Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Rechtslage nach dem 31.12.2001

Rn. 185 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Unverändert gelten (zusätzlich) dabei die vorstehend (s Rn 184) dargestellten Übertragungsmöglichkeiten. Ferner zur Rechtslage na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Bewertung abnutzbarer WG des AV (§ 6 Abs 1 Nr 1–1b EStG)

Rn. 523 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Für die Bewertung einzelner WG unterscheidet § 6 Abs 1 EStG zum einen zwischen WG, die zum AV und UV gehören, sowie zum anderen zwischen abnutzbaren WG und nicht abnutzbaren WG. Die Abgrenzung richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen (s §§ 4, 5 Rn 607f (Hoffmann). Lediglich die Bewertung der abnutzbaren WG des AV regelt § 6 Abs 1 Nr 1–1b E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR 2012)

Rn. 26 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung (s §§ 4,5 Rn 857 (Hoffmann)) bzw die Übertragung stiller Reserven auf Ersatz-WG setzt nach R 6.6 EStR 2012 und der zugrunde liegenden BFH-Rspr eine Aufdeckung stiller Reserven durch höhere Gewalt oder durch behördlichen Eingriff voraus (zB Vernichtung des Gebäudes durch Brand oder Enteignung)....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zeitpunkt der Teilwertabschreibung, Folgewirkung auf AfA

Rn. 497 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Eine Teilwertabschreibung kann nur zu einem Bilanzstichtag und zu den dortigen Wertverhältnissen vorgenommen werden, nicht auf einen beliebigen Tag zwischen zwei Stichtagen (BFH BStBl II 1981, 432). Zu diesem Stichtag müssen auch die Ursachen für die Teilwertabschreibung vorliegen (s Ehmcke in Blümich, § 6 EStG Rz 550 (Juli 2016)). Nimmt de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fea) Allgemein

Rn. 174 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Es geht dabei um Herabsetzungen des Anschaffungspreises aus den verschiedensten Gründen und mit den unterschiedlichsten Termini: Rabatte, Skonti, Boni, Rückvergütungen, Umsatzprämien, Provisionsnachlässe etc. Auch verdeckte Preisnachlässe – zB bei der Inzahlungnahme von Gebrauchtfahrzeugen – mindern die AK. Provisionszahlung der EK-Vermittl...mehr

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FF 02/2023, Ehegatteninneng... / 2 Anmerkung

Das Oberlandesgericht hatte sich in seiner Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob der Ehemann (M) im Streitfall eine Nutzungsentschädigung nach § 1361b Abs. 3 BGB – die Ehefrau (F) war nach der Trennung aus dem ihr allein gehörenden Haus ausgezogen, das M sodann allein bewohnte – deshalb nicht schuldete, weil das Objekt Gegenstand einer konkludenten Ehegatteninnengesells...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Untererbbaurecht

Rz. 81 [Autor/Stand] Bei dem Erbbaurecht handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Oberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO). Es kann selbständig mit Rechten belastet werden (vgl. Rz. 31–41). Ebenfalls kann mit Zustimmung des Grundstückseigentümers (Erbbaurechtsgeber) an dem (Ober...mehr

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zfs 02/2023, Haftungsvertei... / 2 Aus den Gründen:

[4] I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: [5] Die Klägerin habe gegen die Beklagten als Gesamtschuldner einen Schadensersatzanspruch gemäß § 7 Abs. 1 StVG i.V.m. § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG. Es sei von einer hälftigen Schadensteilung auszugehen, da auf Seiten der Klägerin ein Verstoß gegen § 10 Satz 1 StVO und auf Seiten ...mehr

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ZErb 02/2023, Abseits der a... / D. Stundung des Pflichtteils – warum nicht öfter?

Obwohl das Gesetz in § 2331a BGB mit der Stundung eine hervorragende Möglichkeit geschaffen hat, durch Pflichtteilsberechtigte in Bedrängnis geratenen illiquiden Erben zur Seite zu springen, wird dieser Rettungsanker nur selten genutzt. Dies liegt häufig daran, dass den Erben diese Stundungsmöglichkeit gar nicht bekannt ist und der anwaltliche Berater aufgrund fehlender Nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines (Übertragungsmöglichkeiten, Rechtsentwicklung)

Rn. 66 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Die Anwendung des § 6b EStG erfolgt – mit Ausnahme eines Interregnums von 1999 bis 2001 – unter Anwendung der personenbezogenen Betrachtungsweise. Dies bedeutet insbesondere, dass nur die Gesellschafter der PersGes, nicht aber die Gesellschaft selbst, § 6b EStG in Anspruch nehmen kann (s Rn 13, 16). Rn. 67 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Es besteh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die selbstständige Nutzungsfähigkeit

Rn. 1330 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Der eigentliche Problembereich der Rechtsnorm liegt in der "selbstständigen Nutzungsfähigkeit" und damit in den Abgrenzungsregeln des § 6 Abs 2 S 2 u 3 EStG. Diese Vorschriften sollen verhindern, dass der StPfl zur Gewährleistung der Sofortabschreibung ein einheitliches WG etwa bei der Anschaffung (insb) künstlich in verschiedene Bestandte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Regelungszweck, Beschränkung auf natürliche Personen und Höchstbetrag

Rn. 261 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Der durch das UntStFG (v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3858, s Rn 23) formulierte Abs 10 des § 6b EStG verdankt seine Existenz einer politisch motivierten "Mittelstandskomponente". Die Rechtfertigung sucht diese Begünstigungsnorm in der Steuerfreistellung von Gewinnen aus der Veräußerung von KapGes-Anteilen durch Körperschaften nach § 8b Abs 2 K...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Beginn der Indexierung

Tz. 74 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Der IASB hat die Leitlinien für die erstmalige Anwendung von IAS 29 in der Berichtsperiode, in der ein Unternehmen die Existenz einer Hochinflation in dem Land seiner funktionalen Währung feststellt, in IFRIC 7 dargelegt. Die Bestimmungen dieser Interpretation richten sich an Unternehmen, die bereits IFRS-Anwender sind. Für IFRS-Erstanwender ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Besondere Vorschriften im Zweiten Teil des BewG (Abs. 2 Alt. 1)

Rz. 51 [Autor/Stand] Die allgemeinen Bewertungsvorschriften des Bewertungsgesetzes gelten gem. § 1 Abs. 2 BewG nicht, soweit besondere Bewertungsvorschriften im Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes enthalten sind. Die besonderen Bewertungsvorschriften des Zweiten Teils des BewG regeln neben der Einheitsbewertung, die Bewertung des sonstigen Vermögens, die Ermittlung des Gesam...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) BFH-Rspr zum Schätzungserfordernis

Rn. 47 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 In der älteren Finanz-Rspr wurde vielfach das der FinVerw überlegene Schätzungspotenzial des Kaufmanns, der ja seinen Betrieb besser kennt als der Außenprüfer, betont. Allerdings endet diese Rspr bzgl der BFH-Urt bei BFH BStBl III 1959, 95. Man muss so den Eindruck gewinnen, dass der "Schätzungsvorsprung" des Kaufmanns nicht mehr Allgemeingu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ross/Drögemüller, Rückstellungspflicht aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen?, WPg 2003, 223; Marx/Berg, Rückstellungen für Dokumentationsverpflichtungen nach HGB, IFRS und EStG, DB 2006, 169. Verwaltungsanweisungen: FinMin Berlin v 13.09.2006, III A – S 2175–1/06, DStR 2007, 156 (Geschäftsunterlagen: Rückstellung für die Aufbewahrung); OFD Magdeburg v 21.09.2006, S 2137–41...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Externe Nebenkosten (Erwerbskosten)

Rn. 165 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Unter den Anschaffungsnebenkosten sind alle anschaffungsbezogenen (keine Gemeinkosten) Aufwendungen zu erfassen, die neben dem eigentlichen Kaufpreis (Tauschwert) anfallen. Soweit sie extern anfallen, dienen sie der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht. Die internen (innerbetrieblichen) Nebenkosten der Anschaffung dienen der Herst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 45 [Autor/Stand] Für die wirtschaftliche Einheit eines Grundstücks, dessen Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen dem Zivilschutz dienen, kann – wie bei allen anderen Grundstücken – im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell kein Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes geführt werden. Anders als beispielsweise bei der Grundbesitzbewertung (vgl. § 198 BewG) is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vorbesitzzeit des veräußerten WG (§ 6b Abs 4 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 195 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die nach § 6b Abs 4 Nr 2 EStG seit jeher vorgeschriebene Vorbesitzzeit von sechs Jahren soll spekulativem Missbrauch der Begünstigungsvorschrift vorbeugen. Wegen der Verkürzung auf zwei Jahre im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Entwicklungs- oder Sanierungsmaßnahmen s Rn 131. Rn. 196 Stand: EL 151 – ET: 06/...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anteil als Bestandteil eines Grundstücks

Rz. 90 [Autor/Stand] Ein Anteil des Eigentümers eines Grundstücks an anderem Grundvermögen (z.B. an gemeinschaftlichen Hofflächen, Einstellplätzen, Garagen oder Zuwegen) ist gem. § 244 Abs. 2 Satz 1 BewG in die wirtschaftliche Einheit des Grundstücks einzubeziehen, wenn der Anteil zusammen mit dem Grundstück genutzt wird und eine gewisse räumliche Nähe zum Gebäude besteht un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Korrespondierende Bilanzierung

Rn. 716 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 6 Abs 6 S 2 EStG betrifft die Besteuerungsebene des Gesellschafters im BV, die Entscheidung des GrS BFH BStBl II 1998, 307 befasst sich mit der Gesellschaftsebene. Daraus kann man uU die Intention des Gesetzgebers (den Materialien lässt sich das nicht entnehmen) zur Erreichung einer korrespondierenden Bilanzierung zwischen Gesellschafter ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Strahl, Die Übertragung stiller Reserven gemäß § 6b EStG, FR 2001, 1154; Strahl, Zur steuerneutralen Übertragung von WG zwischen Schwester-PersGes, NWB 2018, 1290; Müller/Dorn, BFH zur Übertragung einer Rücklage iSd § 6b EStG: Erst bei Anschaffung/Herstellung eines (Reinvestitions-)WG, NWB 2019, 856. Verwaltungsanweisungen: OFD Ffm v 14.04.2022, S 2241 A – 117 – St 517 (Übertrag...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 244 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Definition der wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens. Die Definition entspricht in weiten Teilen der Definition im § 70 BewG zur Einheitsbewertung. Die Vorschrift des § 244 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[2] in das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ie) Wiederkehrende Leistungen

Rn. 215 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Bei wiederkehrenden Leistungen (nicht unentgeltliche Versorgungsleistungen, zur einkommensteuerlichen Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung vgl BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227) gilt der Barwert als AK (BFH BStBl II 1996, 672; Korn/Strahl in Korn, § 6 EStG Rz 91 (Dezember 2016)). Die Erm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 776 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das EStG erwähnt das Vorratsvermögen in § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG nur indirekt: "Umlaufvermögen". Es bezieht sich auf die im HGB enthaltenen Begriffe. Dieses sieht in der Gliederung von § 266 HGB verschiedene Posten des Vorratsvermögens vor, die sich hinsichtlich der Bewertungssystematik tabellarisch wie folgt darstellen lassen: Rn. 777 Stand:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausgangsgrößen der Bewertung

Rn. 643 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Nach § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG stellen die Ausgangsgrößen der Bewertung alternativ die AK (s Rn 31 ff, 150), die HK (s Rn 255ff) oder "der an deren Stelle tretende Wert" (s Rn 350ff) dar. Abgesehen von der letztgenannten Bewertungs-Ausgangsgröße (für Sonderfälle wie Betriebseröffnungen, Einlagen, Tausch etc) werden für den Grund und Boden pra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anwendungsbereich: betriebliche Kfz, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden

Rn. 1097 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Anwendungsbereich umfasst Kfz im steuerlichen BV einer natürlichen Person, wobei wirtschaftliches Eigentum ausreicht. Wegen der BV-Eigenschaft des Kfz s Rn 189. Gemietete oder geleaste Kfz (nach Auffassung der FinVerw und des BFH auch, wenn es am wirtschaftlichen Eigentum fehlt, vgl zB BFH v 13.02.2003, X R 23/01, BStBl II 2003, 472) s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Beschränkung des übertragbaren Veräußerungsgewinns auf 500 000 EUR (§ 6b Abs 10 S 1 EStG)

Rn. 291 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns richtet sich nach § 6b Abs 2 EStG. Neben der Beschränkung auf Anteile an KapGes enthält § 6 Abs 10 EStG noch eine betragsmäßige Beschränkung, die ansonsten dem Regelungsgehalt des § 6b EStG fremd ist. Der Grund liegt in der von Gesetzes wegen intendierten "Mittelstandskomponente": Wie auch immer defini...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Die Einlagen an KapGes als Bilanzierungsproblem beim Einlegenden, Beil 16 BB 1996; Weber-Grellet, AK und Beteiligungskosten iRd § 17 EStG, DStR 1998, 1617; Krink/Maertins, Gesellschafterdarlehen im Handels- und Steuerrecht, DB 1998, 833; Buciek, Das kapitalersetzende Darlehen im Steuerrecht, Stbg 2000, 109; Hoffmann, Die Beteiligung an KapGes als WG sui generis, in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Regelungsinhalt

Rn. 1 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Der 1964 in das EStG eingefügte § 6b EStG ist in besonderer Weise durch eine wirtschaftspolitische Ausrichtung gekennzeichnet (Lenkungsnorm). In der Begründung des damaligen Gesetzentwurfes ist von ökonomisch sinnvollen Anpassungen der Wirtschaft an strukturelle Veränderungen der Produktionstechnik, der Verteilungswirtschaft und der regionale...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ABC des Teilwerts

Rn. 522 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Abführungsbedingte Teilwertabschreibung ist möglich (BFH v 13.11.2002, I R 9/02, BStBl II 2003, 489), s Rn 741 Aktienanleihe s Rn 482 Altlast kann Teilwert bei Grund und Boden mindern, s Rn 659, ggf HK s Rn 654 Anlaufverlust s Rn 729 Anwendungsbereich zur allg Bewertungssystematik s Rn 409 Arbeitnehmerdarlehen s Rn 893 Auftragsfertigung s Rn 444, 454 Aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Entstehungsgeschichte, Definition, Regelungsbereiche

Rn. 255 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Die HK stellen vergleichbar den AK eine wesentliche Ausgangsgröße für die bilanzrechtliche Bewertung von WG dar (s Rn 36 u 145). In § 6 Abs 1 EStG werden explizit die WG des AV (Nr 1) sowie Grund und Boden, Beteiligungen, UV (Nr 2) als Bewertungssubstrat erwähnt. Nr 3 erklärt diese Bewertungsgrößen (AK und HK) durch Verweis auch für Verbind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Steuerplanungsüberlegungen, Wahlrecht

Rn. 36 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 An diese Überlegungen schließen sich weitere hinsichtlich steueroptimierender Gestaltungen an, die sich auf die optionale Ausrichtung der Begünstigungsnorm stützen. § 6b EStG kann auch, wenn gewollt – auch teilweise –, nicht beansprucht werden. So kann es in einer Verlustperiode sinnvoll sein, die Begünstigung nach § 6b EStG gerade nicht in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / id) Gesunkene Wiederbeschaffungskosten, sog progressive Methode

Rn. 436 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Widerlegung der Teilwertvermutung für die fortgeführten AK/HK kann auch durch den Nachweis niedrigerer Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag für ein bestimmtes WG geführt werden. Möglich ist eine solche "Beweisführung" auch bei AV, doch in der Praxis geht es diesbezüglich fast ausschließlich um Vorratsvermögen. "Wiederbeschaffungsk...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begriff und Entstehung des Erbbaurechts

Rz. 31 [Autor/Stand] Bei dem Erbbaurecht handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Oberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO). Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht an einem fremden Grundstück. Der Erbbaurechtsgeber bleibt bürgerlich-rechtlich Eigentümer des belasteten Grundstüc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erbbaurecht

Rz. 99 [Autor/Stand] Bei einem Erbbaurecht handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Erdoberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO). Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht an einem fremden Grundstück. Der Erbbaurechtsgeber bleibt bürgerlich-rechtlich Eigentümer des belasteten Grun...mehr

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Erbvertrag / 1 Subjekte des Erbvertrags

Von der einseitigen Verfügung im Testament, die gemäß § 2253 BGB jederzeit frei widerruflich ist, unterscheidet sich der Erbvertrag in subjektiver Hinsicht durch die Einbeziehung mindestens eines weiteren Beteiligten neben dem Erblasser. Im Gegensatz zum gemeinschaftlichen Testament können zudem andere Personen als Ehegatten[1] Beteiligte des Erbvertrags sein. Neben den Erbl...mehr

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Das Testament / 2.2.6 Nießbrauchsvermächtnis

Wenn der Erblasser dem Erben die Substanz und einem Dritten (in Betracht kommen natürliche und juristische Personen) die Nutzung seines Vermögens letztwillig zuwenden will, so bietet sich das Nießbrauchsvermächtnis an. Klarzustellen ist dabei zunächst, ob ein beschränkt dingliches Nießbrauchsrecht oder nur ein schuldrechtliches Nutzungsrecht[1] gewährt wird. Der Nießbraucher ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mobilfunkantennen in Wohnun... / 2.2 Anforderungen nach Baurecht

Mobilfunkanlagen (sog. Mobilfunkbasisstationen) bestehen konstruktiv aus den Antennenträgern, der Antennenanlage zum Senden und Empfangen der Funksignale einschließlich Richtfunk zum Vernetzen mehrerer Basisstationen, dem Technik- oder Betriebsraum auf dem Dach oder in einem Kellerraum, den notwendigen Kabelverbindungen und der Stromversorgung mit Anschluss an das Stromnetz ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Rz. 24 Die Regelung des § 23a UStG steht in keinem Widerspruch zu der Regelung des § 19 UStG zur Besteuerung der Kleinunternehmer. Übersteigt der maßgebliche Gesamtumsatz nicht die in § 19 Abs. 1 UStG genannte Umsatzgrenze von 22.000 EUR[1] im vorangegangenen Kj., kann der Unternehmer anstelle der Besteuerung nach Durchschnittssätzen auch die Nichterhebung der USt für Kleinu...mehr

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Mobilfunkantennen in Wohnun... / 4 Rechtsfragen bei vermietetem Sondereigentum

Die Rechtsprechung ist sich in der Beurteilung der Frage uneins, ob der Betrieb einer Mobilfunkanlage auf dem Dach eines Gebäudes mit vermieteten Wohnungen oder auf einem Gebäude in deren Nähe einen Mangel der Mietsache darstellt, der einen Mieter zur Mietminderung berechtigt. Achtung Mietminderung möglich Das Amtsgericht München hat bei einer auf dem Dach über einer vermietet...mehr

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Mobilfunkantennen in Wohnun... / 3.2 Beschluss

Alte Rechtslage Vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 mussten einem Beschluss über bauliche Veränderungen sämtliche im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer zustimmen, deren Rechte durch die bauliche Maßnahme über das in § 14 WEG a. F. bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt wurden.[1] Neue Rechtslage Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 kann jede bauliche Veränderung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mobilfunkantennen in Wohnun... / 5 Argumente Pro und Contra für einen Mobilfunkantennenstandort in Wohnungseigentumsanlagen

Für die Annahme des Angebots eines Mobilfunkbetreibers zur Anmietung von Dachflächen einer Eigentumswohnanlage für die Aufstellung und den Betrieb einer Mobilfunkantennenanlage sprechen die zu erwartenden Mietzahlungen. Immerhin kann in größeren Städten wie etwa München mit jährlichen Mieteinnahmen von bis zu 20.000 EUR gerechnet werden. In kleineren Städten und Gemeinden si...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 5 Mehrhausanlagen

Auch in einer Mehrhausanlage ist jeder Wohnungseigentümer den anderen Wohnungseigentümern gegenüber verpflichtet, die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen. Wiederum anderes gilt, wenn in der Gemeinschaftsordnung andere Kostenverteilungsschlüssel vereinbart sind, beispielsweise eine Kostentrennung nach Gebäuden. Ferner ist die g...mehr

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Kostenverteilung (WEMoG) / 1.3.1 Aufzugskosten

Einen Dauerbrenner für Streitigkeiten stellt die Verteilung von Aufzugskosten dar. Die Gerichte hatten sich wiederholt mit der Frage zu befassen, ob es für Eigentümer in Häusern ohne Aufzug zumutbar ist, sich an Aufzugskosten anderer Häuser der Wohnanlage zu beteiligen. Hier hat bereits der BGH[1] 1984 in einer Grundsatzentscheidung entschieden, dass sowohl die Kosten der la...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Teilpauschalierung nach § 70 Abs. 2 UStDV

Rz. 53 Für die in Abschnitt B der Anlage zur UStDV aufgeführten Unternehmer kommt eine Teilpauschalierung der Vorsteuerbeträge nach § 70 Abs. 2 UStDV infrage. Bei diesen Unternehmern können neben den Durchschnittssätzen noch die folgenden Vorsteuerbeträge unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG abgezogen werden: Vorsteuerbeträge für Gegenstände, die der Unternehme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Durchschnittssätze für die Berechnung sämtlicher Vorsteuerbeträge nach § 70 Abs. 1 UStDV – Abschnitt A der Anlage zur UStDV

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Kostenverteilung (WEMoG) / 3.1 Grundsätze

Bezüglich der Kosten von Erhaltungsmaßnahmen gelten keine Besonderheiten gegenüber der Verteilung der Betriebs- und Verwaltungskosten. Auch ihre Verteilung richtet sich nach dem gesetzlichen oder abweichend hiervon vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel. Allerdings bestehen nicht selten insoweit Besonderheiten, als bestimmte Bereiche des Gemeinschaftseigentums durch die Tei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Abgrenzung zu anderen Rechtsvorschriften

Rz. 154 Die Regelung des § 23 UStG steht in keinem Widerspruch zu der Regelung des § 19 UStG zur Besteuerung der Kleinunternehmer. Übersteigt der maßgebliche Gesamtumsatz nicht die in § 19 Abs. 1 genannte Umsatzgrenze von 22.000 EUR[1] im vorangegangenen Kj., kann der Unternehmer anstelle der Besteuerung nach Durchschnittssätzen auch die Nichterhebung der USt für Kleinuntern...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3 Sonstige Gewerbebetriebe

Rz. 140 Die Besteuerung nach den allgemeinen Durchschnittssätzen können alle in der Anlage erfassten sonstigen Gewerbebetriebe vornehmen, soweit sie in dem jeweiligen Gewerbezweig Umsätze bewirken. Jedoch können auch Umsätze bis zu 25 % in anderen Bereichen als unschädlich mit in die Bemessungsgrundlage für die Durchschnittssätze einbezogen werden (Rz. 71). Voraussetzung ist...mehr