Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsverfahren

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Ausgleich von R... / 3. Weitere Änderungen für die Praxis

Einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts sollen praxisgerecht weiterentwickelt werden:mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Prozessuales

Rz. 56 Die Rechtsnatur des Schadensersatzanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber dem Schädiger ändert sich durch den gesetzlichen Forderungsübergang i.S.d. § 6 Abs. 1 EFZG nicht.[1] Da es sich in der Regel um einen zivilrechtlichen Anspruch handelt (z.B. aus einem Verkehrsunfall), ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten und nicht zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Rz. 5...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.13 Rechtsschutz

Rz. 107 Rechtsschutz gegen die Verweigerung des Grundrentenzuschlags wird regelmäßig über die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGG gewährleistet (in der Literatur wird nach Administrierung des Grundrentenzuschlags mit einem hohen Aufkommen von Widerspruchs- und Gerichtsverfahren gerechnet; vgl. stellv. Ruland, NZS 2021, 241). Rz....mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / Zusammenfassung

Überblick In der Praxis wird die Kündigungsschutzklage häufig mit einer Klage auf Weiterbeschäftigung verbunden. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf tatsächliche Beschäftigung endet nämlich mit dem Zugang einer fristlosen Kündigung oder dem Ablauf der Kündigungsfrist. Daran ändert auch die Erhebung der Kündigungsschutzklage zunächst nichts. Ein Weiterbeschäftigungsanspruch für...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2 Zustellung der Klage an den Beklagten (Abs. 1)

Rz. 3 Nach § 71 Abs. 1 FGO hat das FG dem Beklagten die Klageschrift von Amts wegen zusammen mit der Aufforderung zur ggf. fristgebundenen Stellungnahme zuzustellen. Allerdings wird ein finanzgerichtlicher Rechtsstreit im Unterschied zum Zivilprozess[1] bereits mit Eingang der Klage bei Gericht gem. § 66 S. 1 FGO rechtshängig.[2] Der Zustellung der Klageschrift bedarf es hie...mehr

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Arbeitsvertrag und Betriebs... / 2 Verzicht, Verwirkung und Ausschlussfristen

Nach § 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG ist der Verzicht auf Rechte aus einer Betriebsvereinbarung grundsätzlich unzulässig. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Betriebsrat dem Verzicht zustimmt. Von dieser Vorschrift werden Erlassverträge [1], negative Schuldanerkenntnisse[2] und einseitige Verzichtserklärungen des Arbeitnehmers über seine tariflichen Rechte rechtlich untersagt bzw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Anerkennung ein... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsteller (im Folgenden: Kindesvater) begehrt die Anerkennung einer zu seinen Gunsten erfolgten Sorgerechtsentscheidung eines bulgarischen Gerichts nebst Vollstreckbarerklärung der Verpflichtung der Kindesmutter zur Herausgabe des Kindes. [2] Die Beteiligten waren verheiratet. Aus ihrer Ehe ging das Kind M., geboren am 18.2.2015, hervor. Die Familie leb...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Allgemeines

Rz. 100 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit die Voraussetzungen der Haftung erfüllt sind (> Rz 33 ff, > Rz 55 ff), stellt es die in § 42d Abs 3 EStG normierte Gesamtschuldnerschaft von ArbG und ArbN (> Rz 95 ff) in das > Ermessen des > Betriebsstätten-Finanzamt, ob es den ArbG anstelle des ArbN (oder neben ihm) für die geschuldete LSt in Anspruch nehmen will (sog Auswahlermess...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / Zusammenfassung

Überblick Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, unterliegen der Versicherungspflicht in allen Sozialversicherungszweigen. § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV definiert Beschäftigung als die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Dies erfordert in der Praxis die Abgrenzung zu einer selbstständigen Tätigkeit. Diese Abgrenzung ist in jedem Einz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Internal Investigations: Re... / 1 Schwierigkeiten bei der Durchführung von Internal Investigations

Grundsätzlich zielt die Durchführung von "Internal Investigations" oder auch "Interne Ermittlungen" in einem Unternehmen immer darauf ab, mögliche Verstöße gegen Menschenrechte, den Verhaltenskodex, Gesetze, aber auch interne Richtlinien – kurz gesagt, gegen alle Compliance-relevanten Vorgaben – gezielt zu untersuchen. Interne Untersuchungen sollten dann durchgeführt werden, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.6 Zur Subsidiarität der Feststellungsklage (Abs. 2)

Rz. 36 Nach § 41 Abs. 2 S. 1 FGO kann die (allgemeine) Feststellung nicht begehrt werden, soweit der Kläger seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage gegenwärtig oder in der Zukunft verfolgen kann oder in der Vergangenheit hätte verfolgen können. Die Feststellungsklage ist damit gegenüber der Gestaltungs- und der Leistungsklage subsidiär.[1] Die Subsidiarität der F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§ 240 ZPO)

Rz. 52 Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Beteiligten bewirkt nach § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 240 S. 1 ZPO ebenfalls eine Unterbrechung des Rechtsstreits, soweit das Verfahren die sog. Insolvenzmasse i. S. d. § 35 InsO betrifft (Rz 53). Der bloße Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führt nicht zu einer Unterbrechung[1], sondern maßgebe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.1 Gründe für die Konfliktlösung über ein Schiedsstellenverfahren

Rz. 8 Bei einem Scheitern der Verhandlungsaufforderung oder der Verhandlungen (vgl. Rz. 7) kann die abgewiesene Partei Rechtsschutz suchen. Das übliche Rechtsmittel zur Durchsetzung von Interessen öffentlich-rechtlicher Natur sind Klagen vor den Gerichten, zum Teil mit der Prozessvoraussetzung, dass ein verwaltungsrechtliches Vorverfahren stattgefunden hat. Im Bereich des Ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.4.4 Verfahrensrechtliche Folgen der geänderten Rechtsprechung

Rz. 73 Die nunmehrige Anwendung des objektiven Fehlerbegriffs kann im Einzelfall zugunsten, aber auch zulasten des Steuerpflichtigen wirken. Für letzteren Fall hat der BFH auf eine Übergangsregelung verzichtet; eine solche könne nur ausnahmsweise zugunsten der Steuerpflichtigen getroffen werden, da sowohl die Finanzverwaltung als auch die Rechtsprechung gem. Art. 20 Abs. 3 G...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.11 Besondere Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal einer "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit" ist in Teil I der Entgeltordnung in den Entgeltgruppen 10 und 11 vorgesehen. In der Entgeltgruppe 10 muss sich die Tätigkeit nur zu einem Drittel und in der Entgeltgruppe 11 mindestens zur Hälfte (§ 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD (Bund)) durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 3.1 Grundsätze

Auch im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren werden die Beteiligten/Parteien im Geltungsbereich der ZPO als "echtem" Streitverfahren als Kläger und Beklagte bezeichnet. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG im Gerichtsverfahren als solche parteifähig und kann klagen und verklagt werden. Praxis-Beispiel Gemeinschaft als Beteiligte Bestehen bei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.3.2 Verhältnis der Wohnungseigentümer zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Da die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht mehr den Wohnungseigentümern, sondern der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt, hat die Bruchteilsgemeinschaft erheblich an Bedeutung verloren. Allerdings bleiben die Wohnungseigentümer weiter die "Herren der Verwaltung". Dem Verwalter als Vertreter und Organ der Gemeinschaft ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Die gerichtliche Gelte... / I. Ursprung der Vergütungsforderung im Gerichtsverfahren

Rz. 3 Stammt die Vergütungsforderung aus einem gerichtlichen Verfahren, wird der RA die Vergütungsfestsetzung (nicht: Kostenfestsetzung!) nach § 11 RVG betreiben. Dabei muss unterschieden werden, ob der RA Wertgebühren oder Rahmengebühren geltend macht.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 7 Senate des Bundessozialgerichts

Aufgrund des umfangreichen Rechtsgebiets gibt es beim Bundessozialgericht – ähnlich wie bei anderen Bundesgerichten – eine Geschäftsverteilung nach Fachsenaten. Sie sind für bestimmte Rechtsgebiete zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterhaltsvorschuss / 6.2 Anspruch für die Zukunft

Muss die Unterhaltsleistung voraussichtlich auf längere Zeit gewährt werden, kann das Land den Unterhaltsanspruch nicht nur rückwirkend, sondern auch für die Zukunft geltend machen. Zur Vereinfachung des Verfahrens ist es dabei auch möglich, dass das Land den gesetzlich übergegangenen Unterhaltsanspruch im Einvernehmen mit dem Unterhaltsberechtigten auf diesen zur gerichtlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Besondere Verfahren / I. Allgemeines

Rz. 4 Das Familienrecht ist ein Teil der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit (§ 12 GVG), das jedoch eine eigene Verfahrensordnung besitzt. Das Verfahrensrecht ist seit dem 1.9.2009 im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt. Das FamFG hat somit insbesondere das Gesetz über die Angelegenheiten der f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / III. Forderungseinzug

Rz. 18 Zu den üblichen Aufgaben des RA gehört es, für seinen Auftraggeber Geldforderungen geltend zu machen. Handwerker, Unternehmen, Ärzte, Vermieter usw. beauftragen ihn, diese Forderungen einzutreiben, welche die "Kunden" der Mandanten nicht beglichen haben. Alle Mandanten befinden sich meist in der gleichen Lage: Sie sind verärgert über den nicht zahlenden Kunden und kön...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Einwände des Versichere... / C. Schmerzensgeld

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Abfindungsvergleich bei... / III. Aufklärung über Vor- und Nachteile des beabsichtigten Vergleiches und Prozessrisikos

Rz. 115 Weiterhin sind bei der Abwägung der Vor- und Nachteile eines Vergleiches neben rechtlichen auch wirtschaftliche und persönliche Interessen des Mandanten zu berücksichtigen. Rz. 116 Der Anwalt muss dem Mandanten auch das Prozessrisiko als Alternative zum Abschluss eines Abfindungsvergleiches aufzeigen und die Beweislage einschätzen. Rz. 117 Insbesondere dann, wenn der A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2026, Materiell-rech... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. Sie liegt auf der allgemeinen Linie der ganz h.A. in Rspr. und Lit. 1. Anforderungen an die Erhebung außergebührenrechtlicher Einwendungen i.S.v. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG Nach allgemeiner Auffassung bedürfen außergebührenrechtliche Einwendungen i.S.v. § 11 Abs. 5 RVG keiner Substantiierung und erst recht keiner Schlüssigkeit (s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die Regulierung von Personenschäden wird in der Praxis häufig unterschätzt. Tatsächlich erfordert sie vertiefte Kenntnisse in einer Vielzahl von Rechtsgebieten, darunter das allgemeine zivilrechtliche Haftungsrecht, das Verkehrsrecht, die Produkthaftung, die Arzthaftung, das Medikamenten- und Medizinproduktehaftungsrecht, die Tierhalterhaftung, das Luftfahrtrecht, das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Abfindungsvergleich bei... / I. Einleitung

Rz. 1 Gerade bei Personenschäden spielt der Abfindungsvergleich eine entscheidende Rolle, da rund 95 % der Personen(groß)schäden außergerichtlich abgeschlossen werden. Dies gilt zumindest für den Verkehrsunfallbereich; im Arzthaftpflichtbereich sind es deutlich weniger Fälle, die außergerichtlich abgeschlossen werden. Vielfach haben sich die Gerichte dort bereits mit der Fra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2026, Anwendbarkeit ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Argumentation des VGH Mannheim lässt sich durchaus hören. 1. Vertrauensgrundsatz Bei Einleitung des Rechtsstreits muss sich der Kläger darauf verlassen, dass sich Streitwertänderungen, die erst nach Anhängigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens eingetreten sind, nicht auf sein Verfahren anzuwenden sind. Denn ansonsten wäre das Prozesskostenrisiko nicht kalkulierbar. Eine V...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / 2 Schäden im Sondereigentum als Folge schadhaften Gemeinschaftseigentums

Eine regelmäßig wiederkehrende Frage an den Verwalter ist auch, wer für Schäden im Sondereigentum aufzukommen hat, wenn deren Ursache eindeutig im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums liegt. Praxis-Beispiel Undichtes Dach Die meisten Wohnungseigentümer gehen irrig davon aus, dass ein in ihrer Wohnung (Sondereigentum) durch ein undichtes Dach (Gemeinschaftseigentum) hervorg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 2.2.3 Auswirkungen auf Bewerbungsverfahren

Neu sind hingegen weitere Instrumente, mit denen die Entgelttransparenzrichtlinie die Durchsetzung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern fördern will. Dazu verpflichten sich die nationalen Gesetzgeber, zu den nachfolgenden Punkten entsprechende nationale Regelungen zu erlassen: Art. 5 verlangt transparente Bewerbungsverfahren. Danach haben Stellenbewerber das Recht, vom...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschussbeschluss: Wann an... / 4 Die Entscheidung

Der BGH folgt den Instanzen! Ein Wirtschaftsplan habe gem. § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG eine Schätzung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben zu enthalten. Die daraus abgeleiteten Vorschüsse müssten es ermöglichen, die voraussichtlich entstehenden Kosten zu begleichen. Deswegen seien alle Ausgaben anzusetzen, die entweder feststünden oder im kommenden Wirtschaftsjahr zu erwa...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Besonderes Aussetzungsinter... / Entscheidung

Das Gericht stellte klar: Allein der Hinweis auf eine vermeintliche Verfassungswidrigkeit genügt nicht. Es muss zusätzlich ein besonderes Aussetzungsinteresse dargelegt werden. Dies hatten die Antragsteller in beiden Verfahren nicht getan. Interessant ist ein Detail aus dem Verfahren 2 V 442/25: Die Eigentümerin teilte im Gerichtsverfahren erstmals mit, dass ihre Grundstücke ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.1 Tatbestand

Rz. 18 Hinsichtlich anderer Abgaben als Zölle und Verbrauchsteuern können Bescheide nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO aufgehoben und geändert werden, wenn und soweit der Stpfl. zustimmt oder seinem Antrag der Sache nach entsprochen wird. Erfasst werden alle Steuerbescheide sowie Verwaltungsakte, die wie Steuerbescheide behandelt werden.[1] Aufhebung oder Änderung des Verwalt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Aufhebung und Änderung nach Einspruchsentscheidung

Rz. 101 Nach § 172 Abs. 1 S. 2 AO sind alle Vorschriften über die Änderung und Aufhebung eines Steuerbescheids und der den Steuerbescheiden gleichgestellten Bescheide auch dann anwendbar, wenn der Bescheid durch eine Einspruchsentscheidung bestätigt oder geändert worden ist.[1] Dies gilt sowohl dann, wenn die Einspruchsentscheidung unanfechtbar geworden ist, als auch in den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.4 Auswirkungen des europäischen Rechts

Rz. 7a Verstößt eine Steuerfestsetzung gegen europäisches Recht, insbesondere die Grundfreiheiten oder eine Verordnung oder Richtlinie der EU, besteht grundsätzlich keine eigenständige europäische Rechtsgrundlage zur Änderung dieser Steuerfestsetzung.[1] Es bleibt vielmehr den Staaten überlassen, solche Regelungen zu schaffen. Art. 4 Abs. 3 EUV verpflichtet die Staaten, alle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.1 Tatbestand des Abs. 5

Rz. 191 Sind die steuerlichen Folgen aus dem Sachverhalt nicht bei dem Stpfl., gegen den der unrichtige Steuerbescheid ergangen ist, sondern bei einem Dritten zu berücksichtigen, so kann die gegen den Dritten gerichtete Steuerfestsetzung nach Abs. 5 entsprechend Abs. 4 nur aufgehoben oder geändert werden, wenn der Dritte an dem Verfahren über die Änderung des Bescheids des S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4.4 Erkennbarkeit der Annahme

Rz. 111 In allen Fällen ist die Änderung nur zulässig, wenn die Finanzbehörde bei der ersten, unrichtigen Steuerfestsetzung unzweideutig zu erkennen gegeben hat, dass der fragliche Sachverhalt bei einer anderen, zweiten Steuerfestsetzung (oder bei einer anderen, früheren Steuerfestsetzung; vgl. Rz. 101) hätte berücksichtigt werden müssen. Es muss also ausgeschlossen sein, da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1 Formelle Bestandskraft als Unanfechtbarkeit

Rz. 11 Die erste Phase der formellen Bestandskraft umfasst den Zeitraum vom Existentwerden des Verwaltungsakts, d. h. dem Eintritt der materiellen Bestandskraft nach § 124 AO bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist oder der bestandskräftigen bzw. rechtskräftigen Erledigung des Rechtsbehelfs (einschl. Abhilfe und Rücknahme des Rechtsbehelfs), also bis zum Eintritt der Unanfech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Tatbestand

Rz. 11 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO eröffnet die Möglichkeit, einen Folgebescheid an den für ihn maßgebenden Grundlagenbescheid anzupassen. Gleichzeitig begründet § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO auch die Pflicht der Finanzbehörde, den Folgebescheid an einen erlassenen, geänderten oder aufgehobenen Grundlagenbescheid anzupassen. Der Finanzbehörde steht insoweit kein Ermessensspielra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Nachträgliche Änderung oder nachträglicher Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 173 Es sind alle aus dem streitigen Sachverhalt fließenden Folgerungen zu ziehen; eine Unvereinbarkeit i. S. d. Kollision der Regelungsbereiche von Steuerbescheiden, wie bei Abs. 1-3, braucht nicht vorzuliegen. Die Finanzbehörde ist auch bei dem Erlass des Änderungsbescheids nicht an die in dem ursprünglichen Steuerbescheid vertretene Auffassung gebunden. Es kann daher, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.2 Sachlicher und zeitlicher Umfang der Aufhebung oder Änderung

Rz. 33 Der Umfang der Änderung hängt von der Zustimmung oder dem Antrag des Stpfl. ab; das FA darf hierüber weder zugunsten noch zuungunsten des Stpfl. hinausgehen, auch nicht etwas sachlich anderes gewähren.[1] Da der Antrag des Stpfl. auf Aufhebung bzw. Änderung konkretisiert sein muss (vgl. Rz. 22), kann letztlich von einem Gericht festgestellt werden, ob sich die Finanzb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.2.1 Änderung oder Aufhebung eines unrichtigen Steuerbescheids

Rz. 135 § 174 Abs. 4 AO setzt als Regelfall voraus, dass eine Änderung eines Steuerbescheids aufgrund eines Rechtsbehelfs oder Antrags erfolgt, und danach, also nachträglich, die richtigen steuerlichen Konsequenzen durch Erlass oder Änderung eines weiteren Steuerbescheids gezogen werden. Voraussetzung für den Erlass oder die Änderung des zweiten Steuerbescheids ist also, das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.6 Aufhebung oder Änderung ohne Zustimmung bzw. Antrag

Rz. 42 Nach der früheren Rspr.[1] war es möglich, einen Steuerbescheid dann ohne Zustimmung oder Antrag des Stpfl. aufzuheben oder zu ändern, wenn der Stpfl. die Änderung einer Steuerfestsetzung eines Jahres entsprechend seinem Begehren erreicht hatte, dann aber für die dadurch erforderlich gewordene Änderung der Veranlagung eines anderen Jahres seine Zustimmung verweigerte,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 4.8 Information über Gerichtsverfahren

Gegenüber den Wohnungseigentümern trifft den Verwalter nach § 44 Abs. 2 Satz 2 WEG gegenüber den Wohnungseigentümern die Pflicht der unverzüglichen Bekanntmachung einer Beschlussklage des § 44 Abs. 1 WEG. Die weitere Bestimmung des § 44 Abs. 4 WEG regelt insoweit nämlich die Kosten einer Nebenintervention entweder auf Kläger- oder Beklagtenseite. Da die übrigen Wohnungseigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungsversteigerung / 7 Kündigung und Räumung

Herausgabeanspruch Aufgrund des Zuschlagsbeschlusses kann der Ersteher von dem in der Wohnung lebenden Ehegatten grundsätzlich Räumung und Herausgabe verlangen[1] – es sei denn, diesem steht ein Recht zum Besitz zu, etwa aufgrund eines Mietvertrages nach § 1568a Abs. 5 BGB. Der Erwerber ist dann gehalten, eine Räumungsklage gegen den im Haus verbliebenen Ehepartner einzureich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Erst mit Einführung der FGO[1] wurde das finanzgerichtliche Prozessrecht von dem in der RAO enthaltenen Verwaltungsverfahren getrennt und in einem eigenen Gesetz geregelt. Bis dahin war das Gerichtsverfahren als "verlängertes Veranlagungsverfahren" in das Verwaltungsverfahren eingegliedert.[2] § 44 FGO ist seither unverändert und bestimmt das ganz oder teilweise erfolg...mehr