeltunterlagen sowohl die Werte der ursprünglichen sowie der abgegrenzten SV-Luft des jeweiligen Versicherungszweiges festzuhalten. Rückwirkende Berichtigungen des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts (z. B. Märzklausel) führen zu einer Berichtigung der ursprünglichen SV-Luft. Danach kann die SV-Luft erneut abgegrenzt werd...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 2.2.1 Abzug der Arbeitnehmeranteile

Die Einzugsstelle fordert zur Einreichung eines ordnungsgemäßen Beitragsnachweises auf. Der Arbeitgeber darf seinem Arbeitnehmer nicht den geschätzten Gesamtsozialversicherungsbeitrag in dessen Beitragsanteil abziehen, sondern nur den sich aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt ergebenden Beitragsanteil.mehr

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Umlageverfahren: Bemessungs... / 1.6.3 Begrenzung der Erstattung auf den Kalendertag

Eine Begrenzung des erstattungsfähigen Arbeitsentgelts auf ein 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze für den Kalendertag findet – ungeachtet der arbeits-, werk- oder kalendertäglichen Berechnungsweise der Entgeltfortzahlung – nicht statt. Die Berechnungsweise gilt auch, wenn darüber hinaus Arbeitgeberanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag unter Beachtung der Be...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 7 Abführung der Sozialversicherungsbeiträge

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist im Allgemeinen vom Arbeitgeber an die Krankenkasse abzuführen.[1] Er umfasst sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil. Zu den Beiträgen für geringfügig Beschäftigte existieren Besonderheiten.[2] Die Beitragsabführung durch den Arbeitgeber gilt allerdings nicht für Versicherte ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3.1 Vorteile für den Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber sind Werkstudenten[1] eine wesentlich günstigere Beschäftigtengruppe als Vollzeitarbeitnehmer oder geringfügig entlohnte Beschäftigte. Im Gegensatz zum hälftigen Gesamtsozialversicherungsbeitrag von ca. 20,95 % bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern oder 28 % Pauschalabgaben bei geringfügig entlohnt Beschäftigten fällt bei Werkstudenten nur der ...mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / Zusammenfassung

Überblick Bei einem Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder durch ein unabwendbares Ereignis erhalten Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld. In der Schlechtwetterzeit gilt dies außerdem für Arbeitnehmer, die von saisonbedingtem Arbeitsausfall aus witterungsbedingten oder wirtschaftlichen Gründen betroffen sind. Sie erhalten dann für die Ausf...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.4 Unbezahlter Urlaub

Bei einem unbezahlten Urlaub gilt eine Beschäftigung als fortbestehend, solange der Anspruch auf Arbeitsentgelt ruht, jedoch längstens für einen Monat. Diese Zeiten der Arbeitsunterbrechung sind keine beitragsfreien, sondern dem Grunde nach beitragspflichtige Zeiten. Dies bedeutet, dass für Zeiträume von Arbeitsunterbrechungen wegen unbezahlten Urlaubs bis zu einem Monat bei...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 1.2 Mögliche Störfälle

Fälle, in denen das Wertguthaben bei flexibler Arbeitszeit nicht wie vereinbart für eine Zeit der Freistellung verwendet wird, können insbesondere sein Beendigung der Beschäftigung durch Kündigung oder Tod, Beendigung der Beschäftigung wegen Zubilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung ohne Wiedereinstellungsgarantie, vollständige oder teilweise Auszahlung des Wertguthabens n...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 2 Zeitabstand der Prüfungen

Ansprüche auf Beiträge verjähren 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind.[1] Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren nach 30 Jahren.[2] In Anlehnung an die kurze Verjährungsfrist verpflichtet der Gesetzgeber die Träger der Rentenversicherung[3], jeden Arbeitgeber mindestens alle 4 Jahre zu prüfen. Die Prüfung soll allerdings...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 13.1 Arbeitgeber

Der Arbeitgeber hat nach den gesetzlichen Bestimmungen jeden versicherungspflichtigen und jeden geringfügig Beschäftigten der zuständigen Einzugsstelle zu melden, alle von den Arbeitnehmern vorgelegten Befreiungsanträge von der Rentenversicherungspflicht anzuzeigen und den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Hieraus erwächst für den Arbeitgeber die Verpflichtung, das Ver...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.6 Schüler ohne weitere Einkünfte

Insbesondere bei ledigen Schülern, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben und keine oder nur sehr geringe andere steuerpflichtige oder unter Progressionsvorbehalt stehende Einkünfte haben, kann der Wechsel zu einem Midijob sehr interessant sein. Dies hat mehrere Gründe: Die Einkünfte aus einer Schülerbeschäftigung können nicht zum Wegfall des Kindergeldanspruchs...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.1 Entgeltabrechnungszeitraum

Die gesetzlichen Bestimmungen enthalten keine Vorschrift über die Dauer von Beitragsperioden.[1] Jedoch sieht die Beitragsverfahrensverordnung für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrag den Kalendermonat vor.[2]mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.1.2 Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmerbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme, nach welcher der vom Arbeitnehmer zu tragende Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der individuelle Zusatzbeitrag und ggf. der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung berechnet wird, wird nach folgender Formal ermittelt: Dabei bezeichnet "G" wiederum die Geringfügigk...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 13 Prüfung der Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird durch die Einzugsstellen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogen und an die Bundesagentur für Arbeit (BA) weitergeleitet.[1] Die Insolvenzgeldumlage ist im Beitragsnachweisdatensatz unter dem Beitragsgruppenschlüssel "0050" anzugeben. Der Arbeitgeber hat zur Prüfung der Vollständigkeit der Umlageberechnung das umlagepflichtige Arbeitsentgel...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.2.1 Beitragsberechnungsgrundlage

Der jeweils geringere dieser Beträge ist die Beitragsberechnungsgrundlage, also das beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Die Berechnungsgrundlage ist für den Fall des Eintritts eines Störfalls fortzuschreiben. Gilt für das Wertguthaben ein bestimmter Wertmaßstab, ist dieser bei jeder Bewertung des Wertguthabens anzuwenden. Beispielhaft gilt der Wertmaßstab bei Bindung von Entg...mehr

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GKV-Monatsmeldung / 6 Entgeltunterlagen

Die Arbeitgeber müssen im Rahmen der GKV-Monatsmeldung umfangreiche Dokumentationspflichten erfüllen. Soweit sie sich auf die Beitragsberechnung des Arbeitgebers auswirken, müssen zu den Entgeltunterlagen die Daten der an die Krankenkassen erstatteten Meldungen sowie der von den Krankenkassen übermittelten Meldungen genommen werden.[1] Achtung Unterlagen wichtig für Betriebsprüf...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 12.2 Rentenversicherungspflichtige Minijobber

Der Pauschalbeitrag i. H. v. 15 % des Entgelts ist vom Arbeitgeber auch für rentenversicherungspflichtige Minijobber zu zahlen. Zudem hat der geringfügig Beschäftigte selbst einen Beitragsanteil zu leisten. Dieser entspricht der Differenz zwischen dem Pflichtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung (2025: 18,6 %) und dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers. In 2025 beträgt de...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 3 Nettolohnberechnung bei sonstigen Bezügen

Die Ermittlung der Lohnsteuer für sonstige Bezüge, die netto gezahlt werden, z. B. eine Gratifikation, wird im Rahmen einer Jahresbetrachtung ermittelt.[1] Auch hier wird ein Bruttobetrag ermittelt. Folgende Besonderheiten sind zu beachten: Bei der Ermittlung des maßgebenden Jahresarbeitslohns sind der voraussichtliche laufende Jahresarbeitslohn und frühere, netto gezahlte so...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 1.1 Definition Wertguthaben

Das Wertguthaben umfasst neben den Arbeitsentgelten aus einer Beschäftigung auch die auf diese Arbeitsentgelte entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.[1] Demnach setzt sich das Wertguthaben aus dem Entgeltguthaben und den auf dieses Entgeltguthaben entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteilen zusammen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nettolohnvereinbarung / 4 Geldwerter Vorteil bei illegaler Beschäftigung

Sind bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen Beiträge zur Sozialversicherung nicht gezahlt worden, so bestimmt § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV, dass ein Nettoarbeitsentgelt als vereinbart gilt. Das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt des Beschäftigten ist so zu ermitteln, indem das Nettoarbeitsentgelt um die darauf entfallenden Steuern und den Gesamtsozialversicherungsb...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 10.1 Ursachen unwirksamer Insolvenzsicherungsmaßnahmen

Wird bei der Betriebsprüfung festgestellt, dass für Wertguthaben entweder keine Vorkehrungen zum Insolvenzschutz getroffen worden sind, die gewählten Sicherungsmittel nicht geeignet sind, die Sicherungsmittel in ihrem Umfang das Wertguthaben um mehr als 30 % unterschreiten oder die vereinbarte Sicherung nicht den im Wertguthaben enthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeitrag umfas...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.6 Fragerechte des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat aus mehreren Gründen ein Fragerecht gegenüber geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern nach der Ausübung weiterer Tätigkeiten. Zum einen trägt auch er für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes die Verantwortung, sodass er wissen muss, in welchem Umfang der Arbeitnehmer anderweitige Tätigkeiten ausübt. Darüber hinaus ergibt sich ein Fragerecht auch im Hinbli...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.6 Versicherungsfreiheit in einzelnen Versicherungszweigen

Kommt es aufgrund besonderer Bestimmungen in einzelnen Versicherungszweigen zur Versicherungsfreiheit, so wirkt sich dies zunächst bei der Berechnung des Übergangsbereichsentgelts nicht aus. Die Anwendung des Übergangsbereichs setzt also nicht voraus, dass in jedem Versicherungszweig Versicherungspflicht besteht. Besteht in einzelnen Zweigen der Sozialversicherung Versicherun...mehr

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Beitragsabzug: Nachträglich... / 3 Folgen eines nicht mehr möglichen Beitragsabzugs

Über die oben genannten Regelungen[1] hinaus hat der Arbeitgeber grundsätzlich keine Rückgriffsmöglichkeit in das Vermögen des Arbeitnehmers. Dies gilt auch dann, wenn die Beschäftigung beendet ist oder Zahlungen von Arbeitsentgelt nicht mehr anfallen. Achtung Geldwerter Vorteil bei Beitragsübernahme durch den Arbeitgeber Wenn der Arbeitgeber mit der Zahlung der Arbeitnehmerbe...mehr

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Jugendfreiwilligendienst: A... / 3 Beitragstragung

Die für die Jugendfreiwilligendienstleistenden zu zahlenden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung trägt der Arbeitgeber (= Träger des freiwilligen ökologischen bzw. freiwilligen sozialen Jahres) allein. Dies gilt auch für den Beitragszuschlag zur sozialen Pflegeversicherung, wenn der Versicherte das 23. Lebensjahr vollendet hat und kinderlos is...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.4 Gesonderter Beitragsnachweis

Bei Eintritt eines Insolvenzereignisses (Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse, vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit ohne Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) im Laufe eines Kalendermonats sind die Gesamtsozialversicherungsbeiträge dieses Monats für die Zeit bis zum Vortag des Insolve...mehr

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Umlageverfahren: Bemessungs... / 2.2.3 Maschinelles Datenaustauschverfahren

Für Arbeitgeber ist das Datenaustauschverfahren verpflichtend. Dieses baut auf der betrieblichen Entgeltabrechnung auf bzw. wird daraus generiert. Der Regelung über die Fälligkeit des Erstattungsanspruchs[1] kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Die Erstattung ist auf Antrag zu gewähren. Der maschinell erstellte Erstattungsantrag wird in aller Regel im Nachgang zur Entge...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 6.2 Arbeitnehmeranteile

Der Arbeitgeber hat gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Dieser Arbeitnehmeranteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden.[1] Folglich muss der Arbeitnehmer den Abzug seiner Anteile an den Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslos...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Personen, die geringfügig (oft nebenberuflich) oder kurzzeitig entgeltlich beschäftigt sind, unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, soweit nicht nach dem SGB eine Versicherungsfreiheit in Betracht kommt. Tz. 17 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Arbeitsen...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / Zusammenfassung

Überblick Unbeschränkt/beschränkt steuerpflichtige selbstständige Künstler und Publizisten unterliegen der Besteuerung. Stehen sie in einem Beschäftigungsverhältnis, ist der Lohnsteuerabzug vorzunehmen. Selbstständige Künstler/Publizisten sind bei Vorliegen bestimmter persönlicher Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV – Personengruppenschlüssel

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beginn der Versicherungspflicht bei Feststellung von Mehrfachbeschäftigungen

Tz. 56 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle nach § 28a Abs. 1 SGB IV jeden versicherungspflichtigen und jeden geringfügig Beschäftigten zu melden. Die Meldung ist durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu erstatten. Der Arbeitgeber hat nach § 28e SGB IV d...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 3.1 Null-Beitragsnachweis

Sofern in einem Monat ausnahmsweise keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge, keine Umlagen U1 oder U2 und auch keine Insolvenzgeldumlage anfallen (z. B. aufgrund unbezahlten Urlaubs oder Krankengeldbezugs etc.), ist gleichwohl ein Beitragsnachweis einzureichen ("Null-Nachweis"). Ansonsten kann es passieren, dass aufgrund des fehlenden Nachweises eine Schätzung vorgenommen wi...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 3.1.1 Bereitwilligkeit zur Arbeitsleistung

Das Beschäftigungsende ist auch davon abhängig, dass der Arbeitnehmer nach wie vor eine Arbeitsbereitschaft signalisiert. Praxis-Beispiel Beschäftigungsende nach gerichtlichem Vergleich und Arbeitsbereitschaft Der Arbeitnehmer ist seit 18 Monaten versicherungspflichtig beschäftigt. Sein monatliches Gehalt beträgt 3.000 EUR. Nach einem Streit kündigt ihm der Arbeitgeber am 31.1...mehr