Fachbeiträge & Kommentare zu Forderungsabtretung

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Abtretung und ... / 2.2 Umsatzsteuerliche Einordnung der Forderungsabtretung selbst

Neben der Einordnung der abgetretenen Forderung selbst, ist, wie bereits dargestellt, auch das eigentliche Abtretungsgeschäft umsatzsteuerrechtlich zu würdigen. 2.2.1 Abgrenzung echtes/unechtes Factoring von steuerfreier Forderungsabtretung Im Verhältnis des Forderungsverkäufers zum Forderungskäufer ist bei einem Forderungskauf danach zu unterscheiden, ob der Forderungseinzug ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Abtretung und ... / 2.1 Auswirkung der Forderungsabtretung auf die Besteuerung der abgetretenen Forderung

Zunächst ist die Besteuerung der abgetretenen Forderung selbst zu betrachten. Hier stellt sich in erster Linie die Frage, inwiefern der Verkauf der Forderung über das Entgelt für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung möglicherweise Auswirkungen auf die Entgeltbestimmung hat. Zwar könnte diesbezüglich in Betracht kommen, dass eine etwaige Zahlung des (vom Nennwert der Forderun...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / 2.1.2 Anzahlungsversteuerung bei zukünftigen Forderungen?

Ein weiteres Problem kann sich in der Praxis aus einer möglichen Vorauszahlungsbesteuerung ergeben. So könnte man bei der Abtretung von künftigen Forderungen davon ausgehen, dass die Vereinnahmung des für die Abtretung gezahlten Entgelts, also des Forderungskaufpreises, zugleich als Vereinnahmung des Entgelts für die der Forderung zugrunde liegende Leistung anzusehen ist. Di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Abtretung und ... / 2.2.3 Factoring

Beim sog. Factoring übernimmt der Factor (Forderungskäufer bzw. Abtretungsempfänger) die Forderung des Anschlusskunden (Forderungsverkäufer bzw. Abtretender) und zieht diese anschließend ein. Zu unterscheiden ist zwischen echtem und unechtem Factoring. Echtes Factoring liegt vor, wenn der Factor das Ausfallrisiko übernimmt.[1] Der Factor tritt damit wirtschaftlich an die Ste...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / Zusammenfassung

Die Abtretung von Forderungen – insbesondere im Rahmen des sog. Factorings – erfordert für umsatzsteuerliche Zwecke regelmäßig eine sorgfältige Prüfung. Dies gilt sowohl für den abtretenden Forderungsverkäufer (Zedenten) wie für den Forderungskäufer (Zessionar). Regelmäßig ist dafür zunächst eine Abgrenzung zwischen dem Forderungsverkauf und dem Factoring erforderlich. Dabei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Abtretung und ... / 1 Problematik

Im unternehmerischen Alltag stellt die Forderungsabtretung ein wichtiges Instrument zur Liquiditätssicherung dar und schafft damit Planungssicherheit. Gerade im Rahmen von Factoring-Modellen oder zur Absicherung von Kreditlinien werden Forderungen teilweise bereits vor deren Realisierung an Dritte abgetreten. Die umsatzsteuerliche Behandlung dieser Vorgänge ist jedoch komple...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Abtretung und ... / 2.1.1 Berichtigung nach § 17 UStG bei Forderungsausfall

Eine andere Beurteilung kann sich jedoch ergeben, wenn später nur Teile der Forderung vom Forderungskäufer beigetrieben werden (können). Dieser Fall ist von dem bloßen Verkauf unter Nennwert abzugrenzen, denn hierbei wirkt sich nicht der Verkauf der Forderung selbst aus, sondern z. B. eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Wird der Forderungsbetrag nur teilweise vereinnahmt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Abtretung und ... / 2.3 Haftung nach § 13c UStG

Letztlich ist in Fällen der Forderungsabtretung stets eine mögliche Haftung nach § 13c UStG zu berücksichtigen. Danach besteht eine verschuldensunabhängige Haftung des Abtretungsempfängers für die in der abgetretenen Forderung enthaltene Umsatzsteuer, wenn dieser die Forderung vereinnahmt und der Abtretende die Umsatzsteuerschuld bei Fälligkeit nicht entrichtet hat. Hintergr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Abtretung und ... / 2.2.5 Steuerbefreiung – Option zur Steuerpflicht

Wie bereits dargestellt, ist die Forderungsübertragung in Fällen, in denen kein Factoring vorliegt, steuerfrei. Wenn der Forderungskäufer Unternehmer ist und die Forderung für Zwecke seines Unternehmens erwirbt, kann der Forderungsverkäufer gem. § 9 Abs. 1 UStG auf die Steuerbefreiung verzichten und damit zur Steuerpflicht optieren. Sofern die Option ausgeübt wird, kann der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Sonstige Ansprüche

Rn. 1262 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Wurden Dividendenansprüche nicht verbrieft, liegt eine wirksame Veräußerung eines sonstigen Anspruchs iSd zweiten Alternative des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG vor, wenn der Anspruch Gewinnausschüttung durch eine wirksame Forderungsabtretung auf den Erwerber übertragen wurde. Rn. 1263 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 vorläufig freimehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Veräußerungsbegriff

Rn. 1272 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH v 03.12.2019, VIII R 34/16, BStBl II 2020, 836 mwN). Einzelheiten s Rn 1215 ff. Eine unentgeltliche Übertragung eines Anspruchs auf Gewinnausschüttung zB durch Schenkung oder Erbfolge fällt nicht unter § 20 Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cac) Zinsforderungen

Rn. 1282 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Wurden Zinsansprüche nicht verbrieft, liegt eine wirksame Veräußerung einer Zinsforderung iSd zweiten Alternative des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG vor, wenn der Zinsanspruch durch eine wirksame Forderungsabtretung auf den Erwerber übertragen wurde. Die Veräußerung sonstiger Rechte, die keine Zinsforderungen sind, zB Optionsrechte, sind...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (B.II.1.)

Rz. 219 [Autor/Zitation] Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (B.II.1.) sind Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen (Lieferverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge und ähnliche Verträge) auszuweisen, die vom bilanzierenden Unternehmen durch Lieferung oder Leistung bereits erfüllt sind, deren Erfüllung durch den Schuldner (Zahlung des Kaufpreises, Werk- o...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Abtretungsverbote

Rn. 34 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Enthalten die zwischen Lieferanten und Abnehmer vereinbarten AGB ein auf § 399 BGB gestütztes Abtretungsverbot für Kaufpreisforderungen gegenüber den Abnehmern, scheidet eine rechtlich wirksame Veräußerung dieser Forderung grds. aus. Stattdessen bewirkt das Abtretungsverbot eine schwebende Unwirksamkeit der Forderungsabtretung, die nur durch ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Echtes und unechtes Factoring

Rn. 8 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In Bezug auf das Verpflichtungsgeschäft, das der Forderungsabtretung zugrunde liegt, unterscheidet man zwischen echtem und unechtem Factoring. Da beim echten Factoring ein Forderungskauf durch den Factor gemäß den §§ 433, 453 BGB vorliegt, stellt diese Art des Factoring wirtschaftlich betrachtet ein Kreditsubstitut dar. Der Factor übernimmt al...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Klassisches Factoring

Rn. 52 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Bilanzierung von Factoring-Verhältnissen im Normengefüge der IFRS fällt unter den Anwendungsbereich von IFRS 9 , der den aus Sicht des Factoring-Kunden maßgebenden Abgang eines finanziellen Vermögenswerts kumulativ an bestimmte rechtliche und wirtschaftliche Bedingungen knüpft. Rn. 53 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Nach den rechtlichen Mindestvo...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Rn. 31 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der BGH hat sich in der Vergangenheit verschiedentlich mit der Abgrenzung zwischen den Sicherungsinteressen des Factors und den Sicherungsinteressen der Lieferanten der Factoring-Kunden auseinandergesetzt (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 19.09.1977, VIII ZR 169/76, DB 1977, S. 2177ff.; BGH, Urteil vom 07.06.1978, VIII ZR 80/77, BB 1978, S. 1028ff....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.2.1 Antrag

Antrag erforderlich Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens befindet das Gericht über den (möglichen) Antrag des Schuldners [1] auf Restschuldbefreiung.[2] Ein solcher Antrag ist bei Verbraucherinsolvenzen mit dem (Eigen-)Antrag [3] auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder unverzüglich danach zu stellen (§ 305 Abs. 1 Nr. 2 InsO); in den übrigen Fällen soll er mit dem Antrag au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindlichkeitenspiegel / 3 Erläuterungen und Beispiele zu Verbindlichkeiten im Anhang

In folgenden Beispielen wird die Angabe der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten nach den Restlaufzeiten im Anhang vorgenommen.[1] Die Angaben zu den Restlaufzeiten von mehr als 5 Jahren erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorschrift. Die Angaben zu Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr und Restlaufzeiten von 1 bis zu 5 Jahren werden freiwillig gemach...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 2.4.3.1 Informationsquellen/Handlungsempfehlungen

Die Bundesländer haben ein gemeinsames Portal zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte eingerichtet. Jeder kann hier Veröffentlichungen in Insolvenzverfahren recherchieren, die nach dem Beitritt des jeweiligen Bundeslandes zu dem gemeinsamen Portal erfolgt sind. Auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de kann bezüglich des betreffenden Schu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vor- und außergerichtli... / XVII. Muster: Ausführliche isolierte Sicherungsabtretung

Rz. 100 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.17: Ausführliche isolierte Sicherungsabtretung Sicherungsabtretungen Zwischen _________________________ (Name, Firma und Anschrift des Schuldners) – nachstehend Sicherungsgeber genannt – und _________________________ (Name und Anschrift des Gläubigers) – nachstehend Sicherungsnehmer genannt – wird zur Sicherung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / A. Einleitung

Rz. 1 In der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung wie im Forderungsmanagement gibt es regelmäßig zwei Problemkreise für den Rechtsanwalt: Er muss sich Kenntnis über das Vermögen des Schuldners verschaffen und den Aufenthaltsort des Schuldners ermitteln. Nicht selten lassen sich die Maßnahmen kaum voneinander trennen. Rz. 2 Zur Beschaffung dieser Informationen können der Gläub...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 6.1.2 Die Aufrechnung im Fall der Drittgläubigerpfändung (§ 66 GenG)

Rz. 390 Im Fall der Gläubigerkündigung gemäß § 66 GenG wird die Forderung des Mitglieds auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens im Wege der Einzelzwangsvollstreckung beschlagnahmt. Im Ergebnis steht die Forderung auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens nun dem Vollstreckungsgläubiger zu. Fraglich ist in solchen Fällen, ob die Aufrechnung durch die eG dennoch ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Beratung des Mandanten in der Krise

Ist die Krise erkannt, ist schnelles Handeln dringend erforderlich. Krise bedeutet, dass die Existenz des Unternehmens bedroht ist. Die Rechtsfolgen der Krise beginnen nicht erst mit der Insolvenzreife, sondern bereits vorher, insbesondere bei der GmbH. Indizien für die Krise sind fehlende Sicherheiten, fehlende stille Reserven, Verbrauch des Eigenkapitals, branchenbezogene schl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 7 Sicherheiten

Zur Gründung eines Unternehmens werden i. d. R. Kredite benötigt, die nicht leicht zu bekommen sind. Auf die Frage nach Sicherheiten sollten Gründer vorbereitet sein, wenn sie ihre Bank davon überzeugen wollen, dass sie kreditwürdig sind. Dass die Geschäftsaussichten überzeugen, ist Grundvoraussetzung, aber kein ausreichendes Kriterium für eine Kreditvergabe. U. a. kommen fo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Sachlicher Steueranwendungsbereich

Rz. 61 Besteuert werden alle Lieferungen von Gegenständen und alle Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger im Inland gegen Entgelt ausführt, und die Einfuhr von Gegenständen. Zwischen einer Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.[1] Rz. 62 Steuerbare Umsätze setzen das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen Parteien über den ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.1.2.2.2 Ausbuchung und Modifikationen

Rz. 1039 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Regelungen für die Ausbuchung von Finanzinstrumenten sind innerhalb von IFRS 9 separat für finanzielle Vermögenswerte (IFRS 9 3.2.1) und finanzielle Verbindlichkeiten (IFRS 9 3.3.1) vorgegeben. Es gilt zwar der gleiche Grundsatz für die Beurteilung, ob ein Finanzinstrument bilanziell fortzuführen oder auszubuchen ist, die Voraussetzunge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sicherung von Arbeitgeberda... / Zusammenfassung

Überblick Zur Sicherung eines Arbeitgeberdarlehens oder auch eines Lohnvorschusses können Real- und Personalsicherheiten begründet werden. Jede Realsicherheit verschafft dem Arbeitgeber eine dingliche Berechtigung an dem haftenden Gegenstand oder an dem sichernden Recht (Beispiele: Sicherungsübereignung einer beweglichen Sache; Hypothek oder Grundschuld an einem Grundstück; ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sicherung von Arbeitgeberda... / 6.1 Sicherungsabtretung

Bei der Sicherungsabtretung als Forderungsabtretung i. S. d. § 398 BGB wird dem Arbeitgeber eine Forderung des Sicherungsgebers an einen seiner Schuldner (Drittschuldner) oder ein anderes Recht (§ 413 BGB) übertragen. Mit Abschluss des Vertrags tritt der Arbeitgeber als neuer Gläubiger an die Stelle des Sicherungsgebers (§ 398 BGB). Der Sicherungsvertrag (Abschn. 3) beschrän...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.6 Hereinnahme zusätzlicher Sicherheiten

Rz. 25 Bei der "Hereinnahme zusätzlicher Sicherheiten" stellt der Kreditnehmer dem Institut im Rahmen des Umstrukturierungsprozesses weitere Pfandrechte oder unbelastete Vermögenswerte als zusätzliche Sicherheiten zur Verfügung, um das höhere Risiko zu kompensieren. Zusätzliche Sicherheiten können in vielfältiger Form gestellt werden, etwa als Pfandrecht an Bareinlagen, als ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Factoring – Finanzierungsal... / 2 Formen des Factorings

Welche Art des Factorings ein Unternehmen in Anspruch nimmt, hängt in erster Linie von seinen Wünschen und von den internen Gegebenheiten ab. Grundsätzlich erfolgt die Unterscheidung entweder nach den Funktionen des Factors oder nach der Bekanntgabe gegenüber dem Schuldner. Unterscheidung nach den Funktionen des Factors Echtes Factoring: Bei dieser Form, die auch als Full-Serv...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Factoring – Finanzierungsal... / 6 Fachbegriffe – knapp erläutert

Im Zusammenhang mit dem Factoring tauchen Fachbegriffe auf. Diese erläutern wir Ihnen nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge. Asset Backed Finanzierung Die Grundlage hierbei ist der Verkauf von Forderungen aus Außenständen eines Unternehmens, um einerseits die Liquidität zu erhöhen und andererseits um eine Absicherung gegen Zahlungsausfall der Schuldner zu erreichen. Im wei...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.1 Bestimmung der Werthaltigkeit von Sicherheiten

Rz. 169 Im Hinblick auf die Art und Weise der Bestimmung der Werthaltigkeit von Sicherheiten werden je nach Sicherheitenart unterschiedliche Methoden verwendet. Der zu betreibende Aufwand richtet sich dabei i. d. R. nach dem Risikogehalt der Sicherheiten und der jeweiligen Sicherheitenart: Bei Barsicherheiten oder Garantien des Bundes ist der Bewertungsaufwand tendenziell zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Umsätze im Geschäft mit Forderungen

Rz. 96 § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG befreit die Übertragung von Geldforderungen ohne Rücksicht auf ihren Entstehungsgrund. Die Befreiung gilt z. B. für die Übertragung von Kaufpreis-, Werklohn- und Darlehensansprüchen, von "abstrakten" Forderungen aus Wechseln, Schecks und anderen auf Zahlung von Geld gerichteten Orderpapieren. Bei nicht verbrieften Forderungen (sog. Buchforderu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Steuerfreie Leistungen – Kreditgewährung

Rz. 47 Steuerfrei ist die Gewährung von Krediten und die Kreditbereitschaft einschließlich der Lombard- und Diskontgeschäfte gegen Zahlung eines besonderen Entgelts (Zinsen, Provisionen, Damnum, Gebühren usw.). Die Steuerbefreiung erfasst auch die unmittelbar mit der Kapitalnutzung zusammenhängenden Nebenleistungen, insbesondere den Auslagenersatz, z. B. Fernsprechgebühren, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Umsätze von Wertpapieren

Rz. 138 Wertpapiere sind Urkunden, an die ein Vermögensrecht dergestalt geknüpft ist, wobei die Geltendmachung des Rechts von der Verfügungsgewalt über die Urkunde abhängt. Dieser umfassende zivilrechtliche Begriff des Wertpapiers wurde für das Umsatzsteuerrecht nur eingeschränkt übernommen, weil das gesetzgeberische Motiv des § 4 Nr. 8 UStG, mit der Befreiung der Wertpapier...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Überleitung

Rz. 90 Rechtsnachfolger leiten ihre Rechte ausschließlich von der jeweils ursprünglich anspruchsberechtigten Person (Verletzter, Hinterbliebener, Erbe, aber auch einem gleichgelagerten Rechtsvorgänger [z.B. bei Zuständigkeitswechsel in der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung]) ab. Somit gelten für den Rechtsnachfolger auch die Darlegungs- und Beweisregeln des unmitt...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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Beitrag aus Finance Office Professional
Außenstände: Wie man als Un... / 3.6 Können Forderungen abgesichert werden?

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, bestehende Forderungen abzusichern und damit den Zahlungseingang zu verkürzen. Der Grad der Sicherung ist dabei unterschiedlich. Der Einsatz der Sicherungsmittel hängt auch von der Höhe der Forderung ab. Manche sind erst ab einer bestimmten Forderungshöhe betriebswirtschaftlich sinnvoll. Grundsätzlich sollte in den Lieferungsbedingungen e...mehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / II. Rechtsfolgen unzureichender Substantiierung

Rz. 53 Genügt eine Partei ihrer Substantiierungslast nicht, gilt das Vorbringen der Gegenseite als zugestanden.[155] Sie wird behandelt, als ob sie das Vorbringen gar nicht bestritten hätte, § 138 Abs. 3 ZPO. Aber anders als bei einem Geständnis im Sinne des § 288 ZPO, von dem sich eine Partei gemäß § 290 ZPO nur schwer wieder lösen kann, vgl. § 1 Rdn 16 ff., kann sie bei de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leasingunternehmen / 10 Forfaitierung als Mittel zur Leasingrefinanzierung

Leasinggesellschaften finanzieren ihre Investitionen in Leasingobjekte im Wesentlichen durch Darlehen oder Forderungsverkäufe an Kreditinstituten. Beim Forderungsverkauf geht i. d. R. das Bonitätsrisiko auf den Forderungskäufer über, während die Leasinggesellschaft weiterhin die Forderungen einzieht. In diesem Zusammenhang sind 2 verschiedene Sachverhalte denkbar: Die Leasing...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leasingunternehmen / 10.3 Vereinfachungsregelung für den Vorsteuerabzug

Der Unternehmer ist nach § 15 Abs. 1 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt, soweit er Leistungen für seine unternehmerische Tätigkeit zur Erbringung entgeltlicher Leistungen zu verwenden beabsichtigt. Wenn eine direkte und unmittelbare Zurechnung zu einem beabsichtigten entgeltlichen Ausgangsumsatz möglich ist, entscheidet allein dessen umsatzsteuerliche Behandlung über den Vor...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.8 Besonderheiten der Kettenabtretung (§ 13c Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hat der Abtretungsempfänger die abgetretene Forderung ganz oder teilweise an einen Dritten abgetreten, gilt (Fiktion) dieses Rechtsgeschäft insoweit als Vereinnahmung, d. h. der Abtretungsempfänger kann für die im Gesamtbetrag der weiter übertragenen Forderung enthaltene Umsatzsteuer in Haftung genommen werden. Dies gilt unabhängig davon, wel...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13c UStG begründet unter bestimmten Voraussetzungen einen Haftungstatbestand für die Fälle, in denen ein Unternehmer eine Kundenforderung abtritt und der Abtretungsempfänger die Forderung einzieht oder an einen Dritten überträgt (vgl. Abschn. 13c.1. Abs. 1 UStAE; BMF vom 24.05.2004, BStBl I 2004, 514, Abschn. A.1, Tz. 1). Die Rechtsfolgen de...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.2 Verpfändung und Pfändung (§ 13c Abs. 3 UStG)

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechtsfolgen des § 13c für die Forderungsabtretung treten auch bei der Verpfändung oder Pfändung von Forderungen ein (vgl. Abschn. 13c.1. Abs. 5 UStAE; BMF vom 24.05.2004, BStBl I 2004, 514, Abschn. A.2.1, Tz. 5). Ursprünglich beabsichtigte der Gesetzgeber die gesamtschuldnerische Haftung nach § 13c UStG-Entwurf nur für den Fall der Abtre...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.6.4 Abtretung von Forderungen

Rz. 122 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Abtretung einer Forderung unter dem Nennwert ist für sich im Hinblick auf die Berichtigungspflichten des § 17 UStG unerheblich. Entscheidend für die Berichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG ist allein, ob und inwieweit die Forderung gegen den Leistungsempfänger (Kunde) uneinbringlich ist. Insbesondere ist die Unterscheidung zwischen echt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bös, Umsatzsteueraspekte beim Forderungsverkauf, Stbg 2004, 367. Giehl/Vana, ABS-Transaktionen – Haftung der Zweckgesellschaft nach § 13c UStG? Folgen und Risiken durch die Neuregelung, UStB 2004, 357. Hahne, Der Haftungstatbestand nach § 13c UStG n. F./Zugleich Nachweis der Notwendigkeit einer teleologischen Reduktion des Anwendungsbereichs der Vorschrift, DStR 2004, 210. Hahn...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7 Steuerbefreiungen (§§ 4ff. dUStG)

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das ungarische Umsatzsteuerrecht kennt die echte sowie unechte Steuerbefreiung. Derzeit besteht eine echte Steuerbefreiung (unter Beibehaltung des Vorsteuerabzugsrechts) für Ausfuhrlieferungen ins Drittlandgebiet, für Lieferungen und Leistungen i. Z. m. dem internationalen Transport und Güterverkehr und für Lieferungen und Leistungen, die dem...mehr