Fachbeiträge & Kommentare zu Forstwirtschaft

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / Zusammenfassung

Begriff Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken vollzieht sich grundsätzlich im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung, kann aber auch eine gewerbliche Tätigkeit darstellen. Es ist deshalb eine Abgrenzung der gewerblichen Tätigkeit von der Vermögensverwaltung erforderlich. Dabei spielt die Anzahl und die Art der veräußerten Grundstücke eine wesentliche Rolle. Für die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 2 Merkmale eines gewerblichen Grundstückshandels

Bezüglich der Merkmale Selbstständigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und der Abgrenzung zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft oder aus freiberuflicher bzw. sonstiger selbstständiger Tätigkeit gelten im Wesentlichen die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und Vermögensverwaltung. Maßgeblich für die steuerrechtliche Qualifizierung einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensverwaltung / 1 Abgrenzung zur ­gewerblichen Tätigkeit

Trotz der Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer nach § 35 EStG und der Ausweitung der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG bestehen weiterhin Unterschiede in der Steuerbelastung zwischen gewerblichen und rein vermögensverwaltenden Einkünften. Der Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von den gewerblichen Einkünften kommt daher unverä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Einordnung und Umfang des Wohnteils

Rz. 8 [Autor/Stand] Der Wohnteil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gehört nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 BewG zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Die nähere Umschreibung ergibt sich aus § 34 Abs. 3 BewG. Danach umfasst der Wohnteil die Gebäude und Gebäudeteile, die dem Inhaber des Betriebes, den zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen und den Altenteiler...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zusammensetzung des Einheitswertes

Rz. 1 [Autor/Stand] Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft besteht aus mehreren Teilen (§ 34 Abs. 1 BewG). Er umfasst neben dem Wirtschaftswert (§ 46 BewG) auch den Wohnungswert (§ 47 BewG), soweit eine Wohnung des Betriebsinhabers zur wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gehört. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Werte für Wirtschaftsteil und Wohnte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Begriff des Wirtschaftswertes

Rz. 7 [Autor/Stand] Der Wirtschaftsteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft kann eine oder mehrere der in § 34 Abs. 2 Nr. 1 BewG aufgeführten land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen oder Nutzungsteile, nicht zu einer solchen Nutzung gehörendes Abbauland, Geringstland und Unland sowie einen oder mehrere Nebenbetriebe (§ 34 Abs. 2 BewG) umfassen. Der Wert dieses Wir...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Schematische Darstellung über die Ermittlung des Einheitswertes

Rz. 7 [Autor/Stand] Zur Verdeutlichung der einzelnen Rechenschritte und der Zusammenführung der verschiedenen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen mit dem Wohnungswert wird auf das nachstehend abgedruckte Schaubild verwiesen. Rz. 8 [Autor/Stand] Bei der Darstellung wurde unterstellt, dass bei dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nur eine wirtschaftliche Nutzungsart ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ermittlung der Jahresrohmiete

Rz. 24 [Autor/Stand] Der Wohnteil von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft wird i.d.R. eigengenutzt bzw. unentgeltlich überlassen. Deshalb ist hier regelmäßig die übliche Miete anzusetzen. Diese ist in Anlehnung an die Jahresrohmiete zu schätzen, die beim Grundvermögen für Mietwohngrundstücken und für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig geza...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck und Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 47 BewG regelt die Ermittlung des Wohnungswertes, der bei der Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes anzusetzen ist. Dabei nimmt sie im Wesentlichen Bezug auf die bei der Bewertung des Grundvermögens anzusetzenden Regelungen, ergänzt diese jedoch in den Sätzen 2 und 3 um für die Land- und Forstwirtschaft typis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ermittlung der Wohnfläche

Rz. 47 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der üblichen Miete wird von der zum Wohnteil gehörenden Wohnfläche ausgegangen. Die Abgrenzung dieser Wohnfläche bietet in der Land- und Forstwirtschaft wegen der engen Verbindung von Wohn- und Wirtschaftsteil bei Eindachhöfen, bei denen sich Wohnteil und Wirtschaftsteil innerhalb eines Baukörpers befinden, gewisse Schwierigkeiten. Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Wert für den zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehörenden Wohnteil ist nach den Vorschriften zu ermitteln, die für die Bewertung der Mietwohngrundstücke im Ertragswertverfahren nach den §§ 71, 78 bis 82 und 91 BewG gelten. Damit ist die Anwendung des Sachwertverfahrens (§§ 83 bis 90 BewG) als Bewertungsmethode generell ausgeschlossen. Rz. 17 [...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Buchführungspflicht nach § 141 AO

Tz. 11 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Die Vorschrift des § 141 AO (Anhang 1b) betrifft demnach zunächst all die Fälle, in denen keine Verpflichtung zur Führung entsprechender Bücher nach handelsrechtlichen Vorgaben besteht. § 141 (Anhang 1b) AO stellt vielmehr die Fälle fest, in denen die Finanzverwaltung steuerbegünstigte Körperschaften, so auch Vereine, zur Buchführung verpfli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.3 Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für bestimmte Berufsgruppen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 21 Als beitragspflichtige Einnahmen sind nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für bestimmte Berufe zu berücksichtigen. Die Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung dieser Renten in die Beitragspflicht wurde vom BSG (Urteil v. 10.9.1987, 12 RK 49/83) bestätigt. Hierbei stellt der Gesetzgeber insbesondere auf Leistungen öffentlich-re...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das StÄndG 2007 v. 19.7.2006 in das Gesetz eingefügt und durch das JStG 2007 v. 13.12.2006 um Abs. 4 erweitert worden. Sie steht im Zusammenhang mit der Erhöhung des Spitzensteuersatzes ab 1.1.2007 auf 45 % bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 250.000 EUR (sog. Reichensteuer). Nach § 32c Abs. 1 EStG sind Einkünfte aus Land- und For...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-/Einkommensteuer... / 4 Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft

Bei Aushilfskräften, die in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ausschließlich mit typischen land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten beschäftigt sind, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer anstelle der Sätze von 25 % oder 20 % mit einem ermäßigten Pauschsteuersatz von 5 % des Arbeitslohns erheben. Aushilfskräfte sind Personen, die für nicht ganzjährig anfallende Arbeiten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-/Einkommensteuer... / 10 Pauschalierungstatbestände im Überblick

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-/Einkommensteuer... / Zusammenfassung

Begriff Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens kann der Arbeitgeber bestimmte Arbeitslöhne pauschal versteuern. Die Pauschalversteuerung erstreckt sich bei kurzfristig und geringfügig Beschäftigten auf den gesamten Lohn. Alle anderen Pauschalierungstatbestände umfassen einzelne Lohnbestandteile, insbesondere betriebliche Zusatzleistungen. Die Pauschsteuersätze sind für ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 96 Verordnu... / 2.1 Einkommen

Rz. 3 Nach Abs. 1 wird die Bundesregierung unter Zustimmung des Bundesrates ermächtigt, Näheres über die Berechnung des Einkommens nach § 82 durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Dies gilt insbesondere für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit. Von dieser Ermächtigung hat die Bundesregierung bisher keinen Gebrauch gemacht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt: Rechtsgrun... / 4.3 Einkommensermittlung und Vermögensverwertung

Die Einkommens- und Vermögensermittlung gehört zu den in der Praxis schwierigsten und streitträchtigsten Fragen des Unterhaltsrechts. Dies betrifft die Fragen, was zum Einkommen gehört, welche Abzüge von ihm gemacht werden dürfen, welches Vermögen einsatzpflichtig ist und welche Schulden zu berücksichtigen sind. Auch wenn diese Einkünfte der Abgeltungssteuer und nicht mehr d...mehr

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Anhang / I. Fahrerlaubnisse nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Erteilungsdatum bis zum 31. Dezember 1998)

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang / I. Vor dem 3. Oktober 1990 ausgestellte Führerscheine

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang / III. Vor dem 1. April 1957 ausgestellte Führerscheine

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang / b) ab dem 1. Januar 1999 und bis zum 18. Januar 2013 erteilt

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 1/2018, Das neue Jahr ... / V. Mindestlohn

Neben dem allgemeinen auch den besonderen Mindestlohn sehen Der allgemeine – gesetzliche – Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.2017 8,84 EUR je Stunde und bleibt auch 2018 unverändert, weil er nur alle zwei Jahre angepasst wird. Aber: Es gibt auch – deutlich höhere – Branchen-Mindestlöhne. Sie sind insbesondere dann interessant, wenn der Gläubiger Informationen über den ausgeübt...mehr

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Anhang / II. Vor dem 1. Juni 1982 ausgestellte Führerscheine

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Anhang / a) vor dem 1. Januar 1999 erteilt

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Anhang / § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

(1) 1Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Berücksichtigung von Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei Anwendung der Abgeltungssteuer

Leitsatz Der Abgeltungssteuer unterliegende Kapitalerträge i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG sind nicht in die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens einzubeziehen und fließen damit nicht in die Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer ein. Steuerermäßigungen nach § 35a EStG können insoweit nicht berücksichtigt werden, als sich im Übrigen kein positives zu versteuerndes Einko...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / a) Begriff des Landguts

Rz. 247 Voraussetzung für die Privilegierung nach § 2312 BGB ist die geschlossene Zuwendung eines lebensfähigen Landguts.[618] Eine Legaldefinition des Begriffs "Landgut" enthält das Gesetz nicht. Nach h.M. setzt ein Landgut entsprechend den Regelungen des § 585 Abs. 1 S. 2 BGB voraus, dass auf den in Rede stehenden Grundstücken Landwirtschaft im Sinne einer Bodenbewirtschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abgrenzung der Nebenbetriebe und der Sonderbetriebe der Land- und Forstwirtschaft gegenüber den gewerblichen Betrieben

1. Allgemeines Rz. 51 [Autor/Stand] Als Nebenbetriebe bzw. als Sonderbetrieb der Land- und Forstwirtschaft kommen insbesondere die folgenden Arten in Betracht:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Übrige Bereiche der Land- und Forstwirtschaft

a) Allgemeines Rz. 93 [Autor/Stand] Die BewRL enthalten sehr ins Detail gehende Anweisungen zur Durchführung des vergleichenden Verfahrens der Hauptbewertungsstützpunkte, Landesbewertungsstützpunkte und der Ortsbewertungsstützpunkte. Diese Anweisungen gelten grundsätzlich auch für alle übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. Rz. 94 [Autor/Stand] Für die Masse der la...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Der Nebenbetrieb

Rz. 26 [Autor/Stand] Land- und Forstwirte haben mitunter auch Gewerbebetriebe die eng mit der Land- und Forstwirtschaft zusammenhängen. Diese Nebenbetriebe haben grundsätzlich gewerblichen Charakter. Erfüllen solche Betriebe jedoch die Voraussetzungen des § 42 BewG, so sind sie als Nebenbetriebe der Land- und Forstwirtschaft einzustufen und als solche in die wirtschaftliche ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Substanzbetriebe

Rz. 110 [Autor/Stand] Substanzbetriebe sind Betriebe, in denen die Substanz des Grund und Bodens gewonnen und verarbeitet wird. Zu den Einzelheiten wird auf die Kommentierung zu § 43 BewG verwiesen. Rz. 111 [Autor/Stand] Die Gewinnung und Verarbeitung der Bodensubstanz ist an sich kein Ausfluss der landwirtschaftlichen Betätigung, da i.d.R. der betriebsmäßige Zusammenhang zum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Allgemeine Ausführungen

Rz. 139 [Autor/Stand] Sofern ein Land- und Forstwirt Dienstleistungen ohne Verwendung von Wirtschaftsgütern seines Betriebs verrichtet, stellt diese Betätigung entweder eine land- und forstwirtschaftliche oder eine gewerbliche Tätigkeit dar. Nach R 15.5 Abs. 10 EStR in der Fassung bis zum 31.12.2011 war eine gewerbliche Tätigkeit nicht typisierend zu unterstellen, wennmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Verwendung von Wirtschaftsgütern

Rz. 130 [Autor/Stand] Wenn ein Land- und Forstwirt Wirtschaftsgüter außerbetrieblich verwendet, die er eigens zu diesem Zweck angeschafft hat, liegt ohne weiteres von Anfang an ein Gewerbebetrieb vor.[2] An dieser Rechtslage hat sich auch unter Berücksichtigung der EStR 2012 nichts verändert. Rz. 131 [Autor/Stand] Verwendet ein Land- und Forstwirt nicht für diesen Zweck anges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Handelsbetriebe

Rz. 117 [Autor/Stand] Durch die Rechtsprechung ist bereits mehrfach klargestellt worden, dass die Veräußerung selbstgewonnener land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse durch den Erzeuger für sich keine gewerbliche Tätigkeit ist, gleichgültig, ob die Erzeugnisse in einem eigenen Laden oder direkt vom Hof verkauft werden.[2] Eine auf dem Hof befindliche Verkaufsstelle oder ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Hof- und Gebäudeflächen (Abs. 3)

Rz. 32 [Autor/Stand] Die Zugehörigkeit der Hofflächen und Gebäudeflächen, der Hausgärten, Wirtschaftswege, Hecken, Gräben u. dgl. zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft beurteilt sich nach den Grundsätzen der Zusammenfassung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit und der Zusammensetzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (vgl. dazu § 33 Bew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 10. Baumschulbetriebe

Rz. 176 [Autor/Stand] Der Anbau von Baumschulgewächsen ist grundsätzlich gärtnerische Nutzung, für deren Bewertung das vergleichende Verfahren anzuwenden ist (§§ 40 Abs. 2, 59 und 61 BewG). Baumschulbetriebe können aber je nach ihrer Gestaltung auch Gewerbebetriebe sein. Für die Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbebetrieb gelten die vorstehend dargestellten G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck und Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach § 33 Abs. 1 BewG gehören zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu dienen bestimmt sind. Hierzu rechnen nach § 34 Abs. 2 Nr. 3 BewG auch die Nebenbetriebe der Land- und Forstwirtschaft. Rz. 2 [Autor/Stand] § 42 Abs. 1 BewG definiert den Begriff des Nebenbetriebes. Dabei hande...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Sonstige Fälle in Verbindung mit Gebäuden

Rz. 57 [Autor/Stand] Bei Nutzung eines größeren Besitzes durch Verpachtung der einzelnen Parzellen ist ein bei Selbstbewirtschaftung gebotener Abschlag für das Fehlen von Gebäuden auch dann nicht zu versagen, wenn infolge günstiger Verpachtungsmöglichkeit das Fehlen der Gebäude nicht als wertmindernder Umstand in Erscheinung tritt.[2] Rz. 58 [Autor/Stand] Wenn ein Betrieb der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Saatzuchtbetriebe

Rz. 169 [Autor/Stand] Die Saatzucht gehört zur sonstigen landwirtschaftlichen Nutzung i.S. von § 62 BewG. Sie bildet entweder allein oder bei Vorhandensein weiterer landwirtschaftlicher Nutzungen desselben Eigentümers zusammen mit diesem einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.[2] Unerheblich ist, ob die Saatzucht auf eigenen oder gepachteten Flächen betrieben wird. Rz. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Allgemeines

Rz. 56 [Autor/Stand] Be- und Verarbeitungsbetriebe als Nebenbetriebe der Land- und Forstwirtschaft sind Betriebe, in denen die im Hauptbetrieb gewonnenen Erzeugnisse be- oder verarbeitet und verwertet werden. Als Beispiele sind zu nennen: Molkereien, Käsereien, Betriebe zur Einlegung und Konservierung von Kraut, Gurken, Spargel, Gemüse, zur Herstellung von Kartoffelflocken, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Der Urproduktion zuzurechnende Sonderbetriebe

Rz. 41 [Autor/Stand] Nicht jeder der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnende Sonderbetrieb ist als Nebenbetrieb anzusehen. Es gibt vielmehr auch Sonderbetriebe, die unselbständiger Teil der Urproduktion, also integrierter Bestandteil einer land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, eines Nutzungsteils oder einer Art der sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sind. R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 11. Energieerzeugung

Rz. 181 [Autor/Stand] Bei der Erzeugung von Energie, z.B. durch Wind-, Solar- oder Wasserkraft, handelt es sich nicht um die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens. Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft war bis zum 1.1.2011 nicht anzunehmen, weil keine Be- und Verarbeitung von Rohstoffen und damit auch nicht eine nahezu ausschließliche Verwendung der d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 51 [Autor/Stand] Als Nebenbetriebe bzw. als Sonderbetrieb der Land- und Forstwirtschaft kommen insbesondere die folgenden Arten in Betracht:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertung des Wirtschaftsteils (Abs. 1)

Rz. 14 [Autor/Stand] Die Grundsätze über die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens weichen wesentlich von denen für das Grundvermögen ab. Hier wird zwar ebenfalls unter der Bezeichnung "Ertragswertverfahren" über den marktüblichen Ertrag der typisierte marktübliche Wert ermittelt (vgl. § 78 BewG). Dieser Wert nähert sich jedoch deutlicher dem gemeinen Wert ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Brennereien

Rz. 69 [Autor/Stand] Brennereien tauchen im Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in unterschiedlichen Formen auf. Im Regelfall handelt es sich dabei um Kornbrennereien, um Abfindungsbrennereien und um Kartoffelbrennereien. Rz. 70 [Autor/Stand] Kornbrennereien verarbeiten Roggen, Weizen, Buchweizen, Hafer und Gerste zu Branntwein und stehen im Regelfall i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 42 Nebenbetriebe

Schrifttum: Bolin, Überlegungen zur Errichtung eines Hofladens im Hinblick auf eine mögliche Gewerblichkeit, StW 2001, 365; Engel, Die Be- und Verarbeitung land- u. forstwirtschaftlicher Erzeugnisse im Nebenbetrieb, INF 1991, 412; Engel, Neuregelung der steuerlichen Abgrenzung zwischen Land- und Forstwirtschaft und Gewerbe, INF 1995, 742; Felsmann, Neue Abgrenzung des land- u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Einheitswerte für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden auf einen bestimmten Zeitpunkt festgestellt. Hierbei handelt es sich um den so genannten Feststellungszeitpunkt. Dieser ist, gleichgültig ob es sich um eine Hauptfeststellung, Fortschreibung oder Nachfeststellung handelt, stets der Beginn eines Kalenderjahres. Die Feststellung des Ei...mehr